Verwaltungskosten der Krankenversicherer

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1 Verwaltungskosten der Krankenversicherer Studie von Michael Bertschi, lic.rer.pol., santésuisse Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) Zusatzversicherungen Verwaltungskosten: Definition Stellen und Mitarbeiter Gehälter der in der Versicherungsbranche Beschäftigten Verwaltungsleistungen der Krankenversicherer Akquisition/Marketing Information der Versicherten Rechnungsabwicklung Prämieninkasso Betreuung der Krankengeschichte (Managed Care/Case Management) Wirtschaftlichkeitskontrolle und Tarifverhandlungen Übrige Leistungen für Grundversicherte Weitere Leistungen für Zusatzversicherte Vergleiche Längsschnittvergleich Vergleich mit Zusatzversicherern und alternativen Versicherungsformen Vergleich mit anderen Versicherungsbranchen (SUVA, Privatassekuranz)...12 Anhang A: Tabellen...13 C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 2

3 1. Einleitung 1.1 Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) beruht auf dem Prinzip von Umlage und Solidarität. Die von den Krankenversicherern festgelegten Prämien müssen jedes Jahr von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG), genehmigt werden. Sie dienen der Deckung der Pflegekosten der Versicherten. Die Prämie der obligatorischen Krankenversicherung enthält einen Anteil für die Deckung der Verwaltungskosten, der gesetzlichen Rückstellungen und des Eigenkapitals der Versicherer, daneben aber auch für Rückstellungen für laufende Risiken sowie für den Risikoausgleich. Die obligatorische Krankenversicherung ist nicht gewinnorientiert. Das bedeutet, dass jeglicher Überschuss am Ende eines Geschäftsjahres den Versicherten zusteht und nicht wie etwa bei privaten Versicherungseinrichtungen an Dritte, zum Beispiel Aktionäre, in Form von Dividenden ausgeschüttet werden darf. Die Zahl der Krankenversicherer, die über eine Zulassung für die Grundversicherung verfügen, beläuft sich auf 93 (Zahlen von 2003). Dies zeugt von einem starken Konzentrationsprozess innerhalb der letzten 15 Jahre, denn 1990 betrug die Zahl der Krankenversicherer noch 246. Die Konzentration lässt sich auch sehr gut an der Grösse der einzelnen Gesellschaften ablesen: Die zehn grössten Versicherer der Schweiz zählen gegenwärtig 71% der schweizerischen Versicherten zu ihren Kunden, während Versicherer mit weniger als 100'000 Versicherten nur 18% der Versicherten betreuen. 1.2 Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen gehören nicht zu den Pflichtversicherungen. Daher kann der Versicherer einen Versicherungsvertrag ablehnen, wenn er glaubt, dass der Versicherungsnehmer ein zu hohes Risiko darstellt. Bei den Zusatzversicherungen entsprechen die Prämien dem Versicherungsrisiko. Daher darf der Versicherer Alterskategorien oder andere Risikokriterien für die Versicherungsnehmer definieren. Dies führt dazu, dass die Versicherungsprämien in der Zusatzversicherung mit zunehmendem Alter steigen, da sich auch der Pflegebedarf der Versicherten erhöht. Zusatzversicherungen werden auch nicht von der Öffentlichen Hand subventioniert, wie dies bei der obligatorischen Grundversicherung der Fall ist. Die Versicherungsleistungen müssen vollständig durch die Prämieneinnahmen gedeckt sein. Die Aufsicht über die Versicherungen obliegt dem Bundesamt für das Privatversicherungswesen. 