LJR-CONSULT Lothar J. Riesterer. Ratgeber zur Geschäftsinhaltsversicherung

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1 LJR-CONSULT Lothar J. Riesterer Talstraße 13a, D Vörstetten Telefon: / Telefax: / info@heilpraktiker-versicherungsportal.de Ratgeber zur Geschäftsinhaltsversicherung Welche Sachen versichert sind Welche Gefahren abgedeckt werden Extras/Deckungserweiterungen Der folgende kleine Ratgeber soll Ihnen bei der Orientierung und der Entscheidungsfindung zum Abschluss einer Geschäftsversicherung behilflich sein. Wir haben die wichtigsten Punkte aufgegriffen und für Sie zusammengestellt. Copyright: Lothar J. Riesterer Stand: 01/2013 1/7

2 Eine Geschäftsinhaltversicherung für Praxisinhaber schützt vor finanziellen Folgen, wenn durch - Feuer, Blitz, Explosion - Einbruchdiebstahl/Vandalismus - Gebäude-Leitungswasser - Sturm / Hagel die medizinische-, technische- und kaufmännische Praxiseinrichtung, die Medikamente und ähnliches beschädigt bzw. zerstört wird. Versichert ist die gesamte Praxiseinrichtung, z.b. medizinischtechnische Geräte, Mobiliar, Medikamente, eventuelle Laboreinrichtungen, die gesamte kaufmännische Einrichtung, Waren, Bücher, Vorräte und fremdes Eigentum. Auch Praxisschilder sind gegen einfache Entwendung sowie Beschädigung bis zu 500 EUR mitversichert. Arzttaschen/Notfallkoffer oder bewegliche, nicht fest installierte Boxen/Container inkl. Inhalt (ohne Bargeld, mobile Kommunikationstechnik und andere wesensfremde Gegenstände) sind während Fahrten und Gängen bei Krankenbesuchen gegen Verlust und Beschädigung - verursacht durch: Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Sturm, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung und räuberische Erpressung zum Zeitwert bis EUR auf erstes Risiko mitversichert. Als Versicherungssumme gilt der Neuwert bzw. aktuelle Anschaffungspreis aller zuvor genannten Einrichtungen, Geräte, Waren und Vorräte. Die richtige Versicherungssumme ist eines der Herzstücke einer Sachversicherung. Sie dient nicht nur der Prämienberechnung, sondern sie bildet auch die Grenze der Ersatzleistung. Aus vielen Schadenfällen wissen wir, dass die Anrechnung einer Unterversicherung d.h. am Schadentag ist der gesamte Versicherungswert höher als die vereinbarte Versicherungssumme zu viel Ärger und Missstimmung führen kann. Denn: Der Versicherer wird dann im gleichen prozentualen Verhältnis zur Unterversicherung einen Abzug von der Entschädigungsleistung vornehmen. Ist die Versicherungssumme demnach niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht eine Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den tatsächlichen Versicherungswert. Um diesen Missstand zu vermeiden, muss der richtige Versicherungswert ermittelt werden. Vorteil: Auf die Anrechnung einer Unterversicherung wird jedoch verzichtet, wenn der Schaden 10 % der Versicherungssumme und max EUR nicht übersteigt. Steht der Gesamtbestand an medizinischer, kaufmännischer und technischer Betriebseinrichtung fest (ohne Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungswerten), so wird mit realistischen Werten versehen der aktuelle Neupreis geschätzt. Dazu benutzt man am besten Einkaufskataloge und/oder Bestell-Listen. Der Wert der Vorräte ist mit dem Wert des im laufenden Kalenderjahr zu erwartenden Höchstbestandes anzusetzen. Für die während des Versicherungsjahres getätigten Neuanschaffungen gilt eine Vorsorge von 10 % der Versicherungssumme, max EUR. Um für die Folgezeit Preissteigerungen auszugleichen, wird auf Wunsch eine Summenanpassungsklausel vereinbart. Dabei ist zu beachten, dass über eine Summenanpassungsklausel nur statistische Preissteigerungen ausgeglichen werden. Highlight: Verzicht auf die Einrede einer ev. groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis EUR. 2/7

