Parken Sie Ihr Geld da, wo es sich lohnt

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1 Allianz Lebensversicherungs-AG Parken Sie Ihr Geld da, wo es sich lohnt Das Allianz ParkDepot Die attraktivere Geldanlage

2 Allianz ParkDepot. Unser Angebot So parkt man heute: mit attraktiven Zinsen! Sie möchten Geld kurzfristig anlegen, ohne dabei auf hohe Zinsen zu verzichten? Dann setzen Sie auf das Allianz ParkDepot. Viele Möglichkeiten, eine Lösung Ihnen steht ein größerer Betrag, z. B. aus einer fällig werdenden Lebensversicherung, zur Verfügung? Sie überlegen, ob Sie damit Ihre Altersvorsorge ergänzen, beispielsweise mit einer Allianz PrivatRente? Welche Variante Sie auch wählen, für die Absicherung stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Doch wofür Sie sich auch entscheiden, Sie sollten sich Zeit nehmen und sich beraten lassen. In dieser Zeit können Sie Ihr Geld gewinnbringend parken und mit attraktiven Konditionen für sich arbeiten lassen. Auch als juristische Person können Sie die Vorteile des Allianz ParkDepots für sich nutzen, indem Sie Leistungen aus ablaufenden Versicherungsprodukten der Allianz Lebensversicherungs-AG, wie bspw. Rückdeckungsversicherungen, bis zur anschließenden Verwendung gewinnbringend parken. Zudem ist das Allianz ParkDepot auch für die kurzfristige Geldanlage ausgewählter Zielgruppen 1 eine interessante Alternative. Beim Parken von Zinsen profitieren Beim Allianz ParkDepot parken Sie Ihr Geld nicht nur, sondern bekommen vom ersten Tag an eine attraktive Ver zinsung. Und das bei voller Flexibilität. Wenn Sie Ihr Geld p arken, dann mit Gewinn. 1 Das Allianz ParkDepot für juristische Personen kann nur einem eingeschränkten Personenkreis angeboten werden. Wir behalten uns vor, einer Anlage im ParkDepot für juristische Personen zu widersprechen.

3 Mehr drin, als man denkt Allianz ParkDepot: Die Vorteile Parken mit Zinsen So funktioniert es: Sie erhalten auf den geparkten Betrag für die Dauer von drei Kalender monaten eine garantierte Verzinsung. Der Zins satz orientiert sich am gültigen Markt zins und wird Ihnen zu Beginn des ParkDepots mitgeteilt. Jeweils nach Ablauf von drei Monaten wird der Zinssatz für die nächsten drei Monate neu festgelegt und garantiert. Dabei können Sie jederzeit über Ihr Kapital verfügen auch vor Ab lauf des Drei-Monats- Zeitraums. Der Vertrag ist täglich kündbar. Bei Kündigung vor Ablauf des Zinsfestschreibungszeit raums erfolgt ein Abschlag auf den vereinbarten Zins. Und wenn Sie sich für ein Produkt der Allianz Gruppe, z.b. die Allianz SofortRente oder einen Allianz AGI In vest mentfonds, entscheiden, bieten wir Ihnen die Auflösung Ihres Allianz ParkDepots selbstverständlich ohne Abschlag an. Und so einfach eröffnen Sie Ihr Allianz ParkDepot: Antrag ausfüllen und unterschreiben Anlagebetrag von Ihrem Konto per Einzugsermächtigung abbuchen lassen oder auf das im Antrag genannte Konto überweisen Sobald Geld und Antrag bei der Allianz Lebensversicherungs-AG eingegangen sind, starten Sie mit dem festgelegten Zins. Interessiert? Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann vor Ort. Er informiert Sie umfassend und unverbindlich. Ihre Vorteile Hohe, attraktive Zinsen 1 Bereits ab EUR hohe Anlagesumme möglich 2, 3 Keine Bindung an eine langfristige Laufzeit 1 Der Zinssatz wird regelmäßig an die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt angepasst. Der Zinssatz gilt für Anlagebeträge bis Euro. Für Anlagebeträge über Euro gelten ggf. abweichende Zinssätze. Verbindlich ist der Zins am Tag des Geldeingangs. Eine Bestätigung des dann aktuellen Zinssatzes erhalten Sie rechtzeitig zu Beginn des Depots. 2 Die Höhe des Zinssatzes hängt ab von der Gesamtsumme der auf Ihren Allianz ParkDepots eingezahlten Anlagebeträge. 3 Gesamtanlagebetrag für Fremdgeldeinzahlungen begrenzt auf 1 Mio. Euro; für die Wiederanlage bei Allianz Leben fällig gewordener Versicherungsleistungen gilt eine Anlageobergrenze von insgesamt 5 Mio. Euro.

