Arbeitsschutz in Thüringen

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1 Arbeitsschutz in Thüringen Die Thüringer Arbeitsschutzbehörden stellen sich vor Arbeitsschutz und Arbeitsschutzbehörden in Thüringen Arbeitsschutz ist ein notwendiger Bestandteil jeder beruflichen Tätigkeit. Ein wirksamer und nachhaltiger Arbeitsschutz bewahrt die im Arbeitsleben stehenden Menschen vor den Gefahren, die bei der oder durch die Arbeit entstehen und die im Extremfall das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten bedrohen können. Eine Reihe von staatlichen Vorschriften gibt den Rahmen vor, in dem bestimmte Arbeitsbedingungen gegeben sein müssen, damit dem Grundrecht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit auch bei der Ausübung des Berufes entsprochen wird. Die Arbeitsschutzbehörden wachen mit verschiedenen Mitteln darüber, dass Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Gesundheit des Menschen bei der Arbeit befolgt und eingehalten werden. In Thüringen werden die staatlichen Arbeitsschutzaufgaben vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) wahrgenommen. Das TLV - Abteilung Arbeitsschutz - ist für den Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften zuständig. Nachfolgend wird auf die wichtigsten Sachgebiete und Aufgaben, welche die Abteilung Arbeitsschutz des TLV mit ihren vier Regionalinspektionen zu überwachen bzw. zu erfüllen hat, näher eingegangen: Sachgebiet Betrieblicher Arbeitsschutz und Arbeitsschutzorganisation Erläuterungen zum Sachgebiet Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Betrieb. Er hat die in seinem Betrieb vorhandenen Gefährdungen zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu veranlassen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber in seiner Aufgabe und sind gemeinsam mit dem Betriebsrat /Personalrat die Ansprechpartner in Fragen des Arbeitsschutzes. Die Arbeitsschutzbehörden gehen davon aus, dass ein funktionierendes innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem eine Voraussetzung für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist. Einzuhaltende staatliche Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Berufskrankheitenverordnung Unfallversicherungs- Einordnungsgesetz (SGB VII) 1

2 Arbeitsstätten Arbeitsmittel Gefährliche Arbeitsstoffe Für die Durchführung von Arbeiten bedarf es den Vorschriften entsprechend gestalteter Arbeitsräume einschließlich der notwendigen Nebenräume für persönliche Bedürfnisse wie z.b. Umkleideräume, Waschgelegenheiten, Pausenräume und Toiletten. Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu ergreifen. Bei der Durchführung der Arbeit kann die Notwendigkeit des Umgangs mit gefährlichen Chemikalien, in bestimmten Berufen auch mit biologischen Arbeitsstoffen mit Gefährdungspotential bestehen. Arbeitsstättenverordnung Baustellenverordnung Bildschirmarbeitsverordnung PSA-Benutzungsverordnung Lastenhandhabungsverordnung Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung Gentechnikgesetz Arbeitszeitregelungen Schutz bestimmter Personengruppen Die Gefahren durch zu lange oder ungünstige Arbeitszeiten und zu geringe Erholungsphasen für Sicherheit und Gesundheit sind nicht zu unterschätzen. Die Arbeitszeitvorschriften sollen den erforderlichen Arbeitnehmerschutz garantieren. Für werdende und stillende Mütter, für Jugendliche und für Heimarbeiter gelten auf Grund ihrer persönlichen Disposition besondere Schutzvorschriften am Arbeitsplatz. Arbeitszeitgesetz und darauf beruhende Verordnungen Fahrpersonalrecht Thüringer Ladenöffnungsgesetz Mutterschutzgesetz und darauf beruhende Verordnung Jugendarbeitsschutzgesetz Kinderarbeitsschutzverordnung Heimarbeitsgesetz 2

3 Aufgaben der Arbeitsschutz-Regionalinspektionen Kontrollen der Einhaltung von staatlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes, der Gefahrgutbeförderungsvorschriften auf dem Betriebsgelände Erlaubnisse, Zulassungen, Genehmigungen für überwachungsbedürftige Anlagen, im Arbeitsstättenrecht, im stofflichen Gefahrenschutz, im Arbeitszeitrecht, Zulassung von Ausnahmen im technischen Arbeitsschutz in begründeten Fällen, Zulassung von Ausnahmen im sozialen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeit, Kündigungsschutz) in begründeten Fällen Mitwirkung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, bei Baugenehmigungsverfahren für gewerblich genutzte Räume und Anlagen im Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren Entgegennahme von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen/Mitteilungen/Meldungen nach den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen zu Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften Untersuchungen von schweren und tödlichen Arbeitsunfällen, Massenunfällen oder schweren Schadensfällen im gewerblichen Bereich Sachverständigentätigkeit in diesem Zusammenhang bei der Strafverfolgung Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. Ermächtigungen von Ärzten zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Beratungen zu Fragen des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit in den Betrieben zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, zu Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes 3

4 Wenn Sie als Arbeitgeber oder Beschäftigter Fragen zu Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz oder deren Anwendung haben oder wenn Sie Hilfe bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen benötigen, wenden Sie sich bitte an die für den Standort des betroffenen Betriebes bzw. Arbeitsplatzes territorial zuständige Regionalinspektion (siehe folgende Seite). Die Mitarbeiter der Regionalinspektionen sind auch Ihre Ansprechpartner, wenn Sie sicherheitstechnische Mängel an Anlagen, Maschinen und anderen Arbeitsmitteln vermuten bzw. erkannt haben oder sonstige Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften zur Kenntnis geben wollen. Die Arbeitsschutzbehörden sorgen dafür, dass Ihr Recht auf Arbeitsbedingungen, die Ihre Gesundheit nicht gefährden, gewahrt bleibt. 4

5 Erreichbarkeit der Thüringer Arbeitsschutzbehörden Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) Referat 55 Arbeitsschutz Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Arbeitsschutz- TH@tmsfg.thueringen.de Regionalinspektion Mittelthüringen Linderbacher Weg Erfurt AS-Mitte@tlv.thueringen.de Stadt Erfurt Stadt Weimar Ilm-Kreis Landkreis Gotha Landkreis Sömmerda Landkreis Weimarer Land Regionalinspektion Nordthüringen Gerhart-Hauptmann-Str Nordhausen AS-Nord@tlv.thueringen.de Landkreis Nordhausen Landkreis Eichsfeld Kyffhäuserkreis Unstrut-Hainich-Kreis Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung 6 - Arbeitsschutz, Dezernat 61 Karl-Liebknecht-Straße Suhl Abteilung6@tlv.thueringen.de Regionalinspektion Ostthüringen Otto-Dix-Straße Gera AS-Ost@tlv.thueringen.de Stadt Gera Stadt Jena Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Landkreis Altenburger Land Landkreis Greiz Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Regionalinspektion Südthüringen Karl-Liebknecht-Straße Suhl AS-Sued@tlv.thueringen.de Stadt Suhl Stadt Eisenach Wartburgkreis Landkreis Hildburghausen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Landkreis Sonneberg 5

6 Herausgeber: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Redaktion: Dr. Wolfgang Weinrich Arbeitsschutz-TH@tmsfg.thueringen.de Internet: Stand: September

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