1.3 Verwaltungskosten: Definition Um ihren öffentlichen Auftrag im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erfüllen zu können, behalten die Versicherer einen kleinen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien ein. Dabei handelt es sich um so genannte Verwaltungskosten machten die Verwaltungskosten 5,7% der Aufwendungen der Krankenversicherer für die obligatorische Krankenpflegeversicherung aus (Daten 2003, die dem BAG zur Kontrolle übermittelt wurden). Zu den Verwaltungskosten gehören Personalkosten, die Kosten für Immobilien, Einrichtungen, die EDV und für Versicherungen (bewegliche Sachen, Haftpflicht, usw.), aber auch Werbeaufwendungen und Abschreibungen. C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 3

4 Abb 1: Kosten der Krankenversicherer pro Versicherten (2003) Von den Krankenversicherern bezahlte medizinischen Leistungen (Bruttoleistungen) Verwaltungskosten & Abschreibungen 128 2' Stellen und Mitarbeiter Die Zahl der Stellen und Mitarbeiter belief sich bei den Versicherern 2002 auf Davon waren 8297 Vollzeitstellen 1. Freie Mitarbeiter (Versicherungsmakler, EDV-Support) und die Mitarbeiter von Unternehmen im Umfeld der Krankenversicherer (Verbände, Rückversicherer) sind dabei jedoch nicht mit eingerechnet. Manche Versicherungsmitarbeiter arbeiten von Zuhause aus und - insbesondere in ländlichen Gegenden - auch nebenberuflich. In Schnitt betreut ein Mitarbeiter 760 Versicherte. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Bearbeitung, das heisst der Überprüfung und Begleichung der Rechnungen, die Leistungserbringer und Versicherte einreichen haben die Versicherer nach eigenen Angaben etwa 63 Millionen Rechnungen bearbeitet, auf einen Versicherten entfallen demnach 8,5 Rechnungen. Daneben erfüllen die Mitarbeiter der Versicherer noch weitere Aufgaben wie das Führen von Tarifverhandlungen, das Erstellen von Statistiken, die Bearbeitung von Streitigkeiten wie Betreibungsverfahren bei verspäteter oder gar nicht erfolgter Prämienzahlung, von Einsprüchen oder Rückzahlungsforderungen aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, dass die Leistungen wirtschaftlich sein müssen (Art. 56 KVG). Weitere Aufgaben ergeben sich aus der politischen und gesetzgeberischen Entwicklung. Zusätzlich zu den Stellen, die im Bereich der Grundversicherung bestehen, gibt es weitere 3000 Stellen im Bereich der Zusatzversicherungen und deren Verwaltung. 1.5 Gehälter der in der Versicherungsbranche Beschäftigten Die Gehälter der Beschäftigten in der Krankenversicherung dabei geht es um das Bruttogehalt machen die Hälfte der Verwaltungskosten der Branche aus. Dies entspricht etwa 2,9% der erbrachten Leistungen. Der Gesamtbetrag der Bruttolöhne beläuft sich also auf etwa 475 Mio. Fr. im Jahr, mit denen 8300 Vollzeitstellen mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 4400 Fr. finanziert werden. 1 Quelle: BAG; Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2002, Tabelle 8.03 C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 4

5 2. Verwaltungsleistungen der Krankenversicherer In diesem Kapitel werden die Leistungen der Krankenversicherer aufgelistet und gezeigt, welche Kosten die einzelnen Leistungen verursachen (Kostenträgerrechnung). Es wird erläutert, aus welchen Gründen auch in der OKP trotz den per Gesetz vorgeschriebenen, genau gleichen medizinischen Leistungen die administrativen Leistungen unter den Krankenversicherern variieren können. Abb. 2: Kostenanteile der Leistungen der Krankenversicherer (gemessen an den gesamten Verwaltungskosten) Akquisition/Marketing Beratung/Auskunftserteilung Rechnungsabwicklung