Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Einrichtungsfachhandels
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- Klara Jaeger
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1 FACHGRUPPENNEWS 1 15 Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Einrichtungsfachhandels WIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2015 Foto Weinwurm Sehr geehrte Damen und Herren, die nächsten Wirtschaftskammerwahlen finden vom 24. bis 26. Februar 2015 statt. Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Wien können ihre Stimme(n) in einem von 48 zur Verfügung stehenden Wahllokalen abgeben oder mit einer Wahlkarte postalisch an der Wahl teilnehmen. Die Liste der Wahllokale finden Sie online in der Wahlkundmachung siehe wko.at/ wien/wahlkundmachung2015 Sie können Ihre Stimme in jedem Wahllokal abgeben. Alternativ können Sie Ihre Stimme auch mit einer Wahlkarte abgeben. Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission, 1010 Wien, Stubenring 8-10, eingebracht werden. Möchte der Antragsteller seine Wahlkarte postalisch zugestellt bekommen, muss sein Antrag bis spätestens Uhr eingelangt sein. Wird die Wahlkarte abgeholt, kann der Antrag bis Uhr gestellt werden. Alle Informationen zur Wahl sowie das Formular für den Antrag zur Ausstellung einer Wahlkarte finden Sie online unter wko.at/wien/wahl2015 Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular gerne auch zu. T 01/ INHALT Nr. 1 Feb Landesgremium Wien des Einrichtungsfachhandels Obmann: KommR Erwin Pellet Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiterin: Sandra Tastl Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T 01/ F 01/ E einrichtungsfachhandel@wkw.at W wko.at/wien/einrichtungsfachhandel Editorial...1 Recht/Personal...2 Service...4 Hinweise/Betriebsbesuche...5 Aus- und Weiterbildung...6 Jahresbericht...7 Messerückblick/Messevorschau/Fachliche Informationen...8
2 FACHGRUPPENNEWS 2 Einrichtungsfachhandel RECHT/PERSONAL Schwarzes Brett - grundsätzlich keine Haftung des Händlers für unbefugte Gewerbeausübung In einem konkreten Fall haben Personen auf dem schwarzen Brett in einem Ladengeschäft handwerkliche Dienstleistungen angeboten. Das Pfuscherbekämpfungsreferat einer Landeskammer hat daraufhin das Handelsunternehmen kontaktiert, weil es dahinter Ankündigungen von Unbefugten vermutet, und um Maßnahmen dagegen gebeten. In Abstimmung mit den Gewerberechtsexperten der Abteilung für Rechtspolitik in der WKÖ stellen wir unseren Rechtsstandpunkt dazu dar: Ein Händler haftet nicht für die gewerberechtliche Deckung der Leistungen von Gewerbetreibenden, die in seinem Verkaufslokal auf dem schwarzen Brett angeboten werden. Eine Haftung käme nur nach 7 VStG in Frage, wenn der Händler den Gewerbetreibenden zur unbefugten Gewerbeausübung anstiftet oder ihm dabei hilft. Hierfür ist aber jedenfalls ein vorsätzliches Handeln notwendig. Ein solcher Vorsatz wird bei einem bloßen Zurverfügungstellen eines schwarzen Bretts nicht gegeben sein. Laut den Gewerberechtsexperten der WKÖ könnte der Händler Angebote ohne Namen/ Adresse vom schwarzen Brett allenfalls entfernen, um keinen Raum für Pfuscherleistungen zu bieten. Ein solches Vorgehen stellt jedoch lediglich einen good will des Händlers (also keine Verpflichtung) dar. Aufzeichnung der Arbeitszeit jetzt einfacher geregelt Auf Druck der Wirtschaftskammer wurde der bürokratische Aufwand für Arbeitsaufzeichnungen verringert. So kann seit 1. Jänner bei fixer Einteilung der Arbeitszeit die Aufzeichnung ganz entfallen. Gleichzeitig mit dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping wurden auch Änderungen bei den Arbeitszeitaufzeichnungen beschlossen, was zu massiven Vereinfachungen führt. Bisher mussten die Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass jeder Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Ruhepausen schriftlich festhält. Der bürokratische Aufwand war enorm. Hier die wesentlichsten Erleichtungen im Arbeitszeitgesetz (AZG). Für Arbeitnehmer, die