Möglichkeiten und Grenzen der Frei von [ ] Kennzeichnungen bei Süßwaren. Dr. Markus Kraus: Januar 2012 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft

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1 Möglichkeiten und Grenzen der Frei von [ ] Kennzeichnungen bei Süßwaren Dr. Markus Kraus: Januar 2012 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft

2 Gliederung Clean Label: Anwendung und Funktion in der Praxis Clean Label: Rechtliche Anforderungen Nährstoffe Zusatz-/Farbstoffe Allergene Substanzen Gentechnisch veränderte Lebensmittel Clean Label und Verbrauchererwartung vbzv Markterhebung: Ohne Zusatzstoffe Clean Labeling Internetportal Zusammenfassung

3 Clean Label: Anwendungsbeispiele Clean Label

4 Clean Label: Funktion in der Praxis Produktpräsentation 100% Natur, ohne Farbstoffe Produktinformation laktosefrei (Allergiker), fettfrei (bewusste Ernährung) Produktqualität Hinweis auf Vorzüge gegenüber der Konkurrenz

5 Clean Label: Rechtsrahmen Gentechnik Allergene Süßwaren Nährstoffe Zusatzstoffe

6 Clean Label: Nährstoffe Nährstoffe Prüfungsmaßstab: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Ziff. 2 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nährstoff: ein Protein, Kohlenhydrat, Fett, Ballaststoff, Natrium, eines in der Richtlinie 90/496/EWG aufgeführten Vitamin und Mineralstoff sowie jeder Stoff, der zu einer dieser Kategorie gehört. Art. 2 Abs. 2 Ziff. 4 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nährwertbezogene Angaben: jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Nährwerteigenschaften hat.

7 Clean Label: Nährstoffe Art. 8 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nährwertbezogene Angaben dürfen nur gemacht werden, wenn sie im Anhang genannt sind und den in der Verordnung festgelegten Bestimmungen entsprechen. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Beispiele des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Fettfrei/ohne Fett 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml Fettarm 3 g Fett/100g oder 1,5g Fett/100 ml Zuckerarm 5 g Zucker/100g oder 2,5g Zucker/100 ml Zuckerfrei 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml Ohne Zuckerzusatz keine zugesetzten Mono- / Disaccharide oder wegen seiner süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel

8 Clean Label: Zusatzstoffe Zusatzstoffe (Farbstoffe, Konservierungsstoffe etc.) Prüfungsmaßstab: Verbot der Irreführung, 11 LFGB (künftig: Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) 11 Abs. 1 S. 1 LFGB: Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Irreführungsmaßstab Erwartungshaltung des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. EuGH, Rs. C-303/97, Slg. 199, I-513, - Sektkellerei Kessler -, Rn. 36; Richtlinie 2005/29/EG).

9 Clean Label: Zusatzstoffe Zusatzstoffe: Farbstoffe Farbstoff, Nr. 2 Anhang I Verordnung (EG) Nr. 1333/2008: Farbstoffe sind Stoffe, die einem Lebensmittel Farbe geben oder die Farbe in einem Lebensmittel wiederherstellen; hierzu gehören natürliche Bestandteile von Lebensmitteln sowie natürliche Ausgangsstoffe, die normalerweise weder als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutaten verwendet werden. Zubereitungen aus Lebensmitteln und anderen essbaren natürlichen Ausgangsstoffen, die durch physikalische und/oder chemische Extraktion gewonnen werden, durch die die Pigmente im Vergleich zu auf ihren ernährungsphysiologischen oder aromatisierenden Bestandteilen selektiv extrahiert werden, gelten als Farbstoffe im Sinne dieser Verordnung.

10 Clean Label: Zusatzstoffe Produkt mit färbenden Eigenschaften kann entweder ein Lebensmittel oder ein Zusatzstoff sein. Färbende Lebensmittel: Natürliche Extrakte außer Lebensmittelfarben aus Obst, Gemüse und essbaren Pflanzen bzw. Pflanzenteilen, die mittels mechanischphysikalischen Verfahren gewonnen und in konzentrierter Form zur Lebensmittelfärbung verwendet werden. (vgl. Europäisches Parlament, 2. Lesung der LMIV, , Änderungsantrag 126). Färbende Lebensmittel sind keine Farbstoffe; sie bedürfen keiner Zulassung.

