FACHINFORMATION TECHNISCHE MASSNAHMEN ZUR EINHALTUNG DER TRINKWASSERHYGIENE

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1 FACHINFORMATION TECHNISCHE MASSNAHMEN ZUR EINHALTUNG DER TRINKWASSERHYGIENE

2 Mit freundlicher Unterstützung von Viega GmbH & Co. KG Postfach 4 30/4 40, Attendorn Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH Postfach 11 40, Höchstädt/Donau Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, St. Augustin Telefon ( ) , Telefax ( ) info@zvshk.de Internet: Mai 2012 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.

3 Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen 4 Gesundheitsgefährdung durch Legionellen und deren technische Ursachen 6 Gesundheitsgefährdung durch Pseudomonas aeruginosa und deren technische Ursachen 8 Anlagenarten: Klein- und Großanlagen 10 Technische Regeln 11 Anforderungen an die Trinkwassererwärmung 12 Werkstoffe und Produkte 14 Leitungsanlagen 15 Armaturen 18 Inbetriebnahme 22 Betrieb, Inspektion/Wartung 22 Sanierung 23 Hygienisch-mikrobioloigische Untersuchungen und Bewertung 28 Bewertung 29 Dokumentation der Sanierungsarbeiten 29 3

4 Einleitung Ziel Diese Fachinformation beschäftigt sich mit technischen Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene in Trinkwasserinstallationen. Ziel ist die Verminderung der bakteriellen Kontamination des Trinkwassers. Der Fokus liegt dabei auf Pseudomonas aeruginosa als Leitbakterium für die Kaltwasserinstallation und auf Legionella pneumophila als Leitbakterium für die Warmwasserinstallation. Beachtung der TrinkwV und der allgemein anerkannten Regeln der Technik Grundvoraussetzung für das oben genannte Ziel ist darüber hinaus die Beachtung der chemischen und physikalisch-technischen Parameter der Trinkwasserverordnung und die Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie beispielsweise DIN EN 1717, DIN EN 806, DIN 1988, DIN , DIN EN 12502, VDI-Richtlinie 6023 und DVGW-Arbeitsblatt W 551. Gemäß TrinkwV sollten durch einen akkreditierten Branchenzertifizierer zertifizierte Verfahren und Produkte eingesetzt werden. Rechtliche Rahmenbedingungen Anzeigepflicht des Eigentümers Untersuchungspflicht jährlich bzw. nach Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt Probenahme und Probenehmer Gebäude mit bakterienkontaminierten Trinkwasseranlagen können vom Gesundheitsamt vorübergehend geschlossen werden Nach 13 der Trinkwasserverordnung hat der Eigentümer einer Wasserverteilungsanlage im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit seine Trinkwasserinstallation dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit besteht diese Anzeigepflicht nur dann, wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorliegt. Nach 14 der Trinkwasserverordnung besteht eine jährliche Untersuchungspflicht, wenn in dem Gebäude Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit ab gegeben wird. Diese Untersuchungspflicht besteht für Großanlagen, die eine Dusche oder eine Einrichtung enthält, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser kommt. Wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt werden, kann das Gesundheitsamt längere Untersuchungsintervalle festlegen z. B. alle drei Jahre. An geeigneten Probenahmestellen sind Wasserproben nach den anerkannten Regeln der Technik nur von Probenehmern eines akkreditierten Wasserlabors zu entnehmen. Wenn bei Untersuchungen Wasserproben mit Legionellen oder Pseudomonaden kontaminiert sind, kann das Gesundheitsamt die Nutzung des Trinkwassers einschränken (z. B. Duschverbot) oder solche Gebäude sogar vorübergehend schließen. Vorkommnisse dieser Art betrafen in der Vergangenheit auch Neubauten. Kontaminierte Trinkwasserinstallationen können erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem eine Sanierung stattgefunden hat und der Nachweis einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit erfolgte. 4

5 Kontaminationen können auch in Ein-/Zweifamilienhäusern entstehen Untersuchungen in Kleinanlagen, wie z. B. in Ein- oder Zweifamilienhäusern, zeigten ebenfalls Bakterienkontaminationen, wenn die Anlagen nicht nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und nicht bestimmungsgemäß betrieben wurden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es nach 14 der Trinkwasserverordnung keine Untersuchungspflichten. Deshalb müssen aber trotzdem die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Planer und SHK- Fachbetriebe müssen die Regeln der Technik kennen und einhalten Aus diesen vorgenannten Gründen müssen sich Planer und ausführende Betriebe mit den Anforderungen der Trinkwasserverordnung befassen. Mit Legionellen infizierte Amöbe Pseudomonas aeruginosa 5

6 Gesundheitsgefährdung durch Legionellen und deren technische Ursachen Entdeckung Philadelphia USA 1976: Kriegsveteranentreffen Kriegsveteranen (Legionäre) 220 erkrankten an atypischer Pneumonie 30 Personen starben unmittelbar Symptome Legionellen-Pneumonie Pontiac-Fieber Erreger schwere Erkrankung schwere Grippe, Lungenentzündung und Beeinträchtigungen von anderen Organsystemen Inkubationszeit 2 10 Tage Erkrankungen geschätzt: ca pro Jahr in Deutschland Sterblichkeit ca % (bis 80 % möglich) sofortige Behandlung durch Antibiotika unmittelbar nach Krankheitsausbruch leichte Erkrankung grippeähnlicher Husten, Durchfall und Fieber Inkubationszeit 2 3 Tage nach wenigen Tagen kommt es zur Heilung keine Sterbefälle bisher bekannt stäbchenförmige Bakterien, Größe ca. 1 bis 5 μm Infektion vor allem durch Einatmen von kontaminiertem Wasser als Aerosol (= Schwebeteilchen, luftgetragene Partikel), z. B. beim Duschen, in Whirlpools oder klimatisierten Räumen mit automatischer Luftbefeuchtung Natürliches Vorkommen in Süßwässern, wie z. B. Seen und Flüssen, aber auch in Salz- bzw. Solewässern Mit dem Trinkwasser gelangen die Legionellen in ungefährlicher Konzentration in die Hausinstallation. Vermehrung Legionellen vermehren sich im Temperaturbereich von 25 C bis 50 C. Verdoppelungszeiten unter natürlichen Bedingungen ca. 4 Stunden. Bei inkrustierten Rohrinnenoberflächen und Biofilmen finden die Bakterien optimale Wachstums- und Nahrungsbedingungen. Vermehrung und Schutz in Protozoen Verstärkt wird das Legionellenproblem durch die Tatsache, dass die Legionellen die Eigenschaft besitzen, sich intrazellulär in Protozoen, wie z. B. Amöben, massiv zu vermehren. Zudem erfahren sie durch diese Wirtsorganismen einen gewissen Schutz vor chemischen und thermischen Desinfektionsmaßnahmen. 6