die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können, sind ausschließlich Aufzeichnungen über die Dauer ihrer Tagesarbeitszeit zu führen, also Saldenaufzeichnungen wie z.b. Montag: acht Stunden, Dienstag: neun Stunden etc. Diese Bestimmung ist vor allem für Außendienstmitarbeiter relevant. Lassen Sie sich trotz dieser Vereinfachung die geleisteten Arbeitszeiten nachweisen und kontrollieren Sie diese genau, um nicht in vermeidbare Streitigkeiten hinsichtlich Überstunden zu geraten. Der Entfall der Aufzeichnungspflicht von Ruhepausen in Betrieben ohne Betriebsrat ist nun auch durch Einzelvereinbarung möglich und auch dann, wenn die Pause länger als eine halbe Stunde dauert. Bisher konnte die Aufzeichnung von Ruhepausen nur durch Betriebsvereinbarung entfallen und auch dann nur, wenn die Ruhepause maximal 30 Minuten dauerte. Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach schriftlich festgehaltenen fixen Dienstplänen beschäftigen, brauchen keine Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Lediglich Abweichungen von dieser Einteilung sind laufend schriftlich zu vermerken. Am Ende jeder Gehalts- bzw. Lohnperiode sowie auf Verlangen des Arbeitsinspektorats hat der Arbeitgeber die Einhaltung des Dienstplanes zu bestätigen. Grundsätzlich ist dem Arbeitnehmer immer Einsicht in die Arbeitszeitaufzeichnungen zu gewähren. Der Arbeitnehmer bekommt zusätzlich das Recht auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung einmal pro Monat, wenn er das nachweislich verlangt. Die Aufzeichnungspflicht besteht für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einem oder wenigen Mitarbeitern. Die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht wird durch das Arbeitsinspektorat überprüft. Bei Nichteinhaltung kann der Arbeitgeber bestraft werden. Allerdings sieht das Gesetz keine konkrete Form vor, in der die Arbeitszeitaufzeichnungen erfolgen müssen. Formulare für Arbeitszeitaufzeichnungen gibt es beim Arbeitsinspektorat und in der Wirtschaftskammer ( -> Arbeitszeit). Fehlende Aufzeichnungen Ist wegen Fehlens der Arbeitszeitaufzeichnungen eine Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit unmöglich, verfallen diesbezügliche Ansprüche (zum Beispiel auf Überstundenentgelt) nicht und es kann dieser Verstoß hinsichtlich jedes einzelnen Arbeitnehmers gesondert bestraft werden.
3 3 Kündigung im Krankenstand Zulässigkeit der Kündigung Es existiert weder ein Kündigungsverbot im Krankenstand noch ein genereller Kündigungsschutz bei Krankheit. Der Arbeitgeber kann auch während eines Krankenstandes des Mitarbeiters die Kündigung aussprechen. Mit dem Zugang der Kündigungserklärung während des Krankenstandes wird der Lauf der Kündigungsfrist ausgelöst und das Arbeitsverhältnis endet zum Kündigungstermin. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die eine Kündigung zur Unzeit verbieten. Auch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers lässt sich eine solche Verpflichtung nicht ableiten. Zugang der Kündigung im Krankenstand Der Kündigungsausspruch ist empfangsbedürftig. Da sich der Arbeitnehmer im Krankenstand regelmäßig zu Hause aufhält, ist eine schriftliche Kündigung an die zuletzt gemeldete Wohnadresse des Arbeitnehmers zu übermitteln. Ist der Arbeitnehmer durch Krankheit ans Bett gebunden und verzögert sich dadurch der Erhalt der schriftlichen Kündigung, kann dies zu einem Aufschub von deren Wirkung führen. In möglichen Konfliktfällen ist daher eine Übermittlung des Kündigungsschreibens durch Boten oder dessen persönliche Übergabe dringend zu empfehlen! Befindet sich ein Arbeitnehmer im Krankenhaus, ist eine schriftliche Kündigung ins Krankenhaus zu übersenden. Eine durch die Post zugestellte Kündigung gilt dann als wirksam zugestellt, wenn der Kündigungsbrief auf dem Nachtkästchen deponiert bzw. in einem für die Patienten bestimmten Postfach abgegeben wird. Das Kündigungsschreiben reist im Krankenhaus auf Risiko des Arbeitgebers! Auch in diesem Fall ist eine Übermittlung des Kündigungsschreibens durch Boten oder dessen persönliche Übergabe