Portfolio- und Risikomanagement. KAGB Anforderungen für Geschlossene (Immobilien)-Publikums-AIF mit externer KVG. Marketingmitteilung
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- Maya Hafner
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1 Die neuen Herausforderungen für Portfolio- und Risikomanagement KAGB Anforderungen für Geschlossene (Immobilien)-Publikums-AIF mit externer KVG Marketingmitteilung
2 Agenda Hintergrund der Änderungen und Anforderungen an die externe Service-KVG Portfoliomanagement Risikomanagement Verwahrstelle/Alternative Verwahrstelle Jahresabschlusserfahrungen Externe Bewerter Abschlussprüfer portfolio institutionell masters 2015,
3 Agenda Hintergrund der Änderungen und Anforderungen an die externe Service-KVG Portfoliomanagement Risikomanagement Verwahrstelle/Alternative Verwahrstelle Jahresabschlusserfahrungen Externe Bewerter Abschlussprüfer portfolio institutionell masters 2015,
4 Hintergrund der Änderungen Financial Stability Forum (FSF) und Europäischen Kommission im April 2008: Tätigkeiten und Akteure im Investmentfondsbereich werden reguliert Ziel Regulierung aller offenen und geschlossenen Fonds (AIF) mit Sitz in der EU/Drittland Neu im KAGB Initiatoren geschlossener Fonds benötigen eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (AIF-KVG, 154 KAGB) AIF in Form geschlossener Investmentkommanditgesellschaften (InvKG) sind von einer externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ( 17 Abs. 2 KAGB) zu verwalten i t b / t t/ l d / df portfolio institutionell masters 2015,
5 Rechtliche Anforderungen an die externe Service-KVG AIF-KVG übernimmt kollektive Vermögensverwaltung ( 20 Abs. 3 KAGB) mit Portfoliomanagement und Risikomanagement, administrative Tätigkeiten Vertrieb Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen des AIF ( 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB) AIF-KVG muss sowohl Portfoliomanagement als auch Risikomanagement selbst erbringen können ( 23 Nr. 10 KAGB) portfolio institutionell masters 2015,
6 Umsetzung Verwahrstelle Fonds Externe KVG Auslagerungen Interne Revision i Risikomanagement Portfolio Management Auslagerungskontrolle Externer Portfoliomanager Anlegerverwaltung / Kapitalkonten Fondsbuchhaltung Objektmanagement Berichtswesen/Meldungen Fondsadministrator Facility-Management Gesellschaft Vertrieb / Eigenkapitalbeschaffung Vertriebsgesellschaft Externe e Bewerter e Wirtschaftsprüfer portfolio institutionell masters 2015,
7 Agenda Hintergrund der Änderungen und Anforderungen an die externe Service-KVG Portfoliomanagement Risikomanagement Verwahrstelle/Alternative Verwahrstelle Jahresabschlusserfahrungen Externe Bewerter Abschlussprüfer portfolio institutionell masters 2015,
8 Portfoliomanagement für geschlossene Publikums-Immobilien-AIF Rechtlicher Rahmen AIF-KVG nimmt Portfoliomanagement selbst wahr AIF-KVG lagert Portfolio Management aus portfolio institutionell masters 2015,
9 AIF-KVG nimmt Portfoliomanagement selbst wahr entsprechend der Anlagestrategie den Zielen und dem Risikoprofil des AIF auf Basis angemessener, dokumentierter und regelmäßig aktualisierter Sorgfaltsprüfungsprozesse ( 29 Abs. 3 Nr. 1 KAGB) Gesellschaftsvertrag und Anlagebedingungen der InvKG Regelung detaillierter rechtlicher Vorgaben im Fremdverwaltungsvertrag zwischen InvKG und AIF-KVG (inklusive Anlagerichtlinien und SLA) zulässige Vermögensgegenstände Anlagegrenzen Leverage Risikoprofil portfolio institutionell masters 2015,