7 Wachstumsvermeidung Grundregel Temperaturbereiche kalt kleiner 25 C warm 60 C 55 C Stagnation vermeiden kurze Leitungswege keine Totleitungen regelmäßige Wasserentnahme keine Nahrung bieten; Sauberkeit bei der Installation kleine Oberflächen regelmäßige Inspektion und Wartung Abtötungszeiten bei 70 C 3 Min. bei 60 C Min. bei 55 C Min. Meldepflicht Gefährdete Personengruppen Gebäude mit medizinischen Einrichtungen Privathaushalte, Wohnanlagen Weitere betroffene Gebäudearten Gesundheit geht vor Energieeinsparung Legionellenerkrankungen gehören zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Ärzte müssen dem zuständigen Gesundheitsamt die Untersuchungsergebnisse mitteilen. Insbesondere sind Personen mit gesundheitlichen Vorschäden, geschwächter körperlicher Abwehr, chronischer Bronchitis sowie ältere und kranke Menschen hinsichtlich einer Legionelleninfektion gefährdet. Auch jüngere Personen, z. B. Sportler nach hoher körperlicher Leistung, können stärker betroffen sein. Risikofaktoren (Alkohol, Rauchen) erhöhen die Gefährdung. Deshalb kann es notwendig sein, dass dort, wo diese Personen leben oder behandelt werden, besonders auf die hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers geachtet wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit Zunahme von infektdisponierten Personen in der Normalbevölkerung zukünftig auch dem nicht stationären Bereich, also dem häuslichen Umfeld (z. B. in größeren Wohnanlagen) eine höhere Bedeutung beizumessen sein wird. Alten-/Seniorenheime, Hotels, Ferienanlagen, Sporthallen, Frei- und Hallenbäder Hygienische und gesundheitliche Anforderungen stehen vor Energieeinsparungszielen. Mit technischen Ausstattungen lassen sich aber sowohl die gesundheitlichen Aspekte als auch die Energiesparziele erfüllen. 7

8 Gesundheitsgefährdung durch Pseudomonas aeruginosa und deren technische Ursachen Symptome Erkrankungen durch Pseudomonas aeruginosa Wundinfektionen Außenohrentzündungen Harnwegsinfektionen Augeninfektionen In den USA treten ca Todesfälle pro Jahr auf. Für Deutschland liegen noch keine Zahlen vor. Bei Patienten mit Verbrennungen, Krebs und Mukoviszidose beträgt die Todesrate ca. 50 %. Durch die heutige Praxis, Patienten früher zu entlassen und ambulant zu betreuen, wird man sich zukünftig mehr mit dem häuslichen Umfeld beschäftigen. Erreger Infektion Vorkommen stäbchenförmige Bakterien, Größe ca. 1,5 bis 3,0 μm, Durchmesser 0,5 bis 0,8 μm Durch Kontakt mit kontaminiertem Wasser (Trink- und Badewasser und destilliertem Wasser) oder damit kontaminiertem medizinischen Gerät. Pfützenkeim, der häufig in Resten stagnierenden Wassers, insbesondere im Sanitärbereich, zu finden ist. Es handelt sich dabei um ein sehr anspruchsloses Bakterium, das sehr geringe Nährstoffansprüche hat und sich deshalb sogar in destilliertem Wasser vermehrt. Wenn, dann ist meist die Kaltwasserinstallation besiedelt, oft auch die Auslaufarmaturen, insbesondere die Perlatoren. Von Letzteren kann Ps. aeruginosa rückwirkend die Trinkwasser-Installation kontaminieren. Selten wird er im Trinkwasser des kommunalen Versorgungsnetzes oder Warmwasserinstallationen gefunden. Als Grund hierfür wird vor allem der bevorzugte Temperaturbereich dieser Bakterien angeführt. Vermehrung Temperaturen zwischen 20 C und 55 C mit einem Optimum um 37 C Bildet ausgeprägte Biofilme, in denen er weitgehend vor Desinfektionsmitteln geschützt ist. Weiterhin besitzt er Resistenzen gegen bestimmte Desinfektionswirkstoffe und ausgeprägte gegen viele Antibiotika. 8

9 Wachstumsvermeidung Grundregel Temperaturbereiche kalt kleiner 25 C warm 60 C 55 C Stagnation vermeiden kurze Leitungswege keine Totleitungen regelmäßige Wasserentnahme keine Nahrung bieten; Sauberkeit bei der Installation kleine Oberflächen regelmäßige Inspektion und Wartung Kann thermisch abgetötet werden, auch in Biofilmen. Meldepflicht Gefährdete Personengruppen Gebäude mit medizinischen Einrichtungen Privathaushalte, Wohnanlagen Weitere betroffene Gebäudearten Gesundheit geht vor Wasser- und Energieeinsparung Besteht nicht. Insbesondere sind Personen mit Hautverletzungen, gesundheitlichen Vorschäden (z. B. Mukoviszidose, Krebs) und geschwächter körperlicher Abwehr gefährdet. Bei Schwimmern tritt häufig die Außenohrentzündung auf. Deshalb kann es notwendig sein, dass dort, wo gefährdete Personen leben oder behandelt werden, besonders auf die hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers geachtet wird. Die Trinkwasserkommission empfiehlt für diese Bereiche den Nachweis von P. aeruginosa. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit Zunahme von infektdisponierten Personen in der Normalbevölkerung zukünftig auch dem nicht stationären Bereich, also dem häuslichen Umfeld (z. B. in größeren Wohnanlagen) eine höhere Bedeutung beizumessen sein wird. Alten-/Seniorenheime, Hotels, Ferienanlagen, Sporthallen, Frei- und Hallenbäder Hygienische und gesundheitliche Anforderungen sind wichtiger als die Reduktion des Wasserverbrauchs. Da Ps. aeruginosa sein Wachstumsoptimum um 37 C hat und damit deutlich außerhalb der üblichen Kalt- und Warmwassertemperaturen, kann mit technischen Mitteln eine Vermehrung verhindert bzw. minimiert werden. Die maximal zulässige Kaltwassertemperatur von 25 C kann auch bei fachgerechter Dämmung (Verzögerung der Erwärmung) nur durch einen ausreichenden Wasseraustausch erreicht werden. 9