dringend zu empfehlen! Tipp! Wird ein Kündigungsschreiben persönlich übergeben, sollte sich der Arbeitgeber den Erhalt der Kündigung vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen lassen. Der Ausspruch einer mündlichen Kündigung im Krankenstand wird im Regelfall außer per Telefon nicht in Frage kommen. Eine mündliche (telefonische) Kündigung sollte zu ihrer Absicherung unbedingt im Beisein eines Zeugen erklärt werden. Kündigung bei zeitweilig mangelnder Geschäftsfähigkeit Jede Beendigungserklärung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer infolge eines physischen oder psychischen Gebrechens (z.b. Koma nach Autounfall) unfähig ist, den Zugang einer Kündigungserklärung wahrzunehmen. Der Arbeitgeber kann nur die Bestellung eines Sachwalters über das Gericht veranlassen, um die Kündigungserklärung an diesen zustellen zu können. Entgeltfortzahlung bei Kündigung im Krankenstand Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstandes gekündigt, endet zwar das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist (Kündigungstermin), der Arbeitnehmer kann aber auch durch die Kündigung nicht um jenes Krankenentgelt gebracht werden, das ihm ohne Kündigung zugestanden wäre. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht also über das arbeitsrechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, bis der Arbeitnehmer wieder gesund ist, längstens aber bis zur Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches. Mit Beginn eines neuen fiktiven Arbeitsjahres nach dem arbeitsrechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt jedoch kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch. Beispiel: Arbeiter, 1 Jahr im Betrieb, 14-tägige Kündigungsfrist ohne Kündigungstermin, noch keine Entgeltfortzahlung konsumiert. Beginn des Krankenstandes: Kündigungszugang: Ende des Arbeitsverhältnisses: Ende des Krankenstandes: Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches (6 Wochen voll, 4 Wochen halb): Tritt der Krankenstand erst nach einem Kündigungsausspruch ein, dann endet der Entgeltfortzahlungsanspruch jedenfalls mit dem Kündigungstermin. Kollektivverträge können davon allerdings abweichende Regelungen vorsehen. Bei einvernehmlicher Auflösung, Arbeitnehmerkündigung, Auflösung in der Probezeit, Ende durch Zeitablauf, gerechtfertigter Entlassung oder vorzeitigem Austritt des Mitarbeiters während des Krankenstandes endet die Entgeltfortzahlung jedenfalls mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und es kommt zu keiner Fortzahlung darüber hinaus. Bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand mit nachfolgender Wiedereinstellungszusage könnte die Krankenkasse eine absichtliche Vereinbarung zu Lasten Dritter bzw. ein Scheingeschäft unterstellen! Unterstützung bei der Lehrlingsauswahl Das BiWi - Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft unterstützt Unternehmen bei der Lehrlingsauswahl Keine einfache Sache, die Auswahl des passenden Lehrlings. Mit den speziell entwickelten OrientierungsChecks des BiWi wird Ihnen die Lehrlingsauswahl erleichtert. Kosten: Die Kosten trägt die Wirtschaftskammer Wien. Schritt 1: Der Betrieb lernt die OrientierungsChecks bei einem Informations-Gespräch kennen. Kontakt: Gerlinde Buttinger T 01/ E buttinger@biwi.at Bei diesem Gespräch werden die Checks angesehen, der passende ausgewählt und der organisatorische Ablauf vereinbart. Schritt 2: Die Kandidaten vereinbaren telefonisch einen Termin für den ausgewählten Check. Das Kennwort dabei ist immer der Name des Betriebes. Terminvereinbarungen: Birgit Halper T 01/ Schritt 3: Das Ergebnis erhalten die Kandidaten direkt nach dem Check. Möchte der Betrieb eine Kopie des Ergebnisses, dann brauchen wir dazu eine Einverständniserklärung (Muster im BiWi erhältlich). Mit Ausnahme des Interessenprofils richten sich alle OrientierungsChecks an die Altersgruppe Jahre! Hinweis: Die Wartezeit für einen Termin beträgt ca. ein bis zwei Wochen. In den Monaten Februar, März, April kann es auch mal 2 bis 3 Wochen dauern.
