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1 und APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH, Köln BAP - Berliner Akademie für Psychotherapie, Berlin IPP - Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein- Eifel, Andernach Institut für Systemische Familientherapie, Supervision Organisationsentwicklung, Essen KBAV - Köln-Bonner Akademie für Verhaltenstherapie, Bonn ZAP Zentrum Ausbildung Psychotherapie, Bad Salzuflen PiA-Vertretung im VPP, Berlin Saarländisches Weiterbildungsinstitut für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.v., Saarbrücken Stellungnahme und Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP) zur Psychotherapie-Ausbildung Oberstes Ziel der Psychotherapieausbildung muss sein: die hohe Qualität der Behandlung von psychisch kranken Patienten die u.a. erreicht wird durch die hohe Qualität der Ausbildung der zukünftigen Psychotherapeuten Die Ausbildungsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie auf diese Ziele hinführen. Zu diesem Zweck wurde von der Bundesregierung ein Forschungsgutachten (Strauß et al., 2009) in Auftrag gegeben. Die bisherige Ausbildung ist im Forschungsgutachten aus Sicht der PiA, Dozenten und Supervisoren aller Verfahrensrichtungen inhaltlich insgesamt als gut bewertet worden. Fazit war, dass an vielen Bestandteilen der Ausbildung garnicht so viel geändert werden muss und soll. Das Forschungsgutachten plädiert insbesondere - für Beibehaltung der bisherigen Aufteilung in Studium und nach-universitäre Psychotherapie-Ausbildung - für zwei Ausbildungsgänge und zwei Berufe PP und KJP - für Verfahrensorientierung, gegen störungsspezifische Ausrichtung Aufgrund der verfahrensübergreifenden Zusammensetzung der Autoren des Gutachtens und der anwortenden Institute, und der großen Anzahl von Rückmeldungen kann hier von einer umfassenden Meinungsbildung innerhalb der Profession ausgegangen werden. Die Ausbildungsinstitute realisieren eine gute Psychotherapie-Ausbildung, die auch von den Psychologen und Psychologinnen in Ausbildung (PiAs) geschätzt wird. Dies hat das Forschungsgutachten nachgewiesen. Die AVP plädiert dafür, die Erfahrungen und Einschätzungen der im Rahmen des Forschungsgutachtens befragten PiA und der weiteren Befragten, die sich im Forschungsgutachten geäußert haben, ernstzunehmen. Die AVP befürwortet die Beibehaltung der bewährten, bisherigen Systematik: Der Psychotherapie-Ausbildung muss ein umfassendes Studium vorgeschaltet sein, das notwendige Kenntnisse und Kompetenzen als Voraussetzung für die Psychotherapie- Ausbildung vermittelt Außerdem ist für die Ausübung der Psychotherapie eine gewisse Lebenserfahrung erforderlich. (Im Übrigen schneiden die Universitätsinstitute im Forschungsgutachten keineswegs besser ab als die freien Ausbildungsinstitute.)

2 Aus der Sicht des Gutachtens spricht nichts für eine grundlegende Veränderung der Ausbildungsstruktur, spricht nichts für eine Verlagerung der Ausbildung an Universitäten, spricht nichts dagegen, die Ausbildungsinstitute in ihrer gegenwärtigen Struktur zu belassen. Inhaltlich ist eine so drastische Veränderung der Psychotherapie-Ausbildung wie die von der Politik in Aussicht gestellte Reform in keiner Weise einsichtig oder begründet: Eine Intervention der Politik ist damit unbegründet. Die vom Gesundheitsministerium für nötig gehaltenen ordnungspolitischen Korrekturen rechtfertigen aus Sicht der AVP keineswegs eine Zerschlagung bestehender, gut funktionierender Strukturen. Anzumerken ist, dass in allen Staaten, in denen es eine staatliche geregelte Psychotherapie- Ausbildung gibt, vorher ein anderer Beruf erlernt bzw.ein Grundlagenstudium absolviert werden muss. 1. Die Ausbildungsinstitute ermöglichen es, neben den Universitätsinstituten ein gutes Angebot an die PiAs zu machen. Viele PiAs wollen die Ausbildung explizit nicht an einem Universitätsinstitut absolvieren: Die Institute haben einen starken Zulauf von Kandidatinnen und Kandidaten. Aus marktpolitischer Sicht sind Ausbildungsinstitute ein Modell, das sich hochgradig bewährt hat. Die Ausbildungsinstitute machen deutlich flexiblere Angebote als Universitätsinstitute: Sie bieten neben einer dreijährigen Vollzeitausbildung auch eine fünfjährige Teilzeitausbildung an, was für viele PiAs attraktiv ist. Die Institute sind, was den Ablauf der Ausbildung betrifft, deutlich flexibler als Universitätsinstitute. Auch was finanzielle Regelungen für die PiAs betrifft, sind Ausbildungsinstitute deutlich flexibler. Institute betreuen die PiAs deutlich besser und intensiver als Universitätsinstitute. Die Universitätsinstitute sind auf den ersten Blick preiswerter als die Ausbildungsinstitute: Betrachtet man aber die Therapie-Honorare für die praktische Ausbildung, liegen die Universitätsinstitute deutlich unter dem Satz der Ausbildungsinstitute, sodass die Gesamtkosten/Einnahmen vergleichbar sind. Übrigens haben die Universitätsinstitute hinsichtlich ihrer Konstituierung und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation denselben Status wie die sog. privaten Ausbildungsstätten 2. Die Ausbildungsinstitute schaffen gute Bedingungen für PiA: Die Ausbildungsinstitute schaffen Netzwerke von Verbindungen zu anderen Instituten, zu niedergelassenen Therapeuten, zu Kliniken, zu Dozenten usw., die den PiA zugute kommen. Die Ausbildungsinstitute sind deutlich zahlreicher als Universitätsinstitute und sind daher an vielmehr Plätzen vertreten als Universitäten: Für die PiA ergibt sich damit eine deutlich bessere Versorgungssituation. Die Institute erzeugen marktwirtschaftlich eine starke Konkurrenz-Situation, was sie zwingt, ihre Lehrangebote und alle anderen Angebote an die PiA ständig zu verbessern. Die Institute können aufgrund ihrer großen Netzwerke auf eine große Bandbreite sehr kompetenter Dozentinnen und Dozenten und Supervisorinnen und Supervisoren zurückgreifen. 2

3 Institute führen Qualitätssicherungsmaßnahmen durch und viele Institute machen Erfolgs- und Prozessforschung. Natürlich sind die Institute bereit, sich in regelmäßigen Abständen überprüfen und zertifizieren zu lassen, um die Qualität ihres Angebotes noch stärker nachzuweisen. 3. Die Ausbildungsinstitute ermöglichen eine sehr gute praxisorientierte Ausbildung der PiA: Durch die hohe Praxis-Expertise und Praxisnähe der Ausbilder und Supervisoren. Durch die starke Praxis- und Trainingsorientierung der Ausbildung. Durch die praktische Ausbildung unter kontinuierlicher Supervision (vergleiche hier Paper 1). Gerade diese praxisorientierte Ausbildung ist für die PiA von besonderer Bedeutung für den Aufbau einer psychotherapeutischen Expertise. Und eine solche Expertise benötigen sie, um den hoch komplexen Aufgabenbereich Psychotherapie bewältigen zu können und damit eine wirklich gute psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten (vergleiche hier Paper 3). Die Ausbildungsinstitute vermitteln ebenfalls eine gute theoretische Ausbildung, wie die guten Prüfungsleistungen der Ausbildungsteilnehmer bei den schriftlichen und mündlichen Prüfungen zeigen. Da Psychotherapie jedoch kein theoretisches, sondern ein praktisches Aufgabengebiet ist, spielt die praktische Ausbildung hier eine deutlich größere Rolle als eine theoretische Ausbildung. Und diese kann von den Ausbildungsinstituten eindeutig besser vermittelt werden als von Universitäten. Eine reine oder überwiegende Ausbildung von Therapeuten an Universitäten würde die Gefahr einer starken Theorielastigkeit der Ausbildung beinhalten, schon deshalb, weil Universitätsdozenten aufgrund ihrer primär wissenschaftlichen Ausrichtung in der Regel nicht über eine sehr hohe Praxisexpertise verfügen können. Durch die psychotherapeutische Ausbildung an Ausbildungsinstituten werden Therapeutinnen und Therapeuten mit hoher psychotherapeutischer Expertise ausgebildet, die in der Lage sind, eine sehr gute Psychotherapie durchzuführen, die auch schwierigen Klientinnen und Klienten gewachsen sind und die nachweislich gute therapeutische Effekte erzielen. Damit leisten diese Therapeuten und damit die Ausbildungsinstitute einen wesentlichen Beitrag zu einer guten psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung. Expertise muss von Experten vermittelt werden und Ausbilder und Supervisoren sollten zentral Experten für psychotherapeutische Praxis sein. Dies sind die Ausbilder und Supervisoren von Ausbildungsinstituten in aller Regel, die Dozenten an Universitäten in aller Regel aber nicht. 4. Die Ausbildungsinstitute leisten auch einen wesentlichen Beitrag dazu, dass in der psychotherapeutischen Versorgung die Verfahrensvielfalt erhalten bleibt und weiterentwickelt wird. Dies ist wesentlich, da Klientinnen und Klienten hochgradig unterschiedlich sind und daher von verschiedenen Therapieansätzen sehr unterschiedlich stark profitieren. Dies ist wesentlich, da dadurch den Klienten ein hohes Maß an Angeboten gemacht werden kann, sodass sie zwischen verschiedenen, wissenschaftlich als erfolgreich nachgewiesenen Psychotherapieverfahren wählen können. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Psychotherapie sehr wirksam ist (z.b. deutlich wirksamer als Pharmakotherapie). Dennoch ist bis heute kein Psychotherapieverfahren so wirksam, dass es allen anderen Verfahren bei allen Klienten und allen Störungen eindeutig überlegen wäre. Daher gibt es keinen 3

4 überzeugenden inhaltlichen Grund, das psychotherapeutische Angebot auf ein Verfahren zu beschränken (vergleiche hier Paper 3). Auch PiA sind sehr unterschiedlich: Es ist wichtig, dass ein PiA das Psychotherapieverfahren lernt, mit dem er sich identifizieren kann und für das er geeignet ist: Auch aus diesem Grund wäre es unangemessen, andere, erfolgreiche Verfahren vom Markt auszuschließen (vergleiche hier Paper 1). 5. Die Institute lehren unterschiedliche Ansätze von Verhaltenstherapie, unterschiedliche tiefenpsychologische Ansätze, Aspekte von Gesprächspsychotherapie und systemischer Therapie, stellen damit sicher, dass in Ausbildung und Psychotherapie ein breites Spektrum von Verfahren angeboten werden kann. Ausbildungsinstitute trainieren ihre PiA außerdem in wesentlichen Aspekten wie Beziehungsgestaltung, Psychotherapie von Persönlichkeitsstörungen, Umgang mit schwierigen Interaktionssituationen u.a. Eine überwiegende Verlagerung der Ausbildung an Universitäten würde aber eine sehr einseitige Ausrichtung der Psychotherapie bedeuten: Praktisch alle klinischpsychologisch/psychotherapeutischen Lehrstühle an psychologischen Instituten sind heute verhaltenstherapeutisch oder verhaltensmedizinisch orientiert; wobei sie aufgrund ihrer Forschungsorientierung meist nur ein sehr enges Spektrum von Verhaltenstherapie vertreten. Damit könnte logischerweise eine Ausbildung auch nur noch im Sinne der Verhaltenstherapie erfolgen. Sehr wesentliche Ansätze von Psychotherapie, die sich in vielen empirischen Studien als wirksam erwiesen haben, würden wegfallen. Damit würde das psychotherapeutische Angebot für die Bevölkerung extrem einseitig, was eine erhebliche Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung implizieren würde. 6. Die Ausbildungsinstitute leisten einen sehr erheblichen Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung einer Region und damit einen wesentlichen Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung. Würden die Ambulanzen der Ausbildungsinstitute wegfallen (z.b. weil die Institute nur noch Weiterbildung und keine Ausbildung mehr anbieten dürften), würden diese regionalen psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen ohne Ersatz wegfallen, was die ohnehin schon langen Wartezeiten in der Praxis noch erheblich verlängern würde. Außerdem würde damit auch das vielfältige Angebot an Klienten wegfallen: Die Ambulanzen von Instituten werden von Klienten stark nachgefragt und haben bei Kliniken und überweisenden Ärzten einen sehr guten Ruf. Viele Klienten wollen auch explizit nicht an Universitätsinstituten Psychotherapie machen. 7. Natürlich ist es sehr wesentlich, die Situation der PiA zu verbessern. Eine Möglichkeit bestünde darin, dass Ausbildungsinstitute nach einem ersten Ausbildungsteil eine Zwischenprüfung (ein erstes Staatsexamen?) durchführen, das zu einer vorläufigen Approbation führen könnte; sodass die PiA dann für alle praktischen Ausbildungsteile einen besseren berufspolitischen Status haben. Die finanzielle Situation der PiA würde sich deutlich verbessern, wenn die Psychiatriezeit einheitlich und angemessen bezahlt würde. 4

5 8. Einige der sich abzeichnenden möglichen Lösungen wären aus verschiedenen Gründen ungünstig: Es wäre sehr ungünstig, wenn die Ausbildungsinstitute keine Psychotherapieausbildung, sondern nur noch Psychotherapieweiterbildung machen dürften. Der größte Nachteil an diesem Modell wäre, dass dann sehr wahrscheinlich die Institute keine Ambulanzen mehr haben könnten: Damit würde aber ein zentraler Bereich der praktischen Anteile der psychotherapeutischen Qualifikation wegfallen, der für den Aufbau einer psychotherapeutischen Expertise bei den zukünftigen Psychotherapeuten unerlässlich ist. Ohne solche Ambulanzen können die Institute ihrem Lehrauftrag praktisch nicht mehr nachkommen. Die praktische Teil ist ein zentraler und unverzichtbarer Ausbildungsteil, um aus PiA psychotherapeutische Experten zu machen. Ungünstig daran wäre auch der Wegfall der psychotherapeutischen Regionalversorgung (s.o.). Beide Aspekte würden die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung aus Sicht der AVP stark beeinträchtigen und auch das kann nicht im Interesse der PiA liegen. Daher ist es sehr wesentlich, dass Ausbildungsinstitute auch zukünftig Ausbildung anbieten und damit auch ihre psychotherapeutischen Ambulanzen behalten können. Es wäre ungünstig, wenn eine Direktausbildung dazu führen würde, dass die eigentliche, praxisorientierte Ausbildung an den Instituten vom Umfang (Stundenzahl der Ausbildung) und zeitlich verkürzt würde. Institute, die schon jetzt stark auf für die Ausbildung notwendige praktische Trainings setzen, kommen jetzt schon mit der zur Verfügung stehenden Zeit kaum aus. Eine Verkürzung der Ausbildung hätte unweigerlich zur Folge, dass die zukünftigen Psychotherapeuten nicht mehr in angemessener Weise zu Psychotherapie-Expertinnen und Experten ausgebildet werden könnten, was eine erhebliche Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung nach sich ziehen würde. Eine Reduktion der praktischen Ausbildungsteile