Bundeshaushaltsplan 2012
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- Artur Adler
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1 Bundeshaushaltsplan Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort Haushaltsvermerk Ausgaben Bundesministerium Allgemeine Bewilligungen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesarbeitsgericht Bundessozialgericht Bundesversicherungsamt Kriegsopferversorgung und fürsorge sowie gleichartige Leistungen Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Sozialversicherung und Erstattungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Einzelplans 1... Abschluss des Einzelplans 1... Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)... Personalhaushalt
2 11 Vorwort 2 Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen 3. Arbeitsförderung, Beschäftigungspolitik und Grundsicherung Hierunter fallen alle Grundsatz und Einzelfragen der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere die Arbeitsvermittlung, die Arbeitslosenversicherung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die sonstigen mit dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch zusammenhängenden Fragen. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Das Aufgabengebiet umfasst Grundsatzfragen des Arbeitsrechts, Arbeitsgerichtsbarkeit, Betriebsverfassung, Heimarbeit, Kollektives Arbeitsrecht, Lohn und Tarifwesen, Tarifregister, Recht des Arbeitsverhältnisses, Mitbestimmung, verfassungsrechtliche Fragen des Arbeitsrechts, Internationales Arbeitsrecht, Humanisierung des Arbeitslebens, technischer und sozialer Arbeitsschutz, Unfallverhütung der Berufsgenossenschaften, Arbeitsmedizin. Sozialversicherung Hierzu gehören 3.1 die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, Handwerker und freien Berufe; 3.2 die gesetzliche Unfallversicherung sowie alle gemeinsamen Fragen der Sozialversicherung einschließlich der Selbstverwaltung Sozialgesetzbuch Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Rechtsgebiete seines Fachbereiches hinaus für den Allgemeinen Teil, das Verfahrensrecht, den Sozialdatenschutz, die Zusammenarbeit der Leistungsträger und die Beziehungen zu Dritten sowie die Weiterentwicklung des Sozialgesetzbuches. Sozialhilfe Hierunter fallen alle grundsätzlichen Fragen des Sozialhilfrechts nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einschließlich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, ferner gesetzgeberische Arbeiten und Grundsatzfragen zum Asylbewerberleistungsgesetz Soziale Entschädigung, Recht und berufliche Eingliederung behinderter Menschen Bei diesem Aufgabengebiet handelt es sich in der Hauptsache um das Recht der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, die Versorgungsmedizin sowie die berufliche Ein und Wiedereingliederung behinderter Menschen. Internationale Sozialpolitik Hierunter fällt die Federführung für die sozialpolitischen Aufgaben im inter und supranationalen Bereich, insbesondere bei den Europäischen Gemeinschaften, der internationalen Arbeitsorganisation, dem Europarat, den Vereinten Nationen und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ferner die Vorbereitung und der Abschluss von Abkommen über Soziale Sicherheit. Grundsatz und Planungsaufgaben der Arbeitsmarkt und Sozialpolitik Darüber hinaus stellen die zunehmend enger werdende Verzahnung von Sozialpolitik, Beschäftigungspolitik und anderen Politikbereichen sowie ihre Koordinierung im Rahmen einer modernen Gesellschaftspolitik der Bundesregierung wichtige allgemeine Grundsatz und Planungsaufgaben dar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gliedert sich in eine Leitungsabteilung, eine Zentralabteilung (einschl. Informationsverarbeitung) und in die folgenden sechs Fachabteilungen: I II III IV V VI Grundsatzfragen, Zukunft des Sozialstaats, Innovation und Information, Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Sozialhilfe, Belange behinderter Menschen, Rehabilitation, Sozialhilfe, Soziale Entschädigung, Europäische und Internationale Beschäftigungs und Sozialpolitik. Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehören das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht, das Bundesversicherungsamt und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Außerdem führt das Ministerium die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 Haushaltsgesetz (HG) einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Angewandte Kurse: 1 CHF = 0,79974
3 Ausgaben 3 Vorwort Einsparungen bei folgenden n: Epl. 11 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "EinerfürAlleFälle"). Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "EinerfürAlleFälle"). 11
4 Bundesministerium Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 742 Übrige Einnahmen Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 4 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit und Ausgenommen ist Tit Personalausgaben F Kosten der Tätigkeit der Bundeswahlbeauftragten oder des Bundeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Sozialversicherungsträger Aus den Ausgaben dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. 3. Bezeichnung Entschädigung für die Budeswahlbeauftragte oder den Bundeswahlbeauftragten... Aufwandsentschädigung für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter... Reisekosten und andere sächliche Verwaltungsausgaben... Zusammen Die durch die Tätigkeit der oder des Bundeswahlbeauftragten entstehenden Kosten trägt nach 82 Abs. 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) in Verbindung mit 56 SGB IV der Bund. Nach 6 Abs. 1 Satz 1 SVWO i. V. m. 56 SGB IV erhalten die oder der Bundeswahlbeauftragte sowie seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter, wenn sie ehrenamtlich tätig sind und nicht im öffentlichen Dienst stehen, Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Über die Aufwandsentschädigung entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.
