Der Abfall und das liebe Geld...

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1 Der Abfall und das liebe Geld...

2 Die Gebühren 2014 für die Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis Leistung steht im Vordergrund Gebühren werden oft als Last von denen empfunden, die diese Gebühren zu zahlen haben, und wer tut dies schon besonders gerne? Die Abfallgebühren sind keine Ausnahme. Der Rhein-Neckar- Kreis ist gesetzlich verpflichtet, die ihm entstehenden Kosten für die Entsorgung der Abfälle in Form von Gebühren bei den jeweiligen Nutzern der Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu erheben. Dabei ist es das Bestreben von Rhein-Neckar-Kreis und der von ihm zur Erfüllung der einzelnen Dienstleistungen eingesetzten AVR Kommunal GmbH, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten und sie über die Gebühren so gerecht wie möglich zu verteilen. Hierzu bietet der Kreis ein umfassendes Abfallwirtschaftssystem mit einer breiten Palette von Dienstleistungen und einem daraus entwickelten modernen Gebührensystem an. Vor allem die Gebührensätze des Rhein-Neckar-Kreises müssen den Vergleich mit anderen Stadtund Landkreisen nicht scheuen. Was bedeutet dies für die einzelnen Kunden der Abfallwirtschaft des Kreises? Aufwand und Kosten Umweltgerechte Abfallsysteme kosten Geld, denn wir wollen die Verantwortung für unsere Umwelt nicht auf die kommenden Generationen verlagern, sondern heute unsere Aufgaben und Pflichten erfüllen. Der Rhein-Neckar-Kreis muss die Abfallgebühren kostendeckend festsetzen. Damit müssen alle von der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung verursachten Kosten über die Gebühren dem Benutzer in Rechnung gestellt werden, aber auch wirklich nur diese. Es dürfen keine Gewinne erzielt werden. 8,81 21,05 Verwaltungskosten 6,78 Entsorgungsanlagen Grüne Tonne plus-kosten Sperrmüll- u. Holzentsorgung Restmüllentsorgung Biomüllverwertung 2,77 Transportkosten 1,28 Sonstige Sammlung 4,21 17,85 Abfuhr und Behälter 1,79 6,42 Kosten für die Abfallentsorgung im Haushaltsbereich im Jahr 2014 (Beträge in je angeschlossenem Einwohner) 2 17,70 2,85 Verwaltungs- und Gemeinkosten

3 Ein modernes Abfallwirtschaftsund Gebührensystem Insgesamt erfordert die Abfallentsorgung im Jahr 2014 einen Aufwand von 43,9 Mio.. Davon entfallen auf die Sammlung und Entsorgung bzw. Verwertung von häuslichen Abfällen 38,3 Mio. und somit 70,96 auf jeden angeschlossenen Einwohner (inkl. Nebenwohnsitze). Die Gebührenstruktur Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat unter anderem dazu geführt, dass die Abgrenzung zwischen Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung bei der Gebührenkalkulation erfolgen muss. Bewährt haben sich die freie Behälterwahl und die Trennung von Bio- und Restmüll auf freiwilliger Basis. Die Abfallgebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen: Personengrundgebühr Behältergrundgebühr für Restmüllgefäße Leistungsgebühr Für die Regelleistungen bei den Biomüllgefäßen und der Grünen Tonne plus werden keine gesonderten Gebühren erhoben. Die einzelnen Gebührenbestandteile stellen wir hier näher dar, um zu zeigen, dass ein Großteil der abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen nicht unmittelbar an die Benutzung des Abfallbehälters gekoppelt ist. Dazu zählt z. B. die laufende Unterhaltung der Entsorgungsanlagen. Grundgebühr Die Personengrundgebühr ist nicht linear (gleicher Betrag je Nutzer) gestaffelt, sondern degressiv. Wissenschaftliche Abfalluntersuchungen beachtend, fordert die Rechtsprechung bei einer fixe und variable Kosten beinhaltenden Gebühr eine Staffelung entsprechend der wahrscheinlichen durchschnittlichen Nutzung. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Abfallmenge je Person mit steigender Personenzahl auf einem Grundstück nicht linear, sondern rückläufig entwickelt. Je mehr Personen auf einem Grundstück wohnen, desto geringer ist die Abfallmenge je Person und damit auch die Grundgebühr je Person. In der Personengrundgebühr sind unterschiedliche Kostenblöcke enthalten: Kosten für die Verwertung von Biomüll Fixe und zeitraumabhängige Kosten für die Altholzentsorgung einschließlich Transportkosten Fixe Kosten für die regelmäßige Abfuhr und Sperrgutabfuhr Fixe Kosten für die Elektro- und Elektronikgerätesammlung Kosten für die Schadstoffsammlung 3

