Fidelity Institutional Liquidity Fund plc The Canadian Dollar Fund

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1 Hierbei handelt es sich um den vereinfachten Prospekt des The Canadian Dollar Fund (der Fonds ). Der Fonds ist ein Teilfonds von Fidelity Institutional Liquidity Fund plc (die Gesellschaft ), einer offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (organisiert in Form eines Umbrella-Fonds), die am 29. Juni 1995 in Irland unter der Eintragungsnummer gegründet und am 30. Juli 1998 von der Central Bank nach den Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 1989 als OGAW zugelassen wurde und den Bestimmungen (Novellierung) der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2003 in deren jeweils gültigen Fassung unterliegt. Zum Datum dieses vereinfachten Prospekts verfügt die Gesellschaft über vier Teilfonds (jeweils ein Fonds ): The Euro Fund, The Sterling Fund, The United States Dollar Fund und The Canadian Dollar Fund. Die Basiswährung der einzelnen Fonds lautet jeweils Euro, Pfund Sterling, US-Dollar und kanadischer Dollar. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, den Prospekt der Gesellschaft vom 20. Juni 2011 und die dazugehörigen Nachträge, die jeweils Informationen über die einzelnen Teilfonds enthalten, (der Prospekt ) zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Besteht ein Teilfonds aus mehreren Klassen, können nähere Angaben zu den einzelnen Klassen in demselben Nachtrag oder in getrennten Nachträgen für jede Klasse enthalten sein. Die Rechte und Pflichten des Anlegers sowie das Rechtsverhältnis zur Gesellschaft sind im Prospekt dargelegt. Sofern in diesem Dokument nicht anders vermerkt, werden die groß geschriebenen Begriffe dieses vereinfachten Prospekts wie im Prospekt verwendet. Anlageziel: Das Anlageziel des Fonds ist die Anlage in einem diversifizierten Spektrum kurzfristiger Instrumente mit dem Ziel der Erhaltung des Kapitalwertes und der Liquidität bei Erzielung einer Rendite für den Anleger. Anlagepolitik: Der Fonds wurde als kurzfristiger Geldmarktfonds gemäß der Definition der Guidelines on a common definition of European money market funds vom 19. Mai 2010 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde eingestuft. Der Fonds verfügt über ein Rating von Aaa-mf von Moody s Investor Services Inc. und hat zudem das Rating AAAm von Standard & Poor s erhalten. Der Fonds ist außerdem Mitglied der Institutional Money Market Funds Association ( IMMFA ) und erfüllt den IMMFA-Code of Practice. Der Fonds muss in Übereinstimmung mit der im Abschnitt Anlageziel und Anlagepolitik des Nachtrags für den Fonds dargelegten Politik anlegen. Der Fonds darf Anlagen tätigen in: Bankakzepten, fest- und variabel verzinslichen Einlagezertifikaten, Solawechseln (master notes), fest- und variabel verzinslichen Commercial Paper, variabel verzinslichen Schuldverschreibungen, mittelfristigen Schuldverschreibungen, von der Regierung hauptsächlich eines EU- Mitgliedstaates oder einer anderen OECD-Regierung (einschließlich supranationaler Institutionen) ausgegebenen Wertpapieren und Wertpapieren oder Abzinsungstiteln, die von Stellen ausgegeben sind, hinter denen solche Regierungen oder supranationalen Stellen stehen, von nicht-staatlichen Institutionen ausgegebenen Wertpapieren, z.b. Schuldverschreibungen von Unternehmen mit Sitz hauptsächlich in einem EU- oder OECD-Land und durch Vermögenswerte (asset-backed) oder Hypotheken besicherten Wertpapieren. Daneben darf der Fonds in jedes andere kurzfristige Wertpapier anlegen, das der Anlageverwalter als von angemessener Kreditqualität erachtet. Beim Kauf werden die Instrumente in der Regel von Moody s mit dem Langfrist-Rating A2 und dem Kurzfrist-Rating P1 bewertet sein. Eine gleichwertige Bonitätsbewertung von Standard & Poor s oder Fitch kann bei der Bewertung der Bonität einer Anlage zu Grunde gelegt werden. In allen Fällen werden die Anlagen mit den Anlagezielen des Fonds und dem Rating des Fonds im Einklang stehen und können andere Einrichtungen für gemeinsame Anlagen umfassen, die ebenfalls kurzfristige Geldmarktfonds darstellen. Der Fonds wird in Wertpapieren anlegen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen: (a) Sie haben eine Anfangslaufzeit von bis zu 397 Tagen; (b) sie haben eine Restlaufzeit bis zum gesetzlichen Rücknahmetermin von bis zu 397 Tagen; (c) ihre Rendite wird regelmäßig (mindestens alle 397 Tage) an die Geldmarktbedingungen angepasst; und/oder (d) ihr Risikoprofil, einschließlich Kredit- und Zinsrisiken, entspricht dem von Finanzinstrumenten, die eine Laufzeit von bis zu 397 Tagen haben oder deren Rendite mindestens alle 397 Tage angepasst wird. Die Geldmarktinstrumente, die die Bedingungen der Buchstaben (c) und (d) erfüllen, müssen außerdem die unter den Buchstaben (a) oder (b) genannten Anforderungen in Bezug auf die Endfälligkeit erfüllen. Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen gelten als am nächsten Zinsfestlegungsdatum fällig. Es wird erwartet, dass die gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Fonds 60 Tage nicht überschreiten wird. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Fonds darf 120 Tage nicht überschreiten. Der Anlageverwalter darf vorbehaltlich der Bedingungen und Grenzen, die von der Central Bank festgelegt werden, Techniken und Instrumente wie Pensionsgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihvereinbarungen und Wertpapiere per Erscheinen zur effizienten Portfolioverwaltung einsetzen. Die aktuellen Bedingungen und Grenzen sind in Teil II, Anlage 2 angegeben. Der Fonds kann außerdem unter Beachtung der Bedingungen und Grenzen, die jeweils von der Central Bank auferlegt werden, zu Anlagezwecken oder zur effizienten Portfolioverwaltung Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten tätigen. Bevor die Gesellschaft jedoch Derivate zu Anlagezwecken oder zur effizienten Portfolioverwaltung einsetzt, wird (i) der Prospekt weiter aktualisiert werden, um zusätzliche Einzelheiten über die Bedingungen und Grenzen für den Einsatz von Derivaten, die geregelten Märkte, auf denen die Derivate gehandelt werden, sowie die Art, Bewertung und Risiken der zu verwendeten Derivate offen zu legen, und (ii) werden die Risikomanagementverfahren/der Risikomanagementprozess der Gesellschaft für den Einsatz der Derivate der Central Bank vorgelegt und von ihr bewertet LO00367

2 Unter Berücksichtigung des Anlageziels und der Anlagepolitik ist jeder Fonds berechtigt, ergänzend liquide Mittel zu halten. Risikoprofil: Die folgenden Risikofaktoren treffen auf den Fonds zu: Es wird davon ausgegangen, dass eine Anlage in den Fonds mit einem niedrigen Risikoniveau verbunden ist, da der Fonds in einer breiten Palette kurzfristiger Instrumente anlegt. Obwohl der Fonds in qualitativ hochwertige Kreditinstrumente investieren kann, kann nicht zugesichert werden, dass die Institute oder die Wertpapiere, in denen der Fonds anlegt, keine Kreditschwierigkeiten erfahren werden oder ihren Verpflichtungen gegenüber dem Fonds nachkommen werden, was zum teilweisen oder vollständigen Verlust der in diesen Instituten, Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten angelegten Beträge führen kann. Des Weiteren kann die Performance der Gesellschaft durch Änderungen der Wirtschafts- und Marktbedingungen sowie durch gesetzliche, aufsichtsbehördliche und steuerliche Anforderungen beeinträchtigt werden. Eine Anlage in den Fonds wird nicht von einer Regierung oder staatlichen Behörde oder Institution bzw. einem Einlagensicherungsfonds versichert oder garantiert. Die Anteile des Fonds sind keine Bankeinlagen oder Bankobligationen und werden von keiner Bank garantiert oder begeben. Der in die Anteile angelegte Betrag kann auf und ab schwanken. Obgleich die Gesellschaft versucht, den Nettoinventarwert je Ausschüttungsanteil konstant zu halten, wird die Beibehaltung eines stabilen Nettoinventarwerts nicht garantiert. Eine Anlage in den Fonds ist mit bestimmten Anlagerisiken verbunden, einschließlich der Möglichkeit des Kapitalverlusts. Der Wert der Anlagen und die Erträge daraus können sowohl fallen als auch steigen und ein Anleger erhält infolgedessen möglicherweise nicht den vollen angelegten Betrag zurück. Anlegern wird empfohlen, den Abschnitt Hauptrisiken im ausführlichen Prospekt der Gesellschaft, für weitere Informationen über die Risiken in Bezug auf den Fonds und die Gesellschaft zu berücksichtigen. Zu den Hauptrisiken gehören u.a. das Liquiditätsrisiko, die Anlage in Geldmarktinstrumenten, das Marktrisiko, das Preisbildungs- und Bewertungsrisiko, das Kreditrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Kapitalisierungsrisiko, das