Prämieninkasso Begleitung der Krankheitsgeschichte Wirtschaftlichkeitskontrolle und Tarifverhandlungen Sonstiges (u.a. Betreuung der Bestandeskunden) 45.0% 9.0% 14.0% 18.0% 4.5% 2.5% 7.0% Quelle: BAG, eigene Darstellung 2.1 Akquisition/Marketing Die Hauptelemente des KVG sind die Stärkung der Solidarität unter den Versicherten und die Kosteneindämmung durch den Wettbewerb unter den Akteuren im Gesundheitswesen, auch unter den Krankenversicherern. Wettbewerb erhöht den Innovationsdruck und fördert den sparsamen Umgang mit den Ressourcen. Im Wettbewerb stehende Unternehmen werden unter einander verglichen; es fördert die Transparenz und zwingt die weniger effizienten Unternehmen, sich den effizienteren anzupassen. Ineffiziente Unternehmen verschwinden langfristig vom Markt. Es ist aber auch klar, dass im Gegensatz zum Monopolisten Wettbewerber ihre Produkte bewerben oder mit anderen Marketingaktivitäten, wie z.b. die Auszahlung von Provisionen für die Akquisition von Neukunden, ihre Produkte verkaufen müssen. Die Akquisitionskosten umfassen die Werbung, die Mutationen von Neukunden (Dossier erstellen, Versichertenausweis, ), sowie die Provisionen und Löhne der externen und internen Kundenbetreuer und Makler. Durchschnittlich entfallen rund 18% der Verwaltungskosten auf diesen Bereich. Es sind grosse Schwankungen zwischen den Krankenversicherern auszumachen, je nachdem, wie stark eine Wachstumsstrategie verfolgt wird. C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 5

6 2.2 Information der Versicherten Die Sozialversicherer haben den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches die interessierten Personen unentgeltlich über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären (Art. 27 ATSG). Diese Aufklärungs- und Beratungspflicht umfasst in erster Linie die telefonische, sowie die schriftliche Beantwortung von Kundenanfragen. Bei gesetzlichen Änderungen, von denen ein grosser Personenkreis betroffen ist und wo Aufklärungsbedarf besteht, können dazu Mailings und teilweise auch Kundenzeitschriften 2 dienen. Als Beispiel für eine allgemeine Information an alle Versicherten sei hier die Berichterstattung über die Erhöhung der Franchisestufen oder die Ausweitung des Leistungskataloges angeführt. Die Kosten für die Beratung und Aufklärung der Versicherten belaufen sich auf rund 133 Millionen Franken. Das sind 14% der Verwaltungskosten. 2.3 Rechnungsabwicklung Unter der Rechnungsabwicklung ist die Erfassung, die Kontrolle und die Auszahlung von medizinischen Rechnungen zusammengefasst. Es fallen u. a. auch die Korrespondenzen mit den Leistungserbringern (v. a. im Tiers Payant) und den Versicherten (Leistungsübersicht, Auszahlung der Nettoleistung im Tiers Garant, Kostenbeteiligung im Tiers Payant, ) sowie die Abklärungen der Vertrauensärzte und auch die juristischen Auslagen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Rechnungsstellung darunter. Rund 45% der Verwaltungskosten machen die Aufwendungen für die Abwicklung der medizinischen Leistungen aus. Es ist die Kernaufgabe der Krankenversicherung. Mit rund 428 Millionen Franken ist es der grösste Ausgabeposten unter den Verwaltungsleistungen der Krankenversicherer. Bei der Rechnungserfassung hat in den letzten Jahren ein Wandel hin zur elektronischen Abwicklung stattgefunden: Einerseits werden immer mehr Papierrechnungen eingescannt und elektronisch weiterbearbeitet und andererseits werden die Rechnungen von den Rechnungsstellern (auch im Tiers Garant) elektronisch an