Counterparty Credit Risk (CCR)
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- Ina Grosser
- vor 8 Jahren
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1 Counterparty Credit Risk (CCR) QIS Infoveranstaltung 18. Februar 2010 Jochen Flach Deutsche Bundesbank Überblick Vorgeschlagene Änderungen Erhebungsbogen CCR Abschnitt B: Marktwertverluste durch Bonitätsverschlechterungen des Kontrahenten (CVA losses) Abschnitt C: Nachschuss-Risikoperiode (Margin period of risk) Abschnitt D: Wrong way risk Abschnitt E: Korrelationen (AVC) Abschnitt F: Zentrale Kontrahenten (CCPs) Abschnitt G: Shortcut Method Abschnitt A: Zusammenfassung (Impact summary) 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 2
2 Vorgeschlagene Änderungen für CCR Überarbeitung der Interne Modelle Methode (IMM) Verwendung gestresster Parameter Anpassung der Margining Period (Nachschuss-Risikoperiode) Überarbeitung der Shortcut-Methode Einführung einer Kapitalanforderung für Marktwertverluste (CVA charge) Erhöhung der AVC (Korrelation mit dem ökonomischen Faktor) für Forderungen gegenüber Financial Counterparties Anforderung für Nullgewichtung von Derivaten, die über Zentrale Kontrahenten abgewickelt werden 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 3 Erhebungsbogen CCR 2 Arbeitsblätter: CCR Eintragungen erfolgen nach dem aktuell verwendeten Ansatz zur Messung von CCR Für alle Institute relevant CCR memo Relevant für Institute ohne aufsichtliche Nutzung der IMM, die aber eigene Modellierungen bereits für interne Zwecke nutzen. Einzelne Abschnitte mit unterschiedlichem Adressatenkreis 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 4
3 Abschnitt B (i) Aktuelle Regeln erfassen keine Marktwertverluste durch Bonitätsverschlechterungen des Kontrahenten Erhebung von Daten zur aktuellen Behandlung von CVAs Erhebung von Daten zum sog. bond equivalent Beispiel zur Ermittlung in den Instruktionen (S. 66 ff.); Konsultationspapier: Par Zusätzlich werden Informationen zum sog stylised CVA VaR erhoben Ist derzeit nicht Teil der Änderungsvorschläge, soll aber in Zukunft diskutiert werden; Bessere Erfassung von CVA Volatilität 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 5 Abschnitt B (ii) Sum of current EAD, capital, and CVA of all counterparties where the CDS or bond spread of the counterparty is used to determine its CVA, across OTC derivatives Sum of current EAD, capital and CVA of all counterparties where neither the CDS spread nor the bond spread of the counterparty is used to determine its CVA, across OTC derivatives EAD Capital Total CVA Zeile 40 und 41 (für besicherte Exposures) bzw. 47 und 48 (für unbesicherte Exposures): Aufteilung nach EaD/Capital für Fälle, in denen CDS- oder Bond-Spreads der Kontrahenten genutzt wurden und Fälle, denen Spread für Kontrahenten abgeleitet wurde. Daten nur für OTC Derivate 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 6
4 Abschnitt B (iii) Zeile 52: Bestimmung auf Ebene der einzelnen Netting-Sets alternativ ist eine Bestimmung auf Counterparty Level möglich Keine Beschränkung der Laufzeit Formel siehe Instruktionen S. 62 Zeile 55: Anrechenbare Absicherungen: Single-name CDS oder äquivalente Instrumente, die sich direkt auf den Kontrahenten beziehen. 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 7 Abschnitt B (iv) Nur für OTC-Derivate Spalte F nur für IRBA-Institute; Berechnung des Stylised VaR. Zeile 62 und 63 für IMM-Institute Zeile 64 und 65 für Institute, die die Marktbewertungsmethode anwenden Formeln auf S. 64 und 65 der Instruktionen Spalten G bis I: Bond equivalent Banken mit anerkanntem Marktrisikomodell sollen alle Spalten ausfüllen; ansonsten sollen nur Spalte G und H ausgefüllt werden. Ergebnisse werden auf einen 1-Jahres-Horizont hochskaliert Ausführliche Anleitung auf S. 65 ff. 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 8
