1 CRD IV Themenschwerpunkte. 2 Eigenkapitalstruktur. 3 Leverage Ratio. 4 Liquiditätskennzahlen. 5 Kontrahentenausfallrisiko.

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1 Agenda 1 CRD IV Themenschwerpunkte 2 Eigenkapitalstruktur 3 Leverage Ratio 4 Liquiditätskennzahlen 5 Kontrahentenausfallrisiko 6 Verbriefung 7 Meldewesenmodernisierung Seite 1

2 Im Zuge von Basel III kommt es zu höheren Kapitalanforderungen für Kontrahentenausfallrisiken Überblick Aus der Finanzkrise der letzten Jahre erkannte die Aufsicht die Notwendigkeit Kontrahentenausfallrisiken, die aus der Gefahr des Ausfalls eines Geschäftspartners resultieren, stärker zu regulieren. Massnahmen: Gemäss Basel III müssen Banken zusätzliches Eigenkapital zur Deckung des Risikos einer Bonitätsverschlechterung der Gegenpartei halten Um das Kontrahentenausfallrisiko zu quantifizieren ist es notwendig den EAD entsprechend der 4 möglichen Methoden zu kalkulieren Das Konsultationspapier schlägt für eine adäquate Abbildung des Konrahentenausfallrisikos vor, den EAD um einen Add-On zu ergänzen. Bisher genutzte zentrale Gegenparteien unterliegen zukünftig ebenfalls einem Risikogewicht (bisher BMG = 0) Geschäfte welche nicht über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden unterliegen zukünftig höhere Kapitalanforderungen. Für die Unterlegung von Marktschwankungen aus Kontrahentenausfallrisiken (Credit Value Adjustment) wird eine Kapitalanforderung* für OTC gehandelte Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte eingeführt. Es werden somit Anreize geschaffen, beim Abschluss von Geschäften anstatt auf den unregulierten OTC-Markt stärker auf zentrale Kontrahenten zurückzugreifen. * Differenzierung zwischen fortgeschrittenen und einfachen CVA-Bemessungsansatz. Seite 2

3 Die Anforderungen sind durch EMIR und CRR für alle Banken umzusetzen Gesetzesgrundlage auf europäischer Ebene EMIR EMIR (European (European Market Market Infrastructure Infrastructure Regulation) Regulation) CRR CRR (Capital (Capital Requirement Requirement Regulation) Regulation) Standardisierte OTC-Derivate sind zukünftig über einen Zentralen Kontrahenten abzuwickeln Umsetzung der Baseler Vorschläge zur EK- Unterlegung von Kontrahentenrisiken Anforderungen an die Standardisierung werden von der ESMA* festgelegt Geltungsbereich: Änderungen gelten für alle Banken, die im Eigenhandel börsliche oder OTC-Derivate handeln. Dabei ist nicht entscheidend, ob man Handelsbuchinstitut ist oder nicht. Es existieren keine Bagatellgrenzen, d.h. die Regelungen greifen bereits ab dem ersten gehandelten Derivat. * ESMA: European Securities and Market Authority Seite 3

4 Ziel: Erhöhung der Transparenz und Sicherheit im Derivate-Handel Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Sicherheit Meldungen an Transaktionsregister Clearing von OTC-Derivaten über einen / keinen CCP* Erhöhung von Transparenz und Sicherheit Kleine Institute handeln als Client durch ihren Clearing Member** Gruppeninterne Geschäfte Einführung automatisierter Geschäftsbestätigungen * Ein Zentraler Kontrahent (CCP, Central Counterparty) tritt als Vertragspartei zwischen den Verkäufer und den Käufer (an den Terminbörsen ist es bspw. die EUREX) ** Ein Clearing Member ist Mitglied bei einem Clearinghouse (an den Terminbörsen z.b. die EUREX) und handelt dort im Auftrag ihrer Kunden oder in eigenem Auftrag Seite 4

5 Erhöhung der Transparenz durch Meldung an ein Transaktionsregister - Allgemein Meldung an ein Transaktionsregister 1/2 Aktuell gibt es noch keine i. S. d. EMIR registrierte bzw. anerkannte Transaktionsregister. Eventuell werden die Trioptima, die DTCC oder die REGIS-TR zugelassen. Es müssen für die effiziente Verarbeitung der Transaktionsinformationen globale Codes für Gegenparteien eingeführt werden. Es muss eine einheitliche Produkt-Taxonomie eingeführt werden. Seite 5

6 Erhöhung der Transparenz durch Meldung an ein Transaktionsregister - Verpflichtend Meldung an ein Transaktionsregister 2/2 Die Meldepflicht umfasst alle Derivatekontrakte (d.h. egal ob clearingpflichtig oder nicht). Meldepflicht besteht für beide Kontrahenten. Meldedaten umfassen u.a. Details zu Kontrahenten und geschäftsspezifische Daten. Die Einzelheiten sind spätestens an dem auf den Abschluss, die Änderung oder Beendigung des Kontraktes folgenden Arbeitstag zu melden. Seite 6