10 AIF-KVG lagert Portfolio Management aus (1) Auslagerung des Portfoliomanagements ist genehmigungspflichtig Auslagerung des Portfoliomangements auf ein Auslagerungsunternehmen unter den Voraussetzungen des 36 KAGB, insb. nach Abs. 1 Satz 1: Objektiver Grund für Auslagerung (Nr. 1) Ausreichende Ressourcen beim Auslagerungsunternehmen, zuverlässige Geschäftsleiter (Nr. 2) und hinreichend qualifiziert (Nr. 6) Risikomanagement verbleibt bei AIF-KVG (Nr. 3, Abs. 5) Auslagerungsunternehmen für Zwecke der Vermögensverwaltung oder Finanzportfolioverwaltung zugelassen oder registriert (Nr. 3) Auslagerungsunternehmen unterliegt einer Aufsicht (Nr. 3) Keine Beeinträchtigung der Aufsicht der AIF-KVG durch Auslagerung (Nr. 5) Wirksame Überwachung des Auslagerungsunternehmens (Nr. 7, 8) portfolio institutionell masters 2015,
11 AIF-KVG lagert Portfolio Management aus (2) Anlagen für Rechnung des AIF entsprechend der Anlagestrategie den Zielen und dem Risikoprofil des AIF auf fbasis angemessener, dokumentierter t und regelmäßig aktualisierter i t Sorgfaltsprüfungsprozesse ( 29 Abs. 3 Nr. 1 KAGB) Gesellschaftsvertrag t und danlagebedingungen der InvKG Regelung detaillierter rechtlicher Vorgaben im Fremdverwaltungsvertrag zwischen InvKG und AIF-KVG (inklusive Anlagerichtlinien und SLA) zulässige Vermögensgegenstände Anlagegrenzen g Leverage Risikoprofil portfolio institutionell masters 2015,
12 Portfoliomanagement Pflichten Beachtung der Bestimmungen des KAGB sowie der von der KVG vorgegebenen Weisungen, Anlageziele, Anlagegrenzen sowie Risikogrenzen Disposition über die Vermögensgegenstände des Fonds, hier der An- und Verkauf von Immobilien einschließlich der Durchführung entsprechender Due Diligence Entscheidung über sämtliche Maßnahmen in Bezug auf einen Vermögensgegenstand g g des Fonds mit möglicherweise weitreichenden wirtschaftlichen Folgen wie z.b. bei Vermietung oder Sanierung von Objekten Aufnahme von Krediten und Belastung von Vermögensgegenständen des Fonds sowie Abtretung und Belastung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen Interne Grundsätze und Verfahren für ein angemessenes Risikocontrolling Vorkehrungen zur Vermeidung von bestimmten Geschäften (Interessenkonflikte, Insidergeschäfte etc.) portfolio institutionell masters 2015,
13 Portfoliomanagement Berichterstattung und Dokumentation portfolio institutionell masters 2015,
14 Portfoliomanagement Berichterstattung und Dokumentation Berichterstattung an KVG bzw. Verwahrstelle Bericht über alle für Rechnung des Fonds getätigten Geschäfte Information bei aktiven oder passiven Verletzungen der Anlagegrenzen g bzw. Risikolimitüberschreitungen Dokumentation (Oderbuch) Dokumentation der abgeschlossenen Geschäfte, sodass diese im Einzelnen nachvollzogen werden können portfolio institutionell masters 2015,
15 Portfoliomanagement Ankäufe/Verkäufe Nach Durchführung der Due Diligence und positiver Entscheidung zur Durchführung eines Ankaufs/Verkaufs sowie Einigung mit Verkäufer/Käufer werden Objektangaben b aus Due Diligence bzw. Facility Management und Property Management in Ankaufs-/Verkaufsreport übernommen. Einholung der Zustimmungen von KVG und Verwahrstelle auf Basis eines zur Verfügung gestellten Ankaufs- oder Verkaufsreports sowie aller relevanter Unterlagen Dokumentation im Auftragsbuch (kompletter Ankaufs-/Verkaufsvorgang) Wesentlichen Angaben aus Ankaufs-/Verkaufsreport (Kaufpreis, Verkehrswert, Kaufpreisfaktor, Renditen etc.) Versanddatum: Ankaufs-/Verkaufsreport an KVG und Verwahrstelle Datum der Zustimmung/Ablehnung durch KVG und Verwahrstelle Nutzen und Lastenübergang Eingang relevanter Unterlagen (unterzeichneter t Kaufvertrag, geänderter Grundbucheintrag etc.) portfolio institutionell masters 2015,