4 Allianz Lebensversicherungs-AG Vermittler-Nr. B.-Nr. b Eröffnungsantrag für das Allianz ParkDepot Bitte beachten: Es ist nur ein Antragsteller (Depotinhaber) möglich! Interner Vermerk S V juristische Person (5/397183) Persönliche Daten Antragsteller* (Depotinhaber) Zuname, Vorname Herr Frau Firma Anredezusätze Geburtsdatum 1 Geburtsort 1 Straße/Hausnummer Postleitzahl/Ort, Wohnland Straßen-, Ortszusatz Geburtsland Geburtsname 1+ Ausweisdaten Personalausweis Ausweisnummer Reisepass elektronischer Aufenthaltstitel Staatsangehörigkeit 1 Ausstellungsdatum Gültig bis (Ablaufdatum) Telefon + Derzeitige berufliche Tätigkeit (genaue Bezeichnung) 1 ausstellende Behörde Ausstellungsland Fax + + Register Nr. 2 Registergericht 2 Rechtsform 2 Anzulegender Betrag 3 Im Allianz ParkDepot anzulegender Betrag insgesamt: EUR Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Produkt: Nr.: EUR Produkt: Nr.: EUR Sonstiges: EUR Für Anlagebeträge ab EUR, die nicht aus ablaufenden Kapitalversicherungen der Allianz, der betrieblichen Altersversorgung und Zeitkontenrückdeckungen stammen, ist immer das Formular EV Z0 zur Mittelherkunft beizufügen. Zugehörigkeit Finanzdienstleister Rahmenkonstruktion 1 General- und Hauptvertreter ABV Mitarbeiter Allianz Innendienst Mitarbeiter Allianz Außendienst Sonstiger Mitarbeiter Makler- und Bankeneigengeschäft (Sonstiger Mitarbeiter) Die Höhe des Zinssatzes für das Allianz ParkDepot wird abhängig vom Zinsniveau am Kapitalmarkt von uns festgelegt und kann je nach Marktentwicklung angepasst werden. Maßgeblich für Ihr Allianz ParkDepot ist der aktuell gültige Zinssatz zum Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns. Diesen Zinssatz teilen wir Ihnen im Bestätigungsschreiben über die Geldanlage mit. Inkasso Zuname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Beitragszahlers (nur ausfüllen, wenn der Beitragszahler nicht der Antragsteller/VN ist). Beitragszahler Ist der abweichende Beitragszahler eine juristische Person bitte die Erklärung EV Z0 beifügen. Personalausweis Reisepass elektronischer Aufenthaltstitel Ausweisnummer Ausstellungsdatum Gültig bis (Ablaufdatum) ausstellende Behörde Ausstellungsland Der anzulegende Betrag wird gemäß beigefügtem SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bitte unterzeichnen Sie das SEPA-Mandat auf der letzten Seite. (Zwingend bei Lastschrift.) Bitte beachten Sie, dass das angegebene Konto ab Antragsversand eine ausreichende Deckung aufweist. Ein Lastschrifteinzug von Tagesgeldkonten ist nicht möglich. Begünstigung eines Dritten für den Todesfall Ich begünstige für meinen Todesfall 1 (nur eine Person möglich): Frau/Herr wohnhaft in (Postleitzahl, Wohnort, Straße) geboren am Die Willenserklärungen auf Seite 4 zur Begünstigung eines Dritten für den Todesfall habe ich abgegeben. + Freiwillige Angabe. * Das Allianz ParkDepot für juristische Personen kann nur einem eingeschränkten Personenkreis angeboten werden. Wir behalten uns vor, einer Anlage im ParkDepot für juristische Personen zu widersprechen. 1 Nicht bei juristischen Personen. 2 Nur bei juristischen Personen. Bitte Kopie der vorgelegten Registerauszüge und der Ausweise der handlungsberechtigten Personen beifügen. 3 Gesamtanlagebetrag für Fremdgeldeinzahlungen begrenzt auf 1 Mio. Euro; für die Wiederanlage bei Allianz Leben fällig gewordener Versicherungsleistungen gilt eine Anlageobergrenze von insgesamt 5 Mio. Euro. 2