7 Im Zuge von Basel III kommt es zu höheren Kapitalanforderungen für Kontrahentenausfallrisiken in Abhängigkeit des Kontrahenten Clearing von OTC-Derivaten 1/4 Börse (als zentraler Kontrahent, CCP): Bisher wurde für Geschäfte mit einem zentralen Kontrahenten eine BMG = 0 angesetzt. Zukünftig Unterscheidung in Trade- und Default Fund Exposure. Trade Exposure (marktbewertete Position und Sicherheit) wird anhand der Marktbewertungs-, Standard- oder Interne-Modelle- Methode ermittelt und mit einem RW von 2% (zuvor 0%) ermittelt. Default Fund Exposure: Clearing-Member müssen in Default Fund einzahlen. Das Risikogewicht des Default Fund Exposures: Andere Kontrahenten (OTC): IRB Banken müssen Risikopositionen gegenüber Banken mit einer Aktiva grösser 100 Mio. USD mit mehr EK zu unterlegen (hierzu wir die Asset Value Correlation um 25% erhöht). Entfall der Laufzeitenmethode zur Bestimmung des Kreditäquivalenzbetrages (KÄB). Abbildung des Risiko einer Bonitätsverschlechterung des Geschäftspartners erfolgt anhand von Credit Value Adjustment (CVA), zu unterscheiden zwischen Fortgeschrittenen- oder Standard-Ansatz. BMG = Bemessungsgrundlage CCP = Central Counterparty RW = Risk weight Seite 7

8 Erhöhung der Sicherheit durch Clearing über einen / keinen CCP Clearing von OTC-Derivaten 2/4 Je nach Art des Clearing gelten unterschiedliche Anforderungen an die EK-Unterlegung der Geschäfte. Kein Clearing über CCP notwendig EK-Unterlegung: RWA 0%** Ja OTC-Geschäft Geschäftsabschluss Innerhalb eines Verbundes? Abwicklung über einen CCP? RWA 2% des Trade Exposures & Default Fund Exposure Nein Clearing über keinen CCP? Adressrisiko* + CVA-Charge * Adressrisiko: Entsprechend den Methoden im KSA od. IRBA CVA-Charge: entweder Interne-Modelle-Methode (IMM) oder Bond-Äquivalent ** sofern gruppeninternes Geschäft inkl. Clearing über CCP vorliegt Seite 8

9 Methoden zur Berechnung der Bessungsgrundlage derivativer Adressausfallrisikopositinen* Erhöhung der Sicherheit durch Clearing über einen / keinen CCP Clearing von OTC-Derivaten 3/4 Adressrisiko CVA-Charge Interne Modelle Methode Standardmethode Marktbewertungsmethode + Neu: Zusätzliche Kapitalanforderung für eine Erhöhung von erwarteten Verlusten aus OTC-Derivaten (CVA = Credit Value Adjustment) Laufzeitmethode** K CCR = K KSA,i,j + K CVA,Stand Kontrahenten Nettinggruppe * Methoden zur Berechnung der KSA-Bessungsgrundlage nach 17 Abs. 1 SolvV ** darf nur von Nichthandelsbuchinstituten unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden (vgl. 17 SolvV) Seite 9

10 Erhöhung der Sicherheit durch Clearing über einen / keinen CCP Clearing von OTC-Derivaten 4/4 Die CVA-Charge misst: Den potenzielle Bewertungsverlust des Portfolios, der am Ende der Haltedauer, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau, 99%) nicht überschritten wird. Methoden: Standardised CVA-Charge (S-CVA) Advanced CVA-Charge (nur bei Triple Modelle Banken*) * Banken, die Modelle zur Messung des Marktrisikos, des spezifischen Zinsrisikos und die Interne Modelle Methode einsetzen. Seite 10

11 Kleine Institute handeln als Client durch ihren Clearing Member Handel durch einen Clearing Member Der Client unterhält eine vertragliche Beziehung mit einem Clearing Member, die es diesem Unternehmen ermöglicht, seine Geschäfte über einen CCP abzurechnen. Client (ist nicht Mitglied bei Clearing Haus) Vertragliche Beziehung Clearing Member Clearing Haus Der Client berechnet seine EK-Unterlegung aus den Risikopositionen gegenüber Clearing Member grundsätzlich wie ein bilaterales Derivategeschäft. Bilaterale Geschäftspositionen sind mit der CVA-Charge zu unterlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine direkte Geschäftsbeziehung zum CCP angenommen werden. Seite 11

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