5 5 Bundesministerium 1101 F Bezüge der Bundesministerin und der Parlamentarischen Staatssekretäre Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden n geleistet werden: Kap Tit und Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Zuführung an die Versorgungsrücklage Die Ausgaben sind mit Ausnahme des Versorgungskapitels zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden n geleistet werden: Kap Tit und Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften Die Ausgaben sind mit Ausnahme des Versorgungskapitels zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt.
6 Bundesministerium F Fürsorgeleistungen und Unterstützungen Die Ausgaben sind mit Ausnahme des Versorgungskapitels zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. F Inanspruchnahme überbetrieblicher betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienste, von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. F Unfallkasse des Bundes Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen Sächliche Verwaltungsausgaben F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Bezeichnung personengebundene Pkw F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume F Mieten und Pachten
7 7 Bundesministerium Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T im Haushaltsjahr 2022 bis zu T im Haushaltsjahr 2023 bis zu T im Haushaltsjahr 2024 bis zu T im Haushaltsjahr 2025 bis zu T im Haushaltsjahr 2026 bis zu T im Haushaltsjahr 2027 bis zu T im Haushaltsjahr 2028 bis zu T im Haushaltsjahr 2029 bis zu T im Haushaltsjahr 2030 bis zu T im Haushaltsjahr 2031 bis zu T im Haushaltsjahr 2032 bis zu T ab dem Haushaltsjahr 2033 bis zu T Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen n oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigenbaumaßnahme zu realisierende Unterbringung (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) genehmigte Gesamtkosten Verausgabt bis Bewilligt Veranschlagt voraussichtliche Übergabe Vorbehalten für 2013 ff. Jährlicher Mietzins Erweiterungsbau in BerlinMitte F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen F Aus und Fortbildung F Gerichts und ähnliche Kosten Für erwartete Verfassungsgerichtsverfahren. F Sachverständige F Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Bezeichnung Ärztliche Sachverständigenbeiräte und Unterausschüsse beim BMAS "Versorgungsmedizin"... "Berufskrankheiten"
8 Bundesministerium Noch zu Bezeichnung Orthopädie 1 Beirat für Orthopädietechnik bei BMAS... 2 Arbeitsgruppe für orthopädischfachliche Fragen Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen und vorbereitender Ausschuss Bundesausschuss der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenenfürsorge und Unterausschüsse Kosten des Sozialbeirates Heimarbeits und Entgeltausschüsse AdhocBeratungseinrichtungen... Zusammen Regierungsdialog Rente F Dienstreisen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Die Erläuterungen sind verbindlich. Bezeichnung Zur Verfügung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales... der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten... der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundessozialgerichts... der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes... der Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin... der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts... Für sonstigen Aufwand im Ministerium Zusammen Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt.