10 Anlagenarten: Klein- und Großanlagen Aufgrund des Gefährdungspotenzials muss zwischen Klein- und Großanlagen unterschieden werden. Kleinanlagen Speicher- oder Durchflusstrinkwassererwärmer und Vorwärmstufen in Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Anlagen vergleichbarer Größe, z. B. Büro-, Verwaltungs-, Gewerbeoder Industriegebäuden, Erleichterungen bei dezentralem Durchfluss, Trinkwassererwärmer und bei Betrieb bei denen der Trinkwassererwärmer 400 l und der Inhalt 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle ist, sind Kleinanlagen. Eine eventuelle Zirkulationsleitung wird nicht berücksichtigt. Auch Kleinanlagen müssen so ausgeführt werden, dass sie wie eine Großanlage betrieben werden können (60 C/55 C). Großanlagen Speicher- oder Durchflusstrinkwassererwärmer und Vorwärmstufen in Wohngebäuden, Hotels, Altenheimen, Krankenhäusern, Bädern, Sport- und Industrieanlagen, Campingplätzen, Schwimmbädern und Anlagen, bei denen der Trinkwassererwärmer mehr als 400 l hat und/oder die Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als 3 l Inhalt hat, sind Großanlagen. Eine Kleinanlage wird zur Großanlage, z. B. in einem Gewerbegebäude, wenn der Trinkwassererwärmer 200 l Inhalt hat, aber die längste Rohrleitung mehr als 3 l Inhalt aufweist. 10

11 Kleinanlage kann zur Großanlage werden Technische Regeln Bei Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen unter Beachtung der Hygiene sind gemäß der TrinkwV mindestens die anerkannten Regeln der Technik der europäischen Grundlagennormen und gleichzeitig die nationalen Ergänzungsnormen einzuhalten (z. B. DIN EN zusammen mit DIN ). Diese sind beispielsweise: DIN EN 806 DIN EN 1717 DIN 1988 DIN DIN DIN EN bis 5 DIN Technische Regel für Trinkwasserinstallation Allgemeines Planung Berechnung Installation Betrieb Technische Regel zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen Technische Regel für Trinkwasser-Installationen Schutz des Trinkwassers Planung Berechnung Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Zentrale Wassererwärmungsanlagen Auslegung für Wohngebäude Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe Korrosionswahrscheinlichkeit in Wasserleitungssystemen Korrosion der Metalle Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit 11

12 DVGW-Arbeitsblatt W 551 VDI 6023 ZVSHK-Fachinformation ZVSHK-Merkblatt ZVSHK-Merkblatt ZVSHK-Betriebsanleitung Beuth/ZVSHK Normen und Kommentare Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser- Installationen Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen Sanierung kontaminierter Trinkwasserinstallationen Dichtheitsprüfung von Trinkwasserinstallationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser- Installationen Trinkwasserinstallation Kommentare zu allen Normenteilen der Trinkwasserinstallation DIN EN 1717, DIN EN 806 und DIN 1988 Anforderungen an die Trinkwassererwärmung Unterschied technische Anforderung/Betrieb Dezentrale Durchfluss-TWE Im Folgenden werden die Anforderungen an Trinkwassererwärmer beschrieben, die unabhängig von Groß- oder Kleinanlagen technisch möglich sein müssen. Bei Kleinanlagen können entsprechend des Abschnitts Betrieb andere Betriebsbedingungen gewählt werden. An dezentrale Durchfluss-TWE (z. B. Gas-Kombiwassererhitzer, Elektrodurchlauferhitzer) werden keine Temperaturanforderungen gestellt, wenn das nachfolgende Rohrleitungsvolumen 3 Liter ist. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass z. B. selbstregelnde Temperaturhaltebänder bei mehr als 3 l Volumen in der nachfolgenden Warmwasserleitung vorzusehen sind. Dies trifft zu im Einfamilienhaus, wenn im Dachgeschoss ein Gas-Kombiwassererhitzer installiert ist und im Kellergeschoss eine Dusche mit Warmwasser versorgt werden soll. Anforderungen an Speicher-Trinkwassererwärmer: Speicher-TWE sind zentrale Durchfluss- TWE mit nachgeschaltetem Rohrleitungsvolumen > 3 Liter Kombinationen von Durchfluss- und Speicher-TWE Speicher-Ladesysteme Am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers muss bei maximaler Zapfrate und bestimmungsgemäßem Betrieb eine Temperatur von 60 C eingehalten werden können. Die Abweichung aufgrund der Schaltdifferenz der Regler darf nicht mehr als 5 K betragen. Gemäß den aktuellen Anforderungen darf die Temperatur nur noch kurzzeitig im Minutenbereich 60 C unterschreiten. Somit sind systemische Abweichungen unter 60 C nicht zulässig. Speicher-TWE müssen geeignete Reinigungs- und Wartungsöffnungen haben. 12

13 Reglerstellung 60 C Während der Wasserentnahmen dürfen große Mischvolumen im TWE nicht auftreten. Bei Speicher-TWE mit einem Inhalt von mehr als 400 l und bei Mehrfachspeichern muss sichergestellt sein, dass eine gleichmäßige Erwärmung an allen Stellen der einzelnen Speicher, z. B. durch Umwälzung erfolgt. Schema Mehrfachspeicheranlage/Speicherbatterie PWH: Potable Water Hot = Trinkwasser warm PWC: Potable Water Cold = Trinkwasser kalt VL RL = Vorlauf = Rücklauf Serielle Schaltung von TWE-Anlagen vorsehen, Parallel-Schaltungen vermeiden oder nur mit hydraulischem Abgleich Wenn mehrere Speicher benötigt werden, sind diese in Reihe hintereinander anzuordnen, damit eine gleichmäßige Entnahme aus allen Speichern erfolgt. Bei Parallelschaltungen können aufgrund unterschiedlicher Strömungswiderstände diese gleichmäßigen Entnahmen aus allen Speichern nicht gewährleistet werden. Bauseitig erstellte Parallelschaltungen sind daher mit Regulierventilen zum hydraulischen Abgleich zu versehen. Bei werkseitig hergestellten Mehrfachspeicheranlagen kann dieses hydraulische Problem durch konstruktive Maßnahmen gelöst werden. Pumpenschaltung über Zeitschaltuhr 1 x täglich auf 60 C Schema Serien- bzw. Reihenschaltung Vorwärmstufen und bivalente Speicher müssen 1 x täglich auf 60 C erwärmt werden können Alle Vorwärmstufen und Trinkwassererwärmer mit integrierter Vorwärmstufe (bivalente Speicher auch für Kleinanlagen) müssen so konzipiert sein, dass der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufen einmal am Tage auf 60 C erwärmt werden kann. 13

