Folie 2 Erbfolge. Nur Sterben macht Erben!

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1 1 Folie 2 Erbfolge Nur Sterben macht Erben! - Vielen Laien ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge nicht vertraut. - Arbeiten Sie die grundsätzlichen Unterschiede und Folgen kurz heraus! Nichtstun: gesetzliche Erbfolge Eigenes Tun: gewillkürte Erbfolge Erklären Sie den Begriff gewillkürt genau, denn viele Personen verstehen diesen Begriff in diesem Zusammenhang nicht. Zeigen Sie deutlich, dass Willkür im Spiel ist, wenn etwa der Ehemann seine langjährige Geliebte im Testament als Alleinerbin einsetzt und seine Frau und seine Kinder dadurch enterbt. Rechtsgrundlagen: - Die gesetzliche Erbfolge ist in den 1922 BGB geregelt: 1922 I Mit dem Tode einer Person (Erbfall)geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

2 2 - Das Testament ist in den 2064 BGB geregelt 2064 Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten. - Der Erbvertrag ist in den 2274 BGB geregelt 2274 Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen. - Sprechen Sie die Worte Bürgerliches Gesetzbuch ruhig aus; nicht jeder Zuhörer weiß mit BGB etwas anzufangen! - Weisen Sie darauf hin, dass nur jeder 5. Deutsche überhaupt ein Testament macht. - Bringen Sie einen Fall aus Ihrer Praxis, an dem Sie demonstrieren können, zu welchen Problemen die gesetzliche Erbfolge in einzelnen Fällen führen kann - Aber Vorsicht: Werden Sie hier nicht zu ausführlich! Sprechen Sie nachdrücklich an, dass Erbengemeinschaften entstehen können, dass dies unter Umständen sehr problematisch sein kann und dass man eine unerwünschte Erbengemeinschaft z.b. durch ein Testament vermeiden kann.

3 3 Erbengemeinschaft 2032 BGB 2032 Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Führen Sie kurz aus, was Gesamthandsgemeinschaft bedeutet: Es entsteht kein Eigentum nach Bruchteilen, sondern alle Gegenstände gehören allen Beteiligten gemeinsam. Besteht der Nachlass etwa aus 3 identischen Reihenhäusern, dann wird nicht jeder Miterbe Eigentümer eines Hauses, sondern alle 3 Reihenhäuser stehen im gemeinschaftlichen, ungeteilten Eigentum aller Miterben und alle 3 können nur gemeinschaftlich (also zur gesamten Hand) darüber verfügen. Wichtig: Weisen Sie daraufhin, dass dieses Ergebnis selbst dann eintritt, wenn der Erblasser testamentarisch eine Teilungsanordnung getroffen hat. Gesamthandseigentum zwingt die Miterben zu gemeinschaftlichen Handeln. Alle Entscheidungen sind gemeinsam zu treffen. Somit sind auch Verfügungen über Nachlassgegenstände nur gemeinsam möglich (anders als bei der Verwaltung, bei der ein Mehrheitsbeschluss ausreichend ist).

4 4 Gemeinschaftliche Haftung für Nachlassverbindlichkeiten? Erben haften gemeinsam nur für gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten. Gehen Sie auf die Problematik, mit welchem Vermögen die Erben haften und ob sie beschränkt oder unbeschränkt haften, wirklich nur ganz kurz ein. Das würde sonst in diesem Rahmen zu sehr in die Tiefe führen. Auseinandersetzung ( 2042 BGB) 2042 Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den 2043 bis 2045 etwas anderes ergibt. Da eine Erbengemeinschaft nicht auf Dauer angelegt ist, kann jeder Erbe verlangen, dass der Nachlass verteilt wird. Gehen Sie hier ganz kurz auf die Problematik von Teilungsversteigerungen bei Grundstücken ein (Probleme: Kosten, Dauer des Verfahrens, Wertermittlung des Gutachters, Versteigerung unter Wert etc.)

