LK Österreich. Bäuerliche Direktvermarktung von A bis Z.

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1 LK Österreich Bäuerliche Direktvermarktung von A bis Z

2 2 Vorwort Direktvermarktung bringt zusätzliches Einkommen Die bäuerlichen Direktver markter tragen wesentlich zum guten Image der österreichischen Landwirtschaft bei, denn sie sind ganznahamkunden:diezahlreichenabhofund Direktvermarkter sind eine direkte Schnittstelle zwischen ProduzentInnen und KonsumentInnen. Dieser direkte Kontakt zwischen Kunden und Erzeugern schafft Sicherheit und Vertrauen in bäuerlichelebensmittel. Österreich hat im europäischen Vergleich einen hohen Anteil an kleinen Direktvermarktern. Auf Direktvermarktungsbetrieben wird Landwirtschaft begreifbar und nachvollziehbar. Wir setzen weiterhin verstärkt auf Regionalität und nutzen diesevermarktungschance.dabeiistesunswichtig, die Direktvermarktung und die Versorgungsinfra struktur in den Regionen auszubauen. Im Spezia litätenbereich gilt es, das erfolgreiche Projekt GenussRegionÖsterreich zuforcieren. Die Direktvermarktung bringt unseren Bäuerinnen undbauerneinzusätzlicheseinkommenundspielt nicht zuletzt bei der Erhaltung von Arbeitsplätzen undlandwirtschaftlichenbetriebeneinerolle. MitmeinerInitiative UnternehmenLandwirtschaft 2020 will ich diese Wettbewerbsorientierung der heimischenbäuerinnenundbauernverstärken. DINikiBerlakovich Landwirtschaftsminister Direktvermarktung ein Zukunftszweig der Landwirtschaft Nach eigenen Angaben ver markteteindrittelallerland wirte einen Teil ihrer Erzeug nisseselbstundknapp20.000betriebeerwirtschaf ten mit der Direktvermarktung über 20 Prozent ihreseinkommens.über1.600kontrolliertebetrie be führen die Marke Gutes vom Bauernhof als Nachweis der bäuerlichen Direktvermarktung mit Garantie. Der Markt ist unaufhörlich in Bewegung, denn Trends, Kundenwünsche, Verkaufswege, Produk tionsmethoden und rechtliche Vorschriften ändern sich laufend. Die Anforderungen an Direktver marktungsbetriebe sind somit hoch, aber erfolg reichedirektvermarkterinnenunddirektvermarkter stellen sich diesen Herausforderungen und ent wickelnsichundihrebetriebestetsweiter. Die Landwirtschaftskammer ist bemüht die Anfor derungen in vertretbarem Rahmen zu halten und unterstützt die Betriebe mit umfassenden Bera tungs und Bildungsangeboten, deren Inanspruch nahmeichandieserstelleempfehlenmöchte. Die vorliegende Broschüre soll einen Beitrag zum Überblick über wichtige Bereiche der Direktver marktung leisten. Neueinsteiger und aktive Direkt vermarkter, die in eine neue Sparte einsteigen wollen haben damit ein Nachschlagwerk und eine QuellefürweiterführendeInformationen. Freude und wirtschaftlichen Erfolg bei der Direkt vermarktungwünschtihnen GerhardWlodkowski PräsidentderLandwirtschaftskammerÖsterreich

3 3 Inhaltsverzeichnis A. Ausbildung...4 B. BetrieblicheundpersönlicheVoraussetzungen,Bauliche Anforderungen...4 C. Codex...7 D. Direktvermarktung Definition...7 E. Eigenkontrolle,EintragungalsLebensmittelunternehmer,Eier Direktvermarktung...7 F. Fleisch,Fisch...12 G. Gesundheit,Getreide,GutesvomBauernhof...14 H. HonigundImkereierzeugnisse,Hygiene...16 I. Interessenvertretung...18 J. Jause...19 K. Kennzeichnung,Kontrollen,Kosmetika...19 L. Leitlinien,Lebensmittelsicherheit...22 M. MaßundEichgesetz,MilchDirektvermarktung,Musteretiketten...23 N. Nährwertkennzeichnung,Nahrungsergänzungsmittel...25 O. Obst,Öl...27 P. Prämierungen,Produkthaftung...29 Q. QualitätundQualitätssicherung...30 R. RechtlicheGrundlagen,Rechnungen...31 S. Steuern,Sozialversicherung...34 T. Trinkwasser,Tee,KräuterundGewürze...37 U. Untersuchungspflichten...38 V. VerabreichungvonSpeisen,Vermarktungsformen,Versicherung...39 W. Wirtschaftlichkeit...43 Z. ZulassungalsLebensmittelunternehmer...44

4 4 A. Ausbildung A. Ausbildung FürdieprofessionelleDirektvermarktungisteineguteAusbildungundregelmäßigeWeiterbildung unumgänglich.betrieben,diemitderdirektvermarktungbeginnenmöchten,wirdeineeinstiegsbe ratungdurchdielandwirtschaftskammerempfohlen.einegründlichevorbereitungundausführliche Planungistentscheidendfürdenpersönlichen,familiärenundwirtschaftlichenErfolgdesBetriebs zweigesdirektvermarktung.durchdieerstellungeinesbetriebsundmarketingkonzeptesbzw.ei nes Businessplanes für Diversifizierung können Arbeitsaufteilung, Bauvorhaben, Investitionen und Zieleklardargestelltundeffizientgeplantwerden. Die umfassendste Ausbildung für Direkt vermarktung ist der Zertifikatslehrgang für bäuerliche Direktvermarktung. Der Lehrgang umfasst 128 Stunden mit Schu lungen in den Bereichen Persönlichkeits bildung, Betriebswirtschaft, Marketing, Produktion und Rechtliches. Es wird ein Betriebs und Marketingkonzept für den eigenen Betrieb erarbeitet, das auf be trieblichen und persönlichen Erfahrungen aufbaut. Die Landwirtschaftskammern und das LFI bieten spezielle Fachseminare für die Direktvermarktung an, die von der Her stellung bis zur Vermarktung von ver schiedenenproduktenundlebensmitteln reichen. Die Kursprogramme sind in den Landwirtschaftskammern erhältlich oder unter abrufbar. Verpflichtendfüralle,diemitLebensmittelumgehen,sindregelmäßigeHygieneschulungen(z.B.sol len die Schulungsnachweise bei Milchverarbeitern nicht älter als 3 Jahre sein). Auffrischungen zur verpflichtendenhygieneschulungkönnenonlinedurchgeführtwerdenunter: BetäubungundSchlachtungvonTierendürfennurvonPersonenvorgenommenwerden,dieüber erforderlichekenntnisseundfähigkeitenverfügen.dazugehörenbeispielsweiselandwirtschaftliche Ausbildungen(Fachschule,HBLA)odervomGesundheitsministeriumanerkanntegleichwertigeAus bildungen. B. BetrieblicheundpersönlicheVoraussetzungen,Bauliche Anforderungen BetrieblicheundpersönlicheVoraussetzungen BetrieblicheAspekte Bild1:DieverpflichtendeHygieneschulungkannzuHauseameigenenPC absolviertwerden. BeiderDirektvermarktungkommenzurPrimärproduktionzumindestdieVermarktungundmeistens auch die Verarbeitung hinzu. Daher muss genügend freie Arbeitskapazität vorhanden sein oder geschaffen werden. Die konkrete Arbeits und Zeiteinteilung innerhalb der Familie ist wichtig.

