Vorsorge und Versicherungen fär die BÅuerin in jedem Alter

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1 obligatorische und freiwillige Versicherungen 1. Vorsorge und Versicherungen fär die BÅuerin in jedem Alter Kommission Frauen in der Landwirtschaft Adrian von GrÄnigen, Versicherungsberatung Verband Thurgauer Landwirtschaft Obligatorisch Krankenkasse mit Unfall AHV / IV Freiwillig Familieneigene ArbeitskrÄfte Taggeldversicherung Vorsorge: InvaliditÅt, Todesfall, Alter Verschiedene Obligatorisch Krankenkasse ohne Unfall AHV / IV / EO Arbeitslosenversicherung UVG BVG Kranken-Taggeld Freiwillig Familienfremde ArbeitskrÄfte Verschiedene Mitarbeitende Familienmitglieder Mitarbeitende Familienmitglieder sind den SelbstÅndigerwerbenden sozialversicherungsrechtlich gleich gestellt Dazu gehçren folgende Personen: Ehefrau SÇhne, TÇchter, Enkel, Eltern, Groseltern SchwiegersÇhne/tÇchter die den Betrieb Ébernehmen Vorsorge bei Krankheit/Unfall Beginn Krankheit/Unfall Vorsorge, Lohnausfall, Lebensunterhalt Lohn 100 % Lohnfortzahlung Arbeitgeber Taggeldversicherung 2. SÅule Private Vorsorge, 3. SÅule 1. SÅule, IV-Rente 3 Tage /30 Tage 12 M onate 24 M onate

2 Vorsorge bei Krankheit/Unfall Beginn Krankheit/Unfall Staatliche Sozialversicherungen AHV IV EO EL BV AVI KV UV FZ/FZL MV FÅr SelbstÄndige wichtig wichtig wichtig wichtig Landw. Vorsorge, Lohnausfall, Lebensunterhalt Lohn oder Bedarf 100% Lohnfortzahlung Arbeitgeber Taggeldversicherung 3 Tage /30 Tage 12 M onate 2. SÅule 1. SÅule, IV-Rente 24 M onate Private Vorsorge, 3. SÅule FÅr Arbeitnehmer wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig FÅr mitarbeitende Familienmitglieder in der Landw. FÅr nicht ErwerbstÄtige wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig Ursachen und A usw irkungen Krank/Verletzt InvaliditÅt Todesfall Alter Das 3-SÅulen System der Vorsorge ZusÅtzliche Leistungen SelbstÅndige 3 3 Heilungskosten Lohnausfall M ehrkosten Lohnausfall Lohnausfall Zusatzkosten Lohnausfall Frem dkapital Hinterlassene Todesfallkapital Lohnausfall Eigenbedarf Obligatorisch nur fär Arbeitnehmer 2 Gewohnter Lebensstandard 2 1 Existenzgrundlage

3 Familie Muster: BedarfsschÅtzung Beispiel 1 Junge Familie mit kleinen Kindern Beispiel 2 Ehepaar ab 50, Kinder sind Erwachsen Fallbeispiel Kritische Auseinandersetzung mit VorschlÅgen Familie Muster: Bedarf bei Ausfall der BÅuerin Frau Alter 32, Kinder Alter 6 und 3 JÅhrliche Kosten Lohn Hausangestellte (ink. Versicherungen) FerienablÇsung InvaliditÅtsbedingte Mehrkosten Einmalige Kosten Behindertengerechter Umbau der Wohnung GrÇsseres Auto Unterschied Taggeld - Rente Wie viel Taggeld versichern? Kurzfristig Taggeld Wartefrist Langfristig IV-Rente Bedarf? Die Kosten einer notwendigen Ersatzkraft méssen versichert werden. Kosten méssen im Schadenfall nachgewiesen werden 30 Tage 730 Tage 64/65 Jahre Praxis bei der Agrisano bis 110 Fr. Taggeld ohne Nachweis

4 Beispiel 1, Rentenberechnung: IV-Rente Beispiel 2 Rentenberechnung: IV-Rente Frau Alter 32, Kinder Alter 6 und 3 Angerechnetes : = Rente gemåss Tabelle Massgebendes Tabellenwert = IV Rente: Kinderrente: ; 2 Kinder = Gesamte Rente: (pro Monat) (pro Jahr) Frau Alter 52, Kinder Alter 26, 23 und 21 Angerechnetes : = Rente gemåss Tabelle Massgebendes Tabellenwert = IV Rente: Gesamte Rente: (pro Monat) (pro Jahr) áberlegungen fär den IV-Fall Wie finanziert sich Lebensunterhalt fär die Familie? Welche zusåtzlichen Kosten fallen an Was passiert mit dem Betrieb? Wie finanziere ich die Altersvorsorge? áberlegungen fär den Todesfall Wie finanziert sich der Lebensunterhalt fär die Hinterlassenen? Welche zusåtzlichen Kosten fallen an Was passiert mit dem Betrieb? Sind familieneigenen Nachfolger vorhanden? Kann ich ihn frei verkaufen Gibt es GewinnansprÉche von Erben? Wie wird das VermÇgen des verstorbenen Aufgeteilt? Wie finanziere ich die Altersvorsorge?

