Verantwortung von Führungskräften im Straßenverkehr

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1 Verantwortung von Führungskräften im Straßenverkehr

2 Halterverantwortung BGB StGB 31 StVZO

3 Halterverantwortung Führerscheinüberprüfung regelmäßig (min. alle 6 Monate) Überprüfung der Fahrberechtigung Unterweisung in das Fahrzeug Ausrüstung zur Ladungssicherung Richtiges Fahrzeug zum jeweiligen Fahrer Sicherheitsunterweisung

4 Führerscheine Es gibt viele unterschiedlich aussehende Führerscheine

5 Führerscheine den alten grauen Lappen..mit 4-5 verschiedenen Klassen

6 Führerscheine den schweinchenrosafarbenen Lappen..mit 7 verschiedenen Klassen

7 Führerscheine den DDR-Führerschein.mit 5 (8) verschiedenen Klassen

8 Führerscheine den aktuellen EU Karten-Führerschein mit 17 verschiedenen Klassen

9 Führerscheine und andere mit X verschiedenen Klassen

10 Geltungsbereich der Fahrerlaubnisklassen Klasse B (incl. M, S, L) KFZ ausgenommen Krafträder, bis max 3500kg zgm und 8 Sitzplätzen außer der Fahrersitz (auch mit Anhänger mit 750kg zgm oder einer zgm bis zur Höhe der LM des Zug-Fz, sofern beide Gesamtmassen zusammen 3500kg nicht übersteigen. Klasse BE Kombinationen, die aus einem Zug-Fz der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen.

11 Beispiel FE-Klasse B / BE: VW Caddy neu LM = 1501kg zgm = 2200kg Anhänger LM zgm = 500kg = 1200kg Ergebnis: LM Anhänger < LM VW Caddy neu zgm Anhänger + zgm Caddy neu = 3400kg

12 Beispiele FE-Klasse B / BE: VW Caddy alt LM = 1000kg zgm = 1730kg Anhänger LM zgm = 500kg = 1200kg Ergebnis: LM Anhänger > LM VW Caddy alt zgm Anhänger + zgm Caddy neu = 2930kg

13 Beispiele FE-Klasse B / BE: VW T4 Anhänger LM = 1840kg LM = 500kg zgm = 2700kg zgm = 1200kg Ergebnis: LM Anhänger < LM VW T4 zgm Anhänger + zgm VW T4 = 3900kg

14 Geltungsbereich der Fahrerlaubnisklassen Klasse C1 nur mit Klasse B, ab 18 Jahre KFZ - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Danach für jeweils 5 Jahre auf Basis einer ärztlichen Untersuchung und einem augenärztlichen Gutachten.

15 Geltungsbereich der Fahrerlaubnisklassen Klasse C1E, beinhaltet BE, nur mit C1, ab 18 Jahre Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zgm von mehr als 750kg bestehen, sofern die zgm der Kombination 12 t und die zgm des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Danach für jeweils 5 Jahre auf Basis einer ärztlichen Untersuchung und einem augenärztlichen Gutachten.

16 Geltungsbereich der Fahrerlaubnisklassen Klasse C nur mit Klasse B, ab 18 Jahre KFZ - ausgenommen Krafträder - mit einer zgm von mehr als 3500kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zgm von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zgm ohne Fahrgäste - ggf. mit Anhänger - nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zgm. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

17 Geltungsbereich der Fahrerlaubnisklassen Klasse CE nur mit Klasse C, ab 18 Jahre Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zgm. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zgm. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

18 Fuhrparkmanagement - Kontrollen Kontrolle des Fuhrparks durch eigene Mitarbeiter Haupt- oder nebenberuflich Von Fulltime & all in bis hin zur bloßen Schlüsselverwahrung oder Externe professionelle Fuhrparkserviceunternehmen Komplett oder in Teilen outsourcen