9 9 Bundesministerium 1101 F Vermischte Verwaltungsausgaben Bezeichnung Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern... Umzugs und Verlegungskosten... Planungskosten... Sonstiges... Zusammen Öffentlichkeitsarbeit Die Ausgaben sind übertragbar. Einnahmen nach Nr. 3 dieses Haushaltsvermerks fließen den Ausgaben zu. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 5. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden. Die Mittel dienen auch zur Information der begleitenden Kommunikation bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben im Rahmen der Zusammenarbeit und Kommunikation mit den nach 6a SGB II zugelassenen kommunalen Trägern geleistet werden. Im Einzelplan 11 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit Fachinformation F Veröffentlichung und Dokumentation Einnahmen nach Nr. 2 dieses Haushaltsvermerks fließen den Ausgaben zu. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
10 Bundesministerium Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Die Ausgaben sind übertragbar. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Einnahmen insbesondere aus Rückflüssen, Rückforderungen oder Schadensersatzansprüchen aus Forschungsvorhaben oder aus entgeltlich abgegebenen Forschungs oder Kongressberichten fließen den Ausgaben zu. 4. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden. Aus dem wird der Forschungsbedarf im Bereich der Zuständigkeit des BMAS finanziert. Die Einzelmaßnahmen werden mit den jeweils beteiligten Ressorts abgestimmt. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die wissenschaftliche Begleitung bei praktischer Erprobung und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen geleistet werden. Aus den Ausgaben können auch Zuwendungen gewährt sowie Sachverständigengutachten bezahlt werden Gremien nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz und dem ArbeitnehmerEntsendegesetz, flankierende Forschung Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Die Ausgaben sind übertragbar. F Ausgaben für Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Die Ausgaben sind übertragbar. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden
11 11 Bundesministerium FachkräfteOffensive Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Aus dem Ansatz dürfen bis zu einer Höhe von 100 T auch Ausgaben für Konzeption, Produktion und Vertrieb begleitender zielgruppenspezifischer Informationsmaterialien (Print) geleistet werden. F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. F Förderung des Vorschlagwesens Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) F Zuweisungen an den Versorgungsfonds Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EURecht Ausgaben für Investitionen F Kleine Neu, Um und Erweiterungsbauten Einjährige Maßnahmen Kellersanierung... Sanierung AbwasserKanalnetz Brandschutzrechtliche und technische Aufrüstung der Eingangshalle Erneuerung von Heizungsleitungen (Außenbereich)... Zusammen
12 Bundesministerium F Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall 571 Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Sanierung Kantinengebäude Haus V F Erwerb von Fahrzeugen 496 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen Einjährige Maßnahmen Ersatzbeschaffung Besondere Finanzierungsausgaben F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen () Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: gruppe 01 Tgr. 01 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (773) (513) F Aufwandsentschädigung für die Beauftragte oder den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Bezeichnung personengebundene Pkw F Mieten und Pachten 4 4 4
13 13 Bundesministerium 1101 Noch zu gruppe 01 F Sachverständige F Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Beirat und Unterausschüsse der Koordinierungsstelle für die Belange behinderter Menschen nach Art. 33 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. F Dienstreisen Öffentlichkeitsarbeit Einnahmen nach Nr. 2 dieses Haushaltsvermerks fließen den Ausgaben zu. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen sowie für Sachverständigengutachten zu leisten. F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 5 5 F Erwerb von Fahrzeugen gruppe 55 Tgr. 55 Ausgaben für die Informationstechnik (5 240) (4 940) F Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung F Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software F Aus und Fortbildung F Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T F Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen, Software Bezeichnung Erstbeschaffung Hardware... Software... Ersatzbeschaffung Hardware
14 Bundesministerium Noch zu (gruppe 55) Bezeichnung 2 Software... Zusammen Abschluss des Kapitels 1101 Einnahmen Verwaltungseinnahmen... Übrige Einnahmen... Gesamteinnahmen... Ausgaben Personalausgaben... Sächliche Verwaltungsausgaben... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)... Ausgaben für Investitionen... Besondere Finanzierungsausgaben... Gesamtausgaben... Flexibilisierte Ausgaben nach 5 HG im Kapitel 1101 Aus Hauptgruppe 4... Aus Hauptgruppe 5... Aus Hauptgruppe 6... Aus Hauptgruppe 7... Aus Hauptgruppe 8... Aus Hauptgruppe 9... Zusammen