14 Zeitdauer ist nicht festgelegt Zeitraum für die Erwärmung kurz vor einer regelmäßigen größeren Entnahme einstellen Eine Zeitdauer für die 60- C -Temperatur wurde nicht festgelegt, weil davon ausgegangen wird, dass während der Aufheizung auf 60 C eine längere Verweilzeit mit ausreichender Desinfektion auftritt. In jedem Fall ist es günstig, die Vorwärmung auf 60 C zeitlich dorthin einzustellen, wo unmittelbar danach größere Entnahmen erfolgen und die Vorwärmstufe dann wieder zur Aufnahme von alternativer Wärme bereitsteht. Separate Wasserkreise ermöglichen Energieeinsparung und Hygiene Durch technische Maßnahmen wie z. B. separate Wasserkreise für Alternativwärme, z. B. von thermischen Solaranlagen über Wärmetauscher und einem separaten Heizkreis, lassen sich die hygienischen Vorgaben auch unter Energieeinsparvorgaben realisieren. Pumpenschaltung über Zeitschaltuhr 1 x täglich auf 60 C Schema bivalente Trinkwassererwärmer Vorwärmstufe von Solarkreis und zusätzlichem Heizkreis Auch bivalente Speicher in Kleinanlagen müssen eine Regeleinrichtung haben, sodass die Vorwärmstufe einmal täglich auf 60 C aufgeheizt werden kann. Dies ist beispielsweise mit einer Pumpenschaltung über eine Zeitschaltuhr möglich. Fernwärmeversorger auf Vor- und Rücklauftemperaturen insbesondere für die Sommermonate befragen Die Vorlauf- und Rücklauftemperaturen der Fernwärmeversorgung müssen so gewählt werden, dass eine stabile Speichertemperatur von 60 C sichergestellt werden kann. Insbesondere in den Sommermonaten ist von den Fernwärmeversorgern eine Vor- und Rücklauftemperatur bereitzustellen, damit die Speichertemperatur von 60 C erreicht werden kann. Werkstoffe und Produkte Materialien und Verbindungstechniken mit DVGW- Zertifizierungszeichen entsprechen den Regeln der Technik Grundsätzlich sind nach TrinkwV und der AVBWasserV 12 Abs. 4 nur Bauteile, Geräte, Apparatearmaturen und Rohrleitungen zu verwenden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. 14

15 Produkte mit einem DIN/DVGW- oder DVGW-Zertifizierungszeichen haben den Nachweis erbracht, dass alle Anforderungen entsprechend der technischen Regelwerke, wie z. B. KTW, W 270 und DIN , erfüllt sind. Mögliche Einsatzbeschränkungen von Produkten sind beispielsweise den Herstellerhinweisen, DIN EN und DIN zu entnehmen. Keine verzinkten Stahlrohre für Warmwasser verwenden Formular-Mustermappe beim ZVSHK erhältlich Zur Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung ist in warmgehenden Systemen auf den Einbau von Rohrleitungen und Bauteilen aus schmelztauchverzinkten Werkstoffen wegen erhöhter Korrosionswahrscheinlichkeit und Rostwasserbildung zu verzichten. Auch in Kaltwasserleitungen sollten verzinkte Stahlrohre höchstens noch bei Instandsetzungsarbeiten verwendet werden, jedoch nicht mehr bei Neuinstallation. Vom Wasserversorger sollte eine Wasseranalyse und weitere Angaben für die Werkstoffwahl und Planung der Anlage angefordert werden. Der ZVSHK bietet dazu ein Formular zur Musteranfrage zur Werkstoffwahl. Leitungsanlagen Kaltwasserleitungen Rohrleitungen für kaltes Trinkwasser sind vor Erwärmung zu schützen, weil bei einer Erwärmung über 25 C mit einem erhöhten Legionellenwachstum zu rechnen ist. Dazu sind die Rohrleitungen entsprechend der Mindestdämmschichtdicken der DIN , Tabelle 8 zu dämmen. Kaltwasserleitungen sollen mit möglichst großem Abstand von den warmgehenden Leitungen installiert werden. Bei hohen Umgebungstemperaturen kann eine Erwärmung des Kaltwassers nur durch einen entsprechenden Wasseraustausch vermieden werden (Vermeidung von Stagnation), da Dämmungen den Wärmeübergang nur verzögern können. Rohrleitungen für kaltes Trinkwasser sind entsprechend der Mindestdämmschichtdicken der DIN , Tabelle 9 zu dämmen. Warmwasserleitungen Transport/ Lagerung/Montage Zirkulationssysteme und selbstregelnde Temperaturhaltebänder bei mehr als 3 l Wasserinhalt auch bei Kleinanlagen Rohrleitungen für warmes Trinkwasser sind entsprechend der Mindestdämmschichtdicken der DIN , Tabelle 9 zu dämmen. Damit die Hygiene eingehalten werden kann, ist bei Transport, Lagerung und Montage zu beachten, dass eine Verschmutzung der wasserberührten Teile vermieden wird. Hierzu sind z. B. Rohrverschlüsse und Verpackungen erst unmittelbar vor der Montage zu entfernen. Für Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Wasserinhalten zwischen TWE und den einzelnen Entnahmestellen müssen entweder Zirkulationssysteme oder selbstregelnde Begleitheizungen eingebaut werden. Dies gilt sowohl bei Klein- als auch bei Großanlagen. 15