5 B. Betriebliche und persönliche Voraussetzungen, Bauliche Anforderungen 5 Esistgenauzuplanen,werwelcheArbeitenübernimmtoderfürwelcheTätigkeitenFremdarbeits kräftegebrauchtwerden. DirektvermarktermüsseneinhohesMaßanQualitätsbewusstseinhabenundjeder,derinirgendei nerweisebeiderdirektvermarktungmitarbeitet,mussdieses Qualitätsbewusstseinleben.Dazu gehört,dassallebescheidwissen,wasqualitätbedeutet,wiequalitätsproduktehergestelltwerden undwiemitdiesenumgegangenwird.fürallemussklarsein,dassambetriebausschließlichqualita tivhochwertigeproduktehergestelltundverkauftwerden. PersönlicheAnforderungen ZurerfolgreichenDirektvermarktunggehörtdiepositiveEinstellungdergesamtenFamilie. GleichzuBeginnmussüberlegtwerden,wervondenFamilienmitgliederninderDirektvermarktung mitarbeiten kann bzw. soll. Wer kontaktfreudig ist und gerne mit Menschen zusammenkommt, bringtwesentlichepersönlicheeigenschaftenmit. Da jeder Direktvermarkter als Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der von ihm in Verkehr gebrachtenlebensmittelverantwortlichist,isteinhohesmaßanverantwortungsbewusstseinge fordert.dazumussmansichbezüglichderrechtlichenrahmenbedingungen,dertechnologieinder Verarbeitung,derQualitätssicherungundderVermarktungamaktuellenStandhalten. Außerdem erforderlich ist das Interesse für zeitgemäße und bewusste Ernährung, für aktuelle Trends und für das Konsumentenverhalten. Sowohl Trends als auch die Bedürfnisse der Kunden entwickelnsichraschweiterunddirektvermarktermüssendafüraufgeschlossensein. Somitwirdklar,dasserfolgreicheDirektvermarkter eine guteausbildungundlaufendeweiterbil dungbrauchen. Bild2:DirektvermarktermüssenoffenseinfürpersönlicheEntwicklungundfürgesellschaftlicheTrends.Foto:APV

6 6 B. Betriebliche und persönliche Voraussetzungen, Bauliche Anforderungen ZudenpersönlichenAnforderungenzählenauchSauberkeitundaufsichselbstschauen,dennman hatdendirektenkontaktzumkundenundverkörpert,wasmanverkauft.schließlichmussmanauch selbstgenießenkönnen,umdenkundendengenussdereigenenproduktevermittelnzukönnen. Marktanalyse Im Zuge der Überlegungen welche Produkte auf welchen Vermarktungswegen angeboten werden sollen,isteineanalysedesmarktesnotwendig. ZuüberlegensindFragenwie: MitwelchenProduktenkannichamMarkterfolgreichsein? KönnenNischenproduktehergestelltwerden? WasliegtmirundmeinemBetriebbesondersgut? WelcheVorund/oderNachteilebringtmeinBetriebsstandortmitsich? WersindmeineMitbewerberundwieunterscheideichmichvonihnen? Bei der Erstellung eines Betriebs und Marketingkonzeptes oder des Businessplans für Diversifizie rungerfolgtdieseanalyseausführlich. BaulicheAnforderungen DieerforderlichebetrieblicheAusstattungistabhängigdavon,welcheProdukteerzeugt,verarbeitet und vermarktet werden. In der Regel muss zumindest ein eigener Verarbeitungsraum bzw. Kühl raum vorhanden sein. In den verschiedenen Leitlinien und Handbüchern zur Eigenkontrolle sind sämtlicheanforderungenbeidenverschiedenenspartengenaubeschrieben. Die Direktvermarktungsreferentinnen ihrer Landwirtschaftskammer geben dazu genaue Auskünfte. Handbücher zur Eigenkontrolle stehen auf oder zurverfügung.dieleitliniensindunterwww.bmg.gv.atabrufbar. ObeinUmbauoderNeubaunotwendigistundwiedieAusstattungimMindestfalloderOptimalfall ausschauensoll,kannnurdannbeurteiltwerden,wennklarist,was,wieundinwelchenmengen produziertwird.auchwasfürdentransportbeizustellungoderfürdenmarktstanderforderlichist, umbeispielsweisediekühlketteaufrechtzuerhalten,istdahervondenprodukten,derjahreszeit und/odervondenumständenderlieferungabhängig. GehenSiefolgendeAnforderungenfürsichundihrenBetriebkritischdurch: InteresseamUmgangmitLebensmitteln hohesqualitätsbewusstsein kaufmännischesgeschick Marktanalyse freiearbeitsundzeitkapazität BereitschaftzuAusundWeiterbildung hygienischevoraussetzungen baulichegegebenheiten technischeeinrichtungen Investitionsmöglichkeit FreudeamUmgangmitMenschen InteressegegenüberdenKunden InteresseanErnährungsund Konsumententrends Innovationsbereitschaft Selbstbewusstsein Ideenreichtum Teamgeist FreudeamGenießen

7 C. Codex 7 C. Codex Im Österreichischen Lebensmittelcodex (Lebensmittelbuch) sind Sachbezeichnungen, Begriffsbe stimmungen und Untersuchungsmethoden für eine Reihe von Produkten definiert, wodurch die Verbrauchererwartungendargestelltwerden.ProduzentenmüssensichbeiProdukten,dieimCodex beschriebensind,andieproduktbezeichnungenundrezeptehalten.spezialitätenkönnennachei genenodertraditionellenrezeptenhergestelltwerden,wenndiesenichtimwiderspruchzumcodex stehen.dercodexhatdiebedeutungeines objektivensachverständigengutachtens,dasdiegut achterderuntersuchungsanstaltenzurbeurteilungvonproduktenheranziehen. Die Ausarbeitung und Weiterentwicklung des Lebensmittelbuches erfolgt getrennt nach Sparten durch die CodexKommissionen. Veröffentlicht wird der Codex vom Gesundheitsministerium: EinigederwichtigstenKapitelsind: B14FleischundFleischerzeugnisse B19Teigwaren B28Gewürze D. Direktvermarktung Definition Direktvermarktungist B31TeeundteeähnlicheErzeugnisse B32MilchundMilchprodukte dievermarktungüberwiegend eigenerurprodukteoder Verarbeitungserzeugnisse anendverbraucher,einzel handel,gastronomieoder Großhandel imeigenennamen, aufeigenerechnungund aufeigeneverantwortung. Bild3:LandwirtekönnenihreErzeugnissedirektverkaufen.Foto:LKStmk E. Eigenkontrolle,EintragungalsLebensmittelunternehmer,Eier Direktvermarktung Eigenkontrolle Jeder,dermitLebensmittelnzutunhatist Lebensmittelunternehmer undinseinembereichfür diesicherheitderprodukteverantwortlichvonderprimärproduktionbiszurabgabeandenend verbraucher.esdürfennur sicherelebensmittel inverkehrgebrachtwerden. Nichtsicher heißt gesundheitsschädlichoderfürdenverzehrungeeignet.lebensmittelmüssenimkrisenfallrückver folgtwerdenkönnen.dieserfolgtdurchdieermittlungvonlieferantenundabnehmern.davonaus genommenistdieermittlungdereinzelnenendverbraucher.

