ADAC Jump & Race Masters 2014

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1 Ausschreibung ADAC Jump & Race Masters / 26. Januar 2014 Veranstalter: MSC Nordmark Kiel im ADAC Hasselkamp Kronshagen Tel.: Mobil: Fax: Die Veranstaltung ist Europa-offen ausgeschrieben und wurde vom DMSB am.. unter der Reg.-Nr. SX / genehmigt. Im Terminkalender der FIM ist sie unter IMN / eingetragen. Im Terminkalender der UIM ist sie unter der EMN / eingetragen. Die Veranstaltung wird für die Sportabzeichen des ADAC und DMV gemäß deren besonderen Verleihungsbestimmungen gewertet. Grundlagen der Veranstaltung Die Veranstaltung ist ein Wettbewerb für Motorräder der im Folgenden aufgeführten Kategorien und Klassen. Beim der Durchführung werden neben den vorliegenden Wettbewerbsbestimmungen folgende Bestimmungen, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind, zugrunde gelegt: A) Deutsches Motorrad-Sportgesetz des DMSB B) DMSB-Richtlinien für Stadion- und Hallencross-Wettbewerbe C) Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Motocross-Wettbewerben D) Die vorliegende Ausschreibung und evtl. noch zu erlassende Ausführungsbestimmungen E) FIM Motocross-Code 036 (Arenacross / Supercross) Durchführungsbestimmungen 1.) Nennungsschluss Nennungsschluss: Freitag, )Teilnehmer Zu diesem Wettbewerb werden nur eingeladene Fahrer zugelassen. Der Wettbewerb ist europa-offen für Fahrer / Bewerber mit gültiger -Inter-Jahreslizenz einer FIM / FIM Europe Mitgliedsföderation, sowie DMSB-B-Lizenzfahrer, ausgeschrieben. Jeder Fahrer hat Anspruch auf eine Fahrerkarte und zwei Helferkarten.

2 3.)Fahrzeuge Klasse 1 Zugelassen sind Solo-Motorräder der Kategorie A, Klassen 250 und 500 gemäß Punkt 6.1 der Wettbewerbsbestimmungen für Motocross. Der Hubraum ist innerhalb der genannten Klassen freigestellt Klasse 2 Zugelassen sind Solo-Motorräder der Kategorie A1 über 100 bis 125 ccm mit 2-Takt-Motoren und über 175 bis 250 ccm 4-Takt-Motoren Klasse 3 Zugelassen sind Solo-Motorräder der Kategorie 85 ccm mit 2-Takt-Motoren gemäß den Jugend- Motocross-Bestimmungen des DMSB Ausstattung der Motorräder a.)geräuschkontrolle im Rahmen der Techn. Abnahme wird jedes Motorrad einer Geräuschkontrolle unterzogen Die Geräuschkontrolle erfolgt entsprechend der DMSB-Bestimmungen. Der Geräuschpegel der Motorräder darf 96 db(a) (Nahfeldmessung) für 2-Takt-Motoren und 94 db (A) für 4-Takt-Motoren nicht überschreiten. Motorräder die diesen Wert überschreiten werden in keinem Fall zu Rennen zugelassen. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Veranstaltung Nachmessungen der Motorräder vorzunehmen. Fahrer deren Motorräder dabei über dem o.g. Geräuschlimit (96 bzw. 94 db (A) + 2 db(a) liegen, werden mit Rundenabzug von einer gefahrenen Runde bei ihrem vorangegangenen Lauf bestraft. Sollte eine Beschädigung/Verlust der Auspuffanlage während eines Trainings oder Rennlaufes auftreten, kann der Fahrer mit der schwarzen Flagge aus dem Rennen/Training genommen werden. Unabhängig davon, müssen alle überprüften Motorräder, die das vorgegebene Geräuschlimit überschritten haben, vor dem nächsten Start wieder dem max. Grundwert entsprechen. Bei Überschreitung erfolgt keine Zulassung zum Start. b.)kraftstoff/tanken Es darf nur handelsüblicher, bleifreier Kraftstoff gefahren werden. Jegliches Tanken in den Räumen der Messehalle ist untersagt. Das Tanken kann nur im Freien (Fahrerlagerhof) erfolgen. Verstöße dagegen können bei Feststellung mit Ausschluss bestraft werden. c.)kennzeichnung/werbung Die Motorräder der einzelnen Klassen müssen wie folgt gekennzeichnet sein: Klasse 1 weiße Nummerntafeln und schwarze Ziffern Klasse 2 grüne Nummerntafeln und weiße Ziffern Klasse 3 weiße Nummerntafeln und schwarze Ziffern 4.) Abnahme 4.1 Dokumentenabnahme: Die Dokumentenabnahme erfolgt im Rennbüro vor der SparkassenArena zu nachstehenden Zeiten: Freitag, 24. Januar :00 Uhr 18:00 Uhr Papierabnahme

