Aktuelle Entwicklungen des Bankrechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Entwicklungen des Bankrechts"

Transkript

1 VORLESUNG ZUR SCHWERPUNKTAUSBILUNG AN DER JURISTISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT AUGSBURG Aktuelle Entwicklungen des Bankrechts SS 2013 Chefsyndikus Dr. Andreas Früh (Lehrbeauftragter)

2 Einleitung Konzept/Didaktik/Vorlesungsunterlagen: In der Vorlesung, die auf der Veranstaltung des vergangenen Wintersemesters mit dem Titel "Einführung in das Bank-, Kapitalmarkt- und Kreditsicherungsrecht" aufbaut, werden wir das Thema privates Bankrecht anhand aktueller Themen gemeinsam weiter vertiefen; die dafür verwendeten Slides werde ich nach der jeweiligen Veranstaltung ins Netz stellen. Diese Unterlagen sollen neben den jeweiligen eigenen Aufzeichnungen aus der Vorlesung - als Arbeitshilfe zur Nachbereitung der Veranstaltung und zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung dienen. Als Gliederung werden die AGB-Banken herangezogen, da diese besonders praxisrelevante und aktuelle Themen regeln sowie alle typischen Geschäftsarten des sog. Commercial Banking, z.b. Kontoführung, Inkassogeschäft, Diskontgeschäft, Zahlungsverkehr [SEPA, Lastschrift, Karten], Anlageschäft Kredit abdecken. Dasselbe gilt für die "klassischen" Themen in einer Bankgeschäftsverbindung, z.b. Vertragsschluss/AGB, Bankgeheimnis/Bankauskunft, Haftung der Bank [Aufklärungspflichten], Mitwirkungspflichten des Kunden [PIN], Entgelte [Kontrollfähigkeit, Wirksamkeit], 2

3 Sicherheiten [Bestellung, Verstärkung, Deckungsgrenze, Freigabe], Kündigung [Ordentliche, außerordentliche, Bank, Kunde]. Sie bieten außerdem Gelegenheit, die Themen Einlagensicherung und Ombudsmannverfahren zu erörtern. Die Themen werden insbesondere auch anhand von aktuellen Gerichtsurteilen dargestellt bzw. vertieft. Auch diese werde ich in der Vorlesung zur Verfügung stellen. Neben der reinen Stoffvermittlung werden wir in der Vorlesung auch Fallstudien zu den einzelnen Kapiteln besprechen. Die ausführlichen Falllösungen nach der Gutachtentechnik werde ich nach der jeweiligen Veranstaltung ebenfalls zur Verfügung stellen. Sofern in der Veranstaltung jeweils noch etwas Zeit bleibt, können noch aktuelle rechtliche und rechtspolitische Entwicklungen im Bankrecht aufgegriffen werden. Vorlesungszeit (Teil 1): Freitag, : Ab 14:15 Uhr (4 Einheiten à 45 Minuten): Ende gegen 17:30 Uhr Samstag, : Ab 09:15 Uhr (4 Einheiten à 45 Minuten): Ende gegen 12:30 Uhr Freitag, : Ab 14:15 Uhr (4 Einheiten à 45 Minuten): Ende gegen 17:30 Uhr Samstag, : Ab 09:15 Uhr (4 Einheiten à 45 Minuten): Ende gegen 12:30 Uhr Prüfung: 2 stündige Klausur voraussichtlich am Mittwoch, den nach vorbereitendem Examinatorium (gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Dr. Röver, LL.M.). 3