5 áberlegungen fär den Todesfall Beispiel 1, Rente: Hinterlassenenrente Todesfall der BÅuerin: Frau Alter 32, Kinder Alter 6 und 3 JÅhrliche Kosten Lohn Hausangestellte (ink. Versicherungen) FerienablÇsung Einmalige Kosten Abwicklung Todesfall Frau Alter 32, Kinder Alter 6 und 3 Angerechnetes mit Aufwertung um 20% : = Rente gemåss Tabelle Massgebendes Tabellenwert = Witwerr Rente: Kinderrente: ; 2 Kinder = Gesamte Rente: (pro Monat) (pro Jahr) Versicherungs-Check, Beispiel 1 Taggeld InvaliditÅt Todesfall Alter Bedarf Differenz Vorhanden SÅule Bsp. 1: áberlegungen fär den Todesfall Todesfall der Bauer: Mann Alter 35, Kinder Alter 6 und 3 JÅhrliche Kosten: Betrieb wird weitergefährt Lohn Betriebsangestellter (ink. Versicherungen) FerienablÇsung/WochenendablÇsung Lebensunterhalt der Familie ist durch den Betriedsertag mçglich 2. SÅule 1. SÅule Versicherungsberatung-VTL versicherungen@vtgl.ch 20. Kosten: Betrieb wird aufgegeben Lohn Betriebsangestellte fér 2 Jahre RÉckzahlung Fremdkapital Pachtzins reicht fér Steuern und Unterhalt JÅhrliche Kosten fér Lebensunterhalt der Familie

6 Bsp. 2: áberlegungen fär den Todesfall GÄterrecht Errungenschaftsbeteiligung Todesfall der BÅuerin: Frau Alter 52, Kinder sind erwachsen JÅhrliche Kosten Lohn Hausangestellte (ink. Versicherungen) FerienablÇsung Eigengut Errungenschaft Eigengut Einmalige Kosten Abwicklung Todesfall Eigengut à Anteil à Anteil MÇglichkeit mit Ehevertrag Eigengut Eigengut Errungenschaft Eigengut Braucht eine Çffentliche Beurkundung (Notar) Speziell zu beachten im Todesfall Instrumente der Vorsorge Eherecht mit Errungenschaftsbeteiligung Ehevertrag Erbrecht BÅuerliches Bodenrecht Testament Erbvertrag 3a 2a Pensionskasse Gebundene Vorsorge 2b Freiwillige Berufliche Vorsorge 3b Freie Vorsorge

7 Wichtig zu wissen SÅule 2b, 3a Nur mit eigenem AHV- Das VermÇgen gehçrte der einzahlenden Person Im Todesfall: Kapitalzahlung oder Rente an Ehepartner Teilung im Scheidungsfall Keine Bezug des VorsorgevermÇgens ohne Einwilligung des Ehepartners Versicherungsprodukte Verband SÅule 2b Vorsorgeplan A Vorsorgeplan B Vorsorgeplan C Vorsorgeplan D Vorsorgeplan E Leistung abhångig vom SÅule 3a Agro Plan 3a SÅule 3b Invalidenrente Hinterlassenrente = abnehmendes Kapital Todesfallkapital abnehmen ab Alter 40 Todesfallkapital ohne Abnahme Grenzwerte Sozialversicherungen saufteilung im Betrieb AHV-Pflicht (1. SÅule) Einfluss auf Ab 2300 Franken Jahreslohn (pro Arbeitgeber) Pensionskassenpflicht (2. SÅule) Ab Fr. Jahreslohn Oder Fr. Monatslohn, sofern mehr als 3 Monate beschåftigt ohne Aufteilung m it Aufteilung Steuern GÄterrecht Erbrecht AHV, IV, EO