4 FACHGRUPPENNEWS 24 Einrichtungsfachhandel SERVICE Die Wiener Ladezonen-App der Wirtschaftskammer Wien Ihre Lieferung in Wien ist unser Anliegen! Die Ladezonen-App der Wirtschaftskammer Wien hilft Ihnen dabei. Rund 2600 Ladezonen stehen Ihnen innerhalb des Wirtschaftsstandorts Wien zur Verfügung, um Ihre Liefer- und Ladetätigkeit durchzuführen. Die Wirtschaftskammer Wien stellt sowohl Ihren Mitgliedern für den täglichen Wirtschaftsverkehr, als auch jedem interessierten und potenziellen Nutzer, diese App kostenlos zur Verfügung. Ersparen Sie sich und der Umwelt unnötige Suchfahrten, sparen Sie Zeit und Spritkosten, nutzen Sie die nächstgelegene Ladezone! Mittels einer interaktiven Karte finden Sie die geeignete Ladezone für Ihre Liefertätigkeit und Ihren Fahrzeugtyp. Filter- und Merkfunktion vereinfachen die rasche Auswahl aus derzeit rund 2600 regelmäßig aktualisierten Ladezonen in ganz Wien. Die Wiener Ladezonen-App ist ab sofort in Verbindung mit den Betriebssystemen Apple ios und Android nutzbar. Der Download ist unter kostenlos möglich. Plan B für mein Unternehmen Was passiert, wenn mir etwas passiert? UnternehmerInnen sind auch nur Menschen. Sie können krank werden, sich verletzen oder später von einer Reise zurückkehren als erwartet. Möchte ich/muss ich während meiner Abwesenheit vertreten werden? Wieviel und welche Informationen benötigt meine Vertretung? Wie kann ich mich rechtlich absichern? Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Broschüre unter wko.at/planb sowie weitere Informationen unter wko.at/ selbstaendigundsicher Die meisten Ausfälle sind zum Glück nur von kurzer Dauer, doch für den laufenden Betrieb kann auch das schon zu lange sein. Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Thema bereits auseinanderzusetzen bevor etwas passiert. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor! Es gibt viele Fragen, die im Notfall sehr schnell aufkommen können: Lassen Sie sich bei den Vorbereitungen und im Notfall beraten Beratung zu Wirtschaftsrecht und Gewerberecht Beratung zu Arbeitsrecht und Sozialrecht Beratung zum Thema Förderungen Betriebshilfe PLAN B FÜR MEIN UNTERNEHMEN Was passiert, wenn mir etwas passiert? Haben Sie Interesse an Kooperationen? Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das POOL Kooperations-Service, Tel.: 01/ , -Adresse: pool@wkw.at, bzw. Web: Chiffre-Nr.: Suche Partner für die gemeinsame Nutzung unseres Schauraumes in frequentierter Lage (Süden von Wien). Wir sind spezialisiert auf Sonnenschutz (KMU) und suchen interessierte Unternehmen um einerseits den gemeinsamen Schauraum in der Triester Straße werblich zu nutzen, andererseits über die Kooperation noch stärker am Markt aufzutreten und ein Kompetenzzentrum zu schaffen. Wir bringen in die Kooperation ein: Grundstück, Gebäude, Kunden, Know-how, gut-ausgebildete Mitarbeiter/innen. Eine perfekte Ergänzung wäre z.b. ein Unternehmen aus den Bereichen Fenster/Glasfassade bzw. andere branchenverwandte Branchen rund um Bauen und Wohnen. Chiffre-Nr.: Suche Kooperation mit Unternehmen, auch Start up s, aus den Bereichen Wohnen und Interieur Architekten/innen Planungsprofis im Bau- und Einrichtungsgeschäft. Raumausstatter und Tischler mit großer Planungskompetenz und Geschäftsraum im 6. Bezirk bietet ergänzenden Kooperationspartnern Zusammenarbeit und Geschäftschancen. Kooperationsziel ist die gemeinsame Akquisition von Privat- und Gewerbekunden, um maßgeschneiderte PLANUNGEN, gesundes WOHNEN SERVICE & stilvolles EINRICHTEN zu bieten. Wir bieten wko.at/planb Architekten, Raumplanern sowie Qualitätsunternehmen in den Bereichen IMMOBILIE, BAU, RENOVIERUNG, SANIERUNG, EINRICHTUNG, WOHNUNGS- & OBJEKTAUSSTATTUNG, PFLAN- ZEN, GÄRTEN, LICHT, BÖDEN, WÄNDE, ELEK- TRIK, ENERGIE, WELLNESS, BÄDER, KLIMA, KÜCHEN folgende hochinteressante Kooperationschance: > Neugeschäft und Empfehlungen durch Kooperation mit hervorragenden Partnerunternehmen. > Innovative gemeinsame Projekte - alles aus einer Hand - mit Synergienutzen. > Ausstellung der eignen und der gemeinsamen Kompetenzen durch gemeinsame Präsentationen und Kundenevents. > Eine kooperative Bürofläche für Kundengespräche und Planungsarbeiten in bester Lage mitten im 6. Bezirk.