5 Erklärung nach dem Geldwäschegesetz Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder die damit verbundenen Transaktionen erfolgen auf meine eigene Veranlassung. Ich wurde hierzu nicht von einem Dritten beauftragt. Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder die damit verbundenen Transaktionen erfolgen auf fremde Veranlassung. Ich wurde hierzu von einem Dritten beauftragt. Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten Der Zessionar, Pfandgläubiger oder Auftraggeber (Vertragspartner wurde von einem Dritten beauftragt) ist eine natürliche Person. Name, Vorname(n), Geburtsdatum und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Land, PLZ, Ort): Die Ansprüche aus dem Vertrag sind an ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland abgetreten oder verpfändet. Name, Firma, Gesellschaftsform und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Land, PLZ, Ort): Es sind keine weiteren Angaben erforderlich. Der Zessionar, Pfandgläubiger oder Auftraggeber (Vertragspartner wurde von einem Dritten beauftragt) ist eine juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.v.), Personengesellschaft (z. B. KG, ohg; GbR), rechtsfähige Stiftung oder Vermögenstreuhänder. Bitte die Erklärung EV Z0 beifügen. Ausnahme: Bei erhöhtem Geldwäscherisiko (siehe Erläuterungen zum EV Z0), ist immer die Erklärung EV Z0 beizufügen. Hinweis für ungebundene Vermittler: Es gelten weiterführende Pflichten bei der Identifizierung des Vertragspartners, der wirtschaftlich Berechtigten und der Abklärung, ob der Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte eine sog. politisch exponierte Person ist (siehe Merkblatt Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ). Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit des Versicherungsnehmers nach FATCA/CRS Es ist grundsätzlich für jeden Depotinhaber eine Selbstauskunft gem. FATCA/CRS auszufüllen. Bei juristischen Personen muss die Selbstauskunft über das Formular EV Z0 erfolgen. Steuerliche Ansässigkeit(en) der natürlichen Person Nennen Sie sämtliche Länder Ihrer steuerlichen Ansässigkeiten. Sofern Sie in einem an CRS teilnehmenden Land* oder in den USA steuerlich ansässig sind, geben Sie auch die jeweilige Steueridentifikationsnummer an. Ausnahme: die deutsche Steueridentifikationsnummer muss nicht angegeben werden. Staat 1 Steueridentifikationsnummer (IDNR) Staat 2 Steueridentifikationsnummer (IDNR) Staat 3 Steueridentifikationsnummer (IDNR) * Liste der teilnehmenden Länder: Zum : Anguilla, Argentinien, Barbados, Belgien, Bermuda, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Cayman Islands, Chile, Kolumbien, Kroatien, Curacao, Dänemark, Dominica, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guernsey, Ungarn, Island, Indien, Irland, Isle of Man, Italien, Jersey, Korea, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexico, Montserrat, Niederlande, Niue, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Süd Afrika, Spanien, Schweden, Tschechien, Trinidad & Tobago, Turks & Caicosinseln, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Zypern Zum : Österreich Zum : Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Belize, Brasilien, Brunei Darussalam, China, Costa Rica, Grenada, Hong Kong, Indonesien, Israel, Japan, Kanada, Katar, Marshallinseln, Macau, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Russland, Saint Kitts und Nevis, Samoa (US), Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Saudi Arabien, Singapur, Sint Maarten, Schweiz, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate Hinweis: Bitte geben Sie hier neben der von Ihnen im Abschnitt Persönliche Daten auf Antragseite 2 angegebenen Staatsangehörigkeit die weiteren Staaten an, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen: Sie verpflichten sich, Änderungen im Zusammenhang mit Ihrer steuerlichen Ansässigkeit unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich der Allianz Deutschland AG mitzuteilen. Wenn für uns als Versicherer eine gesetzliche Meldepflicht besteht, müssen wir die notwendigen Informationen an in- oder ausländische Steuerbehörden melden. Wenn Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, müssen Sie ungeachtet einer bestehenden oder nicht bestehenden Steuerpflicht damit rechnen, dass wir Ihre Vertrags- und Personendaten an in- oder ausländische Steuerbehörden melden. Online-Service Meine Allianz Wünschen Sie die kostenlose Nutzung des Online Service Meine Allianz? ja nein Konto der Allianz Lebensversicherungs-AG für Einzahlungen von Einmalbeiträgen Commerzbank, Stuttgart IBAN DE BIC DRESDEFF600 Bitte auf dem Überweisungsträger unbedingt vermerken: Vorname und Name des Antragstellers, Geburts datum (nicht bei juristischen Personen) und Postleitzahl. 3

