Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien NR. 20/30

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1 20. WAHLPERIODE Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien NR. 20/30 Protokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien Sitzungsdatum: 8. August 2013 Sitzungsort: Sitzungssaal 1, Schmiedestraße 2, Victoria-Haus Sitzungsdauer: 17:05 Uhr bis 19:37 Uhr Vorsitz: Abg. Hansjörg Schmidt (SPD) Schriftführung: Abg. Karin Prien (CDU) Sachbearbeitung: Marie-Christine Mirwald Tagesordnung: 1. Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende durch Schaffung eines Auszubildendenwerks und eines Auszubildendenwohnheims (Selbstbefassung gemäß 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft) 2. Drs. 20/5642 Situation der Hamburger Wochenmärkte (Große Anfrage, Dr. Thomas-Sönke Kluth u.a. FDP) zusammen mit Drs. 20/6746 Attraktivität der Hamburger Wochenmärkte stärken (Antrag, FDP) zusammen mit Drs. 20/7413 Wochenmarktgebühren auf den Prüfstand stellen (Antrag, FDP)

2 Drs. 20/7126 Selbstbestimmung und gerechte Teilhabe Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (Senatsmitteilung) 4. Verschiedenes der Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung ist federführend, der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien sowie weitere Fachausschüsse sind mitberatend

3 - 3 - Anwesende: I. Ausschussmitglieder Abg. Kersten Artus (Fraktion DIE LINKE) Abg. Jan Balcke (SPD) Abg. Daniel Gritz (SPD) Abg. Birte Gutzki-Heitmann (SPD) Abg. Thomas-Sönke Kluth (FDP) Abg. Dorothee Martin (SPD) Abg. Karin Prien (CDU) Abg. Andrea Rugbarth (SPD) Abg. Hansjörg Schmidt (SPD) Abg. Hjalmar Stemmann (CDU) Abg. Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) Abg. Andreas C. Wankum i. V. (CDU) Ständige Vertreterinnen und Vertreter Abg. Arno Münster (SPD) Weitere Abgeordnete Abg. Gabriele Dobusch (SPD) II. Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Herr Staatsrat Dr. Bernd Egert Herr SD Bernhard Proksch Frau RD in Ute Sachau-Bömert Herr LRD Dr. Rolf-Barnim Foth Herr RA Alexander Töpfer Herr LRD Martin Köppen Herr SD Christopher Braun Frau Ra in Martina Dobat Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Frau SD in Petra Lotzkat Herr ORR Julian Frohnecke Behörde für Justiz und Gleichstellung Frau StA in Petra Liefländer Herr ORR Eike Richter Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Herr Wiss. Ang. Christian Brenger III. Teilnehmerin der Bürgerschaftskanzlei Marie-Christine Mirwald