19 Fuhrparkmanagement - Kontrollen Regelmäßige Kontrollen des Fuhrparks nach Aspekten der Wirtschaftlichkeit Richtiges Fz. zur Ladung Treibstoffkosten Verschleißkosten Wartungskosten Technik Zustand (Alter, Pflege, CI, Außenwirkung) rechtlichen Maßstäbe

20 Fuhrparkmanagement - Haftung Haftung im und für den Fuhrpark erfolgt unabhängig von der Organisationsform des Fuhrparkmanagements Immer nach den gleichen rechtlichen Maßstäben

21 Fuhrparkmanagement - Haftung Eigener Fuhrpark = Halterverantwortung Geschäftsführung haftet Bei GmbH der Geschäftsführer Bei einer AG der Vorstand

22 Fuhrparkmanagement - Haftung Geschäftsführung kann diese Aufgaben übertragen Aufgaben- oder Pflichtendelegation Auf andere Personen Haupt- oder nebenberuflich Geschäftführung kann die eigene Haftung einschränken völlig ausschließen

23 Aufgaben- / Pflichtendelegation Formfrei ist ausreichend ausdrücklich schriftlich Verantwortlicher Fuhrparkleiter muss zuverlässig erprobt sachkundig mit Erfüllung der Halterpflichten ausdrücklich beauftragt in eigener Verantwortung eigene selbstständige Entscheidung, ohne Weisung des Halters» KG Berlin, Beschluss vom , Az. 2 Ss 392/97-3 Ws (B) 781/97

24 Aufgaben- / Pflichtendelegation Ergeben sich aus: gesetzlichen Vorschriften dem Arbeitsvertrag des Fuhrparkleiters der Aufgabenbeschreibung zum Anstellungsvertrag der Funktion des Mitarbeiters (auch nebenberuflich) einer gesonderten Beauftragung oder sonstigen einzelvertraglichen Regelungen

25 Aufgaben- / Pflichtendelegation Geschäftsleitung bleibt in der Überwachungspflicht Subsidiärhaftung 14 Abs.1Nr.1,2,3 STGB 9 Abs.1Nr.1,2,3 OWiG Stichprobenartige und unangekündigte Kontrollen sind unersetzlich!

26 Fuhrparkleiter / Aufgaben / Konsequenzen Regelmäßige Kontrollen Fahrerlaubnis Gesundheit Unfallverhütungsvorschriften Lenkzeitenverordnung Feinstaubverordnung.. Immer dann, wenn ein Gesetz für bestimmte Sachverhalte ein Bußgeld gegen einen Unternehmer vorsieht, kann es stattdessen auf den Fuhrparkleiter übergehen!

27 Fuhrparkleiter / Konsequenzen / Strafrecht Fahrerlaubnis Wer auf öffentlichen Straßen ein KFZ führt, bedarf nach 2 STVG i.v.m. 4 ff. FEV einer FE und muss die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Konsequenzen Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines KFZ anordnet oder zulässt, dass jemand ein KFZ führt der die dazu erforderliche FE nicht hat oder dem das Führen des KFZ durch ein Fahrverbot ( 44 STGB oder 25 STVG) untersagt ist.

28 Fuhrparkleiter / Konsequenzen / Bußgeldregelsätze Verwarnung ohne Verwarngeld geringfügige Ordnungswidrigkeiten (OWI) Verwarnung mit Geld 5 35 Geldbußen

29 Fuhrparkleiter / Konsequenzen / OWiG Halt und Parkverbote geringfügige OWI Verwarnung mit Geld 5 35 Geldbußen

30 Fuhrparkleiter / Konsequenzen / Punkte 1 Punkt Versäumte AU bzw. TÜV 3 Punkte Abgefahrene Reifen Verkehrsunsicherer Zustand Überladen Ladungssicherung

31 Fuhrparkleiter / Fahrpersonal Fahrpersonalgesetz Regelt Arbeitszeiten Lenkzeiten Schichtzeiten Ruhezeiten Bußgeld für Fahrer & Unternehmer/Fuhrparkleiter Fahrer bis zu Unternehmer bis zu % Gebühren, jedoch mind. 20