4 Spezielle Gesetzessammlungen Beck-Texte im dtv, Bankrecht, 39. Auflage 2011 Consbruch/Fischer, Kreditwesengesetz, Textsammlung, 2 Bände, Loseblatt Hinweis: KWG (Kreditwesengesetz)-Text z.b. unter: (Der Erwerb von speziellen Gesetzessammlungen ist nicht notwendig. Auf den Gesetzestext des KWG werden wir in der Vorlesung immer wieder kommen; im Übrigen besprechen wir Gesetze, die überwiegend z.b. in der Gesetzessammlung Schönfelder enthalten sind.) Literaturverzeichnis Assies/Beule/Heise/Strube, Handbuch des Fachanwalts, 2. Auflage 2010 Baumbach/Hopt, HGB (mit Nebengesetzen), VII. Bankgeschäfte, 35. Auflage 2012 Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 6. Auflage 2013 Canaris, Bankvertragsrecht, in: Staub (Hrsg.), Großkommentar HGB, 1. Teil, 4. Auflage 1988; im Übrigen 3. Auflage 1981 Claussen, Bank- und Börsenrecht, 4. Auflage 2008 Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2. Auflage 2009 Diem, Akquisitionsfinanzierungen, Kredite für Unternehmenskäufe, 3. Auflage

5 Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht, 2. Auflage 2010 Ellenberger/Findeisen/Nobbe, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, Praxiskommentar zum Zivil- und Aufsichtsrecht des Zahlungsverkehrs, 2010 Ferguson, Der Aufstieg des Geldes, 2010 Fahrholz, Neue Formen der Unternehmensfinanzierung: Unternehmensübernahmen, Big ticket Leasing, Asset-Backed- und Projektfinanzierungen, 1998 Fischer/Klanten, Bankrecht, Grundlagen der Rechtspraxis, 4. Auflage 2010 Grunewald/Schmitt, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 2. Auflage 2009 Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis, Loseblattsammlung in 6 Ordnern Krepold/Fischbeck, Bankrecht, 2009 Krüger, Kreditsicherungsrecht, 2011 Kümpel/Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Auflage 2011 Siebel/Röver/Knütel, Rechtshandbuch Projektfinanzierung und PPP, 2. Auflage 2008, S Schwintowski, Bankrecht, 3. Auflage 2011 Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts Handbuch, 4. Auflage

6 Fachzeitschriften: Wertpapier-Mitteilungen - Zeitschrift für Wirtschaft- und Bankrecht (WM) Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR) Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) Fallsammlung Spindler, Bank- und Kapitalmarktrecht case by case, 2005 Schwintowski, Prüfe dein Wissen: Bank- und Kapitalmarktrecht, 2. Auflage, 2007 Methodik Früh, Die Anspruchsprüfung im Zivilrecht, JuS 1991, 656 ff, 742 ff., und Früh, Bürgerliches Recht, 1997, S Haft, Einführung in das juristische Lernen. Unternehmen Jurastudium, 6. Auflage, 1997 Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten: Klausur, Hausarbeit, Seminararbeit, Staatsexamen, Dissertation, 6. Auflage,

7 Rückblick: Im Wintersemester wurden folgende Themen behandelt: A. Einführung in das Rechtsgebiet und Überblick I. Allgemeines II. Quellen des Bankrechts III. Öffentliches und privates Bankrecht IV. Insb. Einordnung ins Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht B. Überblick über den Aufbau des Bankwesens I. Historische Entwicklung II. Heutiger Aufbau (Zentral- und Geschäftsbanken, 3 Sektoren) C. Tätigkeitsbereiche einer Bank I. Commercial Banking (Einlagengeschäft, Zahlungsverkehr, Kreditgeschäft) II. Investment Banking (Corporate Finance, Kapitalmarktgeschäft) D. Aufsichtsrecht I. Aufbau der Finanzaufsicht in Deutschland (2-Säulen-Modell) II. Maßnahmen in Deutschland nach der Finanzkrise (insb. Finanzmarktstabilisierungsgesetz) III. Aufbau der Finanzaufsicht in Europa (neue Organisation) IV. Weitere Einzelheiten zur Beaufsichtigung der Kreditinstitute in Deutschland (insb. Überblick über Regelungen des KWG) V. Harmonisierung des Aufsichtsrechts in der EU (Europäischer Pass, Richtlinien) E. Einzelne Vertragsverhältnisse mit der Bank I. Idee vom Allgemeinen Bankvertrag II. Verträge über Sicht-, Termin-, Spareinlagen (Einordnung, Sparbuch) III. (Giro-)Kontovertrag (Konto, Buchführung, Kontokorrent, Girovertrag, Kontoverfügungen) IV. Zahlungsdiensterahmenvertrag (Begriffe, Rechtsbeziehungen) V. Einzelzahlungsvertrag/Zahlungsverkehr 7