4 - 4 - IV. Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit 7 Personen

5 - 5 - Zu TOP 1 Vor Eintritt in die Beratung verständigten sich die Abgeordneten einvernehmlich darauf, ihre Beratungen zur Selbstbefassungsangelegenheit Sachstandsbericht des Senats zu den Auszubildendenwohnheimen als abgeschlossen zu deklarieren und der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten zunächst über das Ergebnis der Ausschreibung, über den Diskussionsstand der Teilprojektgruppe Wohnraum für Auszubildende, die im Rahmen der Fachkräftestrategie eingesetzt worden sei, und den gegenwärtigen Sachstand zum Thema Berufsförderungswerk (BFW). Das Ergebnis der Ausschreibung sehe folgendermaßen aus: Der Bieter, das Azubiwerk, habe ein Ablehnungsschreiben, das am 28. Juni 2013 versandt worden sei, erhalten und beide Verhandlungstermine seien mit einem einvernehmlichen Protokoll auf beiden Seiten abgeschlossen worden, sodass die Gründe der Ablehnung dem Bieter vollständig transparent seien und hierüber im Kern auch Einvernehmen bestanden habe. Zum Hintergrund der Entwicklung führten sie aus, ausgeschrieben gewesen sei, 50 Plätze in den Bestandsbauten An der Hafenbahn zu realisieren. Der Bieter habe vorgeschlagen, 156 Einheiten in einer ersten Phase aufzubauen und über drei Stufen diese auf 500 aufzustocken. Diese erste Phase hätte bedeutet, zusätzlich einen Neubau realisieren zu müssen. Dieses Vorgehen hätten sie im Rahmen der Ausschreibung auch wenn die Platzzahl deutlich über derjenigen der Ausschreibung gelegen habe noch akzeptiert, in der Folge habe aber der Bieter deutlich gemacht, dass Kapital von Dritten eine Fragestellung aus der Ausschreibung nicht akquiriert werden könnte, solange nicht eine langfristige Nutzung und auch die vollständige Ausbaustufe realisiert werden könnten. Dieser Punkt habe zu der negativen Entscheidung beigetragen, denn solange kein Geld von Dritten hätte fließen können, hätten die Zuschüsse der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) über die Jahre dauerhaft sein müssen. Die Anschubfinanzierung und der jährliche Zuschuss hätten einen Zuschussbedarf von 199 Euro pro Platz und Monat bedeutet. Innerhalb des Verfahrens sei über unterschiedliche Vorstellungen von Betreuungskonzepten diskutiert worden. Es habe zwar Einvernehmen über die Mindestbetreuung in diesen Wohnheimen Ansprechbarkeit einer erwachsenen Person Tag und Nacht hätte gewährleistet werden müssen bestanden, jedoch nicht hinsichtlich der weiteren pädagogischen Betreuung. Allerdings sei nicht dies entscheidungsrelevant gewesen, sondern die Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Fachkräftestrategie sei sodann die Konstituierung der Teilprojektgruppe Wohnen für Auszubildende, die mit dem Unternehmensverband NORD (UV NORD), den beiden Kammern, dem DGB sowie weiteren Fachbehörden konzipiert worden sei, vorgezogen worden. Innerhalb der Gruppe gebe es vier Aufgabenkreise: Ausbildungsplattform, für die ein Relaunch vorbereitet werde. Befragung der Auszubildenden, die am 1. August/1. September 2013 ihre Ausbildung begönnen, in einer Vollerhebung dieses Jahrganges unter externer Beteiligung, mit der gerade die Fragestellungen abgestimmt würden. Liegenschaften der Stadt anschauen; so sei auch die Schulbehörde angesprochen worden, ob es möglich sei Schulgebäude zu nutzen. Der Frage nachzugehen, welche Strukturen und Funktionen es brauche, um Kapital zu sammeln und zu bündeln, zu investieren, um den Betrieb sicherzustellen. Es könne sich hierbei um ein Stiftungsmodell handeln, bei dem alles in einer Hand liege, oder aber, wenn es nicht in einer Hand liege, die Kapitalsammlungsfunktion beispielsweise der Investitions- und Förderband, den Bereich Investitionen und