mit Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren verbundene Risiko, umgekehrte Pensionsgeschäfte, das Portfoliowährungsrisiko, politische und wirtschaftliche Risiken, das Risiko wechselseitiger Haftung, rechtliche und steuerliche Risiken und das Anlageverwalterrisiko. Performancedaten: Jahresgesamtrendite Durchschnittliche Wertentwicklung p.a. (Geschäftsjahresende zum 31. August) Letzte 3 Jahre Letzte 5 Jahre Letzte 10 Jahre Klasse A 1,79% 2,62% 2,85% Klasse B 1,54% 2,37% 2,60% Klasse A Klasse B Die vorstehenden Grafiken zeigen die in der Vergangenheit erzielte Performance der thesaurierenden Anteile der Klasse A und der ausschüttenden Anteile der Klasse B des Fonds in dessen Referenzwährung. Die Performance wird bei den thesaurierenden Anteilen der Klasse A auf der Grundlage des Nettoinventarwerts und bei den ausschüttenden Anteilen der Klasse B auf der Grundlage des Nettoinventarwerts mit thesaurierten Erträgen, bereinigt um Steuern und jährlich anfallende Gebühren, jedoch ohne Berücksichtigung der Zeichnungs- und Rücknahmegebühren berechnet. Angaben für die bisherigen Geschäftszeiträume werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung. Profil eines typische Typische Anleger sind anspruchsvolle institutionelle Anleger, bei denen es sich im Allgemeinen um Anlegers: multinationale oder länderübergreifende Gesellschaften mit überschüssiger Liquidität im Finanzbereich handelt, die Gelder auf einer ein- bis sechsmonatigen Basis anlegen möchten. Ausschüttungspolit Der Fonds bietet sowohl Thesaurierungs- als auch Ausschüttungsanteile an: Thesaurierungsanteile: Sind nicht mit einem Anspruch auf Ertragsausschüttung ausgestattet. Der thesaurierenden Anteilen zuzurechnende Netto-Anlageertrag verbleibt im Fonds. Der Preis je thesaurierenden Anteils steigt jeden Tag um den je thesaurierenden Anteils erzielten Nettoanlageertrag. Ausschüttende Anteile: Den ausschüttenden Anteilen zuzurechnende Dividenden aus dem Nettoanlageertrag des Fonds laufen täglich auf und werden entweder täglich oder monatlich in Form von zusätzlichen Anteilen oder durch Barzahlung oder durch eine andere Methode, die der Anteilinhaber und FIL Fund Management (Ireland) Limited (der Manager ) vereinbaren, ausgeschüttet. Gebühren und Aufwendungen der Anteilinhaber Aufwendungen: Zeichnungsgebühr Rücknahmegebühr: Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, eine Rücknahmegebühr von bis zu 0,10 Prozent (zehn Basispunkte) zu erheben, wenn die Gesellschaft in ihrem alleinigen Ermessen davon ausgeht, dass der Anteilinhaber Anteile am Fonds für Im Ermessen bis zu max. 0,10% LO00367

3 Besteuerung: Veröffentlichung der Anteilspreise: Kauf und Verkauf von Anteilen: Spekulations-, Handels- oder Arbitragezwecke kauft bzw. verkauft. Verspätete Abrechnung: Die Kosten einer verspäteten Abrechnung von Zeichnungen sind vom Anleger zu tragen. Dieser Betrag entspricht den dem Fonds entstehenden Kosten der Kreditaufnahme zuzüglich im Ermessen des Verwaltungsrates (i) eines Aufgelds von bis zu 2 Prozent p. a. und/oder (ii) einer Verwaltungsgebühr von bis zu US$ 200,00 (bzw. der Gegenwert in einer anderen Währung) pro verspätet abgerechnetes Geschäft. Alle der Gesellschaft entstandenen Kosten (einschließlich aller Verluste, die die Gesellschaft durch die Stornierung dieser Anteile erlitten hat) sind vom jeweiligen Anleger zu tragen. Jährlicher Betriebsaufwand Honorar des Managers: Der Höchstbetrag, der vom Manager der Gesellschaft in Rechnung gestellt wird, beträgt 1 Prozent p. a. des Nettoinventarwerts des Fonds. Aus diesem Betrag muss der Manager alle Honorare und Aufwendungen einschließlich Auslagen an den Anlageverwalter, die Depotbank und andere Dienstleister sowie die Gründungskosten der Gesellschaft und des Fonds zahlen. Zum Datum dieses vereinfachten Prospekts gilt für das Honorar des Managers für den Fonds eine Obergrenze von 0,25 Prozent p.a des Nettoinventarwerts des Fonds. Der Manager kann vorbehaltlich der vorstehend angegebenen Obergrenze von 1 Prozent p. a. für den Fonds oder jede Klasse eine andere Gebührenstruktur einführen. In diesem Fall muss der Manager den Anteilinhabern 30 Tage vorher schriftlich hiervon Kenntnis geben. Die Gebühren und Aufwendungen, die aus dem Honorar des Managers beglichen werden, sind im Prospekt der Gesellschaft