5 5 Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft - Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft: Sie können, wenn Bedarf besteht, dieses Thema gleich an dieser Stelle abhandeln oder erst beim Thema Erbrecht des Ehegatten darauf eingehen. Kurz ein paar Stichpunkte dazu: Seit 1. August 2001 ermöglicht das Lebenspartner- Gesetz homosexuellen Paaren eine Eingetragene Lebenspartnerschaft Stirbt ein Partner, so ist der Überlebende weitgehend dem Ehegatten gleichgestellt, d.h., er oder sie hat ein gesetzliches Erbrecht Anspruch auf den Pflichtteil kann das Mietverhältnis fortsetzen kann den Dreißigsten und den Voraus verlangen

6 6 Erbrecht des Fiskus ( 1936 BGB) Ist zur Zeit des Erbfalls weder ein Verwandter, ein Lebenspartner noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden, so ist der Fiskus gesetzlicher Erbe. Da es kein herrenloses Vermögen geben kann, wird der Fiskus gesetzlicher Zwangserbe. Erbfähigkeit ( 1923 BGB) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. Wer kann Erbe werden? Natürliche Personen, der Nasciturus, Juristische Personen wie AG und GmbH sowie nach der Rechtsprechung des BGH auch die BGB-Gesellschaft sowie OHG und KG. Nicht Erbe werden können also der Hund oder die Katze des Erblassers!

7 7 Folie 7 Erben der 3. Ordnung 1926 I Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Halten Sie sich hier nicht zu lange auf, ein kleiner Fall genügt! Fall: Frieda Strauß, einziges Kind ihrer Eltern, ist unverheiratet und ohne Kinder verstorben. Ihre Eltern leben ebenfalls nicht mehr. Mütterlicherseits leben noch die Großmutter und ein Onkel, väterlicherseits gibt es nur noch eine Tante, die beiden Großeltern sind ebenfalls bereits verstorben. Lösung: Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge. Falls noch alle Großeltern leben, erben sie allein und zu gleichen Teilen. Falls ein Großelternteil bereits verstorben ist, so treten an seine Stelle seine Abkömmlinge, also Onkel und Tanten, ev. Cousinen und Cousins. Die Großmutter mütterlicherseits erbt ¼, an die Stelle des verstorbenen Großvaters mütterlicherseits tritt der Onkel. Er erbt ebenfalls ¼. Da väterlicherseits beide Großeltern verstorben sind und nur noch eine Tante am Leben ist, erbt diese ½.

8 8 Annahme 1942 I Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft) Da es zu Folie 7 nicht viel zu sagen gibt, können Sie in diesem Rahmen auf die Thematik Annahme und Ausschlagung der Erbschaft eingehen. Erbe wird man von selbst: entweder gesetzlicher oder testamentarischer Erbe. Niemand kann aber gezwungen werden, eine Erbschaft anzunehmen. Ausnahme: Der Staat! Jeder Erbe wird zunächst prüfen, ob ihm die Erbschaft einen Vorteil oder aber einen Nachteil bringt. Sind die Schulden höher als das Vermögen? Die Annahme kann erfolgen durch a) ausdrückliche Erklärung (z.b. gegenüber dem Nachlassgericht) b) schlüssiges Verhalten (z.b. Antrag auf Erteilung eines Erbscheins) c) Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist (6 Wochen I) Wichtig: Die Annahme kann nicht unter einer Bedingung erfolgen. Ich nehme die Erbschaft an, wenn der Nachlaß nicht überschuldet ist wäre unwirksam. Wichtig: Man kann die Erbschaft nur insgesamt annehmen oder insgesamt ausschlagen. Eine Teilannahme - Das Haus nehme ich an, am Rest bin ich nicht interessiert - ist nicht möglich.