8 8 E. Eigenkontrolle, Eintragung als Lebensmittelunternehmer, Eier-Direktvermarktung Jeder Direktvermarktungsbetrieb ist Lebensmittel unternehmer und für die Sicherheit der von ihm inverkehr gebrachtenlebensmittelverantwortlich. Als Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zählt die Umsetzung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems. Das heißt, der Betrieb muss für seinen Betrieb ein Eigenkontrollsystem etablieren. Die Leitlinien stellen ein Hilfsmittel für ein derartiges Eigenkontrollsystem dar (Details unter L. wie Leitlinien). Damit die geltenden Vorschriften noch genauer auf den tatsächlichen Bedarf der Direktvermarkter ab gestimmt sind, wurden Handbücher zur Umsetzung eines Eigenkontrollsystems erstellt. Diese sind bei den Landes Landwirtschaftskammern erhältlich oder stehen unter bzw. für Gutes vom Bauernhof- Betriebeunterwww.gutesvombauernhof.atzurVerfügung. EintragungoderZulassungalsLebensmittelunternehmen Eintragung = behördliche Registrierung: Jeder, der mit Lebensmitteln umgeht, muss behördlich registriertsein.dasheißt,ermussalslebensmittelunternehmereingetragensein. Jeder Landwirt ist Lebensmittelunternehmer und mit seiner LFBISNummer automatisch als Lebensmittelunternehmereingetragenbzw.behördlichregistriert. DieEintragungalsLebensmittelunternehmeristausreichendfürBetriebe,die Bild4:HandbücheralsHilfsmittelzurDoku mentationdereigenkontrollefoto:lfi - jährlichwenigerals10.000stückgeflügeloder5.000stückkanincheninihremunternehmen schlachtenunddiesedirektandenendverbraucheroderanörtlicheeinzelhandelsunterneh menabgeben; - GeflügelundKanincheninlandwirtschaftlichenGemeinschaftsanlagenschlachten(unter VoraussetzungbestimmterBedingungen); - FleischundFleischerzeugnisse(vonwenigerals5TonnenentbeintemFleischproWoche)her stellenunddieseinnerhalbösterreichsundanendverbraucher,gastronomieodereinzelhan delvermarkten;dieschlachtungerfolgtaufeinemanderenzugelassenenbetrieb; - MilchundMilcherzeugnisseherstellenunddieProduktedirektandenEndverbraucher,die GastronomieoderdenEinzelhandelinnerhalbÖsterreichsabgeben; - EierauseigenerProduktionvermarkten.WerdendieEierauchsortiert,soreichtdieEintra gungfürbetriebe,diewenigerals2.000legehennenhalten. - EierzeugnisseherstellenunddiesedirektanEndverbraucher,GastronomieoderEinzelhandel innerhalbösterreichsabgeben; - durcherhitztelebensmittelauseibestandteilenoderflüssigeiherstellen,bzw.dasdurcherhitz tenvoneierninderschale; - FischundFischerzeugnissenherstellenunddirektanEndverbraucher,Gastronomieoder EinzelhandelinnerhalbÖsterreichsabgeben;

9 E. Eigenkontrolle, Eintragung als Lebensmittelunternehmer, Eier-Direktvermarktung 9 Für Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel tierischen Ursprungs produzieren und nicht untereinenderobengenanntenpunktedereintragungfallen,bestehtzulassungspflicht. KonkretbestehtZulassungspflichtfürBetriebe,die - Rinder,Schweine,Schafe,Ziegen,Pferde,undFarmwildschlachten; - jährlichmehrals10.000stückgeflügeloder5.000stückkaninchenschlachten; - GeflügeloderKaninchenausnichteigenerProduktionschlachtenundvermarkten; - FleischoderFleischerzeugnisseherstellenundimAuslandoderdemGroßhandelvermarkten; - pasteurisiertetrinkmilchodernichtfermentierteflüssigmilcherzeugnisseausrohmilch herstellen; - MilcherzeugnisseproduzierenundinsAuslandoderandenGroßhandelliefern; - EisausRohmilchherstellen; - MilchfürdieVerarbeitungzukaufen; - alseipackstelleselbstmehrals2.000legehennenhalten,odereierzukaufenodernachgröße undgewichtsortierteeierandengroßhandeloderinsauslandliefern; - EierzuFlüssigeioderEibestandteilenverarbeitenundvermarkten; - FischerzeugnisseherstellenundimAuslandoderandenGroßhandelvermarkten; ErfordernissefürdieZulassung: 1. AntragstellungaufZulassunggemäßZulassungsverordnungbeiderBezirkshauptmannschaft (InhaltdesAntrags:InformationenzumBetrieb,Verantwortlicher,Betriebsartbzw.Tätigkeit, Plan/SkizzederRäume,Ausstattung,Wasserversorgung,Reinigung,Desinfektion,Schädlings bekämpfung,hygienemaßnahmen,weiterbildung,entsorgungtierischernebenprodukte) 2. KontrollevorOrtdurchdiezuständigeLebensmitteloderVeterinäraufsicht 3. ZulassungsbescheidvonderBehörde,mitZuteilungeinerZulassungsnummerundAngabe, wofürderbetriebzugelassenist. NacherfolgterZulassungkanndieTätigkeitaufgenommenwerden.Änderungensindzumelden. FürdieZulassungalsEierpackstelleundalsMilchverarbeitungsbetriebstehenEinreichunterlagenzur Verfügung,indenenallewesentlichenPunkteeinesAntragsaufgelistetunderläutertsind abrufbar unterwww.hygieneschulung.at bzw.fürgutesvombauernhofbetriebeunterwww.gutesvombauernhof.at. KontrollhäufigkeitundKostenaufgrundderZulassungspflicht: Zugelassene Betriebe werden von der Veterinäraufsicht gemäß MIK (= von der Behörde erstellter mehrjährigerintegrierterrisikobasierterkontrollplan),jenachrisikoeinstufungdesbetriebes,verar beitungsmengeund/oderauftretenvonmängelnmindestenseinmalprojahrkontrolliert.diekont rollkostensindabhängigvomzeitaufwandundbetragenrund 18je¼StundeplusFahrtkosten. Registriertebzw.eingetrageneBetriebewerdenjenachProduktundRegelungderZuständigkeitim jeweiligenbundeslandmeistvonderlebensmittelaufsichtkontrolliert.diehäufigkeitderkontrollen istabhängigvonderrisikoeinstufungdesbetriebesundderschwerpunktsetzungderbehörde.kos tenpflichtigsindauchnachkontrollen,diedurchgeführtwerden,wennbeiderkontrollemängelfest gestelltwurden.

10 10 E. Eigenkontrolle, Eintragung als Lebensmittelunternehmer, Eier-Direktvermarktung Eier DirektvermarktungvonEiern EierproduzentenkönnenEierundProdukteausEierndirektvermarkten. Auswirkungenrelevanter Rechtsvorschriftenbeider VermarktungvonEiern: a) Hygienerechtliche Zulassung alspackstellegemäßdenvor schriften des Lebensmittel rechts b) ZulassungalsPackstellege mäßvermarktungsnormen c) ZulassungderLegehennen haltungmitzuteilungdeser zeugercodesfürdieeinzelei kennzeichnung(legehen nenbetriebsregistergesetz) ZulassungalsPackstelle: DieZulassungalsPackstelleisteinoderzweiteilig,jenachArtundGrößederPackstelle. FürjedePackstelle,dieEiernachGüteundGewichtsklassensortiert,istdieZulassungalsPackstelle gemäßvermarktungsnormenerforderlich.diepackstellemussdazuüberdietechnischenanlagen verfügen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind. Gegebenenfalls sind das: Durchleuchtungsanlage (oder andere geeignete Anlagen), Gerät zur Feststellung der Luftkam merhöhe,anlagezumsortieren der EiernachGewichtsklassen, geeichtewaage,gerätzumkenn zeichnenvoneiern. EineHygienezulassungalsPackstellebrauchennurjeneBetriebe,dieEierzukaufenundsortieren oderbetriebe,dienachgrößeundgewichtsortierteeierandengroßhandeloderinsauslandabge benoderbetriebe,dieselbstmehrals2.000legehennenhaltenundnachgrößeundgewichtsor tieren. Einzeleikennzeichnung: EiermüssenmitdemErzeugercodegestempeltsein,wenn: ambetriebmehrals350legehennengehaltenwerden, dieeier(egalobsortiertoderunsortiert)aufwochenmärktenverkauftwerden, dieeierandenlebensmittelhandeloderzurweiterverarbeitung(z.b.anbäckereien, Fleischhauereienetc.)oderzumWeiterverkaufabgegebenwerden. DerAntragfürdenErzeugercode(BestätigungderHaltungsform),istbeiderBezirkshauptmannschaft einzubringen. DerLeitfadenfürVermarktungsnormenvonEiernistverfügbarunter: Bild5:UnsortierteundnichtgestempelteEiergibtesnurAbHofundzugestellt,wenn wenigerals350legehennengehaltenwerden.foto:apv

