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1 > 196 Soziale Verantwortung des Kleingartenwesens nach innen und nach außen

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3 Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v., Berlin ( BDG ) Heft / Jahrgang Tagung: Gesellschaft und Soziales vom 12. bis 14. September 2008 in Magdeburg Herausgeber: Präsident: Seminarleiter: Zusammenstellung: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v. Platanenallee 37, Berlin Telefon 030/ /141 Telefax 030/ Dr. sc. agr. Achim Friedrich Dr. Norbert Franke Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v. Ute Gabler Nachdruck und Vervielfältigungen (fotomechanischer und anderer Art) - auch auszugsweise - dürfen nur mit Genehmigung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde erfolgen. ISSN Auflage: 1.000

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5 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Vorwort 5 Dr. Norbert F r a n k e Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v. Soziale Verantwortung des Kleingartenwesens Facetten des 7 gesellschaftlichen Lebens Dr. Norbert F r a n k e Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v. Kleingärten Heimstatt für Jedermann 17 (Senioren und Behinderte als Teil der Gemeinschaft) Joachim R o e m e r Landesgartenfachberater im Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.v. Tafelgärten/Schulgärten sinnvolle Integration von Menschen 39 ohne Arbeit und Projekte zwischen Umwelterziehung und Mitgliederbindung Frank M ü l l e r Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v. Aktive Umwelterziehung beginnt bereits beim Kind 61 Prof. Dr. Gerlinde K r a u s e Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v. Schreberjugend Erbausschlagung wäre keine Lösung 81 Antje R e i m a n n Soziologin, Deutsche Schreberjugend Bundesverband e.v.

6 Kinderprojekte Grundlagen für die Zukunft? 91 (Projekt Falkenstein) Tommy B r u m m Vorsitzender der Deutschen Schreberjugend Landesverband Sachsen e.v. Integration heißt miteinander leben 97 (Integrationspolitik als städtische Aufgabe) Jochen K o e h n k e Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten der Stadt Münster AG I Soziales Engagement 118 Leiter der Arbeitsgruppe I: Frank M ü l l e r Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v. AG II Natur- und Umweltschutz 120 Leiter der Arbeitsgruppe II: Joachim R o e m e r Landesgartenfachberater im Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.v. AG III Städtebaulicher Beitrag 122 Leiter der Arbeitsgruppe III: Manfred W e i ß Vorsitzender des Landesverbandes Braunschweig der Gartenfreunde e.v. AG IV Wirtschaftsfaktor Kleingartenwesen 124 Leiter der Arbeitsgruppe IV: Günter L a n d g r a f Vorsitzender des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Berlin-Treptow e.v. AG V Kleingarten als Gesundheitsquell 127 Leiter der Arbeitsgruppe V: Armin T i l i a n Vorsitzender des Landesverbandes Saarland der Kleingärtner e.v.

7 - 5 - Vorwort Vom 12. bis zum 14. September fand das Seminar Gesellschaft und Soziales des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) in Magdeburg statt. Das Schwerpunktthema der Veranstaltung lautete Soziale Verantwortung des Kleingartenwesens nach innen und nach außen. Seminarleiter Dr. Norbert Franke eröffnete das Seminar und übergab dann das Wort an Dietmar Kuck, Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.v. Er stellte so wie es zukünftig in allen BDG-Seminaren zur Tradition werden soll seinen Landesverband vor und ging dabei sowohl auf Organisatorisches als auch auf Erfolge und Probleme des Verbandes ein. Als ein solches Problem kennzeichnete er den zunehmenden Leerstand im Flächenstaat Sachsen- Anhalt. Gleichzeitig stellte er aber auch Lösungsvorschläge dar, wie sie sich in der Nutzung aufgelassener Parzellen als Tafelgärten widerspiegeln. Dr. Norbert Franke befasste sich in seinem Referat mit der sozialen Verantwortung des Kleingartenwesens in den verschiedenen Facetten des gesellschaftlichen Lebens. Dabei machte er deutlich, dass es neben dieser Verantwortung nach innen, zukünftig die Leistungen des Kleingartenwesens nach außen noch deutlicher herausgestellt werden sollte. Kleingärten haben nicht nur eine soziale Funktion, sondern gleichermaßen auch eine städtebauliche und ökologische Funktion sowie in immer zunehmenden Maße auch eine ökonomische sowie eine Gesundheitsfunktion. Dieses gegenüber Dritten deutlich zu machen, ist ein wesentliches Erfordernis für die Zukunft. Sechs weitere Referenten untermauerten einige der im Beitrag von Dr. Franke aufgezeigten Bereiche anhand von praktischen Beispielen. So ging es beim Vortrag von Prof. Dr. Gerlinde Krause um die Umwelterziehung bei Kindern und Jugendlichen. In ihrem Beitrag stellte sie den Zusammenhang von Umwelterziehung und Umwelt bildung her und ging auf Beziehungen von Wissen Fähigkeiten und Fertigkeiten Verhaltensweisen ein. Dabei machte sie deutlich, dass ein enger Zusammenhang zwischen Wissen und zielgerichtetem Handeln besteht. Anhand der Einflussfaktoren auf das Handeln unter Bezug auf das Bildungsmonitoring stellte sie ein zweistufiges Strategiemodel zur Forderung der ökologischen Kompetenz vor. Ausgehend von den Darstellungen zur Entwicklung von umweltbewusstem Handeln in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht stellte sie zu den einzelnen Aussagen jeweils die neuen Ansatzpunkte für das Kleingartenwesen heraus. Joachim Roemer, widmete seine Darlegungen der Einbeziehung von Senioren und Behinderten in die Kleingärtnergemeinschaft. Dabei leitete er anhand der Altersstruktur ab, dass es unumgänglich ist, Kleingärten so zu gestalten, dass das Alter des Kleingärtners kein Handycap für die Nutzung der Parzelle darstellt. In einem zweiten Teil seines Beitrages ging er auf die behindertengerechte Gestaltung von Kleingärten ein und machte eine Anzahl von Vorschlägen, die gute Anregungen für die Teilnehmer des Seminars waren. Die wesentliche Position des Vortrages lag auf der Aussage, dass Senioren und Behinderte integrierte Bestandteile der Kleingartengemeinschaft sind und auch bleiben müssen. Mit konkreten Projektbeispielen wartete Frank Müller auf, der Schulgarten- und Tafelgärtenprojekte in Sachsen vorstellte. Dabei sprach er über die Bedeutung von Tafelgärten im Leipziger Raum und bot den Teilnehmern des Seminars alle notwenigen Informationen, um solche Projekte vorzubereiten und auch erfolgreich durchzuführen. Am Beispiel des gemeinnützigen Vereins Columbus konnte er die Sinnhaftigkeit von Tafelgärtenprojekten überzeugend nachweisen. Im zweiten Teil seines Beitrages referierte er zu Schulgärten, stellte eine Konzeption für ein Gartenjahr in einem Schulgarten vor und wies an Beispielen die Bedeutung von Schulgärten für die ökologische Erziehung von Kindern heraus. Antje Reimann und Tommy Brumm berichteten über die Zusammenarbeit von Schreberjugend und Kleingärtnervereinen. Dabei zeigten ihre Darstellungen deutlich, dass die Leistungen des Kleingar-