16 Portfoliomanagement Standardisierte Vorlagen für Kauf/Verkauf (1) Objektfoto Name des AIF Geplanter Beurkundungstermin, Kaufpreis und Verkehrswert gem. Gutachten Information zu Liquidität Datum des Gutachtens, Name des Gutachters und Hinweis auf Anzeige bei der BaFin angezeigt Daten werden automatisch berechnet portfolio institutionell masters 2015,
17 Portfoliomanagement Standardisierte Vorlagen für Kauf/Verkauf (2) Grundbuchliche Einschränkungen Altlasten / Baulasten Rückständige Mieten / Zahlungen Vorgesehene Investitions-/Umbaukosten t aufgeteilt nach kurz-, mittel- und langfristig Angaben zu vorgesehenen Investitionen Angaben zum Objektzustand und Baujahr portfolio institutionell masters 2015,
18 Portfoliomanagement Standardisierte Vorlagen für Kauf/Verkauf (3) Erläuterung mögliche Auswirkungen von Investitionen auf den Verkehrswert Erläuterung möglicher Auswirkung von Investitionen auf die Vermietungsfläche und die Miete Geplante Soll-Miete p.a. und geplantes Datum für Realisierung nach Durchführung von geplanten Investitionen portfolio institutionell masters 2015,
19 Portfoliomanagement Standardisierte Vorlagen für Kauf/Verkauf (4) Beizufügende Unterlagen Entwurf Kaufvertrag Grundbuchauszug Auszug Katasterplan / Flurkarte Verkehrswertgutachten Auskunft Altlastenkataster Auskunft Baulastenverzeichnis Mieterlisten und Liste Mietsicherheiten Mietverträge der Ankermieter Dienstleisterliste i t li t Energiepass Zustimmung Beirat portfolio institutionell masters 2015,
20 Portfoliomanagement Dokumentation im Auftragsbuch (1) Das Auftragsbuch enthält den kompletten Ankaufs-/Verkaufsvorgang Versanddatum: Ankaufs-/Verkaufsreport an KVG und Verwahrstelle Kauf oder Verkauf nebst Objektdaten Datum PM PM Kauf / Objekt- Bau- Objekt- Auftrag/ Fonds Objekt-Ort Objektstr. 1 2 Verkauf PLZ jahr Art Report Letzter Verkehrswert bei Verkauf oder Verkehrswert aus Ankaufsgutachten Notarieller Kaufpreis, voraussichtliche Gestehungskosten und Datum Notartermin Verkehrswert Kaufpreis inkl. Verkehrswert Notarieller Notartermin Verkauf Gestehungskosten Ankauf Kaufpreis geplant portfolio institutionell masters 2015,
21 Portfoliomanagement Dokumentation im Auftragsbuch (2) Letzter Verkehrswert bei Verkauf oder Verkehrswert aus Ankaufsgutachten Notarieller Kaufpreis, voraussichtliche Gestehungskosten und Datum Notartermin Verkehrswert Verkauf Kaufpreis inkl. Gestehungskosten Verkehrswert Ankauf Notarieller Kaufpreis Notartermin geplant Datum der Zustimmung/Ablehnung durch KVG und Verwahrstelle Nutzen und Lastenübergang Eingang relevanter Unterlagen (unterzeichneter Kaufvertrag, geänderter Grundbucheintrag etc.) portfolio institutionell masters 2015,
22 Stellungnahme der KVG Standardisierte Vorlagen Die wesentlichen Informationen und Daten aus dem Report des Portfolio Managements Datum der Stellungnahme Zustimmung oder Ablehnung portfolio institutionell masters 2015,
23 Stellungnahme der Verwahrstelle Standardisierte Vorlagen Die wesentlichen Informationen und Daten aus dem Report des Portfolio Managements Datum der Stellungnahme Zustimmung oder Ablehnung portfolio institutionell masters 2015,
24 Portfoliomanagement Nach Zustimmung für Ankauf/Verkauf Zustimmungen der KVG und Verwahrstelle sind zu dokumentieren. Information an Geschäftsführungsgesellschaft des Fonds, dass Zustimmung zum geplanten Ankauf / Verkauf vorliegt Information an Geschäftsführungsgesellschaft des Fonds, dass Zustimmung zum geplanten Ankauf / Verkauf vorliegt Beauftragung des Vertreters, der notariellen Beurkundungstermin wahrnimmt Zustimmung Zustimmung AVANA Rödl fairam Freigabe Beurkundung Terminvertreter bei Beurkundung portfolio institutionell masters 2015,