11 E. Eigenkontrolle, Eintragung als Lebensmittelunternehmer, Eier-Direktvermarktung 11 DerErzeugercodemussdeutlichlesbar,mindestens2mmgroßamEiaufgebrachtseinundistwie folgtaufgebaut: DieAbgabevonunsortiertenEiern(d.h. keine Einteilung nach Güte und Ge wichtsklassen) ist möglich, wenn der Erzeuger direkt an den Endverbraucher abgibtundzwar: a) anderproduktionsstätteoder b) aufeinemörtlichenöffentlichen Marktoder c) beimverkaufanderhaustür. Bild6:EinzeleikennzeichnungFoto:AMA KennzeichnungsvorschriftenfürEier,dievoneinerPackstellenachGüteundGewichtsklassesortiert wurden: LoseVerkauf Die Angaben sind deutlich sichtbar und leicht lesbar auf einem Schild oder Begleitzettel ne benderwareanzubringen: a) Güteklasse b) Gewichtsklasse c) Mindesthaltbarkeitsdatum d) AngabederHaltungsart e) ErläuterungdesErzeugercodes VerpackteEier a) Verkehrsbezeichnung b) Name oder Firma und Anschrift des Erzeu gersoderverpackersoderverkäufers c) Packstellennummer d) Güteklasse e) Gewichtsklasse f) Mindesthaltbarkeitsdatum g) AufbewahrungsanweisungoderEmpfehlung andenverbraucher,dieeiernachdemkauf beikühlschranktemperaturenzulagern h) AngabeundErklärungdesErzeugercodes HygieneAnforderungen: EiermüssenunmittelbarnachdemLegenbiszurAbgabeanVerbrauchervornachteiligenBeeinflus sungengeschütztwerden.diebedingungensind: sauber,trockenundfreivonfremdgerüchen geschütztvorstößenundvorsonneneinstrahlung EinhaltungeinermöglichstkonstantenTemperaturbeiAufbewahrungundTransport DasmaximaleMindesthaltbarkeitsdatumbeiEiernistder28.TagnachdemLegen.LetzterTagder AbgabeanVerbraucheristder21.TagnachdemLegen. KnickundBrucheierdürfennichtanEndverbrauchervermarktetwerden.Knickeierdürfenverwen detwerden,wenndieeiervomerzeugerbetriebodervonderpackstelleaufdirektemwegeaneinen zugelassenenverarbeitungsbetriebgeliefertunddortsoschnellwiemöglichaufgeschlagenwerden.

12 12 F. Fleisch, Fisch F. Fleisch,Fisch Fleisch DirektvermarktungvonFleisch,Geflügel,Kaninchenetc. Fleisch von Nutztieren und von Wild kann vom Tierhalter vermarktet werden. Möglich ist die Ver marktungvonschlachtkörpernimganzenoderhalbiert,vonfleischinteilstückenoderküchenfertig geschnittenundvonsämtlichenverarbeitungserzeugnissen.beidenbezeichnungenundrezepturen istderlebensmittelcodexkapitelb14zuberücksichtigen.dieschlachtungundverarbeitungkannam eigenen Bauernhof oder im Lohnverfahren erfolgen. Es ist nicht erlaubt Tiere, die nicht am Betrieb aufgezogenodergemästetoderzumindestzueinemwesentlichenanteilselbstgemästetwurden,zu schlachtenund/oderzuverarbeitenundalseigenesfleischoderfleischerzeugniszuvermarkten. FleischvonNutztierenundvonWild(auchgerupft,abgezogen,imGanzen,halbiert,beiRindernauch gefünftelt)istalsurprodukteingestuft(entscheidendfürsteuerundsozialversicherung),fleischin Teilstücken,geschnittenundverarbeitetzähltzudenVerarbeitungserzeugnissen. ZurrichtigenKennzeichnungvonfrischemFleischundFleischerzeugnissenstehenvonderAGESbe gutachtete Musteretiketten zur Verfügung, die über die Landwirtschaftskammern oder für Gutes vombauernhofbetriebeunterwww.gutesvombauernhof.aterhältlichsind. Zulassungspflichten FürdieSchlachtungvonTieren(Schweine,Rinder,Schafe,Ziegen,Pferde,Farmwild)istimmereine ZulassungimSinnedesHygienerechtserforderlich.DieSchlachtungvonGeflügelundKaninchenist unterbestimmtenbedingungeneineausnahmeund nur registrierungspflichtig. MehrdazuunterE.EintragungoderZulassungalsLebensmittelunternehmen Bild7:BaulicheAusführungundAusstattungvonSchlachtundVerarbeitungsräumenhängenabvonArtundUmfangderProduktion. Foto:LKÖ Frischfleisch DieQualitätvonFrischfleischstehtinengemZusammenhangmitRasse,Fütterung,Haltung,Schlach tung,kühlungundreifung.werqualitativhochwertigesfleischproduzierenundalssolchesvermark tenmöchte,musssichmitallenwichtigeneinflussfaktorenbeschäftigen.qualitätentstehtnichtzu fällig.

13 F. Fleisch, Fisch 13 Konsumenten,diebewusstFleischdirektbeimBauerneinkaufen,legengroßenWertaufhoheQuali tät und gute Beratung. Viele dieser Kunden sind interessiert an aktuellen Themen wie Tierschutz, TierhaltungundKennzeichnungundwollendarüberhinausvonderrichtigenLagerungbiszuropti malenzubereitungderproduktegutberatenundinformiertwerden. Hygieneanforderungen ZurUmsetzungderHygieneanforderungengibtesspeziellfürFleischdirektvermarktereinHandbuch zureigenkontrolle.dieseshandbuchumfasstallewichtigenanforderungenbezüglicheräume,aus stattung, Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Arbeitshygiene, Untersuchungspflich ten,aufzeichnungspflichtenundgesundheit.dashandbuchbasiertaufdervomgesundheitsminis teriumveröffentlichtenleitliniefürdieschlachtung,zerlegungundverarbeitungvonrind,schwein, Schaf,Ziege undpferd.jederfleischdirektvermarktersolldieseshandbuch entsprechend deraus führungameigenenbetriebausfüllenundfürkontrollengriffbereithaben. HandbuchzurEigenkontrollefürbäuerlicheSchlacht, Zerlege undverarbeitungsbetriebe (3.Auflage10/2012,AuflagezumelektronischAusfüllen12/2008) HandbuchzurEigenkontrollefürbäuerlicheGeflügelundKaninchenschlachtundVerarbei tungsbetriebe(4.auflage5/2013) Die Handbücher sind bei den LandesLandwirtschaftskammern erhältlich oder stehen unter DirektvermarktungvonFisch FischeauseigenerAquakulturoderausWild fang können vom Tierhalter oder Fischer ver marktetwerden.diefischekönnenimganzen, alshälften,filetsoderauchalsverarbeitungs erzeugnis vermarktet werden. FischDirekt vermarkter sind grundsätzlich registrierte Le bensmittelunternehmer (Details unter E. Ein tragungundzulassung).dielebensmittelrecht liche Zulassung von Fischereibetrieben ist für DirektvermarkternurbeiderVermarktungder Fischereierzeugnisse an den Großhandel oder insauslanderforderlich. GanzeFischegeschupptoderalsSeiten(halbiert,vonderRückengrätebefreit,ohneKopf)zählenzu denurprodukten.filetsundfischproduktesindverarbeitungserzeugnisse. AlsHilfsmittelzurpraktischenUmsetzungderhygienerechtlichenVorschriftenwurdenvonExperten undpraktikernhygieneleitlinienerstelltundvomgesundheitsministeriumveröffentlicht. FürFischeundFischereierzeugnissegiltdasCodexKapitelB35. Bild 8: Fisch aus Österreich, direkt vom Erzeuger ist sehr gefragt Foto:BMLFUW/Newman Zur richtigen Kennzeichnung von Fisch und Fischerzeugnissen stehen von der AGES begutachtete MusteretikettenzurVerfügung,dieüberdieLandwirtschaftskammernoderfürGutesvomBauern hofbetriebeunterwww.gutesvombauernhof.aterhältlichsind. DieBroschüre bäuerlichefischereiwirtschaft derlandwirtschaftskammeroöumfasstinformatio nenrundumdieproduktionvonfischen.