8 Sommersemester: Überblick über AGB-Banken Gliederung der Vorlesung: A.: Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank Nr. 1: Geltungsbereich (AGB und Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen, 305 III BGB) und Änderungen (Zustimmungsfiktion, vgl. 308 Nr. 5 BGB) Nr. 2: Bankgeheimnis und Bankauskunft (beides nicht gesetzlich geregelt, Differenzierung zwischen Kaufleuten und Privatpersonen in Bezug auf letzteres) Nr. 3: Haftung ( 276, 278 BGB, vgl. 309 Nrn. 5, 7, 8 BGB, Spezialregelung für Zahlungsdienstleistungen in 675z 3 BGB; Aufklärungspflichten) Nr. 4: Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis des Kunden (Abweichung von 387 BGB, vgl. 309 Nr. 3 BGB) Nr. 5: Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden (Erbschein) Nr. 6: Anwendbares Recht und Gerichtsstand B: Kontoführung: Nr. 7: Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten (Saldoanerkenntnis, vgl. 308 Nr. 5 BGB; SEPA; Zahlungsdienste-Lastschriften) Nr. 8: Storno- und Berichtigungsbuchungen (Umkehr der Beweislast nach Rechnungsabschluss) Nr. 9: Einzugsaufträge (Inkassogeschäft bei Schecks und Wechseln Gutschrift E.v. = Eingang vorbehalten) Nr. 10: Fremdwährungsgeschäfte C - Nr. 11: Mitwirkungspflichten des Kunden (insb. Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank, also etwa Kontoauszügen; Kartengeschäft; PIN) 8

9 D Nr. 12: Kosten der Bankdienstleistungen Zinsen, Entgelte und Auslagen (Kontrollfähigkeit, Wirksamkeit, einseitiges Leistungsbestimmungsrecht, Änderungen von Zinsen und Entgelten, vgl. 309 Nr. 1 BGB) E: Sicherheiten Nr. 13: Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten (Anspruch, ggfs. außerordentliches Kündigungsrecht) Nr. 14: AGB-Pfandrecht (erfasste Vermögenswerte, Sicherungszweck) Nr. 15: Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten Wechseln Nr. 16: Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung (Deckungsgrenze) Nr. 17: Verwertung von Sicherheiten (Wahlrecht) F: Kündigungsrecht (vgl. 308 Nr. 3 BGB) Nr. 18: Kunde (Grundsätzlich ordentlich und jederzeit; ausnahmsweise außerordentlich, insb. bei vereinbarter Laufzeit; Sonderregelung für Zahlungsdienstleistungen in 675h I BGB) Nr. 19: Bank (grundsätzlich ordentlich, aber mit angemessener Kündigungsfrist (vgl. für Zahlungsdienstleistungen 675h II BGB); unbefristete Kredite jederzeit auch ohne Kündigungsfrist [Sonderregelung für Verbraucherkredite]; ausnahmsweise außerordentliche Kündigung, insb. bei vereinbarter Laufzeit) G: Schutz der Einlagen H: Ombudsmannverfahren 9

Unternehmenskauf und finanzierung sowie aktuelle Probleme des Bankrechts

Unternehmenskauf und finanzierung sowie aktuelle Probleme des Bankrechts VORLESUNG ZUR SCHWERPUNKTAUSBILUNG AN DER JURISTISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT AUGSBURG Unternehmenskauf und finanzierung sowie aktuelle Probleme des Bankrechts SS 2016 Chefsyndikus Dr. Andreas Früh (Lehrbeauftragter)

