Notwendigkeit und Durchführung von. Reinigungs- und/oder Reparatur- und Sanierungsarbeiten
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- Bärbel Heinrich
- vor 8 Jahren
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1 Notwendigkeit und Durchführung von Beprobungen nach Reinigungs- und/oder Reparatur- und Sanierungsarbeiten
2 Wasser ist auch Lebensmittel! Fachtierarzt für Lebensmittelsicherheit Von der IHK zu Berlin als Öffentlich vereidigter und bestellter Sachverständiger im Sachgebiet: Analysen und Bewertungen im Rahmen des LFGB, einschließlich Trinkwasser, Produkt- und Prozesshygiene benannt Gegenprobensachverständiger nach 42 LFBG
3 Erfahrungen (Trinkwasser und Duschwasser) liegen vor aus den Bereichen: lebens- und futtermittelverarbeitenden Betrieben Privathaushalten öffentlichen Gebäuden (Kitas und Schulen)
4 Gründe für eine Beauftragung: 1. Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach der VO/EU 853/ Gerichtsaufträge 3. erhöhte Keimzahlen in Lebensmitteln 4. angebliche Erkrankungen von Personen und Tieren 5. vor und nach Umbauten der Trinkwasserinstallationen
5 Grundsatz: Jedem Nachweis von Legionellen und/oder anderen Keimen oder Fremdstoffen muss eine Auditierung der Trinkwasseranlage durch Fachleute nach sich ziehen, bevor mit Reinigungsarbeiten, Desinfektionsarbeiten und/oder technischen Umbauten begonnen wird!
6 Todwasserleitungen sind abzubauen!!!!!
7 Hauptfehlerursachen Es ist kein Leitungsplan vorhanden, eine Kennzeichnung der Leitungen fehlt. (TrinkwV 17). Die Wasserentnahmestellen können keinem Versorgungsbereichen ( Anschluss an die Hauptleitung) zugeordnet werden. Es wurden mehrere Totleitungen gefunden. Die Trinkwasserinstallation entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Kaltwasserleitungen laufen ohne Isolierung durch mehrere warme Produktionsräume (Nachtwächter 21,8 C). Am Hausanschluss ist ein Stück verzinktes Rohr in die Kupferleitung eingesetzt (<1 NTK).
8 Zwei grundsätzliche Arten von Nachuntersuchungen Legionellenuntersuchungen Trinkwasseruntersuchungen
9 Die Eignung von Untersuchungsergebnissen für eine Risikobewertung ist abhängig von einer Probennahme an geeigneten Probennahmestellen und von einer Durchführung der Probennahme gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage ist verpflichtet, für eine Durchführung der Probennahme gemäß DIN EN ISO zu sorgen. Daher ist es notwendig, dass mit der Durchführung der Untersuchungen fachlich geeignete Labore/Firmen beauftragt werden, um unter Berücksichtigung des technischen Regelwerks dem Sinn der Untersuchung gerecht zu werden. Die Probennahmestellen sind mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Zentralverband Sanitär Heizung Klima Juli 2011
10 Solche Probennahmestellen sind die Ausnahme!
11 Die Risikobewertung beurteilt auf Grundlage der Risikoanalyse, ob das Risiko, das von einer Ware (Trinkwasser), einer Dienstleistung (Installationsbetriebe) oder dem Betrieb einer Trinkwasseranlage ausgeht, unter den gegebenen Rahmenbedingungen akzeptabel ist oder ob eventuelle Restrisiken vertretbar sind. Die Bewertung erfolgt jeweils vor und nach der Durchführung der Abhilfemaßnahmen!
12 Risikoorientierte Probennahmen an Trinkwasserinstallationen Die Probennahme hat so zu erfolgen, wie die Verbrauchergruppe das Trinkwasser oder Duschwasser nutzt. Dazu sind Befragungen und/oder Beobachtungen notwendig. Zeit und Ort der Probennahme richten sich auch nach den Verbrauchsgewohnheiten der Verbraucher.
13 Risikoorientierte Probennahmen an Trinkwasserinstallationen
14 Nachbeprobungen an Trinkwasserinstallation: im Idealfall durch die selben sachkundigen Personen an den selben Stellen durch das selbe Labor und immer wieder risikoorientierte Probennahmen
15 Nachbeprobungen an Trinkwasserinstallation: Warum? Nachweis der sach- und fachgerechten Ausführung von Installationsarbeiten (Haftung) Wann? nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes nach den Wünschen des Auftraggebers nach der Abschlussreinigung (Desinfektion) vor der Übergabe der Anlage (Neu-; Umbau) mindestens jährliche Beprobungen nach Arbeiten an der Installation (Mieter!)
16 Beanstandungen von Nachbeprobungen: Duschwasser (Legionellen) bisher 0% Trinkwasserinstallationen (Mikrobiologie): Privathaushalte 10-20% Lebensmittelbetriebe bis 30-50%
17 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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