11 Clean Label: Zusatzstoffe Zulässigkeit des Claims frei von Farbstoffen / ohne Farbstoffe Farbgebung durch charakteristische Zutat Lebensmittel entspricht rezepturbedingtem Erscheinungsbild (Bsp.: Pasta Verdi; Leitsätze für Teigwaren, Ziff. I.B.3.f) Keine Irreführung i.s.v. 11 LFGB Farbgebung durch Zugabe färbender Lebensmittel Verbraucher will nicht auf Färbung, sondern auf Farbstoffe verzichten LMIV, EP Empfehlung für die zweite Lesung, Antrag 126: "Färbendes Lebensmittel" (ergänzt durch die gesondert aufgeführte Zutat) Offenlegung der färbenden Eigenschaft im Zutatenverzeichnis Keine Irreführung i.s.v. 11 LFGB

12 Clean Label: Zusatzstoffe Zulässigkeit des Claims ohne künstliche Farbstoffe Aufgeklärter, an Information interessierter Durchschnittsverbraucher erkennt, dass Lebensmittel Farbstoffe enthält. liest das Zutatenverzeichnis (EuGH, Rs. C-383/97, van der Laan, Rn. 34). Keine Irreführung i.s.v. 11 LFGB Flüchtiger Verbraucher wird von dem Produkt nicht enttäuscht und der Rechtsordnung nicht geschützt. Keine Irreführung i.s.v. 11 LFGB

13 Clean Label: Zusatzstoffe Zulässigkeit des Claims ohne (Zusatz von) Konservierungsstoffe(n) Konservierungsstoff, Nr. 3 Anhang I Verordnung (EG) Nr. 1333/2008: Konservierungsstoffe sind Stoffe, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen schützen, und/oder vor dem Wachstum pathogener Mikroorganismen schützen. Aus anderen Gründen verwandte Zutaten mit konservierender Wirkung Bsp.: Paprika (bakterizide Salicylsäure), Fruchtextrakte (wie Acerola) Verbrauchererwartung nicht enttäuscht, da keine Zusatzstoffe Keine Irreführung i.s.v. 11 LFGB

14 Clean Label: Zusatzstoffe Zulässigkeit des Claims ohne (Zusatz von) Konservierungsstoffe(n) Konservierungsmittel, die Produkt nicht zugesetzt werden dürfen Bsp.: Kandiertem Obst darf kein PHB-Methylester (E 218) zugesetzt werden Sämtliche vergleichbaren Lebensmittel enthalten keine Konservierungsstoffe Werbung mit Selbstverständlichkeiten, 11 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 LFGB Aber: Ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz zulässig (arg.: Werbefreiheit) Keine Irreführung i.s.v. 11 LFGB Verwendung von Antioxidantien oder Säuerungsmittel, die keine Konservierungsstoffe i.s.d. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind. Verbrauchererwartung enttäuscht; bei entsprechender Angabe geht Verbraucher von Abwesenheit der die Haltbarkeit verlängernden Stoffe aus Gefahr der Irreführung i.s.v. 11 LFGB

15 Clean Label: Aromen Aromen Aroma, Art. 3 Abs. 2 lit. a) i) Verordnung (EG) Nr. 1334/2008: Aroma : Erzeugnis,. Anforderungen an natürlich, Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008: (2) Der Begriff "natürlich" darf zur Bezeichnung eines Aromas nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe enthält. (4) Der Begriff "natürlich" darf in Verbindung mit einer Bezugnahme auf ein Lebensmittel, eine Lebensmittelkategorie oder einen pflanzlichen oder tierischen Aromaträger nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich oder mindestens zu 95 Gew.-% aus dem in Bezug genommenen Ausgangsstoff gewonnen wurde.

16 Clean Label: Aromen Zulässigkeit des Claims ohne künstliche Aromen Lebensmittel enthält ausschließlich natürliche Aromen Keine Irreführung i.s.v. 11 LFGB i.v.m. Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EG) 1334/2008

17 Clean Label: Aromen Zulässigkeit des Claims ohne künstliche Aromen Auslobung in Verbindung mit Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Bsp.: OLG Düsseldorf, Urt. v , Az.: I-15 U 173/11 Ein Erdbeerjoghurt, das mehr als 5% erdbeerfremde Aromastoffe enthält, im Zutatenverzeichnis aber als natürliches Erdbeeraroma ausgelobt wird, ist irreführend. Eine darauf beruhende Einstufung als mangelhaft durch die Stiftung Warentest ist nicht zu beanstanden. Irreführung ( 11 LFGB i.v.m. Art. 16 Abs. 4 Verordnung (EG) 1334/2008) Angabe ohne künstliche Aromen wäre hier ebenfalls irreführend i.s.v. 11 LFGB.

18 Clean Label: Gentechnik Gentechnik 3a EGGenTDurchfG: Ein Lebensmittel darf mit einer Angabe, die auf die Herstellung des Lebensmittels ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hindeutet, nur in Verkehr oder beworben werden, soweit die Anforderungen des Abs. 2 bis 5 eingehalten worden sind. Es darf nur die Angabe ohne Gentechnik verwendet werden. Andere Angaben (wie gentechnikfrei, frei von Gentechnik ) sind unzulässig!

19 Clean Label: Allergene Allergene 6 i.v.m. Anlage 3 LMKV verpflichtet zur Angabe von Zutaten, die Allergien bzw. Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können (sog. Hitliste). Allergene Anteile, die durch unbeabsichtigte oder technisch unvermeidbare Einträge im Endprodukt erhalten sind (sog. cross contact ) fallen nicht in den Anwendungsbereich der LMKV. Derartige Einträge sind keine Zutaten i.s.v. 6 LMKV. Lebensmittelhersteller müssen aber grundsätzlich nicht auf allergieauslösende Stoffe verzichten. Lebensmittel müssen nur die Sicherheit bieten, die der durchschnittliche Verbraucher erwartet.

