Filmförderung und Kinderfilm in Deutschland Profile der Filmfördereinrichtungen und Förderpraxis

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1 Filmförderung und Kinderfilm in Deutschland Profile der Filmfördereinrichtungen und Förderpraxis Beate Völcker unter Mitarbeit von Katrin Renz Mitarbeit Recherche: Julia Diener Mit freundlichem Dank an die Filmfördereinrichtungen für ihre Unterstützung und die Bereitstellung von Daten und Fakten. Hinweis: Alle Informationen wurden mit der größtmöglichen Umsicht zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Beate Völcker 1

2 Filmförderung und Kinderfilm in Deutschland Profile der Filmfördereinrichtungen und Förderpraxis Die staatliche Filmförderung spielt für die Filmwirtschaft in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern eine zentrale Rolle. Denn unter den gegebenen Marktbedingungen ist es hier nur in den seltensten Fällen möglich, einen Film auf dem freien Markt zu (re)finanzieren. Das gilt in besonderem Maße für den Kinderfilm, dessen Markt von vornherein kleiner ist. Hier muss man sagen: Kinderfilm ist existenziell auf die staatliche Förderung angewiesen. Die Filmfördereinrichtungen in Deutschland lassen sich zunächst unterscheiden in die bundesweit bzw. überregional zuständigen und in die Einrichtungen der Länder: Überregionale Fördereinrichtungen FFA Filmförderungsanstalt ( BKM Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ( Kuratorium junger deutscher Film ( Die durch sie gewährten Förderungen sind nicht an die Bedingung geknüpft, Effekte wirtschaftlicher oder kultureller Art in einem bestimmten Bundesland zu erzielen. Kulturwirtschaftliche Filmförderungen der Länder FFF FilmFernsehFonds Bayern ( Filmstiftung Nordrhein-Westfalen ( Medienboard Berlin-Brandenburg ( Filmförderung Hamburg ( MDM Mitteldeutsche Medienförderung GmbH ( MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbh ( nordmedia Fonds ( Die Ziele dieser Fördereinrichtungen richten sich auf die Entwicklung und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft in ihrer jeweiligen Region. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist daher, dass sich ein kultureller und / oder wirtschaftlicher Bezug zur Region herstellen lässt. Die zentrale Bedeutung der Filmförderung als Wirtschaftsförderung und Standortpolitik zeigt sich jedoch darin, dass der Fördernehmer zumindest ab der Phase der Projektentwicklung immer auch einen wirtschaftlichen Effekt in der Region (Regionaleffekt) nachweisen muss. Kulturelle Filmförderung der Länder In den meisten Bundesländern gibt es neben den finanzstärkeren filmwirtschaftlichen Fördereinrichtungen auch die filmkulturell ausgerichteten Einrichtungen, die ebenfalls über 2

3 Fördermittel verfügen. Sie haben zwar erheblich kleinere Etats, können aber im Einzelfall auch ein wichtiger Partner sein. Filmbüro Bremen e.v. ( Hessische Filmförderung ( Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern ( Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ( Kulturelle Filmförderung Schleswig-Holstein e.v. ( MSH Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein mbh ( Kulturelle Filmförderung Thüringen/Thüringer Kultusministerium ( Europäische Förderprogramme Der Vollständigkeit halber sollen die beiden europäischen Förderprogramme MEDIA und Eurimages erwähnt werden. MEDIA fördert in den Bereichen: Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb, Aus- und Fortbildung, Promotion und Festivals. Eurimages bietet Förderung bei der Finanzierung und im Verleih/Vertrieb europäischer Kino-Koproduktionen. Weitere Informationen finden sich auf den jeweiligen Websites bzw. sind für MEDIA auch bei den Mediadesks in Deutschland zu erhalten. 1 Filmförderung und Kinderfilm Unter den Fördereinrichtungen nehmen die BKM (Produktionsförderung C) und das Kuratorium junger deutscher Film für den Kinderfilm eine Sonderstellung ein, da sie über separate Etats speziell für Kinderfilmvorhaben verfügen. Die beiden Einrichtungen haben Anfang 2005 ein Kooperationsabkommen geschlossen und ihre Förderungen in diesem Bereich zusammengelegt. Sie verfügen zwar über einen vergleichsweise niedrigen Etat, übernehmen dafür aber oft die Funktion einer Initialförderung, gerade auch für schwierigere oder anspruchsvollere Projekte. Und sie legen einen deutlichen Schwerpunkt auf die Beratung und Betreuung der Projekte und sind dabei, sich zu einer Art Kompetenzzentrum für den Kinderfilm zu entwickeln. Die Finanzierung eines Projektes kann natürlich ohne die finanziell potenteren Förderer, die FFA und die kulturwirtschaftlichen Länderförderer, nicht gestemmt werden. In diesen Einrichtungen werden Anträge für Kinderfilme zusammen mit den Anträgen für andere Filmprojekte in einer Vergabekommission beschieden. Insgesamt hat der Kinderfilm dort in den vergangenen Jahren zunehmend Aufmerksamkeit und auch gezielte Unterstützung erfahren. Das dokumentiert die Übersicht der geförderten Projekte, wobei beim Lesen dieser Aufstellungen natürlich die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen einerseits wie auch das Produktionsumfeld in der jeweiligen Region andererseits in Rechnung gestellt werden müssen. Einige Förderer tragen in ihren Richtlinien auch den schwierigeren Marktbedingungen des Kinderfilms Rechnung. So kann beispielsweise bei der 1 MEDIA: Eurimages: 3