16 Temperatur im zirkulierenden Warmwassersystem mind. 55 C in Großanlagen Temperatur im zirkulierenden Warmwassersystem mind. 50 C in Kleinanlagen Bemessung und hydraulische Anforderungen Die Temperaturen im Zirkulationskreislauf bzw. im System mit selbstregelnder Begleitheizung dürfen nicht mehr als 5 K unter die Speicheraustrittstemperatur fallen. Gemäß DIN darf bei zentralen Trinkwassererwärmern z. B. in Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem hohen Wasseraustausch warm innerhalb von drei Tagen die Mindesttemperatur am Speicherausgang auch 50 C betragen. Allerdings ist der Betreiber schriftlich auf das erhöhte Legionellenrisiko hinzuweisen. TWE-Austrittstemperatur mind. 60 C TWE-Eintrittstemperatur der Zirkulationsleitung min. 55 C Trinkwasserleitungen warm und Zirkulationsleitungen Bemessung nach DIN In jedem Fall ist nach den Bemessungsgrundlagen für Warmwasserleitungen mit Zirkulationssystemen ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Statische oder thermostatische Regulierventile sind hierfür auszulegen und zu installieren. Hygienebewusste Rohrleitungsführung wählen. Ringleitung innenliegende Zirkulation Stockwerks- und/oder Einzelzuleitung Bei Wasservolumen 3 Liter kann auf Zirkulationsleitungen oder selbstregelnde Begleitheizungen verzichtet werden. 3 Liter ist Obergrenze Das Volumen von 3 Liter je Leitungsabschnitt ohne Zirkulation ist gemäß W 551 als Obergrenze zu verstehen und soll nicht ausgeschöpft werden. Jedoch ist zusätzlich zu prüfen, ob sich bei voller Ausschöpfung der 3 Liter ein Konflikt mit der Ausstoßzeit von max. 30 sec. mit 55 C ergibt. 16

17 3-Liter-Regel für Leitungen im nichtzirkulierenden Warmwassersystem Zirkulationspumpen Abschaltung max. 8 Std. in 24 Std. Nur wenn hygienisch einwandfreie Verhältnisse vorliegen Nachweisführung Betrieb nach DIN oder Hygienische Untersuchungen Komfortanforderung Empfehlung: Zirkulationspumpe als Dauerläufer betreiben Bei hygienisch einwandfreien Verhältnissen können Zirkulationssysteme für max. 8 Stunden in 24 Stunden, z. B. durch Abschalten der Zirkulationspumpe mit abgesenkten Temperaturen betrieben werden. Von hygienisch einwandfreien Verhältnissen kann ausgegangen werden, wenn die Anlage nach DIN , DIN und DIN EN geplant, ausgeführt, betrieben und gewartet oder mikrobiologisch untersucht wird. Bei Warmwassersystemen, die entsprechend dem Anforderungsbereich die Möglichkeit nutzen, mit anderen technischen Maßnahmen oder Verfahren die Ziele des Arbeitsblatts zu erfüllen, müssen die einwandfreien hygienischen Verhältnisse durch mikrobiologische Untersuchungen nachgewiesen werden. Bei diesen Anlagen kann die Entscheidung über die Laufzeit der Pumpe aufgrund der Untersuchungsergebnisse getroffen werden. Aus hygienischen Gründen (Reduzierung von stagnierendem Wasser) und aus Komfortgründen (Ausstoßzeiten!) sollten die Zapfzeiten und das niedrig temperierte Wasservolumen so gering wie möglich gehalten werden. Auch bei der Entscheidung, ob eine Zirkulationspumpe als Dauerläufer oder mit einer zeitlichen Abschaltung betrieben wird, müssen die Komfortansprüche betrachtet werden. Gäste in einem Komforthotel akzeptieren z. B. nicht, wenn aus Energiespargründen ab Uhr die Zirkulationspumpe abgeschaltet ist und erst das gesamte Leitungsnetz leer gezapft werden muss, bis zum Duschen Warmwasser ansteht. Dieses Akzeptanzproblem wird auch in Eigentums- oder Mietwohnungen mit gehobenem Komfort der Fall sein. 17

18 Temperaturanforderungen für Großanlagen TWE-Austrittstemperatur > 60 C TWE-Zirkulationseintrittstemperatur > 55 C Temperaturabfall im Warmwasser und Zirkulationskreis max. 5 K Hydraulischer Abgleich, z. B. durch Thermostatregulierventile notwendig Armaturen Verbrühungsschutz Anforderung aus DIN EN C bei Krankenhäusern, Schulen und Seniorenwohnheimen 38 C bei Kindergärten und speziellen Bereichen von Pflegeheimen Verbrühungsschutz bei Waschtischen und Bidets nach DIN Verbrühungsschutz bei Dusch- und Badewannen Verbrühungsschutz bei einem Nassraum oder Badezimmer mit mehreren Entnahmestellen Anlagen für erwärmtes Trinkwasser sind so zu gestalten, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist. An Entnahmestellen mit besonderer Beachtung der Auslauftemperaturen, wie in Krankenhäusern, Schulen, Seniorenheimen usw., sollten zur Vermeidung des Risikos von Verbrühungen thermostatische Mischventile oder -batterien mit Begrenzung der oberen Temperatur eingesetzt werden. Empfohlen wird eine höchste Temperatur von 43 C. Bei Duschanlagen usw. in Kindergärten und in speziellen Bereichen von Pflegeheimen sollte sichergestellt werden, dass die Temperatur 38 C nicht übersteigen kann. Bei Waschtischen und Bidets sind Einhandmischer mit Arretierung des Hebels akzeptabel. Bei Dusch- und Badewannenarmaturen sind aus hydraulischen Gründen Einhandmischer mit Arretierung der Hebel bedenklich, deshalb sollten Thermostatarmaturen verwendet werden. Zirkulationsleitung bis unmittelbar vor die Durchgangsmischarmatur führen. Zwischen Durchgangsmischarmatur und der am weitesten entfernten Entnahmestelle ist das Wasservolumen auf 3 Liter zu begrenzen. 18

19 Zentralmischarmaturen nicht mehr verwenden Entnahmearmaturen mit Einzelsicherung verwenden Auf Sammelsicherung verzichten Bei Neuinstallationen sollten keine zentral thermostatisch geregelte Mischeinrichtungen, bei denen die Mischwasserleitung mehr als 3 Liter Rohrinhalt hat, eingesetzt werden. Bei Altanlagen dürfen sie nur noch dann weiterverwendet werden, wenn einwandfreie hygienische Verhältnisse vorliegen. Dies ist durch mikrobiologische Untersuchungen entsprechend der Tabellen 1a und 1b des DVGW-Arbeitsblatts W 551 nachzuweisen. Entnahmearmaturen, Apparate und Geräte noch mit Einzelsicherung verwenden. Auf Sammelsicherung verzichten, weil stagnierendes Wasser in den Rohrleitungen bis zu den Rohrbelüftern zu hygienischen Beeinträchtigungen führen kann. Einzelsicherung an Waschtischarmatur mit Brause Doppelrückflussverhinderer Entleerungsarmaturen Sicherheitsarmaturen Unmittelbar an die Rohrleitung anbinden. Keine wasserführenden Entleerungsleitungen verlegen. Leitungen zu Sicherheitsventilen unmittelbar an durchströmte Kaltwasserleitungen zum TWE anschließen. Stagnationsbereiche vermeiden 19