20 Clean Label: Allergene Prüfung aller Rohstoffe auf das Vorhandensein von allergenen Substanzen. Potentiell Lebensmittelunverträglichkeiten auslösende Substanzen vorhanden? Cross-Contact? ja Können Substanzen bzw. Quellen der Kreuz-Kontamination entfernt werden? nein Substanz wird im Etikett geoutet : Zutatenkennzeichnung und/oder cross contact -Hinweis

21 Clean Label: Allergene Zulässigkeit des Claims [Allergen-] frei In Anlage 3 gelistete Zutaten, die Allergien bzw. Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können, sind zwingend auszuloben. Bei Negativkennzeichnung darf folglich grundsätzlich kein allergenes Potential mehr in dem Lebensmittel mehr vorhanden sein ( Nulltoleranz ).

22 Clean Label: Allergene Zulässigkeit des Claims glutenfrei / sehr geringer Glutengehalt Verordnung (EG) Nr. 41/2009: - sehr geringer Glutengehalt 100 mg/kg - glutenfrei 20 mg/kg Zulässigkeit des Claims laktosefrei Positionspapier GDCh zu laktosefrei / laktosearm (2005) Laktosearm : Gehalt Laktose: 1g/ 100 g/ml "Streng laktosearm : Gehalt Laktose: 100 mg/ 100 g/ml "Laktosefrei : Gehalt Laktose und/oder Laktoseabbauprodukten (hier Galaktose) aus enzymatischer Spaltung oder vergleichbaren Verfahren: 10 mg/100 g/ml

23 Clean Label und Verbrauchererwartung Untersuchung von 151 Etiketten aus 12 relevanten Lebensmittelgruppen die mit einem Clean Label (Verzicht auf Zusatzstoffen/Aromen) versehen waren. Bewertung von 272 Auslobungen auf den Verpackungen und Abgleich mit Zutatenverzeichnis. Ergebnisse der Untersuchung: Existenz einer Vielzahl unterschiedlicher Clean Labels ; Substitut von Zutaten und Zusatzstoffe durch andere Stoffe mit ähnlicher technologischer Wirkung; Werbung mit dem Zusatz ohne Zusatzstoffe lt. Gesetz Verbraucherzentrale bewertet deklarationsfreundliche Alternativen (wie bspw. ohne künstliche Aromen bei Verwendung natürlicher Aromen) als Täuschung. Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Regelung für Clean Label und Verbot des Hinweises ohne Zusatzstoffe lt. Gesetz. Forderung weder tatsächlich erforderlich noch rechtlich zulässig (Werbefreiheit).

24 IV. Das Internetportal der Verbraucherzentrale Ausgangssituation Finanzierung: BMELV Träger: Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv - Projektkoordination, -abwicklung - Mittelbewirtschaftung - begleitende Verbraucherforschung Erstellung und Betreuung des Internetportals: Verbraucherzentrale Hessen

25 Clean Label und Verbrauchererwartung

26 Clean Label und Verbrauchererwartung Online gestellt werden folgende Fallgruppen: Fälle mit Täuschungspotenzial (?) Beispiele: - Imitate (Pizza Margherita mit Analog-Käse ohne Hinweis) - Kinder-Lebensmittel (vgl. Projekt Kinderkampagne 2004) - gesundheits- und nährwertbezogene Angaben - (Qualitäts-) Siegel/Zeichen - Clean Labelling ( frei von Zusatzstoffen) - Natürlichkeit, Idylle, traditionelle Herstellung es sei denn: legale Täuschung [Typ: Schwarzwälder Schinken ]

27 Clean Label und Verbrauchererwartung Verbraucheranfragen zu Clean Label qualifiziert die Verbraucherzentrale regelmäßig als gefühlte Täuschung, die unzulässig sei. Nicht zu rechtfertigende Prangerwirkung des Internets führt teilweise zu Änderung der Etiketten durch die Hersteller. Quelle: Auszüge lebensmittelklarheit.de ( )

28 Clean Label und Verbrauchererwartung

29 Clean Label und Verbrauchererwartung

30 Zusammenfassung Clean Label: Möglichkeit und Grenzen bei Süßwaren Rechtliche Grenzen Tatsächliche Grenzen Zusatzstoffe 11 LFGB Allergene 11 LFGB Gentechnik 3a EGGenTDurchfG Nährstoffe VO (EG) Nr. 1924/2006 Gefühlte Täuschung durch Clean Label : Internetportal Lebensmittelklarheit.de

31 Kontakt Dr. Markus Kraus meyer.rechtsanwälte Partnerschaft Sophienstraße 5, Etage 3 D München Fon +49 (0) Fax +49 (0) kraus@meyerlegal.de Internet:

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