5 5 HINWEISE Österreichischer Nachhaltigkeitspreis TRIGOS Bewerbung noch bis 5. März 2014 möglich. Seit 8. Jänner 2015 läuft die Einreichfrist für den Österreichischen Nachhaltigkeitspreis TRIGOS. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, denen nachhaltiges Wirtschaften ein Anliegen ist. Ausgezeichnet werden jene Betriebe, die Corporate Social Responsibility (verantwortungsvolles Wirtschaften) in all ihre Handlungsfelder integrieren und entsprechende Maßnahmen in Hinblick auf die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, den Einkauf, die Mitarbeiter und auch im Bereich Umwelt und Gesellschaft setzen. Hinter dem TRIGOS steht eine einzigartige Trägerschaft aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die den Preis seit dem Jahr 2004 einmal jährlich an österreichische Vorzeigebetriebe vergibt. Unternehmen, die Nachhaltigkeit und Verantwortung als maßgebliche Faktoren für ihren Betrieb betrachten, können ihre Bewerbung noch bis 5. März 2015 für folgende Kategorien einreichen: Ganzheitliches CSR-Engagement (nach Unternehmensgröße unterteilt in klein, mittel und groß) Social Entrepreneurship Beste Partnerschaft Die Gewinner des TRIGOS Österreich werden am 2. Juni bei der bundesweiten Gala in Wien bekanntgegeben. Informationen und Bewerbungen unter Arbeitszeit im Handel Prüfschwerpunkt im ersten Halbjahr 2015! In einer Schwerpunktaktion im Handel sollen vom 1. Jänner bis 30. Juni 2015 im Zuge der routinemäßigen Kontrollen der Arbeitsinspektorate in Handelsbetrieben etwa die Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, die Ruhepausen und täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten überprüft werden. Den Schwerpunkt bildet die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen zum arbeitsfreien Samstag (sogenannte Schwarz- Weiß-Regelung). Ergänzend sollen auch Schwerpunktkontrollen speziell in Verkaufsstellen in Bahnhöfen, in denen Arbeitnehmer während der Sonnund Feiertagsruhe beschäftigt werden dürfen, erfolgen. BETRIEBSBESUCHE Betriebsbesuch auch bei Ihnen! Um Ihnen zu zeigen, dass wir als Ihre Interessensvertretung auch den persönlichen Kontakt suchen, besuchen wir gerne unsere Mitgliedsbetriebe. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre Anliegen mit uns persönlich zu besprechen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter T 01/ oder E sandra.tastl@wkw.at MB Interieur GmbH Manfred Bäumler, KommR Erwin Pellet Fa. Maria Glaser KommR Erwin Pellet, Maria Glaser, KommR Ing. Joahnn Klein DESIGN-RAUM-LEBEN Friedrich Schwarzkopf, KommR Ing. Johann Klein prodomowien KommR Erwin Pellet, Peter Teichgräber, Werner Backhausen, KommR Ing. Johann Klein Fa. K.I.A.M.A. art interior KG - Mag. Irina Sapundzhieva, Mag. Ivan Angelov, Krasimira Angelova, KommR Ing. Johann Klein Bashiri Teppichhandels Gesellschaft m.b.h. Hosain Bakhsh, Ramazan Ziai, KommR Erwin Pellet Fa. FEMOSA Handels GmbH Frau Houshiardel, KommR Ing. Klein Fa. Michael Hauser KommR Ing. Johann Klein, Michael Hauser, KommR Erwin Pellet