4 Medienboard Berlin-Brandenburg ein geringerer Eigenanteil des Produzenten anerkannt werden. Bei der Medienboard wie auch der MDM müssen etwa bei der Produktionsförderung für Kinderfilme, die nicht dem kommerziellen Family-Entertainment-Bereich zuzurechnen sind, noch keine Verwertungsverträge bei Antragstellung vorliegen. Das Bewusstsein für den Kinderfilm ist also hoch. Die Qualitätskriterien an die zu fördernden Projekte unterscheiden sich auch nicht von denen an Erwachsenenfilme. Vor einigen Jahren wurden manchmal noch, aufgrund einer geringeren Anzahl von Anträgen in diesem Bereich, Projekte berücksichtigt, die vielleicht nicht in wünschenswerter Tiefe ausgereift waren. Doch diese Zeiten sind vorbei. Das ist nur zu begrüßen. Denn das Ziel sind qualitätsvolle Filme, die ihr Publikum sei es nun ein zahlenmäßig großes oder auch ein kleineres bereichern. Filmförderung stellt in der Praxis ein kompliziertes Feld dar. Es gibt keine bundeseinheitlichen Richtlinien. Die Förderbedingungen der einzelnen Einrichtungen weichen teilweise erheblich voneinander ab. Grundlage für alle ist das Filmfördergesetz, ergänzt durch die entsprechende europäische Gesetzgebung. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der einzelnen Förderer. Ihre jeweilige Kenntnis ist Voraussetzung für die erfolgreiche Antragstellung. Daneben ist der persönliche Kontakt oft mindestens ebenso wichtig. Eine Reihe der Förderer, wie z.b. die Medienboard Berlin-Brandenburg oder die MDM, machen die persönliche Beratung mit dem zuständigen Förderreferenten zur Vorbedingung für eine Antragstellung. Die folgenden allgemeinen Hinweise zur Förderung werden im Anschluss ergänzt durch Kurzprofile der einzelnen Einrichtungen. Sie bieten die wichtigsten Informationen zu den Kernbereichen Drehbuch, Projektentwicklung, Produktion und Verleih/Vertrieb im Überblick. Spezifische Bedingungen für Kinderfilmprojekte werden dabei kursiv herausgestellt. Sie können die genaue Kenntnis der Richtlinien der einzelnen Einrichtungen selbstverständlich nicht ersetzen, sondern dienen vielmehr der ersten Orientierung. Die Zielsetzungen und Richtlinien der Fördereinrichtungen werden durch ihre Vergabepraxis eingelöst. Ergänzend und zum informativen Vergleich werden deshalb die jeweils geförderten Kinderfilme der vergangenen Jahre aufgelistet. Förderbereiche Die meisten der drei überregionalen Einrichtungen sowie der sieben kulturwirtschaftlichen Länderförderer fördern in den Kernbereichen Drehbuch/Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion und Verleih/Vertrieb und unterstützen auch den Bereich Abspiel/Präsentation. Daneben gibt es in den einzelnen Einrichtungen weitere individuell verschiedene Fördermöglichkeiten. Antragstellung und Vergabe Der Antrag auf Förderung muss zu den entsprechenden Einreichterminen erfolgen, meist vier bis sechs Terminen im Jahr, die auf den Websites zu ersehen sind. Wer für welchen Bereich antragsberechtigt ist, ist den folgenden Übersichten zu entnehmen. Der Antrag muss vollständig mit dem Antragsformular und allen geforderten Unterlagen in der angegebenen Stückzahl vorliegen. Hinweise zu den notwendigen Unterlagen sind in den jeweiligen Richtlinien und Merkblättern detailliert aufgeführt. Über die Vergabe der Förderung entscheidet in der Regel ein 4

5 Gremium, dessen Mitglieder jeweils für eine befristete Zeit berufen werden. Mit dem Projekt darf vor der Entscheidung nicht begonnen werden. Art der Förderung Die Förderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt. Dies bedeutet, dass die Mittel im Erfolgsfall zurückzuzahlen sind, entsprechend der im Fördervertrag festgelegten Bestimmungen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung erlischt nach einer gewissen Frist, die ebenfalls im Fördervertrag vereinbart wird. Bei den meisten Länderförderern können aus Rückzahlungen Referenzmittel gebildet werden, die für ein neues Filmvorhaben zur Verfügung stehen. Kumulierung von Fördermitteln Die Fördermittel von verschiedenen Fördereinrichtungen können miteinander kombiniert werden, wobei es gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen für die staatliche Förderung gibt, die etwa bei kommerziell ausgerichteten Projekte bei 50% liegt. Eigenanteil, Eigenmittel Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in angemessenem Umfang einen Eigenanteil und, als Teil dessen, Eigenmittel in die Finanzierung des Projektes einbringt (dies gilt zumeist nicht bei Drehbuchförderung). Eigenmittel, in der Regel werden 5% gefordert, sind eigene Barmittel oder unbedingt rückzahlbare Darlehen Dritter. Auch Eigenleistungen des Produzenten werden bis zu einer gewissen Höhe als Eigenmittel anerkannt. Zum Eigenanteil gehören weiterhin Verleih- und Vertriebsgarantieren, Lizenzen und Beteiligungen, sofern sie in bar eingebracht werden, Rückstellungen Dritter bis zu einer gewissen Höhe oder teilweise Beistellungen. In diesem Punkt unterscheiden sich die Festlegungen der FFA deutlich von denen der anderen Förderern (s. Kurzprofil der FFA). Regionaleffekt Regionaleffekt spielt eine Rolle nur bei den Fördereinrichtungen der Länder. Er bedeutet, dass in der Regel mindestens ein Betrag in Höhe des Förderdarlehens und oft mehr in der Region ausgegeben werden muss. Drehbuchförderungen bilden hier zumeist eine Ausnahme, hier muss aber dargestellt werden, dass die Herstellung des Films in der Region geplant und auch durchführbar ist. Zwischen einigen Fördereinrichtungen bestehen Vereinbarungen, auf einen Regionaleffekt bei einem Projekt ganz oder teilweise zu verzichten, wenn im Gegenzug bei einem weiteren Fördervorhaben dies wieder ausgeglichen wird. Diese Maßnahme ist zumindest ein Schritt, dem Fördertourismus zu begegnen, zu dem das föderale System Produktionen oft zwingt und der den Herstellungsprozess verkomplizieren und auch verteuern kann. Die Verpflichtung, den festgelegten Regionaleffekt zu erbringen, sollte man unbedingt beachten, will man das Vertrauen der Fördereinrichtung nicht riskieren. Auch die Förderer müssen gegenüber den Aufsicht führenden Stellen der Länder nachweisen, dass sie mit den zur Verfügung gestellten Mittel entsprechende Effekte erzielen. 5

6 Filmförderungsanstalt FFA Große Präsidentenstraße Berlin Tel.: 030 / Fax.: 030 / Vorstand: Peter Dinges Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts. Ihre Aufgaben sind in 2 des Filmfördergesetzes festgelegt. Dazu zählen: 2 Aufgaben der FFA (...) 1. Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films sowie zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft; 2. die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zur unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Marktforschung und zur Bekämpfung der Verletzung von urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechten, durch Unterstützung von Projekten zur Filmbildung junger Menschen sowie durch die Mitwirkung an der Erstellung eines bundesweiten, öffentlich zugänglichen Filmdatenbank; 3. die internationale Orientierung des deutschen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern. Sie beteiligt sich an der zentralen Dienstleistungsorganisation der deutschen Filmwirtschaft für die Außenvertretung des deutschen Films und betreut die zentrale Beratungsorganisation zur Außenvertretung des deutschen Films in organisatorischer Hinsicht; 4. deutsch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen zu unterstützen; 5. die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des deutschen Kinofilms zu unterstützen; 6. die Bundesregierung in zentralen Fragen des deutschen Films zu beraten, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Filmwirtschaft und die Harmonisierung der Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens innerhalb der Europäischen Union; 7. auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken. (...) 6

7 Finanzierung Die Finanzierung der FFA erfolgt durch eine Filmabgabe von Filmtheaterbetreibern und Videoprogrammanbietern. Die Filmabgabe ist als Selbsthilfemaßnahme der Film- und Videowirtschaft gestaltet. Über Steuermittel verfügt die FFA nicht. Die öffentlich-rechtlichen sowie die privaten Fernsehsender beteiligen sich aufgrund von Abkommen an der Finanzierung der Fördermaßnahmen. Jährlicher Förderetat: rund 80 Mio. Euro Förderbereiche Die Fördermaßnahmen der FFA umfassen die folgenden Bereiche: - Produktionsförderung - Drehbuchförderung - Filmabsatz(Verleih-)förderung - Filmabspiel (Filmtheater) Förderung - Videoförderung - Förderung filmberuflicher Fortbildung - Förderung von Forschungs-, Rationalisierungs- und Innovationsmaßnahmen - Finanzierung von Werbemaßnahmen für den deutschen Film im In- und Ausland Die folgende Übersicht über die Fördermöglichkeiten konzentriert sich auf die Bereiche Drehbuchförderung, Produktionsförderung, Filmabsatz(Verleih-)förderung: Geförderte Formate Kinofilm (programmfüllende Spielfilme und Dokumentarfilme, Kurzfilm) Kurzfilme können ausschließlich Produktionsförderung nach dem Referenzprinzip (s.u.) erhalten. Art der Förderung Die FFA unterscheidet zwischen der automatischen Förderung nach dem Referenzprinzip (Referenzförderung) und der selektiven Förderung nach dem Projektprinzip (Projektfilmförderung). Referenzfilmförderung Ein Hersteller mit Sitz in Deutschland erwirbt Anspruch auf Fördermittel, wenn er einen inländischen Film hergestellt hat, der innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine bestimmte Referenzpunktzahl erreicht hat. Die Referenzpunktzahl wird aus der Besucherzahl und dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. Diese Fördermittel werden als Zuschuss für die Herstellung eines neuen Films gewährt. Die Berechnung der notwendigen Referenzpunktzahl für programmfüllende Kinderfilme trägt den besonderen Auswertungsbedingungen in diesem Bereich Rechnung: 7