5 Abschnitt B (v) Abschnitt B.2 wird zur Kalibrierung der Stylised CVA VaR Anforderung benötigt. Berechnung von Effective PFE nach Formel auf S. 64 der Instruktionen. Informationen nur für IMM-Institute Zeilen 72 bis 76 nur für KSA-Institute Zeilen 80 bis 129 nur für IRBA-Institute Institute müssen PD- und LGD-Bänder selbst vorgeben (Forderungsgewichtete Durchschnitte) Es sollen die Werte eingetragen werden, die für aufsichtliche Zwecke verwendet werden. 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 9 Abschnitt C (i) Während der Krise traten außergewöhnliche Verluste aufgrund von Problemen bei der Abwicklung von Positionen auf: Große Netting Sets Illiquide Positionen Illiquide Sicherheiten Dispute über Nachschusshöhe ( Margining disputes ) Derzeitige Vorgaben für Nachschuss-Risikoperiode (5 Tage für SFTs und 10 Tage für OTC-Derivate) sind zu gering Erhöhung auf 20 Tage bei allen Netting Sets mit mehr als 5000 Transaktionen bzw. mit illiquiden Positionen. Verdopplung, wenn innerhalb der beiden letzten Quartale mehr als 2 Margining disputes auftraten. 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 10
6 Abschnitt C (ii) Die gleichen Informationen werden abgefragt für Netting Sets für OTC-Derivate Netting Sets für SFTs Produktübergreifende Netting Sets (OTC-Derivate und SFTs) Nur IMM-Institute 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 11 Abschnitt C (iii) 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 12
7 Abschnitt C (iv) Informationen über Large Disputes Auf Basis von Netting Sets Je Kontrahent 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 13 Abschnitt D Einführung einer expliziten Kapitalanforderung für Specific wrong way risk, wenn Kontrahent und Underlying rechtlich miteinander verbunden sind. EaD ist dann der Nennwert des Derivats oder des Bonds Die Positionen werden als separate Netting Sets behandelt Nur für IMM-Institute 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 14
8 Abschnitt E (i) Beobachtungen während der Krise und durchgeführte Analysen rechtfertigen eine Erhöhung der AVC für große Institute und Versicherungen sowie für unregulierte highly leveraged counterparties (im Wesentlichen Hedge Funds und financial guarantors ). Für Institute und Versicherungen ab einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mrd. USD Daten werden auch für eine zweite Grenze (100 Mrd. USD) erfasst Untergrenze gilt auf Gruppenebene Für unregulierte Unternehmungen ohne Untergrenze Erhöhung der AVC um 25% 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 15 Abschnitt E (ii) Daten nur für IRBA-Institute Umfasst alle Kreditrisikopositionen 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 16
9 Abschnitt F Aufschlüsselung nach verschiedenen Arten von Forderungen ggü. CCPs Alle Institute 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 17 Abschnitt G Nur für Institute, die die Shortcut-Method anwenden Es sollen beide Ansätze gerechnet werden (Formeln auf S. 78 und 79 der Instruktionen) 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 18
10 Abschnitt A (i) A.1: IMM-Institute Zeile 9: stressed EEPE Zeile 11: unstressed EEPE Parameter zum Bei Parametern, die auf historischen Daten geschätzt werden, wird der Zeitraum von 2005 bis 2007 betrachtet 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 19 Abschnitt A (ii) Nur IRBA-Institute Muss unbedingt ausgefüllt werden (Betrachtung der Auswirkungen auf der obersten Ebene) Zeile 15: Ohne Änderungen der AVCs Zeile 17 und 20: Auswirkungen auf CCR Positionen Zeile 18 und 21: Auswirkung auf alle Kreditrisikopositionen 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 20
11 Abschnitt A (iii) Dient zur Datensammlung für eine mögliche Rekalibrierung der einfacheren Methoden IMM-Institute sollen die einfacheren Ansätze rechnen 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 21 Abschnitt A (iv) Für IRBA-Institute, die nicht die IMM verwenden. Auswirkungen der Änderungen von AVCs und CVAs. 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 22
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen / Diskussion Jochen Flach Deutsche Bundesbank Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht jochen.flach@bundesbank.de 18. Februar 2010 QIS - Counterparty Credit Risk 23
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