Berlin-Info. Thomas Stritzl Mitglied des Deutschen Bundestages. Sehr geehrte Damen und Herren,
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- Helga Schulze
- vor 8 Jahren
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1 Sehr geehrte Damen und Herren, aus aktuellem Anlass möchte ich Ihnen einen Überblick über die heutige Sondersitzung des Deutschen Bundestages zum 3. Hilfspaket für Griechenland und mein Abstimmungsverhalten hierzu geben. Darüber hinaus stelle ich Ihnen einige Themen und bundespolitische Entscheidungen aus der parlamentarischen Sommerpause vor: 1. Griechenland-Abstimmung 2. Pflegestärkungsgesetz II vom Bundeskabinett verabschiedet 3. Entscheidungen im Sommer Vertrauensschutz beim Betreuungsgeld, Zukunft der Mehrgenerationenhäuser gesichert, Erneuerung des Vergaberechts, Rücknahme von Elektroschrott vereinfacht 4. Termine 1. Griechenland-Abstimmung Dem 3. Hilfspaket für Griechenland habe ich heute im Grundsatz zugestimmt. Ich habe mich dabei von meinem Vertrauen in unsere Bundeskanzlerin und in unseren Bundesfinanzminister leiten lassen. Beide haben in der Fraktionssitzung und der Bundesfinanzminister auch im Plenum eindringlich und überzeugend für die Zustimmung zum vorliegenden Verhandlungsergebnis geworben. Hinzu kommt, dass in den Verhandlungen tatsächlich mehr erreicht wurde, als dies zu Beginn der Gespräche zu erwarten war. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wirbt in der Fraktion für Zustimmung zum Hilfspaket Ein mehrheitliches Nein hätte u.a. das Entstehen eines Failing State direkt an der Südflanke von NATO und EU zur Folge gehabt. Verglichen mit den dadurch notwendig werdenden Unterhaltskosten für ein 11-Millionen-Volk ist das jetzt auf den Weg gebrachte Hilfspaket trotz seines enormen Umfangs vertretbar. Hinzu kommt, dass eine offene und unkontrollierte Südflanke gerade in Zeiten akuter Terrorgefahr und zunehmender Flüchtlingsströme fatal wäre. Auch der auf dem Einstimmigkeitsprinzip beruhende EU- Entscheidungsprozess wäre so auf unabsehbare Zeit zum Stillstand gekommen und es wäre das Bild von einem unzuverlässigen Deutschland entstanden (erst Vertragsinhalte vorgeben und dann nach dem Zustandekommen nicht zustimmen).
2 In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die Unionsfraktion über keine eigene Mehrheit im Deutschen Bundestag verfügt. Hätte die heutige Debatte mit einem mehrheitlichen Votum der Fraktion gegen das Hilfspaket geendet, wäre damit auch gleichzeitig unserer Bundesregierung das Vertrauen entzogen worden. Die direkte Folge wäre damit nicht das Verhindern eines gut verhandelten Gesamtpakets, sondern das Erstarken der linken Mehrheit im Parlament. Linke und Grüne spielen nämlich gerne den Steigbügelhalter für SPD-Kanzlerträume. Mit meinem Ja habe ich nicht dafür gestimmt, dass die griechische Regierung die bisherigen Reformbemühungen weiterhin verschleppt. Denn fest steht, Hilfsgelder allein reichen nicht aus, um den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Die positiven Aussagen der Geberseite und der deutschen Verhandlungsseite im Hinblick auf die Ernsthaftigkeit der griechischen Bemühungen machen hier Hoffnung. Dennoch erwarte ich weiterhin noch größere Anstrengungen und vor allem die Umsetzung von Absprachen. Die eingeleitete Rentenreform, der Umbau der Steuerverwaltung sowie die Liberalisierung bislang stark regulierter Wirtschaftszweige sind dabei nur ein kleiner Auszug der vereinbarten Maßnahmen. Bei der Kontrolle dieser Reformversprechen erwarte ich von der Troika aus EU- Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und am Ende auch wieder des Internationalen Währungsfonds (IWF) noch mehr Druck auf die griechische Regierung. Es ist an dieser Stelle auch den Bemühungen von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble zu verdanken, dass regelmäßige Programmüberprüfungen vorgesehen sind. Außerdem werden die Hilfskredit-Tranchen nur dann ausbezahlt, wenn die Reformen umgesetzt wurden. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erläutert die Details des Hilfspakets 2. Pflegestärkungsgesetz II vom Bundeskabinett verabschiedet Zum Jahresanfang ist das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) mit deutlichen Leistungsverbesserungen und dem Pflegevorsorgefonds in Kraft getreten. Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz II vorgelegt. Mit diesem Gesetz wird der der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff etabliert und der Begutachtungsprozess geändert.
