Der Elterngeldantrag in der Praxis.
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- Adolf Franke
- vor 8 Jahren
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1 Der Elterngeldantrag in der Praxis.
2 Einleitung Um Familie zu fördern haben Eltern, die sich um ihr neugeborenes Kind kümmern und aus diesem Grund nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, einen Anspruch auf Elterngeld. Diesen Anspruch müssen sie mit einem Elterngeldantrag geltend machen und dies ist leider für viele in der Praxis gar nicht so einfach. Um jungen Eltern einen roten Pfaden in die Hand zu geben, an dem sie sich zum Elterngeld hangeln können habe ich diesen Report erstellt. Zielsetzung war dabei alles so verständlich und einfach wie möglich zu erklären. Darum bitte ich auch um Verständnis, dass dieser Report nicht jeden Sonderfall ins kleinste Detail erläutern kann. Das würde dem einzelnen helfen, die breite Masse aber nur noch mehr verwirren. Und das ist ja grade was der Report nicht will. Der Report will ihnen helfen schnell und einfach ihren Elterngeldantrag zu erledigen und das ist ja was sie wollen. Stimmts? Also Fragen und Sonderfälle bitte an
3 Wer hat Anspruch? -Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -Beamtinnen und Beamte -Auszubildende -Selbständige -Studierende -Erwerbslose -Hausfrauen oder Hausmänner Die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen. Nach der Geburt darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden ) ausgeübt werden. Achtung dieser Punkt wurde ab dem 1.Januar 2013 abgeändert auf 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats. Das Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass sich diese Elternteilzeit in der Praxis wohl für die wenigsten wirklich lohnt. Im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum darf das zu versteuernde Einkommen ,00 Euro nicht überschritten haben. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei ,00 Euro. Wo stelle ich den Antrag? In der Elterngeldstelle bei der Stadt oder der Gemeinde. In diesen Elterngeldstellen erhalten sie auch den Antrag. Als kleinen Tipp: Bei den Elterngeldstellen können unklare Punkte auch oft schnell erläutert werden. Die Erfahrung zeigt dass man dort am besten mit Freundlichkeit und Geduld weiterkommt, denn nichts ist schlimmer als ein Elterngeldantrag der sich über Monate hinzieht. Den erstens warten sie auf ihr Geld und zweitens ist es einfach nur nervig.
4 Wo erhalte ich den Antrag? -bei der Elterngeldstelle -im Internet Wie viel Elterngeld bekomme ich? Da die Frage leider nicht so pauschal zu beantworten ist, verweise ich erstens auf meinen Artikel und zweitens auf den Elterngeldrechner Mit dem Elterngeldrechner können Sie individuell ihr Elterngeld berechnen. Der minimal Betrag liegt bei 300 Euro die jeder bekommt, jedoch bei Hartz 4 angerechnet werden. Wie ist das mit dem Geschwisterbonus? Bei einem Geschwisterkind unter drei Jahren oder bei zwei Geschwistern unter sechs Jahren wird ein Bonus von 10 Prozent des Elterngeldes, der mindestens 75 Euro beträgt, pro Monat gewährt. Bei einem behinderten Kind gilt die Regelung bis zum 14 Lebensjahr.
5 Wann kann ich den Antrag stellen? Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt. Bitte nicht verwechseln mit der Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber (spätestens 7 Wochen vor Beginn). Für wie viel Monate habe ich/ haben wir einen Anspruch? Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Minimal sind 2 Monate möglich maximal 12 Monate. Wichtig ist auch das das Gesetz von Lebensmonaten spricht nicht von Kalendermonaten. Ein Beispiel, ein Baby wird am geboren. Dann beginnt sein erster Lebensmonat am und endet am Dies ist besonders wichtig bei der Beantragung der Elternzeit. Näheres zur Elternzeit erfahren Sie auf unserer Partnerseite In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise bewährt: -besorgen sie sich Rechtzeitig vor der Geburt den Antrag auf Elterngeld -fühlen sie alle Punkte aus die sie jetzt schon beantworten können (eigentlich dürfte da nur Geburtsdatum, eventuell Geschlecht und Name übrig bleiben.) -eventuelle Fragen können sie jetzt im Vorfeld mit der Elterngeldstelle klären.
6 -an Dokumenten benötigen sie: -Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes -Einkommensnachweise Lohn- oder Gehaltsabrechnungen bei Nichtselbstständigen(der letzten 12 Monate) bei Selbstständigen der Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum -Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld -Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld -Arbeitszeitbestätigung über Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs (falls das geplant seien sollte) -das sind alles Punkte die sie schon vor der Geburt ihres Kindes erledigen können! Nach der Geburt nur noch das Geburtsdatum eintragen Geburtsurkunde hinzufügen (gibt es beim Standesamt ab ca. 5Tage nach der Geburt) und das Ganze bei der Elterngeldstelle einreichen. -Bei der Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse am besten frühzeitig freundlich aber bestimmt nachhaken. In der Praxis hat sich diese Vorgehensweise bewährt und es kommt zu einer sehr zeitnahen Auszahlung des Elterngeldes ohne Stress und ohne Komplikationen. Und das ist was sie ja auch erreichen wollen oder nicht? Es ist wie immer im Leben : Sie müssen es einfach nur TUN!!!
7 HAFTUNGAUSSCHLUSS 1. Inhalt des Buches Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, beziehungsweise durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. 2. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem wir von den Inhalten Kenntnis haben und es uns technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Wir erklären daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Wir haben keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Angebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart
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