3 1) Ergänzungsbaustein: Elementarschäden Zumindest bei ebenerdigen Praxen bzw. bei Praxen unter der Erdgleiche empfehlen wir den Einschluss von Elementarschäden zu prüfen. Diese können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden. Bestimmte Gebiete, Orte bzw. Straßenzüge sind ggf. nicht versicherbar. Wenn ja, so erfolgt die Frage, ob an dem zu versichernden Objekt und/oder an Objekten in unmittelbarer Umgebung (im Umkreis von 2 km) die letzten 10 Jahre Elementarschäden eingetreten sind. Falls ja, so erfolgt die nächste Frage, ob es sich um Schäden bis maximal Euro handelte. Falls höher, ist eine Versicherung nicht möglich. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch: a) Überschwemmung, Rückstau, b) Erdbeben, c) Erdsenkung, Erdrutsch, d) Schneedruck, Lawinen, e) Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Ausgeschlossen sind stets Schäden durch Sturmflut und Grundwasser, soweit dieses nicht an die Oberfläche gedrungen ist. Der Versicherungsnehmer hat zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten und Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt (in der Regel nur als Eigentümer). Selbstbehalt im Bereich Elementarschäden Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, höchstens EUR gekürzt. 2) Ergänzungsbaustein: Betriebs-Unterbrechungsversicherung Es handelt sich hierbei um eine Ertragsausfallsversicherung, die das Risiko der Betriebsunterbrechung durch einen in der Inhaltsversicherung versicherten Sachschaden deckt. Die häufigsten Ursachen für eine Betriebsunterbrechung sind Schäden durch Feuer bzw. Einbruchdiebstahl. Die Folgen einer Betriebsunterbrechung sind für die betroffene Praxis meist schwerwiegender als der Sachschaden selbst. Der mit einer vorübergehenden Betriebsschließung verbundene Umsatzrückgang führt zu einer Reduzierung des Betriebsergebnisses, da die fortlaufenden Fixkosten nicht mehr erwirtschaftet werden können. Ein schneller Kostenabbau ist heute aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen oft nicht möglich. So entstehen z.b. fortlaufende Personalkosten, obwohl Ihre Mitarbeiter unter Umständen nicht eingesetzt werden können. Nach gültiger Rechtssprechung führt ein Feuerschaden im Betrieb nicht zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht seitens des Arbeitgebers. Um hier eine Unterversicherung zu vermeiden, der zu einem Abzug im Versicherungsfall führt, ist die VS-Summe genau zu ermitteln. Die für eine Betriebsunterbrechungsversicherung notwendige Versicherungssumme können Sie mit folgender Faustformel selbst errechnen: 3/7