aufgeführt. Dienstleistungsgebühr für Anteilinhaber: Neben dem Honorar des Managers unterliegen die folgenden Anteilsklassen einer Dienstleistungsgebühr für Anteilinhaber bis zu einem in der nachstehenden Tabelle angegebenen jährlichen Höchstsatz. Die Dienstleistungsgebühr für Anteilinhaber wird täglich auf der Grundlage des Nettoinventarwerts dieser Anteilsklasse berechnet und vierteljährlich an die betreffende Untervertriebsstelle gezahlt. Thesaurierende Anteile der Klasse A und ausschüttende Anteile der Klasse A Serie 1 und Serie 2 Ausschüttende Anteile der Klasse B Serie 1 und Serie 2 Ausschüttende Anteile der Klasse C Serie 1 und Serie 2 Ausschüttende Anteile der Klasse F Serie 1 und Serie 2 Die objektiven Kriterien, auf denen die unterschiedlichen Gebühren beruhen, sind im Prospekt der Gesellschaft aufgeführt. Zinsen auf Kredite und Bankgebühren im Zusammenhang mit der Aushandlung, Ausführung oder Änderung der Bedingungen für solche Kredite sowie Steuern, Provisionen und Maklergebühren im Zusammenhang mit den Anlagen der Gesellschaft sind von der Gesellschaft zu tragen. Die Honorare und Aufwendungen des Verwaltungsrats einschließlich Auslagen sind vom Manager zu tragen. Gesamtkostenquote (TER) (Geschäftsjahresende zum 31. August 2010): Klasse A Klasse B (einschließlich 0,19 1 Prozent Servicegebühr für Anteilinhaber) Klasse C Die Zahlen für bisherige Geschäftszeiträume können auf Verlangen von der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bezogen werden. Umschlagshäufigkeit der Vermögensanlagen: Die Zahlen für bisherige Geschäftszeiträume können auf Verlangen von der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bezogen werden. Maximal 1% p.a., begrenzt auf 0,25% zum Datum dieses vereinfachten Prospekts. 0,25% p.a. 0,15% p.a. 0,30% p.a ,19% p.a. Da die Gesellschaft für steuerliche Zwecke in Irland ansässig ist und die Voraussetzung als Anlageorganismus nach Section 739B des irischen Steuergesetzes erfüllt unterliegt sie nicht der irischen Besteuerung ihrer Erträge und Gewinne. Auf Ausschüttungen an Anteilinhaber fällt auch keine irische Quellensteuer an, wenn diese eine ordnungsgemäße Erklärung abgeben, dass sie weder in Irland ansässig sind noch dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Irland ist auf die Ausgabe, die Übertragung, den Rückkauf oder die Rücknahme von Anteilen der Gesellschaft keine Stempelsteuer zahlbar. Wenn eine Zeichnung oder Rücknahme von Anteilen durch die Übertragung von Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten in natura erfüllt wird, kann auf die Übertragung dieser Vermögenswerte eine irische Stempelsteuer anfallen. Anteilinhaber und interessierte Anleger sollten sich in Bezug auf die steuerliche Behandlung ihrer Beteiligungen an der Gesellschaft von ihren professionellen Beratern beraten lassen. Die aktuellen Verkaufs- und Rücknahmepreise der Anteile werden an dem Geschäftstag, der unmittelbar auf den jeweiligen Abrechnungstag folgt, auf der Website der Gesellschaft ( und in solchen anderen Publikationen, die der Verwaltungsrat oder der Manager gelegentlich festlegt, veröffentlicht. Sie können Anteile des Fonds auf täglicher Basis zeichnen und zurückgeben. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an den Manager FIL Fund Management (Ireland) Limited, First Floor, Marconi House, Digges 1 Die Gebühren wurden für diese Anteilsklasse während des Geschäftsjahres bis einschließlich 31. August 2010 vorübergehend reduziert LO00367

4 Weitere wichtige Informationen: Lane, Dublin 2, Irland (Tel. britische Kunden: , US-Kunden: , alle anderen Kunden: ). Die Mindesterstzeichnung für jede Klasse des Fonds beträgt CAD Die Mindestfolgezeichnung für jede Klasse des Fonds beträgt CAD Die Mindestrücknahme für jede Kklasse des Fonds beträgt CAD Es wird kein Mindestanteilsbestand festgelegt. Die Gesellschaft kann jedoch nach ihrem eigenen Ermessen die Mindesterstzeichnung, die Mindestfolgezeichnung, die Mindestrücknahme und den Mindestanteilsbestand für jede Klasse des Fonds für jeden einzelnen Anleger im Fonds oder für den Fonds im Allgemeinen ändern. Der Manager kann nach seinem Ermessen jederzeit ein Konto eines Anteilinhabers, das einen Nullsaldo aufweist, durch schriftliche Mitteilung an den Anteilinhaber schließen. Gesellschaft: Fidelity Institutional Liquidity Fund plc Eingetragener Sitz: First Floor, Marconi House, Dublin 2, Irland Manager: FIL Fund Management (Ireland) Limited Anlageverwalter: FIL Investments International Generalvertriebsstelle: FIL Distributors Untervertriebsstellen: FIL Investments International, FIL Distributors International Limited, FIL Investment Services GmbH und FIL Investissements Depotbank: J. P. Morgan Bank (Ireland) plc Unabhängige Wirtschaftsprüfer: PricewaterhouseCoopers Promoter: FIL Investment Services (UK) Limited Gesellschaftssekretär: FIL Fund Management (Ireland) Limited Zuständige Behörde: The Central Bank of Ireland (Central Bank) Weitere Informationen und Exemplare des ausführlichen Prospekts, des Jahresberichts und des Halbjahresberichts können (kostenlos) während der üblichen Geschäftszeiten beim eingetragenen Sitz der Gesellschaft in First Floor, Marconi House, Digges Lane, Dublin 2, Irland (Tel.: und Fax: ) bezogen werden. FIDELITY INSTITUTIONAL LIQUIDITY FUND PLC THE CANADIAN DOLLAR FUND THE EURO FUND THE STERLING FUND THE UNITED STATES DOLLAR FUND LÄNDERNACHTRAG DEUTSCHLAND Dieser Ländernachtrag vom 30. September 2011 ist Bestandteil des Prospekts für FIDELITY INSTITUTIONAL LIQUIDITY FUND PLC (die Gesellschaft ) vom 20. Juni 2011 und der ersten Ergänzung vom 9. September 2011 (nachfolgend zusammen als Prospekt bezeichnet) sowie der vereinfachten Prospekte vom 20. Juni Dieser Ländernachtrag wird der deutschen Übersetzung des Prospekts und der vereinfachten Prospekte angefügt. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde gemäß 132 des Investmentgesetzes die Absicht angezeigt, Anteile an den Teilfonds der Gesellschaft (die Fonds ) in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu vertreiben. Die folgenden Hinweise sind für Anleger gedacht, die in der Bundesrepublik Deutschland Anteile kaufen, umschichten oder verkaufen möchten und beschreiben, welche zusätzlichen Einrichtungen hierzu zur Verfügung stehen. FIL Investment Services GmbH ist die deutsche Untervertriebsstelle, die als Vertreter der Generalvertriebsstelle FIL Distributors handelt. Die FIL Investment Services GmbH verschafft sich weder Besitz noch Eigentum an Geldern oder Anteilen von Kunden. Es wird den Anlegern in Deutschland empfohlen, den Kauf, den Verkauf und die Umschichtung von Anteilen über FIL Investment Services GmbH Kastanienhöhe 1 D Kronberg im Taunus Telefon: + 49 (0) Fax: + 49 (0) abzuwickeln. Die Gesellschaft versichert, in der Lage zu sein, die Auszahlung von Rücknahmeerlösen, eventuelle Ausschüttungen und sonstige Zahlungen an die Anteilinhaber in Deutschland zu leisten. Rücknahmeerlöse werden normalerweise auf das Bankkonto des Anteilinhabers überwiesen. Unter keinen Umständen werden die Rücknahmeerlöse an eine andere Partei als den eingetragenen Anteilinhaber gezahlt. Die folgenden Angaben und Unterlagen der Gesellschaft sind auf der Website der Gesellschaft erhältlich: die täglichen Preise und Handelsschlusszeiten der Anteilsklassen der Gesellschaft, der Prospekt, die vereinfachten Prospekte und die neuesten Jahres- und Halbjahresberichte. Der Prospekt, die vereinfachten Prospekte, die neuesten Jahres- und Halbjahresberichte und eine Kopie der LO00367

5 Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft sind bei der FIL Investment Services GmbH kostenlos in Papierform erhältlich. Dort können auch der Depotbankvertrag, der Managementvertrag, der geänderte Anlageverwaltungsvertrag, der geänderte Generalvertriebsstellenvertrag, die Bestimmungen und die in deren Rahmen von der Zentralbank herausgegebenen Mitteilungen sowie die von der Financial Services Authority im Vereinigten Königreich vorgelegte Publikation The Investment Business Interim Prudential Sourcebook eingesehen werden. Außerdem sind dort auch die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie die Umschichtungspreise kostenlos erhältlich. Sonstige Unterlagen, Mitteilungen und Angaben hinsichtlich der Gesellschaft und/oder der Fonds, werden den Anteilinhabern in Deutschland mittels Anlegerschreiben zur Verfügung gestellt. Gemäß 122 Abs. 1 Satz 5 Investmentgesetz erfolgt die Information von Anlegern in Deutschland in den folgenden Fällen mittels Anlegerschreiben und einer Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger: - Aussetzung der Rücknahme der Anteile eines Fonds, - Kündigung der Verwaltung eines Fonds oder