LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. U n t e r r i c h t u n g. Drucksache 16/4962. durch die Landesregierung

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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/ U n t e r r i c h t u n g durch die Landesregierung Elfter Bericht der Landesregierung gemäß 9 Satz 1 Bildungsfreistellungs gesetz über Inhalte, Formen, Dauer und Teilnahmestruktur der Bildungs freistellung I n h a l t Seite 1. Vorbemerkung Zentrale Ergebnisse kurz gefasst! Allgemeine Entwicklungen Auszubildende haben seit dem 1. Januar 2013 einen erweiterten Freistellungsanspruch bis 2013: Jahre rheinlandpfälzisches Bildungsfreistellungsgesetz 3.3 Entwicklungen in anderen Bundesländern Öffentlichkeitsarbeit und Beratung Förderung durch Schwerpunktmittel nach dem Weiterbildungsgesetz 3.6 Aus der Arbeit des Begleitgremiums Modernisierung der Datenbank Einzelergebnisse Veranstalterlandschaft Veranstaltungsangebot Ablehnung von Anträgen auf Anerkennung von Bildungsmaßnahmen 4.4 Teilnahme durch die rheinland-pfälzischen Beschäftigten Pauschalierte Erstattung für Kleinbetriebe Erstattungen nach Qualifizierungsabschlüssen Erstattungen nach Branchen des Arbeitgebers Statistische Grundlagen des Berichts Anhang: Zentrale Regelung im Bildungsfreistellungsgesetz (Stand 1. Januar 2015) Dem Präsidenten des Landtags mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 29. April 2015 übersandt. Federführend ist die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Juni 2015

2 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode 1. Vorbemerkung Das 1993 in Kraft getretene rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) garantiert allen Beschäftigten im Land einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und der gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, um Beschäftigten die Teilnahme an einer mehrtägigen Weiter - bildungsveranstaltung ihrer Wahl während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Die Ergebnisse des vorliegenden Berichts zeigen eindrucksvoll, dass dieses weiterbildungspolitische Instrument von großer Bedeutung für die berufliche Fort- und Weiterbildung und damit für die Fachkräftesicherung und die gesellschaftspolitische Teilhabe der rheinland-pfälzischen Beschäftigten ist. Das Bildungsfreistellungsgesetz verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht über Inhalte, Formen, Dauer und Teilnahmestruktur der Bildungsfreistellung vorzulegen. Die Weiterbildungseinrichtungen ihrerseits sind gehalten, die hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der vorliegende Bericht ist der elfte seit der Verabschiedung des Gesetzes und behandelt den Zweijahreszeitraum 2013/2014. Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde der Bericht neu gegliedert und gestrafft; die Modernisierung der Weiterbildungsdatenbank ermöglicht wesentlich differenziertere statistische Auswertungen. Das Weiterbildungsangebot für Auszubildende und die Teilnahme dieser Gruppe an Bildungsfreistellungsmaßnahmen wird in diesem Bericht ausführlich dargestellt. Der erweiterte Freistellungsanspruch für Auszubildende trat zu Beginn des Zweijahreszeitraums in Kraft, den der vorliegende Bericht abdeckt. 2. Zentrale Ergebnisse kurz gefasst! Die Zahl der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen liegt stabil bei etwa pro Jahr. Ein leichter Rückgang im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum erklärt sich aus der deutlichen Zunahme von Anerkennungen für Veranstaltungstypen; diese Anerkennungen gelten für zwei Jahre. Sie umfassen inzwischen mehr als die Hälfte der Anerkennungen. Gesellschaftspolitische Veranstaltungen machen ca. 16 % der Anerkennungen inkl. der Angebote aus, die neben politischen auch berufliche Bildungsanteile enthalten. Wichtige Anbieter sind hier gewerkschaftliche Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Veranstalter. Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung machen 84 % der Anerkennungen aus. Sie werden schwerpunktmäßig von den rheinland-pfälzischen Kammern, von Hochschulen, Sprachschulen im Ausland und unterschiedlichen privatwirtschaftlichen Trägern angeboten. Die Zahl der rheinland-pfälzischen Beschäftigten, die 2013/2014 Bildungsfreistellung in Anspruch genommen haben, liegt bei und übertrifft die Zahl aus dem vorherigen Berichtszeitraum (15 755) deutlich. Da sich die Zahl der Anspruchsberechtigten ebenfalls deutlich erhöht hat, ist die Quote der Inanspruchnahme von 2,0 % unverändert. Seit der Anspruch auf Bildungsfreistellung für Auszubildende auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr erhöht wurde, hat sich die Zahl der freigestellten Auszubildenden von 460 auf 791 fast verdoppelt. Die Quote der Inanspruchnahme liegt bei 1,2 %. Bei Angeboten der beruflichen Weiterbildung werden verstärkt längere Veranstaltungen besucht. 38 % der Teilnehmenden wählen Angebote, die mehr als fünf Tage dauern. Bei der gesellschaftspolitischen Weiterbildung dominiert weiter mit 83 % das klassische Wochenseminar. Bei den Veranstaltungsorten liegt Rheinland-Pfalz trotz eines leichten Rückgangs weiter mit 64 % deutlich vorn. Nur 6 % der Teilnahmen erfolgen im Ausland, vorwiegend bei Sprachkursen. Bei den Veranstaltungsformaten verstärkt sich der Trend weg von Block- hin zu Intervallveranstaltungen. Die durchschnittliche Veranstaltungsdauer nimmt weiter zu. Den Spitzenplatz bei der Zahl der Teilnahmen nehmen die rheinland-pfälzischen Kammern mit 20,9 % ein. Nur Hochschulen (16,7 %) und gewerkschaftliche Bildungseinrichtungen (15,6 %) erreichen vergleichbare Anteile. Obwohl sie nur 5,5 % der Angebote ausrichten, gewinnen die anerkannten Träger der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz 11,6 % der Teilnehmenden. Frauen nehmen Bildungsfreistellung unterdurchschnittlich in Anspruch. Sie machen zwar 46,3 % der abhängig Beschäftigten aus; ihr Anteil an den Freigestellten beträgt aber nur 31,9 %. Auch bei der Altersverteilung weicht die Gruppe der freigestellten Beschäftigten von der Gesamtheit deutlich ab. 64,9 % sind unter 40 Jahre alt, während diese Kohorte unter den Beschäftigten nur 41,9 % umfasst. Umgekehrt liegen die über 50-Jährigen mit 14 % der Freigestellten deutlich unter ihrem Gesamtanteil von 31,2 %. Im Hinblick auf die Betriebsgröße dominieren Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigen mit einem Anteil von 48,2 %. 23,9 % kommen aus kleinen Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Hier bietet die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer pauschalierten Erstattung für das während der Freistellung gezahlte Arbeitsentgelt eine spürbare Erleichterung für die Arbeitgeber. Die Gesamtsumme der Erstattungen während des Berichtszeitraums stieg deutlich an auf Euro (2011/2012: Euro). 2