9 9 Ausschlagung 1943 Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen. Frist: 6 Wochen Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn a) der Erbfall eingetreten ist und b) der Erbe weiß, dass er Erbe geworden ist. Frist: 6 Monate Wenn der Erblasser seinen einzigen Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe sich im Ausland aufhält. Form: - Erklärung vor dem zuständigen Nachlassgericht Zur Niederschrift oder - Abgabe der Erklärung vor einem Notar. Wichtig: Brief oder Fax sind nicht ausreichend! Wirkung:Wurde form- und fristgerecht ausgeschlagen, so ist der Ausschlagende nicht Erbe geworden. Die Erbschaft fällt rückwirkend dem jetzt an die Reihe Kommenden zu. Kosten: ¼ der vollen Gebühr (nach dem Nachlasswert)

10 10 Folie 9 Erbrecht des Ehegatten Nachdem der Ehegatte nicht zu den Verwandten zählt, mussten für ihn eigene Regeln geschaffen werden ( BGB). Voraussetzung: Ausschluß: rechtsgültige Ehe im Zeitpunkt des Erbfalls rechtswirksam Geschiedene. Erblasser hat selbst die Scheidung beantragt. Erblasser hat dem Scheidungsantrag des Ehegatten zugestimmt. Höhe des Erbteils: In beiden Fällen müssen die Voraussetzungen für eine Scheidung vorgelegen haben ( 1933 BGB) Die Erbquote richtet sich zum einen danach, ob Verwandte erben, zum andern danach, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben.

11 Kinderlose Ehepaare sind häufig der Meinung, dass der überlebende Partner automatisch Alleinerbe wird. Sie übersehen dabei, dass vielleicht noch betagte Eltern, Geschwister oder Neffen und Nichten des Verstorbenen vorhanden und kraft Gesetzes zu Erben berufen sind. Ein weiterer fataler Irrtum vieler Ehepaare ist die Meinung, dass alles, was währender der Ehe angeschafft worden ist, auch beiden gehört. Dies ist aber beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht der Fall. Steht der Erblasser, aus welchem Grund auch immer, als Alleineigentümer im Grundbuch, so gehört ihm die Eigentumswohnung eben allein, auch wenn beide Ehegatten die Finanzierung getragen haben. Da gemeinsame Konten bei Ehegatten oft der Normalfall sind, kann das Oder-Konto bzw. das Oder-Depot zur Steuerfalle werden. Bei einem Oder-Konto kann jeder der beiden Kontoinhaber ohne Zustimmung des anderen über das Konto verfügen, unabhängig davon, von wem das Konto finanziell gespeist wurde. Befinden sich auf einem Konto zum Zeitpunkt des Erbfalls Euro und hat davon die überlebende Ehefrau 2/3 aufgebracht, so würden 11

12 12 nur Euro in den Nachlass fallen, Euro müssten weder mit anderen Erben geteilt noch versteuert werden. Finanzämter gehen aber verstärkt dazu über, die Vermutung der 430,742 BGB zu unterstellen und dem Nachlass die Hälfte des Guthabens, also Euro, zuzurechnen, da sich das Innenverhältnis oft nicht mehr klären lässt. Zahlt etwa ein Ehepartner regelmäßig allein auf das Gemeinschaftskonto ein, kann die Frage einer eventuellen Schenkungssteuerpflicht auftauchen. Güterstand Wenn nichts anderes vereinbart ist, leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Die Vermögen der Eheleute bleiben grundsätzlich getrennt. Allein das, was während der Zeit der gemeinsamen Ehe erwirtschaftet worden ist, wird nach der Auflösung der Ehe aufgeteilt.

13 13 Somit wird das Vermögen jedes einzelnen Ehegatte selbständig vererbt. Pauschaler Zugewinnausgleich Beim Tod eines Ehegatten hat das Gesetz - im Gegensatz zur Scheidung, bei der eine genaue Berechnung des Zugewinns erfolgt - einen einfacheren, pauschalen Ausgleich vorgesehen. Der Zugewinn wird dadurch ausgeglichen, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel erhöht ( 1371 BGB). Dieser pauschale Ausgleich ist unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zugewinn erwirtschaftet wurde. Problematisch ist dieser Ausgleich, wenn a) die Ehe nur kurz gedauert hat, b) der Verstorbene ein großes Vermögen mit in die Ehe gebracht hat, c) der Verstorbene den größten Teil des Zugewinns erwirtschaftet hat, d) Kinder einer früheren Ehe oder d) uneheliche Kinder vorhanden sind.