Mehr

Einführung in das Bank-, Kapitalmarktund Kreditsicherungsrecht

Einführung in das Bank-, Kapitalmarktund Kreditsicherungsrecht VORLESUNG ZUR SCHWERPUNKTAUSBILUNG AN DER JURISTISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT AUGSBURG Einführung in das Bank-, Kapitalmarktund Kreditsicherungsrecht WS 2014/2015 Teil 1: Chefsyndikus Dr. Andreas Früh

Mehr

VO Bankvertragsrecht VI

VO Bankvertragsrecht VI VO Bankvertragsrecht VI PD Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Gegenstand: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Kunden, sofern der Rückzahlungsanspruch

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

BGB IV Dienstvertrag, 611BGB

BGB IV Dienstvertrag, 611BGB BGB IV Dienstvertrag, 611BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Dienstvertrag und Abgrenzungen = Ausführung einer Tätigkeit gegen Entgelt Abgrenzungen: 1. Werkvertrag, 631 BGB = geschuldet ist ein

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

EINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30 Uhr

EINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30 Uhr EINE UNI FÜR ALLE Wirtschaft, Wissenschaft und Politik im Dialog Angriffe aus Medien und sozialen Netzwerken Schutzmöglichkeiten für Private und Unternehmen Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Bildungswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Bildungswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Facheinführung Bildungswissenschaften SoSe 15 Bildungswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Bachelor of Education (B.Ed.) Department 5: Wirtschaftspädagogik Facheinführung SoSe 15

Mehr

Wirtschaftsund Arbeitsrecht. Das Wahlpflichtfach. Gegenstand, Inhalt und Aufbau. Professur für Zivilrecht im Nebenfach. (Prof. Dr.

Wirtschaftsund Arbeitsrecht. Das Wahlpflichtfach. Gegenstand, Inhalt und Aufbau. Professur für Zivilrecht im Nebenfach. (Prof. Dr. Das Wahlpflichtfach Wirtschaftsund Arbeitsrecht Gegenstand, Inhalt und Aufbau Professur für Zivilrecht im Nebenfach (Prof. Dr. Johann Kindl) Universität Münster Stand April 2004 1 1. Inhalte des Wahlpflichtfaches

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Wechsel zum Jurastudium in Anschluss an den Bachelor in Politik & Recht oder Wirtschaft & Recht Johannes Dorn 2 Aufbauveranstaltungen Auswahl aus den im Jurastudium im Rahmen

Mehr

Rechtliche Aspekte der Wertpapierleihe

Rechtliche Aspekte der Wertpapierleihe Rechtliche Aspekte der Wertpapierleihe Von Andreas Dörge Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 19 B. Der Begriff Wertpapierleihe" 23 C. Die Einsatzmöglichkeiten und die potentiellen

Mehr

- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden

- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden - Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden Erstellt von der Geschäftsführung des Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden zur Ergänzung

Mehr

Organisatorisches: Veranstaltung Kosten- und Leistungsrechnung und Übungen im SS 2012:

Organisatorisches: Veranstaltung Kosten- und Leistungsrechnung und Übungen im SS 2012: Organisatorisches: Veranstaltung Kosten- und Leistungsrechnung und Übungen im SS 2012: Kontaktdaten: Dr. Patrick Velte, Universität Hamburg, Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen, Lehrstuhl für

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Aktuelle Aspekte zum Basiskonto. Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg

Aktuelle Aspekte zum Basiskonto. Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg Aktuelle Aspekte zum Basiskonto Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg Grunddefinition eines Basiskontos - 30 Abs. 2 ZKG (2) Ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Mehr

9. Elektronischer Zahlungsverkehr ( Überweisung)

9. Elektronischer Zahlungsverkehr ( Überweisung) Aufgaben/Konten führen Aufgabe 9 9. Elektronischer Zahlungsverkehr ( Überweisung) Die Holzland GmbH hat bisher ihre Verbindlichkeiten hauptsächlich per Überweisung gezahlt. Der Prokurist der Firma (Heinz

Mehr

Herausforderungen und Lösungsstrategien

Herausforderungen und Lösungsstrategien Herausforderungen und Lösungsstrategien Challenges and Solution Strategies Fakultät / Institut: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Modul 22000382 (Version 4.0) vom 10.08.201 Modulkennung 22000382 Kurzbeschreibung