6 - 6 - Bauen Projektentwicklern und den Bereich Betrieb unterschiedlichen Trägern übergeben. Diese Möglichkeiten seien vorhanden. Zum BFW teilten sie mit, der Verkauf der Objekte sei immer noch nicht realisiert. Es seien zwei Bieter im Gespräch und beide hätten signalisiert, dass sie andere Verwertungsinteressen hätten. Sobald der Bieter ausgewählt sein werde und die Verkaufsentscheidung stehe, werde die BASFI noch einmal an den Bieter herantreten und versuchen, ihn zu überzeugen, der BASFI am Berner Heerweg Wohneinheiten zu vermieten. Dies sei aber, da sich das BFW im Insolvenzverfahren befinde, nicht zuletzt von der Gläubigerentscheidung abhängig. Dadurch jedoch, dass die Tochter, das Berufstrainingszentrum (BTZ), nicht auf das Grundstück in der August-Krogmann-Straße ziehen werde, müssten Verwaltungsteile nicht mehr in das Internatsgebäude ziehen und es ergäben sich neue Handlungsoptionen im Internatsgebäude. Sie hätten mit dem Geschäftsführer des BFW vereinbart, dass er der BASFI die freien und freiwerdenden Plätze anbiete, woraus in absehbarer Zeit 40 bis 50 Plätze für Auszubildende im Internatsgebäude auf dem hinteren Teil an der August- Krogmann-Straße generiert werden könnten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten abschließend, es sei ein Investor an die BASFI herangetreten, der gemeinsam mit der BASFI einen Träger/Betreiber für die 156 Wohneinheiten aussuchen wolle, die zum 1. August 2015 fertiggestellt werden sollten. Die CDU-Abgeordneten fragten vor dem Hintergrund, dass der genannte Zuschuss von 199 Euro auf fünf Jahre berechnet sei, ob sich dieser maßgeblich veränderte, wenn dies über einen längeren Zeitraum liefe. Es habe Bedenken gegen den Standort und die gemeinsame Unterbringung von minderjährigen Auszubildenden und Flüchtlingen oder anderer Gruppen gegeben. Sie wollten in diesem Zusammenhang wissen, ob es Überlegungen zu Alternativstandorten gebe oder nur auf diesen Standort fokussiert werde. Hinsichtlich der Zuschüsse durch Dritte erkundigten sie sich, ob der Staat beispielsweise bei Studentenwohnheimen die Kosten allein trage oder aber es Zuschüsse von Dritten gebe. Auch interessierte sie, ob es richtig sei, dass in der Ausschreibung für den Wohnheimblock des BFW damit geworben werde, dass die Appartements auch als Ferienappartements oder Monteurswohnungen bei einem Übernachtungspreis von 29 Euro genutzt werden könnten. Dies könnte Einfluss nehmen auf den möglichen Kaufpreis bei einem Interessenten, weil damit ein deutlich höherer Preis als bei der Vermietung an Auszubildende erzielbar wäre. Ihre letzte Frage betreffe die Kapazitätsberechnung. Sie wollten wissen, ob Auszubildende aus dem Umland Niedersachsen und Bremen in erste Überlegungen mit eingerechnet würden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten hinsichtlich des Zuschusses in Höhe von 199 Euro, dass dies der Zuschuss unter den Bedingungen der Ausschreibung für fünf Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren fünf Jahren gewesen wäre. Da das Angebot des Bieters wie bereits erwähnt negativ beschieden worden sei, werde ihrerseits der Standort Hafenbahn weder weiterhin diskutiert noch verfolgt. Auch wenn sie in der Kritik gestanden hätten, wollten sie hier betonen, dass eine Realisierung des Konzepts des Bieters inhaltlich durchaus vorstellbar gewesen wäre die Anmutung der Gebäude, die Nutzung von zwei Bestandsobjekten und ein weiterer Neubau hätten einen geschlossenen Kreis ergeben, in dem ein Campusgefühl hätte entwickelt werden können. Hinsichtlich eines anderen Standorts teilten sie mit, dass in der nächsten Woche ein erstes Gespräch mit der Schulbehörde über die eventuelle Nutzung ihrer Liegenschaften und Schulgebäude geführt werde. Die Finanzierungsstruktur des Studierendenwerkes wollten sie, weil sie nicht ganz sicher seien, wie diese funktioniere, ebenso zu Protokoll geben wie die Ausschreibung des BFW, weil ihnen diese nicht präsent sei (siehe Anlage).