8 - 6 - tenwesens weit über das Laubenpieperdasein hinausgehen und dass Kleingärten ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft sind. Dazu stellte Antje Reimann die Jugendverbandsarbeit der Deutschen Schreberjugend und ihre Arbeitsschwerpunkte vor. Dabei erklärte sie auch die Struktur und den Aufbau der Schreberjugend sowie die realisierten Tätigkeitsfelder. In einem zweiten Abschnitt ihres Vortrages referierte sie über Inhalte und Möglichkeiten einer Kooperation der Schreberjugend mit dem Bundesverband und schloss ihre Darlegungen mit dem 10-Punkte-Plan der Schreberjugend. Tommy Brumm band seinen Vortrag sowohl an die Darlegungen von Antje Reimann als auch von Frank Müller an und stellte das Kinder- und Jugendprojekt Zum Holzbrunnen in Falkenstein den Teilnehmern des Seminars vor. Dabei bot er eine volle Übersicht über die Realisierung eines solchen Projekts von der Idee bis zur Realisierung. In einem zweiten Abschnitt gab er Ratschläge und Tipps für die erfolgreiche Erstellung solcher Kinderprojekte und verband dies mit einem Blick in die Zukunft. In einem abschließenden Beitrag referierte Jochen Köhnke über das Thema Integration heißt miteinander leben. Dabei stellte er die Integrationspolitik als städtische Aufgabe am Beispiel der Stadt Münster dar. Anhand der Migrationsleitentwicklung der Stadt Münster machte er deutlich, dass dem Prozess der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung große Bedeutung zugemessen werden muss und dass sich dies über die Entwicklung eines Leitbildes erfolgreich realisieren lässt. Anhand der Ergebnisse einer umfangreichen und sehr differenzierten Befragung von Aussiedlern in Kleingärtnervereinen informierte er die Teilnehmer des Seminars über die Sozialstruktur der Befragten, über ihre Lebenssituation in Deutschland einschließlich der Kleingartennutzung sowie über die Wunschvorstellungen der Pächter zum Vereinsleben. Abschließend zog er unter Berücksichtigung der Befragungsergebnisse noch einmal Resümee zur Migrationspolitik in einer Region. In fünf Arbeitsgruppen diskutierten die Seminarteilnehmer über die von Dr. Franke dargestellten fünf Funktionen des Kleingartenwesens. Zielstellung war dabei, aufzuzeigen, in welchen Regionen bestimmte Projekte mit sozialem Charakter geplant werden oder bereits realisiert worden sind. Der anwesende BDG-Präsident, Dr. sc. Achim Friedrich, gab zu verstehen, dass der BDG als eine der nächsten Aufgaben die bundesweite Erfassung solcher Projekte anstrebe, um das vorhandene Wissen den Landesverbänden zur Nachnutzung bereit zu stellen. Der Besuch eines Tafelgartens in einer Kleingartenanlage der Stadt Magdeburg sowie die Vorführung des Lehr- und Informationsgartens des Stadtverbandes Magdeburg rundeten das Seminar gelungen ab. Dr. Norbert Franke Präsidiumsmitglied für Seminare im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v.

9 - 7 - Soziale Verantwortung des Kleingartenwesens Facetten des gesellschaftlichen Lebens Dr. Norbert Franke Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v. Berlin Diskussionen um den Kündigungsschutz und um den Pachtzins in Bremen, übermäßige Belastungen von Pächtern im Rahmen der Kommunalgesetzgebung in Sachsen sowie die Umwidmung von Kleingartenflächen in Erholungsanlagen in Berlin zeugen davon, dass es erforderlich ist, einige Positionen zum Sinn und zur Notwendigkeit des Kleingartenwesens zu setzen und dabei deutlich zu machen, welche Bedeutung es in der Vergangenheit hatte und auch in der Zukunft haben wird. Die Kleingartenbewegung hat im Laufe ihrer Entwicklung wichtige soziale und gesellschaftliche Aufgaben erfüllt. Diese gewinnen angesichts zunehmender Einschnitte in das soziale Netz und fehlender Rechtssicherheit in vielen Lebensbereichen an Bedeutung. Daraus leitet sich ab, dass sich die Bedeutung des Kleingartenwesens nicht nur in der Tätigkeit nach innen widerspiegelt und widerspiegeln muss, sondern in zunehmendem Maße auch in der teilweise bereits vorhandenen, aber oft noch nicht deutlich genug gesehenen Wirksamkeit nach außen. In diesem Sinne sollen vorab einige Fakten genannt werden, die in ihren Grundsätzen auch vom Bundesverband deutscher Gartenfreunde getragen werden. So kann heute festgestellt werden, dass - Kleingartenanlagen eine immer mehr zunehmende Bedeutung für die Gestaltung der sozialen Stadt und die Erhaltung des sozialen Friedens unter Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Erfordernisse bekommen; - Kleingartenanlagen zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil der lokalen AGENDA 21 geworden sind; - Kleingartenanlagen für Familien eine ideale und immer mehr gesuchte Verbindung von Arbeiten, Wohnen und Leben darstellen und somit als Grüne Oasen Stätten der Freizeitbeschäftigung, der aktiven Erholung, aber auch des praktizierten Gemeinschaftslebens sind; - Kleingartenanlagen angesichts der ständig steigenden Lebenserwartung und des frühen Ein stiegs in den Ruhestand Bereiche kreativer Betätigung in der Natur, aber auch in der Gesellschaft sind; - Kleingartenanlagen darüber hinaus Integrationsbereiche für allein erziehende Singles, ausländische Mitbürger, Aus- und Umsiedler sowie behinderte Menschen in immer stärkerem Maße werden.