3 Samstag, 25.Januar :00 Uhr 11:00 Uhr Papierabnahme 4.2. Fahrzeugabnahme: Die Abnahme der Motorräder erfolgt in der Sparkassen-Arena im Fahrerlager zu nachstehenden Zeiten: Freitag, 24. Januar 2014 Samstag, 25.Januar :00 Uhr 18:00 Uhr Techn. Abnahme 09:00 Uhr 11:00 Uhr Techn. Abnahme 5.)Strecke Die Veranstaltung findet auf der SX Strecke in der SparkassenArena in Kiel statt. Die Rennen werden auf einem Rundkurs von ca. 250 m Länge mit verschiedenen eingebauten Hindernissen durchgeführt. Die Strecke und die Hindernisse bestehen aus natürlichem Material ( Erde ) 6.)Fahrerbesprechung Die Fahrerbesprechung findet in der SparkassenArena im Fahrerlager statt. (siehe Zeitplan) 7.)Training Jedes Benutzen der Rennstrecke außerhalb der festgelegten Trainingszeiten ist verboten. Pro Veranstaltungstag werden mindestens ein Freies und ein Zeittraining durchgeführt. Während des Trainings ist das Anhalten auf der Strecke nur in einem vorgegebenen Bereich gestattet. Zuwiderhandlung wird nach einmaliger Mahnung mit einer Strafe in Höhe von 50 bestraft. Um zum Rennen zugelassen zu werden, muss jeder Fahrer im Training am Veranstaltungswochenende mindestens 3 Runden absolviert haben. Klasse 1+2 Die Fahrer der Klassen absolvieren am Samstag, zwei freie Trainings und ein Qualifikationstraining, am Sonntag, ein freies Training und ein Qualifikationstraining. Die Fahrer der Klasse 3 absolvieren am Samstag, den zwei freie Trainings und ein Qualifikationstraining, am Sonntag, ein freies Training und ein Qualifikationstraining Muss das Qualifikationstraining abgebrochen werden, wird die verbleibende Trainingszeit nachgeholt. Die nachzuholende Trainingszeit wird durch den Rennleiter angesagt. 8.)Startaufstellung: Die Startaufstellung für die Wertungsläufe erfolgt für die Klassen wie folgt: Startplatz die 2 Zeitschnellsten aus dem Qualifikationstraining Startplätze 3 10 Plätze 1 8 aus dem Qualifikations Race, wobei entsprechend der Platzierung die Startplätze eingenommen werden. Die Startaufstellung für die Wertungsläufe der Klasse 3 erfolgt nach den Ergebnissen aus dem Qualifikationstraining, wobei beginnend mit dem zeitschnellsten Fahrer die Startplätze eingenommen werden.