4 Die Gebührenstruktur Fixe Kosten für die Erfassung und Verwertung von Grünschnitt Kosten für die Sammlung und Entsorgung von wildem Müll Fixe Kosten für die Vorhaltung der Abfallanlagen Verwaltungs- und Gemeinkosten 2,77 1,28 Kosten 4,21 und Erlöse für die 1,79 Grüne Tonne 6,42 plus Verlustdeckung aus 2012 Insgesamt entfallen auf die Personengrundgebühren jährliche Kosten von rd. 17,7 Mio.. 8,81 21,05 Verwaltungskosten Nachstehend 6,78 sind die Kostenanteile der einzelnen Leistungen an Entsorgungsanlagen Grüne Tonne plus-kosten der Grundgebühr in Euro näher dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebühren Restmüllentsorgung degressiv gestaltet Biomüllverwertung sind. 17,85 Sperrmüll- u. Holzentsorgung Transportkosten Sonstige Sammlung Abfuhr und Behälter 17,70 2,85 3,89 0,75 Verwaltungs- und Gemeinkosten Entsorgungsanlagen Kosten Grüne Tonne plus Sperrmüll- u. Holzentsorgung 2,11 Biomüllverwertung Abfuhrkosten 1,05 4,40 Behälterunabhängige Sammlungen Durchschnittliche Kosten 32,75 Euro je angeschlossenem Nutzer 67,98 Die durchschnittlichen Kostenanteile an der Grundgebühr je angeschlossenem Einwohner belaufen sich auf 32,75. Sie sind nicht mit gleichen Beträgen auf alle Nutzer der Abfallentsorgung aufgeteilt, sondern nach einem differenzierten Verfahren, das sowohl die Kostenstruktur als auch die sinkende Abfallmenge bei steigender Personenzahl auf einem Grundstück berücksichtigt. 9,23 6,37 Abfuhrkosten Die Umrechnung auf Sperrmüllkosten Einwohnergleichwerte gibt dabei an, 10,24 Behälteränderungsdienst um wie viel sich das Abfallaufkommen je Person Gefäßgestellung auf einem Grundstück mit steigender Verwaltungskosten Personenzahl 6,18 verändert. 4

5 Die Gebührenstruktur Die Grundgebühren betragen Person 43,30 2 Personen 70,90 3 Personen 98,50 4 Personen 129,20 5 Personen 160,70 6 Personen 191,70 7 Personen 222,50 8 Personen 253,60 9 Personen 284,50 10 Personen 315,20 11 Personen 345,80 Für jede weitere 31,40 Person Behältergrundgebühr für Restmüll Je mehr Personen an den Behälter angeschlossen sind, desto günstiger wird der Betrag je Person. Damit kann auf einem gebührenrechtlich einwandfreien Weg eine Entlastung von Mehrpersonengrundstücken erreicht werden. Die Folge ist, dass Grundstücke mit wenigen Personen stärker belastet werden. Dies resultiert aus der verstärkten verursachensgerechten Zuordnung der Entsorgungskosten zu den einzelnen Nutzern. Die zu nutzenden Abfallbehälter können Sie frei wählen. Trotzdem sind die Abfalltonnen entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Biomüll gehört in die Bio- EnergieTonne, Restmüll in die Restmülltonne und Wertstoffe und Verpackungen gehören in die Grüne Tonne plus. Die Behältergebühr ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreis für die Abfallbehälter. Die Behältergebühr beinhaltet weit mehr an Leistungen als den Anschaffungswert oder Mietwert der Abfallbehälter. In der Behältergebühr sind folgende Kostenbestandteile enthalten: Zeitraumabhängige Kosten für die regelmäßige Abfuhr Kosten für die Gestellung, Erneuerung und Unterhaltung der Abfallbehälter und des elektronischen Erkennungsund Abrechnungssystems Leerungskosten Biomüll Kosten der Sperrgutabfuhr (ohne fixe Kosten) Kosten Behälteränderungsdienst und Auftragsmanagement (Personalkosten der Verwaltung) Verwaltungs- und Gemeinkosten 5