10 - 8 - Geht man von diesen Positionen aus, so wird deutlich, dass dem Kleingartenwesen in der heutigen Zeit eine hohe soziale Verantwortung zukommt, die sich nicht auf das Kleingartenwesen selbst beschränkt, sondern weit hinaus in die Gesellschaft wirkt. Man muss da von außen den Kleingärtnern oft Bevorzugung und Besserstellung durch die private Nutzung von Grund und Boden nachgesagt wird deutlich herausheben, dass die Väter des Bundeskleingartengesetzes nicht von dem Gedanken getragen waren, einer Organisation besondere Rechte zu gewähren, sondern dass sie sich bei der Ausarbeitung des Gesetzes darüber klar waren, dass dem Kleingartenwesen eine zunehmende soziale Verantwortung zukommt. Kündigungsschutz und Höchstpachtzinsfestlegung sind nicht der eigentliche Sinn des Bundeskleingartengesetzes, sondern nur Werkzeuge zur langfristigen Durchsetzung der Funktionen des Kleingartenwesens und dabei insbesondere der Wahrnehmung der sozialen Verantwortung. Wenn man in der heutigen Zeit zur sozialen Verantwortung des Kleingartenwesens Stellung nimmt, so muss man sich zu allererst von der Denkweise verabschieden, dass die soziale Funktion sich auf die Unterstützung von sozial Schwachen, auf die Ausgestaltung von Sommer-, Kinder- und Seniorenveranstaltungen, auf die Hilfe von Behinderten sowie die Integration von Bürgern anderer Nationen beschränkt. Unabhängig davon, dass diese Dinge auch heute integrierter Bestandteil des Kleingartenwesens sind und auch zukünftig bleiben werden, so muss aus meiner Sicht der Begriff soziale Verantwortung des Kleingartenwesens bedeutend weiter gesehen werden. Das Kleingartenwesen allein auf die Denkansätze von Daniel Schreber, auf die Errichtung von Armengärten sowie auf die Bereitstellung von Pachtflächen für kinderreiche Familien einzugrenzen, würde der Bedeutung des Kleingartenwesens in der Gegenwart nur noch zu einem geringen Teil entsprechen. Kleingärtneranlagen und damit jeder einzelne Kleingarten tragen heute im weitaus größeren Maße zur Entwicklung unserer Gesellschaft bei. Die oft zitierten Funktionen des Kleingartenwesens die soziale Funktion, die ökologische Funktion und die städteplanerische Funktion, die aus meiner Sicht noch durch eine ökonomische Funktion bzw. durch einen ökonomischen Faktor ergänzt werden müsste gehen weit über die oft in der Bevölkerung gesehene und diskutierte enge Sicht der Bedeutung des Kleingartens im Sinne von Laubenpieperdasein hinaus. Es ist deshalb an der Zeit, deutlich auszusprechen, dass Kleingartenflächen kein Areal für sozial Schwache allein ist, sondern für alle Schichten der Bevölkerung sind; was wiederum bedeutet, dass der Arbeiter und Angestellte direkter Nachbar eines Richters, eines Arztes oder eines Abgeordneten sein kann wichtig ist nur, wie derjenige, der ein Pachtverhältnis für einen Kleingarten begründet hat, diese Fläche nutzt, sich in die Gemeinschaft einbringt und wie er im Sinne des Kleingartenwesens handelt. Um dies zu untermauern, soll einmal einer der großen Dichter zitiert werden, der im Wilhelm Tell sagte: Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr. Was übertragen heißen könnte: Das Kleingartenwesen soll eine Gemeinschaft der Menschen sein, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer Religion, ihren Anschauungsweisen und ihrer Abstammung. Wobei auf der anderen Seite damit auch gesagt ist, dass nur die Gemeinschaft der Kleingärtner in der Lage ist, erforderliche Ansprüche durchzusetzen und für die Menschen dieser Gemeinschaft langfristig zu sichern. Das eine solche Gemeinschaft notwendig ist, zeigt sich an vielen Beispielen; denn die Vertragspartner unabhängig davon, ob es die Kommune oder private Eigentümer sind stehen mit ihren Wünschen nicht immer in Übereinstimmung mit den Zielen des Kleingartenwesens.

11 - 9 - Um gegebenenfalls neue Forderungen aufzumachen oder sogar bestehende Kleingartenflächen infrage zu stellen, werden Aussagen gemacht, die in vielen Fällen jeder Grundlage entbehren. So hat zum Beispiel in einem Gutachten die Berliner Liegenschaft- und Entwicklungsgesellschaft die Notwendigkeit von Kleingartenflächen und ihre sozialverträgliche Verpachtung mit dem Argument auszuhebeln versucht, dass sie bei ihren Analysen vor Ort feststellen mussten, dass Kleingärtner einen Porsche vor der Gartentür zu stehen hätten. Und selbst, wenn dies den Tatsachen entsprochen hätte, so wäre es kein Argument, das Kleingartenwesen oder die konkret betroffene Fläche in ihrem Bestand infrage zu stellen. Ein teures Auto sagt noch lange nichts über seinen Besitzer und vor allem nichts über sein Handeln aus; und außerdem kann aus einem Porsche kein Rückschluss auf die Leistungen des Kleingartenwesens gezogen werden. Auf der Grundlage des voran Dargestellten muss bereits heute, aber vor allem hinsichtlich der Planung in die Zukunft, davon ausgegangen werden, dass die soziale Verantwortung des Kleingartenwesens sich nicht allein auf ihre soziale Funktion nach innen begrenzt, sondern das es heute und sogar in größerem Umfang erforderlich ist, die soziale Verantwortung des Kleingartens nach außen zu sehen und aktiv zu betreiben. Schaut man sich das Kleingartenwesen hinsichtlich seiner rechtlichen Einordnung an, so wird es im vollen Umfang durch das Bundeskleingartengesetz determiniert. Soziale Verantwortung im Kleingartenwesen Verwaltungsvorschriften Bundeskleingartengesetz spezielle Verordnungen (z. B. Baumschutz) soziale Funktion (nach innen) Familien- und Kindereinbindung Integration von Bürgern aus anderen Ländern Hilfe und Unterstützung von Mitgliedern ökologische Funktion (nach außen) Natur- und Umweltschutz Pflege öffentlichen Grüns Grünzonen im urbanisierten Bereich Erhalt der Artenvielfalt städteplanerische Funktion (nach außen) Belüftungszonen Sauerstoffreservoir Grünzonen Kleingartenwesen Soziale Verantwortung Verantwortung für eine langfristige, bezahlbare und sichere Nutzung der Flächen für die Mitglieder Schutz vor Kündigung Schutz vor nicht tragbaren Forderungen wirtschaftliche Funktion (nach außen) Pachtzins ÖRL Einsparung von Mitteln für Grünpflege Überschuss aus den Zahlungen der Kleingärtner Projektrealisierung, die der Eigentümer finanzieren müsste Gesundheitsfunktion (nach innen) Apotheken Bioshops Fitnesscenter Abb. 1: Funktionen des Kleingartenwesens und seine rechtliche Einbindung Hinzu kommen vielfältige Verwaltungsvorschriften aber auch spezielle rechtliche Verordnungen, Belüftungszonen die zwar Sauerstoffreservoir nicht dem Kleingartenwesen direkt zuzuordnen sind (zum Beispiel der Baumschutz, die Grünzonen Trinkwasserverordnung), aber trotzdem auf das Kleingartenwesen einwirken. Daraus leitet sich ab,

12 dass sich das Kleingartenwesen in die es tangierenden rechtliche Regelungen und Bestimmungen einordnen muss. Gleichzeitig muss das Kleingartenwesen aus sich heraus die ihm zugehörigen Funktionen und Aufgabenbereiche realisieren und sowohl im Sinne seiner Mitglieder als aber auch im Sinne der Gesellschaft ausfüllen. Dazu gehören einmal die soziale Funktion, die sich im überwiegenden Maße auf den Innenbereich bezieht, aber auch die ökologische und die städteplanerische Funktion, die sich vor allem auf den Außenbereich auswirken. Hinzu kommen und das wird oft unterschätzt einmal der ökonomische Faktor, denn das Kleingartenwesen ist kein Zuschussbetrieb für die Kommune, sondern bringt mit dem Pachtzins und dem öffentlich-rechtlichen Lasten eine konkrete Summe für den Haushalt ein. Außerdem ist in Betracht zu ziehen, dass durch die Pflege des öffentlichen Grüns, aber auch durch den aktiven Natur- und Umweltschutz, in Größenordnungen Gelder eingespart werden, die sonst zu Lasten des Staates gehen würden. Oft nicht als eigener Punkt erwähnt, aus aber trotzdem eine wesentliche Funktion des Kleingartenwesens ist die Verantwortung für eine sichere, langfristige und bezahlbare Nutzung der Flächen für die Mitglieder also für die Pächter jeder Kleingartenparzelle. Dies widerspiegelt sich insbesondere in einem immamenten Bemühen um die langfristige Festschreibung der Bodenflächen als Dauerkleingartenanlagen- und dies verbunden mit dem Schutz vor Kündigungen, aber auch dem Schutz vor hohen und manchmal nicht nachvollziehbaren Forderungen der Kommune und auch anderer Eigentümer gegenüber den Pächtern. Schaut man sich die soziale Verantwortung des Kleingartenwesens differenzierter an, so ist es erforderlich, zuerst einmal auf die soziale Funktion des Kleingartenwesens nach innen etwas tiefer eingehen. In der im folgenden dargestellten Grafik sind elf Felder ausgewiesen, die den sozialen Charakter der Organisation der Gemeinschaft der Kleingärtner vorrangig ausmachen. Versorgung von Familien mit Parzellen Erholungsmöglichkeiten für alle Bürger Integration von Bürgern anderer Nationen Unterstützung von Mitgliedern mit Problemen (z. B. Arbeitslosigkeit) Einbeziehung von Behinderten in spezifisch gestaltete Gärten Veranstaltungen für Senioren Soziale Verantwortung des Kleingartenwesens Spenden / Arbeitseinsätze Sommer- und Kinderfeste Lehrgärten / Naturpfade Veranstaltungen für Kinder (z. B. Natur erleben) Schulungen Gesundheitsfunktion des Kleingartenwesens städteplanerische Funktion des Kleingartenwesens ökologische Funktion des Kleingartenwesens wirtschaftliche Funktion des Kleingartenwesens z. B. Apotheke z. B. Bioshop z. B. Sauerstoffreservoir z. B. Grünzonen z. B. Natur- und Umweltschutz z. B. Pflege und Erhaltung der Grünbereiche z. B. Pachtzins z. B. Öffentlichrechtliche Lasten z. B. Fitnesscenter z. B. Belüftungsschneisen z. B. Erhalt und Erweiterung der Artenvielfalt z. B. Einsparung von Mitteln für Grünpflege Abb. 2: Facetten der sozialen Verantwortung des Kleingartenwesens