25 Portfoliomanagement Nach notarieller Beurkundung Fortführung der Dokumentation im Auftragsbuch Datum des erfolgreich abgeschlossenen Notartermins Eingang des notariell beurkundeten Kaufvertrags Eintragung der Auflassungsvormerkung und Zahlungsvoraussetzungen Datum des Übergangs von Nutzen und Lasten Erhalt des geänderten Grundbuchauszugs Kaufdatum Urkunde Eingang beurkundeter KV von GF GmbH erhalten N+L Übergang N+L Übergang Bestätigung durch GF GmbH geänderter Grundbucheintrag liegt vor Anmerkungen portfolio institutionell masters 2015,
26 Agenda Hintergrund der Änderungen und Anforderungen an die externe Service-KVG Portfoliomanagement Risikomanagement Verwahrstelle/Alternative Verwahrstelle Jahresabschlusserfahrungen Externe Bewerter Abschlussprüfer portfolio institutionell masters 2015,
27 Risikomanagement portfolio institutionell masters 2015,
28 Risikomanagement Rechtlicher Rahmen Einrichtung und Aufrechterhaltung einer dauerhaften Risikocontrolling-Funktion durch die AIF-KVG ( 29 Abs. 1 Satz 1 KAGB) Angemessene Risikomanagementsysteme für die jeweiligen Anlagestrategien zu den wesentlichen Risiken ( 29 Abs. 2 KAGB) insb. zur Erfassung Messung Steuerung und Überwachung Funktionale und hierarchische Trennung des Risikomanagements von den operativen Bereichen einschließlich Portfoliomanagement, von der BaFin überwacht ( 29 Abs. 1, 5 Nr. 3 KAGB). Auslagerung des Risikomanagements entsprechend den Voraussetzungen wie bei der Auslagerung des Portfoliomanagements ( 36 KAGB) Portfoliomanagement muss dann bei AIF-KVG (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5) verbleiben portfolio institutionell masters 2015,
29 Aktivitäten im Risikomanagement Laufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der mit den einzelnen Anlagepositionen verbundenen Risiken sowie deren jeweilige Wirkung auf das Gesamtrisikoprofil des AIF durch Nutzung angemessener Stresstests ( 29 Abs. 3 Nr. 2 KAGB) Gewährleistung, dass Risikoprofile des AIF der Größe, Zusammensetzung sowie den Anlagestrategien und Anlagezielen entspricht, wie sie in den Anlagebedingungen, Verkaufsprospekt und sonstigen Verkaufsunterlagen festgelegt sind ( 29 Abs. 3 Nr. 3 KAGB) Liquiditätsmanagement über angemessenes Liquiditätsmanagementsystem ( 30 KAGB) Regelmäßige Durchführung von Stresstests t t unter Zugrundelegung normaler und außergewöhnlicher Liquiditätsbedingungen (Abs. 2) Gewährleistung, dass Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätze des AIF übereinstimmen (Abs. 3) Bestimmung von Kriterien für die Liquiditätsmanagementsysteme und verfahren (Abs. 4 und Art. 46 bis 49 Level-II-VO) portfolio institutionell masters 2015,
30 Aufgaben im Risikomanagement Überwachung der Risiken Erstellung eines Risikomanagement-Handbuchs, in dem Risikoprofile für die Fonds angelegt werden Liquiditätsmanagement Überwachung Leverage Überwachung Kreditaufnahme Überwachung gesetzlicher und vertraglicher Anlagegrenzen Meldewesen Risikobericht AWV Meldung Bankenstatistik AIFM-Reporting portfolio institutionell masters 2015,
31 Aufgaben im Risikomanagement Ablauf einer Transaktion Kontrolle der Transaktion im Vorfeld im Rahmen des Gesellschaftsvertrags und der Anlagebedingungen sowie Vorlage aller notwendigen Unterlagen wie Verkehrswertgutachten Grundbuchauszug Kaufvertrag Katasterauszug Alt-Baulasten-Auskunft Transaktionsreport des Portfoliomanagers Dokumentation und Prüfungstätigkeiten nach Freigabe für Ankauf/Verkauf bis zum Übergang von Nutzen und Lasten Dokumentation der Entscheidung Kontrolle der Zahlungen Kontrolle der Grundbucheinträge portfolio institutionell masters 2015,