32 Fuhrparkleiter / sonstige Pflichten Regresshaftung gegenüber der Berufsgenossenschaft für Arbeitsunfälle Da findet sich im Plenum dieser Veranstaltung sehr kompetente Hilfe

33 Risiko raus Ihre Fragen.?

34 Risiko raus Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Roger Dötenbier ADAC Hessen-Thüringen

35 Impressionen Das Fahrsicherheits-Zentrum Thüringen stellt sich vor

36 Fahrsicherheits-Zentrum Thüringen Ihr Platz für perfekte Fahrtrainings und exklusive Events

37 Fahrsicherheits-Zentrum Thüringen Ihr Platz für perfekte Fahrtrainings und exklusive Events

38 Fahrsicherheits-Zentrum Thüringen Ihr Platz für perfekte Fahrtrainings und exklusive Events

39 Hier zeigt sich Social Responsibilty Der Ort für Fahrsicherheitstrainings und Weiterbildung

40 Eine Location tausend Möglichkeiten für Vertrieb und Außendienst setzen Sie Ihr Unternehmen in Szene bei außergewöhnlichen Teambuilding-Maßnahmen bei rasanten Außendienstagungen durch exklusive Incentive-Veranstaltungen durch mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Mitarbeiter und Kollegen

41 Eine Location tausend Möglichkeiten Setzen Sie Ihr Unternehmen in Szene durch Produkt- und Händlerpräsentationen durch Fahrzeugpräsentationen bei Firmenfeiern durch mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Mitarbeiter und Kollegen

42 Eine Location tausend Möglichkeiten senken Sie Ihre Fuhrparkkosten durch ADAC-Fahrsicherheitstrainings weniger Reparaturkosten geringerer Verschleiß durch ADAC Spritspar-Trainings weniger Spritverbrauch geringerer Verschleiß das Plus: weniger CO2-Ausstoß durch das ADAC Flottenmanagement verbrauchsarme Fahrzeuge zukunftsorientierte Fahrzeugauswahl das Plus: Steigerung des umweltfreundlichen Images Ihres Unternehmens

43 Das Fahrsicherheits-Zentrum Thüringen 1. Mehrzweckfläche mit Dynamikplatte und Gleitfläche 2. Mehrzweckfläche mit Dynamikplatte und Aquaplaningmodul 3. Kreisbahn mit Kurvengleitfläche 4. Gefällstrecke mit Kurvengleitfläche 5. Off-Road-/SUV-Bereich 6. Off-Road-/SUV-Bereich 7. Off-Road-/SUV-Bereich 8. Verkehrsübungsplatz 9. Rundstrecke 10. Event- und Konferenzcenter Gesamtfläche: qm

44 Die Vorteile auf qm viel Platz für Ihre Veranstaltung modernes, vielseitig nutzbares Event- und Konferenzcenter (1.660 qm) direkt an der Trainingsstrecke 550 qm große befahrbare Ausstellungshalle 3 Schulungsräume VIP-Bereich 112 qm Empore mit Blick in die Halle hauseigenes Catering verkehrsgünstig gelegen 5 km von Weimar entfernt großes Angebot an Rahmenprogrammen in der Region ruhige Lage für bestmögliche Konzentration auf Hauptgeschehen ganzjähring als Veranstaltungslocation nutzbar

45 Fahrsicherheitstraining Mitarbeiter und Kollegen schulen und motivieren reduzierte Reparaturkosten weniger unfallbedingte Personal- und Fahrzeugausfälle Mitarbeiterbindung und Teambuilding Motivation der Teilnehmer durch privaten Mehrwert für alle Fahrzeugklassen Pkw, Lkw und Busse (BKrFQG), Nutz- und Einsatzfahrzeuge, Motorräder Spezialtrainings für Chauffeure, Geldtransporter, maßgeschneiderte Trainings für Ihre Anforderungen Gruppen oder Einzelteilnehmer Förderung durch viele Berufsgenossenschaften

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