3 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 16/ Allgemeine Entwicklungen 3.1 Auszubildende haben seit dem 1. Januar 2013 einen erweiterten Freistellungsanspruch Am 12. Dezember 2012 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag ein Änderungsgesetz zum Bildungsfreistellungsgesetz. Der Freistellungsanspruch von Auszubildenden für den Besuch gesellschaftspolitischer Weiterbildungsveranstaltungen wurde auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr ausgeweitet und damit dem aller Beschäftigten angeglichen. Um möglichst alle Auszubildenden über die erweiterten Freistellungsmöglichkeiten zu informieren, entwickelte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gemeinsam mit dem Landesjugendring und der Gewerkschaftsjugend eine Kampagne mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema. Schwerpunktmäßig zu Beginn des Ausbildungsjahres wird entsprechendes Informationsmaterial an die Auszubildenden verteilt. Die Internetpräsenz des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wurde um eine eigene Seite zum erweiterten Freistellungsanspruch für Auszubildende ergänzt. Entsprechende Aktivitäten in den sozialen Medien erfolgen durch den Landesjugendring und die Gewerkschaftsjugend. Die berufsbildenden Schulen wurden über die in der bestehenden Schulordnung enthaltenen Freistellungsmöglichkeiten vom Unterricht zum Besuch gesellschaftspolitischer Bildungsmaßnahmen informiert. Da in jedem Jahr etwa ein Drittel der Auszubildenden die Ausbildung beendet und ungefähr die gleiche Anzahl eine Berufsausbildung beginnt, muss diese Informationsarbeit kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Anzahl der Auszubildenden, die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, hat sich von 460 (2011/2012) auf 791 (2013/2014) deutlich erhöht. Die Teilnahmequote liegt mit 1,2 % (2011/2012: 0,7 %) immer noch unter der der gesamten Beschäftigten (2,0 %). Im Berichtszeitraum ging die Zahl der anerkannten Veranstaltungen zur gesellschaftspolitischen Weiterbildung von 993 auf 802 zurück. Die Zahl der Veranstalter, die in diesem Veranstaltungssegment aktiv sind, nimmt weiter ab. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wird zusammen mit den Weiterbildungsträgern und weiteren Akteuren geeignete Maßnahmen zur Stützung und Erweiterung des Angebots im Bereich der gesellschaftspolitischen Bildung beraten bis 2013: 20 Jahre rheinland-pfälzisches Bildungsfreistellungsgesetz Im März 1993 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag das Bildungsfreistellungsgesetz. Aus Anlass der zwanzigsten Wiederkehr dieses Datums veranstaltete das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am 18. November 2013 eine gut besuchte Fachtagung. Unter den etwa 70 Teilnehmenden waren auch einige ehemalige Mitglieder des Landtagsausschusses, in dem 1992/1993 die Beratungen für das Bildungsfreistellungsgesetz stattgefunden haben. Prof. Dr. Peter Faulstich zeigte in seinem Fachvortrag Lernzeiten als Eigenzeiten auf, dass die Bildungsfreistellung mehr noch als zur Zeit der Verabschiedung des Gesetzes eine Notwendigkeit darstellt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine attraktive Chance zu selbstbestimmter Bildung zu eröffnen. Die damalige Weiterbildungsministerin Doris Ahnen schilderte in ihrer Rede die erfolgreiche Verankerung der Bildungsfreistellung in der rheinland-pfälzischen Weiterbildungslandschaft. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, an der neben Prof. Dr. Peter Faulstich auch Gabriele Schneidewind für den Landesbeirat für Weiterbildung, Dietmar Muscheid für den Deutschen Gewerkschaftsbund und Niklas Benrath für die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz teilnahmen, wurden die Thesen der beiden Referate vertieft und für die Zukunft eine noch intensivere Information für die rheinland-pfälzischen Beschäftigten über Bildungsfreistellungsmöglichkeiten angemahnt. 3.3 Entwicklungen in anderen Bundesländern Seit der Novellierung des rheinland-pfälzischen BFG im Jahr 2012 gab es auch in anderen Ländern gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich der Bildungsfreistellung. In Nordrhein-Westfalen erfolgte 2013 eine Novellierung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes. Auszubildende haben seitdem Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr für politische Bildung. Der baden-württembergische Landtag hat am 11. März 2015 ein Bildungszeitgesetz verabschiedet, das allen Beschäftigten das Recht auf fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr für berufliche, gesellschaftspolitische und ehrenamtsbezogene Weiterbildungsveranstaltungen einräumt. Die thüringische Landesregierung hat am 3. März 2015 den Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Auch hier soll ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr für berufliche, gesellschaftspolitische und ehrenamtsbezogene Weiterbildungsveranstaltungen geschaffen werden. 3