8 Beispiel 1, Modell 1: Abrechnung Ehemann IV Rente Mann: Fr./Monat Fr. /Monat ink. Kinderrente 70'000 60'000 50'000 Ehemann Beispiel 1, Modell 2: steilung IV Rente Mann: Fr./Monat Fr. /Monat ink. Kinderrente Ehemann ' Ehefrau '000 20'000 10'000 Ehefrau IV Rente Frau: Fr./Monat Fr. /Monat ink. Kinderrente IV Rente Frau: Fr./Monat Fr. /Monat ink. Kinderrente Beispiel 1: Zahlenvergleich ohne Teilung mit Teilung Mann Frau Mann Frau IV-Rente IV-Rente Total Todesfallrente Mutterschaft keine Beispiel 2: Familie Muster (ab 50) ohne Teilung Mann: ab 21: Fr. pro Jahr Frau: 21 bis 26: Total Fr. Als Kinder 16 waren, Teilzeitjob mit Fr. fér 5 Jahre Mit Teilung Mann: Ab Heirat um Fr. reduziert Frau: Ab Heirat um hçher

9 Beispiel 2: Zahlenvergleich MÇglicher Status - BeitrÅge ohne Teilung mit Teilung Mann Frau Mann Frau Status AHV BeitrÅge Offiziell keines Nicht erwerbståtig Keine BeitrÅge IV-Rente IV-Rente Total Lohn BÅuerin Mitarbeitendes Familienmitglied Landw. AHV/IV/EO 10.3% keine BeitrÅge AVIG, FLG, (BVG, UVG) Witwenrente keine keine SelbstÅndiges BÅuerin SelbstÅndigerwerbende AHV/IV/EO degressive Beitragsskala, max. 9.7% Mutterschaft Lohn aus GmbH oder AG Arbeitnehmende AHV/IV/EO + BeitrÅge AVIG, FLG, 14.5% AHV, IV, EO, ALV BeitrÅge Arbeitgeber Arbeitnehmer Mitarbeitendes Familienmitglied Landwirtschaft SelbstÅndige AHV 4.2% 4.2% 8.4% 7.8% IV 0.7% 0.7% 1.4% 1.4% EO 0.25% 0.25% 0.5% 0.5% ALV 1.1% 1.1% FLG/FAK 2.0% Auswirkungen auf die AHV/IV/EO BeitrÅge A) keine Aufteilung ( Fr. 60'000.--) AHV-Beitrag Mann 60' x 9.7% = CHF AHV-Beitrag Frau CHF 0.00 AHV-Beitrag ohne Aufteilung CHF B) Lohnausweis Ehefrau (Fr. 20'000.--) AHV-Beitrag Mann 40' x 7.088% = CHF AHV-Beitrag Frau 20' x 10.3% = CHF 2' AHV-Beitrag mit Aufteilung CHF 4' C) Ersparnis durch Aufteilung CHF Total 8.25% 6.25% 10.3% 9.7%

10 Auswirkungen auf die AHV/IV/EO BeitrÅge Sozialer Schutz der BÅuerin A) keine Aufteilung ( Fr. 60'000.--) AHV-Beitrag Mann 60' x 9.7% = CHF AHV-Beitrag Frau CHF 0.00 AHV-Beitrag ohne Aufteilung CHF B) SelbstÅndiges Ehefrau (Fr. 30'000.--) AHV-Beitrag Mann 40' x 7.088% = CHF AHV-Beitrag Frau 20' x 5.348% = CHF AHV-Beitrag mit Aufteilung CHF c) Ersparnis durch Aufteilung CHF Ohne eigenes Mit eigenem Erster Rentenfall Sofern ohne BeitragslÉcken im Minimum die Mindestrente. Erziehungsgutschriften wirken rentenverbessernd Wirkt in der Regel rentenverbessernd Zweiter Rentenfall Zuweisung hat keine Auswirkung da Splitting Zuweisung hat keine Auswirkung da Splitting Vereinfachtes Verfahren fär BÅuerinnen Abrechnung fär AHV, IV, EO, FLG, Steuern Voraussetzungen Maximal Fr. Jahreslohn Gesamte Lohnsumme Personal max Tarife AHV, IV, EO: 10.3 % Quellensteuer: 5% Vorteil: Steueroptimierung Nachteil: korrekte Handhabung nicht einfach MutterschaftsentschÅdigung Voraussetzungen Unterstellung unter die obligatorische Versicherung gemåss AHV wåhrend mindestens 9 Monaten vor der Geburt ErwerbstÅtigkeit wåhrend mindestens 5 Monaten vor der Geburt (AHV-) Zum Zeitpunkt der Geburt erwerbståtig (Angestellt)