32 Agenda Hintergrund der Änderungen und Anforderungen an die externe Service-KVG Portfoliomanagement Risikomanagement Verwahrstelle/Alternative Verwahrstelle Jahresabschlusserfahrungen Externe Bewerter Abschlussprüfer portfolio institutionell masters 2015,
33 Verwahrstelle Rechtlicher Rahmen Grundsätzliches Alle Alternativen Investmentfonds (AIF), auch solche die sich lediglich an professionelle und semi-professionelle Investoren richten (Spezial-AIF), benötigen nach den Vorgaben des KAGB eine Verwahrstelle. Regelungen in 80 ff. KAGB, Art. 83 ff. Level-II-VO, BaFin-Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach 80 Absatz 3 KAGB vom 18. Juli 2013, BaFin-Verwahrstellenrundschreiben in Konsultation insb. Kreditinstitute, die Verwahrstellendienstleistungen erbringen dürfen ( 80 Abs. 2 Nr. 1 KAGB) von BaFin zu genehmigender ( 87, 69 Abs. 1, 80 Abs. 4 KAGB) Treuhänder als alternative Verwahrstelle ( 80 Abs. 3 KAGB) wenn: keine Rückgabemöglichkeit innerhalb von fünf Jahren (Nr. 1) grundsätzlich keine Investition in verwahrfähige Vermögensgegenstände (Nr. 2 lit.a)) Beauftragung durch die InvKG oder die AIF-KVG (Gesetzesbegründung Nr. 599 zu 80 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz KAGB) Zur Genehmigung ist Verwahrstellenvertrag bei der BaFin einzureichen portfolio institutionell masters 2015,
34 Verwahrstelle Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten der Verwahrstelle detailliert geregelt ( 81 ff. KAGB, Art. 83 ff. Level-II-VO, Ziffer IV. BaFin-Merkblatt), insbesondere: Kontrollfunktion Überwachung Anteilsausgabe und -rücknahme, korrekte Ausführung von Geschäften und Ertragsverwendung ( 83 KAGB, Art Level-II- VO, Ziffer IV.6 BaFin-Merkblatt) Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Geschäften wie bspw. Verkauf oder Belastung von zum AIF gehörenden Immobilien ( 84 KAGB) Verhinderung von bzw. Umgang mit Interessenkonflikten ( 85 KAGB, Ziffer IV.7 BaFin-Merkblatt) portfolio institutionell masters 2015,
35 Verwahrstelle - Anforderungen an Treuhänder als alternative Verwahrstelle natürliche Person oder Gesellschaft ( 80 Abs. 9 Satz 3 KAGB, Ziffer III.1 BaFin- Merkblatt) Fachkenntnisse der natürlichen Person oder eines Geschäftsleiters der Gesellschaft ( 80 Abs. 9 KAGB, Ziffer III.2 BaFin-Merkblatt) Finanzielle i Garantie, Haftpflichtversicherung fli i h ( 80 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 KAGB, Ziffer III.3 BaFin-Merkblatt) Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch Straffreiheitserklärung, polizeiliches Führungszeugnis (Ziffer III.4 BaFin-Merkblatt) Verwahrstellenvertrag g( 80 Abs. 1 Satz 2 KAGB, Ziffer III.5 BaFin-Merkblatt) Organisatorische Vorkehrungen (notwendige technische Struktur und qualitativ sowie quantitativ ausreichende personelle Ressourcen), so dass Verwahrstelle jederzeit alle Pflichten nach KAGB und Level-II-VO (Ziffer III.6 BaFin-Merkblatt) sowie dem Verwahrstellenvertrag inkl. SLA erfüllen kann portfolio institutionell masters 2015,
36 Verwahrstelle Aufgaben (1) Eigentumsüberprüfung und Führung sowie Überwachung eines Bestandsverzeichnisses bei nicht-verwahrfähigen Vermögensgegenständen Sicherstellung, dass Eintritt bzw. Ausscheiden eines Anlegers in bzw. aus jeweiligen AIF und Wertermittlung der Anteile des jeweiligen AIF den Vorschriften des KAGB sowie Regelungen g der Anlagebedingungen g g und des Gesellschaftsvertrags des jeweiligen AIF entsprechen Überwachung, dass bei Transaktionen mit Vermögenswerten des jeweiligen AIF Gegenwert dem jeweiligen AIF oder für Rechnung des jeweiligen AIF innerhalb der üblichen Fristen überwiesen wird Sicherstellung, dass Erträge nach den Vorschriften des KAGB sowie der Regelungen der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrags des jeweiligen AIF verwendet werden. Ausführung der Weisungen der AIF-KVG, sofern diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die jeweiligen Anlagebedingungen verstoßen Sicherstellung der Überwachung der Zahlungsströme des AIF portfolio institutionell masters 2015,