4 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode 3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Beratung Das umfangreiche Informationsangebot zur Bildungsfreistellung im Internet wurde weiter ausgebaut. Unter der Adresse können die anerkannten Maßnahmen der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz recherchiert werden. Weiterhin sind der Gesetzestext, die Durchführungsverordnung sowie die Antragsformulare für die Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen mit dazugehörigen Erläuterungen und der Berichtsbogen für die statistischen Angaben dort zu finden. Die seitens der Bildungsträger auszufüllenden Antragsdokumente werden auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt, um ausländischen Veranstaltern die Antragstellung zu erleichtern. Wichtige Informationen zur Bildungsfreistellung für Auszubildende werden auf einer eigenen Seite zur Verfügung gestellt. Information und Beratung in Fragen der Bildungsfreistellung erfolgen telefonisch, via und vereinzelt auf postalischem Weg. Pro Jahr werden ca. 200 Anfragen per gestellt und beantwortet. Die Anzahl der telefonischen Anfragen wird nicht erfasst. Sie liegt noch einmal deutlich höher als die der Anfragen per . Diese Beratungsmöglichkeit wird sowohl von Beschäftigten als auch von Arbeitgebern rege in Anspruch genommen. 3.5 Förderung durch Schwerpunktmittel nach dem Weiterbildungsgesetz Auch im Berichtszeitraum 2013/2014 standen Haushaltsmittel speziell zur Förderung von nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannten Bildungsmaßnahmen der rheinland-pfälzischen anerkannten Träger der Weiterbildung zur Verfügung. Diese Förderung beläuft sich auf Euro je Haushaltsjahr und ermöglichte im Jahr 2013 die Durchführung von 40 Maßnahmen mit 528 nach dem Bildungsfreistellungsgesetz freigestellten Teilnehmenden. Ziel der Mittelbereitstellung ist die Förderung von innovativen Bildungsmaßnahmen, für die eine besondere öffentliche Verantwortung besteht. Der thematische Schwerpunkt der geförderten Maßnahmen lag mit 75 % im gesellschaftspolitischen Bereich, die Förderung beruflicher Weiterqualifizierungen hatte einen Anteil von 25 %. 3.6 Aus der Arbeit des Begleitgremiums In grundsätzlichen Fragen der Anerkennung werden Vertretungen der Spitzenorganisationen der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften, der Kammern sowie des Landesbeirats für Weiterbildung beteiligt. Diese Festlegung in 7 Abs. 2 BFG wird durch die Einrichtung eines regelmäßig tagenden Gremiums umgesetzt, in dem die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz e. V., die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz, die im Land Rheinland-Pfalz bestehenden Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Kammern der freien Berufe, der Landesbeirat für Weiterbildung, der Deutschen Gewerkschaftsbund und der dbb beamtenbund und tarifunion stimmberechtigt teilnehmen. Fachlich betroffene Ressorts der Landesregierung sind mit beratender Stimme beteiligt. In den Sitzungen des Gremiums wird über Entwicklungen und Probleme bei der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen nach dem BFG berichtet. Im Mittelpunkt der Sitzung 2013 standen die Diskussion des 10. Berichts über die Bildungsfreistellung an den Landtag und ein Sachstandsbericht über die Entwicklung einer neuen Anerkennungsdatenbank, die in der Sitzung 2014 vorgestellt wurde. 3.7 Modernisierung der Datenbank Nach dem Inkrafttreten des BFG im Jahre 1993 wurden für die Unterstützung der Verwaltungsarbeiten bei der Prüfung und Anerkennung von Bildungsveranstaltungen sowie für die Erstellung von Statistiken für den Bericht an den Landtag zwei Access- Datenbanken eingerichtet. Eine Datenbank deckte das Anerkennungsgeschehen ab; eine zweite unterstützte die Abwicklung der Erstattung eines pauschalierten Anteils des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts für Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten. Diese Datenbanken waren nach 20 Jahren nicht mehr zeitgemäß und wurden ersetzt. Die Berliner Senatsverwaltung hatte eine Datenbank für die Anerkennungsbearbeitung erstellen lassen und 2011 erfolgreich in Betrieb genommen. Nachdem die Senatsverwaltung dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur die Rechte an dieser Datenbank dankenswerterweise kostenlos zur Verfügung stellte, wurde im September 2012 eine Anpassung dieser Datenbank an die rheinland-pfälzischen Anforderungen in Auftrag gegeben. Im Januar 2014 konnte die neue Datenbank in Betrieb genommen werden. Das Anerkennungsverfahren wird damit zuverlässig unterstützt, alle entsprechenden Daten gespeichert und die Anerkennungsschreiben neu und übersichtlicher generiert. Die Suche nach Veranstaltungen auf der Internetseite konnte wieder zur Verfügung gestellt werden. Die Veranstalter erhalten automatisch per einen Link zur Eingabe der Veranstaltungsdaten. Wichtige Daten, wie zum Beispiel zur Veranstalterlandschaft, können differenzierter dargestellt werden (s. u. Tabellen 1 und 7). Seit August 2014 wird auch die Erstattungsdatenbank sukzessive erneuert. Sie wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 in Betrieb genommen. 4

5 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 16/ Einzelergebnisse 4.1 Veranstalterlandschaft Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die nach 7 Abs. 1 BFG ausgesprochenen Anerkennungen für Veranstaltungen, die im Zeitraum 2013/2014 stattgefunden haben Veranstaltungen wurden anerkannt; 2011/2012 waren es Der zahlenmäßige Rückgang kommt durch die deutliche Verschiebung von der Anerkennung von Einzelveranstaltungen hin zur Anerkennung von Veranstaltungstypen zustande. Seit dem 1. Januar 2011 können Veranstaltungen als Veranstaltungstypen anerkannt werden und dann mit annähernd gleichem Titel, nicht wesentlich veränderten Inhalten, vergleichbarer Dauer und gleichbleibender Qualifikation der Lehrkräfte innerhalb von zwei Jahren beliebig oft wiederholt werden. 2011/2012 wurden mit Typenanerkennungen noch deutlich weniger als die Hälfte aller Anerkennungen ausgesprochen (38,8 %). 2013/2014 stieg diese Zahl auf und erreichte einen Anteil von 53,5 %. Im Berichtszeitraum haben 845 unterschiedliche Veranstalter eine oder mehrere Veranstaltungsanerkennung erhalten (2011/2112: 706). 271 Veranstalter traten erstmals als Antragssteller auf. Etwa 10 % aller Veranstalter sind im Bereich der gesellschaftspolitischen Weiterbildung aktiv. 90 % bieten ausschließlich berufliche Bildungsmaßnahmen an. Vorrangig sind dies die rheinland-pfälzischen Kammern, öffentliche und private Hochschulen, Sprachveranstalter im Ausland und sonstige privatwirtschaftliche Veranstalter. Im Vergleich zum letzten Bericht fällt auf, dass die Veranstaltungen in der Verantwortung von Hochschulen öffentlichen wie privaten etwas zurückgegangen sind (von 15,4 % auf 13,9 %). Hier ist es nach dem starken Anstieg 2011/2012 zu einer Konsolidierung gekommen. Auch im Bereich der gemeinnützigen Träger gibt es einen leichten Rückgang (von 36,7 % auf 30,9 %). Die Angebote privater Veranstalter nehmen entsprechend zu. Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung werden von gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen, sonstigen gemeinnützigen Veranstaltern und von freien Trägern in Rheinland-Pfalz angeboten. Hinzu kommen international tätige Partnerschaftsvereine, Umwelt- oder Friedensgruppen sowie Bundestagsabgeordnete, die für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugängliche politische Informationsfahrten nach Berlin anbieten. In diesem Bericht können wesentlich differenziertere Daten zur Veranstalterlandschaft dargestellt werden als in den vorherigen Berichten. Hierfür wurde die komplette Veranstalterliste neu zugeordnet. Anerkannte Veranstaltungen nach Trägergruppen Berufliche Gesellschafts- Verbindung Gesamtanzahl Trägergruppen Weiterbildung politische beider 2013/2014 Weiterbildung Bereiche [2011/2012] Arbeit und Leben Rheinland-Pfalz = 1,1 % [58] [31] [2] [91 = 1,4 %] Andere anerkannte Landesorganisationen = 1,0 % der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz *) [52] [37] [6] [93 = 1,5 %] Rheinland-pfälzische Volkshochschulen = 3,4 % [404] [4] [0] [408 = 6,4 %] Rheinland-pfälzische IHKs, HWKs und = 9,6 % andere Wirtschaftskammern [590] [0] [0] [590 = 9,3 %] Rheinland-pfälzische Hochschulen = 6,8 % [502] [0] [1] [503 = 7,9 %] Rheinland-pfälzische = 2,3 berufsbildende Schulen [134] [0] [0] [134 = 2,1] Andere Bildungseinrichtungen des Landes = 3,3 % (Fachschulen, VWA etc.) [200] [0] [3] [203 = 3,2 %] Staatliche Hochschulen anderer = 4,3 % Bundesländer [304] [1] [0] [305 = 4,8 %] Private Hochschulen = 2,8 % [174] [0] [0] [174 = 2,7 %] *) Evangelische und Katholische Erwachsenenbildung, Bildungswerk Sport, LAG anderes lernen. 5