13 Man kann sogar noch weitere Bereiche nennen, in denen sich das Kleingartenwesen aktiv engagiert; aber bereits diese Beispiele zeigen, zu welchen Leistungen die Organisation fähig ist. Dabei wird insbesondere die Tatsache unterstrichen, dass das Kleingartenwesen in weitaus größerem Maße einer Geber-Organisation als eine Nehmer-Organisation ist. Schaut man sich die weiteren Grafikfelder acht bis elf etwas näher an, so kann man erkennen, dass die soziale Verantwortung nicht nur nach innen wirkt. Spenden und Arbeitseinsätze begrenzen sich nicht nur auf die Realisierung von Projekten innerhalb des Kleingartenwesens, sondern wirken weit darüber hinaus. Das zeigte sich zum Beispiel an die große Solidarität der Kleingärtner für die Hochwassergeschädigten im Jahr 2002 aber auch für die Opfer der Tsunami-Katastrophe des vergangen Jahres. Obwohl diese Beispiele bereits deutlich machen wie sich das Kleingartenwesen in die Erfordernisse der Gesellschaft einbringt, so sollte man darüber hinaus aber auch erwähnen, dass das Engagement der Kleingärtner in anderen Bereichen, wie zum Beispiel für die Kinderkrebszentren, für die Förderung von Vereinen, die sich um Kinder aus sozial schwachen Familien bzw. Heimkinder kümmern oder für die Unterstützung von Integrationsprojekten. Zum Punkt Sommer- und Kinderfeste ist zu sagen, dass die Kleingärtner solche Veranstaltungen nicht für sich allein organisieren, sondern immer bemüht sind, auch die Bürger des Umfeldes in ihre Feiern einzubeziehen, um so die wichtige Aufgabe der Integration der Kleingartenanlage in ihr Umfeld weiter zu befördern. Lehrgärten und Naturpfade dienen vor allem der Wissensvermittlung, denn sie sollen die Menschen näher an die Natur heranbringen und sie so die Schönheiten von Flora und Fauna erleben lassen. Ihre Planung und Realisierung erfordern viel Kraft, sind jedoch ein wichtiger Meilenstein, um insbesondere die Jugend einmal an die Natur heran zuführen und zum anderen sie aber auch für das Kleingartenwesen aufzuschließen denn es wird der Tag kommen, an dem die nächste Generation all das übernehmen muss, was die Vorgängergenerationen aufgebaut haben- und dies mit der Verpflichtung, es erfolgreich in die Zukunft zu führen. Schulungen insbesondere im Fachberatungsbereich gehen weit über die Grenzen von Kleingartenanlagen hinaus und beziehen breite Schichten des Umfeldes ein. (Dabei kommt auch internen Schulungen eine immer größere Bedeutung zu, so z. B. zur kleingärtnerischen Nutzung). Schon diese Darstellungen zur sozialen Funktion des Kleingartenwesens machen deutlich, dass die Organisation kein Staat im Staate ist, sondern integrierter Bestandteil, woraus sich auch entsprechende Forderungen an das Kleingartenwesen ableiten. Diese sind es, die in zunehmendem Maße die soziale Verantwortung des Kleingartenwesens und das nach außen bestimmen. So sind die ökologische und die städteplanerische Funktion heute aus keiner Planung einer Kommune mehr wegzudenken, da in einigen Bereichen nur über das Kleingartenwesen Aufgaben erfüllt und Leistungen erbracht werden können, die mit Mitteln des Staates kaum noch realisierbar sind. Aus diesem Grunde ist es notwendig, tiefer auf die soziale Verantwortung des Kleingartenwesen nach außen einzugehen, denn abgeleitet aus den historischen Wurzeln wird noch zu oft den Blick nach innen gerichtet und die wesentliche Aufgabe des Kleingartenwesens noch zu stark auf die Unterstützung von sozial Schwachen ausgerichtet. Neben der der Kleingärtnerorganisation innewohnenden Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern in der heutigen Zeit, ist es unbedingt erforderlich, auch Augenmerk auf die Verantwortung des Kleingartenwesens für die Gestaltung der Städte und Gemeinden sowie auf den Schutz und die Erhaltung der Biosphäre zu richten.