Mehr

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Pressenotiz vom 10. 09. 2007 Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Einen schönen guten Tag die Verlagsleitung

Mehr

Deutsche SPV und TSI Verbriefungsplattform

Deutsche SPV und TSI Verbriefungsplattform Deutsche SPV und TSI Verbriefungsplattform Deutsche SPV über die TSI Ein Standard im deutschen Kapitalmarkt Seit 2005 stellt die TSI Services GmbH (TSI Services) deutsche Zweckgesellschaften (Special Purpose

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Woche 7: Gesellschaftsrecht

Woche 7: Gesellschaftsrecht Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 7: Gesellschaftsrecht Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. BGB-Gesellschaft III. Offene Handelsgesellschaft

Mehr

Kolloquium Zahlungsverkehr und Insolvenz

Kolloquium Zahlungsverkehr und Insolvenz Kolloquium Zahlungsverkehr und Insolvenz Überweisungen in der Insolvenz 26. April 2011 Wolfgang Zenker Übersicht I. Grundkonstella5on: Rückabwicklung bei mehrgliedriger Überweisung II. Exkurs: Terminologie

Mehr

VO Bankvertragsrecht. Kredit- und Kreditsicherheiten. Darlehensvertrag

VO Bankvertragsrecht. Kredit- und Kreditsicherheiten. Darlehensvertrag VO Bankvertragsrecht Priv.-Doz. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Kredit- und Kreditsicherheiten Kreditgeschäft als Bankgeschäft 1 I Nr. 2 KWG: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten Grundtyp:

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mehr

SEPA-Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift)

SEPA-Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) SEPA-Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers Eine unserer Unternehmen. Stärken. 150 x in 5 Ländern Europas. Oberbank. Ein bisschen mehr

Mehr

Zahlungsbedingungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir Ihre Bestellung per Nachnahme bearbeiten und wie die Lieferung und Zahlung erfolgt.

Zahlungsbedingungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir Ihre Bestellung per Nachnahme bearbeiten und wie die Lieferung und Zahlung erfolgt. Zahlungsbedingungen Lieferung und per Nachnahme Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir Ihre Bestellung per Nachnahme bearbeiten und wie die Lieferung und Zahlung erfolgt.» Wählen Sie bei Ihrer Bestellung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Vom 16. Dezember 2010

Vom 16. Dezember 2010 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung Vom 16. Dezember

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Wirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte:

Wirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte: Universität Bielefeld Modul: Modulschlüssel: Modulbeauftragte/r: Leistungspunkte: Turnus (Beginn): Dauer: Kompetenzen: Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftsprüfung 31-WP Amen, Matthias, Prof.

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

DR. UNGER FERNREPETITORIUM zur Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung

DR. UNGER FERNREPETITORIUM zur Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung DR. UNGER FERNREPETITORIUM zur Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung ANMELDUNG DR. UNGER FERNREPETITORIUM Rektor: Prof. Dr. Wolfgang Schütz Pädagogische Studienleitung: Professor Dr. Oliver

Mehr

Seminar. Bankinsolvenz

Seminar. Bankinsolvenz von Wilmowsky Seminar Bankinsolvenz SS 2014 Seminar Bankinsolvenz -- Themen -- (Stand 12.2.2014) Ziele des Seminars -- Brauchen Banken ein eigenes Insolvenzrecht? Andere Regelungsinteressen als bei der

Mehr

Einladung Die 67. Jahrestagung der Deutsch-Niederländischen Juristenkonferenz findet statt vom

Einladung Die 67. Jahrestagung der Deutsch-Niederländischen Juristenkonferenz findet statt vom Deutsch - Niederländische Juristenkonferenz Deutscher Arbeitsausschuss Einladung Die 67. Jahrestagung der Deutsch-Niederländischen Juristenkonferenz findet statt vom 2. bis 4. Oktober 2015 in Lüneburg