6 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Berufliche Gesellschafts- Verbindung Gesamtanzahl Trägergruppen Weiterbildung politische beider 2013/2014 Weiterbildung Bereiche [2011/2012] Gewerkschaftliche Bildungseinrichtungen = 12,3 % [293] [490] [45] [828 = 13,0 %] Sonstige gemeinnützige Veranstalter = 13,1 % [576] [323] [19] [918 = 14,4 %] Sprachveranstalter im Ausland = 13,5 % [758] [30] [3] [791 = 12,4 %] Sonstige privatwirtschaftliche Veranstalter = 20,2 % [1 015] [20] [12] [1 047 = 16,5 %] Sonstige andere Veranstalter = 6,3 % [211] [57] [4] [272 = 4,3 %] Insgesamt [5 273] [993] [95] [6 361] Tabelle 1: Anerkannte Veranstaltungen nach Trägergruppen 4.2 Veranstaltungsangebot Inhalte der Veranstaltungen Der Anteil der beruflichen Weiterbildung macht 84,1 % der Veranstaltungsanerkennungen aus, 13,9 % entfallen auf gesellschaftspolitische Weiterbildung und 2,0 % auf Veranstaltungen, die beide Bereiche verbinden. Damit ergibt sich für 2013/2014 wiederum eine leichte Verschiebung zugunsten der beruflichen Weiterbildung. Der Anteil der Anerkennungen mit der Verbindung beider Bereiche ist leicht angestiegen. Ein differenzierteres Bild ergeben die Detailangaben zu den Bildungsinhalten (Mehrfachnennungen waren zulässig). Grafik 1: Verteilung der Inhalte der anerkannten Veranstaltungen. 6

7 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 16/4962 Ein differenzierteres Bild ergeben die Detailangaben zu den Bildungsinhalten (Mehrfachnennungen waren zulässig). Berufliche Weiterbildung in Prozent Gewerblich-technischer Bereich 14,2 Kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Bereich 18,6 Erziehungs- und Sozialbereich 10,2 Gesundheit/Medizin 7,5 Mathematik/Naturwissenschaften 0,7 Informations- und Kommunikationstechnologie 3,9 Fremdsprachen 20,6 Schlüsselqualifikationen 1,9 Sonstiges 22,4 Tabelle 2: Bildungsinhalte der anerkannten Veranstaltungen, berufliche Weiterbildung (5 337 Nennungen). Gesellschaftspolitische Weiterbildung in Prozent Deutschland 13,2 Europa 9,6 Dritte Welt/Eine Welt 1,0 Internationale Politik 3,7 Regionales 6,5 Sprache und Politik 3,9 Wirtschaft 9,3 Soziales/Gesundheit 3,4 Arbeitswelt 10,8 Umwelt 6,2 Bildung/Kultur 4,3 Gesellschaft 21,0 Recht 1,9 Gleichstellung 1,0 Migration 1,8 Geschichte 2,7 Tabelle 3: Inhalte der anerkannten Veranstaltungen, gesellschaftspolitische Weiterbildung (1 243 Nennungen). Im Vergleich zu 2011/2012 ergaben sich keine relevanten Änderungen. 7

8 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Sitz der Veranstalter und Veranstaltungsorte Die Anzahl der Veranstaltungsanerkennungen von Bildungsträgern mit Sitz in Rheinland-Pfalz hat nach einer Zunahme im Berichts - zeitraum 2011/2012 wieder abgenommen. Anerkannte Veranstaltungen in der Verantwortung von Trägern aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland bleiben in etwa konstant. Anzahl Anerkennungen Berufliche Gesellschafts- Verbindung Insgesamt Weiterbildung politische beider Sitz des Veranstalters Weiterbildung Bereiche [2011/2012] Rheinland-Pfalz = 37,2 % [2 527] [123] [33] [2 683 = 42,2 %] andere Bundesländer = 51,2 % [2 088] [870] [58] [3 016 = 47,4 %] Ausland = 11,6 % [656] [0] [4] [660 = 10,4 %] Insgesamt [5 271] [993] [95] [6 359] Tabelle 4: Sitz der Veranstalter. Bei den Veranstaltungsorten zeigt sich der gleiche Trend wie beim Sitz der Veranstalter: die Zahl der anerkannten Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz geht zurück; die Zahlen für andere Bundesländer und das Ausland bleiben in etwa gleich. Anzahl Anerkennungen Berufliche Gesellschafts- Verbindung Insgesamt Weiterbildung politische beider Veranstaltungsort Weiterbildung Bereiche [2011/2012] Rheinland-Pfalz = 33,2 % [2 391] [91] [28] [2 510 = 39,5 %] andere Bundesländer = 49,9 % [2 053] [827] [51] [2 931 = 46,1 %] Ausland = 16,9 % [827] [75] [16] [918 = 14,4 %] Insgesamt [5 271] [993] [95] [6 359] Tabelle 5: Veranstaltungsort. Unterrichtsformen und Dauer der Veranstaltungen Von den insgesamt (2011/2012: 6 361) Veranstaltungsanerkennungen galten (2011/2012: 5 109) für Blockveranstaltungen und (2011/2012: 1 252) für Intervallveranstaltungen. Es überwiegen zwar weiterhin mit 70,6 % (2011/2012: 80,3 %) die Blockveranstaltungen; der Trend des Ausbaus der meist berufsbegleitenden Intervallveranstaltungen auf nunmehr ca. 30 % setzt sich verstärkt fort. Der Trend zu Intervallveranstaltungen beschränkt sich auf die berufliche Weiterbildung. Maßnahmen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung werden weiterhin durchweg in Blockform angeboten. Grafik 2: Anzahl der Anerkennungen nach Unterrichtsformen. 8