6 Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung Einwilligung in die Verwendung von der Schweigepflicht geschützter Daten Die folgenden Erklärungen wurden auf Grundlage der Abstimmung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) mit den Datenschutzaufsichtsbehörden erstellt. Unsere Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht nach 203 Strafgesetzbuch (im Folgenden Schweigepflicht ). Darum benötigen wir, Ihre Allianz Lebensversicherungs-AG bzw. Allianz Pensionskasse AG, je nachdem an welchen Versicherer sich Ihre Erklärung richtet (im Folgenden der Versicherer ), als Unternehmen der Lebensversicherung Ihre Entbindung, um von der Schweigepflicht geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, Ihre Kundennummer oder weitere Identifikationsdaten, an andere Stellen, z. B. Assistance-, Logistik- oder IT-Dienstleister weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Erklärungen sind für die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit den von der Schweigepflicht geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb des Versicherers. Weitergabe Ihrer von der Schweigepflicht geschützten Daten an Stellen außerhalb des Versicherers Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, führen wir teilweise nicht selbst durch. Insoweit haben wir diese Aufgaben anderen Gesellschaften der Allianz Deutschland Gruppe oder einer anderen Stelle außerhalb der Allianz Deutschland Gruppe übertragen. Werden hierbei Ihre von der Schweigepflicht geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Entbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß von der Schweigepflicht geschützte Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Aufgaben, die den einzelnen Stellen übertragen wurden, können Sie dieser Liste entnehmen. Die zurzeit gültige Liste ist den Erklärungen unmittelbar angefügt 1 *). Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter eingesehen oder bei uns (Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin, Telefon , lebensversicherung@allianz.de) angefordert werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Allianz Deutschland Gruppe und der anderen beauftragten Stellen im Hinblick auf die Weitergabe der von der Schweigepflicht geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. 2. Datenweitergabe an selbstständige Versicherungsvermittler In den folgenden Fällen kann es dazu kommen, dass von der Schweigepflicht geschützte Informationen über Ihren Vertrag selbstständigen Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler über die geplante Weitergabe der von der Schweigepflicht geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass der Versicherer meine von der Schweigepflicht geschützten Vertragsinformationen in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die für den Versicherer tätigen Personen insoweit von ihrer Schweigepflicht. 