Arbeitssicherheit - sinnvolle Investition Thomas Knippschild, , CI Sicherheitstag 2012
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- Klara Adler
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1 Thomas Knippschild, , CI Sicherheitstag 2012
2 Übersicht / Inhalte Einleitung - Historische Belege zum Arbeitsschutz - Studie zum betriebswirtschaftlichen Nutzen von Prävention Verantwortung im Arbeitsschutz - Der Unternehmer - Pflichtenübertragung - Führungskräfte Gefährdungsbeurteilung - Definitionen (Gefahr, Gefährdung, Gesundheit) - Rechtliche Bestimmungen - Ablauf im Detail - Mögliche Gefahren Ausblick - Arbeitsschutzmanagementsystem - Managementsysteme - Einbindung Seite 2
3 Arbeitssicherheit - sinnvolle Investition Einleitung Historische Beläge Bibel Dt 22,8: Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand herunter fällt, Blutschuld auf dein Haus legen. Um 400 v. Chr. wies bereits Hippokrates darauf hin, dass beim Ausüben von bestimmten Handwerken und Künsten gesundheitliche Schäden auftraten und hielt es somit für erforderlich bei der Untersuchung seiner Patienten sich nach deren beruflichen Beschäftigung zu erkundigen. 14. Jahrhundert: Erste Bergordnungen 19. Jahrhundert: Technischer und sozialer Arbeitsschutz wurden in Preußen, eingeführt, da sich durch Kinderarbeit der Gesundheitszustand der Rekruten dramatisch verschlechtert hatte. 6. Juli 1884 Unfallversicherungsgesetz Seite 3
4 Einleitung Pressemitteilung der DGUV Pressemitteilung vom Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Erfolgsfaktor Arbeitsschutz: Studie belegt betriebswirtschaftlichen Nutzen von Prävention Untersuchung in 16 Ländern zu Investitionen in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Ergebnis: Unternehmen profitieren von Investitionen in den Arbeitsschutz der Erfolg von Investitionen in den Arbeitsschutz beläuft sich im Schnitt auf mehr als das Doppelte der investierten Summe. Jeder Euro, den ein Unternehmen in betriebliche Präventionsarbeit investiert, zahlt sich in einem ökonomischen Erfolgspotenzial von 2,2 Euro aus Seite 4
5 Einleitung Pressemitteilung der DGUV Pressemitteilung vom Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Erfolgsfaktor Arbeitsschutz: Studie belegt betriebswirtschaftlichen Nutzen von Prävention Untersuchung in 16 Ländern zu Investitionen in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sichtbar durch: Verbesserung des Images in der Öffentlichkeit gestiegene Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten Reduzierung von Ausfallzeiten und Betriebsstörungen Wettbewerbsfähigkeit Wer erfolgreich sein und bleiben will, sollte in Prävention investieren. Internet: Seite 5
6 Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung ist unser ständiger Begleiter: im Straßenverkehr bei der Ausführung von Arbeitsaufträgen als Bürger eines Staates in der Familie oder bei der Lebensgestaltung Für unser Tun und Unterlassen tragen wir Verantwortung. In unangenehmer Weise wird dies deutlich, wenn wir durch unser Handeln einen Schaden verursachen und die Folgen tragen müssen. Sind unsere Mitmenschen oder die Umwelt davon betroffen, müssen wir uns unter Umständen für unser Handeln verantworten. Wir werden zur Verantwortung gezogen! Seite 6
7 Verantwortung im Arbeitsschutz - Ziele Ziel des Arbeitschutzes ist es: Leben und Gesundheit aller im Unternehmen tätigen Personen zu schützen Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe entsprechend der körperlichen, geistigen und psychischen Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu gestalten Damit fördert Arbeitsschutz ein störungsfreies und effizientes Arbeiten und leistet einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg. Seite 7
8 Verantwortung im Arbeitsschutz - Unternehmer Der Unternehmer hat: sicherzustellen, dass der Arbeitsschutz entsprechend den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in seinem Unternehmen umgesetzt und von allen Beschäftigten beachtet wird Leitlinien für die betriebliche Sicherheitsarbeit vorzugeben die Einhaltung der von ihm erteilten Vorgaben und Anweisungen zu überwachen den Betrieb unsicherer baulicher Einrichtungen, Anlagen, Geräte nicht dulden. geeignete Führungskräfte (Vorgesetzte) auszuwählen, einzusetzen, anzuweisen und zu beaufsichtigen Seite 8
9 Verantwortung im Arbeitsschutz - Pflichtenübertragung Der Unternehmer kann Pflichten an betrieblich Vorgesetzte übertragen (Pflichtenübertragung). Aber er kann sich seiner Verantwortung jedoch niemals vollständig entledigen. Die Führungsverantwortung (Organisations- und Aufsichtspflicht) bleibt immer bestehen Wie? Die Übertragung der Unternehmerpflichten auf Führungskräfte und Vorgesetzte ist schriftlich zu bestätigen. Was? Verfügungsbefugnis über finanzielle Mittel und Weisungsbefugnis (sie müssen die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung haben) Ergebnis Mit der Pflichtenübertragung übernimmt der Beauftragte Verantwortung für den Unternehmer. Seite 9