15 15 Allgemeine Bewilligungen 1102 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Bezeichnung Vermischte Einnnahmen... Erstattung des Verbandes Deutscher Reeder e. V... Zusammen... Übrige Einnahmen Zinsen aus Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die Rehabilitation Behinderter In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert Tilgung von Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die Rehabilitation Behinderter In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert Einnahmen aus der Ausgabe von Wertmarken für die Beförderung von Schwerbehinderten Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Kap Tit , , und Kap Tgr Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit , , , Kap Tit , , Kap Tit , Tgr. 05, Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit , , , Kap Tit , , , , , , , Kap Tit , Kap Tit , , , , Kap Tit , , und Kap Tit Der Europäische Sozialfonds (Art. 146 ff EGVertrag) dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Hier werden die ESFMittel, deren Zahlung nur auf Antrag und gegen Nachweis entsprechender Ausgaben erfolgt, vereinnahmt
16 Allgemeine Bewilligungen Noch zu und an die programmumsetzenden Stellen weitergeleitet (Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesministerium des Innern) Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben () Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Epl. 1 Ausgaben Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Sächliche Verwaltungsausgaben Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung Die Ausgaben sind übertragbar. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. Aus diesem dürfen auch Zuwendungen geleistet werden Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeitsund Sozialpolitik Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Bundes für Fürsorgezwecke Anteil des Bundes an den Aufwendungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für die Tuberkulosehilfe nach dem Vergleich vom 18. Januar 1966/1 Februar Ausgaben für die vom Bund aufgrund zwischenstaatlicher Verpflichtungen und im Rahmen gegebener Zusicherungen zu tragenden Aufwendungen für Hilfeempfänger im Ausland und für Verwaltungskosten sowie für die Krankenversorgung für Empfänger von Unterhaltshilfe ( 276 Abs. 3 und 4 LAG) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
17 17 Allgemeine Bewilligungen 1102 Noch zu (Ausgaben für die Heimführung von Deutschen aus dem Ausland, die aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit das Gastland verlassen müssen, sind bei Kap Tit veranschlagt)... Zusammen Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes Nach 35 Abs. 2 Satz 2 und 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes erstattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes entstehen (Verwaltungskosten, Aufwendungen nach 26 Arbeitssicherstellungsgesetz) Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher Seeschiffe Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Kap. 110 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes trifft den Bund die Kostentragungspflicht für die Heimschaffung von Seeleuten nach Maßgabe des 74 Abs. 6 Sätze 2 und 3 Seemannsgesetz. Danach muss das Seemannsamt die Kosten der Heimschaffung verauslagen, wenn der Reeder seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt. Der Reeder muss dem Bund diese Auslagen erstatten. Der Verband Deutscher Reeder e. V. hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht beitreiben kann Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Bezeichnung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W).. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG S) Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen Zusammen Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände
18 Allgemeine Bewilligungen Maßnahmen zur Förderung der Produktsicherheit und von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Die Ausgaben sind übertragbar. Bezeichnung Förderung von Projekten des DIN zur Produktsicherheit und für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Es werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Produktsicherheit und der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit gefördert. Diese Vorhaben bewirken, dass die Anforderungen der Rechtssetzung in der Praxis sachgerecht wirksam werden Zuschüsse zu den Kosten der Kommission Arbeitsschutz und Normung in der EU Die Ausgaben sind übertragbar. Aus den Ausgaben können neben Personalausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben und Investitionskosten auch Ausgaben für Expertisen, Gutachterhonorare und Reisekosten geleistet werden Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSRMaßnahmen) Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T Die Ausgaben sind übertragbar Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Beiträge an internationale Organisationen Erstattungen auf die Mitgliedsbeiträge zur Internationalen Arbeitsorganisation fließen den Ausgaben zu.