20 Regulierventile Für einen hydraulischen Abgleich sind entweder statische Regulierventile oder DVGW-gekennzeichnete Ventile nach der DVGW VP 554 Thermostatische Zirkulationsventile für den hydraulischen Abgleich in Warmwasser-Trinkwassersystemen zu installieren. Probenahmearmaturen Entsprechend der im DVGW-Arbeitsblatt W 551 vorgegebenen Probenahmestellen für orientierende oder weitergehende Untersuchungen, sind geeignete Probenahmearmaturen, die mittlerweile im Handel angeboten werden, einzubauen oder auch in bestehende Anlagen nac hzurüsten. Wohnungswasserzähler Nach Wohnungswasserzählern können keine Zirkulationsleitungen eingebaut werden, deshalb muss das Wasservolumen in dieser Leitungsstrecke 3 Liter sein. Außerdem sollten Zähler gewählt werden, die keine Toträume haben. 20

21 Automatische Spüleinrichtungen zur Absicherung der Wassergüte bei Nutzungsausfall Ist in Gebäuden mit wiederkehrenden Nutzungsunterbrechungen zu rechnen (z. B. Schulen, Urlaubshotels), müssen zum Erhalt der Wassergüte Spülpläne erstellt oder automatische Spüleinrichtungen vorgesehen werden. Die Spülvorgänge sollten für die abgesicherten Nutzungseinheiten dokumentiert werden. Absicherung von Einzelentnahmestellen Zur Absicherung von Einzelentnahmestellen wie Heizungsfüllstationen, Ausgussbecken etc. kann ein einfaches physikalisches Prinzip dienen: das Venturi-Prinzip. Bei jedem Wasserwechsel im Hauptstrang wird ein Wasserwechsel in der Ringleitung durch das Venturi-Prinzip sichergestellt. Automatische WC- und Urinal-Spülungen Für den automatischen Wasserwechsel auf der Etage können auch elektronische Drückerplatten mit Nutzungserkennung oder Urinale mit 24-h-Auslösung verwendet werden. 21

22 Inbetriebnahme Inbetriebnahme Hausanschluss vor Inbetriebnahme spülen und vom WVU freigeben lassen Nach dem Spülen der Anschlussleitung erst Trinkwasser in die Gebäudeinstallation ein-lassen Einbau eines Filters Ggf. bei Gebäuden mit medizinischen Einrichtungen Wasserproben auf mikrobiologische Beschaffenheit untersuchen Ebenso wichtig wie eine qualifizierte Planung und ordnungsgemäße Installation ist eine fachgerechte Inbetriebnahme unmittelbar nach dem ersten Befüllen der Anlage. Bevor Trinkwasser in die Gebäudeinstallation eingelassen wird, ist die Hausanschlussleitung gründlich zu spülen und der Wasserversorger muss diesen Leitungsteil für die Inbetriebnahme freigeben, gegebenenfalls anhand mikrobiologischer Ergebnisse. Erst danach ist erstmalig kurz vor der Inbetriebnahme Trinkwasser in die Gebäudeinstallation einzulassen und die Trinkwasserinstallation mit eingebauten Armaturen zu spülen. Damit aus dem Versorgungsnetz keine Feststoffpartikel eingespült werden, sind nach DIN mechanische Filter nach DIN EN und DIN einzubauen. Bei Bedarf, z. B. in Gebäuden mit medizinischen Einrichtungen, kann es notwendig sein, dass mikrobiologische Untersuchungen von Wasserproben durchgeführt werden. Diese mikrobiologischen Nachweise einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers können als Beweis für eine fachgerecht durchgeführte Installation genutzt werden. Unmittelbar nach der Inbetriebnahme und Übergabe geht die Verantwortung für einen bestimmungsgemäßen Betrieb an den Nutzer über. Durchführungshinweise sind im ZVSHK-Merkblatt Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen enthalten. Betrieb, Inspektion/Wartung Kaltwasser > 25 C Betrieb Kleinanlagen Empfehlung 60 C Betrieb Großanlage Pflicht 60 C Großanlage Betrieb Vorwärmstufen 1 x täglich 60 C Bei Kleinanlagen trifft der Betreiber Festlegungen zur Erwärmung Da eine Dämmung der Rohrleitungen die Erwärmung von Kaltwasser nur verzögert, ist ein regelmäßiger Wasserwechsel notwendig. Reglereinstellung am TWE auf 60 C empfohlen. Bei geringeren Temperaturen ist der Betreiber auf das Gesundheitsrisiko hinzuweisen. Keine Temperaturen unter 50 C einstellen. Reglereinstellung am TWE auf 60 C, damit die Austrittstemperatur eingehalten wird. TWE mit integrierten Vorwärmstufen (Bivalente Speicher) müssen mindestens einmal täglich auf 60 C erwärmt werden. Der gesamte Speicherinhalt der Vorwärmstufe ist mindestens einmal täglich auf 60 C zu erwärmen. Bei Kleinanlagen kann der Betreiber entscheiden, ob und wann er die Regeleinrichtung zur Erwärmung der Vorwärmstufen auf 60 C aktiviert. 22

23 Zirkulationssysteme und selbstregelnde Begleitheizungen max. 5 K Zirkulationspumpe Hygiene- und Energieeinspargründe max. 8 Std. in 24 Std. Komfortanforderungen Inbetriebnahme Inspektion Wartung Dokumentation Einweisung Keine systematische Unterschreitung der Temperatur um mehr als 5 K. Abschaltung max. 8 Stunden in 24 Stunden zulässig, wenn einwandfreie hygienische Verhältnisse vorliegen. Aus hygienischen Gründen sollen Zirkulationspumpen kontinuierlich betrieben werden. Aus diesen Gründen besser die Zirkulationspumpe als Dauerläufer betreiben. Bei der Übergabe und Inbetriebnahme ist dem Betreiber eine Dokumentation, Betriebsanleitung und Inspektions- und Wartungsunterlagen zu übergeben. Außerdem ist der Betreiber in seine Anlage einzuweisen. In der Betriebsanleitung Trinkwasserinstallation sind diese Unterlagen enthalten und können dem Betreiber bei der Abnahme übergeben werden. ZVSHK-Betriebsanleitung Trinkwasserinstallation Systematische Erwärmung auf mehr als 60 C (Legionellenschaltung) Bei Trinkwasserspeichern, die kontinuierlich mit 60 C betrieben werden, ist eine Aktivierung der sog. Legionellenschaltung aus energetischer und hygienischer Sicht nicht notwendig. Sanierung Häufig werden bei Gebäuden bakterielle Kontaminationen festgestellt, die eine Sanierung erfordern. Schwachpunkte Trinkwassererwärmer Folgende Schwachpunkte sind oftmals ursächlich für die Kontamination: zu groß bemessen, mit Speicherschichtungen bzw. zu großer Mischzone, Parallelschaltung von mehreren Speichern, die keinen hydraulischen Abgleich haben und deshalb keine gleichmäßige Entnahme bzw. einzelne Speicher überhaupt keinen Wasserwechsel haben, 23