dessen Abwicklung, - grundlegende Änderungen der Anlagepolitik eines Fonds, der wesentlichen Anlegerrechte oder Änderungen, die die Vergütung und Aufwendungserstattungen berühren, - Verschmelzung von Fonds, und - Umwandlung eines Fonds in einen Feederfonds oder die Änderung eines Masterfonds. Veröffentlichung von Preisen Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Fonds werden täglich im Handelsblatt und in der Börsen-Zeitung sowie auf der oben genannten Website der Gesellschaft veröffentlicht und können bei der FIL Investment Services GmbH erfragt werden. Besteuerung Die folgenden Hinweise zur derzeitigen Besteuerung von Erträgen und Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an den von Fidelity Institutional Liquidity Fund (nachfolgend Gesellschaft ) aufgelegten Fonds sind lediglich allgemeiner Natur und beziehen sich auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anteilinhaber. Die zutreffende steuerliche Behandlung der einzelnen Anteilinhaber kann jedoch von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren abhängen. Ferner können künftige Änderungen der Steuergesetzgebung bzw. Auslegung der Gesetze durch Finanzverwaltung oder Finanzgerichte die steuerliche Situation der Anteilinhaber beeinflussen. Es wird den Anteilinhabern daher empfohlen, zur Klärung der individuellen steuerlichen Auswirkungen der Anlage in Fonds der Gesellschaft einen Steuerberater hinzuzuziehen. Transparente Fonds Für die Besteuerung der Erträge bzw. Gewinne eines Fonds gelten die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes ( InvStG ). Die Gesellschaft beabsichtigt grundsätzlich, die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß 5 Abs. 1 InvStG, die als Voraussetzung für die Besteuerung nach 2 und 4 InvStG (als sog. transparenter Fonds ) zu beachten sind, in Bezug auf die folgenden Fonds bzw. Anteilsklassen zu erfüllen: The Euro Fund Thesaurierende Anteile der Klasse A sowie The Euro Fund Ausschüttende Anteile der Klasse A. Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und die Gesellschaft behält sich vor, zukünftig von deren Erfüllung abzusehen. Sofern diese Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten von Fonds oder Anteilsklassen nicht erfüllt werden hat dies in der Regel für den Anleger steuerlich nachteilige Konsequenzen (weitere Anmerkungen hierzu finden Sie am Ende dieser Erläuterungen im Abschnitt Intransparente Fonds ). Solche negativen Folgen können sich daher in der Regel für Anleger in solchen Fonds bzw. Anteilsklassen der Gesellschaft ergeben, die in Deutschland nicht zum öffentlichen Vertrieb angezeigt oder trotz Vertriebsanzeige nicht aktiv vertrieben werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt betrifft dies alle in diesem Prospekt aufgeführten Fonds (bzw. deren Anteilsklassen) der Gesellschaft mit Ausnahme der beiden oben explizit genannten Anteilsklassen. Privatanleger Als Teil des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wurde die so genannte Abgeltungsteuer mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 eingeführt. Kapitalerträge von Privatanlegern (z.b. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung, Abtretung oder Rückzahlung von Kapitalanlagen) unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Im Falle der Kapitalanlage in Investmentfonds stellen die vom Fonds ausgeschütteten Erträge, ausschüttungsgleiche Erträge, Zwischengewinne sowie Gewinne aus dem Verkauf oder der Rückgabe von Fondsanteilen steuerpflichtige Kapitalerträge des Privatanlegers dar. Hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung, Einlösung, Abtretung oder Rückzahlung von Wertpapieren (einschließlich Fondsanteilen) finden die neuen Regelungen nur Anwendung, wenn der Privatanleger das Wertpapier nach dem 31. Dezember 2008 erworben hat (Ausnahmen siehe unten). Für vor dem 1. Januar 2009 gekaufte Fondsanteile gilt in Bezug auf die Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne noch die alte Spekulationsbesteuerung, nach der nur solche Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sind, die innerhalb einer Frist von einem Jahr seit Kauf erzielt wurden. Das Investmentsteuergesetz enthält jedoch zwei wesentliche Ausnahmen von dieser Bestandsschutzregel für Veräußerungsgewinne von Privatanlegern. So gibt es unter anderem keinen Bestandsschutz bei Anlagen