11 MutterschaftsentschÅdigung Beispiel: Ein Erwerbseinkommen von CHF 30' gibt Anrecht auf eine MutterschaftsentschÅdigung von CHF / Tag (98 Tage â CHF = CHF 6'370.--) Anforderungen fär Lohndeklaration Arbeitet die Frau im Betrieb mit, kann fär sie jederzeit, wie fär andere Angestellte, ein Lohn bei der AHV deklariert werden. Sozialversicherungsrechtlich gilt sie dann als mitarbeitendes Familienmitglied gemåss FLG. Der Lohn ist mit dem Meldeformular bei der AHV- Ausgleichskasse zu deklarieren und auch in der Buchhaltung entsprechend zu verbuchen Anforderungen fär SelbstÅndigerwerbende Gemeinsame FÄhrung des Betriebes oder eigenverantwortliche FÄhrung eines Betriebszweiges (Teil des Betriebes), unternehmerisches Handeln, offizielles Auftreten Beispiele: Ankauf von Produktionsmitteln Verkauf von Produkten Vollmacht Bankkonto, Zahlungsverkehr abwickeln Mitglied einer Vermarktungsorganisation usw... Direktzahlungsberechtigung muss gepräft werden Anmeldung SelbstÅndigerwerbende Bei Ausgleichskasse Formular zur Anmeldung als SelbstÅndigerwerbende verlangen und einreichen Fragebogen zum Beitragsstatut der Ehegattin auf einem Landwirtschaftsbetrieb ausfällen (siehe Notwendige Massnahmen bei der BetriebsfÄhrung ergreifen (sofern Äberhaupt noch notwendig) Beim Buchhaltungsabschluss die saufteilung vornehmen In der SteuererklÅrung deklariert die BÅuerin ihr aus selbståndiger ErwerbstÅtigkeit entsprechend der beim Buchhaltungs-abschluss vorgenommenen Aufteilung

12 Korrekte Verbuchung Lohn Schlussfolgerungen fär Ehepartner 1. Ohne Lohndeklaration LE EKB PV 2. Mit Lohndeklaration NE LE EKB PV Leistungsverbesserungen und PrÅmieneinsparungen bei AHV und IV unterschiedlich. Finanzielle lohnend ab ca Landw. BÅuerin profitiert von den Leistungen der Mutterschaftsversicherung. Bei HofÄbergabe und der FamiliengrÄndung muss heute dieser Aspekt unbedingt diskutiert werden. Konkrete Situation muss erfasst werden FÄr die Anmeldung als SelbstÅndigerwerbende mässen diverse Voraussetzungen erfällt sein. BÅuerin muss hinter dem Entschluss stehen Schlussfolgerungen fär Konkubinatspaare AHV: ordentliche Pensionierung 1 Partner die ohne Lohn mitarbeiten haben keinen Schutz. Unterkunft und Verpflegung kçnnen als Lohn angerechnet werden ( muss AHV-BeitrÅge bezahlen) Bei Mitarbeit auf dem Betrieb gilt der Partner als familienfremde Arbeitskraft und untersteht allen obligatorischen Versicherungen Frauen mit 64, MÅnner mit 65 Jahren Anspruch muss angemeldet werden Vollrente, wenn ab 21 Jahren keine BeitragslÄcken sind Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften Plafonierung der Renten bei Ehepaaren im Rentenbezug auf 150% der Maximalrente Maximal Fr. pro Monat Maximal Fr. pro Jahr

13 Splitting beim der AHV/IV (2. Rentenfall) Beispiel 2: Familie Muster (Pensionierung) ohne Teilung Mann: vor der Ehe wåhrend der Ehe vor der Ehe wåhrend der Ehe ab 21: Fr. pro Jahr Frau: 21 bis 26: Total Fr. Als Kinder 16 waren, Teilzeitjob mit Fr. fér 5 Jahre à Anteil à Anteil à à Mit Teilung Mann: 49. vor der Ehe à Anteil à vor der Ehe à Anteil Braucht eine Çffentliche Beurkundung (Notar) à 50. Ab Heirat um Fr. reduziert Frau: Ab Heirat um hçher Beispiel 2: Pensionierung AHV-Rente ohne Plafonierung ohne Teilung mit Teilung Mann Frau Mann Frau Ehepaarrente Im Todesfall Mann nach der Pensionierung Im Todesfall Frau nach der Pensionierung Budget nach Pensionierung Ehepaar Einzelperson Wohnung: 12 * / Lebensbedarf: 52 * / Versicherungen Verkehr / Reisen Besondere Auslagen Total Deckung AHV Rente (1. SÅule) ZusÅtzlicher Bedarf

14 Aufbau der Vorsorge (regelmåssig) Vorsorge, was ist das? 500' ' '000 Kumulierter Zins Sparen: 8000 Fr. pro Jahr Zins 2% