Erfahrungen aus Diskussionsprozessen um Plagiatsoftware an der Universität Bielefeld
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- Sara Dittmar
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1 Erfahrungen aus Diskussionsprozessen um Plagiatsoftware an der Universität Bielefeld Mira Schneider Referentin für Studium und Lehre id i ld d
2 Ausgangslage 2003: Erwerb einer Lizenz für Turnitin (seit dem jährlich verlängert) Regelungen zur Nutzung (fast) ausschließlich auf Ebene der Fakultäten Kaum Kenntnis über tatsächliches Nutzerverhalten 2009: Neue Rahmenprüfungsordnung: Bei schriftlichen Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen kann die prüfungsberechtigte Person eine schriftliche Versicherung der Studierenden verlangen, dass sie die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Anteil an der Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt haben. Darüber hinaus kann im begründeten Einzelfall verlangt werden, dass die schriftliche Modulprüfung oder Modulteilprüfung in elektronischer Form einzureichen ist, um eine Überprüfung der eigenen Urheberschaft der Arbeit der Studierenden zu ermöglichen. Die Studierenden sind darauf hinzuweisen, dass die elektronische Version anonymisiert abgegeben werden kann. ( 14 Abs.8 BPO) Auftrag des Rektorats zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Auftrag des Rektorats zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Lizenz für Turnitin dauerhaft angeschafft werden kann
3 Diskussion Gründung einer Arbeitsgruppe der Universitätskommission für Studium und Lehre. Themen: Prävention von Plagiaten Verfahren der Plagiatsfeststellung Definition Plagiat Software als Werkzeug daten- und urheberrechtliche Probleme Konsequenzen aus festgestellten Plagiaten
4 Prävention Vier Ebenen: individuelle Betreuung und Begleitung Lehrveranstaltung Fakultät Hochschule als Ganzes
5 Diskussion zum Verfahren Möglichkeit zur Überprüfung eines Verdachtsfalls Kein Generalverdacht Allgemein gültige Definition von Plagiat Berücksichtigung von Fachspezifiken Wunsch nach Plagiatserkennungssoftware als Werkzeug Testergebnisse für Plagiatserkennungssoftware g Wunsch nach schneller Plagiatsfindung Pflicht zur Dokumentation
6 Diskussion zum Verfahren Möglichkeit zur Überprüfung eines Verdachtsfalls Kein Generalverdacht Hochschulweite Regelung in den Rahmenprüfungsordnungen: Darüber hinaus kann im begründeten Einzelfall verlangt werden, dass die schriftliche Modulprüfung oder Modulteilprüfung in elektronischer Form einzureichen ist, um eine Überprüfung der eigenen Urheberschaft der Arbeit der Studierenden zu ermöglichen. ( 14 Abs.8 BPO)
7 Diskussion zum Verfahren Allgemein gültige Definition von Plagiat Berücksichtigung von Fachspezifiken Rahmendefinition von Plagiat: Im Kontext von schriftlichen Arbeiten von Studierenden stellen Plagiate eine vorsätzliche und erhebliche Täuschung darüber dar, dass eine Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die genannten Quellen benutzt wurden. (Gute wissenschaftliche Praxis bei schriftlichen Arbeiten von Studierenden an der Universität Bielefeld) Innerhalb der Fakultät/des Faches sollte eine Verständigung über die Innerhalb der Fakultät/des Faches sollte eine Verständigung über die Kriterien für Vorsatz und Erheblichkeit stattfinden.
8 Diskussion zum Verfahren Wunsch nach Plagiatserkennungssoftware als Werkzeug Testergebnisse für Plagiatserkennungssoftware Möglichkeit der Überprüfung bei Turnitin wird von fast allen Fakultäten gewünscht. Erteilung eines Zugangs zu Turnitin über Dekan/in und nur noch, nachdem Handreichung zur Nutzung des Dienstes Turnitin und Gute wissenschaftliche Praxis bei schriftlichen Arbeiten von Studierenden zur Kenntnis genommen wurden.
9 Diskussion zum Verfahren Wunsch nach schneller Plagiatsfindung Pflicht zur Dokumentation Turnitin entlastet laut Aussage von Lehrenden bei der Dokumentation. Aufwand bleibt jedoch hoch, zumal die Dokumentation gerichtlich überprüfbar sein muss. Die Feststellung ob ein Plagiat vorliegt ist eine Entscheidung die im Die Feststellung, ob ein Plagiat vorliegt, ist eine Entscheidung, die im konkreten Einzelfall von der/dem jeweiligen Lehrenden im Rahmen der Bewertung und Beurteilung der Leistung getroffen werden muss.
10 Fragen von Datenschutz und Urheberrecht Datenschutz: Lehrende verpflichten sich bei Beantragung eines Zugangs zu Turnitin Arbeiten ausschließlich anonymisiert zu überprüfen. Urheberrecht: Arbeiten können über den Zugang der Universität Bielefeld nur überprüft werden, ohne dass eine Speicherung auf den Servern von Turnitin erfolgt.
11 Prüfungsrechtliche Sanktionen ohne Sanktion ( Flüchtigkeitsfehler ) Herabsetzung der Note bis hin zum Nichtbestehen (bei schwereren handwerklichen Fehlern) Ermahnung/Abmahnung sollte in der Prüfungsakte dokumentiert werden Bewertung einer Leistung mit nicht ausreichend bzw. nicht bestanden wird in der Prüfungsakte dokumentiert, dem Studierenden ist Möglichkeit der Stellungnahme einzuräumen Darüber hinaus: Exmatrikulation mit Sperrfrist für erneute Einschreibung ( 63 Abs. 5 HG) Feststellung, dass die Prüfung endgültig nicht bestanden ist Verhängung eines Bußgeldes Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung
12 Fazit: Welche Befunde aus Bielefeld sind (vielleicht) übertragbar? Plagiatserkennungssoftware wird von vielen Lehrenden gewünscht Grenzen einer Software sollten den Anwender/innen bekannt sein Aspekte des Daten- und Urheberschutzes müssen diskutiert werden Ansprechpartner/innen für inhaltliche, technische und rechtliche Fragen sollten benannt werden Zum Umgang mit Plagiaten muss innerhalb der Fakultät/des Faches eine Verständigung über Voraussetzungen und Sanktionen erfolgen Bewusstsein schaffen, dass der Einsatz einer Software nicht aus der Pflicht zur Bewertung und Beurteilung der konkreten Leistung entlässt Es sollten Regelungen für den Zugang zur Software existieren Eine Überprüfung sollte nur im Verdachtsfall erfolgen
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