8 Die Mindestpunktzahl beträgt (sonst ). Besucherzahlen werden innerhalb eines längeren Zeitraumes von vier Jahren nach Erstaufführung in einem Filmtheater im Inland berücksichtigt. Auch werden Besucherzahlen von nichtgewerblichen Abspielstätten berücksichtigt, dabei können bei einer Festpreisvermietung zwei Drittel der Bruttoverleiheinnahmen als Besucherzahl geltend gemacht werden. Die Berücksichtigung des Erfolges bei Festivals und Preisen setzt Im Rahmen der Referenzfilmförderung zu berücksichtigende Festivals für Kinderfilme: voraus, dass der Kinderfilm im Inland zumindest eine Besucherzahl von erreicht hat. Ein Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden wird ebenfalls bei der Berechung der Referenzpunktzahl berücksichtigt. Überschreitet ein Kinderfilm die Referenzpunktzahl von , erreicht insgesamt aber Chicago International Children s Film Festival Gijon International Film Festival Toronto International Film Festival for Children Sprockets ZLIN International Film Festival for Children and Youth Giffoni Film Festival Goldener Spatz Referenzpunkte nicht, wird er mit Referenzpunkten bewertet. Kurzfilme von höchstens 15 Minuten Vorführdauer und nicht programmfüllende Kinderfilme werden gefördert, wenn der Film eine Freigabe und Kennzeichnung gemäß 14 Abs. 2 Nr. 1,2 oder 3 des Jugendschutzgesetzes erhalten hat und ihm ein Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden zuerkannt worden ist oder er innerhalb von zwei Jahren nach der Freigabe und Kennzeichnung einen im FFG näher bezeichneten Preis erworben hat. Für die Referenzfilmförderung muss bis zum 31. Januar des Jahres, das auf die Erstaufführung des Referenzfilmes folgt, ein Antrag von Seiten des Herstellers gestellt werden. Die Förderungshilfe muss spätestens zwei Jahre nach Zuerkennung vorrangig für die Herstellung neuer programmfüllender Filme verwendet werden. Referenzförderung Filmabsatz(Verleih-)förderung Verleihunternehmen mit Sitz in Deutschland oder einem EU-Land erhalten Referenzförderung für einen deutschen Kinderfilm, der innerhalb von vier Jahren nach Erstaufführung im deutschen Kino Referenzpunkte erreicht hat. Die Förderung wird als Zuschuss für den Verleih eines neuen Films gewährt. Die Referenzpunktzahl errechnet sich auch hier aus Besucherzahl, Erfolgen bei Festivals und Preisen. Hier gilt dieselbe Mindestpunktanzahl wie bei der Referenzfilmförderung. Bei der Berechung der Förderhilfe werden höchstens Besucher und maximal Referenzpunkte berücksichtigt. 8

9 Projektfilmförderung Die Projektfilmförderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt. Ausnahmen sind in der folgenden Übersicht benannt. Für Kinderfilme gelten grundsätzlich die gleichen Förderbedingungen wie für andere Filmvorhaben. Spezifische Bedingungen sind kursiv gekennzeichnet. Drehbuchförderung/ Stoffentwicklung Produktionsförderung programmfüllende Filme Filmabsatz (Verleih-) förderung Antragsberechtigt Autor in Verbindung mit dem Filmhersteller. Produzenten mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Verleih-/Vertriebsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Förderhöhe / Förderanteil Bis zu ; in Ausnahmefällen bis zu Für die Fortentwicklung eines Drehbuchs bis zu Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nur zurück gezahlt werden muss, wenn der Antragsteller seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Im Regelfall , im Einzelfall bis zu 1 Mio. Bis für Verleihvorkosten. Bis für: Herstellung von Kopien und Untertitelung für den Auslandsvertrieb, außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen; für besonderen Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen. Eigenanteil - Mind. 15 %. Mind. 30 %. * Eigenanteil: Der Eigenanteil kann finanziert werden durch Eigenmittel oder durch Fremdmittel, die dem Hersteller darlehensweise mit unbedingter Verpflichtung zur Rückzahlung überlassen worden sind. Eigenleistungen stehen Eigenmitteln gleich. Sie können bis höchstens 10% der anerkannten Herstellungskosten zur Finanzierung des Eigenanteils herangezogen werden. Mittel öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten können angerechnet werden, soweit sie marktübliches Entgelt für die Übertragung der Senderechte darstellen. Durch diese Anrechnung darf der Eigenanteil nicht unter 10% sinken. Definition Eigenleistungen: Leistungen, die der Hersteller als kreativer Produzent, Herstellungsleitung, Regisseur, Person in einer Hauptrolle oder als Kameramann zur Herstellung des Films erbringt. Als Eigenleistung gelten auch Verwertungsrechte des Herstellers an eigenen Werken, wie Roman, Drehbuch oder Filmmusik. Geförderte Kinderfilme Jahr Titel Antragsteller Fördersumme 1999 P Der kleine Eisbär* Rothkirch Cartoon-Film ,07 P Die Abrafaxe Jagd nach Eldorado* Abrafaxe Trickfilm AG ,27 P Meister Eder und sein Pumuckel Das Infafilm GmbH ,82 Zirkusabenteuer P Till Eulenspiegel* Munich Animation Film GmbH , P Das Sams Kinowelt Filmproduktion GmbH ,82 P Die Abrafaxe Jagd nach Eldorado* Abrafaxe Trickfilm AG ,82 P Emil und die Detektive Bavaria Filmverleih- und Produktions ,26 GmbH P Hexe und Zottel Neue Impuls Film ,94 9