die Krankenversicherer gesandt. Dies bedingt z.t. hohe Investitionskosten für neue EDV-Anlagen, die variablen Kosten pro Rechnungsbeleg können dadurch aber gesenkt werden. Zudem ist es möglich, viel mehr Parameter elektronisch zu erfassen, als nur den Rechnungsbetrag, was wiederum die Rechnungskontrolle ernorm erleichtert. So können gewisse Teile der Rechnung elektronisch überprüft werden, z.b. ob die Tarifposition mit dem Tarifwert übereinstimmt, oder ob gewisse Positionen doppelt verrechnet wurden, oder ob der betreffende Leistungserbringer die aufgeführten Tarifpositionen überhaupt abrechnen darf. Die kritischen Rechnungen werden dann ausgelenkt und von Hand nachkontrolliert. Ungerechtfertigt in Rechnung gestellte Leistungen werden den Rechnungsstellern nicht vergütet oder, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist, zurückgefordert. santésuisse schätzt aufgrund einer Umfrage bei den grösseren Krankenversicherern, dass dadurch pro Jahr 1,5 Milliarden Franken eingespart werden können. Das ist mehr als die gesamten Verwaltungskosten ausmachen. In diesem Wert nicht eingeschlossen ist die präventive Wirkung dieser Massnahme. Mit der Auszahlung der Leistungen an die Rechnungssteller und der Verrechnung der Kostenbeteiligung an die Versicherten (Tiers Payant) oder die Rückvergütung der Nettoleistungen an die Versicherten (Tiers Garant) wird die Rechnungsabwicklung abgeschlossen. Bei der Rechnungsabwicklung gibt es sehr grosse Unterschiede zwischen den Krankenversicherern. Einzelne Krankenversicherer fordern ihre Versicherten auf, die Rechnungen erst beim Erreichen der Franchise einzureichen und senden andernfalls die eingereichten Rechnungen zurück. Es können dadurch Verwaltungskosten gespart werden. Anderseits werden aber diese Rechnungen von den Krankenversicherern auch nicht auf ihre Rechtmässigkeit überprüft. 2 Kundenzeitschriften dienen teilweise zur Information, teilweise als Werbeträger. C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 6

7 2.4 Prämieninkasso 3 Bereits das ordentliche Prämieninkasso verursacht grosse Kosten. Diese umfassen in erster Linie die Versandspesen (Porto und Verpackung) der Prämienrechnung, sowie die Kosten des Zahlungsverkehrs (Bank- und Postspesen). Teurer wird es, wenn die Versicherten ihre Prämienrechnungen nicht fristgemäss bezahlen. Die Krankenversicherer müssen dann die Versicherten mahnen, wenn dies erfolglos bleibt, betreiben und nötigenfalls gerichtlich gegen sie vorgehen. Wenn der Versicherte trotz Verlustschein nicht bezahlt oder nicht bezahlen kann, kann das Sozialamt der Wohngemeinde angegangen werden. Letztlich kommen die Krankenversicherer in den meisten Fällen zu ihrem Geld, der ganze Inkassoprozess inklusive der entgangenen Kapitalerträge verursachen aber immense Kosten. Insgesamt werden für das Prämieninkasso jährlich rund 86 Millionen Franken ausgegeben. Das sind 9% der Verwaltungskosten. 2.5 Betreuung der Krankengeschichte (Managed Care/Case Management) Managed Care und Case Management bringen den Versicherten einen Mehrnutzen. In einer HMO werden z.b. die medizinischen Leistungen besser koordiniert. Wenn der Versicherte in ein Spital eingewiesen werden muss oder eine andere Leistung beansprucht wird, welche nicht in der HMO selbst erbracht werden kann, dann werden diese Leistungserbringer von der HMO überwacht. Die HMO kennt somit die gesamte Krankheitsgeschichte ihrer Patienten. Dadurch kann verhindert werden, dass gefährliche Wechselwirkungen verschiedener