Landesverband Niedersachsen
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- Elmar Valentin Burgstaller
- vor 8 Jahren
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1 Landesverband Niedersachsen Beratungsstelle Lüneburg Jahresbericht 2011
2 Mit diesem Jahresbericht 2011 informieren wir Sie über die Tätigkeit der pro familia Beratungsstelle Lüneburg. Der Bericht enthält Informationen über den Landesverband der pro familia Niedersachsen e.v. und über die Beratungsstelle Lüneburg mit ihren Arbeitsschwerpunkten und Besonderheiten. Wir danken dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, der Stadt und dem Landkreis Lüneburg für die finanzielle Unterstützung, ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre.... mit uns können Sie reden 2
3 GRÜNDUNG: November 1979 ANSCHRIFT: Glockenstraße Lüneburg TELEFON/FAX: lueneburg@profamilia.de BÜROZEITEN: Montag bis Donnerstag Donnerstag Uhr Uhr ANMELDUNG: FINANZIERUNG: SPENDENKONTO: Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Voranmeldung zu den Bürozeiten. Beratungstermine bieten wir auch außerhalb unserer Bürozeiten an. Land Niedersachsen Stadt Lüneburg Landkreis Lüneburg Spenden und andere Mittel Sparkasse Lüneburg Kto.: BLZ: Steuernummer 25/207/
4 MITARBEITER/INNEN: Sabine Stork Dipl.-Sozialarbeiterin Leiterin der Beratungsstelle TZ Corinna Heider-Treybig Dipl. Sozialpädagogin TZ Anja Brommann Verwaltungskraft TZ Lisanne Schröttke Dipl.-Sozialpädagogin, TZ Martin Puttkammer Dipl. Sozialpädagoge TZ (ab ) Silke Petersen Dipl. Sozpäd./ Sozarb. Berufspraktikantin TZ (ab ) Supervision Ilka Buecher Dipl. Sozpäd., Dipl. Pädagogin, Supervisorin FORTBILDUNG: Um qualifizierte Beratung zu leisten, sind alle Mitarbeiter_innen im Beratungsbereich verpflichtet, an der Supervision teilzunehmen. Die Mitarbeiter_innen nahmen an verschiedenen, durch den PRO FAMILIA Bundesbzw. Landesverband und andere Träger organisierte fachbezogene Fortbildungen teil. 4
5 BERATUNGSANGEBOTE für Einzelne, Paare und Gruppen SEXUALPÄDAGOGIK: SCHWANGERSCHAFT: FAMILIENPLANUNG UND GESUNDHEIT: SEXUAL- UND PARTNER- SCHAFTSBERATUNG: Schulklassen (allgemeinbildende und weiterführende Schulen) Jungen- und Mädchengruppen Elterngruppen Information, Fachberatung und Fortbildung für Multiplikator_innen (z.b. Lehrer_innen, Erzieher_innen) spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung sozialrechtliche Beratung (z.b. Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht, Elternzeit) Antragstellung zur Bundesstiftung Mutter und Kind... Fragen zu finanziellen Hilfsmöglichkeiten (z. B. Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, ALG II) Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch/ nach der Geburt) Schwangerschaftskonfliktberatung nach 219 StGB Methoden der Schwangerschaftsverhütung Beratung zu Sterilisation von Mann und Frau ungewollte Kinderlosigkeit gesundheitliche Beratung (z.b. sexuell übertragbare Krankheiten, Aids, Wechseljahre, Menstruation und Zyklus) sexuelle Probleme sexueller Missbrauch/sexuelle Gewalt Beziehungsprobleme und konflikte Konflikte in der Trennungs-/ Scheidungssituation psychosoziale Probleme Sexualität im Alter 5
6 pro familia Lüneburg - Jahresbilanz 2011 Die seit 1979 bestehende pro familia Beratungsstelle in Lüneburg hat im Jahr 2011 insgesamt 1053 Beratungen durchgeführt. Davon entfielen 198 Beratungen auf die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung, 386 auf die Beratung und Begleitung vor, während und nach einer Schwangerschaft, 273 auf den Bereich Familienplanung, Paar- und Sexualberatung sowie 196 auf die sexualpädagogische Gruppenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. In der Einzel- und Paarberatung kamen die Ratsuchenden im vergangenen Jahr aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen - wobei die Hauptaltergruppe zwischen 18 und 34 Jahre lag (66,84%). 