6 FACHGRUPPENNEWS 26 Einrichtungsfachhandel AUS- UND WEITERBILDUNG Die Berufsakademie Handel Mit der Berufsakademie Handel gibt es in Österreich erstmals eine praxisbezogene, berufsbegleitende Weiterbildung auf Hochschulniveau für Lehrlinge, Mitarbeiter, Wieder- und Quereinsteiger sowie Unternehmensgründer im Handel. Der Fokus liegt auf dem Motto: Praxis + Theorie = Erfolg. Die neue Berufsakademie Handel in Kooperation mit der FH Wien der WKW startete Anfang Oktober 2014 österreichweit bereits mit 6 Lehrgängen. Nähere Informationen finden Sie unter Praxis + Theorie = ERFOLG Kursangebot der Einrichtungsakademie Kuchl Darstellung in Skizzenform Küchenplanung Dekorative Textilgestaltung Farbtheorie und Farbanwendung Licht und Rauminstallation Darstellungstechnik und kundenorientierte Visualisierung Bad und Wellness Präsentationstechnik im Schauraum Verkaufstraining Nähere Informationen finden Sie unter Praktikumsplätze im Handel gesucht! "Von der Wirtschaft für die Wirtschaft" so lautet das Motto der Vienna Business School (VBS), den Handelsakademien und Handelsschulen des Fonds der Wiener Kaufmannschaft. Im Zuge des neuen Lehrplans, müssen SchülerInnen der Handelsschule für einen erfolgreichen Abschluss innerhalb ihrer drei Ausbildungsjahre ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 150 Stunden, und SchülerInnen der Handelsakademie für ihre Matura innerhalb ihrer fünfjährigen Ausbildung ein solches im Ausmaß von 300 Stunden in der unterrichtsfreien Zeit absolvieren. Das Pflichtpraktikum soll den jungen Menschen helfen, mehr Klarheit und Sicherheit bei der Wahl ihres zukünftigen Berufes zu erlangen und gleichzeitig Erfahrungen zu sammeln, die den Berufseinstieg erleichtern. Praxiszeiten können entgeltlich oder unentgeltlich, entweder im Rahmen eines einmonatigen Praktikums in den Sommerferien, oder aufgeteilt in mehrere Praktika außerhalb der Unterrichtszeit erworben werden. Da das Betriebspraktikum zur Schulausbildung zählt, ist auch ein Versicherungsschutz gegeben. Für Unternehmen, die Praktikumsplätze in ihrem Betrieb anbieten, gibt es die Möglichkeit, sich in einem Unternehmensregister, dem Praxisindex eintragen zu lassen. Dieses Praxisregister wurde an der VBS Floridsdorf in einer Projektarbeit entwickelt. Interessierte Firmen werden in dem Index gelistet und die Kontakte bei Bedarf an SchülerInnen der VBS, die einen Praxisplatz suchen, weitergegeben. Für nähere Informationen und Registrierung kontaktieren Sie bitte die Projektleiterin, Frau Mag. Julia Smid, Lehrerin an der VBS Floridsdorf, unter Tel.: oder per unter j.smid@vbs.ac.at. Weiters haben Sie die Möglichkeit, definitive Stellenangebote Ihres Unternehmens kostenlos in der Jobbörse der Vienna Business School zu inserieren. Dazu senden Sie eine PDF-Datei Ihres Stellenangebotes an info@vbs.ac.at, das Inserat erscheint online auf Die Vorteile für Unternehmen liegen auf der Hand: Mit einem Praktikumsplatz unterstützen Sie junge Menschen bei der Vorbereitung auf die Berufswelt. Sie haben die Chance, potentielle zukünftige MitarbeiterInnen kennenzulernen und zu testen.