Therapiemassnahmen (v.a. von Medikamenten) auftreten. Es können dadurch auch medizinische Kosten eingespart werden. Diese spezielle Begleitung verursacht aber auch zusätzliche Verwaltungskosten. Managed Care wird zu einem gewissen Teil über Capitation finanziert, d.h. die Kosten für die Verwaltung erscheinen nicht in den Verwaltungskosten der Krankenversicherer selbst, sondern in den Verwaltungskosten der Leistungserbringer. Im Falle vom Case Management und bei gewissen alternativen Versicherungsmodellen (z.b. bei Ärztelisten) fallen diese Verwaltungskosten bei den Krankenversicherern direkt an. Auch das Aushandeln von Verträgen mit den Leistungserbringernetzwerken (HMO, Hausarztmodell) und die Berechnung einer Capitation verursacht Kosten. Rund 7% der Verwaltungskosten der Krankenversicherer oder 67 Millionen Franken entfallen auf diesen Bereich, wobei hier die Schwankungen unter den Krankenversicherern am grössten sein dürften. Gewisse, v.a. kleinere Krankenversicherer haben keine alternativen Versicherungsprodukte im Angebot und betreiben auch kein Case Management. 2.6 Wirtschaftlichkeitskontrolle und Tarifverhandlungen Alle in der Schweiz tätigen Krankenversicherer sind santésuisse, dem Verband Schweizer Krankenversicherer angeschlossen. Sie zahlen jährlich einen Beitrag von insgesamt 23,5 Millionen Franken. Das sind rund 2,5% der Verwaltungskosten. santésuisse leistet mit diesen Geldern Arbeiten für die Krankenversicherer, welche wiederum den Versicherten zugute kommen. Neben den Tätigkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit, welche hauptsächlich darauf abzielen, das schweizerische Gesundheitswesen transparent und verständlich darzustellen, sind dies v.a. die Tarifverhandlungen und die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Bei den Wirtschaftlichkeitskontrollen werden Ärzte, welche unwirtschaftlich arbeiten, d.h. übermässige Kosten verursachen, belangt. Die fehlbaren Leistungserbringer werden zu Rückzahlungen an die Krankenversicherer verpflichtet, notfalls gerichtlich. Pro Jahr macht dies zwischen 3-4 Millionen Franken aus. Die präventive Wirkung dieser Wirtschaftlichkeitsverfahren dürfte aber um ein Mehrfaches höher sein. 3 Auch wenn das Prämieninkasso nicht als erstrangige Leistung der Krankenversicherer an den Versicherten betrachtet werden kann, so ist es doch ein grosser Kostenträger, welcher für das Funktionieren der Krankenversicherer eine wichtige Rolle spielt. C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 7

8 Eine weitere Hauptaufgabe von santésuisse ist das Führen von Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern. Wenn jeder Krankenversicherer diese Tarifverträge einzeln aushandeln würde, entstünden dadurch höhere Verwaltungskosten und es könnten mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nicht so gute Verträge ausgehandelt werden. Ein Vergleich mit der SUVA zeigt, dass santésuisse die kostengünstigeren Verträge aushandelt: Der TARMED- Starttaxpunktwert beträgt im Unfallversicherungsbereich einheitlich einen Franken, bei den Krankenversicherern liegt der Durchschnittswert unter einem Franken, bei den Ärzten bei durchschnittlich 91 Rappen. 2.7 Übrige Leistungen für Grundversicherte Die restlichen 5,5% Verwaltungskosten fallen hauptsächlich bei der Bewirtschaftung der bestehenden Kundendossiers an. Denn auch kleine Mutationen bei den bestehenden Kunden müssen gepflegt und deren Policen verwaltet werden. 