9 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 16/4962 Bei der Veranstaltungsdauer ist ein Trend zu längeren Veranstaltungen zu beobachten. Waren im letzten Berichtszeitraum 35,5 % der Angebote länger als fünf Tage, sind es nun 42 %. Grafik 3: Dauer der anerkannten Veranstaltungen. 4.3 Ablehnung von Anträgen auf Anerkennung von Bildungsmaßnahmen Umfassende Information und Beratung insbesondere für die im Berichtszeitraum erstmals Anträge stellenden Veranstalter tragen dazu bei, die Anzahl nicht anerkennungsfähiger Anträge möglichst gering zu halten. Seit Einführung der neuen Datenbank können auch hier differenziertere Angaben gemacht werden. Seit Januar 2014 wurden insgesamt 30 Anträge auf Anerkennung abgelehnt. In zwölf Fällen wurden die Anforderungen bezüglich der Bildungszeit nicht erreicht. Drei Anträge wurden abgelehnt, da die Veranstaltungsthemen weder beruflicher noch gesellschafts - politischer Natur waren. In weiteren 15 Fällen konnte eine Anerkennung nicht erfolgen, da die Veranstaltung nicht öffentlich zugänglich war. Hier wurde, soweit der Veranstalter dies wünschte, eine Erklärung abgegeben, dass die Inhalte der beantragten Veranstaltungen nach 4 Abs. 2 BFG anrechnungsfähig sind. Es handelte sich bei diesen Maßnahmen um politische Informationsfahr - ten nach Berlin. Bei nicht fristgerecht eingereichten Anträgen wurde die Praxis beibehalten, den Antragstellern bei Bedarf zumindest eine nachträgliche Erklärung über die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit der Veranstaltung zukommen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber in der Regel eine Freistellung auf dieser Basis ermöglichen. 4.4 Teilnahme durch die rheinland-pfälzischen Beschäftigten Für die Daten zur Teilnahme konnten die Angaben aus Berichtsbögen berücksichtigt werden. Dies entspricht einer Rückmeldequote von 80,4 % (zuletzt 73,3 %). Gerade hier hat sich der durch die neue Datenbank ermöglichte Service, jedem Veranstal - ter automatisch per eine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Veranstaltungsdaten anzubieten, positiv ausgewirkt. Die Gesamtzahl der Teilnehmenden aus Rheinland-Pfalz an den anerkannten Veranstaltungen umfasst drei Gruppen: Beschäftigte, die aufgrund des Bildungsfreistellungsgesetzes freigestellt wurden; Beschäftigte, die aufgrund anderer Regelungen freigestellt wurden (Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz, Sonder - urlaub im öffentlichen Dienst, Tarifverträge oder einzelbetriebliche Regelungen). Bei diesen Teilnahmen kann davon ausgegangen werden, dass die Freistellungen zum überwiegenden Teil auf den Anspruch auf Freistellung gemäß 4 Abs. 2 BFG angerechnet wurden, sowie Personen, die auf andere Weise ihre Teilnahme ermöglicht haben. Diese Gruppe umfasst Personen, die keine Bildungsfreistellung benötigen (Rentnerinnen und Rentner, Studierende) oder Personen, die ihren Erholungsurlaub oder ihre Freizeit für die Teilnahme verwendet haben. 9

10 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Teilnehmende aus Rheinland-Pfalz Zahl nach Berichtsbögen Prozent davon ohne Freistellung ,7 [2011/2012: ] [2011/2012: 56,1] davon mit sonstiger Freistellung ,0 [2011/2012: 2 117] [2011/2012: 5,2] davon mit Freistellung nach dem BFG ,3 [2011/2012: ] [2011/2012: 38,7] Gesamt [2011/2012: ] Tabelle 6: Anzahl der Teilnahmen von Personen aus Rheinland-Pfalz. Die Zahl der nach dem Bildungsfreistellungsgesetz freigestellten Beschäftigten ist auf weiter angestiegen. Der Anteil der nach anderen Regelungen Freigestellten hat nach einem Rückgang 2011/2012 wieder zugenommen auf Quote der Inanspruchnahme Für die Berechnung der Anspruchsberechtigten wurden zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst und bei den Kommunen addiert. Grundlage waren Daten des Statistischen Landesamts zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Pressemeldung 20. Mai 2014), der Statistische Bericht 2014 Rheinland-Pfalz zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Statistischen Landesamts sowie Angaben des letzten Mittelstandsberichts des Landes. Die Zahl der Anspruchsberechtigten ist von 2011 bis 2013 angestiegen. Aufgrund der unvollständigen Rücklaufquote bei den Berichtsbögen erfolgt die Berechnung der Teilnahmequote anhand einer Hochrechnung (80,4 % auf 100 %). Danach ergeben sich für die Teilnahme von nach dem Bildungsfreistellungsgesetz freigestellten Beschäftigten in Relation zur Zahl der Anspruchsberechtigten weiterhin eine Quote von 2,0 % (2011/2012: 2,0 %) und von nach dem Bildungsfreistellungsgesetz und nach anderen Rechtsvorschriften freigestellten Beschäftigten eine Quote von 2,3 % (2011/2012: 2,2 %). Quote der nach dem BFG freigestellten Teilnehmenden an der Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten in Prozent; 2001 bis 2014 Grafik 4: Teilnahmequote in Prozent. 10