14 Gerade in diesen Bereichen kommt dem Kleingartenwesen eine Bedeutung zu, die weder von der Politik und den Kommunen, noch von den Pächtern und Funktionären bewusst erkannt und zur Grundlage des Handelns gemacht wird. Sieht man sich so die ökologische Funktion des Kleingartenwesens näher an, so kann festgestellt werden, dass durch die Organisation ein wesentlicher Beitrag zum Natur- und Umweltschutz geleistet wird. Dies beginnt bei so einfachen Dingen wie dem Aufstellen von Nistkästen und Insektenhotels und endet bei der gezielten Nachzucht alter Sorten der einheimischen Flora. Die schon angesprochenen Lehrgärten und Naturlehrpfade sind im diesem Zusammenhang ein wichtiges Mittel, um die Menschen über das Kennenlernen der Flora und Fauna an den aktiven Natur- und Umweltschutz heranzuführen. Nicht zu unterschätzen ist auch der Beitrag des Kleingartenwesens für den Erhalt und sogar der Erweiterung der Artenvielfalt in den einzelnen Regionen des Landes. So ergab eine Studie in einer 508 Parzellen großen Kleingartenanlage Berlins, die eingebettet zwischen zwei Seen in einem breiten Rahmengrün liegt, dass in diesem Areal trotz seiner relativ großen Belebtheit- 36 Vogelarten wieder sesshaft geworden sind. Wenn man dann noch dazu zählt, dass auch die fast in Vergessenheit geratenen Ringelnattern und Blindschleichen wieder zu ständigen Mitbewohnern dieses Areals geworden sind, so ist das zum großem Teil auf die Organisation der Kleingärtner zurück zu führen, denn eine Vielzahl von Nisthilfen, Totholzhaufen, Insektenhotels und Lesesteinhaufen tragen dazu bei, dass immer mehr Vertreter der Fauna wieder heimisch werden. Teil der ökologischen Funktion des Kleingartenwesens ist aber auch die Pflege sowie die Erhaltung der Grünbereiche, denn unsere Kleingärten stellen öffentliches Grün dar, das vielfältige Pflege bedarf, damit es auch zukünftigen Generationen nicht an solchen Stätten der Erholung mangelt. Dies ist ein Punkt, der oft von außen nicht so sehr gesehen wird, da außen Stehende oft nur die Tatsache ins Zentrum rücken, dass Kleingärtner Grund und Boden individuell nutzen. Das aber die ca. eine Million Kleingärtner Hektar Grünfläche pflegen und zu den so oft zitierten Grünen Oasen machen, wird oft nicht gesehen oder auch übersehen. Wenn man diese Fläche dann auch noch auf das gesamte Land bezieht, so kann man feststellen, dass 0,13 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland von den Kleingärtnern kostenlos und zur freien Nutzung für alle Menschen gepflegt und erhalten werden. Schon die nähere Betrachtung der ökologischen Funktion des Kleingartenwesens macht deutlich, welche Verantwortung dem Kleingartenwesen nach außen zukommt. Wenn man dann noch die städteplanerische Funktion des Kleingartenwesens daneben setzt, so muss man feststellen, dass auf die Kleingartenflächen gerade in diesem Bereich eine immer größere Bedeutung zu kommt, da die Menschheit in Sachen Umweltschutz nicht mehr viele Möglichkeiten hat Fehler zu machen oder Kompromisse einzugehen. So stellen Kleingartenflächen mit ihrem gewaltigen Grünanteil ein wesentliches Sauerstoffreservoir gerade in hoch urbanisierten Gebieten - also in den Großstädten dar, die oft in großem Maße mit Smog, Stickoxyden und Feinstaub belastet sind. Nicht die Katalysatoren und die Rußpartikelfilter von Kraftfahrzeugen sind die Wege zu einer reinen Umwelt, sondern die Erhaltung der Grünbereiche. Nicht nur die Regenwälder des Amazonas, sondern auch die Kleingartenflächen des Landes bilden ein nicht zu unterschätzendes Reservoir für den des Sauerstoffhaushalt des Erdballs. Mag der vorangegangene Satz auch etwas gewaltig wirken, so muss hier festgestellt werden, dass bereits ein Baum ausreichen würde, um 125 Menschen ein Leben lang mit dem lebensnotwendigen Sauerstoff zu versorgen.

15 Sauerstoffreservoir ist nicht das einzige Merkmal, dass die städteplanerische Funktion des Kleingartenwesens bestimmt. Die gepachteten und genutzten Flächen dienen zusammen mit anderen Grünbereichen als nicht mehr wegzudenkende Belüftungsschneisen der immer größer werdenden Städte. Wie sehr man diesem Fakt unterschätzen kann, zeigen Beispiele, wo man planerisch Grünbereiche aus der Stadt verdrängt, um Platz für Industrie, Gewerbe und Wohnungen für noch mehr Menschen zu schaffen. Das das nur in einer Katastrophe enden kann, zeigt sich dann sehr schnell, denn eine Stadt ohne Grün kann niemals eine lebendige Stadt sein. Auf die Notwendigkeit vielfältiger Grünzonen für die Erholung der Menschen sowie für die Regenerierung ihrer Kräfte und damit für ihre Lebensqualität einzugehen würde bedeuten, die berühmten Eulen nach Athen zu tragen. Auch unter den Gegnern des Kleingartenwesens gibt es kaum noch einen, der heute bezweifeln würde, dass ein Teil der sozialen Verantwortung des Kleingartenwesens auch darin besteht, Grünbereiche zu erhalten, die die Grundlage der Lebensqualität aller Menschen bilden. Wenn die bisherigen Darstellungen nur auf die so oft zitierten Funktionen des Kleingartenwesens begrenzt waren, so muss man noch auf zwei weitere Dinge eingehen, die oft übersehen bzw. nicht genügend ins Zentrum gerückt werden. Das ist zuerst einmal der so genannte ökonomische Faktor. Hierzu ist auszuführen, dass es noch zu oft Diskussionen in allen Bereichen vom einzelnen Bürger bis hin zu manchem Politiker gibt, die davon ausgehen, dass das Kleingartenwesen für den Staat ein Zuschussbetrieb ist und sozusagen von allen Seiten reich beschenkt wird. Dabei wird die Tatsache außer acht gelassen, dass die Kleingärtner keine Gemeinschaft sind, die von Fördermitteln und von institutionellen Förderungen lebt, sondern dass sie sich aus sich selbst tragen. Dabei soll nicht unter den Tisch fallen, dass die eine oder andere Maßnahme bzw. ein spezifisches Projekt (wie z. B. Errichtung des Floatriums in Bremen) durchaus auch durch Mittel des Landes unterstützt werden. Dabei geht es aber in diesem Fall auch um die Übernahme von außerverbandlichen Beratungen und Schulungen in dieses Zentrum des Kleingartenwesens. Was jedoch die Organisation selbst, ihre Arbeit, die mit der Arbeit verbundene Verwaltung, die Klärung aller mannigfaltigen Probleme betrifft, so ist das Kleingartenwesen auf sich allein gestellt und lebt fast ausnahmslos von seinen Beiträgen. Im Rückblick auf die Abbildung 2 zeigen bereits die elf dargestellten Felder welche Leistungen sich das Kleingartenwesen zu Pflichtaufgaben gemacht hat und welche Verantwortung auf ihm ruht, damit keines dieser Felder zurückgesetzt bzw. ganz gestrichen wird. Wenn man aber vom ökonomischen Faktor spricht, so muss man nicht nur die dargestellte Grafik sehen, sondern muss auch deutlich aussprechen, dass aus dem Kleingartenwesen auch Mittel für die Kommune erwachsen. Nun mag es in der einen oder anderen Region des Landes vielleicht nur ein sehr geringer Pachtzins sein, so ist er aber in anderen Regionen wie in Berlin oder in München mit 36 Cent bzw. 42 Cent bereits ein Faktor, der multipliziert mit der Anzahl der Quadratmeter, die das Kleingartenwesen pflegt und erhält, bereits eine Summe ausmacht, die durchaus einen nicht zu übersehenden Posten im Haushalt darstellt. Hinzu kommt, dass die Kleingärtner auch einen Großteil der öffentlich-rechtlichen Lasten tragen, die sonst ganz oder teilweise die öffentliche Hand tragen müsste. Wenn man dann noch zusammengetragen würde, was die Kleingärtnerorganisation für die Erhaltung und Pflege der Parzellen an finanziellen Mitteln in Baumärkte und Gewerbebereiche investiert, so wird der Wirtschaftsfaktor Kleingarten mehr als deutlich untermauert.