7 7 JAHRESBERICHT 2014 Mitgliederservice Gremialnachrichten Viermal jährlich informieren wir Sie über aktuelle Branchenangelegenheiten. Wir berichten über verschiedene Bereiche, wie Personal und Sozialversicherung, Steuern und Recht, Service und Veranstaltungen. Darüber hinaus erhalten Sie besonders dringende Informationen per Mail-Aussendung. Firmenbesuche Um Ihnen zu zeigen, dass wir als Ihre Interessenvertretung auch den persönlichen Kontakt suchen, sind der Obmann KommR Erwin Pellet und der Obmann-Stv. Ing. Johann Klein gerne bei den Mitgliedsbetrieben. So wurden auch im Jahr 2014 wieder zahlreiche Firmenbesuche durchgeführt siehe Fotodokumentation auf unserer Webseite. Kostenloser Rechtsservice Das Landesgremium bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung, jeden Mittwoch von Uhr Uhr in der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien, 1041 Wien, Schwarzenbergplatz 14 an. Schwerpunkte sind Schadensersatz und Gewährleistung sowie Fragen des Mietrechts, des öffentlichen Rechts und Verfahrensrechts. Vor allem Verwaltungsstrafsachen aber auch unlauterer Wettbewerb sowie allgemeine Fragen des Prozessrechts usw. Anmeldungen zu dieser Sprechstunde bitte direkt an das Landesgremium unter T 01/ oder per E sandra.tastl@wkw.at. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Mitglieder- und Konsumentenbeschwerden die im Gremium eintreffen, werden recherchiert und nach Bedarf dem Schutzverband zur Überprüfung, Abmahnung oder zur gerichtlichen Verfolgung weitergeleitet. Fachzeitung Wohnkultur Die Mitglieder des Gremiums erhalten die Fachzeitung Wohnkultur 6 x jährlich gratis. Die Kosten für das Jahresabo übernimmt das Landesgremium des Einrichtungsfachhandels. Beratungsaktion für Verkaufsraumgestaltung und Warenpräsentation 2014 wurde die kostengünstige Beratungsaktion (Kostenanteil für 6 Beratungsstunden 100,-- zuzüglich USt. der Gesamtkosten) von 8 Betrieben in Anspruch genommen. Die Aktion wird auch 2015 wieder durchgeführt. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter T 01/ Mitglieder Berechtigungen Ausbildung Lehrlinge in der Berufsschule Das Gremium hält ständig Kontakt zur Berufsschule und setzt sich für eine wirtschaftsgerechte Ausbildung der insgesamt 152 Lehrlinge ein. Derzeit sind in der Berufsschule 41 Lehrlinge im 1. Lehrjahr, 53 Lehrlinge im 2. Lehrjahr, 57 Lehrlinge im 3. Lehrjahr und 1 Lehrling im 4. Lehrjahr mit dem Ausbildungsschwerpunkt Einrichtungsfachberater/in angemeldet. Kooperation mit der Berufsschule Das Landesgremium stellte auch 2014 der Berufsschule für die Lehrlinge der 2. Klassen ein Seminar zum Thema Schulung des räumlichen Denkens und den 3. Klassen ein Kommunikationstraining als Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung zur Verfügung. Lehrabschlussprüfungen Das Gremium wirkt gemeinsam mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer an der Lehrabschlussprüfung mit und nominiert die Prüfer aus der Branche. Im Jahr 2014 sind 82 Lehrlinge mit dem Ausbildungsschwerpunkt Einrichtungsfachberater/in zur Prüfung angetreten, 59 haben bestanden, 13 davon mit Auszeichnung. Fortbildung für BerufsschullehrerInnen der Einrichtungsfachberatung Diese Spezialseminare werden von der Einrichtungsakademie Kuchl durchgeführt und bieten den Wiener BerufsschullehrerInnen des Einrichtungsfachhandels einen Basiskurs Einrichtungsplanung Neueinsteiger, Grundlagen zum barrierefreien Planen und Bauen und Ausbildung zum Einrichtungsberater an. Das Gremium übernimmt hiefür die Kosten. BeSt³ Messe für Beruf, Studium & Weiterbildung Diese Berufsinformationsmesse fand von März 2014 in der Wiener Stadthalle statt. Das Landesgremium stellte die finanziellen Mittel zur Präsentation der Schule für Einrichtungsberater in Kuchl zur Verfügung. Veranstaltungen , , Erste- Hilfe-Kurs in Kooperation mit dem Lebensmittelhandel , Veranstaltung Der Monteur als Repräsentant des Unternehmens Infoabend Aktuelles zum Wettbewerbsrecht und zur Elektrogeräteverordnung in Kooperation mit dem Elektrohandel Veranstaltung Der Komfort-Kunde Ausstellungsbesuch Vorbilder vom Kunstgewerbe zum Design im MAK Ehrung langjähriger Mitgliedschaft beim Tag der Wiener Wirtschaft Veranstaltung Beziehungsintelligenz durch Gedankenlesen in Kooperation mit dem Elektrohandel Vorstellung des neuen Messe- Konzepts Wohnen & Interieur durch die Reed-Messe Interessensvertretung Ihre Interessensvertretung Herr Obmann KommR Erwin PELLET ist gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern bestrebt die Anliegen unserer Branche bestmöglich zu vertreten. Europäische Initiativen oder Anliegen werden über die FENA eingebracht und bearbeitet. Die FENA hat das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Branchenverbänden auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren.