14 14 G. Gesundheit, Getreide, Gutes vom Bauernhof G. Gesundheit,Getreide,GutesvomBauernhof Gesundheit Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen gesund sein, das heißt, frei von ansteckenden Krankheiten,infiziertenWunden,HautinfektionenoderGeschwüren. PersonendürfennichtmitLebensmittelnumgehen,wennsie - ankrankheitenleiden,diedurchlebensmittelübertragbarsind(auchbeiverdacht); - infiziertewundenoderhautkrankheitenhaben,beidenendiemöglichkeitbesteht,dassderen KrankheitserregeraufLebensmittelübertragenwerdenkönnen(soferneinsichereAbdeckung nichtmöglichist); - bestimmtekrankheitserregerausscheiden; DetailszudengesundheitlicherAnforderungenanPersonen,diemitLebensmittelnumgehen,sindin derleitliniefürpersonalgesundheitzufindenundaufderhomepagedesgesundheitsministeriums unter: abrufbar.dasbazillenausscheidergesetzistnichtmehrinkraft. DirektvermarktungvonGetreide Getreide muss vor dem Inverkehrbringen bzw. der Weiterverarbeitung gereinigt werden. Es gibt HöchstmengenfürdenBesatz(Fremdgetreide,Bruchkorn,Fremdsamen,etc.). DiebaulichenAnforderungenfürRäume,indenenGetreideverarbeitetwirdoderBackwarenherge stelltwerden,sindabhängigvonartundumfangderproduktion.unterumständenkanninderkü cheoderinverarbeitungsräumenproduziertwerden,indenensonstanderelebensmittelhergestellt werden.näheredetailsdazusindim HandbuchzurEigenkontrollebeimUmgangmitLebensmittel erläutert(siehee.eigenkontrolle). Getreide(gereinigt,gesiebt)istUrprodukt,poliertes,geschliffenes,gequetschtesodergemahlenes Getreide,sowiesämtlicheErzeugnisseausGetreidegehörenzudenVerarbeitungserzeugnissen. FürverpacktesGetreide,MehlundBackwarengeltendieallgemeinenKennzeichnungsbestimmun gen(siehek.kennzeichnungvonlebensmitteln)sowiedascodexkapitelb10.zurrichtigenkenn zeichnungvongetreide,erzeugnissenundteigwarenstehenvonderagesbegutachtetemustereti kettenzurverfügung,dieüberdielandwirtschaftskammernoderfürgutesvombauernhofbetriebe unterwww.gutesvombauernhof.aterhältlichsind. GutesvomBauernhof Seit dem Jahr 2002 steht Gutes vom Bauernhof für die Umsetzung bundesweiter Maßnahmen zur Professionalisierung der echten bäuerlichendirektvermarktung.gutesvombauernhofisteinemarke, die der Landwirtschaftskammer Österreich gehört und auf einem Qualitätsprogramm zur Herstellung und Vermarktung bäuerlicher LebensmittelaufhöchstemNiveaubasiert.DieMitgliedsbetriebelegen großenwertaufdieerfolgreichevermarktungqualitativhochwertiger Produkte.DasQualitätsprogrammunterstütztdieDirektvermarktereinerseitsbeiderprofessionellen Produktion und andererseits bei Marketingaktivitäten, sodass den Konsumenten Qualität und Erlebnisgebotenwerdenkann.Die MarkewirdnurankontrollierteBetriebe vergeben, dieselbst

15 G. Gesundheit, Getreide, Gutes vom Bauernhof 15 hergestellterohstoffemitgrößtersorgfaltverarbeiten.marktfahreroderhändler,diesichbäuerlich geben,dürfendiemarkeaufkeinenfallführen. KonsumentenkönnenbeiGutesvomBauernhofProduktenbezüglichHerkunft,Herstellungsartund QualitätderLebensmittelabsolutsichersein. VorteilefüreinzelneBetriebeunddieLandwirtschaftallgemein DiegemeinsameMarke,diederzeitrund1.600Betriebeführendürfen,bringtdenDirektvermark terneinestarkepositionierungammarkt.beieinerkonsumentenbefragungerreichtediemarkeei nen Bekanntheitsgrad von 49%. Das heißt, nahezu jeder zweite Konsument kennt Gutes vom Bauernhof.DiehoheBekanntheitistaufdieVerwendungdeseinheitlichenLogosaufverschiedens tenverpackungsundwerbemittelnunddieöffentlichkeitsarbeitfürdiemarkezurückzuführen. EineDirektvermarktungmitGarantiestärkt: dasvertrauenderkonsumenteninbäuerlichelebensmittel dasansehenderdirektvermarktungund dasansehenderlandwirtschaft PositiveAuswirkungenfür GutesvomBauernhofBetriebe Die Anerkennung als Gutes vom BauernhofBe trieb gibt dem Direktvermarkter zusätzlich Sicherheit im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen. Zwar kann die Anerkennung eine Behördenkontrolle nicht ersetzen, aber Behörden, die mit Gutes vom Bauernhof Betriebenzutunhaben,schätzende rengarantiertequalitätsstandards. WieerhältmandieMarke? DieMarkewirdvondenGütesiegelstelleninden Landwirtschaftskammern der Bundesländer ver geben. Interessierte Direktvermarktungsbetriebe, bekommennachanmeldungdierichtlinienzuge schickt. Sie führen als ersten Schritt eine Eigen bewertung mit Hilfe eines Fragenkatalogs durch. Anschließend erfolgt ein Betriebsbesuch durch eine Beratungskraft. Bei Erfüllung der Bedingun gen wird der Betrieb zur Kontrolle durch eine Bild9:GutesvomBauernhofistdieMarkefürdieProfisunterden DirektvermarkternFoto:LKNÖ Kontrollfirmaangemeldet.BeiderVorortKontrollebzw.BewertungdurcheinKontrollorganwirdder BetriebanhandderRichtliniennacheinemPunktesystembewertet.ErreichtderBetriebdieMindest punktezahl,sowirddieserals GutesvomBauernhof Betriebanerkannt.DamitkannderBetriebdie Marke verwenden und von zahlreichen Marketingmaßnahmen profitieren (Verpackungsmaterial, Bewerbung und Zugriff auf Informationen auf App, Teilnahme an ProjektenundVeranstaltungenetc.).DerBetriebmussdieEinhaltungderAnforderungengarantie ren,regelmäßigeineeigenbewertungdurchführenundhatmitstichprobenkontrollenzurechnen.