16 Diese rein an das Geld gebundene Tatsachen machen aber noch nicht den entscheidenden Bereich des ökonomischen Faktor des Kleingartenwesen aus dieser liegt vor allem bei den großen Leistungen des Kleingartenwesens bei der Pflege und Unterhaltung der Grünzonen im jeweiligen Territorium. In einer Diskussion hat vor nicht allzu langer Zeit ein Berliner Bürgermeister auf die Frage geantwortet, was passieren würde, wenn nicht das Kleingartenwesen große Flächen des Landes Berlin als grüne Refugien der Großstadt erhalten würde das Land Berlin würde dann über eine Vielzahl von verwildernden Brachflächen verfügen, da weder Geld noch Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um diese Flächen zu pflegen und zu erhalten. Abschließend soll noch auf einen Bereich der sozialen Verantwortung des Kleingartenwesens eingegangen werden, der an sich zu den grundlegenden Aufgaben gehört, aber oft nicht nach außen hin sichtbar gemacht wird. Es ist die Verantwortung des Kleingartenwesens für seine Mitglieder, damit diese langfristig und sicher die angepachteten Flächen nutzen können und dies in einem für alle auch finanziell tragbaren Rahmen. Dies ist vor allem Dingen erst einmal mit dem Schutz vor Kündigungen und der Festschreibung eines sozial vertretbaren Pachtzinses verbunden. Was aber viele verantwortliche Funktionäre des Kleingartenwesens in allen Bundesländern immer mehr beschäftigt, ist die zunehmende Belastung der Mitglieder durch Kommunale Abgabengesetze und vielfältige öffentlich-rechtliche Lasten. Es kann festgestellt werden, dass die Inkraftsetzung des Bundeskleingartengesetzes am 01. April 1983 eine Entscheidung der politisch Verantwortlichen war, die erstens sichern sollte, dass auch sozial schwächeren Schichten der Bevölkerung der Zutritt zu Kleingärten möglich bleibt und dass zweitens die Voraussetzungen geschaffen werden, um weite Grünbereiche des Landes hinsichtlich ihrer Pflege und Erhaltung langfristig abzusichern; und dies mit der Verpflichtung für die Kommunen zur planungsrechtlichen Sicherung der Flächen. Zu diesem Zeitpunkt konnte sich noch keiner vorstellen, dass heute in vielen Fällen die grundstücksbelastenden Kosten höher als der Pachtzins liegen könnten. Das für das Kleingartenwesen und somit für die Lebensqualität von mehr als eine Million Familien geltende Gesetz erhält so eine Delle, die die Väter dieser Rechtsvorschrift auf keinem Fall gewollt haben. Wenn man sich heute im Land umschaut, so muss man feststellen, dass von einigen Ländern und Gemeinden alle Möglichkeiten genutzt werden, den Pächtern immer tiefer in die Taschen zu greifen. Seien es Straßenreinigungsentgelte, Grundsteuern und Gebühren für Müllentsorgung, Abwasserentgelte, sei es eine Zweitwohnungssteuer, die Kurtaxe oder Beiträge zum Straßenausbau immer wieder werden neue und höhere Forderungen an die Kleingärtner herangetragen. Ein besonders extremes Beispiel ist, dass in einigen Gemeinden sogar Anschlussgebühren für Medien gefordert werden, selbst dann, wenn diese nur an den Anlagen vorbei führen, ohne dass diese daran angeschlossen werden. Beispiele wie Altenburg in Thüringen zeigen mit welcher Konsequenz von einigen Gemeinden versucht wird, Auslegungsmöglichkeiten von Gesetzen zu nutzen, um Geld in die Kassen zu bringen. So wurden vom Land von den Kleingärtnern ca. 1,5 Millionen DM für Wasseranschlussbeiträge gefordert, ohne dass für das Kleingartenwesen eine direkte Anbindung geplant war. Wenn auch dieser Fall in letzter Instanz durch eine Änderung der Kommunalabgabenverordnung für die Kleingärtner positiv ausging, so geschah dies aber hauptsächlich durch die intensive politische Einflussnahme des Verbandes also durch die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung. Ein weiteres Beispiel sind die Straßenausbaubeiträge. Sie werden zunehmend eine kaum zu tragende Belastung für die Kleingärtner. Wenn diese auch nicht flächendeckend erhoben werden, so zeigt doch die Tatsache, dass in einzelnen Ländern bzw. Gemeinden solche Forderungen erhoben

17 werden, dass auf das Kleingartenwesen weitere Belastungen zu kommen, die für viele nicht einfach zu schultern sein werden. Die genannten Beispiele machen bereits deutlich, wo ein wesentlicher Teil der sozialen Verantwortung des Kleingartenwesens für seine Mitglieder genau genommen für jeden einzelnen Unterpächter liegt, und welche Verantwortung die ehrenamtlichen Funktionäre tragen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Gesetzliche Entscheidungen in der Kommunalgesetzgebung wie sie z. B. Sachsen-Anhalt und Berlin getroffen haben würden dazu beitragen, dass das Kleingartenwesen ohne äußere Belastung die ihm zugesprochenen Funktionen wahrnehmen und ausfüllen könnte. Für die, die neben ihrer Arbeit auch Natur erleben wollen, für die, die sich in der Nähe ihrer Wohnung erholen und ihre Kräfte regenerieren wollen also für die Menschen und damit verbunden auch für die kommenden Generationen stellen Kleingärten ein entscheidendes Maß für Lebensqualität dar und schaffen eine hohe Rund-Umfeld-Verbesserung. Daraus ist nur die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es zum Bundeskleingartengesetz keine Alternative gibt, denn die dargestellte und der Organisation zugewachsene soziale Verantwortung kann nur dann wirksam werden, wenn das Kleingartenwesen mit seinen Organisationsstrukturen vom Gesetzgeber geschützt und für die Zukunft gesichert wird.

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19 Kleingärten Heimstatt für Jedermann Joachim Roemer Landesgartenfachberater im Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.v. Für die Verbände des Kleingartenwesens auf europäischer Ebene und auf Bundesebene hat das Thema Senioren und Behinderte im Kleingarten eine zentrale Bedeutung. Das Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux schreibt auf seiner Internetseite: 1 Behinderten bieten die Kleingärten einen Ort an dem sie am Vereinsleben teilnehmen, Kontakte knüpfen und so der Isolierung entgehen; das Erleben von Säen und Pflanzen, von Wachsen, Gedeihen und Ernten. Senioren bieten die Kleingärten einen Ort des Gesprächs und der Ruhe durch die Zusammenführung von Menschen mit gleichen Interessen; über Jahre gewachsene Kontakte; individuelle Selbstverwirklichung und Beschäftigung im 3. Lebensabschnitt im eigenen Garten. Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v. formuliert das Selbstverständnis seiner Mitglieder in seinem Leitbild: Unsere Werte Das Kleingartenwesen bietet Raum für Mensch und Natur. Das beinhaltet veränderte Lebensbedingungen, unterschiedliche Lebensentwürfe und individuelle Vorlieben der Menschen. Jeder soll sich einbringen, entwickeln und entfalten können. "Wir erfüllen einen sozialen Auftrag. Wir schaffen Raum für die Begegnung von Menschen mit unterschiedlicher Lebensgestaltung, leisten einen wichtigen Beitrag für den Dialog zwischen den Generationen und für die Integration verschiedener sozialer und ethnischer Gruppierungen". Die Worte Alter, Senioren oder Behinderte tauchen im Leitbild jedoch nicht ausdrücklich auf. 1