6 Die Gebührenstruktur 3,89 2,11 0,75 Kosten Grüne Tonne plus Sperrmüll- u. Holzentsorgung Biomüllverwertung Abfuhrkosten 1,05 4,40 Behälterunabhängige Sammlungen 67,98 6,37 Abfuhrkosten Sperrmüllkosten 10,24 Behälteränderungsdienst Gefäßgestellung 6,18 Verwaltungskosten 9,23 Gesamtkosten 9,8 Mio. Euro Die Gebührensätze sind Jahresgebühren, die linear, d. h. entsprechend dem Gefäßvolumen, kalkuliert sind. Volumen Bezeichnung Grundgebühr pro Jahr Leerungs- 14-tägl. wöchentl. gebühr Leerung Leerung je Leerung 80 l Restmüllbehälter 49, , l Restmüllbehälter 71, , l Restmüllbehälter 137, , l Restmüllbehälter 370,45 748,20 24, l Restmüllbehälter 431,35 867,85 28, l Restmüllbehälter 614, ,95 40,05 Die gesamten Gebührensätze für 2014 sind in der Abfallwirtschaftssatzung des Rhein-Neckar-Kreises vom festgelegt. Die Satzung steht im Internet unter 6

7 Die Gebührenstruktur Die Leistungsgebühr Die Leistungsgebühr enthält die variablen Kosten für die Restmüllentsorgung sowie der Biomüllentsorgung. Hinzu kommt ein pauschaler Anteil der variablen Kosten für die Abfuhr der Abfälle. Weiter werden variable Kosten der Entsorgungsanlagen sowie anteilige Verwaltungsund Gemeinkosten verrechnet. Ein elektronisches Erkennungssystem (Mikrochip) an jeder Abfalltonne für Rest- und Biomüll registriert die Anzahl der Leerungen. Je öfter der Restmüllbehälter geleert wird, desto höher, je seltener die Tonne zur Leerung bereitgestellt wird, desto geringer sind die Gebühren. Je Restmüllbehälter werden mindestens zwei Leerungen pro Jahr berechnet. In der Leistungsgebühr sind folgende Kosten enthalten: Entsorgungskosten Restmüll und Sperrmüll Variable Kosten Altholzentsorgung Variable Transportkosten Restund Sperrmüll Variable Umladekosten Rest-, Sperr- und Biomüll Variable Kosten für die Sammlung und Verwertung von Elektrogeräten Variable Kosten der regelmäßigen Abfuhr Leerungsentgelt Restmüll Kosten der Nutzung der Abfallanlagen (ohne fixe Kosten) Verwaltungs- und Gemeinkosten Die Gebühren für eine Leerung betragen bei 80 l Restmüll 3, l Restmüll 4, l Restmüll 9, l Restmüll 24, l Restmüll 28, l Restmüll 40,05 Für die Gebührenhöhe 2014 ein Beispiel: Grundlage: 4 Personen auf einem Grundstück mit Nutzung Bio- und Restmüllbehälter sowie der Grünen Tonne plus 1. Grundgebühren 129,20 2. Behältergebühren Restmüll 120 l 71,45 Biomüll 120 l 0 3. Leerungsgebühren Restmüll 10 x 4,95 49,50 Biomüll 120 l 0 Gesamtgebühren 250,15 Pro Person bedeutet dies eine Jahresbelastung von 62,54 bzw. 5,21 pro Monat. 7