16 16 H. Honig und Imkereierzeugnisse, Hygiene H. HonigundImkereierzeugnisse,Hygiene DirektvermarktungvonHonigundImkereierzeugnissen Jeder Imker kann den Honig der eigenen Bienen und aus eigener Produktion hergestellte Imkereierzeugnissedirektvermarkten. Bei der Produktion und Vermarktung von Kosmetika und Arzneimitteln sind besondere Vor schriftenbeachten! JederImkeristLebensmittelunternehmerundfürdieSicherheitdervonihminVerkehrgebrachten Produkteverantwortlich(vonderHerstellungderRohproduktebiszumVerkauf).AlsHilfsmittelfür diepraktischeumsetzungderhygienerechtlichenverpflichtungenstehteineleitliniefüreinegute HygienepraxisinImkereibetriebenzurVerfügung(sieheL.Leitlinien, fasst die gesamten imkerlichen Tätigkeiten und bietet den Betrieben die Grundlage für ein Eigen kontrollsystem. WasunterHonigverstandenwird,welcheBezeichnungenverwendetwerdenkönnenundwieHonig richtigzukennzeichnenist,stehtinderhonigverordnung.imsinnedieserverordnungist"honig" dernatursüßestoff,dervonbienenderartapismelliferaerzeugtwird. ZurrichtigenKennzeichnungvonHonigundImkereierzeugnissenstehenvonderAGESbegutachtete MusteretikettenzurVerfügung,dieüberdieLandwirtschaftskammernoderfürGutesvomBauern hofbetriebeunterwww.gutesvombauernhof.aterhältlichsind. Imkereierzeugnisse PropolisTropfen, Gelee royal, Blü tenpollen sind Nahrungsergän zungsmittel.derbegriff Nahrungs ergänzungsmittel muss in der Sachbezeichnung vorkommen. Zusätzlich zu den verpflichtenden Kennzeichnungselementen müssen der Name der Kategorie der Nähr stoffe, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge, der Warnhinweis dieangegebeneempfohlenetages dosis nicht zu überschreiten, der Hinweis,dassNahrungsergänzungs Bild10:HonigundBienenproduktesindSchätzederNaturFoto:LKNÖ mittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen und der Hinweis außerhalb der ReichweitevonkleinenKindernlagern angegebenwerden. Nahrungsergänzungsmittelmüssennichtmehrangemeldetwerden.ObdasProduktentspricht,liegt indereigenverantwortungdeserzeugers. WeiterführendeInformationengibtesunter:

17 H. Honig und Imkereierzeugnisse, Hygiene 17 Hygiene EinwichtigerGrundsatzdesLebensmittelrechtslegtdieVerantwortungdesLebensmittelunterneh mersfürdieerzeugungunddasinverkehrbringensichererlebensmittelfest.diesicherheitderle bensmittelmussaufallenstufendernahrungskettegewährleistetsein,undzwarvomfuttermittel einschließlichderprimärproduktionsowiederverarbeitungbishinzumverbraucher.seit2006sind dieallgemeinenundspezifischenvorschriftenderlebensmittelhygienedurcheuverordnungenund in Konsequenz durch nationale Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt. Diese Vorschriften gelten grundsätzlichfürjedesunternehmen,indemlebensmittelerzeugt,hergestellt,behandeltund/oder inverkehrgebrachtwerden.gewisseausnahmenbestehenfürdiedirekteabgabekleinermengen vonprimärerzeugnissendurchdenerzeugerandenendverbraucheroderanlokaleeinzelhandelsge schäfte,diedieerzeugnissedirektandenendverbraucherabgeben. Die Anforderungen an Betriebe, die von den EURegelungen ausgenommenen sind, sind in der LebensmitteleinzelhandelsverordnungundderDirektvermarktungsverordnunggeregelt. AlsPrimärerzeugnissegeltenErzeugnisseausprimärerProduktion: - alleproduktepflanzlicherherkunft, - landwirtschaftlichenutztierproduktionvor demschlachten, - ProduktetierischerHerkunft(Eier,Roh milch,honig), - Fische,FischeausAquakulturen(incl. Töten,Ausbluten,Sortieren,Entdarmen, EntfernenderFlossen,Kühlungund VerladunginTransportbehälter), - WildinderDeckeund - indernaturgewonneneproduktewie Pilze,BeerenundSchnecken. KeinePrimärerzeugnissesindfrischesFleisch,tiefgefrorene,filetierteodervakuumierteFischesowie Erzeugnisse, die durch Verarbeitung von Primärprodukten im Erzeugerbetrieb hergestellt werden, z.b.milchprodukte,fruchtsaft,schnapsoderkonfitüren. Vorgaben für Lebensmittelunternehmer auf nachgeordneten Produktions, Verarbeitungs und Vertriebsstufen: - ErfüllungderAnforderungenanGe bäudeundausrüstung,z.b.fürsanitäre Anlagen,Beleuchtung,Lüftungseinrich tungen,beschaffenheitderfußböden, Wände,Türen,Fenster,Gegenstände - Verwendungeinwandfreier Ausgangsmaterialien - sicherehandhabungderlebensmittel (einschließlichverpackenundtransport) - sichereabfallbeseitigung - Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen - ReinigungsundDesinfektionspläne - Wasserqualität - EinhaltungderKühlkette - Personalhygiene - Schulung - AnwendungderHACCPGrundsätze AlsHilfsmittelzurpraktischenUmsetzungderhygienerechtlichenVorschriftenwurdenvonExperten undpraktikernhygieneleitlinienerstelltundvomgesundheitsministeriumveröffentlicht.einigeda vonsindspeziellfür die Anwendung inderdirektvermarktung verfasstbzw.informvonhandbü chernzusammengefasst.mehrdazuunterl.wieleitlinienunde.wieeigenkontrolle.

18 18 I. Interessenvertretung DieSchulungspflichtzurLebensmittelhygienebestehtfüralleimBetriebBeschäftigten,diemitLe bensmittelnumgehen.mitarbeiterundmitarbeitendefamilienangehörigemüssengeschultsein(z.b. vombetriebsleiter).derfürdenbetriebverantwortlicheentscheidetwieoft,wieintensivundvon wemdiemitarbeitergeschultwerden.beibäuerlichenmilchverarbeiternsollendieschulungsnach weisenichtälterals3jahresein.zudeninhaltenundgrundkenntnissegehörenlebensmittelmikro biologie(z.b.nützlicheundschädlichemikroorganismen,wachstumsvoraussetzungen),maßnahmen bei Schädlingsbefall, richtige Reinigung und Desinfektion, Rohstoff, Lager und Transporthygiene, Temperaturanforderungen,Personalhygiene,VerhaltenbeiErkrankungenoderVerletzungen. ZurDokumentationvonSchulungenunbedingtNachweisebzw.Teilnahmebestätigungenver langenundaufbewahren! Hygieneschulungen Hygieneschulungen bieten die Landwirtschaftskammern an bzw. können online im Internet unter: Für Betriebe, die die Hygieneanforderungen bereits umsetzen, bietet die Schulung im Internet die idealeauffrischungdeshygienewissens.dieonlineschulung,stehtallenbäuerlichenbetriebenzur VerfügungundkannunkompliziertundzujederZeitvonzuHauseausamPCdurchgeführtwerden. SämtlicheInformationensindentwederdirektamComputerzulesenoderstehenalsDownloadzur Verfügung.UmeinenSchulungsnachweiszuerhalten,müssenbeieinem WissensCheck zumindest 75%derFragenausallenwichtigenBereichenderLebensmittelhygienerichtigbeantwortetwerden. I. Interessenvertretung DieInteressenvertretungallerLandundForstwirtewirdvondenLandwirtschaftskammernwahrge nommen.diesesindfürdievollziehungderbeschlüsseunddiedurchführungderinteressenvertre tungs,beratungsundförderungsaufgaben,sowiedersonstigenserviceleistungenfürdiemitglieder eingerichtet. ZurVertretungderspeziellenInteressenderbäuerlichenDirektvermarktunggibtesindenBundes länderndielandesverbändebzw.vereinefürdirektvermarkter. Burgenland Obfrau:ElisabethAufner Geschäftsführerin:SandraLehner PrinzEugenstraße7,7400Oberwart T:03352/ Kärnten Obmann:VizepräsidentÖRAntonHeritzer Geschäftsführerin:Dipl.Päd.GerhildEbner Museumgasse5,9020Klagenfurt T:0463/ Niederösterreich Obmann:NationalratJohannHöfinger Geschäftsführerin:DIAdelheidGerl Wienerstraße64,3100St.Pölten T: Oberösterreich Obmann:VizepräsidentKarlGrabmayr Beraterin:Dipl.Päd.MariaRitzberger AufderGugl3,4021Linz T: ,