2.8 Weitere Leistungen für Zusatzversicherte Bis anhin wurde von den Leistungen der OKP-Versicherer gesprochen. Wie in Kapitel 1 dargelegt wurde, gibt es u. a. bei Journalisten, Politikern und Ökonomen Verwechslungen zwischen der Grund- und der Zusatzversicherung. Daher wird an dieser Stelle ganz kurz auf die Leistungen der Zusatzversicherer eingegangen 4. Folgende Aufgaben betreffen ausschliesslich oder zu einem grossen Teil die Zusatzversicherung: Risikoprüfung/Vorbehalte: Weil die Zusatzversicherung freiwillig ist, besteht im Gegensatz zur Grundversicherung keine Aufnahmepflicht: Das Versicherungsprinzip würde unterlaufen, wenn sich nur Personen, die wissen, dass sie ein grosses Gesundheitsrisiko haben (z.b. Raucher), versichern lassen würden. Um attraktive Prämien anbieten zu können, muss jeder Zusatzversicherer die potentiellen Neukunden auf ihre Gesundheitsrisiken prüfen und gegebenenfalls gewisse Vorbehalte anbringen oder die Aufnahme verweigern. Damit sind Verwaltungskosten verbunden, welche in der Grundversicherung nicht anfallen. Aufgliederung der Leistungen in VVG und OKP: Bei Zusatzversicherten müssen die Leistungen bei der Rechnungsabwicklung in einen Zusatzversicherungsbereich und einen Grundversicherungsbereich aufgegliedert werden. Diese zusätzlichen Verwaltungskosten fallen bei Nur-Grundversicherten nicht an und sind deshalb zu 100% der Zusatzversicherung zuzuschreiben. Deckungsprüfung VVG: Nicht alle Leistungen, welche nicht KVG-pflichtig sind, fallen unter die verschiedenen Zusatzversicherungsprodukte. Es ist von den Krankenversicherern jeweils die Zusatzversicherungsdeckung der betreffenden Versicherten zu überprüfen, bevor eine Leistung gutgeschrieben wird. Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit im VVG: Darunter fallen z.b. die Methoden und Therapeutenprüfung in der ambulanten Zusatzversicherung für Alternativmedizin. Ausarbeitung neuer Zusatzversicherungsprodukte: Um auf die veränderten Kundenwünsche einzugehen, werden laufend neue Produkte angeboten oder die bestehenden Produkte ergänzt und erneuert. Der Verwaltungskostenanteil in der Zusatzversicherung ist mit rund 15% beinahe dreimal so hoch wie in der Grundversicherung (5,7%). 4 Diese Leistungen sind in den 949 Millionen Verwaltungskosten im Jahr 2003 (Daten: BAG) nicht enthalten. C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 8

9 3. Vergleiche In diesem Kapitel werden die Verwaltungskosten der OKP-Krankenversicherer verglichen. Als erstes wird ein Längsschnittvergleich bis zurück ins Jahr 1994 gemacht. Dann werden die Verwaltungskosten der unterschiedlichen Geschäftsfelder der OKP-Versicherer einander gegenüber gestellt. Zuletzt werden die OKP-Verwaltungskosten mit den Verwaltungskosten staatlicher und privater (Versicherungs-)Branchen verglichen. Ein seriöser Ländervergleich der Verwaltungskosten der Krankenversicherer ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätigkeitsgebiete, Finanzierungsformen und Bemessungsgrundlagen leider nicht möglich. Wichtig: Um die Verwaltungskosten mit anderen Branchen, Ländern und Jahren vergleichen zu können, wird jeweils der Verwaltungskostenanteil betrachtet. Der Verwaltungskostenanteil ergibt sich, wenn man die Verwaltungskosten durch die Gesamtkosten 5 dividiert. Dies ist nötig, da die Höhe der betrachteten Gesamtkosten und folglich auch die Verwaltungskosten höchst unterschiedlich sind. 3.1 Längsschnittvergleich Die Verwaltungskosten inklusive der Abschreibungen haben seit 1994 gemessen an den Gesamtkosten kontinuierlich abgenommen. Einzig im Jahr 1996 