Zinsderivateeinsatz in einer neu regulierten Welt

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1 Zinsderivateeinsatz in einer neu regulierten Welt Joint Bond Event: Schweizer Anleihenmarkt vor grosser Regulierungswelle Regula Berger, Deputy Head Documentation Trading Products Hanspeter Haag, Leiter Handel und Verkauf FICC Pascal Anderegg, Business Entwicklung und Handelssysteme 7. November 2013

2 Finanzkrise löst umfassende OTC Derivate Reformen aus Früher OTC Zinsderivate telefonisch abgeschlossen Papierbestätigung ISDA oder CH Rahmenvertrag selten besichert «Plattformhandelspflicht ge-cleart über zentrale Gegenparteien Transaktionsreporting nicht ge-clearte Derivate gilt es mit mehr Eigenkapital zu unterlegen» 2

3 Transformation des OTC Derivate Marktes Traditionelles OTC-Geschäft wird bilateral zwischen den verschiedenen Parteien abgewickelt. (Gegenparteienrating ist für Kunden dabei zentral und Teil der Preisfindung). Daraus resultiert ein komplexes Netzwerk von Gegenparteienrisiken. Ausfall einer Gegenpartei (z.b. AIG) kann somit substanziell negative Konsequenzen auf das gesamte Netzwerk haben. Neu müssen alle standardisierten Kontrakte über zentrale Gegenparteien (CCP) abgewickelt werden. Gegenparteirisiken werden von CCP übernommen und systematisch durch Initial und Variation Margin besichert. Die Komplexität und das Gegenparteirisiko für Dealer und Kunden im System reduziert sich signifikant. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Ausfall einer Gegenpartei negativ auf das Gesamtsystem auswirkt, wird deutlich reduziert. Nicht Clearing Mitglied müssen als Kunden über einen Clearing Member clearen. 3

4 Extraterritoriale Auswirkung von EMIR Cross-Border Transaktion Beispiel 1 Auf Schweizer Unternehmen ist EMIR nicht direkt anwendbar. Aber die EU Gegenpartei kann nur mit Hilfe von ihrer Gegenpartei ihren Pflichten nachkommen. «Clearingfähige» OTC Derivative Schweizer NFC- EU NFC-/NFC+/FC Clearing Risiko Mitigierung Reporting EU NFC- / NFC+/FC Gegenpartei muss die Transaktion nicht clearen Derivat muss nicht ge-cleart werden. EU Gegenpartei muss Risiko Mitigierung durchführen Schweizer Gegenpartei muss unterstützen. EU Gegenpartei muss die Transaktion an ein Register melden Keinen direkten Einfluss auf die Schweizer Gegenpartei, aber Datenschutz und Delegationsmöglichkeiten. 4

5 Extraterritoriale Auswirkung von EMIR Cross-Border Transaktion Beispiel 2 Auf Schweizer Unternehmen ist EMIR nicht direkt anwendbar. Aber die Schweizer Gegenpartei wäre Clearing-pflichtig wenn sie in der EU ansässig wäre. «Clearingfähige» OTC Derivative Schweizer NFC+/FC Clearing Risiko Mitigierung Reporting Beide Parteien müssen via zentrale Gegenpartei clearen Derivat muss ge-cleart werden. Ausschliesslich für nicht ge-clearte Transaktionen EU FC/NFC+ EU Gegenpartei muss die Transaktion an ein Register melden Keinen direkten Einfluss auf die Schweizer Gegenpartei, aber Datenschutz und Delegationsmöglichkeiten. 5

6 EMIR Pflichten Wer muss ab wann was beachten? EMIR Pflichten Wer muss sie erfüllen? Clearing Reporting Rechtzeitige Bestätigung (Timely Confirmation) Abgleich Portfoliodaten (Portfolio Reconciliation) Streitbeilegungsverfahren (Dispute Resolution) Tägliche Bewertung (Daily Valuation) Austausch von Sicherheiten (Exchange of Collateral) Portfoliokomprimierung (Portfoliocompression) FC Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja NFC+ Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja NFC- Nein Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ab wann? Phase-in nicht vor Q Phase-in ab Q (ab Zert. TR) Phase-in 2015 (?)

7 Strategische Optionen für Marktteilnehmer Zinsderivate Nichts unternehmen. Mit Inkrafttreten der Regulierung können keine Zinsderivate mehr abgeschlossen werden. Vor Inkrafttreten der Regulierung «Bestrafung» auf Preisen durch Dealer-Banken. Evaluation eines Clearing Brokers. Projektaufwand (neue Post Trade-/Abwicklungsprozesse, Anpassung Collateral-, Risiko-Management- und Finanzbuchhaltungsprozesse). Mitglied von einem oder mehreren Clearinghäusern werden. Hohe Flexibilität und Möglichkeit Kunden-Clearing zu offerieren. Neben dem erhöhten Projektaufwand sind die Mitgliedschaftsgebühren sowie die Einzahlung und die Nachschusspflicht in den Default Fund zu berücksichtigen. 7