19 J. Jause 19 Salzburg Obfrau:BarbaraSaller Geschäftsführerin:Ing.BarbaraViehhauser Saalfeldnerstraße7,5700ZellamSee T:06542/ Steiermark Obmann:FranzDeutschmann Geschäftsführerin:MargaretaReichsthaler Hamerlinggasse3,8010Graz T:0316/ Tirol TirolerSpeisausBauernhand Referentin:Ing.BettinaLindner BrixnerStraße1,6020Innsbruck T: Vorarlberg VereinvomLändleBur Obmann:MartinWinder Geschäftsführerin:DIElisabethZeiner Montfortstraße11/7,6900Bregenz T:05574/400703; Wien LandwirtschaftskammerWien VerenaScheiblauer,BEd GumpendorferStraße15,1060Wien Tel:01/ J. Jause Direktvermarkter dürfen eine Jause in Form eines Jausenpackerls anbieten. Die Verabreichung von Speisen undgetränkenistnurmöglichalsbuschenschankbetrieboder im Rahmen der Almausschank. Für andere Formen der Verabreichung ist eine Konzession als Gastgewerbebetrieb notwendig. SelbsthergestellteSpeisenoderGetränkekönnenvermarktet, abernichtverabreichtwerden. UnterVerabreichungverstehtman,dassesVorkehrungengibt oder dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die darauf ausgerichtetsind,dassdiespeisenodergetränkeanortund Stelleverzehrtwerden. K. Kennzeichnung,Kontrollen,Kosmetika Kennzeichnung Bild11:VerabreichenvonSpeisenundGetränken ohnekonzessionistnurfürbuschenoder Almausschankmöglich.Foto:BMLFUW/Newman AlleverpacktenLebensmittelundLebensmittel,diezurSelbstbedienungangebotenwerden,sindzu kennzeichnen.waren,dieingegenwartderkäufersverpacktwerdenoderzurverkaufserleichterung vorverpacktundnurkurzfristiggelagertunddirektandenkäuferabgegebenwerden,müssennicht gekennzeichnet werden. Das Etikett steht stellvertretend für den Erzeuger, sodass der Konsument dadurchallewichtigeninformationenüberdasprodukterhältundvortäuschunggeschütztwird.die KennzeichnungmussdirektaufderVerpackungoderaufeinemmitderVerpackungverbundenem Etikettangebrachtsein.SiemussangutlesbarerStelle,deutlichlesbarundverständlichsein.

20 20 K. Kennzeichnung, Kontrollen, Kosmetika Kennzeichnungselemente: 1. Sachbezeichnung 2. NameundAnschriftdesErzeugersoder VerpackersoderVerkäufers 3. Nettofüllmenge 4. Mindesthaltbarkeitsdatum(MHD) 5. LosundChargennummer 6. TemperaturundLagerbedingungen 7. Zutaten 8. Gebrauchsanleitung 9. Alkoholgehalt(beiGetränken) 10. AngabeüberVerpackungmitSchutzgas Sichtfeldregelung: Sachbezeichnung, Nettofüllmenge/Stückzahl, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder ein Hinweis dazu,sowiealkoholgehaltsindimgleichensichtfeld(d.h.aufeinenblickerfassbar)anzugeben.das giltnichtfürzurwiederverwendungbestimmteglasflaschen,aufdeneneinedieserangabendauer haftangebrachtist. BioKennzeichnung Seit1.Juli2010mussaufallenBioProduktendasneueEUBioLogoverwendet werden. Die Vorschriften betreffend Herkunftsbezeichnung ( aus österreichi scherlandwirtschaft, auseulandwirtschaft, ausnichteulandwirtschaft ) unddiebiokontrollstellencodes(atbio301austriabiogarantiegmbh(abg), ATBIO401 BIOS Biokontrollservice Österreich, ATBIO402 Lacon GmbH, ATBIO501 Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GmbH (SLK), ATBIO902 SGS Austria ControllCo GmbH, ATBIO701 Kontrollservice BIKO Tirol) sind neu. Bei BioProdukten müssen die Herkunftsbezeichnung und der BioKontrollstellencode auch im selben Sichtfeld sein wie Sachbezeichnung, Nettofüllmenge, MHD undalkoholgehalt. InformationenzurBioKennzeichnunggebendieBeratungskräftederLandwirtschaftskammernbzw. sind unter oder für Gutes vom BauernhofBetriebe unter Musteretiketten FürallewichtigenProduktspartengibtesMusteretiketten,dievonderösterreichischenAgenturfür GesundheitundErnährungssicherheit(AGES)begutachtetwurden.DieMusteretikettendienenals VorlagefürdiegesetzlichvorgeschriebenenKennzeichnungselemente.JenachRezeptundZuberei tungmüssensachbezeichnung,zutatenlisteodermindesthaltbarkeitsdatumsowiebetriebsrelevante Datenangepasstwerden.DiegrafischeGestaltungistindividuellvorzunehmen.DieMusteretiketten sindindenlandwirtschaftskammernerhältlichundstehenfürgutesvombauernhofbetriebeunter Kennzeichnungsfehler zählen zu den häufigsten Gründen für Beanstandungen bei Direktver marktungsprodukten.einefehlerhaftekennzeichnungverursachtkostenfürdieuntersuchungund allenfallsstrafen.dieberatungskräftederlandwirtschaftskammernstehenberatendzurseite. Kontrollen Unabhängig von Kontrollen, die auf Bauernhöfen im Rahmen verschiedener Programme (ÖPUL, AMA; Markenprogramme etc.) durchgeführt werden, haben Direktvermarkter als eingetragene Le bensmittelunternehmermitkontrollendurchdielebensmittelaufsichtzurechnen.betriebe,dietie