4 Umsatzerlöse (vom Vorjahr) - abzüglich Waren-/Materialeinsatz Betriebswirtschaftliches Rohergebnis = Versicherungssumme Dieses betriebswirtschaftliche Rohergebnis sollte mit der vereinbarten Versicherungssumme übereinstimmen, um im Schadenfalle den notwendigen Versicherungsschutz zu erhalten. Im vorliegenden Fall ist die Versicherungssumme für den Praxisinhalt und den Ertrag identisch. Liegen Ihre Zahlen darunter bleibt es bei der VS-Summe, da sie sich aus der Inhaltssumme zum Neuwert ableitet. Erst wenn die VS-Summe aufgrund Ihres betriebswirtschaftlichen Rohergebnisses höher sein muss, geben Sie uns Bescheid. Dann muss eine so genannte Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) vereinbart werden, die höher als die Sachschadendeckungssumme ist. Beitragsberechnung Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und der Branche. Zusatzeinschlüsse wie eine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU/MBU) oder der Einschluss von Elementarschäden, Glaspauschalversicherung oder TW-Basis kosten einen Zuschlag. Bündelnachlass Sofern eine Berufshaftpflichtversicherung zusammen mit einer Praxis-Inhaltsversicherung abgeschlossen wird bzw. über uns bereits zu aktuellen Bedingungen versichert wurde, reduziert sich der Gesamtbeitrag beider Versicherungen um einen Bündelnachlass in Höhe von 10 Prozent. Bausubstanz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bauartvorschrift des Gebäudes!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der Tarif zur Geschäftsinhaltsversicherung findet ausschließlich Anwendung für Risiken in Gebäuden, die überwiegend (mindestens 50 %) der Bauartklasse I oder II zuzuordnen sind (massive Umfassungswände aus Stein oder Beton sowie Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- bzw. Glasfüllung, jeweils mit harter Dachung). Die Bausubstanz muss mit technisch mangelfreien Elektround Sanitäranlagen ausgestattet und das Leitungswassersystem in einem einwandfreien Zustand sein. Sicherungen (Abbildungen siehe Anhang auf der Seite) Folgende Mindestsicherungen müssen vorhanden sein: Alle Zugangstüren und Tore der Versicherungsräume besitzen außen bündige, zweitourige Profil-Zylinderschlösser (Profil-Zylinderschlösser, die 2 Schlüsselumdrehungen zulassen) oder außen bündige Profil-Zylinderschlösser mit mind. 20 mm aussperrendem Riegel (Abb.2/3). Für das Zylinderschloss ist ein Schutzbeschlag aus Metall angebracht, der von außen nicht abschraubbar ist (Abb. 2). Bei Zargen (Türrahmen) aus Holz ist ein stabiles Schließblech mit sicherer Befestigung angebracht (Abb. 4). Es besteht frühestens Versicherungsschutz, wenn die genannten Sicherungen funktionsfähig installiert sind. Schäden, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt wurden, fallen nicht unter die Ersatzpflicht des Versicherers. Befinden sich innerhalb des Gebäudes oder innerhalb von 5 m Entfernung Fabriken, Mühlen, Holzbearbeitungsbetriebe, Tanzlokale, Diskotheken, Nachtlokale, Lager mit feuergefährlichen oder explosiblen Stoffen, Kunst- oder Schaumstoffen, ist das Risiko in der Geschäftsinhaltsversicherung nicht über diesen Tarif versicherbar. 4/7

5 Highlights Für durch Einbruch/Diebstahl entwendete oder zerstörte (z.b. Feuer/Leistungswasser) Krankenkassen-Rezepte leistet der Versicherer bis zu der hierfür in der Pauschaldeklaration vereinbarten Versicherungssumme Entschädigung in Höhe des Ausfalls, den der Versicherungsnehmer infolge des Versicherungsfalls bei der nächsten Abrechnung mit der Krankenkasse erleidet. Details und Voraussetzungen siehe Anhang Pauschaldeklaration. Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung bei Kleinschäden bis zu einer Höhe von 10 % der Versicherungssumme, maximal EUR. Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit bei Schäden bis EUR. Neuwertentschädigung für technische und kaufmännische Betriebseinrichtung selbst dann, wenn der Zeitwert unter 40 % des Neuwerts liegt. Voraussetzung: Die Sachen sind im ständigen Gebrauch und im technisch einwandfreien Zustand. Mitversicherung von Überspannungsschäden durch Blitz und atmosphärische Überspannung im Rahmen der Versicherungssumme (Selbstbehalt 250 EUR). Mitversicherung des Inhalts von Medikamentenkühlschränken bei Ausfall des Kühlsystems bis2000 EUR. Ersatz von Praxisschildern bei Entwendung bis 500 EUR. Schutz bei Diebstahl des Notfallkoffers bei Patientenbesuchen bis EUR. Erstattung von gestohlenem (unverschlossenem!) Bargeld nach einem Einbruch bis 500 EUR. Mitversichert bis zur max. Versicherungssumme von EUR sind auch Schäden durch innere Unruhe, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung sowie Rauch, Fahrzeuganprall und Überschalldruckwellen (Selbstbehalt EUR). Betriebsverlegung und Betriebsstättenerweiterung. Bis zu 2 Monate Schutz am neuen Versicherungsort. Implosionsschäden sind im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert. Mitversicherung von Geschäftsfahrrädern. Bei einfachem Diebstahl bis 300 EUR. Auch unbenannte Gefahren sind bis zu einer Versicherungssumme von maximal bis EUR stets mitversichert (1.500 EUR Selbstbehalt). Beitragsbeispiel Physiotherapiepraxis: 1 Praxisinhaber - Berufshaftpflichtversicherung inkl. Privat- und Hundehalterhaftpflicht / 3 Mio. EUR pauschal - Geschäftsinhaltsversicherung: Versicherungssumme EUR versicherte Gefahren Feuer, Einbruch/Diebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel jeweils inkl. mit Klein-Ertragsausfallversicherung - Glasversicherung (gesamte Verglasung) Jahresbeitrag = 246,47 EUR (inkl. 19 % Versicherungssteuer) 5/7