4 Ein Helfer darf das Motorrad in die Startaufstellung schieben. Auf Signal haben alle Helfer die Strecke unverzüglich zu verlassen. Folgt ein Helfer diesem Aufruf nicht, kann der Rennleiter gegen den zugehörigen Fahrer eine Sportstrafe in Höhe von 100 verhängen. Rennen und Wertung Startberechtigt sind in den Klassen 1 bis 3 10 Fahrer je Wertungslauf Gefahren werden je Klasse zwei Wertungsläufe. Sieger ist derjenige Fahrer, der aus Wertungsläufen zusammen die bessere Gesamtplatzierung erreicht hat. Bei gleicher Platzziffer entscheidet die bessere Platzierung im 2. Wertungslauf. Superfinale Die jeweils 5 Bestplatzierten nach den Wertungsläufen der Klassen 1 und 2 absolvieren je Veranstaltungstag ein Superfinale über 10 Runden. Die Aufstellung an der Startmaschine erfolgt im Wechsel, beginnend mit dem Bestplatzierten der Klasse 2 dann dem Bestplatzierten der Klasse 1 usw. 9.)Wild-Card Der Veranstalter behält sich vor, sportlich für die Wertungsläufe nicht qualifizierte Fahrer über eine Wildcard zu nominieren. Folgende Bedingungen sind hierbei zu beachten und einzuhalten: 1.)Es darf keine Benachteiligung bereits qualifizierter Fahrer eintreten, d.h. die Nominierung muss über die Vorgabe des Streckenabnahmeprotokolls möglich sein. Start Besteht die Gefahr, dass ein Fahrer aufgrund technischer Probleme an der Startmaschine nicht rechtzeitig die Startposition wahrnehmen kann, steht es dem Rennleiter offen eine 2-Minuten-Frist zur Behebung des Problems anzusetzen. Kann das Motorrad innerhalb dieser Frist nicht fahrbereit gemacht werden, ist umgehend der Startplatz zu räumen. Laufdistanzen: Klassen freies Training 12 Fahrer 5 Minuten 2.freies Training 12 Fahrer 5 Minuten Qualifikationstraining 12 Fahrer 5 Minuten Qualifikations Race 10 Fahrer 10 Runden Wertungslauf 1 10 Fahrer 12 Runden Wertungslauf 2 10 Fahrer 12 Runden Klasse 3 1.freies Training 10 Fahrer 5 Minuten 2.freies Training 10 Fahrer 5 Minuten Qualifikationstraining 10 Fahrer 5 Minuten Wertungslauf 1 10 Fahrer 8 Runden Wertungslauf 2 10 Fahrer 8 Runden

5 Abbruch eines Laufes Muss ein Qualifikations- oder Wertungslauf abgebrochen werden, bevor 5 Runden vollendet sind, wird grundsätzlich dieser Lauf neu gestartet. Wird zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen, erfolgt die Wertung gemäß Platzierung der Fahrer am Ende der dem Abbruch vorangegangenen Runde. Fahrer, die einen Abbruch vorsätzlich verursachen, werden vom Wiederholungslauf ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Schiedsrichterentscheidung ohne Protestmöglichkeit. 10. Flaggenzeichen Die Verwendung der gelben Flaggen ist unbedingt zu beachten Gelbe Flagge, stillgehalten: Achtung, Gefahr, Hindernis auf oder an der Strecke Gelbe Flagge geschwenkt: große Gefahr, Geschwindigkeit reduzieren. Überhol- und Sprungverbot! Die weiße Flagge mit rotem Kreuz in Verbindung mit der geschwenkten gelben Flagge signalisiert folgendes: Langsame Fahrweise (Rollen) zum Anhalten bereit machen, Überhol- und Sprungverbot. Diese Flaggenkombination gilt vom signalisierenden Streckenposten bis zum Passieren der Gefahrenstelle. Missachtung der vorgenannten Flaggenzeichen: Beim ersten Verstoß wird eine Geldstrafe von 100 verhängt und es erfolgt Gegebenenfalls eine Rückversetzung des Überholenden um die jeweils gewonnenen Plätze. Der zweite Verstoß wird mit Wertungsausschluss geahndet. 11.Siegerehrung Die Siegerehrung wird jeweils im Anschluss an den 2. Wertungslauf bei Start und Ziel durchgeführt. Für das Superfinale unmittelbar nach dem Lauf. Die drei Erstplatzierten müssen an der Siegerehrung teilnehmen. 12. Teilnahmevergütung / Preise Die Teilnehmer erhalten keine Teilnehmervergütung und keine Reisekosten. Die Teilnehmer erhalten kein Startgeld. Die drei Erstplatzierten der Klassen 1 bis 3 erhalten einen Pokal. Der Veranstalter behält sich vor zusätzliche Ehrenpreise und/oder Sachpreise auszusetzen bzw. solche gestiftete Preise nach Weisung zuzuerkennen. 13.Schiedsrichter Olaf Noak, Hänchen 14. Rennleiter Holger Glöde 15. Rennbüro Regina Schröder, Kiel Dirk Hartz, Kiel Das Rennbüro befindet sich bis zum Uhr in Kiel, Preetzer Chaussee 240