8 Das flexible Abfallsystem erfüllt fast jeden Wunsch Sie haben die Möglichkeit, während des Jahres den Abfallbehälter zu ändern und je nach persönlichen Verhältnissen einen oder mehrere größere oder kleinere Abfallbehälter zu bestellen. Die Gebühren werden nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Nutzung der einzelnen Behälterarten tagesgenau berechnet. Wenn Sie Ihre Behälterausstattung ändern lassen, ist eine Behältertauschgebühr von 12,70 zu entrichten. Ändert sich im Laufe eines Jahres die Personenzahl auf einem Grundstück, passen wir das Behältervolumen nicht an. Falls Sie eine Änderung wünschen, wenden Sie sich bitte an die AVR Kommunal GmbH unter der Telefonnummer Die Veränderung der Personenzahl, z. B. durch Geburten oder Sterbefälle, brauchen Sie weder der AVR noch dem Rhein-Neckar-Kreis mitteilen. Diese Daten erhalten wir automatisch von den Einwohnermeldeämtern. Lediglich bei Eigentumswechsel von Grundstücken benötigen wir eine Information von Ihnen, da die Grundbuchämter diese Änderungen nicht weitergeben. Sie können unter den zur Entsorgung angebotenen Abfallbehältern frei wählen, die Mindestausstattung für ein bewohntes Grundstück ist eine 80-l-Restmülltonne und eine 120-l-Grüne Tonne plus. Wir bieten Ihnen außerdem Abfallbehälter für die Biomüllsammlung an. Die Grüne Tonne plus kann so gewählt werden, dass pro Person ein Volumen zwischen 40 l bis 80 l je 14-tägliche Abfuhr ohne zusätzliche Gebühr zur Verfügung steht. Weiteres Behältervolumen ist gebührenpflichtig. Falls Sie für Ihren Haushalt eine eigene Abfalltonne wünschen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer an die AVR Kommunal GmbH. Wir stellen Ihnen die Gebühren für den Behälter und die Leerungsgebühren in Rechnung. Der Gebührenbescheid für die Personengrundgebühren geht weiterhin an den jeweiligen Grundstückseigentümer. Weiter bieten wir auf Antrag des Grundstückseigentümers oder der Hausverwaltung auch einen sog. Vollservice. Dabei holt das Abfuhrpersonal die Abfallbehälter vom vereinbarten Stellplatz zur Leerung und stellt sie danach wieder zurück. Näheres erfahren Sie bei der Kundenberatung der AVR unter der Telefonnummer Die AVR Kommunal GmbH wird vor Ort Details klären, wie z. B. Entfernung des Behälterstandorts vom Leerungsplatz. 8