11 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 16/4962 Nach dem BFG freigestellte Teilnehmende; 2001 bis 2014 Grafik 5: Teilnahme in absoluten Zahlen. Besuchte Veranstaltungen nach Trägergruppen Die folgenden Darstellungen beruhen auf den Daten aus den zurückgesandten Berichtsbögen. Da nicht alle Berichtsbögen vollständig ausgefüllt wurden, werden Prozentwerte und keine absoluten Zahlen aufgeführt. Die Grundgesamtheiten (n) werden jeweils genannt. Die Erhebung der Veranstalter erfolgte für diesen Bericht nach einem wesentlich differenzierteren Raster als in früheren Berichten. Dadurch können die Teilnahmen sehr viel genauer einzelnen Veranstaltergruppen zugeordnet werden (vgl. Tabelle 7). Spitzenreiter bei der Teilnahme aufgrund von Bildungsfreistellung sind mit einem Anteil von 20,9 % die rheinland-pfälzischen Kammern (IHK, HWK, Zahnärztekammern) mit weiter steigender Tendenz. Hier erfolgten Teilnahmen (2011/2012: 3 079), ausschließlich im beruflichen Bereich. Es folgen gewerkschaftliche Anbieter mit Teilnahmen (2011/2012: 2 688) überwiegend im gesellschaftspolitischen Bereich. Ein Teil der Teilnahmen bei Arbeit und Leben erfolgte in Bildungsmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften durchgeführt wurden, sodass der Gesamtanteil der Teilnahmen im gewerkschaftlichen Bereich auch etwa 20 % betragen dürfte. An rheinland-pfälzischen Hochschulen sind 14,9 %, das entspricht Teilnahmen (2011/2012: 2 473) zu verzeichnen. Rechnet man die staatlichen Hochschulen anderer Bundesländer und die privaten Hochschulen hinzu, so steigt die Teilnahme an berufs - begleiten den Studiengängen auf 3 114; das entspricht 16,7 %. In diesem Bereich erfolgten in den letzten Jahren die größten Zunahmen. Im Vergleich zu 2007/2008 (1 108 Teilnahmen) hat sich die Zahl fast verdreifacht! Der sprunghafte Anstieg bei den Sprachkursen im Ausland geht auch auf einen deutlich höheren Rücklauf der Berichtsbögen in diesem Bereich zurück. 11

12 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Veranstaltergruppe Berufliche Politische Verbindung Gesamt- Prozent Weiter- Weiter- von... anzahl [2011/2012] bildung bildung Arbeit und Leben Rheinland-Pfalz ,0 % [792] [414] [9] [1 215] [7,7 %] Rheinland-pfälzische Volkshochschulen ,0 % [506] [0] [0] [506] [3,2 %] Anerkannte Landesorganisationen der ,6 % Weiterbildung in Rheinland-Pfalz *) [83] [306] [81] [470] [3,0 %] Rheinland-pfälzische IHKs, HWKs ,9 % und andere Wirtschaftskammern [3 079] [0] [0] [3 079] [19,6 %] Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz ,9 % [2 473] [0] [0] [2 473] [15,7 %] Berufsbildende Schulen Rheinland-Pfalz ,4 % [1 855] [0] [0] [1 855] [11,8 %] Andere Bildungseinrichtungen des ,7 % Landes (Fachschulen, VWA etc.) [230] [0] [22] [252] [1,6 %] Staatliche Hochschulen anderer ,9 % Bundesländer [73] [0] [0] [73] [0,5 %] Private Hochschulen ,9 % [80] [0] [0] [80] [0,5 %] Gewerkschaftliche Bildungseinrichtungen ,6 % [1 274] [1 169] [245] [2 688] [17,1 %] Sonstige gemeinnützige Veranstalter ,2 % [758] [258] [117] [1 133] [7,2 %] Sprachveranstalter im Ausland ,8 % [188] [4] [2] [194] [1,2 %] Sonstige privatwirtschaftliche Veranstalter ,5 % [940] [3] [0] [943] [6,0 %] Sonstige Veranstalter ,6 % [713] [45] [0] [758] [4,8 %] Summe [13 044] [2 199] [476] [15 719] Tabelle 7: Teilnahmen nach Trägergruppen. n= *) Evangelische und Katholische Erwachsenenbildung, Bildungswerk Sport, LAG anderes lernen. Dauer der besuchten Veranstaltungen Bei der Dauer der besuchten Veranstaltungen überwiegen weiterhin die vier- bis fünftägigen Formate. Der bereits im letzten Bericht sichtbare Trend zu längeren Veranstaltungen mit sechs und mehr Tagen setzt sich fort. Dabei ergeben sich große Unterschiede zwischen der Teilnahme an beruflichen und an gesellschaftspolitischen Veranstaltungen. Bei der gesellschaftspolitischen Weiterbildung dominieren nach wie vor Veranstaltungen von vier bis fünf Tagen (83,1 %), die klassische Wochenveranstaltung in einer Heimbildungsstätte. Bei der beruflichen Bildung kommt diese Form nur halb so häufig vor. Längere Formate sind deutlich stärker vertreten. 12

13 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 16/4962 Verbindung von Gesellschafts- beruflicher und- Dauer Berufliche politische gesellschafts- alle Weiterbildung Weiterbildung politischer Weiter- [2011/2012] bildung weniger als dreitägig dreitägig vier- bis fünftägig sechs- bis zehntägig mehr als zehntägig Tabelle 8: Veranstaltungsdauer und Teilnahme. n= ,9 % 0,6 % 3,8 % 3,5 % [5,5 %] [0,7 %] [24,4 %] [5,4 %] 12,3 % 6,4 % 13,1 % 11,7 % [5,5 %] [22,3 %] [3,6 %] [16,2 %] 40,3 % 83,1 % 78,1 % 46,9 % [41,9 %] [70,4 %] [72,1 %] [46,9 %] 24,9 % 8,9 % 0 % [23 %] [5,1 %] [0 %] [19,7 %] 18,6 % 1,0 % 5,0 % 16,0 % [14,1 %] [1,5 %] [0 %] [11,8 %] 100 % 100 % 100 % 100 % Teilnahmen nach den Inhalten der Veranstaltungen Die Teilnahme im Bereich der beruflichen Weiterbildung steigt weiter an; der Anteil für die gesellschaftspolitische Weiterbildung sinkt leicht. In absoluten Zahlen nahmen wie im vorausgegangenen Berichtszeitraum etwas mehr als Beschäftigte an gesellschaftspolitischen Bildungsveranstaltungen teil. Im Bereich der Verbindung beruflicher und gesellschaftspolitischer Weiterbildung ist ein leichter Zuwachs zu registrieren. Grafik 6: Nachgefragte Inhalte im Rahmen der Bildungsfreistellung. n= Teilnahmen nach Veranstaltungsorten Der Anteil der Teilnahmen an Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz ist nach einem Anstieg 2011/2012 wieder etwas zurückgegangen zugunsten der Inanspruchnahme in anderen Bundesländern. Die leichte Zunahme von Bildungsfreistellung im Ausland hängt auch mit dem verbesserten Rücklauf der Berichtsbögen bei den Sprachschulen im Ausland zusammen. Rheinland-Pfalz 64,1 % [2011/2012: 73,2 %] anderes Bundesland 29,9 % [2011/2012: 24,0 %] Ausland 6,0 % [2011/2012: 2,9 %] Tabelle 9: Veranstaltungsorte und Teilnahme. n =