1 *) Gesellschaften der Allianz Deutschland Gruppe, die von der Schweigepflicht geschützte Stammdaten in gemeinsamen DV-Verfahren nutzen: Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, Allianz Deutschland AG, Allianz Lebensversicherungs-AG, Allianz Pension Consult GmbH, Allianz Pensionsfonds AG, Allianz Pensionskasse AG, Allianz Private Krankenversicherungs- AG, Allianz Versicherungs-AG, AllSecur Deutschland AG, Deutsche Lebensversicherungs-AG und Oldenburgische Landesbank AG. Allianz Konzerngesellschaften (mit * gekennzeichnet) und Dienstleister, die im Auftrag des Versicherers personenbezogene Daten verwenden, die von der Schweigepflicht geschützt sind und/oder Gesundheitsdaten erheben, verarbeiten oder nutzen: - Allianz Deutschland AG * (Versicherungsbetrieb mit Risikoprüfung, Vertragsverwaltung und Leistungsbearbeitung) - Allianz Managed Operations & Services SE * (Shared-Services-Dienstleistungen für Gesellschaften der Allianz Gruppe) - AGA Service Deutschland GmbH * (Assistancedienstleistungen) - VLS Versicherungslogistik GmbH * (Posteingangsbearbeitung) - KVM ServicePlus - Kunden- und Vertriebsmanagement GmbH * (vertriebs- und kundennahe Serviceleistungen, Telefonservice) - IBM Deutschland GmbH (IT-Wartung) - Versorgungswerk der Presse GmbH (Versicherungsbetrieb ohne Risikoprüfung, Vertragsverwaltung und Leistungsbearbeitung für über das Versorgungswerk der Presse versicherbare Personen) - Rechtsanwälte Wagner Pauls Kalb (Einzug von Forderungen aus Regressen) - Entsorgungsunternehmen (datenschutzgerechte Vernichtung von Papierunterlagen) Erklärung zur Begünstigung eines Dritten für den Todesfall Der/die Begünstigte erwirbt mit meinem Tod alle Rechte, insbesondere das Forderungs- und Kündigungsrecht, aus diesem Depot. Ich bin berechtigt, diese Begünstigung jederzeit ohne Zustimmung des Begünstigten durch schriftliche Erklärung gegenüber der Allianz Lebensversicherungs-AG zu widerrufen. Der Erwerb der Rechte aus dem Depot ist eine Zuwendung an den Begünstigten. Hierzu erkläre ich mein Angebot, dem Begünstigten meine Rechte aus dem Depot mit meinem Tod unentgeltlich zuzuwenden (Schenkungsangebot). Zugleich verzichte ich für den Fall des Rechtsübergangs durch meinen Tod auf das Recht zum Widerruf dieses Schenkungsangebots. An diesen Widerrufsverzicht sind auch meine Erben als meine Rechtsnachfolger gebunden. Ich erteile der Allianz Lebensversicherungs-AG unwiderruflich den Auftrag, dieses Angebot nach meinem Tod dem Begünstigten zu übermitteln und bevollmächtige sie, die Annahmeerklärung des Begünstig ten entgegenzunehmen. Stirbt der Begünstigte vor meinem Tod, wird dieser Vertrag gegenstandslos. Bis zu meinem Tod kann ich jederzeit ohne Zustimmung des Begünstigten über mein Depot verfügen, insbesondere auch kündigen. Hinweis: Mit Zugang unserer Bestätigung bei Ihnen wird die Begünstigung in Form eines Vertrages zugunsten Dritter wirksam. Wichtiger Hinweis für den Antragsteller Widerrufsrecht: Das Allianz ParkDepot gilt als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung über die Depoteröffnung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. schriftlich per Fax oder ) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Vertrag. Wir erstatten Ihnen dann den Anlagebetrag inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen zurück. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Unterschriften (Bitte mit Name und Vorname.) Es gelten die abgedruckten Geschäftsbedingungen für das Allianz ParkDepot. Mit der Unterschrift gebe ich die Erklärungen zur Datenverarbeitung ab. Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Die Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. Bevor Sie den Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Bedingungen. Ort/Datum AntragstellerVermittler 4

7 Allianz Lebensversicherungs-AG Bedingungen Diese Bedingungen wenden sich an Sie als unseren Vertragspartner. Leistungsbausteine Hier finden Sie die vertraglichen Regelungen zu Ihrem Allianz ParkDepot, das Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbesondere, welche Leistungen wir erbringen. Allianz ParkDepot E41 Seite 1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang Leistungsempfänger Kündigung Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten Mitteilungen zum Vertragsverhältnis Deutsches Recht Zuständiges Gericht Beschwerden... 2 VM Z0 (30V) 3,