6 Tel.: , Fax: , Mobil: Ab dem Uhr in der SparkassenArena Europaplatz Kiel, Tel.: , Fax: Umweltbeauftragter Jörn Hartz, Kiel 17.Zeitnahme Sport-Service-Schleswig Obmann Georg Spahr 18. Technischer Kommissar Klaus-Dieter Lühr, Blekendorf Holger Zankel, Groß-Kummerfeld 19. Organisationsleiter Ulrich Holzkamm, Kiel 20. Promotionsauftritt/Fahrervorstellung/Siegerehrung Alle Fahrer verpflichten sich gegebenenfalls an nachfolgenden PR-Events teilzunehmen: - Fahrervorstellung - Evtl. Autogrammstunde - Siegerehrung - Evtl. stattfindende Pressekonferenz 21. Zeitplan Siehe Anlage 22. Wertungsausschluss Bei Verstößen gegen die vorliegende Ausschreibung, das Technische Reglement oder Sonderbestimmungen, sowie bei Unsportlichkeit, kann je nach Schwere des Vergehens Ausschluss aus der Wertung der Veranstaltung erfolgen. Es können Doping-Alkohol- sowie Drogentest durchgeführt werden. Sollten diese Tests positiv ausfallen, wird der entsprechende Fahrer von der Veranstaltung ausgeschlossen. Weiter Strafen können verhängt werden. 23.Vorbehalt Aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt oder behördlichen Auflagen behält sich der Veranstalter das Recht vor, erforderliche Änderungen der Ausschreibung in Absprache mit dem Schiedsrichter vorzunehmen. Diese werden per Ausführungsbestimmungen bekannt gegeben.

7 24. Erklärungen von Bewerber/Fahrer zum Haftungsausschluss Die Teilnehmer ( Bewerber, Fahrer ) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer ( Fahrer, Bewerber ) erklären mit Abgabe der Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - Die FIM, die UEM, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre - Den ADAC e.v., die ADAC Motorsport GmbH, die ADAC-Regionalclubsund die ADAC Ortsclubs, den Promotor / Serienorganisator, sowie deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter - Den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. - Die Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und - Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, - außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen, und außer für sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen gegen: - die anderen Teilnehmer ( Bewerber, Fahrer ), deren Helfer, die Eigentümer, die Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den / die eigenen Fahrer ( anders lautende Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n gehen vor ) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb( ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung ( Kfz-Versicherung ) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. 25. Quartierbestellung Quartierbestellung ist Sache der Teilnehmer und geht grundsätzlich zu deren Lasten. 26. Fahrerunterlagen Die Fahrerunterlagen werden bei der Dokumentenabnahme ausgegeben. Sportleiter: Vorsitzender MSC Nordmark Kiel Ole Holzkamm Ulrich Holzkamm

Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort

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