wäre aus diesen Gründen nicht vertretbar. Aus unserer Sicht wäre es auch äußerst ungünstig, wenn die Psychotherapieausbildung an die Aus-und Weiterbildungssystematik bildung von Ärzten angelehnt würde: Eine derartige Parallelisierung unter ordnungspolitischen Aspekten Angleichung der Ausbildung von Psychologen an die von Ärzten würde die Psychotherapeutenausbildung deutlich verschlechtern. Fazit Reformbedarf Reformbedarf am bewährten System der Psychotherapie-Ausbildung besteht nach Auffassung der AVP in zwei Aspekten: - Die Zugänge zur Ausbildung, die gesetzlich bisher nur für Diplomstudiengänge geregelt sind, müssen an die Master-Studiengänge angepasst werden - Die finanzielle Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung muss deutlich verbessert und gesichert werden Im übrigen sollte das bestehende, bewährte und auf hohem Qualitätsniveau angesiedelte Konzept erhalten werden. 5

6 Ausbildungsträger Das bewährte gesetzliche Konzept, die Ausbildung sowohl an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in privater Trägerschaft mit der Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung durch die Institutsambulanzen als auch an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in öffentlich-rechtlicher oder universitärer Trägerschaft anzusiedeln, muss bestätigt werden. Ausbildung an den Ausbildungsstätten Es muss gewährleistet bleiben, dass der Großteil der zu absolvierenden Ausbildungsbestandteile auch weiterhin an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in privater Trägerschaft stattfinden kann (Praktische Ausbildung, Selbsterfahrung, Theorievermittlung, ggf. ein Teil der jetzigen praktischen Tätigkeit ). Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Die Teilnahme der Ausbildungsstätten an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im Wege der Ermächtigung der Institutsambulanzen muss gewährleistet bleiben. Autonomie der Ausbildungsstätten Die Ausgestaltung und Durchführung der Ausbildung im Rahmen der PsychTh-APrVen muss auch zukünftig in der verantwortlichen Zuständigkeit der Ausbildungsstätten liegen( Auswahl der Ausbildungsteilnehmer; Ernennung von Dozenten, Supervisoren, Lehrtherapeuten und Selbsterfahrungsleiter, Ausgestaltung der Lehrpläne u.a.). Die Landesprüfungsämter bleiben Aufsichtsbehörde Die Aufsicht über die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, deren ordnungsgemäße Tätigkeit, und über das Staatsexamen muss auch zukünftig von den Landesprüfungsämtern wahrgenommen werden. Damit ist eine Neutralität hinsichtlich berufspolitischer und verfahrensspezifischer Partikular-Interessen gewährleistet. Beibehaltung der bisherigen Aufteilung in Studium und postgraduale Psychotherapie- Ausbildung Die AVP unterstützt den zwei-gliederigen Qualifikationsweg. Der Psychotherapie-Ausbildung muss ein umfassendes Studium vorgeschaltet sein, das die Kenntnisse vermittelt, die für die Psychotherapie-Ausbildung als notwendig vorausgesetzt werden. Die AVP regt an, für die Erteilung der Approbation ein Mindestalter vorzusehen, um eine für die Berufsausübung angemessene Lebenserfahrung zu gewährleisten. Verfahrensorientierte Ausrichtung der Ausbildung Sowohl im Studium als auch in der Ausbildung müssen die verschiedenen Verfahren angemessen dargestellt sein und vermittelt werden. Die Vermittlung von Kenntnissen in den psychodynamischen, den behavioralen, den systemischen und den humanistischen Verfahren durch geeignetes Lehrpersonal muss im Interesse einer qualitativ ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung, zu deren Sicherstellung der Gesetzgeber Verfahrenspluralität vorgesehen hat (vgl. 1 Abs. 3 PsychThG), gewährleistet werden. Die erfolgte inhaltliche Festlegung der ECTS (Antrag 3, 16.DPT) wirft die Frage auf, ob die Studiengänge, welche zusätzlich zur Psychologie bisher zur Aufnahme einer KJP-Ausbildung berechtigten, zukünftig in der Lage sein werden, den Anforderungen zu genügen. Es ist sicherzustellen, dass Masterstudienplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, um ausreichenden beruflichen Nachwuchs für die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. 6