hat der Verwaltungskostenanteil gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Diese kurzfristige Zunahme könnte mit den Umstellungskosten aufs neue KVG zu tun haben. Bereits im Jahr 1997 konnte der Verwaltungskostenanteil wieder unter das Niveau von 1995 gesenkt werden. Abb. 3: Verwaltungskostenanteil (inkl. Abschreibungen) in % des Versicherungs- und Betriebsaufwandes 8.5% 8.0% 7.5% 7.0% 6.5% 6.0% 5.5% 5.0% 7.7% 8.2% 7.6% 7.2% 6.6% 6.4% 6.1% 6.1% 5.9% Quelle: BAG, eigene Darstellung Seit der Einführung des KVG ist der Verwaltungskostenanteil in der Grundversicherung von 8,2% im Jahr 1996 auf 5,7% im Jahr 2003 kontinuierlich gesunken. Diese relative Senkung der Verwaltungskosten hat sich in den vergangenen Jahren abgeflacht. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, lassen sich doch die Verwaltungskosten nicht beliebig gegen Null senken. In absoluten Zahlen betrachtet sind die Verwaltungskosten von 814 Millionen Franken im Jahr 1994 auf 949 Millionen Franken im Jahr 2003 gestiegen. Dies entspricht einem jährli- 5 Unter Gesamtkosten einer Versicherung ist die Summe der ausbezahlten Leistungen und der Verwaltungskosten gemeint. C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 9

10 chen Wachstum von lediglich 1,7%. Die Kostensteigerung im medizinischen Bereich (Bruttoleistungen) hat im gleichen Zeitraum durchschnittlich um jährlich 5,8% zugenommen 6. Abb. 4: Kosten der Krankenversicherer pro Versicherten in Franken pro Versicherten 2'500 2'000 1'500 1' '339 Von den Krankenversicherern bezahlte medizinischen Leistungen Verwaltungskosten & Abschreibungen 1'983 1'910 1'815 1'711 1'645 1'575 1'498 1'398 2' Quelle: BAG, eigene Darstellung Wegen des Bevölkerungswachstums verteilen sich die Verwaltungskosten und auch die medizinischen Kosten der Krankenversicherer auf immer mehr Versicherte. Die Verwaltungskosten pro Versicherten sind im besagten Zeitraum von 114 auf 128 Franken gestiegen (siehe Abb. 4). Dies entspricht einer jährlichen Steigerung von 1,3%. Zieht man von diesem Wert noch die Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) von jährlich 0,9% ab, dann bedeutet dies, dass die Verwaltungskosten pro Versicherten real um lediglich 0,4% pro Jahr zugenommen haben. Untenstehende Abbildung zeigt, dass die von den Krankenversicherern bearbeiteten Leistungsbelege von 1997 bis 2003 um 50% zugenommen haben. Das Wachstum der Bruttoleistungen ist mit einem Plus von 40% zum Glück nicht ganz zu hoch ausgefallen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Aufwand bei der Abwicklung der Rechnungen stärker zugenommen hat, als dies aufgrund der Steigerung der Bruttoleistungen zu vermuten wäre. Wenn man bedenkt, dass die Rechnungsabwicklung rund 40% der gesamten Verwaltungskosten ausmacht und die Verwaltungskosten seit 1997 nur sehr marginal gestiegen sind, sieht man, welche Anstrengungen die Krankenversicherer in den letzten Jahren in diesem Bereich unternommen haben. Ein Teil dieses Effizienzgewinnes ist sicherlich auf die Verbesserung der EDV-Systeme zurück zu führen. Zu beachten gilt allerdings auch hier, dass neue EDV- Systeme v.a. im Anschaffungsjahr Mehrausgaben verursachen und der Netto-Nutzen erst in den Folgejahren anfällt. 6 Wären die medizinischen Kosten lediglich im Rahmen der Verwaltungskosten gestiegen (+ 1,7% p.a.), dann hätten diese im Jahr ,6 Milliarden Franken und nicht 17,9 Milliarden Franken betragen! C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 10