6 3) Ergänzungsbaustein: TW (TW-Basis) Versicherung ergänzender Gefahren für Schäden an der technischen Betriebseinrichtung und kleine Werkverkehrsversicherung. Hierüber erfolgt die Mitversicherung ergänzender Gefahren für Schäden an der technischen Betriebseinrichtung, wie z. B. durch eigene Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, sowie (einfacher) Diebstahl. Versicherbar sind Geräte und stationäre Maschinen, die nicht älter als 10 Jahre sind. Pauschal versichert sind diese bis zu EUR (Selbstbehalt 250 EUR) Werkverkehrsversicherung: Schäden der beweglichen Betriebseinrichtung bei Mitnahme außerhalb der Praxis bei einem Kfz-Transportmittelunfall, Diebstahl des ganzen Fahrzeuges (nachts besondere Bedingungen), Raub oder räuberische Erpressung, höherer Gewalt, bis EUR, maximal EUR je Versicherungsjahr Beitrag: 65,00 EUR / Jahr zzgl. 19 % Versicherungssteuer 4) Ergänzungsbaustein: Glasversicherung Eine Glasversicherung kann nur im Zusammenhang mit einer bestehenden bzw. neu beantragten Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden. Eine Werbeanlagenversicherung kann bei Bedarf separat abgeschlossen werden. Der Beitrag gilt jeweils für einen Versicherungsort. Der Versicherungsschutz setzt fertig eingesetzte und unbeschädigte Scheiben voraus. Versichert sind: Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik bis zu jeweils 10 qm Einzelgröße, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff. Ausnahmen: gebogene Scheiben, einbruchhemmende Spezialverglasungen (EH-Verglasung) und Panzerglas. Für die gesamte Außen- und Innenverglasung beträgt der Pauschalbeitrag je Versicherungsort: Beitrag: 30,00 EUR / Jahr zzgl. 19 % Versicherungssteuer Besondere Hinweise Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik bis zu jeweils 10 qm Einzelgröße, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff werden über diese Pauschalversicherung erfasst; erst darüber hinaus ist die Tarifierung im Rahmen des teureren Glas-Einzeltarifes erforderlich Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und innere Unruhen sind mitversichert. Bis jeweils EUR sind mitversichert: Sonderkosten für Gerüste, Krane, Beseitigung von Hindernissen Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen Waren und Dekorationsmittel künstlerisch bearbeitete Gläser (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung und Schliff) 6/7

7 Nicht versichert sind: a) optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel, b) Photovoltaikanlagen, c) Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, d) Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer- Displays). Bündelnachlass Sofern eine Praxis-Inhaltsversicherung zusammen mit einer Berufshaftpflichtversicherung und/oder einer Glaspauschalversicherung abgeschlossen wird, reduziert sich der Gesamtbeitrag aller Versicherungen um einen Bündelnachlass in Höhe von 10 Prozent. Maßnahmen Um Ihnen ein individuelles Angebot kalkulieren zu können, benötigen wir bestimmte Angaben, die Sie nun aufgrund dieser Informationsbroschüre ermitteln können. Hierzu füllen Sie bitte das folgende Online-Anfrageformular aus. Copyright: LJR-CONSULT, Lothar J. Riesterer [Stand: 01/2013] Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesem Ratgeber um eine verkürzte Darstellung. Irrtum vorbehalten. Verbindlich sind alleine die zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen Vertragsund Versicherungsbedingungen, die der Antragsteller stets ausgehändigt bekommt, bevor er einen Antrag stellt. Anhang - Sicherungen (1/1) - Auszug aus der Pauschaldeklaration (1/1) 7/7