24 Zirkulationspumpen und Hydraulik Regelthermostate mit zu großer Schalthysterese, falsch ausgelegte Zirkulationspumpen, falsch eingestellte Drehzahlen, Rückflussverhinderer mit zu großen Druckverlusten oder mehrere hintereinander angeordnet, wie z. B. hinter Zirkulationspumpen und bei Sammelsicherungen im Strangabsperrventil, Strangabsperrventile ohne hydraulischen Abgleich, weder manuelles Drosselventil noch Thermostatventil vorhanden, Zentralmischer Membranausdehnungsgefäße Wasserbehandlung Einbau von Zentralmischern, die auf vorwiegend ungeeignete Temperaturen im System (meist 45 C) eingestellt sind, Einbau von ungeeigneten Membranausdehnungsgefäßen ohne Durchströmung bzw. ohne DVGW-Prüfzeichen, Einbau von ungeeigneten Wasserbehandlungsanlagen, Wasserbehandlungsanlagen, wie z. B. Enthärtungs- oder Dosieranlagen, die weder gewartet werden noch in Funktion sind, weil kein Regeneriersalz oder Dosiermittel nachgefüllt wurde, Dämmung Erwärmung von Kaltwasser Leitungsanlage Feuerlöschanlage Sanierung durch betriebstechnische, verfahrenstechnische oder bautechnische Maßnahmen Betriebstechnische Maßnahmen Stell-, Steuer- und Regeleinrichtungen mangelhafte Dämmung sowohl bei Warmwasser- als auch bei Kaltwasserleitungen, bei Bevorratung von Kaltwasser in Geräten, Apparaten usw. in warmen Räumen, Stagnationswasser in Totstrecken, wie z. B. Leitungen zu Be- und Entlüftern, zum Sicherheitsventil, zu Entleerungen oder nicht mehr benötigten Entnahmestellen, Feuerlöschleitungen nass, in denen kein ausreichender Wasserwechsel stattfindet und lediglich Alibiwaschtische angeschlossen sind. Im Sanierungsfall muss gemäß der Trinkwasserverordnung eine Bestandsaufnahme erfolgen. Dabei müssen die Schwachstellen dokumentiert und durch betriebstechnische, verfahrenstechnische oder bautechnische Maßnahmen beseitigt werden. Dies sind Sofortmaßnahmen, die unmittelbar durch Veränderung an Temperaturreglern, von Thermostatarmaturen und Regulierventilen positive Auswirkungen auf die Betriebsbedingungen haben. Deshalb sind bei kontaminierten Anlagen diese Veränderungen vor allen weiteren Maßnahmen umzusetzen. Hierzu gehören die Erhöhung der Temperatur in Trinkwassererwärmern von 45 C auf 60 C oder des Leistungsbereichs mehrstufiger Zirkulationspumpen, unter Berücksichtigung der maximalen Fließgeschwindigkeit. 24

25 Verfahrenstechnische Maßnahmen Auch dies sind in der Regel Sofortmaßnahmen, mit denen in kurzer Zeit eine Verbesserung erreicht werden kann, sodass ein weiterer Betrieb bestehen bleiben kann. Thermische und chemische Desinfektionen sind Maßnahmen, mit denen kurzfristig Verminderungen des Legionellenwachstums zu erreichen sind. Man unterscheidet zwischen einer kontinuierlichen Desinfektion und einer Anlagendesinfektion. Bei der kontinuierlichen Desinfektion ist das Minimierungsgebot der TrinkwV und die vom UBA geführte Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren zu berücksichtigen (vergl. 11 TrinkwV, twin 05/2009). Grundsätzlich sind dabei die Anforderungen der TrinkwV einzuhalten. Bei der Anlagendesinfektion werden die Anforderungen der TrinkwV an ein Trinkwasser nicht eingehalten. Daher ist für den Schutz der Bewohner zu sorgen. Wie die praktische Anwendung erfolgt, ist im ZVSHK-Merkblatt Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen ausführlich dargestellt. Folgeschäden vermeiden Keine kontinuierliche Zugabe von Desinfektionsmitteln UV-Bestrahlung Bautechnische Maßnahmen Vor Einsatz einer chemischen oder thermischen Desinfektion muss sichergestellt sein, dass die Komponenten der Trinkwasser-Installation beständig sind. Beispielsweise führen Temperaturen über 60 C bei Rohrleitungen aus verzinktem Stahl zu massiven Korrosionsproblemen. So führt eine Maßnahme mit kurzfristigem Erfolg langfristig zu wesentlich größeren Problemen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden Legionellen durch eine kontinuierliche Zugabe von Desinfektionsmitteln nicht ausreichend beseitigt sofern die Grenzwerte der TrinkwV beachtet werden. Sie ist daher auch zur Absicherung einer Temperaturabsenkung nicht geeignet. Bei UV-Bestrahlungen können die mit dem Trinkwasser transportierten Bakterien im Bereich der Anlage abgetötet werden. Wenn solche UV- Gerät aber in zentralen Trinkwassererwärmern eingesetzt werden, kann eine Rückverkeimung des Systems nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im nachfolgenden Trinkwassersystem können z. B. durch Überströmungen in Auslaufarmaturen Legionellen vom Kaltwasser ins Warmwassersystem gelangen. Deshalb kann es erforderlich sein, das System in Abhängigkeit von der Kontamination zusätzlich periodisch zu spülen, oder thermisch oder chemisch zu desinfizieren. Bei diesen Maßnahmen sind immer Veränderungen an Leitungen oder Bauteilen notwendig, wie z. B. Abtrennen von Totleitungen, z. B. zum Rohrbelüfter oder zu Entleerungsventilen, Ausbau von Rückflussverhinderern wegen zu hoher Strömungswiderstände, Austausch von Zirkulationspumpen wegen falscher Auslegung, Einbau von thermostatischen Regulierventilen zum hydraulischen Abgleich und Ausbau von Zentralmischern. 25