20 Kleingärten als Heimstatt 2, also als ein Stück unserer ganz persönlichen Heimat sind ein sozialer Ort. Es ist unbestritten, dass die Kleingärtnervereine Orte der Kommunikation sind. Ob von Nachbar zu Nachbar oder zu Besuchern über den Gartenzaun. Ein schönes Beispiel erzählte uns Wolfgang Fechner vom KGV Heide-Kamp in Hannover beim Landeswettbewerb 2005: Täglich steht er am Gartenzaun und verschenkt vierblättrige Kleeblätter an die Damen aus dem nahe gelegenen Seniorenheim. Eine nette Geste, die den Schenkenden und die Beschenkten gleichermaßen glücklich macht. Ist Gartenarbeit gesund? Gemüsebeet statt Pille für alle Altersgruppen, auch für Senioren und für viele Menschen mit Behinderung, ist das Arbeiten im Garten förderlich. Rund 400 Kliniken, Behindertenwerkstätten und Seniorenheime in Deutschland setzen auf Gartentherapie. Studien beweisen: Bereits der Anblick von Blumen und Bäumen macht schneller gesund, sagt der gelernte Gärtner und Gartentherapeut Andreas Niepel. Wer häufiger im Garten arbeitet, trainiert seine Geschicklichkeit, löst Muskelverspannungen, bringt das Herz-Kreislauf-System wieder in Balance, nimmt dem Schmerz die Wucht. Der Stressspiegel sinkt, Aufmerksamkeit und Konzentration nehmen zu. Auch Alzheimer-Patienten profitieren davon. Ob Bäume oder Beete, das sind kleine Inseln der Erinnerung, die sie wieder entdecken, stellt Gartentherapeut Niepel fest. 3 Senioren und Behinderte im Kleingarten? Wenn in Seminaren des Bundesverbandes, der Landesverbände oder auch der Stadt- und Bezirksverbände der Gartenfreunde zum Thema Presse und Öffentlichkeit über die Frage diskutiert wird: Wen wollen wir als Mitglieder in unseren Vereinen haben? Auf welche Gruppen legen wir bei Werbung unser Augenmerk?, dann lautet häufig die Antwort: Alle! Damit ist bereits ausgesagt, dass Kleingärten natürlich auch offen sind für ältere Menschen, also Senioren; genau so, wie für Menschen mit Behinderung oder mit Handicap, wie heute gerne gesagt wird. Besonders für die älteren Menschen gilt, dass sie als potentielle Mitglieder immer wichtiger werden, auch wenn wir gerne nach den jungen Familien mit ihren Kindern schauen; schließlich wird diese Gruppe unter uns immer größer. Deshalb müssen wir uns mit Fällen auseinandersetzen, in denen Vereine insbesondere Vorbehalte gegen Behinderte in Kleingärten haben, bzw. nur bedingt Rücksicht nehmen auf ihre persönliche Situation. Zwei Beispiele aus Kassel und Lüneburg sollen dieses Problem deutlich machen. Begriffe Wenn wir über bestimmte Gruppen in der Gesellschaft reden, dann müssen wir zunächst einmal definieren, wen wir konkret meinen. Für das Thema des Beitrages Senioren und Behinderte als Teil unserer Gesellschaft bedeutet dies. 2 Heimstatt = Heimat im geografischen Sinne ( 3 (

21 Senioren Senioren (von lat. senior = älter) ist die zusammenfassende Bezeichnung für Menschen oberhalb eines bestimmten Lebensalters. Es gibt verschiedene Vorstellungen darüber, ab wann eine Gruppe von Menschen zu den Senioren gehört. Am häufigsten werden in Deutschland 50, 55 oder 60 Jahre als Altersgrenze genannt. Aber auch das reale Renteneintrittsalter eines Menschen wird gelegentlich als Altersgrenze angegeben, jenseits derer dieser Mensch als Senior gilt. 4 Behinderte Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind. Grundsätzlich lassen sich Behinderungen grob kategorisieren in: körperliche Behinderung, Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit), Sprachbehinderung, psychische (seelische) Behinderung, Lernbehinderung, geistige Behinderung. 4 Themen, die mit der Integration dieser Gruppen im Zusammenhang stehen: Behinderte und Senioren als integrierter Teil des Kleingartenwesens, der Gemeinschaft der Gartenfreunde, Zur Integration von Senioren in das Kleingartenwesen, Senioren als Erfahrungsträger unverzichtbar für das Kleingartenwesen, Senioren als Partner der nächsten Generation (Joint Venture im Kleingarten?), Art und Weise der Integration von Behinderten in das Kleingartenwesen, Beispiele für die Gestaltung von Gärten, Nutzung des Kleingartens durch Behinderte und Senioren Bundeskleingartengesetz und individuelle Lösungen, Einbeziehung von Senioren und Behinderten in das Vereinsleben, Beispiele zu behinderten gerecht gestalteten Kleingartenanlagen. Menschen mit Handicap und Senioren sind ein Teil der Gesellschaft und in den Vereinen ganz selbstverständlich Teil der Gemeinschaft. Das schöne an der Organisation der Kleingärtner ist ja, dass sie keine Unterschiede macht. Die Mitglieder sind jung und alt, männlich und weiblich, interkulturell. Sie sind ein Querschnitt der Gesellschaft, in Bezug auf die soziale Situation, die Bildung, das Alter, die Gesundheit und damit natürlich auch in Bezug auf das Vorliegen von Handicaps. Allerdings widmen sich die Vereine zur Zeit in der Regel nur der Gruppe der Älteren, weniger den Behinderten. Selbst in der aktuellen Studie zur Situation des Kleingartenwesens in Deutschland wird dieses deutlich, wenn man nach Begriffen in der Studie sucht. Zum Begriff Alter ergibt die Suche 80 Treffer, zum Begriff behindert nur 4. 4 (

22 Auch in den Abbildungen innerhalb der Studie werden ältere Kleingärtner mit anderen Gruppen ins Verhältnis gesetzt; Behinderte tauchen dabei nicht auf. Sind Senioren für das Kleingartenwesen als Mitglieder wichtig? Was für eine Frage, möchten Sie sagen. Schaut man sich die Altersstruktur der Mitglieder in den Vereinen an, so gibt aktuelle Auskunft darüber der Forschungsbericht: "Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahre 2008: Abb. 1: Altersstruktur der Pächter (Quelle: Weeber+Partner, 2007) Etwa 50 Prozent der Mitglieder liegen in der Altersspanne 45 bis 65 Jahre, sind also Senioren oder auf dem Weg dorthin. Daraus könnte nun schnell geschlossen werden, dass hier eine ideale Altersgruppe vorliegt. Nimmt man die Lebenserwartung dazu, möchte man sich zufrieden zurücklegen: Die Lebenserwartung in Deutschland hat erneut weiter zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt nach der aktuellen Sterbetafel 2004/2006 für neugeborene Jungen 76,6 Jahre und für neugeborene Mädchen 82,1 Jahre. Daraus könnte man schließen, dass ein Interessent, der sich mit Eintritt in das Rentenalter für einen Garten entscheidet, im Durchschnitt noch 10 Jahre Pächter sein kann. Allerdings trübt eine weitere Angabe diese Annahme, denn die Zahl der Singlehaushalte nimmt auch bei den Senioren zu und diese Gruppe ist weniger bereit einen Garten zunehmen.