8 Sicherung 1/1

9 Auszug aus der Pauschaldeklaration Erweiterter Versicherungsschutz - Vorsorgeversicherung (10 % der Versicherungssumme, maximal EUR) - Verzicht auf Zeitwertvorbehalt - Unterversicherungsverzicht für Schäden bis 10 % der Versicherungssumme, max EUR - Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis EUR Entschädigungsgrenzen Die Entschädigungsgrenze für Einrichtung und Waren/Vorräte errechnet sich aus der Addition der Versicherungssummen und ist begrenzt für Schäden im Rahmen der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung und Versicherung weiterer Elementarschäden für Neben- und Kleinsortimente (z. B. Tabakwaren, Spirituosen, Textilien, Modeschmuck) Betriebsverlegung innerhalb Deutschlands (Selbstbehalt in Einbruchdiebstahl 10 %) neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands (Selbstbehalt in EInbruchdiebstahl 10 %) Feuer-, Leitungswasser-, Sturmversicherung und Versicherung weiterer Elementarschäden außen angebrachte Gebäudebestandteile (Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungsanlagen etc.) Feuer- und Leitungswasserversicherung Außenversicherung innerhalb Deutschlands Feuerversicherung Überspannungsschäden durch Blitz oder atmosphärische Elektrizität (Selbstbehalt 250 EUR) Implosion innere Unruhe, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung (Selbstbehalt EUR) Rauch, Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen (Selbstbehalt EUR) Einbruchdiebstahlversicherung an Schaufensterinhalt, ohne dass der Täter das Gebäude betritt in Schaukästen und Vítrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks Sturmversicherung und Versicherung weiterer Elementarschäden Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück Zusätzliche Einschlüsse Zusätzlich sind auf Erstes Risiko versichert in der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung und Versicherung weiterer Elementarschäden Bargeld, Urkunden, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Schmucksachen, Perlen, Edelsteine, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, die nicht dem Raumschmuck dienen Wiederherstellungs- oder Reproduktionskosten für Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen und Datenträgern mit Anwenderprogrammen Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Abbruch- und Feuerlöschkosten Mehrkosten durch Preissteigerung Mehrkosten durch Technologiefortschritt ausgestellte Kunstgegenstände (z. B. Skulpturen, Krippen, Collagen, Lichtobjekte) - je Einzelstück auf EUR begrenzt beitragsfrei bis EUR max EUR beitragsfrei bis EUR je nach Aufbewahrung bis in Höhe der VSU in Höhe der VSU in der Feuerversicherung Dekontaminationskosten (Selbstbehalt 20 %) in der Einbruchdiebstahlversicherung Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch Gebäudebeschädigung - auch an Schaukästen und Vitrinen auf dem Versicherungsgrundstück - durch unbefugte Dritte nach (versuchtem) Einbruch Aufwendungen bei Abhandenkommen von Schlüsseln zum Beispiel zu Tresorräumen Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub innerhalb der Versicherungsräume und des -grundstücks Geschäftsfahrräder gegen einfachen Diebstahl in der Leitungswasserversicherung bestimmungwidriger Wasseraustritt aus Wasserlöschanlage Besondere Bedingungen für Betriebe der Heilwesenbranche Zusätzlich sind auf Erstes Risiko beitragsfrei mitversichert in der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung und Versicherung weiterer Elementarschäden Inhalt von Medikamentenkühlschränken, auch durch technischen Defekt, Nichteinhalten der vorgeschriebenen Temperatur Edelmetalle als Waren/Vorräte in Zahnarztpraxen ohne besonderen Verschluss in der Einbruchdiebstahlversicherung Praxisschilder gegen Entwendung durch einfachen Diebstahl und Beschädigung unverschlossen aufbewahrtes Bargeld außerhalb der Geschäftszeiten innerhalb der versicherten Räumlichkeiten Arzttaschen/Notfallkoffer oder bewegliche, nicht fest installierte Boxen/Container inkl. Inhalt während Fahrten und Gängen bei Krankenbesuchen gegen Verlust und Beschädigung zum Zeitwert - verursacht durch: Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Sturm, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung und räuberische Erpressung bis EUR

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