10 P Till Eulenspiegel* Munich Animation Film GmbH , P Bibi Blocksberg Bavaria Filmverleih- und Produktions ,82 GmbH P Das fliegende Klassenzimmer Bavaria Filmverleih- und Produktions ,00 GmbH P Die Abrafaxe Jagd nach Eldorado* Abrafaxe Trickfilm AG , P Die wilden Kerle SamFilm GmbH ,00 P Lauras Stern* Rothkirch Cartoon-Film , P Bibi Blocksberg II Bavaria Filmverleih- und Produktions ,00 GmbH P Das Sams 2 Sams in Gefahr Collina Filmproduktion GmbH ,00 P Der kleine Eisbär II* Rothkirch Cartoon-Film ,00 P Es ist ein Elch entsprungen SamFilm GmbH ,00 P Felix* ndf: Neue Deutsche Filmgesellschaft ,00 mbh P Little Big Panda* Benchmark Entertainment Picture ,00 Productions GmbH P Mein Bruder ist ein Hund Tradewind Pictures GmbH ,00 P Oh, wie schön ist Panama* Papa Löwe Filmproduktion GmbH , P Dalton vs. Lucky Luke Integral Film GmbH ,00 P Das doppelte Lottchen* Lunaris Film- und Fernsehproduktion ,00 GmbH P Die wilden Kerle II SamFilm GmbH ,00 P Paulas Geheimnis Filmautoren AG ,00 P Urmel aus dem Eis* Bavaria Pictures GmbH ,00 (Legende: SE: Stoffentwicklung/Drehbuch; PE: Projektentwicklung; P: Produktionsförderung; V: Verleih/Vertrieb; * Animation; +Kurzfilm) 10

11 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Frau Dr. Christina Weiss Filmreferat K 35 Graurheindorfer Straße Bonn Tel.: / Fax: / / k35@bkm.bmi.bund.de Ansprechpartnerin Kinder- und Jugendfilme: Frau Christine Goldhahn Tel.: / Christine.Goldhahn@bkm.bmi.bund.de Anträge & Richtlinien: Bundesarchiv Koblenz Frau Monika Fülöp Potsdamer Str Koblenz Tel.: 0261 / Fax: 0261 / m.fueloep@barch.bund.de Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat als einen Schwerpunkt der Kultur- und Medienpolitik die Filmförderung mit den folgenden Zielsetzungen: - Verbesserung der Produktionsbedingungen für den deutschen Film, - Stärkung seiner kreativ-künstlerischen Dimension und - Steigerung seines Absatzes im In- und Ausland und damit seines wirtschaftlichen Erfolgs. Die Filmförderung der BKM ist oft eine Initialförderung insbesondere für schwierigere Filme und erweist sich in ihrer Programmatik als kulturell orientiert. Die Förderung erfolgt über Filmpreise und Prämien sowie die Projektförderung. Gefördert werden ausschließlich Filme, die eine Auswertung im Kino erwarten lassen. Die Projektförderung umfasst folgende Förderbereiche - Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme [A] 11

12 - Produktionsförderung für Kurzfilme [B] (beim Kinder- und Jugendfilm bis 30 Minuten Filmlänge) - Produktionsförderung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme [C] (Ab 59 Minuten Filmlänge; Filme mit einer anderen Länge können gefördert werden, wenn eine Kinoauswertung nachgewiesen ist.) - Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme [D] - Drehbuchförderung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme [DC] - Projektentwicklung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme - Kopienförderung - Verleihförderung Gemeinsame Kinder- und Jugendfilmförderung der BKM und des Kuratoriums junger deutscher Film Seit 2005 wird die Kinder- und Jugendfilmförderung von der BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film gemeinsam durchgeführt. 2 Das Kuratorium konzentriert sich auf die Drehbuchförderung und Projektentwicklung. Die BKM fördert schwerpunktmäßig die hieraus folgenden Filmproduktionen und Filme nach originären Filmstoffen. Die Anträge für alle drei Bereiche werden zentral beim Bundesarchiv Koblenz eingereicht. Ein gemeinsames, paritätisch besetztes Auswahlgremium entscheidet über die vorgelegten Drehbuch- und Filmprojekte. Förderetat: rund 1,25 Mio. Euro im Jahr. Einreichtermine: ein bis zwei Termine pro Jahr (abhängig davon, wie viele Mittel in der 1. Sitzung verausgabt werden). Art der Förderung Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt. Drehbuchförderung/ Stoffentwicklung Projektentwicklung Produktionsförderung Antragsberechtigt Autoren Produzenten Produzenten Förderhöhe / Förderanteil Bis zu , in besonderen Fällen bis zu Folgendes ist zu beachten: Zunächst wird eine Grundförderung von bis zu Bis zu 80% der Kosten, bis zu Anerkannte Kosten: - Recherche - Erstellung weiterer Programmfüllende Kinder- und Jugendfilme: bis zu Kinder- und Jugendkurzfilme: bis zu In begründeten Ausnahmefällen 2 Seit der neuen Filmförderungsrichtlinie vom können Produzenten Kinder- und Jugendfilmvorhaben nicht mehr bei der Produktionsförderung A einreichen. 12