37 Verwahrstelle Aufgaben (2) Erteilung der Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften, soweit diese den Vorschriften des KAGB entsprechen und mit den Anlagebedingungen des jeweiligen AIF übereinstimmen. Überwachung der Einhaltung der für den jeweiligen AIF geltenden gesetzlichen und in den Anlagebedingungen g g festgelegten g Anlagegrenzen g Überwachung der Eintragung bzw. Sicherstellung der Wirksamkeit der Verfügungsbeschränkungen ( 83 Absatz 4, 84 Absatz 1 Nr. 3 KAGB) portfolio institutionell masters 2015,
38 Verwahrstelle Aufgaben (3) Regelmäßige Prüfung, ob seitens der KVG jeweils geeignete Prozesse zur Bewertung der Vermögensgegenstände der AIF eingerichtet und angewendet werden Sicherstellung, dass Bewertungsgrundsätze und verfahren der KVG wirksam umgesetzt und regelmäßig überprüft werden. Überprüfung von Vermögensaufstellungen von Immobilien-Gesellschaften ll ( 1 Abs. 19 Nr. 22, 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB), an dem der jeweilige AIF Anteile oder Aktien hält, zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt Aus- und Rückgabe von Anteilen Anteilwertermittlung und Bewertung Kontrollfunktion bei Transaktionen und Geldwäsche Umfassender Informationsaustausch mit Portfoliomanagement und KVG portfolio institutionell masters 2015,
39 Agenda Hintergrund der Änderungen und Anforderungen an die externe Service-KVG Portfoliomanagement Risikomanagement Verwahrstelle/Alternative Verwahrstelle Jahresabschlusserfahrungen Externe Bewerter Abschlussprüfer portfolio institutionell masters 2015,
40 Externer Bewerter Rechtlicher Rahmen (1) Anforderungen an den Bewerter, Pflichten der AIF-KVG bei der Bestellung eines Bewerters und Rechte der BaFin im Hinblick auf einen Bewerter in 271 Abs. 4, 216 KAGB, Art.76 ff. Level-II-VO sowie im BaFin-Rundschreiben 07/2015 (WA) vom 29. Juli 2015 geregelt Externer Bewerter ( 271 Abs. 4, 216 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KAGB) oder AIF-KVG selbst ( 271 Abs. 4, 216 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KAGB) Nachweispflichten der AIF-KVG bei Bestellung externer Bewerter Anforderungen an gesetzlich anerkannte obligatorische berufsmäßige Registrierung, berufsständische Regeln oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Berufsausübung regeln ( 216 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, Ziffer I BaFin-Rundschreiben 07/2015) Ausreichende berufliche Garantien ( 216 Abs. 2 Nr. 2 KAGB i.v.m. Vm Art. 73 Level-II- VO, Ziffer II BaFin-Rundschreiben 07/2015) portfolio institutionell masters 2015,
41 Externer Bewerter Rechtlicher Rahmen (2) Anforderungen des 36 Abs. 1, 2 und 10 KAGB gelten entsprechend ( 216 Abs. 2 Nr. 3 KAGB, Ziffer III BaFin-Rundschreiben 07/2015) Angabe eines objektiven Grundes für Bestellung eines externen Bewerters, Nachweis über Maßnahmen zur Überwachung des externen Bewerters sowie keine Beeinträchtigung einer wirksamen Beaufsichtigung der AIF-KVG durch die BaFin aufgrund der externen Bewertung Ankaufsbewerter und Folgebewerter (jährliche Bewertung) nicht identisch ( 261 Abs. 5 Nr. 2 KAGB) portfolio institutionell masters 2015,