14 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Teilnahmen nach Unterrichtsformen Die überwiegende Zahl der freigestellten Beschäftigten nimmt an Blockveranstaltungen teil. Intervallveranstaltungen holen weiter auf, bedingt unter anderem durch den Anstieg von berufsbegleitenden Studiengängen. Grafik 7: Unterrichtsformen und Teilnahme. Teilnahmen nach Beschäftigungsstatus Die Aufteilung der Teilnahmefälle nach dem Beschäftigungsstatus zeigt eine große Übereinstimmung mit den entsprechenden Anteilen unter allen rheinland-pfälzischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Grafik 8: Teilnahmen nach Beschäftigungsstatus im Vergleich zu allen abhängig Beschäftigten. n = Quelle: Statistische Berichte 2014, Statistisches Landesamt. Teilnahmen nach Geschlecht und Beschäftigungsbereich Der Anteil von Frauen unter den Teilnehmenden ist mit 31,9 % im Vergleich zu 2011/2012 (31,3 %) praktisch gleichgeblieben. Der Vergleich der Geschlechterverteilung in der Bildungsfreistellung mit der in der Gesamtheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Beamtinnen und Beamten zeigt, dass Bildungsfreistellung von weiblichen Beschäftigten unterdurchschnittlich in Anspruch genommen wird, in der Privatwirtschaft wie im öffentlichen Dienst. Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst *) Alle Beschäftigten *) Gesamt Freigestellte Gesamt Freigestellte Gesamt Freigestellte Frauen 44,8 % 28,0 % 55,8 % 40,6 % 46,3 % 31,9 % Männer 55,2 % 72,0 % 44,2 % 59,4 % 53,7 % 68,1 % Tabelle 10: Teilnahmen nach Geschlecht und Beschäftigungsbereich. n= *) Jeweils inkl. Beamtinnen und Beamte; Quelle: Statistische Berichte 2014, Statistisches Landesamt. 14

15 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 16/4962 Teilnahmen nach Geschlecht und Betriebsgröße Nach wie vor kommt knapp die Hälfte der Teilnahmen aus Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten. Stabil bleibt aber auch der Anteil von ca. einem Viertel aus Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Die rege Inanspruchnahme der Möglichkeit der Erstattung eines pauschalen Anteils des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung zu zahlenden Entgelts für private Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten nach 8 BFG wirkt hier positiv. Grafik 9: Teilnahmen nach Betriebsgröße. In Kleinbetrieben bis unter 100 Beschäftigten ist der Anteil von Frauen unter den Freigestellten deutlich höher als im Durchschnitt, in den Großbetrieben deutlich geringer. Grafik 10: Teilnahme nach Geschlecht. n= Alter der Teilnehmenden Das Alter der Beschäftigten, die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, weicht deutlich von der Altersverteilung aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab. Der Anteil der Freigestellten unter 30 Jahre ist doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Auch diejenigen von 30 bis unter 40 Jahren sind überdurchschnittlich vertreten. Danach kehrt sich das Verhältnis um. Die über 60-Jährigen machen 6,3 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus, aber nur 1,5 % der Freigestellten. Grafik 11: Altersverteilung der freigestellten Beschäftigten. n= *) Quelle: Statistische Berichte 2014, Statistisches Landesamt. 15

16 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode 5. Pauschalierte Erstattungen für Kleinbetriebe Das rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht die Erstattung eines pauschalierten Anteils des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung zu zahlenden Arbeitsentgelts an private Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten ( 8 BFG). Die Höhe der Pauschale beträgt die Hälfte des in Rheinland-Pfalz durchschnittlichen Arbeitsentgelts pro Beschäftigten und Tag. Im Berichtszeitraum hat sich diese Pauschale von 55,50 Euro (2013) auf 57,95 Euro (2014) erhöht. Der schon für die letzten Berichtszeiträume 2009/2010 und 2011/2012 festgestellte Trend einer verstärkten Nutzung dieser Möglichkeit hat sich fortgesetzt. Insgesamt gelangten in den Jahren 2013 und 2014 Beträge in einer Gesamtsumme von Euro zur Auszahlung. Gegenüber dem letzten Berichtszeitraum ist das Volumen um rund 19 % gestiegen. Seit 1993 wurden damit Euro an pauschalierter Erstattung gezahlt. Dabei ging es nach wie vor fast ausschließlich um den Besuch von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung, vor allem in der Trägerschaft der rheinland-pfälzischen Kammern. In diesem Bericht können die durch die Erstattung unterstützten Weiterbildungs aktivitäten in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten erstmals hinsichtlich des angestrebten Abschlusses und der Branche differenziert dargestellt werden. 5.1 Erstattungen nach Qualifizierungsabschluss Erstattung wird in aller Regel bei Weiterbildungsaktivitäten beantragt, die zu einem staatlichen bzw. einem staatlich anerkannten Abschluss führen (86 1 %). Bei mehr als der Hälfte aller Erstattungsfälle wird ein Abschluss auf dem zweiten beruflichen Fortbildungs - niveau angestrebt, insbesondere der Meister im Bereich des Handwerks. Abschlüsse auf dem ersten beruflichen Fortbildungsniveau (Techniker, Fachangestellter) und dem dritten Fortbildungsniveau (Fachwirt und vergleichbare Abschlüsse) folgen in großem Abstand. Qualifizierungsabschluss Anzahl in % Hochschulabschluss (Master, Bachelor) 33 3,0 Fachabitur/Fachhochschulreife 24 2,2 3. Berufliches Fortbildungsniveau: Betriebswirt, (Wirtschafts-)Informatiker etc ,0 2. Berufliches Fortbildungsniveau: Meister inkl. Ausbildung der Ausbilder, Fachwirt, Finanzbuchhalter etc ,2 1. Berufliches Fortbildungsniveau: Technikerabschluss etc. Tabelle 11: Gewährte pauschalierte Erstattung nach Abschluss ,2 Berufsabschluss 4 0,4 Fortbildung ohne staatlich geregelte Abschlüsse, mit Zertifikat 90 8,2 Fortbildung ohne Zertifikat 48 4,4 Sonstige 15 1,4 Insgesamt