13 Eigenanteil* ausgezahlt. Drehbuchfortentwicklungsförderung von weiteren maximal, wenn der Autor glaubhaft macht, dass ein Filmhersteller ernsthaft die Verfilmung des Drehbuchs beabsichtigt und bereit ist, mind in die Finanzierung des Drehbuchprojektes einzubringen. Drehbuchfassungen - Locationsuche - erstes Casting - Erstellung d. Kalkulation - Erstellung e. Auswertungsu. Vermarktungskonzepts - Kosten im Zshg. mit d. Finanzierung d. Projektes - Kosten für steuerliche od. anwaltschaftliche Beratung - Handlungskosten ist ein höherer Förderbetrag möglich. - Mind. 20% der Gesamtkosten. Mind. 15 % der Gesamtkosten. * Der Eigenanteil kann in Form von Eigenmitteln (Barmitteln), von Eigenleistungen (Rückstellungen), Beistellungen (Kamera, Schneideplatz, Equipment) und von Verleih- und (Welt-)Vertriebsgarantien sowie Fernseh- und Videobeteiligungen und -lizenzen erbracht werden. Verleihförderung BKM Förderetat insgesamt: max Euro im Jahr. Einreichtermine: vier Termine pro Jahr. Antragsberechtigt Gewerbliche Filmverleiher Förderhöhe Bis zu Eigenanteil Art der Förderung Besonderheiten Mind. 30% der Kosten. Zuschuss Der Film darf mit max. 25 Kopien in den Kinos gestartet werden. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Kopienzahl können die Förderungshilfen zurückgenommen werden, wenn insgesamt mehr als 35 Kopien eingesetzt worden sind. Förderung durch Preise Deutscher Filmpreis 2000 wurde beim Deutschen Filmpreis eine Kategorie für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme eingerichtet. Der Preis beinhaltet: - Urkunden: verbunden mit einer Prämie bis zu jeweils Euro für die Nominierung hervorragender Kinder- und Jugendfilme; es können bis zu zwei Filme nominiert werden. - Filmpreis in Gold: verbunden mit einer Prämie bis zu Euro für den besten der für den Deutschen Filmpreis nominierten Kinder- und Jugendfilme. Die mit der Nominierung verbundene Prämie wird für den Filmpreis in Gold angerechnet. Deutscher Kurzfilmpreis in den Kategorien Spielfilm, Animationsfilm und Dokumentarfilm. 13

14 Die Vorschläge für Auszeichnungen mit dem Deutschen Kurzfilmpreis können von den Verbänden und Einrichtungen des deutschen Films und den Mitgliedern der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis bei der BKM eingereicht werden. Deutscher Drehbuchpreis Der Preis kann nur für Drehbücher vergeben werden, mit deren Dreh oder Verfilmung zum Zeitpunkt der Sitzung des Auswahlausschusses noch nicht begonnen wurde, sowie nur an Autoren, die bei der Verfilmung des Drehbuches nicht Regie führen. Die Vorschläge können von allen Film fördernden Institutionen sowie dem Verband der Drehbuchautoren eingereicht werden. Geförderte Kinderfilme Jahr Titel Antragsteller Fördersumme 1999 SE Die Aquas* Norbert Kerkhey und Claudia Fink SE Archies Run Christine Markgraf SE Toni Goldwäscher Rudolf Herfurtner SE Come together Marco Müller SE Papierpiraten* Christina Schindler P Die grüne Wolke Denkmal Filmgesellschaft mbh P Der kleine Eisbär* Rothkirch Cartoon-Film SE Knopfauge, der Heuler Michael Holzinger SE Kunene Der Fluss der Geister Bernhard Pfletschinger SE Wakan Tanka Petra Katharina Wagner und Monika Zessnik P Malunde Traumwerk Filmproduktion GmbH P Emil und die Detektive Bavaria Filmverleih- und Produktions GmbH 2001 SE Es ist ein Elch entsprungen Andreas Steinhöfel SE Lapislazuli Volker Krappen SE 3 und der Schatz des Priamos Arend Agthe SE Der Wetteridiot Irakli Kvirikadze P Busters Erbe SAXONIA MEDIA Filmproduktion GmbH P Bezaubernd verzauberte Emma Studio Hamburg GmbH SE Der Golem und die zweifache Welt Dominik und Benjamin Reding P Blindgänger Kinderfilm GmbH P Die falschen Zwillinge B & T Film Produktion Brändli Teichmann GbR P Der zehnte Sommer des Kalli Spielplatz Ziegler Film Köln GmbH P Lauras Stern* Rothkirch Cartoon-Film SE Max und Kalle und der Ichvertauscher Michael Mädel und Nikolaus Buchholz SE Castillo und das Ding des Bösen Klaus Döring SE Micha Anja Flade SE Mein Vater der Bademeister Gabriele Auensen-Borgelt P Toni Goldwäscher Kevin Lee Film GmbH P Mein Bruder ist ein Hund Tradewind Pictures GmbH P Es ist ein Elch entsprungen SamFilm GmbH P Der Dolch des Batu Khan Mediopolis Film- und Fernsehproduktions GmbH NL Leipzig 2004 SE Blumen für Angie Dieter Bongartz SE Drachentränen Norbert Kerkhey SE Der kleine Schachkönig* Andreas Dir SE Nellys Abenteuer im wilden Osten Uta Kolano und Jens Becker SE Wut im Bauch Werner C. Barg

15 P Kalif Storch G.G.Film Gabriel Genschow GmbH P Lapislazuli DOR Film West GmbH P Paulas Geheimnis element-e GmbH V Flussfahrt mit Huhn MFA + Filmdistribution (Legende: SE: Stoffentwicklung/Drehbuch; PE: Projektentwicklung; P: Produktionsförderung; V: Verleih/Vertrieb; * Animation; +Kurzfilm) 15

16 Kuratorium junger deutscher Film Schloß Biebrich Rheingaustr Wiesbaden Tel.: 0611 / Fax: 0611 / kuratorium@t-online.de Geschäftsführerin: Monika Reichel Das Kuratorium junger deutscher Film wurde 1965 von der Bundesregierung als Verein ins Leben gerufen und 1982 in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt. In seiner Geschichte hat sich das Kuratorium insbesondere als eine der wichtigsten Förderungen für den Regienachwuchs erwiesen. Die Fördertätigkeit des Kuratoriums gliedert sich nach seiner Restrukturierung Ende der 90er Jahre in Talentförderung und Kinder- und Jugendfilmförderung. Die Talentförderung umfasst den ersten und zweiten Kinofilm des jeweiligen Regisseurs bzw. das erste oder zweite Drehbuch für einen Kinofilm des jeweiligen Autors. Die Kinder- und Jugendfilmförderung legt ihren Fokus auf Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich konkret an Kinder und Jugendliche richten. Eine Begrenzung auf den ersten oder zweiten Film bzw. das erste oder zweite Buch gibt es hier nicht. Grundsätzlich fördert das Kuratorium junger deutscher Film ausschließlich Filme, die eine Auswertung im Kino sowie einen Film von besonderer künstlerischer Qualität erwarten lassen. Das Kuratorium verfügt über einen vergleichsweise niedrigen Etat. Ein Schwerpunkt liegt dafür auf der Beratung und Betreuung der Projekte. Die Förderbereiche umfassen sowohl in der Talent- als auch der Kinder- und Jugendfilmförderung: - Projektbetreuung - Drehbuchförderung - Projektentwicklungsförderung - Produktionsförderung - Verleih- und Vertriebsförderung - Sonstige Fördermaßnahmen Der Förderschwerpunkt liegt allerdings in der Drehbuchförderung / Stoffentwicklung und Projektentwicklungsförderung. 16

17 Die Projektbetreuung umfasst die dramaturgische sowie organisatorische Beratung, Vermittlung von Koproduzenten und Gesprächspartnern sowie die Beratung in Fragen der Filmförderung. Die Drehbuch-, Projektentwicklungs- und Produktionsförderung im Bereich Kinder- und Jugendfilm werden seit 2005 gemeinsam mit der BKM durchgeführt. Die Übersicht dieser Fördermöglichkeiten und -bedingungen wird deshalb in der Darstellung der BKM gegeben. Die Verleih- und Vertriebsförderung wird ausschließlich für kuratoriumsgeförderte Filme vergeben, zum Beispiel für die Untertitelung, Marketingaktivitäten oder die Teilnahme an Festivals. Der Antrag wird direkt an das Kuratorium gestellt: Antragsberechtigt Verleihunternehmen bzw. Weltvertrieb. Für die Teilnahme an Festivals und Märkten auch Produzenten. Förderhöhe Bis zu 50 % der Kosten, höchsten jedoch ,00. Art der Förderung Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Unter Sonstigen Fördermaßnahmen sind Projekte zu verstehen, die der Verbesserung der Situation des Talentfilms und/oder des Kinderfilms dienen. Das Kuratorium ist eng mit den anderen Förderinstitutionen Deutschlands vernetzt und verbessert damit die Chancen, im Kuratorium geförderte Projekte gemeinsam mit den finanzstärkeren Länderund Bundesförderern zu realisieren. Geförderte Kinderfilme Jahr Titel Antragsteller Fördersumme 1999 B Die fliegende Groma Thomas Draeger - B Papierpiraten* Christina Schindler - B Gelbe Tage Ravin Asaf - SE Gelbe Tage Ravin Asaf SE Die fliegende Groma Thomas Draeger PE Die Tochter der Berge FILMFABRIK Spiel- und Dokumentationsfilm GmbH P+ Max und Ko Operation Buttercreme* Thomas Schneider P Anna Wunder Ulla Wagner V Zwei in einem Boot Basis-Film Verleih GmbH B M.A.X. Die geheimnisvolle Reise... St. Grau und E. Schweppe - B+ Aquamarin* Leonore Poth - B Zwei Fische und ein Fahrrad Sylke Rene Meyer - B Der Mond hinter den Scheunen* Reich & Glücklich Film GmbH & Co.KG - B Tim und die Tanten Kevin Lee Film - SE Zwei Fische und ein Fahrrad Sylke Rene Meyer PE Der zehnte Sommer des Kalli Spielplatz Ziegler Film PE Der Mond hinter den Scheunen* Reich & Glücklich Film GmbH & Co.KG PE Tim und die Tanten Kevin Lee Film B Leander, der Dieb Martina Weirich - B Milo und die Jagd nach dem grünhaarigen Rudolf Herfurtner - Mädchen B Bezaubernd bezaubernde Emma Oliver Dommenget - SE Jalu und die Magierin Michael Wäser SE Hyazinth der Heidehase Heike Sperling

18 SE Milo und die Jagd nach dem grünhaarigen Rudolf Herfurtner Mädchen SE Leander, der Dieb Martina Weirich SE Hinter dem Mond Martin Rauhaus P Gelbe Tage Ravin Asaf P Hilfe, ich bin ein Junge Oliver Dommenget P+ Krickel und Krackel* Tilmann Kohlhaase P+ Tiger und Iger* Leonore Poth 2002 B Laterne, Laterne Susanne Budenberg - SE Küsse regnen nicht vom Himmel Usch Luhn SE Vorsicht Pazzodil!* David Steel PE Mein Bruder ist ein Hund Tradewind Pictures GmbH 400 P+ Sein erster Fisch Ute Wegmann P+ Laterne, Laterne Susanne Buddenberg P Der zehnte Sommer des Kalli Spielplatz Ziegler Film SE Saffras Flucht Katja Bachellier SE Luzis große Sternenreise* Claudia Kühn und Jürgen Michel PE Es ist ein Elch entsprungen Madbox Filmtrick GmbH PE Lapislazuli DOR Film West GmbH PE Mars Quest B & T Filmproduktion Brändli Teichmann GbR P+ Hasenhumbug und andere Streiche* Meike Fehre P+ GRÜN* Kyne Uhlig und Nikolaus Hillebrand P+ Krickels Abenteuer 2, Tiere in Not* Michael Zamjatnins P+ Die kleine Monsterin kann nicht schlafen* Alexandra Schatz und Ted Sieger P+ Promenade* Vera Lalyko V Anna Wunder Basis-Film Verleih GmbH SE Moks und die Zauberspinne Annette Friedmann und Dr. Karl-D Möller-Naß PE Kalif Storch G.G.-Film Gabriel Genschow GmbH PE Oma und ich Susanne Orosz & Achim Bröger P+ Wutz und Wiebke Balance Film GmbH P+ Die Sandpomeranzen* Alla Churikova P Paulas Geheimnis FILMAUTOREN AG V Flussfahrt mit Huhn MFA + Filmdistribution (Legende: B: Beratung; SE: Stoffentwicklung/Drehbuch; PE: Projektentwicklung; P: Produktionsförderung; V: Verleih/Vertrieb; * Animation; +Kurzfilm) 18