23 Abb. 2: Haushaltszusammensetzung der Pächter Quelle: Weeber+Partner,2007 Abb. 3: Dauer der Pachtverhältnisse der Nutzer Quelle: Weeber+Partner, 2007 Dennoch sind ältere Menschen, insbesondere Senioren, für das Kleingartenwesen eine interessante Gruppe. Sie haben ihre Lebensplanung in der Regel abgeschlossen. Wenn sie einen Garten ü- bernehmen, dann als längerfristige Entscheidung. Abb. 4: Nachfrage von Bevölkerungsgruppen nach Kleingärten aus Sicht der Vereine Quelle: Weeber+Partner, 2007

24 Senioren gehören zu den beständigsten Mitgliedern, auch wenn die Kleingartenstudie einen anderen Eindruck vermittelt. Dort heißt es in Abbildung 10, dass aus Sicht der Vereine Gründe für die Aufgabe des Gartens zu 90 % das Alter der Pächter ist. Allerdings haben Umzug und Eigenheim als Grund Anteile vom 66 % bzw. 9 % (Mehrfachnennungen waren möglich). Für die Vereine erwächst aus dem hohen Anteil älterer Mitglieder die Chance und auch die Verpflichtung, nach neuen Verpachtungsformen Ausschau zu halten, um so das Kleingartenwesen auch für diese Bevölkerungsgruppe attraktiv zu gestalten. Mit dem Alter nehmen die Beschwerden zu. Für ältere Menschen ist es wichtig, dass sie ihre Kräfte einteilen. Arbeiten im Garten dauern länger, das Wetter und besonders die Wärme machen eher zu schaffen. Schwere Arbeiten belasten den Körper mehr und insbesondere Rückenleiden nehmen zu. Tabelle 1 5 : Das Umgraben macht mit zunehmendem Alter Beschwerden Altersklasse in Jahren über bis bis 60 unter 50 Durchschnitt Frauen 66% 67% 65% 49% 63 % Männer 65% 56% 57% 37% 55 % Tabelle 2: Die Mühsal, Lasten zu tragen, steigt mit zunehmendem Alter an Altersklasse in Jahren über bis bis 60 unter 50 Durchschnitt Frauen 63% 58% 48% 40% 53 % Männer 56% 39% 27% 26% 37 % Tabelle 3: Vielen ist es beschwerlich, auf Leitern zu steigen Altersklasse in Jahren über bis bis 60 unter 50 Durchschnitt Frauen 51 % 46% 26% 8% 34 % Männer 38% 16% 13% 6% 18% Tabelle 4: Prozentzahl der von Rückenschmerzen Betroffenen. Die Tabelle 4 zeigt, dass eine hohe Zahl Frauen und Männer während und nach der Gartenarbeit von Rückenschmerzen betroffen ist Altersklasse in Jahren über bis bis 60 unter 50 Durchschnitt Frauen 71 % 60% 56% 53% 60% Männer 45% 50% 54% 38% 49% Die Verantwortlichen in den Vorständen können (müssen) auf diese Umstände Rücksicht nehmen. In vielen Vereinen ist es heute selbstverständlich, dass bei älteren Mitgliedern das Thema Drittelnutzung weit weniger problematisiert wird, als bei anderen Mitgliedern. Hier wird ein gewisses Verständnis geäußert, wenn der Anteil der Blumen und Ziergehölze zunimmt. 5 Quelle der Tabellen: W. Hurke, H. Milde, Gartenfreude bis ins hohe Alter

25 Dennoch wird bei einem Rundgang durch die Anlagen deutlich, dass gerade die älteren, langjährigen Mitglieder bei ihrer angestammten Nutzung bleiben. Das bezieht sich sowohl auf die Art als auch auf die Intensität der Nutzung. Nicht wenige verbringen ihren Alltag kniend im Garten und quälen sich regelrecht ab. Spricht man sie aber an und fragt, ob sie nicht Lust hätten einen kleineren Garten oder einen Gemeinschaftsgarten zu übernehmen, dann winken sie in der Regel mit der Bemerkung ab: Einen alten Baum verpflanzt man nicht. Senioren und Gemeinschaftsarbeit Viele Vereine meinen es gut mit ihren älteren Mitgliedern. Sie erlassen ihnen ab einem bestimmten Alter die Gemeinschaftsarbeit. Andere Vereine sind weniger großzügig und verlangen gar Zahlungen für nicht geleistete Arbeit. Das führte zu einer Beschwerde eines Oldenburger Gartenfreundes an den Antidiskriminierungsbeirat im niedersächsischen Innenministerium und einen Leserbrief an die Redaktion der Verbandszeitschrift Gartenfreund. Der Kleingärtner monierte, dass er mit 75 Jahren noch Gemeinschaftsarbeit leisten müsse oder alternativ Ersatzzahlungen zu leisten habe. Er wertete die Gemeinschaftsarbeit als Arbeit, für die die gesetzlichen Bestimmungen der Lebensarbeitszeit gleichsam anzuwenden seien und forderte daher, dass: die Altersdiskriminierung, durch die Festsetzung der Gemeinschaftsarbeit bis zum 75. Lebensjahr unter Zwang in den Kleingärtnervereinen abgeschafft wird. der ungerechtfertigte Betrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit, in Höhe von 15 EURO, abgeändert wird, denn die Einforderung dessen stellt eine Maßregelung dar. die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen mit gleichzeitiger Offenlegung des Gesundheitszustandes und der damit verbundenen Leistungsfähigkeit bei Anträgen auf Befreiung von Gemeinschaftsarbeit eingestellt wird. Andere Gartenfreunde und auch Vorstände sehen dies anders und das ist im Großen und Ganzen auch richtig so. Bei der Gemeinschaftsarbeit steht die Gemeinschaft im Vordergrund; sowohl was die Kleingartenanlage betrifft, als auch das Miteinander im Verein. Davon soll niemand ausgeschlossen werden. Wer seinen Garten bewirtschaften kann, kann auch für die Gemeinschaft Leistungen erbringen. Er / Sie muss in diesem rahmen auch nicht mehr auf Bäume klettern. Im Verein gibt es die vielfältigsten Aufgaben, die zu erledigen sind. Senioren und auch Behinderte können durchaus sinnvolle Arbeiten übernehmen. Dazu gehören z. B. die Pflege von Geräten oder die Ausarbeitung von Vereinschroniken. Senioren und Vorstandsarbeit Die Studie zum Kleingartenwesen weist aus, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten im Kleingärtnerverein häufig mehr als 80 Stunden im Monat aufgewendet werden müssen. 75 % der befragten Vereine haben angegeben, dass sie für Ehrenämter Nachwuchsschwierigkeiten haben. Leider weist die neue Studie keine Angaben zum Durchschnittalter der Vorstände aus. Aber der Blick in die Sitzungen und Versammlungen zeigt, dass das Alter der Vorstandsmitglieder das Durchschnittsalter der Mitglieder (und das liegt bei 60 Jahren) in vielen Fällen noch übersteigt. Das hat sicherlich gute Gründe, denn Rentner haben bekanntlich mehr Zeit. Es ist gut, wenn sie diese Aufgaben übernehmen und sich damit selber noch eine anerkannte Aufgabe geben. Langjährige Mitglieder bringen zudem viele Erfahrungen mit. Rentner sind dazu häufig gelassener. Aber im Vorstand macht es die Mischung. Frisches Blut tut auch hier gut und es ist wichtig, dass sich die Vorstandsmitglieder neuen Ideen gegenüber offen zeigen und nicht in alterhergebrachten

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