8 FACHGRUPPENNEWS 8 Einrichtungsfachhandel MESSERÜCKBLICK IMM COLOGNE 2015 Die Möbelwelt auf der Kölner Messe Vom 19. bis 25. Jänner 2015 fand die internationale Möbelmesse imm cologne zeitgleich mit der Messe LivingKitchen in Köln statt. Diese Messe zeigte zündende Wohnideen für Trendsetter und lieferte neue Impulse für Innovationstreiber und Marktführer Designer und Möbelbauer stellten Besuchern aus 138 Ländern ihre Neuheiten vor. Trends im neuen Jahr Im Wohnzimmer darf es wieder ein bisschen mehr sein. Ausufernde Formen und bunte Stoffe, aus neuartigen Materialien stehen im Vordergrund. Natur, Massivholz und natürliche Muster sollen Großstadtnormaden ansprechen. Klassische Formen in klaren Tönen, in Leder oder Holz oder aber auch futuristische Möbelstücke, die etwa an die Mondlandung vor 40 Jahren erinnern, sollen Käufer an ihre Jugend erinnern. Bio-Materialien wie Seegras, Bambus und transparente Pflanzenmuster liegen im Trend. Bei all diesen Trends bleibt aber der klassische Stil in Weiß die Nummer eins. Ein interessantes Video zur Messe finden Sie unter at/presse/pressemeldungen/imagefilm-immcologne-2015/ Foto: Koelnmesse Foto: Koelnmesse MESSEVORSCHAU Wohnen & Interieur Wien März 2015 interzum Guangzhou Internationale Messe für Zulieferer der Möbelindustrie und des China 28. März 1. April 2015 Innenausbaus Salone Internazionale del Mobile Mailand April 2015 küchenwohntrends und Möbel Austria Salzburg Mai ICFF International Contemporary Furniture Fair New York Mai 2015 Rooms Moscow Moskau Mai 2015 Tendence Frankfurt 29. August 1. September 2015 Maison & Objet Paris September 2015 Blickfang Wien Wien Oktober 2015 FACHLICHE INFORMATION Deutschland: Möbel-Emissions label für Verbraucher Impressum Nr. 1 Feb Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien für den Einrichtungsfachhandel, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien, Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel Offenlegung: wko.at/wien/einrichtungsfachhandel/ offenlegung Fotos: Summa Möbel, Gremium, Sparte Handel, istock (MarsBars), Koelnmesse, Druck: Robitschek & Co GmbH Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel hat das weltweit erste Emissionslabel für Möbel entwickelt. Ein Emissionslabel gibt dem Verbraucher Informationen zur Schadstoffemission und soll ihn vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen. Das neue Label bezieht sich auf Sitzmöbel, Kastenmöbel, Tische, Büromöbel, Lattenroste und Matratzen. Der Nachweis der Klassifizierung erfolgt über entsprechende Schadstoffprüfungen, die Vergabe erfolgt ausschließlich durch die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V. Detaillierte Informationen finden Sie unter EMISSIONSKLASSE der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel Büromöbel / office furniture Hersteller-Nr. / manufacturer-no. Kollektion / collection / Modell / model Prüfnummer / control number A B C D A Emissionsklasse für Möbel nach den Richtlinien der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.v. emission class for furniture according to the guidelines of Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.v.
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