7 - 7 - Zur Frage des Bedarfs, der Kapazitäten sei es ihr Anliegen 500 Plätze zügig zu realisieren. Dies sei ihr Maßstab für die kommenden ein, zwei Jahre. Der FDP-Abgeordnete bewertete es ausdrücklich als positiv, dass sich nun etwas bewege, nachdem sie in den letzten beiden Ausschusssitzungen die Vorgehensweise des Senats hart kritisiert hätten. Er habe den Ausführungen entnommen, dass sowohl am Berner Heerweg als auch im Bereich August-Krogmann-Straße die Anmietung zur Lösung des Problems seitens des Senats in Betracht gezogen werde, welches die FDP-Fraktion seinerzeit bereits vorgeschlagen habe. Ihn interessierte, inwieweit die Geschäftsführung des BFW noch Herr des Verfahrens sei und über die Grundstücke verfügen beziehungsweise mit der BASFI oder auch Investoren Vereinbarungen treffen könne. Ergänzend wollte er wissen, ob es flankierend Gespräche mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter gebe. Ausdrücklich begrüßte er, dass der Senat einen privaten Investor habe motivieren können, ein Konzept für ein Wohnheim vorzulegen. Das BFW befinde sich im Insolvenzverfahren in der Eigenverwaltung, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, nichtsdestotrotz müssten finanzielle Entscheidungen dem Gläubigerausschuss vorgelegt werden. Mithin entscheide nicht der Geschäftsführer, wer den Zuschlag für die beiden Gebäude am Berner Heerweg bekomme. Deshalb hätten sie eingangs ausgeführt, sich mit diesem Anliegen dann an den ausgewählten Investor wenden zu wollen. Zusätzlich gebe es jetzt noch diesen Handlungsspielraum bei den Internatsgebäuden, die sie solange nutzen wollten, solange sie es könnten. Über diese Vorgehensweise sei einvernehmlich im Aufsichtsrat diskutiert worden. Der Abgeordnete der GRÜNEN schloss sich den Eingangsausführungen des FDP- Abgeordneten an und bedankte sich ausdrücklich dafür, dass nun Bewegung in die Angelegenheit gekommen sei. Vor dem Hintergrund, dass es eine 24-Stunden-Betreuung vor Ort geben müsse, fragte er, welche Wohnheimgröße sich nach Kostengesichtspunkten empfehle. Zudem interessierte ihn, ob unter 18-Jährige einer besonderen Betreuung bedürften und wie dies im gegebenen Falle aussehe. Des Weiteren interessiere es ihn, ob schon Konkreteres zur weiteren Grundstücksuche berichtet werden könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, 50 Plätze stellten eine schwierige Größe dar. Die Rund-um-die-Uhrbetreuung ziehe vier bis viereinhalb Stellen nach sich, welches circa Euro kosten werde. Hier komme es darauf an, welche Struktur gewählt werde. Erforderlich sei, dass ein Erwachsener, der nicht Pädagoge zu sein brauche, ansprechbar sein müsse. Intern sei zudem diskutiert worden, kleinere Einheiten nicht für Minderjährige zu öffnen, um das Problem zu umgehen und den Gesamtmarkt zu entlasten. Allerdings handele es sich hierbei um eine offene Diskussionslinie. Bei den in den Listen aufgeführten Objekten handele es sich für Investoren um Objekte von 150 bis 300 Wohneinheiten. Sie hielten diese Größenordnung für realistisch, eine Größenordnung von 500 Wohneinheiten hielten sie aus anderen Gründen für schwierig. Allerdings würden sie derzeit alles akquirieren, was ihnen geboten werde. Hinsichtlich anderer Grundstücke würden sie mit dem Immobilienmanagement entsprechende Listen durchgehen und das Immobilienmanagement habe auch aus dem Teilprojekt heraus den Auftrag erhalten, neue Grundstücke mit einzubringen. Gleiches gelte für die Schulbehörde; in dem Falle habe der Schulbau Hamburg eine entsprechende Liste für die Diskussion zur Verfügung gestellt. Mit dieser Vorgehensweise sollten neue Grundstücke akquiriert werden. Auf die Nachfrage der CDU-Abgeordneten, ob die Forderung einer 24-Stunden-Betreuung vom Auszubildendenwerk oder von der BASFI gekommen sei und sich diese lediglich auf die Betreuung minderjähriger Auszubildender oder für alle erstrecke, antworteten die

8 - 8 - Senatsvertreterinnen und-vertreter, dies beziehe sich auf die Betreuung Minderjähriger, auch wenn diese beispielsweise nur einen kleinen Teil ausmachten. Gemäß Paragraf 45 Absatz 2 SGB VIII seien sie mit dem Nachbaramt Familie zu der Auffassung gekommen, dass eine telefonische Erreichbarkeit kein Maßstab sei, sondern dass die persönliche Ansprechbarkeit rund um die Uhr als Mindeststandard gelte, sobald Minderjährige betreut würden. Deshalb gebe es auch diese vorsichtige Diskussion, ob Funktionen ggf. getrennt werden könnten. Darüber hinausgehende Betreuungskonzepte seien nicht gesetzlich fixiert. Sie seien allerdings Teil der Ausschreibung gewesen, weil die BASFI ein entsprechendes Betreuungskonzept für notwendig erachte. Die Unternehmen wünschten sich ebenfalls eine Mittlerfunktion zwischen den Auszubildenden und den Unternehmen und wären durchaus bereit, für eine solche Funktion mit zu bezahlen. Auf die Frage des Abgeordneten der GRÜNEN, welchen Preis die Auszubildenden pro Quadratmeter zu zahlen hätten und wie dies im Vergleich zum Studierendenwerk aussehe, sagten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dies sei durch die Förderrichtlinie der Investitions- und Förderbank vorgegeben. Das Einzelappartement liege bei einer Miete von 220 Euro kalt, 340/350 Euro warm. Die Durchschnittsgröße von m² setze sich aus den Individual- und Gemeinschaftsflächen zusammen, weil immer auch ein Teil Gemeinschaftsräume und Ähnliches mit gefördert werde. Die Richtlinie beziehe sich auf Studierenden- und Auszubildendenwohnungen gleichermaßen; beide Zielgruppen würden erfasst. Die SPD-Abgeordneten schlossen sich den lobenden Worten ihrer Vorredner an; das Thema sei bei der BASFI in den richtigen Händen. Sie seien überzeugt, dass die Analyse der BASFI im Gegensatz zur Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zutreffend und die Betreuung Minderjähriger in jedem Fall erforderlich sei. Zur Befragung der Auszubildenden wollten sie wissen, ob diese in Kooperation mit der Kammer erfolgen werde und wann mit ersten Ergebnissen für eine weitere Bedarfsabschätzung für die nächsten Jahre zu rechnen sei. Die Formulierung der Fragen erfolge in Kooperation mit den Kammern, dem UV NORD und dem DGB, antworteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, damit sich hinterher nicht über die Fragestellungen gestritten werde. Die Befragung werde an den Berufsschulen durchgeführt werden; als Zeitfenster seien zwei Monate nach Beginn des neuen Ausbildungsjahres vorgesehen. Die Auswertung solle dann an Externe vergeben werden die Ausschreibung werde gerade vorbereitet, damit sich keiner Vorwürfen der Einflussnahme ausgesetzt sehe. Die Externen sollten zudem die Fragestellung überprüfen und einen kleinen Pretest machen. Die SPD-Abgeordneten erkundigten sich, ob die Notwendigkeit der Befragung von den Berufsschulen erkannt und auch den Auszubildenden die Sinnhaftigkeit dieser Thematik vor Augen geführt werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter äußerten, diese Thematik berühre die Auszubildenden unmittelbar selbst und insofern werde das Interesse daran sehr groß sein. Das Azubiwerk habe bei seiner Befragung keine Schwierigkeiten gehabt, die nötige Anzahl an Befragten zu erreichen. Der Vorsitzende teilte mit, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen, wenn es Berichtenswertes im weiteren Verlauf der Entwicklung zum Thema Wohnraum für Auszubildende gebe.