44,9% aller Ratsuchenden waren (noch) kinderlos, 57,07% waren verheiratet bzw. lebten in eheähnlicher Gemeinschaft. Mit einem Anteil von 42,23% war weniger als die Hälfte erwerbstätig, 15,76% waren erwerbslos. In der Beratungsarbeit waren auch im Jahr 2011 Beratungen vor, während und nach einer Schwangerschaft gem. 2 SchKG am stärksten nachgefragt (386); der größte Anteil in diesem Bereich entfällt auf Beratungen zu finanziellen Hilfen (Elterngeld, ALG II, Unterhaltsleistungen, Antragstellungen zu Stiftungshilfen ). Die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen unserer Klientel nimmt deutlich zu. Gesetzesänderungen wie z.b beim Elterngeld verschärfen die ohnehin zunehmend prekäreren Lebensverhältnisse von Schwangeren und werdenden Eltern kontinuierlich. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gem. 5,6 SchKG sind keine gravierenden Veränderungen zu beobachten. Die Zahl der Ratsuchenden (198) geht leicht zurück (entsprechend der Bundesstatistik). Die individuelle Entscheidungssituation ist nach wie vor von mehreren und teils sehr unterschiedlichen Faktoren gekennzeichnet: soziale Unsicherheit, berufliche bzw. Ausbildungssituation, Situation als Alleinerziehende, Probleme in der Partnerschaft, Altersgründe, abgeschlossene Familienplanung seien hier beispielhaft genannt. Im Bereich Familienplanung, Partnerschaft und Sexualität gem. 2 SchKG mit insgesamt 273 Beratungsgesprächen, werden Paar- und Sexualberatungen am stärksten nachgefragt (220). Bedauerlicherweise führen unsere personellen Ressourcen hier immer wieder zu Engpässen, die für die Ratsuchenden erhebliche Wartezeiten zur Konsequenz haben. 6
7 Eine ähnlich starke Nachfrage können wir weiterhin im Bereich der sexualpädagogischen Angebote ( 2 SchKG) verzeichnen. Mit 153 thematischen Angeboten für insgesamt 1131 Schüler_innen stellen Schulklassen die größte Gruppe dar, 43 Veranstaltungen entfallen auf Angebote für Multiplikator_innen (Praxisberatung, Fortbildung, Elternabende), außerschulische Jugendarbeit und Angebote für Menschen mit Behinderung. Um einen kleinen Einblick in die inhaltliche Arbeit unserer Beratungsstelle zu ermöglichen, möchten wir im Folgenden etwas näher auf die sexualpädagogischen Veranstaltungen mit Schulklassen eingehen: Was sind unsere Intentionen, Leitbilder im Umgang mit jungen Menschen zum Thema Sexualität, welche Themen sind heute bedeutsam für Kinder und Jugendliche, welche Rahmenbedingungen braucht es für eine vertrauensvolle Begegnung.? pro familia hat die Vision einer demokratischen Gesellschaft, deren Fundamente Solidarität, Verantwortung und Gleichberechtigung sind. Als Verband treten wir für das Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Fortpflanzung, auf selbstbestimmte sexuelle Orientierung und Identität, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und damit für das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ein. * Die Arbeit unserer Beratungsstelle ist in der Sexualpädagogik geprägt durch die Leitbilder Respekt, Gleichberechtigung, Toleranz und Fürsorglichkeit. Ihr liegt ein emanzipatorisches Verständnis zu Grunde, das sexualfreundlich ist und die selbstbestimmte Sexualität des Menschen fördert. In der Praxis versuchen wir diesen Leitlinien in verschiedener Hinsicht gerecht zu werden. Unsere Veranstaltungen bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einfühlsam und fachkundig Informationen und Unterstützung in ihrer sexuellen und partnerschaftlichen Entwicklung an. Wir ermutigen sie dazu, eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Haltung zu entwickeln und gleichzeitig die Haltung und Grenzen anderer zu respektieren. Grundsätzlich richten wir unsere Angebote zielgruppenorientiert aus, d.h. die jeweilige Veranstaltung wird methodisch und didaktisch darauf abgestimmt, welche Inhalte sich die Teilnehmer_innen der Gruppe wünschen. Wir respektieren hierbei den persönlichen Erfahrungshintergrund und die von den Teilnehmer_innen signalisierten Grenzen. Die Teilnehmer_innen sollen jederzeit selbst darüber entscheiden können, mit welchen Themen sie sich intensiver auseinandersetzen und an welchen sie eher passiv partizipieren. *pro familia Leitlinien, Präambel 7