9 Das flexible Abfallsystem erfüllt fast jeden Wunsch Transport und Bereitstellung von Abfallbehältern im Vollservice Monatsgebühren 2-Rad-Beh. 4-Rad-Beh. 4-Rad-Beh. Transportweg 2-wöchentl. 2-wöchentl. wöchentl m 1,30 2,60 5, m 3,90 7,75 15, m 7,75 15,55 31, m 12,95 25,85 51, m 20,70 41,40 82,80 Die Gebühren werden zusätzlich zu den Leistungen im Teilservice erhoben. Jahresgebührenbescheid Die Abfallgebühren werden wie Sie es vielleicht von Ihrer Stromrechnung kennen einmal auf das Jahresende abgerechnet. Hierzu erhalten Sie eine genaue Abrechnung, die die Personenveränderungen nach den Daten der Einwohnermeldeämter tagesgenau berücksichtigt. Außerdem werden die Behältergebühren und jede Leerung der gewählten Abfallbehälter während des Jahres aufschlüsselt. Da die endgültigen Gebühren erst zum Abschluss des Jahres feststehen, werden Vorauszahlungen erhoben. Diese richten sich nach den Personendaten und den Behälterdaten zum Tag der Erstellung Ihres Gebührenbescheides. Werden während des Jahres Behälteränderungen vorgenommen oder kommen Personen hinzu, ändern sich die Vorauszahlungen nicht. Bei den Leerungsdaten wird bei der Vorauszahlung in der Regel die Zahl der Leerungen vom Vorjahr zugrunde gelegt. Die Vorauszahlungen auf die Abfallgebühren sind je zur Hälfte am 15. Mai 2014 und 15. August 2014 zur Zahlung fällig. Auf Antrag und in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung (falls noch nicht erfolgt) ist eine abweichende Festlegung der künftigen Zahlungsweise möglich. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit der AVR Kommunal GmbH in Verbindung. Ihren Gebührenbescheid für das Vorjahr erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten des Folgejahres. 9

10 Das flexible Abfallsystem erfüllt fast jeden Wunsch Abfuhr auf Abruf, Express-Service sowie Direktanlieferungen von Sperrmüll/Altholz, Elektrogeräten/Metallschrott und Altkleidern Sperrmüll / Altholz und Elektrogeräte / Schrott sowie Altkleider werden nach vorheriger Anmeldung auf Abruf an Ihrem Grundstück abgeholt. Ein Anruf bei der AVR, ein Fax oder eine genügen und die angemeldeten Gegenstände werden an den 14-täglichen Terminen abgeholt. Sie können rund um die Uhr unter der Telefonnummer und im Internet unter Ihre Aufträge an die AVR weitergeben. Je Anmeldung werden bis zu 4 cbm mitgenommen. Wenn Sie Altkleider zur Abholung anmelden, sendet Ihnen die AVR anschließend eine Auftragsbestätigung und Altkleidersäcke zu. Die AVR bietet einen Express- Service an, wenn Sie Sperrmüll, Altholz, Elektrogeräte oder Schrott einmal schnellstens abholen lassen wollen. Damit können Sie die gewünschten Gegenstände innerhalb von 2 Arbeitstagen am Grundstück abholen lassen. Die Gebühr für diesen Service setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Anfahrtspauschale 78,00 2. Verladen je angefangene 2 cbm 39,00 Außerdem können Sie zusätzliche Abholungen von Sperrmüll/ Altholz und Schrott/Elektrogeräten über die regelmäßigen Satzungsleistungen (2 Abholungen) hinaus gegen zusätzliche Gebühren vereinbaren. In Eilfällen können Sie Sperrmüll/ Altholz bis zu einer Menge von 4 cbm bei den Abfallanlagen anliefern. Metall und Altkleider nimmt die AVR auf ihren Anlagen in unbegrenzten Mengen kostenlos an. Elektrogeräte werden bei der Anlage Wiesloch, Bruchwiesen 8, kostenlos angenommen. Grünschnitt-Abholung auf Abruf Der Rhein-Neckar-Kreis bietet Ihnen die Abholung Ihres Grünschnitts nach vorheriger Anmeldung bei der AVR an. Die Abholung des Grünschnitts erfolgt auf dem frei zugänglichen Grundstück (bis zu 10 m Entfernung von der anfahrbaren Grundstücksgrenze). Für die Abholung entstehen folgende Gebühren: Bis zu 1 cbm Grünschnitt 8,00 Bis zu 2 cbm Grünschnitt 14,00 und je weitere 2 cbm jeweils 7,00 10