21 K. Kennzeichnung, Kontrollen, Kosmetika 21 rischeerzeugnisseherstellenunddafürzulassungspflichtigsind,werdenindenmeistenbundeslän dernvonderveterinäraufsichtkontrolliert. DieKontrollorganeüberprüfeninersterLinie,obeingeeignetesEigenkontrollsystemamBetriebbe stehtundobdiesesauchtatsächlichumgesetztwird. Zuerfüllensind: - baulicheanforderungenundausstattung vonräumenundgeräten; - UmsetzungvonPersonalundArbeits hygiene - Reinigung,Desinfektion,Schädlingsbekämp fung(plan,tatsächlichedurchführungder Maßnahmen) - GuteHerstellungspraxis - Produktuntersuchungen - gewissesmaßandokumentation(skizzen, R+DPläne,Schulungsnachweise,etc.) DarüberhinausziehtdieBehördeProbenvonProdukten,wennderVerdachtaufmöglicheMängel bestehtoderwennimrahmenvonbehördlichfestgelegtenschwerpunktaktionenkontrollenbeibe stimmtenwarengruppenvorgesehensind. WerdenimZugeeinerKontrolleLebensmittelprobengezogen,soschicktdasKontrollorgandieProbe andieages(österreichischeagenturfürgesundheitundernährungssicherheit,w,oö,s,stmk,t) oderaneinelandesuntersuchungsanstalt(w,vbg,k)zuruntersuchung.dasproduktwirdoptisch, geschmacklichundmikrobiologischuntersuchtundbezüglichderrichtigenkennzeichnungbeurteilt. Wird das Produkt beanstandet, so geht das von der AGES erstellte Gutachten an die Be zirkshauptmannschaft(bh).diebhstelltaufgrunddesvergehenseinenbescheidmitmöglicherver warnungoderstrafeaus.imnormalfallsindbeibeanstandungeneinerseitsdieuntersuchungskosten undandererseitsdievonderbezirkshauptmannschaftfestgesetztestrafezubezahlen.esistmöglich Berufung gegen Bescheide, die Höhe der Strafe und (in Einzelfällen) auch gegen die Höhe der Untersuchungskosteneinzulegen. Kosmetika FürdieHerstellungvonKosmetikaisteinGewerbebeiderWirt schaftskammeranzumelden.seitjuli2013unterliegenkosmetika denregelndereuvonr.1223/2009,wobeiu.a.folgendeanfor derungengelten,welchedieverantwortlichepersonzugewähr leistenhat: - SicherheitdeskosmetischenMittelsfürdiemenschlicheGe sundheitbeinormalerverwendung; - NotifizierungjedesKosmetikumsvordemInVerkehrbrin genaufelektronischemwegbeidereuropäischenkommis sion(giltauchfürmittel,dievorinkrafttretendervoge meldetwurden). - HerstellunggemäßderGutenHerstellungspraxis eit/kosmetische_mittel/ - FührenderProduktinformationsdateiundderSicherheitsbewertung Bild 12: Ohne entsprechende Kenntnisse über Herstellung und rechtliche Anforde rungenankosmetikaodergararzneimittel, sollen auf deren Vermarktung verzichtet werden!foto:bmlfuw/newman

22 22 L. Leitlinien, Lebensmittelsicherheit - KeineVerwendungvonirreführendenTexten,Bezeichnungen,Warenzeichen,Abbildungen undanderenbildhaftenodernichtbildhaftenzeichenbeiderkennzeichnung,bereitstellung aufdemmarktundwerbung. - VorliegeneinerLeitliniemitentsprechendenKriterienwieWahrheitstreue,Belegbarkeit, RedlichkeitundLauterkeit.DasProduktmusshalten,wasdieWerbungverspricht. AufderHomepagederAGESsindweitereInformationenfürKosmetikaabrufbar: L. Leitlinien,Lebensmittelsicherheit Leitlinien Sämtliche Leitlinien wurden als Hilfsmittel zur praktischen Umsetzung der hygienerechtlichen Vor schriftenerstelltundeinigesindspeziellfürdieanwendunginderdirektvermarktungverfasst. Alle Leitlinien stehen auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zur Verfügung: mer/lebensmittelhygiene NachfolgendeineAufstellungderwichtigstenLeitlinien: - LeitliniezurSchlachtung,ZerlegungvonRin dern,schweinen,schafen,ziegenundpferden sowiebeiderherstellungvonfleischerzeugnis sen - LeitliniefürdieMilchverarbeitungaufAlmen - LeitliniefürbäuerlicheMilchverarbeitungsbe triebe - LeitliniebeiderSchlachtungvonFarmwild - LeitliniefürbäuerlicheGeflügelund Kaninchenschlachtbetriebe - LeitlinieEierpackundEiersammelstellen - LeitliniebeiderSchlachtungundZerlegungvon Geflügel - LeitlinieSchutzhütteninExtremlage - LeitliniefürbäuerlicheObstverarbeitung - LeitliniefürEinzelhandelsunternehmen - LeitliniefürdieSpeiseeiserzeugung - LeitliniezurSicherungdergesundheitlichen AnforderungenanPersonenbeimUmgangmit Lebensmitteln - LeitliniefürImkereien - LeitliniePersonalschulung Lebensmittelsicherheit Mit Inkrafttreten der EUHygieneVerordnungen und des Österreichischen Lebensmittelrechts am sinddiewichtigenZielederLebensmittelhygieneundLebensmittelsicherheitimWesentli chenfolgendermaßendefiniertworden: - GesundheitsschutzdesVerbrauchers - SchutzdesVerbrauchersvorTäuschung - SicherstellungderLebensmittelsicherheitindergesamtenHerstellungskettevonder PrimärproduktionbiszumVerkaufandenEndverbraucher - JederLebensmittelunternehmeristinseinemBereichfürdieLebensmittelsicherheit verantwortlich

23 M. Maß- und Eichgesetz, Milch-Direktvermarktung, Musteretiketten 23 M. MaßundEichgesetz,MilchDirektvermarktung, Musteretiketten MaßundEichgesetz,EichungvonWaagen DasMaßundEichgesetzschreibtdieEichungvonMessgerätenunddieVerpflichtungzurEichung undnacheichungvonwaagenvor.fürdieregelmäßigenacheichungderwaagenalle2jahreistder Verwender verantwortlich. Die Nacheichung kann von privaten akkreditierten Eichstellen durchge führtwerden(z.b.herstellerfirma). DasEichamtführtseit2005nurmehrdieMarktaufsichtunddieeichpolizeilichenRevisionendurch. Kontrolliertwird: dieverwendunggeeichtermessgeräte, die Dokumentation von selbst durchgeführten Stichprobenkontrollen verwendeter Fertigpackungen(z.B.müssenFlaschen,GläserzurKontrolleausgelitertodergewogenwer den)und die stichprobenartige Überprüfung und Dokumentation von Kontrollmessungen der angegebenenfüllmenge. TaraPflicht beimverkaufloserwaren Seit gilt beim Verkauf loser Waren die Pflicht zur Nettoverwiegung ("TaraPflicht"). Das heißt,diewaredarfnichtinklusivederverpackungzumwarenpreisverkauftwerden.esmussbei Waagen die auch zur Preisermittlung dienen, die TaraTaste gedrückt werden oder das Verpa ckungsmaterialmussbeiderpreisermittlungvomgewichtabgezogenwerden. Waagen ohne TaraTaste, die vor der TaraPflicht bereits in Betrieb waren, dürfen noch bis zur Preisermittlung verwendet werden. Ab dem dürfen Waagen ohne TarierungsmöglichkeitnichtmehrfürdiePreisermittlungverwendetwerden. Ausnahmen von der TaraPflicht gibt es für Trennblätter von bis zu 1 Gramm Eigengewicht, bei MessvorgängeninderSelbstbedienungdurchKonsumentenselbst(z.B.ObstundGemüse)undbei VerwendungvonhandelsüblichenSchutzpapierenoffenerSüßwaren. MilchDirektvermarktung JederLandwirtdarfdieamBetriebhergestellteMilchalseingetrageneroderzugelassenerLebens mittelunternehmer vermarkten bzw. aus der Milch Erzeugnisse herstellen und vermarkten (bei Kuhmilch DQuote vorausgesetzt). Mit der LFBISNummer ist jeder Landwirt automatisch als Le bensmittelunternehmereingetragen(=registriert). EineZulassungalsLebensmittelunternehmeristnotwendig,wennpasteurisierteTrinkmilch,nicht fermentierte Flüssigmilcherzeugnisse (Kakao, Vanillemilch etc.) oder Eis aus Rohmilch hergestellt werden oder bei der Vermarktung von Milch und Milcherzeugnisse an den Großhandel oder ins AuslandundbeiZukaufvonMilchfürdieVerarbeitung.FüreineNeuZulassungisteinAntragbeider Bezirkshauptmannschafterforderlich.DieUnterlage( EinreichunterlagezurZulassungalsMilchver arbeitungsbetrieb )istbeidenlandwirtschaftskammernerhältlichbzw.stehtfürgutesvombauern hofbetriebezumdownloadzurverfügung:

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