8 Hauptzielgruppe unseres sexualpädagogischen Angebots sind Schüler_innen ab Klasse 6. Folgendes bezieht sich daher in erster Linie auf diese Gruppenangebote. Dort arbeiten wir in der Regel in einem gemischtgeschlechtlichen Zweierteam. Im Verlauf einer Veranstaltung wird sowohl in geschlechtshomogenen als auch in geschlechtsheterogenen Gruppen gearbeitet, um neben dem geschlechtsspezifischen Arbeiten auch den Austausch zu ermöglichen. Zu Beginn der Veranstaltung werden Spielregeln mit der Gruppe vereinbart, um ein respektvolles und vertrauensvolles Zusammenarbeiten zu ermöglichen. In der Regel erfolgt dann ein methodisch angeleitetes gegenseitiges Kennenlernen und ein Einstieg in die jeweils gewünschten Themen. Der weitere Verlauf der Veranstaltung ist dann individuell auf die Zielgruppe ausgerichtet. Folgende Themen werden schwerpunktmäßig gewünscht: psychosexuelle Entwicklung in der Pubertät Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung Biologische und medizinische Aspekte zu Körper und Sexualität Erste sexuelle Erfahrungen Partnerschaftliches Verhalten und Kommunikation Verhütung Schwangerschaft und Geburt, Schwangerschaftsabbruch Pornographie Neue Medien Einfluss, Möglichkeiten und Gefahren Sexuelle Belästigung, sexuelle Gewalt HIV, HPV, sexuelle Gesundheit Alle Themen werden methodisch so bearbeitet, dass die Teilnehmer_innen sich aktiv einbringen können. Die Veranstaltung bleibt jederzeit offen auch für andere Fragen aus unseren Themengebieten, um möglichst eine große Vielzahl von Informationsund Gesprächsbedürfnissen zu bedienen. Das sexualpädagogische Team besteht aus einem männlichen und einer weiblichen Mitarbeiterin mit jeweils 10 Std./Woche und wird z. Zt. unterstützt durch eine Berufspraktikantin (bis Frühjahr 2013). Die Angebote für Schulklassen umfassen in der Regel 3 Zeitstunden; Lehrkräfte nehmen an der Veranstaltung nicht teil. Im Rahmen von Qualitätssicherung ist für alle Mitarbeiter_innen die Teilnahme an Facharbeitskreisen, Fortbildungen und Supervision verpflichtend. Eine besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch unsere Mitarbeit in den örtlichen Netzwerken. 8
9 Zum Schluss: Wir bedanken uns bei allen, die nun schon im 32. Jahr die Arbeit der pro familia in Lüneburg ideell und finanziell unterstützen. Dank an Politik und Verwaltung der Stadt und des Landkreises Lüneburg, an den Paritätischen Kreisverband Lüneburg, an Menschen, die uns mit Spenden unterstützen und an alle Kolleg_innen aus anderen Einrichtungen für die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Lüneburg im April 2012 Das Team der pro familia Beratungsstelle Lüneburg Anja Brommann, Martin Puttkammer, Lisanne Schröttke, Sabine Stork, Silke Petersen, Corinna Heider-Treybig 9
10 Gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung und Förderung unserer Beratungs- und Bildungsarbeit sind die 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonflikt- Gesetzes, die im folgenden angeführt sind. Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG) i.d. Fassung ) 1 Aufklärung (1) Die für gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung zuständige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellt unter Beteiligung der Länder in Zusammenarbeit mit Vertretern der Familienberatungseinrichtungen aller Träger zum Zwecke der gesundheitlichen Vorsorge und der Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten Konzepte zur Sexualaufklärung, jeweils abgestimmt auf die verschiedenen Alters- und Personengruppen. (2) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verbreitet zu den in Absatz 1 genannten Zwecken die bundeseinheitlichen Aufklärungsmaterialien, in denen Verhütungsmethoden und Verhütungsmittel dargestellt werden. (3) Die Aufklärungsmaterialien werden unentgeltlich an Einzelpersonen auf Aufforderung, ferner als Lehrmaterial an schulische und berufsbildende Einrichtungen, an Beratungsstellen sowie an alle Institutionen der Jugend- und Bildungsarbeit abgegeben. 2 Beratung (1) Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den 1 Abs. 1 genannten Zwecken in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen. (2) Der Anspruch auf Beratung umfasst Informationen über 1. Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, 2. bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben, 3. Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung, 4. soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei Suche nach Wohnungen, Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt, 5. die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen, 6. die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken, 7. Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, 8. rechtliche und psychologische Gesichtspunkten im Zusammenhang mit einer Adoption. 10