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Umstellung der Master-Wahlpflichtmodule am Lehrstuhl für BWL, insb. Organisation und Personal

Umstellung der Master-Wahlpflichtmodule am Lehrstuhl für BWL, insb. Organisation und Personal Umstellung der Master-Wahlpflichtmodule am Lehrstuhl für BWL, insb. Organisation und Personal In den nächsten Semestern wird sich das Angebot des Lehrstuhls in den Master- Wahlpflichtmodulen ändern (vorbehaltlich

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Bevor Sie mit dem Wechsel Ihres Sicherheitsmediums beginnen können, sollten Sie die folgenden Punkte beachten oder überprüfen:

Bevor Sie mit dem Wechsel Ihres Sicherheitsmediums beginnen können, sollten Sie die folgenden Punkte beachten oder überprüfen: Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue Karte austauschen. Mit der begrenzten

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im 2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

NRW.BANK.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein

NRW.BANK.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein NRW.BANK.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein Was genau ist der Fördervorteil der NRW.BANK? Und wie gelangt der Fördervorteil zu mir als Leasingnehmer? Antworten auf diese Fragen

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

RECHTLICHER SPIELRAUM

RECHTLICHER SPIELRAUM RECHTLICHER SPIELRAUM 6 RDG als Begrenzung und Eröffnung der Arbeit einer RLC (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen [ ] erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person,

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Zinssparen ist ein Zeichen der Zeit Die aktuelle Finanzkrise bewegt viele Sparer dazu, bei der Anlage ihrer Sparbeiträge

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2015/2016 stehen

Mehr

BWL-Spezialisierung: Rechnungswesen & Prüfung. Modulname: Rechnungswesen. Professur: Prof. Dr. Matthias Wolz

BWL-Spezialisierung: Rechnungswesen & Prüfung. Modulname: Rechnungswesen. Professur: Prof. Dr. Matthias Wolz BWL-Spezialisierung: Rechnungswesen & Prüfung Professur: Prof. Dr. Matthias Wolz Modulname: Rechnungswesen BWL-Spezialisierung: Rechnungswesen & Prüfung (RuP) Kennummer Workload Credits Studiensemester

Mehr

Testen Sie die Besten! Service. Beratung. Termintreue. Qualität. Kreditwunsch. Neue Medien

Testen Sie die Besten! Service. Beratung. Termintreue. Qualität. Kreditwunsch. Neue Medien Service Beratung Termintreue Qualität Neue Medien Kreditwunsch Testen Sie die Besten! Von unserer Beratung profitieren oder ein Jahr lang Kontoführung gratis! www.raiffeisen.at/steiermark Testen Sie die

Mehr

Kanzlei aus einem breit gefächerten Know-How-Pool bedienen. www.oezer.org

Kanzlei aus einem breit gefächerten Know-How-Pool bedienen. www.oezer.org Wir sind eine auf das Wirtschaftsrecht ausgerichtete Kanzlei, die Unternehmen mit internationalen Bezügen vertritt. Beratungen können unter anderem in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank-

Mehr

Personalökonomik Prof. Dr. Stefan Winter

Personalökonomik Prof. Dr. Stefan Winter Personalökonomik Prof. Dr. Stefan Winter Im Schwerpunkt bzw. Wahlfach verpflichtend zu erreichen (gemäß DPO 2002): 15 Credit Points (max. 21 s) Für Diplomstudierende gelten folgende Regelungen: Pflichtfächer

Mehr

Die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung

Die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung Das Erfolgsmodell in Bayreuth: Die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung für Juristen (WiwiZ) Was ist die WiwiZ? studienbegleitendes Zusatzangebot der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 18

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 18 XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 18 Seite 1 In XONTRO werden zum 24. Januar 2005 folgende Änderungen eingeführt: Inflationsindexierte Anleihen Stückzinsberechnung für französische und italienische

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 08/2014 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zum Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Mehr

AGB und Widerrufsrecht

AGB und Widerrufsrecht AGB und Widerrufsrecht 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB 1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in