14 14 Erblasser, die diese pauschale Aufstockung des gesetzlichen Erbteils nicht wollen, müssen ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Güterrechtliche (rechnerische) Lösung ( 1371) Der überlebende Ehegatte kann die Erbschaft ausschlagen und den kleinen Pflichtteil und den (ähnlich wie bei der Scheidung) genau berechneten Zugewinnausgleich verlangen. Diese Variante kann sinnvoll sein: Wenn Kinder miterben oder wenn der überlebende Ehegatte wenig Anfangsvermögen hatte und wenig Vermögenszuwachs während der Ehe. Welche der beiden Lösungen sinnvoller ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden. Das Prinzip lässt sich an einem kleinen Beispiel demonstrieren:

15 15 Fall Nachlaßwert: Euro; Anfangsvermögen beider Ehegatten zu Beginn der Ehe: Null. Der gesamte Zugewinn (= Nachlasswert) wurde vom Ehemann (= Erblasser) erwirtschaftet. Miterbe ist ein gemeinsames Kind. Lösung 1 (erbrechtliche Lösung) Die Ehefrau erbt ¼, da noch ein Erbe der 1.Ordnung vorhanden ist. Der pauschale Zugewinnausgleich beträgt ebenfall ¼, somit ist die Erbquote ½, also Euro. Lösung 2 (güterrechtliche Lösung) Die Ehefrau schlägt die Erbschaft aus und fordert den Pflichtteil = 1/8 = Euro. Zusätzlich erhält Sie die Hälfte des Zugewinns = Euro. Insgesamt: Euro. Die Euro sind steuerfrei nach 5 Abs. 1 ErbStG. F

16 16 Folie 21 Übersicht zur Erbschaftsteuer Erbanfallsteuer Grundlage der Besteuerung ist nicht die Höhe des Nachlasses, sondern die Bereicherung des Erwerbers. 10 Abs. 1 ErbStG Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers Rechtsquellen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) vom 27.Februar 1997 sowie die ErbStDV vom Bedeutung Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung (Art.105 II Nr. 2 GG), das Aufkommen steht den Ländern zu (Art.106 II Nr. 2 GG). Charakter Verkehrssteuer mit Elementen einer Besitzsteuer sowie direkte Personensteuer, die nicht laufend veranlagt wird.

17 17 Prüfungsschema bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer 1. Was unterliegt der ErbSt? ( 1) a) Erwerb von Todes wegen ( 3) b) Schenkung unter Lebenden ( 7) c) und d) : hier zu vernachlässigen 2 Persönliche Steuerpflicht ( 2) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3 Erwerb von Todes wegen ( 3) a. Erbanfall b. Vermächtnis c. Pflichtteilsanspruch d. Schenkung auf den Todesfall e. Lebensversicherung 4 Schenkung unter Lebenden ( 7) 5 Entstehung der Steuer ( 9) 6 Wert = Bereicherung ( 10) 7 Steuerbefreiungen ( 13,13a) 8 Frühere Erwerbe = 10 Jahre ( 14) 9 3 Steuerklassen ( 15) 10 Freibeträge ( 16, 17) 11 Steuersätze von 7 % bis max. 50 % ( 19) 12 Steuerschuldner ( 20)

18 18 13 Anzeigepflichten ( 30) Allgemeines zur Erbschaftsteuer Erbschaftsteuer ist Dummensteuer war vor Jahren ein Artikel in der FAZ überschrieben. Nachlassplanung spart Erbschaftsteuer! Den finanziellen Anteil des Fiskus kann man bei einer vorausschauenden Nachlassplanung mit legalen Mitteln auf ein Minimum reduzieren. Stichworte: Übertragen Sie Grundvermögen statt Bargeld. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die wohl im Jahre 2006 die derzeit noch vorhandene Ungleichbehandlung von Immobilienvermögen und Kapitalvermögen bei der Erbschaftsteuer beenden wird, ist diese Möglichkeit legal. Das kann auch über eine mittelbare Grundstücksschenkung geschehen.