7 Psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erfordert zum Teil andere Kenntnisse und Vorgehensweisen, als die Behandlung von Erwachsenen. Hier liefern die bisherigen Studiengänge der Sozialarbeit und Sozialpädagogik fundierte Vorkenntnisse. Es muss gewährleistet bleiben, dass die sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Studiengänge an Fachhochschulen auch zukünftig den Weg in die Psychotherapeuten- Ausbildung eröffnen. Die AVP hält die Beibehaltung der beiden Ausbildungsberufe für sachgerecht, auch um ein geschlosseneres Bild des Berufsstandes nach außen zu gewährleisten. Für eine Beibehaltung der beiden Berufe spricht neben dem inzwischen gefestigten Berufsbild des KJP die versorgungspolitische Überlegung, dass so eine ausreichende Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Psychotherapie sichergestellt werden kann. Vorgesehen werden könnte, dass KJPen und PPen jeweils durch eine kammerrechtliche Weiterbildung die Behandlungsberechtigung bzw. Fachkunde für den jeweils anderen Bereich nachgehend erwerben können. Praktische Tätigkeit Sollte eine qualifizierte - Wandlung der bisherigen praktischen Tätigkeit in Ausbildung nicht erreichbar sein und der bisherige Zweck der praktischen Tätigkeit beibehalten werden, sollte die praktische Tätigkeit in ihrem Umfang deutlich reduziert und die praktische Ausbildung deutlich erhöht (1.000 Stunden am Patienten) werden Vergleichbare Einrichtungen Der Schwerpunkt der zu leistenden 1200h Praktische Tätigkeit muss nicht in psychiatrischen klinischen Einrichtungen liegen. Die Ableistung in teilstationären oder tagesklinischen Rahmen sowie in anderen klinischen Einrichtungen soll nicht ausgeschlossen sein, soweit in diesen Behandlungsfälle in ausreichender Zahl aus dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungsspektrum betreut werden. Angemessene Vergütung und Anleitung durch die Einrichtung Eine dem Berufsabschluss entsprechende angemessene Vergütung ist zu gewährleisten. Die Vergütung erfolgt durch die Einrichtungen, die die Plätze für die Praktische Tätigkeit" bereitstellen. Unterschiedliche rechtliche Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass PiAs auch jetzt unselbständig, unter Aufsicht und Supervision - psychotherapeutisch behandeln dürfen. Deshalb ist nach Auffassung der AVP eine Änderung der rechtlichen Stellung der PiAs nicht zwingend erforderlich. Insbesondere ist es nicht die einzige realistische Möglichkeit, den berechtigten Anspruch der PiAs auf angemessenes Entgelt durchzusetzen. Für die praktische Ausbildung besteht bereits jetzt die Möglichkeit zur psychotherapeutischen Behandlung, ohne dass das bisher zu rechtlichen Problemen geführt hat. Eine analoge Regelung ( unter Aufsicht und Supervision ) lässt sich für die (bisher) praktische Tätigkeit entwickeln, ohne grundsätzliche Rechtsfragen aufzuwerfen bzw. den rechtlichen Status der PiAs verändern zu müssen. 7

8 Praktische Ausbildung Die ambulanten Fälle werden hauptsächlich in der Trägerschaft der Ausbildungsinstitute an deren Ambulanzen geleistet. Sofern ein PiA durch eine Anstellung die Möglichkeit hat, eine noch festzulegende Zahl von Patientenbehandlungen auch in diesem Rahmen unter Betreuung eines anerkannten Supervisorin/en abzuleisten wird dies zur Erleichterung des Ausbildungsverlaufs unterstützt. Die drängende Frage einer angemessenen Finanzierung der PiA kann und muss sofort angegangen werden. Es ist für alle Beteiligten unzumutbar, dass gerade diesem Notstand erst im Zuge einer großen Ausbildungsreform abgeholfen werden soll 8

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