Mehr

Realkontrakte Übersicht Darlehen Leihe Verwahrung Pfandvertrag Trödelvertrag

Realkontrakte Übersicht Darlehen Leihe Verwahrung Pfandvertrag Trödelvertrag Realkontrakte Übersicht Darlehen Leihe Verwahrung Pfandvertrag Trödelvertrag 983 ff ABGB 971 ff ABGB 957 ff ABGB 1368 ff ABGB 1086 ff ABGB Beachte: Die Schenkung ist kein Real-, sondern ein Konsensualvertrag

Mehr

DVB-S Empfangsgerät, Videorecorder und Fernseher (Fernseher mit zwei Scart- (oder HDMI-)Eingängen)

DVB-S Empfangsgerät, Videorecorder und Fernseher (Fernseher mit zwei Scart- (oder HDMI-)Eingängen) DVB-S Empfangsgerät, Videorecorder und ( mit zwei Scart- (oder HDMI-)Eingängen) In diesem Fall werden drei benötigt. Ein verbindet die Set-Top-Box mit dem Videorecorder. Ein weiteres dient zur Verbindung

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

UNIVERSITÄT HOHENHEIM UNIVERSITÄT HOHENHEIM INSTITUT FÜR FINANCIAL MANAGEMENT Lehrstuhl Controlling Professor Dr. Ernst Troßmann V O R L E S U N G S A N K Ü N D I G U N G Veranstaltungen des Lehrstuhls Controlling im Sommersemester

Mehr

Ablaufbeschreibung zur Erfassung von wiederkehrenden SEPA-Lastschriften mittels Lastschriftvorlagen

Ablaufbeschreibung zur Erfassung von wiederkehrenden SEPA-Lastschriften mittels Lastschriftvorlagen Ablaufbeschreibung zur Erfassung von wiederkehrenden SEPA-Lastschriften mittels Lastschriftvorlagen Bitte beachten Sie, dass Lastschrifteinzüge nur durchgeführt werden können, wenn das Gutschriftskonto

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr Gesellschaft eigener Art; Unterschied zur späteren GmbH nur fehlender Status als juristische Person Als notwendige Vorstufe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Hauptteil... 17 1. Geschäftsbeziehung... 19 1.1 Geschäftsbedingungen... 22 1.1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen... 22 1.1.2 AGB der Banken... 23 1.1.3 Besondere

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare

Mehr

Fragen Übung 14, 17.7.2013

Fragen Übung 14, 17.7.2013 Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon

Mehr

Mandatsbedingungen und Widerrufsbelehrung der. Rechtsanwaltskanzlei Armin Geiger, LL.M., Solitudestr. 10, 715638 Ludwigsburg. Stand: 01.07.

Mandatsbedingungen und Widerrufsbelehrung der. Rechtsanwaltskanzlei Armin Geiger, LL.M., Solitudestr. 10, 715638 Ludwigsburg. Stand: 01.07. Mandatsbedingungen und Widerrufsbelehrung der Rechtsanwaltskanzlei Armin Geiger, LL.M., Solitudestr. 10, 715638 Ludwigsburg Stand: 01.07.2015 1. Allgemeines 1.1 Für sämtliche Mandatsbeziehungen gelten

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Hamburger Kreditbarometer Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I.

Hamburger Kreditbarometer Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I. Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I. Quartal 2014 Immer weniger Unternehmen benötigen Fremdfinanzierung aber Finanzierung für kleinere Betriebe

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

Sommersemester 2013. Wettbewerbsrecht. Prof. Dr. Henning-Bodewig. Vorlesung

Sommersemester 2013. Wettbewerbsrecht. Prof. Dr. Henning-Bodewig. Vorlesung Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Dozentenbüro Rechtswissenschaften Sekretariat: Irene Göller Feldkirchenstr. 21 D-96052 Bamberg Tel: +49(0)951-863-2702

Mehr

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank Axel Klumpp Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank F^l Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Teil 1: Einführung

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung: Juli 2015 Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen.

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 2. Halbjahr 2010 Termin: 5. August 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden Hilfsmittel:

Mehr