10 Verantwortung im Arbeitsschutz - Führungskräfte Führungskräfte im Arbeitsschutz Bezeichnungen und Rang von Personen im Unternehmen sind nicht Kennzeichen einer Führungskraft. Auch die Höhe der Bezahlung ist nicht entscheidend. Wesentliches Merkmal: Weisungsbefugnis (Führungskraft ist derjenige, der für mindestens eine andere Person weisungsbefugt ist.) Führungskräfte haben: Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen festlegen und umsetzen die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen die Mitarbeiter zu unterweisen und bei Fehlverhalten anzusprechen bzw. zu ermahnen bei drohenden Gefahren die Arbeit einzustellen Hierzu müssen sie Anweisungen erteilen und regelmäßige Kontrollen durchführen. Seite 10
11 Gefährdungsbeurteilung - Definitionen Gefährdung Ein Zustand oder eine Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Gesundheitsschadens besteht. entsteht durch ein mögliches räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines verletzungs- bzw. krankheitsbewirkenden Faktors einer Gefahrquelle. Gefahr Ein Zustand oder Ereignis, bei dem ein nicht akzeptables Risiko vorliegt und somit die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht. Gefahren können auf unterschiedliche Art wirksam werden - durch plötzliche Einwirkung auf den Beschäftigten (Arbeitsunfall) - über längere Einwirkung auf den Menschen (Berufskrankheit) Gesundheit (nach WHO) Unter Gesundheit im Sinne des Arbeitsschutzes wird das Freisein von Eingriffen verstanden, die zu einer Störung der körperlichen, geistigen und seelischen Lebensvorgänge führen. Seite 11
12 Gefährdungsbeurteilung - Rechtsgrundlagen Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz - 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Mutterschutzgesetz - 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes Betriebsverfassungsgesetz - 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz Betriebssicherheitsverordnung - 3 Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffverordnung - 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Biostoffverordnung - 8 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Verschiedene weitere Vorschriften des Arbeitsschutzes bauen auf den genannten Gesetzen und Verordnungen auf und setzen eine Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen voraus: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - 3 Bildschirmarbeitsverordnung - 3 Seite 12
13 Gefährdungsbeurteilung Im Detail Die Gefährdungsbeurteilung im Detail Betriebsstruktur abbilden (bauliche Gegebenheiten, organisatorischen Struktur, Arbeitsabläufe, Mitarbeiterzuordnung) Gefährdungen anhand der Betriebsstruktur ermitteln (ggf. sind hierbei Messungen notwendig) Prüfen, ob es gesetzliche Vorgaben oder Hinweise zur Beurteilung gibt (Handlungsspielraum) Beurteilen / Risikoermittlung (Häufigkeit der Tätigkeiten und die mögliche Schwere eines denkbaren Unfalls) Maßnahmen ermitteln und festlegen (Maßnahmenhierarchie: Vermeidung Technik Organisation Mensch) Maßnahmen durchführen Wirksamkeitskontrollen Dynamischen Prozess der niemals abgeschlossen ist, solange Ihr Unternehmen besteht. Seite 13
14 Gefährdungsbeurteilung Mögliche Gefahren Seite 14
15 Arbeitsschutzmanagement Einführung Viele Unternehmen verfügen bereits über verschiedene Managementsysteme: Überblick: Qualität ISO 9001, ISO TS 16949, ISO Umwelt ISO 14001, EMAS Risiko ISO Finanzmanagement Basel II Energiemanagement, Kundenmanagement, Personalmanagement Warum nicht auch den Arbeitsschutz in ein bereits laufendes Managementsystem überführen oder gar eigenständig führen? Seite 15
16 Arbeitsschutzmanagement Einführung Viele Unternehmen verfügen bereits über verschiedene Managementsysteme: Überblick: Qualität ISO 9001, ISO TS 16949, ISO Umwelt ISO 14001, EMAS Risiko ISO Finanzmanagement Basel II Energiemanagement, Kundenmanagement, Personalmanagement Warum nicht auch den Arbeitsschutz als Managementsystem führen oder in ein System integrieren? Arbeitsschutz OHSHS, SCC, Systeme der BG n Seite 16
17 Arbeitsschutzmanagement Einführung Seite 17
18 Arbeitsschutzmanagement - Bestandteile Führen und Organisieren Arbeitsschutzpolitik Organisation und Verantwortung Informationsaustausch Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Beauftragte, Sonderfunktionsträger, innerbetriebliche Ausschüsse Prüfen und Beurteilen Gefährdungsbeurteilung Prüfung von Arbeitsmitteln Qualifikation Wirksamkeitskontrollen Informieren und Motivieren Unterweisung, Training Betriebsanweisungen Ideen, Initiativen, Förderpreis Analysieren und Auswerten Unfalluntersuchung Veröffentlichungen Planen und Dokumentieren Notfälle, Erste Hilfe Gesundheitsförderung Einkauf, Firmenfahrzeuge Fremdfirmen, Leiharbeitnehmer, Instandhaltung Arbeitsmedizinische Vorsorge Unternehmensentwicklung Seite 18
19 Arbeitsschutzmanagement Vorteile Vorteile eines Arbeitsschutzmanagementsystems Störungsfreier Betrieb Rechtssicherheit Kostensenkung Betriebsergebnis Betriebsklima Produktivität Seite 19
20 Vielen Dank!
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