11 Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen. Auf Wunsch der Schwangeren sind Dritte zur Beratung hinzuzuziehen. (3) Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach dem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes. 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung (1) Die nach 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. (2) Die Beratung umfasst: 1. das Eintreten in eine Konfliktberatung; dazu wird erwartet, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägt; der Beratungscharakter schließt aus, dass die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird; 2. jede nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information, die Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind und der möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern; 3. das Angebot, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen, sowie das Angebot der Nachbetreuung. Die Beratung unterrichtet auf Wunsch der Schwangeren auch über Möglichkeiten, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. 6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung (1) Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten. (2) Die Schwangere kann auf ihren Wunsch gegenüber der sie beratenden Person anonym bleiben. (3) Soweit erforderlich, sind zur Beratung im Einvernehmen mit der Schwangeren andere insbesondere ärztlich, fachärztlich, psychologisch, sozialpädagogisch, sozialarbeiterisch oder juristisch ausgebildete Fachkräfte, Fachkräfte mit besonderer Erfahrung in der Frühförderung behinderter Kinder und andere Personen, insbesondere der Erzeuger sowie nahe Angehörige, hinzuzuziehen. (4) Die Beratung ist für die Schwangere und die nach Absatz 3 hinzugezogenen Personen unentgeltlich. 11
12 Statistik 2011 Beratungen/ Gruppen insgesamt 1053 Gruppen nach 2 SSKG 196 Beratungen gemäß 5 und 6 SSKG Schwangerschaftskonfliktberatung 198 Beratungen gemäß 2 SSKG Aufklärung/ Verhütung/ Familienplanung 273 Beratungen gemäß 2 SSKG Beratung vor/ während/ nach Schwangerschaft 386 Die gesetzliche Grundlage unserer Beratungen sind die 2,5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). 2 SchKG: Beratungen vor, während und nach der Schwangerschaft, Diese Beratungen umfassen z. B. Beratung und Antrag bei der Bundesstiftung Mutter und Kind, Hilfe bei Inanspruchnahme sozialer Leistungen, sexuelle Fragen, psychosoziale Partnerschaftsfragen und Erziehungsfragen. 2 SchKG Aufklärung, Sexualberatung, Familienplanung, Kinderwunsch. Diese Beratungen umfassen z. B. Sexualpädagogik, Verhütung/ Familienplanung, Kinderwunschberatung, Sexualberatung, Sexuelle Gewalt (Opfer), psychosoziale Partnerschaftsfragen und Erziehungsfragen SchKG: regelt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch. 12
13 2 SchKG SchKG Beratungen Anzahl Beratungen Anzahl Einzelberatungen 608 Einzelberatungen 198 Paarberatungen 51 Paarberatungen 0 Gesamt 659 Gesamt 198 Familienstand Anzahl Familienstand Anzahl alleinstehend 141 alleinstehend 56 verheiratet/ Partnerschafschaft 234 verheiratet/ Partner- 49 geschieden/ getrennt 34 geschieden/ getrennt 19 verwitwet 15 verwitwet 2 nicht ehel. Gemeinschaft 198 nicht ehel. Gemeinschaft bei den Eltern lebend 36 bei den Eltern lebend 25 Gesamt 658 Gesamt Nationalität Anzahl Nationalität Anzahl deutsch 619 deutsch 172 EU 0 EU 0 türkisch 3 türkisch 8 ehem. Sowjetunion 2 ehem. Sowjetunion 2 ehem. Jugoslawien 1 ehem. Jugoslawien 3 andere 34 andere 13 Gesamt 659 Gesamt 204 Erwerbssituation Anzahl Erwerbssituation Anzahl erwerbstätig 287 erwerbstätig 81 erwerbslos 118 erwerbslos 27 Haushalt 81 Haushalt 32 Erziehungsurlaub 41 Erziehungsurlaub 11 Ausbild./ Schule/ Studium 86 Ausbild./ Schule/ Studium Sonstige 46 Sonstige 5 Gesamt 659 Gesamt