8 Veränderter Handel und Abwicklung bei Zinsderivaten Clearingprozess Kunde MarkitWire Zentrale Gegenpartei Clearing Broker Gegenpartei Der Kunde schliesst einen Zinsswap mit einer Gegenpartei ab. 2. Die Gegenpartei erfasst das Geschäft in der Middleware (MarkitWire). 3. Der Kunde erhält das Geschäft in MarkitWire, prüft es, wählt den Clearing Broker und bestätigt das Geschäft. 4. Die zentrale Gegenpartei erhält nun das Geschäft via MarkitWire, macht die notwendigen Prüfungen und startet den Novationsprozess. 5. Mit Start des Novationsprozesses erhält der Clearing Broker via MarkitWire das Geschäft, prüft die Kreditlimite und bestätigt das Geschäft fürs Clearing. 6. Nach der internen Prüfung sendet die zentrale Gegenpartei die Clearingbestätigung an MarkitWire und der Status des Geschäftes ändert auf «cleared». 8

9 Veränderter Handel und Abwicklung bei Zinsderivaten Besicherungsprozess Zentrale Gegenpartei & 2. Clearing Broker Kunde 1. Das Clearinghaus verschickt Positionen & Marginanforderungen mehrmals täglich. 2. Das Clearinghaus belastet das Konto des Clearing Brokers. 3. Der Clearing Broker stellt die Margin für die eigenen und die Kundenpositionen. 4. Der Clearing Broker schickt die Aufstellung und den Margin Call an den Kunden. Typischerweise einmal täglich am Folgetag basierend auf der Tagesendbewertung. 5. Der Kunde begleicht den Margin Call (Initial Margin, Variation Margin) und leistet/erhält Zahlungen aus den Derivaten, Kommissionen und Gebühren sowie Zinszahlungen. Variation Margin deckt die Bewertung der Positionen ab und wird in Cash in der Währung der jeweiligen Geschäfte gestellt. Initial Margin ist vom Risiko des ge-clearten Portfolios abhängig und kann in Cash oder Titel gestellt werden. 9

10 Veränderter Handel und Abwicklung bei Zinsderivaten Tradereporting Kunde Plattform / Middleware Gegenpartei Transaktionsregister Clearing Broker Zentrale Gegenpartei Parteien müssen die abgeschlossenen Geschäfte bis T+1 an ein Transaktionsregister melden. Für ausstehende Geschäfte muss täglich die Bewertung gemeldet werden inkl. etwaiger Besicherung. 10

11 Implementierung des OTC Derivate Clearings Evaluation und On-Boarding dauern etwa 4 bis 6 Monate 1. Überlegungen bei der Auswahl eines Clearing Brokers Das Angebot: Welche Produkte werden vom Clearing Broker angeboten und gibt es zusätzliche Dienstleistungen wie zum Beispiel Collateral Upgrade Trades? Die Kosten, der Sitz und die derzeitige Geschäftsbeziehung. Die Kreditwürdigkeit: Je besser das Rating, desto geringer das Risiko und geringerer Kapitalbedarf, wenn ohne Back-Up-Clearer ge-cleart wird. 2. On-Boarding Neue Verträge werden benötigt. Nutzung neuer Kommunikationskanäle (z.b. MarkitWire als Middleware) und Anpassungen der Systeme als Basis für die elektronischen Handelsbestätigungen und um in der Lage zu sein, geclearte und unge-clearte Geschäfte und die verschiedenen Margintypen zu unterscheiden. Systemtests vor dem Clearen des ersten Geschäfts. 11

12 Kunden Clearing Dokumentation Überblick 1. Heute Kunde ISDA/DRV/CH RV, etc. CSA, BSA, etc. Dealer 2. Morgen Clearing Dokumentation: ISDA FOA/CRV/LCH Version Kunde Clearing Broker «Execution Agreement» ISDA/DRV/CH RV, etc. Executing Broker Clearing Bestimmungen CCP, Participation Agreement, Deed of Assignment, etc. Zentrale Gegenpartei 12

13 Herausforderungen Clearing Mitglied View: Netting Gutachten der zentralen Gegenpartei, bspw. LCH General Regulation 39A Was gilt es zu prüfen? Cross-Product Netting Gutachten oder nicht Kunden View: Clearing Dokumentation Was gilt es zu prüfen? Welcher Rahmenvertrag gilt im non-clearing Bereich und ist Grundlage Gutachtensituation Netting Gutachten, Gewichtungsgutachten Segregation & Portability: Kunde muss nachweisen, dass Initial Margin bei der zentralen Gegenpartei vollständig segregiert ist und höchstwahrscheinliche Möglichkeit besteht, dass Kunde beim Ausfall seines Clearing Brokers Positionen auf einen Back-Up Clearing Broker übertragen werden können. Was gilt es zu prüfen? Omnibus versus Individual Account Default Robustheit Kosten-/Nutzen Back-Up Clearer Weiteres zur Portierbarkeit Netting 13