8 Bedingungen: Allianz ParkDepot E41 Leistungsbausteine Hier finden Sie die vertraglichen Regelungen zu Ihrem Allianz ParkDepot, das Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbesondere, welche Leistungen wir erbringen. Allianz ParkDepot E41 Hier finden Sie die Regelungen Ihres Allianz Parkdepots. 1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang Inhalt dieses Abschnitts: 1.1 Welche Leistungen erbringen wir? 1.2 Wann endet Ihr Vertrag? (2) Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag auch abtreten oder verpfänden, wenn derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus Ihrem Vertrag ist uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns der bisherige Berechtigte schriftlich angezeigt hat. Eine Anzeige per Fax oder per erfüllt die Schriftform nicht. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es können auch andere Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorgenommen haben. 3. Kündigung 1.1 Welche Leistungen erbringen wir? (1) Verzinsung Wir verzinsen Ihren Anlagebetrag mit dem jeweils vereinbarten Zinssatz. (2) Beginn der Verzinsung Die Verzinsung beginnt, sobald wir über Ihren Anlagebetrag verfügen. Wenn die Einzahlung aus einem bei uns geführten Vorvertrag erfolgt, beginnt die Verzinsung mit Eingang des Zahlungsauftrages, jedoch nicht vor Ende des Vorvertrags. (3) Höhe des Zinssatzes Die Höhe des Zinssatzes teilen wir Ihnen in dem Bestätigungsschreiben über die Geldanlage mit. (4) Garantie des Zinssatzes Wir garantieren den Zinssatz für jeweils 3 Monate (Garantiezeit). Die erste Garantiezeit fängt am ersten Tag des Monats an, in dem die Verzinsung beginnt. Daher kann die tatsächliche Verzinsung aus der ersten Garantiezeit kürzer als 3 Monate sein. Weitere Garantiezeiten beginnen immer an dem Tag, der dem Ablauf der vorherigen Garantiezeit folgt. Diese Garantiezeiten betragen stets 3 Monate. Zum Ende jeder ablaufenden Garantiezeit wird der Zinssatz für die nachfolgende Garantiezeit geprüft und ggf. neu festgesetzt. (5) Zinseszins Die Zinsen schreiben wir Ihnen jeweils am Ende der Garantiezeit gut. Sie erhöhen Ihren Anlagebetrag ab Beginn der nachfolgenden Garantiezeit, wobei wir gegebenenfalls anfallende Steuern abziehen. Den danach erhöhten Anlagebetrag verzinsen wir mit dem Zinssatz des neuen Garantiezeitraums. (6) Ende der Verzinsung Wir verzinsen den Anlagebetrag bis zum Ende des Vertrags (siehe Ziffer 1.2). Die Zinsen der letzten Garantiezeit werden dann zusammen mit dem gegebenenfalls erhöhten Anlagebetrag ausgezahlt. 1.2 Wann endet Ihr Vertrag? Inhalt dieses Abschnitts: 3.1 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen? 3.2 Wie wird der Zinssatz angepasst? 3.1 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. 3.2 Wie wird der Zinssatz angepasst? Wenn Sie den Vertrag kündigen, wird der Auszahlungsbetrag vom Beginn der jeweils laufenden Garantiezeit bis zum Kündigungstermin nicht mit dem festgesetzten Zinssatz verzinst. Der Zinssatz wird um einen Abschlag gekürzt. Der Abschlag des Zinssatzes wird wie folgt berechnet: Für jeden Tag vor Ablauf der Garantiezeit reduzieren wir den Zinssatz um 0,56 Prozent. Berechnungsbeispiel: Angenommen, der für die Garantiezeit festgesetzte Zinssatz beträgt 3,0 Prozent pro Jahr. Die Kündigung erfolgt 25 Tage vor Ablauf der Garantiezeit. Der Abschlag vom Zinssatz 3,0 Prozent pro Jahr beträgt dann 25 x 0,56 Prozent = 14 Prozent. Der Abschlag von 14 Prozent bei einem Zinssatz von 3,0 Prozent entspricht einer Verringerung um 0,42 Prozentpunkte. Für die 65 Tage, in denen das Kapital im Allianz ParkDepot belassen wurde, beträgt der Zinssatz also 3,0 Prozent - 0,42 Prozent = 2,58 Prozent pro Jahr. Bei einem Kapital von EUR betragen die Zinsen dann 116,46 EUR. Den Abschlag nehmen wir nicht vor, wenn Sie den Auszahlungsbetrag in eines der folgenden Produkte der Allianz Gruppe investieren: die vollständige Produktpalette der Allianz Lebensversicherungs-AG die vollständige Produktpalette der Allianz Versicherungs-AG die vollständige Produktpalette der Allianz Global Investors mit Ausnahme von Geldmarktfonds. Der Vertrag endet 5 Jahre nach Beginn der ersten Garantiezeit (siehe Ziffer 1.1 Absatz 4). 