11 Das flexible Abfallsystem erfüllt fast jeden Wunsch Die Gebühren werden Ihnen zeitnah in Rechnung gestellt. Die Abholtermine können Sie dem AVR-Serviceheft oder aus dem Internet unter www. avr-kommunal.de entnehmen. Die Anmeldung zur Grünschnittabholung erfolgt wie die Anmeldung zur Elektrogeräte/ Schrottsammlung. Kaufmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde nennt Ihnen gerne die AVR. Alle Verkaufsstellen finden Sie unter auch im Internet. Abfallsäcke für Restmüll, Biomüll und Wertstoffe können Sie auch bei den Abfallanlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg erwerben. Müllsäcke eine flexible Ergänzung des Entsorgungssystems Sollten Sie einmal ein höheres Abfallaufkommen haben als üblich, können Sie bei unseren Verkaufsstellen rote Restmüllsäcke (3,00 Euro/Sack), braune BioEnergiesäcke (1,30 Euro/ Sack) und grüne Wertstoffsäcke (2,30 Euro/Sack) erwerben. Das Fassungsvermögen der Säcke beträgt jeweils ca. 60 Liter. Sonstige Anlieferungen bei den Abfallanlagen Fallen bei Ihnen größere Abfallmengen an, besteht die Möglichkeit sowohl einer Direktanlieferung oder der Aufstellung von Containern. Rufen Sie die AVR unter der Telefonnummer an, die dieses Dienstleistungsangebot des Rhein- Neckar-Kreises betreut. Die Gebühren betragen für Container: Miete je Transportkosten angefangener Woche Großraumbehälter Fassungsvermögen 5,0 cbm 7,20 87,50 Großraumbehälter Fassungsvermögen 10,0 cbm 8,50 87,50 Großraumbehälter Fassungsvermögen 20,0 cbm 19,80 102,50 Großraumbehälter Fassungsvermögen 36,0 cbm 24,00 102,50 Hinzu kommen dann noch die Entsorgungsgebühren von 137,00 /t für brennbare Abfälle. 11

12 Übrigens... Die Abfallentsorgung ist eine Aufgabe des Rhein-Neckar- Kreises. Dieser bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der AVR Kommunal GmbH. Alle Dienstleistungen rund um die Abfallentsorgung mit Ausnahme der Müllverbrennung und der Kompostierung von Biomüll lässt der Rhein-Neckar- Kreis durch die AVR erbringen. Das Gesamtsystem bleibt ein System des Kreises. Die Abfallgebühren setzt ausschließlich der Rhein-Neckar- Kreis fest. Zahlen Sie daher Ihre Gebühren nur an die Kasse des Rhein-Neckar-Kreises und nicht an die AVR. Sie vermeiden damit unnötige Verzögerungen bei der Buchung der Gebühren und letztlich unnötigen Aufwand und evtl. Mahnungen. Bitte überweisen Sie die Gebühren zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt auf das Konto 4243 (IBAN: DE ) bei der Sparkasse Heidelberg (BLZ , BIC:SOLADES1HDB) unter Angabe Ihrer Kundennummer. Nutzen Sie die Möglichkeit, der Kreiskasse eine Ermächtigung zur Abbuchung Ihrer Abfallgebühren zu erteilen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter de im Internet. Wir bieten Ihnen ein flexibles Entsorgungssystem, das Sie nach Ihren Vorstellungen bei der Auswahl der Abfallbehälter gestalten können. Informationen rund um das Abfallwirtschaftssystem des Rhein-Neckar-Kreises, aktuelle Broschüren und Tipps für die Entsorgung und Verwertung erhalten Sie bei der AVR. Benötigen Sie noch weitere Informationen oder sind Sie an einem Besuch bei einer der Abfallentsorgungsanlagen der AVR interessiert, wenden Sie sich an die AVR Kommunal GmbH Dietmar-Hopp-Str Sinsheim Tel Fax info@avr-kommunal.de Hinweis: Für die Gebühren gelten ausschließlich die in der amtlichen Bekanntmachung der Abfallwirtschaftssatzung des Rhein- Neckar-Kreises genannten Sätze. Die redaktionellen Informationen des Rhein-Neckar-Kreises und der AVR stehen ausdrücklich unter diesem Vorbehalt.

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