in deutsche oder ausländische Fonds, bei denen die jeweiligen Gesetze, Satzungen, Gesellschaftsverträge oder Vertragsbedingungen eine besondere Sachkunde der Anleger oder eine Mindestanlage von Euro oder mehr verlangen. In diesen Fällen unterliegt die Veräußerung von Anteilen bereits dann der Abgeltungsteuer, falls die Anteile nach dem 9. November 2007 erworben wurden ( 18 Abs. 2a InvStG). Zum anderen greift die allgemeine Bestandsschutzregel auch nicht bei der Anlage in sog. geldmarktorientierte Fonds : Für die Besteuerung des Gewinns aus der Rückgabe oder Veräußerung von Anteilen an solchen Fonds, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer Geldmarktrendite ausgerichtet ist und deren Termingeschäfts- und Wertpapierveräußerungsgewinne nach Verrechnung mit entsprechenden Verlusten vor Verrechnung mit Aufwendungen gemäß dem Jahresbericht des letzten vor dem 19. September 2008 endenden Geschäftsjahres die ordentlichen Erträge vor Verrechnung mit Aufwendungen übersteigen, existieren gemäß 18 Abs. 2b InvStG besondere Übergangsbestimmungen. Im Jahr 2009 hat die deutsche Finanzverwaltung ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung des Zwischengewinns in einem wesentlichen Punkt zuungunsten von Privatanlegern geändert. Danach soll der gezahlte Zwischengewinn im Sinne der beim Kauf von Fondsanteilen während des Geschäftsjahres wirtschaftlich mitbezahlten aufgelaufenen Zinserträge des Fonds nur noch dann als negative Kapitaleinnahme geltend gemacht werden können, wenn für den Fonds ein Ertragsausgleich durchgeführt wird. Umgekehrt sind aber beim Privatanleger ungeachtet der Durchführung des Ertragsausgleichs weiterhin vereinnahmte Zwischengewinne, d.h. die bei Verkauf des Fondsanteils während des Geschäftsjahres wirtschaftlich realisierten aufgelaufenen Zinserträge des Fonds, als Kapitalerträge steuerpflichtig. Kapitalertragsteuer Soweit sie in die Auszahlung von Kapitalerträgen eingeschaltet ist, behält die auszahlende Stelle in Deutschland (z.b. die Depot führende Bank) von den Kapitalerträgen eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und bei Privatanlegern unter bestimmten Voraussetzungen auch Kirchensteuer) ein. Für Privatanleger hat dieser Steuereinbehalt grundsätzlich abgeltende Wirkung (daher der Name Abgeltungsteuer ). Daher müssen Privatanleger die zugrunde liegenden Einkünfte grundsätzlich nicht mehr in ihrer Steuererklärung angeben, wenn die Kapitalertragsteuer bereits von der auszahlenden Stelle in Deutschland erhoben worden ist. Für die ausschüttungsgleichen Erträge eines thesaurierenden ausländischen Investmentfonds sieht das Investmentsteuergesetz einen besonderen Kapitalertragsteuerabzug vor LO00367

6 Mangels tatsächlicher Auszahlung der ausschüttungsgleichen Erträge am Geschäftsjahresende des Fonds, d.h. am Tag des Zuflusses der ausschüttungsgleichen Erträge für steuerliche Zwecke, steht der inländischen auszahlenden Stelle zu diesem Zeitpunkt keine Liquidität für den Steuerabzug zur Verfügung. Daher bestimmt 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG, dass bei solchen Fonds im Zeitpunkt der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile über eine inländische auszahlende Stelle von dieser ein nachholender Steuerabzug in Höhe von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und bei Privatanlegern ggfs. Kirchensteuer) auf Basis der sog. akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge vorzunehmen ist. Die neuen Regelungen sehen zahlreiche Fälle vor, in denen Privatanleger die Einkünfte in ihrer Steuererklärung freiwillig erklären können oder hierzu verpflichtet sind. So haben Anleger mit niedrigerem Steuersatz die Möglichkeit der sog. Antragsveranlagung, so dass die steuerpflichtigen Kapitalerträge dann dem niedrigeren persönlichen Steuersatz unterliegen (jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ferner müssen die Kapitalerträge unter anderem dann in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die auszahlende Stelle nicht im Inland liegt (z.b. bei Depotverwahrung im Ausland) oder wenn die inländische Depot führende Stelle keine Kapitalerträge auszahlt (z.b. die jährlichen ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer thesaurierender Fonds). Bei Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung wird im Veranlagungsverfahren eine durch die auszahlende Stelle in Deutschland einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet. Betriebliche Anleger Für betriebliche Anleger (z.b. Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften) sind die ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträge von Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder der Rückgabe von Fondsanteilen materiell steuerpflichtig. Allerdings unterliegen sie nicht dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge in Höhe von 25%, sondern dem für die entsprechende Anlegergruppe jeweils zutreffenden persönlichen Steuersatz. Für bestimmte Bestandteile der ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträge oder des Veräußerungsgewinns (z.b. Dividenden oder Gewinne des Fonds aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) gelten unter besonderen Voraussetzungen spezielle Begünstigungsvorschriften (Teileinkünfteverfahren gemäß 3 Nr. 40 EStG bzw. Beteiligungsprivileg gemäß 8b KStG). Auch bei betrieblichen Anlegern führt die inländische auszahlende Stelle den oben genannten Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) durch, wobei bestimmte Erträge vom Abzug ausgenommen werden bzw. bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen ausgenommen werden können. Im Gegensatz zum Privatanleger hat dieser Steuerabzug jedoch grundsätzlich keine abgeltende Wirkung, so dass betriebliche Anleger die Kapitalerträge in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Ausländische Quellensteuer Anleger in einem ausländischen Fonds können in Bezug auf ausländische Erträge des Fonds und darauf lastende ausländische Quellensteuern im Rahmen des 4 InvStG grundsätzlich von den gleichen Begünstigungsvorschriften profitieren wie Anleger in einem inländischen Fonds. So werden in erster Linie die im Ausland von den Fondserträgen einbehaltenen Quellensteuern grundsätzlich in die geltenden deutschen Anrechnungsvorschriften einbezogen. Alternativ kann der Fonds die ausländischen Quellensteuern bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge in dem vom InvStG gesetzten Rahmen als Werbungskosten abziehen. Dann jedoch die Anrechnungsmöglichkeit auf Anlegerebene. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung gelten aus Deutschland stammende Erträge ausländischer Fonds als ausländische Erträge und die darauf lastende deutsche Steuer als ausländische Quellensteuer. Auf die Einschränkungen des 4 Abs. 3 InvStG wird verwiesen. Intransparente Fonds Anleger werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichterfüllung der in 5 Abs. 1 InvStG aufgeführten Verpflichtungen der Fondsgesellschaft die sog. Pauschalbesteuerung gemäß 6 InvStG auf Anlegerebene Anwendung findet ( intransparente Fonds). In diesem Fall muss der Anleger neben den gegebenenfalls ausgezahlten Ausschüttungen 70% der Wertsteigerung des Fonds in einem Kalenderjahr versteuern, mindestens jedoch insgesamt 6% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises. Bei Veräußerung oder Rückgabe der Anteile an einem Fonds, der keinen Zwischengewinn veröffentlicht, ist an Stelle des tatsächlichen Zwischengewinns ein Ersatzwert zeitanteilig anzusetzen, welcher gemäß 5 Abs. 3 S. 2 InvStG 6% des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung entspricht. Ferner kommen auch in Ermangelung der Publikation der entsprechenden Daten die steuerlich günstigen Regelungen zum Aktien- bzw. Immobiliengewinn nicht zur Anwendung. Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer Der Übergang von Fondsanteilen (oder von Rechten i.z.m. Fondsanteilen) aufgrund einer Schenkung, aufgrund eines Erwerbs von Todes wegen oder aufgrund gleichgestellter Vorgänge kann auch der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegen. Abschließend möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Ausführungen den gegenwärtigen Stand der genannten gesetzlichen Regelungen per Januar 2010 wiedergeben. Künftige Änderungen der Steuergesetzgebung bzw. Auslegung der Gesetze durch Finanzverwaltung oder Finanzgerichte können die steuerliche Situation der Anteilinhaber beeinflussen. Es wird den Anteilinhabern daher empfohlen, zur Klärung der individuellen steuerlichen Auswirkungen der Anlage in Fonds der Gesellschaft einen Steuerberater hinzuzuziehen. 30. September LO00367

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