14 Auswirkungen: Basel III - höhere Eigenmittel für OTC- Derivate Bilaterale OTC Derivate unterliegen CVA (Credit Valuation Adjustment) Eigenmittelanforderung, soll potentielle Wertanpassungen von Derivaten aufgrund des Gegenparteikreditrisikos abdecken; Zentrale Gegenparteien: Risikogewicht bei ge-clearten OTC Derivaten steigt von 0% auf 2%, besondere Bestimmungen zur Default Fund Unterlegung; Für Kunden-Clearing gilt der «Look Through» Ansatz C-Faktor Default Fund Kunde Bilaterales RW und CVA, ausser «Look Through» Bilaterales RW und CVA Clearing Broker 2% RW, kein CVA Zentrale Gegenpartei 14

15 Ihr Kontakt bei der Zürcher Kantonalbank Regula Berger Deputy Head Documentation Trading Products Telefon: Hanspeter Haag Leiter Zins- & Kreditinstrumente Telefon: Pascal Anderegg Business Entwicklung und Handelssysteme Telefon: OTC Derivate Handel und Clearing Reform

16 Anhang 16

17 Wo wird was geregelt? Wo ist was geregelt? Clearing Reporting Rechtzeitige Bestätigung Tägliche Bewertung Austausch von Sicherheiten Abgleich Portfoliodaten Streitbeilegungsverfahren Portfoliokomprimierung ISDA ISDA FOA Addend., spezielle CCP CSAs etc. NFC Status: ISDA 2013 EMIR NFC Rep. Protoco l ISDA 2013 Reporting Protocol Timely Confirmation Amendment Agreement ISDA 2013 PR/DR/D- Protocol ISDA 2013 PR/DR/D- Protocol ISDA Master Agreement / CSA CSA ISDA FOA Addend., spezielle CCP CCAs etc. DRV CRV / Anhänge, spezielle CCP CCAs etc. NFC Status: EMIR- Anh. (Nr. 3) EMIR- Anhang (Nr. 4) EMIR- Anhang (Nr. 5) EMIR- Anhang (Nr. 6) EMIR- Anhang (Nr. 7) DRV / BSA BSA CRV: Keine Regelung Andere CCAs: Einzelfall 17

18 Glossar Begriff CCP / CM / CB SwapClear LCH.Clearnet Erklärung Central Counterparty (zentrale Gegenpartei), z.b. SwapClear / Clearing Member (Mitglied bei CCP) / Clearing Broker (Mitglied bei CCP, welcher das Clearing für seine Kunden anbietet) LCH.Clearnets globaler Clearing Service für Zinsswaps Eine Clearinghaus-Gruppe, die verschiedene Finanzinstrumente zum Clearen anbietet (Securities, Exchange Traded Derivatives, Commodities, Energy, Freight, Interest Rate Swaps, Credit Default Swaps, Euro und Pfund denominierte Bonds und Repos) EurexOTC Clear IRS Back-up Clearer DTCC Clearing Service der Eurex für Zinsswaps Zweiter Clearing Broker, der im Falle der Insolvenz des primären Clearing Brokers die Positionen des Kunden im Rahmen der Portabilität übernehmen könnte Depository Trust & Clearing Corporation: Amerikanisches Clearinghaus welches sich als Traderegister zur Verfügung stellen wird MarkitWire IM / VM SEF / OTF Client Clearing Dodd-Frank Act Portabilität ESMA EMIR Segregation Handelsplattform welche an SwapClear angeschlossen ist Initial Margin / Variation Margin Handelsplattformen (Swap Execution Facilities / Organized Trading Facilities) Wenn ein Marktteilnehmer nicht selbst Mitglied eines Clearinghauses ist, sondern über ein Clearinghausmitglied (Clearing Broker) cleart Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, US-amerikanisches Bundesgesetz mit Ziel der Förderung der Stabilität und Transparenz des Finanzmarktes (u.a. Clearingpflicht) Gewährt den Transfer der Positionen auf einen neuen CM bei Ausfall eines CM European Securities and Markets Authority, definiert technische Standards für EMIR European Market Infrastructure Regulation, EU-Regulation zur Umsetzung der G20 Beschlüsse (u.a. Clearingpflicht) Ermöglicht die Trennung des Collaterals der diversen Kunden bei SwapClear und stellt eine Aussonderung somit sicher 18

19 Disclaimer Das vorliegende Dokument dient ausschliesslich Informationszwecken und richtet sich ausdrücklich nicht an Personen, deren Nationalität oder Wohnsitz den Zugang zu solchen Informationen aufgrund der geltenden Gesetzgebung verbieten. Dieses Dokument wurde von der Zürcher Kantonalbank («ZKB») mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die ZKB gibt jedoch keine Gewähr hinsichtlich dessen Inhalt und Vollständigkeit und lehnt jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben. 19

20

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