19 19 Persönliche Freibeträge ausnutzen! Insbesondere im Falle des Berliner Testaments werden Freibeträge der Kinder verschenkt, die man z.b. mit einem Vermächtnis beim ersten Erbgang voll ausschöpfen könnte. Schenkungen steuerfrei gestalten Übliche Gelegenheitsgeschenke, die Schenkung von Wohneigentum unter Ehegatten, die Schenkung zum Zweck eines angemessenen Unterhalts oder für eine Ausbildung sowie Geldgeschenke an Pflegepersonen sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. 10-Jahres-Zyklus Wer sich bereits zu Lebzeiten von Teilen seines Vermögens trennt, kann die persönlichen Freibeträge mehrfach nutzen. Nach Ablauf von 10 Jahren nach einer Schenkung steht der Freibetrag im Erbfall erneut zur Verfügung. Generationenerweiterung Auch Enkel und Urenkel sollten in die Schenkungsstrategie mit eingebaut werden. Auf diese Weise lässt sich etwa das Studium der

20 20 Enkel vorteilhaft durch die Großeltern finanzieren. Betriebsvermögen ( 13 a ErbStG) Allein die Tatsache, dass Wirtschaftsgüter von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit den Werten der Steuerbilanz angesetzt werden, bringt schon erhebliche Vorteile. Auch der Extra-Freibetrag von Euro für Betriebsvermögen kann alle 10 Jahre ausgenutzt werden. Wenn der Erblasser bzw. Schenker zu mehr als einem Viertel am Nennkapital einer inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, gilt dieser Vorteil auch für Kapitalgesellschaften. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Bewertungsabschlag von 35 % für das über den Freibetrag von Euro hinausgehende Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden kann. Außerdem sind die übernommenen Schulden voll abzugsfähig. Auch wird der Übergang des Betriebsvermögens unabhängig vom Verwandtschaftsgrad immer nach der günstigen Steuerklasse I besteuert ( 19 a ErbStG Tarifbegrenzung)

21 21 Steuerbefreiungen ( 13 ErbStG) Grundsatz: Jede der in 13 genannten Befreiungsvorschriften ist für sich anzuwenden. Hausrat: die gesamte Wohnungseinrichtung sowie sämtliche Haushaltsgegenstände, Kunstge- kein Kunstgewerbe, nur Werke genstände der reinen Kunst andere z.b. Kraftfahrzeuge, Armbandkörperliche uhren sowie Schmuck Gegenstände Sofern es die Zeit erlaubt, können Sie noch auf eine interessante Steuerbefreiungen eingehen, die in der Praxis sicher öfter Anwendung finden könnte: Nach 13 I Nr. 9 bleiben Zuwendungen bis zu Euro steuerfrei, wenn sie an Personen gehen, die den Erblasser unentgeltlich oder

22 22 gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben. Es kommt immer wieder vor, dass an Pflegepersonen Vermächtnisse ausgesetzt werden. Falls z.b. der Erblasser E ein Vermächtnis in Höhe von Euro für seine Nachbarin, Frau P, die ihn gepflegt hat, ansetzt, so führt das bei Frau P zu einer Erbschaftsteuerbelastung in Höhe von 816 Euro. Hätte er das Vermächtnis aufgesplittet in eine Zuwendung von Euro für die Pflege und Euro Restvermächtnis, so wäre keine Erbschaftsteuer angefallen.

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