19 19 Allgemeine Bewilligungen 1102 Noch zu Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft 1 Internationale Arbeitsorganisation in Genf... Rechtsgrundlage: Vertrag Zweck: Internationale Arbeitsnormen Sonstige... Zusammen... Differenzen durch Rundung möglich in Prozent 2 Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) 8,0 in Tausend Fremdwährung (gerundet) CHF in (gerundet) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in (gerundet) 5 Zusammen Spalte in Maßnahmen im Zusammenhang mit TwinningProjekten der EU Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Förderung des sozialen Dialogs mit den Sozialpartnern aus den EUBeitrittsländern Besondere Finanzierungsausgaben Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben (4 498) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Epl. 1 gruppe 01 Tgr. 01 Förderung überregionaler Einrichtungen und von Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation sowie der medizinischen Prävention (1 150) (1 670) Die Ausgaben folgender sind gegenseitig deckungsfähig: und Einnahmen aus ZuschussRückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu Aus und Fortbildung Zuschüsse zu den Kosten von Einrichtungen, der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und der Dokumentation, Tagungen und Kongresse Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T
20 Allgemeine Bewilligungen Noch zu gruppe Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung der Einrichtungen Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T gruppe 02 Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) () () Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Die wegen negativen Förderbescheides ausbleibenden Einnahmen sind noch im Jahr des Förderbescheides bei anderen Ausgaben im Epl. 11 in gleicher Höhe außerhalb gesetzlicher Leistungen haushaltsmäßig einzusparen Öffentlichkeitsarbeit Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden:
21 21 Allgemeine Bewilligungen 1102 gruppe 03 Tgr. 03 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) (4 965) (4 297) Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) Die Ausgaben sind mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des Zuweisungsbetrages zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Die Betragshöhe der Selbstbewirtschaftungsmittel gilt für die Ansätze der Tit und insgesamt. Adresse und Bezeichnung 1 Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel WGLEinrichtungen (ehemals Blaue Liste) NordrheinWestfalen... 1 Forschungsgesellschaft für Arbeitsphysiologie und Arbeitsschutz (IfA), Dortmund... aus Kap Tit aus Kap Tit Zusammen... Summe Tit Summe Tit ,00 (4 965) (4 297) (4 467) Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) Die Ausgaben sind mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des Zuweisungsbetrages zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Die Betragshöhe der Selbstbewirtschaftungsmittel gilt für die Ansätze der Tit und insgesamt. WGLEinrichtungen (ehemals Blaue Liste): Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit
22 Allgemeine Bewilligungen gruppe 05 Tgr. 05 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe (62 211) (57 763) Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus ZuschussRückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU) ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Er fördert innerhalb der Europäischen Union Maßnahmen, die die nationale Arbeitsmarktpolitik ergänzen. Im Jahr können sowohl Restmittel der Förderperiode als auch Mittel der neuen Förderperiode zur Auszahlung kommen. Bei Nachweis entsprechender Ausgaben können in für die Förderperiode von der EUKommission Zahlungen von bis zu 100 Mio. geleistet werden. 3. Die nationalen Kofinanzierungsmittel für die technische Hilfe sind ab dem Haushaltsjahr 2003 in dieser gruppe zusammengefasst. Für das Jahr werden ESFMittel im Rahmen der technischen Hilfe in Höhe von 8,0 Mio. erwartet, die als zweckgebundene Einnahme bei Tit verbucht und über die bis sowie Tit bis ausgezahlt werden Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Die Ausgaben sind übertragbar Vermischte Personalausgaben Die Ausgaben sind übertragbar Öffentlichkeitsarbeit Die Ausgaben sind übertragbar. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
23 23 Allgemeine Bewilligungen 1102 Noch zu gruppe Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Die Ausgaben sind übertragbar Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Die Ausgaben sind übertragbar Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu laufenden Maßnahmen Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen n, insbesondere bei den n , , , und dienen Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds Die Ausgaben sind übertragbar. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden n: Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit , , , Kap Tit , , Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit , , , Kap Tit , , , , , , , Kap Tit , Kap Tit , , , , Kap Tit , , und Kap Tit Vor Verwendung der Mittel ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die damit zu finanzierenden Maßnahmen zu unterrichten.
24 Allgemeine Bewilligungen Noch zu gruppe Kofinanzierung der ESFBundesprogramme Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Die Ausgaben sind übertragbar. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : gruppe 06 Tgr. 06 Förderung der Eingliederung behinderter Menschen ( ) ( ) Erstattung von Fahrgeldausfällen Die Ausgaben sind übertragbar. Kostenerstattung an Verkehrsunternehmen im Rahmen der "unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" gemäß 145 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ausgewiesen ist der Anteil des Bundes gemäß 151 SGB IX Förderung zentraler Einrichtungen und von Maßnahmen des Behindertensports und der Eingliederung behinderter Menschen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Bezeichnung Förderung zentraler Einrichtungen des Behindertensports sowie der Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Sportärztinnen und Sportärzten... Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und der beruflichen Rehabilitation Zusammen Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Anschub und zur Verbesserung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets nach 17 SGB IX Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