17 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 16/ Gewährte pauschalierte Erstattungen nach Branche des Arbeitgebers Die branchenbezogene Darstellung der Erstattungsfälle zeigt drei Schwerpunktbereiche. Es dominieren die Handwerksbetriebe vor den Arbeitgebern im Bereich des Gesundheitswesens sowie jenen im Dienstleistungsbereich mit dem Schwerpunkt Finanzen und Versicherungen. Branche der Arbeitgeber Anzahl in % Dienstleistung Finanzen und Versicherungen ,2 Dienstleistung Technik 78 7,1 Dienstleistung Sonstige 98 8,9 Gesundheit ,3 Handwerk ,1 Handel 97 8,8 Industrie 33 3,0 Soziales 44 4,0 Sonstige 29 2,6 Insgesamt Tabelle 12: gewährte pauschalierte Erstattungen nach Branchen. 6. Statistische Grundlagen des Berichts Alle Auswertungen zu den Veranstaltungsanerkennungen beruhen auf einer vollständigen Erfassung der Daten dieser Grundgesamtheit. Bei jeder Anerkennung werden die Angaben zur Veranstaltung in der Bildungsfreistellungsdatenbank des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erfasst. Die Darstellungen zur Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung durch die rheinland-pfälzischen Beschäftigten beruhen auf der Auswertung der von den Veranstaltern übermittelten Berichtsbögen. Gemäß 9 Satz 2 BFG sind alle Einrichtungen, die anerkannte Veranstaltungen durchführen, verpflichtet, die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen. Diese werden mit einem Berichtsbogen erhoben, der 2003 bundesweit vereinheitlicht wurde. Für 2013/2014 wurden Berichtsbögen erwartet: Berichtsbögen für Einzelveranstaltungen, die bis zum Ende des Jahres 2014 beendet waren, sowie Berichtsbögen für im Berichtszeitraum gültige Typenanerkennungen. Hier müssen die Veranstalter für jedes Jahr, in dem die Typenanerkennung gültig ist, einen Berichtsbogen mit den zusammengefassten Daten übermitteln Berichtsbögen wurden zurückgesandt. Die Rücklaufquote hat sich für den Berichtszeitraum 2013/2014 erfreulicherweise auf 80,4 % deutlich erhöht. 2011/2012 waren es 73,3 %. Dieser Anstieg beruht im Wesentlichen auf einem neuen Service, der durch die 2014 in Betrieb genommene Datenbank ermöglicht wird. Jeder Veranstalter bekommt für eine Einzelveranstaltung sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme automatisch eine mit einem Link, der die elektronische Eingabe der Veranstaltungsdaten ermöglicht. Bei Veranstaltungstypen erhält der Veranstalter eine vergleichbare im Januar zur Eingabe der zusammengefassten Daten aus dem Vorjahr. Darüber hinaus werden seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit großen Veranstaltern Beratungsgespräche geführt, um den Ablauf von Anerkennung und Berichterstattung zu optimieren wurde ein Schwerpunkt auf die Sprachkurse im Ausland gelegt. In diesem Bereich wurden bis 2012 relativ wenige Berichtsbögen übermittelt. Inzwischen kooperieren viele Sprachschulen im Ausland mit einer deutschen Agentur, die für sie die Antragstellung für Bildungsfreistellung in den unterschiedlichen Bundesländern abwickelt. Nach erfolgreichen Gesprächen wird nun auch die Berichterstattung von diesen Agenturen übernommen. Das hat den Rücklauf deutlich verbessert. Diese Veränderung muss allerdings auch bei der Interpretation der Teilnahmedaten berücksichtigt werden. Nach der Statistik haben sich die Teilnahmezahlen für Sprachkurse im Ausland mehr als verdreifacht (siehe Tabelle 6). Dieser Anstieg geht zum großen Teil auf den verbesserten Rücklauf der Berichtsbögen zurück. Zur Berechnung der Teilnahmequote und bei einzelnen Tabellen und Grafiken wurden Daten zur Gesamtheit der rheinland-pfälzi - schen Beschäftigten verwandt. Diese Daten wurden aus dem Statistischen Bericht 2014 und weiteren Veröffentlichungen des Statis - tischen Landesamts entnommen. 17

18 Drucksache 16/4962 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Anhang: Zentrale Regelungen im Bildungsfreistellungsgesetz (Stand 1. Januar 2015) 1. Anspruchsberechtigt sind alle im Land Beschäftigten einschließlich der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften. 2. Für den Zeitraum zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre haben die Beschäftigten Anspruch auf Bildungsfreistellung im Umfang von in der Regel zehn Arbeitstagen. Auszubildende haben einen Anspruch von fünf Arbeitstagen pro Ausbildungsjahr für gesellschaftspolitische Weiterbildung. 3. Bildungsfreistellung wird sowohl für berufliche als auch für gesellschaftspolitische Weiterbildung oder deren Verbindung gewährt. 4. Die Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung setzt die vorherige Anerkennung der Bildungsmaßnahme durch das zuständige Ministerium voraus. In diesem Zusammenhang wird die fachliche Eignung des durchführenden Trägers überprüft. 5. Ein Begleitgremium, dem Vertretungen der Spitzenorganisationen der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften, der Kammern sowie des Landesbeirats für Weiterbildung angehören, wird bei der Klärung grundsätzlicher Fragen der Anerkennung beteiligt. 6. Außerhalb des Gesetzes erfolgende Freistellungen für Zwecke der Weiterbildung können, soweit sie der grundsätzlichen Zielsetzung des Gesetzes entsprechen, auf den Anspruch auf Bildungsfreistellung angerechnet werden. 7. Private Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können im Falle der Freistellung von Beschäftigten auf Antrag einen finanziellen Ausgleich für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts vom Land erhalten. 8. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht für die Beschäftigten nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten nach Aufnahme des aktuellen Arbeitsverhältnisses; die Inanspruchnahme kann im Einzelfall aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen verschoben werden. Weitere Erläuterungen und der komplette Gesetzestext finden sich unter 18

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