9 - 9 - Zu TOP 2 Keine Niederschrift zu den Drucksachen 20/5642 und 20/7413; siehe Bericht an die Bürgerschaft. Die Beratung der Drucksache 20/6746 wird zu gegebener Zeit fortgesetzt. Zu TOP 3 Keine Niederschrift; siehe Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung. Zu TOP 4 Es bestand kein Beratungsbedarf. Hansjörg Schmidt (SPD) Karin Prien (CDU) Marie-Christine Mirwald (Vorsitz) (Schriftführung) (Sachbearbeitung)

10 Anlage Protokollerklärung der Behörde für Wissenschaft und Forschung für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom zum Thema (Selbstbefassung gem. 53 Abs. 2 GO der Hamburgischen Bürgerschaft) Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende durch Schaffung eines Auszubildendenwerks und eines Auszubildendenwohnheims Wie ist die Finanzierungsstruktur des Studierendenwerks? Inwieweit sind Dritte, Private oder die Wirtschaft an der Finanzierung beteiligt? Nach 12 des Gesetzes über das Studierendenwerk Hamburg (StWG) vom dienen zur Finanzierung der Aufgaben des Studierendenwerks (in Klammern werden die relativen Gewichte aus 2012 angegeben) 1. Private Leistungsentgelte (58,7%), 2. Beiträge (20,4%), 3. staatliche Zuwendungen (20,5%), 4. Zuwendungen Dritter (0,4%). Zu 1.: Die privaten Leistungsentgelte umfassen die Entgelte für das Essen, für das Wohnen und für die Kindertagesplätze in den Einrichtungen des Studierendenwerks. Zu 2.: Die Beiträge umfassen den Anteil für das Studierendenwerk, der in den von den Studierenden zu entrichteten Semesterbeiträgen enthalten ist. Zu 3.: Die staatlichen Zuwendungen werden für die in 2 StWG genannten Leistungen gewährt (z.b. für die Hochschulgastronomie, Beratung der Wohnheimträger, Tutorenbetreuung). Außerdem erhält das Studierendenwerk staatliche Zuwendungen in Form von Kapitalkostenzuschüssen und Erbbauzinsaufwendungen sowie für die Kostenerstattung im Bereich der Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Zu 4.: Zuwendungen Dritter erhält das Studierendenwerk von privaten Hochschulen, mit denen das Studierendenwerk entsprechende Kooperationsverträge geschlossen hat und die dann die in Anspruch genommen Leistungen bezahlen müssen. Weitere private Einrichtungen oder die Wirtschaft sind nicht an der Finanzierung des Studierendenwerks beteiligt.

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