3 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht sich bislang überwiegend auf körperliche Einschränkungen. In Zukunft werden alle Einschränkungen körperliche, geistige und psychische gleichermaßen erfasst und haben damit Einfluss auf die Einstufung. Für die Pflegebedürftigen bedeutet das, dass nunmehr alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und dass ihre ganz individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen. Bereits seit Jahresbeginn erhalten Demenzkranke in der sogenannten Pflegestufe 0 Leistungen zur Stärkung und Stabilisierung der häuslichen Pflege, die auch Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe zustehen (wie etwa Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Wohngruppenzuschlag). Nun schließen wir den zweiten Schritt an und werden damit in Zukunft insgesamt Beitragsmittel im Umfang von jährlich rund 5 Milliarden Euro mehr einsetzen, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zugutekommen. Die wichtigsten Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes II ist z.b. die deutliche Stärkung der Pflege zu Hause durch die Erhöhung der Leistungsbeträge, die zur häuslichen Versorgung bereit stehen (Einführung neuer Pflegegrade). Darüber hinaus setzt die Unterstützung durch die Pflegeversicherung künftig deutlich früher an, da der neue Pflegegrad 1 zum allergrößten Teil Personen umfasst, die bislang noch keinerlei Unterstützung bekommen haben. Besonders Verbesserungen des Wohnumfeldes stehen dabei im Mittelpunkt. Wichtig ist auch, dass der in der Einrichtung geltende pflegebedingte Eigenanteil künftig für alle Pflegegrade einheitlich ermittelt werden muss. Der Eigenanteil steigt also nicht mehr, wenn die Einstufung in einen höheren Pflegegrad erfolgt. Außerdem wird die die Pflegeversicherung in Zukunft für deutlich mehr Personen Rentenbeiträge entrichten erstmals auch für pflegende Angehörige von Pflegebedürftigen in Pflegestufe 0. Die Arbeit in den Pflegeeinrichtungen und in den Beratungsstellen wird ebenfalls verbessert. Für die Beratungsleistungen werden einheitlich Qualitätsstandards entwickelt, die bei der Beratung einzuhalten sind. Zusätzlich wird der Pflege-TÜV weiter entwickelt und die Bürokratie z.b. in der Pflegedokumentation wird abgebaut. Die freie Zeit kommt wiederum den Pflegebedürftigen zu Gute. 3. Entscheidungen im Sommer Debatte im Deutschen Bundestag
4 Vertrauensschutz beim Betreuungsgeld Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ hält nach rechtlicher Prüfung die Rückforderung bereits erhaltener Zahlungen für ausgeschlossen. Für Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, erfolgt die Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter. Dies gilt auch für Familien, deren Antrag bereits bewilligt wurde, aber die Auszahlung erst in der Zukunft liegt. Bei Familien, die nach dem 21. Juli 2015 einen bewilligenden Betreuungsgeldbescheid erhalten haben, entscheidet eine Prüfung des Vertrauensschutzes im Einzelfall, ob Betreuungsgeld noch ausgezahlt werden kann. Darüber hinaus gilt, bewilligende Betreuungsgeldbescheide dürfen nicht mehr erlassen werden, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Rechtsgrundlage mehr gegeben ist. Hat die Behörde die Bescheidung des Antrags jedoch schuldhaft verzögert oder die Betroffenen falsch beraten, könnten Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung bestehen. Ein entsprechendes, Informationsschreiben wurde an die obersten, für den Betreuungsgeldvollzug zuständigen Landesbehörden versandt. Zukunft der Mehrgenerationenhäuser gesichert Mit dem Kabinettbeschluss zum Bundeshaushalt 2016 und zum Finanzplan 2015 bis 2019 wird die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser sichergestellt. Damit zeigen wir, das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser soll weiter entwickelt und die Finanzierung verstetigt werden. Bis Ende 2016 sollen die Voraussetzungen für eine längerfristige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser geschaffen werden zu schaffen. Um einen möglichst nahtlosen Anschluss zu ermöglichen, ist zunächst eine Verlängerung der Arbeit der bisher geförderten Mehrgenerationenhäuser in 2016 vorgesehen. Erneuerung des Vergaberechts Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts wird die größte Reform im Vergaberecht seit zehn Jahren auf den Weg gebracht. Damit werden zum einen die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien umgesetzt. Zum anderen ist erstmals die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an private Anbieter geregelt, die staatliche oder kommunale Aufgaben übernehmen. Ausnahmeregeln umfassen dabei z.b. Rettungsdienstleistungen und die Wasserversorgung. Hier soll das hohe kommunale Niveau aufrechterhalten und nicht durch private Dienstleister verwässert werden. Im Ergebnis wird das Vergaberecht vereinfacht und die Steuerungsmöglichkeiten für öffentliche Auftraggeber gerade im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte verbessert. Gerade mittelständische Unternehmen sollen sich durch das vereinfachte und anwenderfreundliche Vergaberecht einfacher und schneller um öffentliche Aufträge bewerben können.
5 Rücknahme von Elektroschrott vereinfacht Durch die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes soll die Sammelmenge von elektronischen Altgeräten und Elektroschrott erhöht werden. So müssen große Elektrohändler künftig Altgeräte kostenfrei zurücknehmen und der Wiederverwertung zuführen (bei Großgeräten ist die Rücknahme an den Neukauf eines gleichwertigen Geräts gebunden Kleingeräte werden auch ohne Neukauf angenommen). Diese vernünftige Kreislaufwirtschaft schützt die begrenzten Ressourcen der Erde und schiebt der illegalen Müllverbringung in zumeist ärmere (Entwicklungs-)Länder einen Riegel vor. 7. Termine Im Rahmen meiner Sommertour absolviere ich in den kommenden Tagen und Wochen noch weitere Gesprächs- und Besuchstermine bei Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen im Wahlkreisgebiet. Darüber hinaus stehen bereits die folgenden Termine fest. 24. August: Klausurtagung der Landesgruppe Schleswig-Holstein, Norderstedt 26. bis 28. August: Besuchergruppe aus dem Wahlkreis zu Gast in Berlin 29. August bis 1. September: Ostseeparlamentarierkonferenz, Rostock 1. September: Diskussionsveranstaltung zum transatlantischen Handelsabkommen TTIP, Bürgerhaus Kronshagen 7. bis 11. September Berlin im Sommer ist stets eine Reise wert Haushaltswoche des Deutschen Bundestages, Berlin Hierzu und zu anderen Themen und Terminen finden Sie auch immer aktuelle Informationen auf und natürlich auf meiner Homepage unter Mit besten Grüßen
Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL
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