25 25 Allgemeine Bewilligungen 1102 Noch zu (gruppe 06) Adresse und Bezeichnung 1 Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)... aus Kap Tit , egovernmentleistungen zur Teilhabe behinderter Menschen, Aktionsplan zur Behindertenpolitik, Neukonzeption des Behindertenberichts Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Förderung von bundesweiten Projekten zur verstärkten Inanspruchnahme des Instruments der Zielvereinbarung Förderung von Projekten zur Stärkung der Handlungskompetenz der Verbände bezüglich ihrer prozessualen Rechte nach AGG, BGG und SGB IX Förderung der unabhängigen Stelle nach Art. 33 Abs. 2 des VNÜbereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap Tit Beteiligung des europäischen Sozialfonds an der Initiative "Jobs ohne Barrieren" 3 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: gruppe 07 Tgr. 07 Strukturwandel der Arbeitswelt (10 200) (10 500) Die Ausgaben sind übertragbar. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Einnahmen aus ZuschussRückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. 5. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
26 Allgemeine Bewilligungen Noch zu gruppe Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Transfer und Medienarbeit, Kampagnen, Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Aus diesem dürfen auch Ausgaben für Honorare und Reisekosten geleistet werden Initiative "Neue Qualität der Arbeit" Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Zu Lasten dieser Ausgaben dürfen auch Aufträge und Dienstleistungen erteilt werden Maßnahmen zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Zu Lasten dieser Ausgaben dürfen auch Aufträge und Dienstleistungen erteilt werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erstattung an die Deutsche Rentenversicherung Bund für Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Initiative "Neue Qualität der Arbeit" Globale Minderausgabe Globale Minderausgabe wegen Rentenanpassungsgesetz 2008
27 27 Allgemeine Bewilligungen 1102 Abschluss des Kapitels 1102 Einnahmen Verwaltungseinnahmen... Übrige Einnahmen... Gesamteinnahmen... Ausgaben Personalausgaben... Sächliche Verwaltungsausgaben... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)... Ausgaben für Investitionen... Besondere Finanzierungsausgaben... Gesamtausgaben
28 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Vorbemerkung Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist durch Zusammenlegung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin am Juli 1996 errichtet worden. Die Bundesanstalt hat einen Sitz in Berlin und Außenstellen in Dresden und Chemnitz. Mit Wirkung vom Oktober 1996 hat sie das Gesundheitsdatenarchiv der Wismut GmbH übernommen. Sie untersteht unmittelbar dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Bundesanstalt unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes, einschließlich des medizinischen Arbeitsschutzes. Sie beobachtet und analysiert die Arbeitssicherheit, die Gesundheitssituation und die Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen. Sie entwickelt Problemlösungen unter Anwendung sicherheitstechnischer, ergonomischer und sonstiger arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Zur Erfüllung dieser Aufgaben forscht sie im notwendigen Umfang selbst oder vergibt Forschungsaufträge an Dritte. Die Bundesanstalt fördert die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse, Grundsätze und Lösungsvorschläge in der Praxis u. a. durch Veröffentlichung von Informationsmaterialien und Berichten, Mitarbeit bei der Regelsetzung, Entwicklung und Durchführung von Aus und Fortbildungsveranstaltungen. Die Bundesanstalt betreibt eine Deutsche Arbeitsschutzausstellung (DASA) als ständige Einrichtung. Die Bundesanstalt ist Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz sowie Zulassungsbehörde für Biozidprodukte nach dem Biozidgesetz und von der Bundesregierung auch als Bewertungsstelle bestimmt. Sie nimmt die ihr nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz übertragenen Aufgaben wahr. Sie ist deutsches Zentrum der Internationalen Dokumentationszentrale für Arbeitsschutz (CIS) bei der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf. Die Bundesanstalt führt die Sekretariate der errichteten Sachverständigenausschüsse im Bereich des Arbeitsschutzes. Zur Durchführung ihrer Aufgaben unterhält die Bundesanstalt Laboratorien, eine öffentliche Fachbibliothek mit Standorten in Berlin und Dortmund sowie Dokumentationseinrichtungen. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, sonstige Entgelte Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen bis zur Höhe von 44 Prozent dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Hgr. 4, Hgr. 5 und mit Ausnahme folgender : Tgr. 01, Tgr. 02 und Tgr. 03. Für das Haushaltsjahr wird im PICVerfahren (Prior Informed Consent) mit einer Einnahme von 80 T gerechnet. Dieser Betrag basiert auf den eingereichten Anträgen der vergangenen Jahre. Pro Antrag ist gemäß Gebührennummer 3.2 eine Gebühr von 100 zu entrichten. Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die ChemikalienKostenverordnung (ChemKostVO) vom Juli 2002 (BGBl. I S. 2090). Bezeichnung Chemikalien, Allgemeines... Biozide Zusammen... 80
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