42 Externer Bewerter - Voraussetzungen Natürliche Personen Unterschriebener Lebenslauf (lückenlos) Unterschriebene Straffreiheitserklärung Gutachtenliste der letzten 5 Jahre Mustergutachten, Unterschriftenseite inklusive Unterschrift Ggf. eine Kopie der Bestellungsurkunde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken Nachweis aktueller Haftpflichtversicherung min. 1 Mio. Euro Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) Direktversand an BaFin Erklärung, dass die technisch-organisatorische Ausstattung zur Wahrnehmung der Aufgabe als externer Bewerter vorhanden ist (inkl. Vertraulichkeit der Daten, (EDV-) Notfallplan) Darstellung der internen Abläufe im Bewertungsverfahren, insbesondere kurze Prozessbeschreibung portfolio institutionell masters 2015,
43 Externer Bewerter - Voraussetzungen Juristische Personen (1) HR Auszug Organigramm des Unternehmens unterschrieben Nachweis aktueller Haftpflichtversicherung min. 1 Mio. Euro Erklärung, dass die technisch-organisatorische Ausstattung zur Wahrnehmung der Aufgabe als externer Bewerter vorhanden ist (inkl. Vertraulichkeit der Daten, (EDV-) Notfallplan) Darstellung der internen Abläufe im Bewertungsverfahren, insbesondere kurze Prozessbeschreibung Gewerbezentralregister-Auszug t von jedem anzuzeigendem Geschäftsführer füh portfolio institutionell masters 2015,
44 Externer Bewerter - Voraussetzungen Juristische Personen (2) Zusätzlich von jedem anzuzeigenden Mitarbeiter: Mustergutachten, Unterschriftenseite inklusive Unterschrift Gutachtenliste der letzten 5 Jahre Unterschriebener Lebenslauf (lückenlos) Unterschriebene Straffreiheitserklärung Gewerbezentralregister-Auszug Ggf. eine Kopie der Bestellungsurkunde als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) portfolio institutionell masters 2015,
45 Externer Bewerter Details Im Rahmen des Jahresabschlusses der Fonds müssen Verkehrswertgutachten für die Objekte durch externe Bewerter erstellt werden Externe Bewerter werden durch die AIF-KVG bestellt und der BaFin sowie der Verwahrstelle angezeigt Bestellung eines Bewerters ist nur für einen Zeitraum von maximal drei Jahren möglich Einnahmen des Bewerters aus seiner Tätigkeit für die AIF-KVG dürfen 30 Prozent seiner Gesamteinnahmen, bezogen auf das abgelaufene Geschäftsjahr des Bewerters, nicht überschreiten. Jeder Bewerter hat der AIF-KVG eine schriftliche Mitteilung hierüber abzugeben Die AIF-KVG darf den Bewerter erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Ende des maximalen dreijährigen Zeitraums erneut als Bewerter bestellen portfolio institutionell masters 2015,
46 Externer Bewerter Ankaufs-/Folgebewertung Ein Bewerter, der als Ankaufsbewerter für ein Objekt tätig war, darf als Bewerter (Regelbewertung) erst dann tätig werden, wenn seit dem Stichtag seiner letzten für das Objekt erstellten Ankaufsbewertung zwei Jahre verstrichen sind (nicht eindeutig, ob Regelung auf KVG-Ebene oder Fondsebene gilt). Die Ankaufsbewertung von in 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB genannten Vermögensgegenständen ist bis zu einer Größe von 50 Mio. Euro von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Millionen Euro von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen durchführen, vorzunehmen. portfolio institutionell masters 2015,
47 Externer Bewerter Beauftragung Der Bewerter wird für die entsprechenden Objekte zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beauftragt (Durchführung nach den Vorgaben der Bewertungsrichtlinie) portfolio institutionell masters 2015,