2. Leistungsempfänger An wen zahlen wir die Leistungen? (1) Leistungsempfänger Die Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren Vertragspartner. 4. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten Hier finden Sie Gestaltungsmöglichkeiten Ihres Vertrags. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die Höhe der Leistung auswirken. Inhalt dieses Abschnitts: 4.1 Was gilt bei Zuzahlungen? 4.2 Was gilt bei Entnahmen? E Z0 (011) 06/2013 Seite 1 von 2

9 Bedingungen: Allianz ParkDepot E Was gilt bei Zuzahlungen? 5. Mitteilungen zum Vertragsverhältnis (1) Zeitpunkt Sie können jederzeit weitere Beträge zuzahlen. (2) Mindestbetrag Eine Zuzahlung muss jeweils mindestens EUR betragen. (3) Verzinsung Wenn Sie eine Zuzahlung zu Beginn einer Garantiezeit vornehmen, ist diese in unbegrenzter Höhe zu dem für die Garantiezeit vereinbarten Zinssatz möglich. Für Zuzahlungen nach Beginn der Garantiezeit wird bis zu einem gesamten Zuzahlungsbetrag von EUR für diesen Zuzahlungsbetrag und die restliche Dauer der laufenden Garantiezeit jeweils ein aktueller Zuzahlungszins vereinbart. Falls durch eine Zuzahlung die oben genannte Höchstgrenze überschritten wird, legen wir diese Zuzahlung in einem neuen Allianz ParkDepot zu dem dann für Neuabschlüsse gültigen Zinssatz an. Die Höhe dieses Zinssatzes hängt ab von der Gesamtsumme der auf Ihren Allianz ParkDepots eingezahlten Anlagebeträge. Nach Ablauf der Garantiezeit wird dem gesamten sich im Allianz ParkDepot befindlichen Anlagebetrag der für die nächste Garantiezeit vorgesehene aktuelle Zinssatz zugrunde gelegt. (4) Anzahl der möglichen Zuzahlungen Pro Garantiezeitraum können bis zu 5 Zuzahlungen vorgenommen werden. (5) Widerspruchsrecht Wir behalten uns vor, einer Zuzahlung zu widersprechen. 4.2 Was gilt bei Entnahmen? (1) Entnahmen Sie können sich den Anlagebetrag oder Teile davon auch wieder auszahlen lassen. Dazu benötigen wir eine schriftliche Mitteilung. Teilentnahmen sind ab einem Mindestbetrag von EUR möglich. Der Mindestanlagebetrag von EUR darf dabei nicht unterschritten werden. Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen? (1) Schriftform Mitteilungen, die das bestehende Vertragsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Schriftform bedeutet grundsätzlich, dass eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung erforderlich ist. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. (2) Entgegennahme Ihrer Mitteilungen Vermittler sind zur Entgegennahme Ihrer Mitteilungen nicht bevollmächtigt. 6. Deutsches Recht Welches Recht gilt für Ihren Vertrag? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 7. Zuständiges Gericht Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden? (1) Zuständiges Gericht für Ihre Klagen Sie können Ansprüche aus dem Vertrag gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung örtlich zuständigen Gericht geltend machen. (2) Zuständiges Gericht für unsere Klagen Wir können Ansprüche aus dem Vertrag bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht geltend machen. Wenn Sie einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb haben, so kann nach dem Gesetz außerdem das Gericht des Ortes zuständig sein, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Geschäfts- oder Gewerbebetriebs befindet. Alternativ können Sie ohne die oben genannte Beschränkung auch den vollen Anlagebetrag entnehmen und