14 2 SchKG SchKG Alter Anzahl Alter Anzahl unter 14 Jahre 0 unter 14 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 9 über 50 Jahre 57 über 50 Jahre 1 Gesamt 659 Gesamt 198 Bezug v. Sozialleistungen Anzahl Bezug v. Sozialleistungen Anzahl Keine 364 Keine 114 ALG II 148 ALG II 47 ALG 20 ALG 7 BafÖG 15 BafÖG 5 Unterhalt 22 Unterhalt 10 Wohngeld 13 Wohngeld 5 sonstiges 77 sonstiges 10 Gesamt 659 Gesamt
15 SEXUALPÄDAGOGIK Gruppenveranstaltungen insgesamt 196 Förderschulen/Einrichtung f. Menschen mit Behinderung; 21 Berufsbildende Schulen; 2 Gesamtschulen; 20 außerschulische Jugendgruppen; 6 Fortbildung/ Arbeit mit Multiplikatoren; 12 Gymnasium; 45 Realschulen; 42 Hauptschulen; 44 Anzahl der Gruppenveranstaltungen 2011 insgesamt: 196 Art der Gruppe Anzahl Fortbildung/ Arbeit mit Multiplikatoren 12 Gymnasium 45 Hauptschulen 44 Realschulen 42 Gesamtschulen 20 Berufsbildende Schulen 2 Förderschulen/Einrichtung f. Menschen mit Behinderung 21 außerschulische Jugendgruppen 6 Summe
16 ÖFFENTLICHKEITS- / NETZWERKARBEIT Stellv. Vorsitz im Beirat des Paritätischen Lüneburg Arbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit nach 78 KJHG / Stadt Lüneburg Arbeitskreis der Beratungsstellen gem. 219 StGB Arbeitskreis Sexualität und Behinderung Arbeitskreis Mädchen entwickeln sich / Landkreis Lüneburg Mitglied im Lokalen Bündnis für Familie Lüneburg - AG Generationen verbinden Mitglied im Netzwerk Liane Zusammenarbeit mit der Presse Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen, Einrichtungen und Einzelpersonen Gespräche und Informationen zur Situation der Beratungsstelle mit Vertreter_innen der kommunalen Gebietskörperschaften Versand von Informationsmaterial an Gruppen und Einzelpersonen 16
17 Landesverband Niedersachsen e.v. INFORMATIONEN ÜBER DEN TRÄGER Die pro familia, Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Landesverband Niedersachsen e.v. mit Sitz in Hannover, ist Träger aller pro familia - Beratungsstellen in Niedersachsen und der Onlineberatung (Sexualpädagogischer Arbeitskreis). ANSCHRIFT: Lange Laube Hannover Telefon: (0511) Fax: (0511) BANKVERBINDUNG: Bank für Sozialwirtschaft Konto-Nr.: Bankleitzahl: VORSTAND: Caren Marks Vorsitzende Prof. Dr. Heike Fleßner stellv. Vorsitzende Jutta Heinemann Schatzmeisterin Hannelore Mücke-Bertram Schriftführerin Annette Peters Beisitzerin Christian Tesche Beisitzer GESCHÄFTSFÜHRER: GESCHÄFTSSTELLE: Assistenz d. Geschäftsführung Sekretariat / Verwaltung Buchhaltung Lohnbuchhaltung Verwaltung Projektleiterinnen Andreas Bergen Claudia Igney Birgit Lehmann-May Claudia Holzki Katrin Strömer Beate Hasse Hildegard Müller Silke Wendland 17
18 Landesverband Niedersachsen e.v. GRÜNDUNG UND ORGANISATION: pro familia wurde 1952 gegründet. Die rechtlich selbstständigen Landesverbände haben sich auf Bundesebene zusammengeschlossen und bilden gemeinsam den pro familia - Bundesverband als eingetragenen Verein. pro familia gehört dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. an. LANDESVERBAND NIEDERSACHSEN: Der Landesverband Niedersachsen e.v. wurde 1965 als rechtlich selbständiger Verein ins Leben gerufen. Er ist gem. 51 AO als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. In Niedersachsen werden 20 Beratungsstellen mit 7 Außenstellen sowie das Projekt Onlineberatung unterhalten. BESCHÄFTIGTE: 121 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter STATISTIK: Beratungen gem. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz 25 Beratungen gem. 2 a SchKG 5395 Beratungen gem. 5 und 6 SchKG 3354 Gruppenberatungen (Schulklassen-, Multiplikatorenarbeit) 2357 Allg. Ehe-, Familien- und Lebensberatungen Die Schwerpunkte der Beratungsanlässe waren Schwangerschaft, ungewollte Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft sowie Hilfe bei Inanspruchnahme sozialer Leistungen. ERREICHBARKEIT UNSERER BERATUNGSSTELLEN: Unsere Beratungsstellen sind nach den Anerkennungsrichtlinien für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mindestens an zwei Tagen der Woche geöffnet. Darüber hinaus verfügen alle Beratungsstellen über einen telefonischen Anrufbeantworter. 18
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