19 FFF FilmFernsehFonds Bayern Sonnenstraße München Tel.: 089 / Fax: 089 / Geschäftsführer: Dr. Klaus Schaefer Förderetat 2004: rund 29,1 Mio. Euro Mittelaufkommen: Freistaat Bayern, Bayerischer Rundfunk, ProSiebenSat1, ZDF, RTL, Tele München, Bayerische Landeszentrale für neue Medien Fördervolumen 2004 in ausgewählten Bereichen (in Mio.) 3 Kinofilm-Förderung 13,65 Kurzfilm-Förderung - Fernsehfilm-Förderung 8,25 Dokumentarfilm-Förderung - Drehbuchförderung (Kinofilm) 0,36 Projektentwicklungsförderung 0,51 Absatzförderung/Verleih/Vertrieb 3,54 Geförderte Formate Kinofilme (Spielfilm, Dokumentarfilm) Eine Förderung ist in allen aufgeführten Förderbereichen möglich. Fernsehfilm (Spielfilm, Dokumentarfilm, Serie) Eine Förderung ist in den Bereichen Projektentwicklung und Produktionsförderung möglich. Für Kinderfilme gelten grundsätzlich die gleichen Förderbedingungen wie für andere Filmvorhaben. Spezifische Bedingungen sind kursiv gekennzeichnet. Drehbuchförderung/ Stoffentwicklung Projektentwicklung Produktionsförderung Verleih/Vertrieb Antragsberechtigt Autoren (Absichtserklärung eines in Bayern ansässigen Produzenten muss vorliegen.) Produzenten mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Produzenten mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Verleih- und Vertriebsgesellschaften 3 Quelle: FFA info, Nr. 1/05, S. 9 19

20 Förderung / Förderanteil Autorenhonorar bis , bei mehreren Autoren bis Auf Empfehlung des Vergabeausschusses ist eine höhere Förderung möglich, falls der Autor mindestens zwei verfilmte Projekte vorweisen kann oder für einen erhöhten Rechercheaufwand oder für dramaturgische Beratung. Bis höchstens Bis 70% der Entwicklungskosten. Bis zu 30% der Herstellungskosten, bei Kinofilmen höchstens bis 1,6 Mio, bei Fernsehfilmen bis (Kostenbeteiligung des Senders muss 60% betragen). Bis höchstens Bis 50% der Verleih- /Vertriebsvorkosten. Bei Projekten von besonderer kultureller Bedeutung ist eine Überschreitung der 50%-Grenze für die kumulierte Förderung möglich. Eigenanteil/ Eigenmittel Entfällt Eigenmittel in angemessenem Umfang. Eigenanteil in angemessenem Umfang. Eigenmittel mindestens 5% der Herstellungskosten. 50% Regionaleffekt Antragsteller ist verpflichtet, das Drehbuch dem im Antrag genannten oder einem anderen in Bayern ansässigen Produzenten anzubieten. Film sollte nach Möglichkeit in Bayern hergestellt werden. Möglichst 100%, mindestens jedoch der vom Produzenten genannte Betrag Mindestens 150%. Mindestens 100%. Geförderte Kinderfilme Jahr Titel Antragsteller Fördersumme 1999 PE Das Gespenst von Canterville Schesch Film DM PE Moby Dick II Der Bombenwal* TRIXTER Productions GmbH & Co KG DM PE Tim und die Tanten Kevin Lee Film DM P Der Bär ist los Perathon Film- und Fernseh GmbH DM P Meister Eder und sein Pumuckl Das Infa Film Manfred Korytowski DM Zirkusabenteuer P Till Eulenspiegel* Munich Animation Film GmbH, Stupid DM Studio cvba, Brüssel V Barbar König der Elefanten* Advanced Film-Verleih GmbH & Co DM Kinoverleih KG V Hot Dogs Wau wir sind reich* PolyGram DM V Pippi Langstrumpf in der Südsee* MFA + Filmdistribution DM V Pünktchen und Anton Buena Vista International DM PE Winzig, der Elefant* Kevin Lee Film DM P Emil und die Detektive Bavaria Film GmbH DM ( ) davon DM ( ) Erfolgsdarlehen P Das Sams Kinowelt GmbH DM ( ) P TV Das Geheimnis von Black Rose Castle Macropus Film für MDR DM ( ) V Der Bär ist los Senator Film Verleih GmbH DM ( ) 2001 SE Blöde Mütze Philipp Budweg, Johannes Schmid DM P Bibi Blocksberg Bavaria Film GmbH DM P Das fliegende Klassenzimmer Bavaria Film GmbH DM V Pettersson und Findus* MFA + Filmdistribution DM V Emil und die Detektive Constantin Film AG DM V Die grüne Wolke Constantin Film AG DM V Hilfe! Ich bin ein Fisch* Kinowelt GmbH DM

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