48 Jahresabschluss Rechtlicher Rahmen Erstellung des Jahresberichts innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende gemäß der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung ( 158, 135 KAGB) Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen von der InvKG bestellten Abschlussprüfer und Erstellung eines Prüfungsberichts unter Beachtung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KARBV) ( 159, 136 KAGB) Einreichung des Prüfungsberichts bei der BaFin unverzüglich nach Beendigung der Prüfung ( 159 Satz 2 KAGB) Offenlegung des Jahresberichts spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger ( 160 Abs. 1 KAGB) Zur-Verfügung-Stellung des Jahresberichts an Anleger ( 160 Abs. 2, 3 KAGB) Einreichung des Jahresberichts bei der BaFin unverzüglich nach der Erstellung ( 160 Abs. 4 KAGB) portfolio institutionell masters 2015,
49 Jahresabschluss Bestandteile (1) a) Aufgestellter und geprüfter Jahresabschluss Bilanz und GuV Vermögensübersicht Vermögensaufstellung Teil 1: Immobilienverzeichnis Vermögensaufstellung Teil 2: Bestand der Liquidität Vermögensaufstellung Teil 3: sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen Verzeichnis der Käufe/Verkäufe von Immobilien Ertrags- und Aufwandsrechnung Verwendungsrechnung Entwicklung des Fondsvermögens Angaben gemäß 300 KAGB portfolio institutionell masters 2015,
50 Jahresabschluss Bestandteile (2) Aufgestellter und geprüfter Lagebericht (Wirtschaftsbericht) Lage des Unternehmens Risikobericht Zukünftige Entwicklung Tätigkeitsbericht Portfoliomanager Anhang (Allgemeine Angaben) Angaben zu den Vermögensgegenständen ( 25 Abs.5 KARBV) Vergleichende Übersicht der letzten drei Jahre Darstellung der Kapitalkonten der Kommanditisten Angaben der Käufe/Verkäufe in Sachwerten sonstige Angaben Angaben zur Mitarbeitervergütung Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung Besonderer Vermerk Abschlussprüfer portfolio institutionell masters 2015,
51 Wichtige Hinweise Diese Präsentation stellt keine Werbung gemäß 5 Abs. 2 KAGB i.v.m. 31 Abs. 2 WpHG dar. Sie dient lediglich als Diskussionsgrundlage für ein Gespräch über unsere Leistungen in der Vermögensanlage ausschließlich für Professionelle Kunden gemäß 5 Abs. 2 KAGB i.v.m. 31 Abs. 2 WpHG und/oder Geeignete Gegenparteien gem. 5 Abs. 2 KAGB i.v.m. 31 Abs. 2 WPHG und ist nicht für Privatkunden bestimmt. Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Die darin dargestellten Aussagen und Thesen sind ohne weitere Erläuterungen durch einen unserer Berater nur bedingt aussagefähig. Wir behalten uns Änderungen dieser Unterlagen vor und können, obwohl sie auf Informationen basieren, die wir für verlässlich halten, keine Garantie für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Diese Präsentation ist nicht als allgemeiner Leitfaden für die Geldanlage oder als Quelle konkreter Anlageempfehlungen gedacht und enthält kein Kaufangebot, keine Empfehlungen hinsichtlich einer Anlagestrategie oder bestimmter Anlageziele, da Anlagestrategie und -ziele von den individuellen Verhältnissen des Kunden abhängen. Sie stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Wir weisen darauf hin, dass die AVANA Invest GmbH und die fairam AG weder rechtliche noch steuerrechtliche Beratungsleistungen erbringen und empfehlen Ihnen, rechtliche und steuerliche Berater Ihres Vertrauens zum Zweck der Überprüfung der Eignung bestimmter Produkte für Sie hinzuzuziehen. portfolio institutionell masters 2015,
52 Ihre Ansprechpartner fairam AG Austrasse 14 FL-9495 Triesen Liechtenstein Telefon: Fax: AVANA Invest GmbH Thierschplatz 6 Lehel Carré D München Telefon: Fax: Dr. Heinrich Wohlfart CEO h.wohlfart@fairam.com Götz J. Kirchhoff Gesellschafter - Geschäftsführer goetz.kirchhoff@avanainvest.com portfolio institutionell masters 2015,
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