innerhalb eines Jahres jederzeit und ohne erneute Antragstellung wieder eine Zuzahlung auf das bestehende Allianz ParkDepot leisten. Für diese Zuzahlung gilt Ziffer 4.1 Absatz 3 entsprechend. Durch die Zuzahlung muss der Mindestanlagebetrag von EUR wieder erreicht werden. Nach Ablauf des Jahres nach Vollentnahme endet der Vertrag, wenn keine Zuzahlung im obigen Sinne erfolgt ist. (2) Anpassung des Zinssatzes Der Zinssatz für den nach der Entnahme noch im Allianz ParkDepot verbleibenden Restbetrag kann für den Rest des laufenden Garantiezeitraums neu festgesetzt werden. Der Zinssatz richtet sich nach dem verbleibenden Restbetrag. Den neuen Zinssatz teilen wir Ihnen zu Beginn der folgenden Garantiezeit mit. Über diesen Zinssatz können Sie sich vorab bei uns informieren. Die Verzinsung des Auszahlungsbetrags vom Beginn der jeweils laufenden Garantiezeit bis zum Entnahmetermin erfolgt entsprechend Ziffer Beschwerden Wohin können Sie sich bei Beschwerden wenden? Wenn Sie Anlass zu Beschwerden über Ihr Allianz ParkDepot haben sollten, wenden Sie sich bitte an uns, unseren Vermittler oder an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat zudem einen unabhängigen Versicherungsombudsmann berufen. Die Allianz ist ein Gründungsmitglied im Verein "Versicherungsombudsmann". Diese Schlichtungsstelle vermittelt bei Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Versicherern. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder im Internet unter Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft: Dr. Manfred Knof. Vorstand: Dr. Markus Faulhaber, Vorsitzender; Burkhard Keese, Joachim Müller, Dr. Alf Neumann, Dr. Thomas Wiesemann, Dr. Andreas Wimmer. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-IdNr. DE ; für Versicherungssteuerzwecke: VersSt.-Nr.: 9116/801/01118 Finanz- und Versicherungsleistungen i.s.d. UStG/MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit. Hauptverwaltung: Reinsburgstraße 19, Stuttgart Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Registergericht: Stuttgart, HRB E Z0 (011) 06/2013 Seite 2 von 2

10 Bitte zurücksenden an Vertragsführende Gesellschaft Allianz Lebensversicherungs-AG Gläubiger-Identifikationsnummer Allianz Lebensversicherungs-AG Berlin DE07ZZZ Mandatsnummer Wir teilen Ihnen Ihre Mandatsnummer später mit. Antragsnummer / Vertragsnummer SEPA-Lastschriftmandat PESVA02510 Ich ermächtige die vertragsführende Gesellschaft, alle Forderungen zu diesem Vertrag (insbesondere Beiträge, Zinsen, Gebühren) bei Fälligkeit von meinem unten genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt auch für künftig vereinbarte Änderungen zu diesem Vertrag (z. B. Abschluss weiterer Versicherungsbausteine). Mein Geldinstitut weise ich an, die Lastschriften der vertragsführenden Gesellschaft einzulösen, die von meinem Konto eingezogen werden. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Ich kann innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Datum der Kontobelastung die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit meinem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. (Bitte tragen Sie alle Angaben in Großbuchstaben auf die vorgegebenen Linien ein. Zusätzliche handschriftliche Vermerke können wir leider nicht berücksichtigen.) Versicherungsnehmer Name, Vorname (bzw. Firma) Kontoinhaber (wenn nicht Versicherungsnehmer) Name, Vorname (bzw. Firma) Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ Ort Geldinstitut IBAN EV Z0 (00)?? BIC Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers Rücksendemöglichkeiten: - per Post an die Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin - per Fax an als Scan/Foto an die lebensversicherung@allianz.de - durch Rückgabe an Ihren Vermittler

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

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