11 Abb. 5: Leistungsbelege, Bruttoleistungen und Verwaltungskosten Index: 1997 = 100 Leistungsbelege (Anzahl) Bruttoleistungen (in Franken) Verwaltungskosten & Abschreibungen (in Franken) Index Quelle: Verwaltungskosten: BAG; Leistungsbelege und Bruttoleistungen: santésuisse 3.2 Vergleich mit Zusatzversicherern und alternativen Versicherungsformen In der freiwilligen Krankenversicherung (Zusatzversicherung) beläuft sich der Verwaltungskostenanteil auf durchschnittlich 15%. Dieser Wert ist mehr als doppelt so hoch wie in der Grundversicherung. Das heisst nun aber nicht, dass die Zusatzversicherer unwirtschaftlich arbeiten. Die höheren Verwaltungskosten lassen sich durch die zusätzlichen Leistungen der Zusatzversicherer erklären (siehe Punkt 2.8). Es soll damit auch gezeigt werden, dass ein Vergleich der Verwaltungskosten eines reinen Grundversicherers mit den Verwaltungskosten eines Versicherers, der sowohl in der Grund- als auch in der Zusatzversicherung tätig ist, nicht statthaft ist. Auch bei den verschiedenen Versicherungsprodukten in der Grundversicherung sind die Verwaltungskosten nicht gleich hoch (siehe Tab. 1). Tab. 1: Verwaltungskosten & Abschreibungen in % des entsprechenden Versicherung- und Betriebsaufwands Ordentliche Jahresfranchise Eingeschränkte Wahl (z.b. HMO) Wählbare Jahresfranchise BONUS- Jahr Versicherung 7 Total % 6.8% 5.9% 6.7% 5.9% Quelle: BAG, eigene Berechnungen 7 Im Jahr 2002 hatten lediglich 8835 Versicherte eine Bonus-Versicherung. Dieser Wert ist daher nicht repräsentativ. C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 11

12 3.3 Vergleich mit anderen Versicherungsbranchen (SUVA, Privatassekuranz) In der öffentlichen Meinung und auch bei politischen Diskussionen wird oft die SUVA als Musterbeispiel für eine Monopolversicherung angeführt. Die SUVA hat aber und dies trotz geringerem Aufwand der Verwaltung (geringere Anzahl an zu verarbeitenden Belegen pro Versicherten, keine Versichertenwechsel usw.) die höheren Verwaltungskosten als die Krankenversicherer. Für die Privatassekuranz sind zuverlässige Daten zu den Verwaltungskosten nicht erhältlich. Das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) erhebt die Zahlen zwar pro Versicherungsgesellschaft, es führt aber keine Statistik über die durchschnittlichen Verwaltungskosten in den einzelnen Privatversicherungsbreichen. Eine telefonische Anfrage beim BPV hat ergeben, dass einzig bei der Automobilhaftpflichtversicherung einigermassen verlässliche Schätzungen vorhanden sind: Die Verwaltungskosten (ohne Abschreibungen) betragen dort rund 25-30% der Gesamtkosten. C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 12

13 Anhang A: Tabellen Leistungsbelege, Bruttoleistungen und Verwaltungskosten Verwaltungskosten & Abschreibungen (in Franken) Verwaltungskosten & Abschreibungen (in % des Versicherungs- und Betriebsaufwandes) Leistungsbelege (Anzahl) Bruttoleistungen (in Franken) Quelle Datenpool Datenpool BAG (T1.23) BAG (T1.23) '341' % '405' % '827' % '605'834 12'909'205' '208' % '280'068 13'940'207' '944' % '090'570 14'596'297' '243' % '168'538 15'695'217' '278' % '810'761 16'578'611' '856' % '038'016 17'281'886' '573' % '708'997 18'160'609' '133' % Kosten pro Versicherten Von den Krankenversicherern bezahlte medizinischen Leistungen (Nettoleistungen) Verwaltungskosten & Abschreibungen Quelle BAG BAG C:\Documents and Settings\cperrig\Desktop\Verwaltungskosten\Deutsch\Bericht Verwaltungskosten-Sheldon (Teil 1)_ _MB_d.doc 13

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