26 Sammelsicherungen bei hygienischen Beeinträchtigungen entfernen Rohrbelüfter und Leitungen sowie Rückflussverhinderer ausbauen Wasserbehandlung Schutz vor Kalkablagerungen Zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Kalkablagerungen oder Korrosionen kann eine Behandlung des Trinkwassers sinnvoll sein. Gerade bei den geforderten Temperaturen in Trinkwasserleitungen warm von über 60 C kommt es vermehrt zu Kalkablagerungen. Kalkschlamm im TWE oder Inkrustationen in den Rohrleitungen bieten Legionellen Möglichkeiten zur Vermehrung. DIN gibt entsprechende Empfehlungen für Wasserbehandlungsmaßnahmen zur Vermeidung von Steinbildung in Abhängigkeit der Härte und Temperatur: DIN Tabelle 6 Calciumcarbonat- Massenkonzentration a mmol/l < 1,5 (entspricht < 8,4 dh) 1,5 bis < 2,5 (entspricht 8,4 dh bis < 14 dh) 2,5 (entspricht 14 dh) a siehe 9 WRMG [12]. Maßnahmen bei 60 C keine keine oder Stabilisierung oder Enthärtung Stabilisierung oder Enthärtung empfohlen Maßnahmen bei > 60 C keine Stabilisierung oder Enthärtung empfohlen Stabilisierung oder Enthärtung Enthärtungsanlage und Dosieranlage 26

27 Schutz vor Korrosionen In DIN wird zum Korrosionsschutz und zur Sanierung von bestehenden metallenen Rohrleitungen auf Korrosionsschutzdosierung hingewiesen. Mit richtig ausgewählten Dosiermitteln ist es möglich, Korrosionen zu stoppen oder deutlich zu reduzieren und damit einen Beitrag zur technischen und mikrobiologischen Hygiene zu leisten. Inkrustationen sind eine ideale Basis für Biofilmbildung und die Vermehrung von Bakterien. Zudem bieten die Inkrustationen den Bakterien einen Schutz, bei dem sie bei chemischen und thermischen Desinfektionsmaßnahmen oftmals nicht genügend erreicht werden, sodass im System nach sehr kurzer Zeit wieder eine Kontamination auftreten kann. Langfristig können bautechnische Maßnahmen günstiger als andere Verfahren sein Bautechnische Maßnahmen sind bei älteren Anlagen meist unumgänglich und zudem auf Dauer gesehen kostengünstiger, als z. B. regelmäßige Desinfektionsmaßnahmen. 27

28 Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen und Bewertung TrinkwV verlangt jährliche Untersuchungen Nur durch akkreditierte Wasserlabors Probenahme durch qualifiziertes Personal Legionellen-Kontamination besteht bei mehr als 100 KBE/100 ml Proben bei orientierenden Untersuchungen Proben bei weitergehenden Untersuchungen Proben auch bei Kaltwasserleitungserwärmung > 25 C Stagnationsbereiche Nach der Trinkwasserverordnung sind öffentliche Gebäude mit zentralen Erwärmungsanlagen, wie z. B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Gaststätten sowie Gebäuden mit Mietwohnungen und zentralen Trinkwassererwärmern jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Diese Untersuchungen dürfen nur durch akkreditierte Wasserlabore durchgeführt werden. Das örtliche Gesundheitsamt kann solche Untersuchungsstellen benennen. Die Probenahme muss durch Probenehmer, die in das Akkreditierungssystem der Wasserlabore integriert sind, durchgeführt werden. Durch orientierende und weitergehende Untersuchungen kann eine Kontamination im System festgestellt werden. Nachuntersuchungen sind bei Legionellen-Kontaminationen 100 KBE/100 ml (KBE = koloniebildende Einheiten) regelmäßig erforderlich. Proben sind mindestens am Trinkwassererwärmeraustritt, am Zirkulationseintritt und von einer der entferntesten Entnahmestellen zu entnehmen. Es sind mindestens die Proben der orientierenden Untersuchungen zu entnehmen und zusätzlich aus einzelnen Stockwerksleitungen. Wenn festgestellt wird, dass eine unzulässige Erwärmung von Kaltwasserleitungen besteht, z. B. 25 C, sind auch hier Proben wie bei orientierenden oder weitergehenden Untersuchungen zu entnehmen. Außerdem sollten Proben aus kritischen Bereichen, in denen z. B. Stagnation vermutet wird, entnommen werden. Beispiel von Probenahmestellen für eine systemische Untersuchung 28

29 Bewertung Anhaltswerte für die Ergebnisse aus orientierenden und weitergehenden Untersuchungen: Untersuchungsbewertungen Desinfektionsmaßnahmen sind meist nur Sofortmaßnahmen Legionellenanzahl (KBE/100 ml) KBE/100 ml Bewertung Maßnahmen/ Untersuchung extrem hohe Kontamination Gefahrenabwehr Sofortmaßnahmen KBE/100 ml hohe Kontamination Sanierung erforderlich 100 KBE/100 ml mittlere Kontamination weitergehende Untersuchung bzw. mittelfristige Sanierung < 100 KBE/100 ml keine/geringe oder nachweisbare Kontamination Nachuntersuchungen jährlich bzw. alle 3 Jahre Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bei wiederholten Desinfektionen mit gleichmäßig hoher Kontamination nicht zu erwarten ist, dass mit weiteren Desinfektionen eine Verbesserung zu erreichen ist. Deshalb sind dann meist betriebs- oder bautechnische Maßnahmen notwendig. Dokumentation der Sanierungsarbeiten Einstelldaten dokumentieren Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten sind dem Betreiber die Einstelldaten zu dokumentieren, wie z. B.: Art und Größe der Trinkwassererwärmungsanlage, Betriebstemperatur der Anlage; eingestellte Reglertemperatur, Thermometerstände für Warmwasseraus- und Zirkulationseintritt in den Trinkwassererwärmern, Einstellwerte für den erfolgten hydraulischen Abgleich an den Strangregulierventilen, Angaben der Haltetemperatur bei selbstregelnden elektrischen Heizbändern, Nachweis über hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen nach Tabelle 1a bzw. 1b des DVGW-Arbeitsblattes W

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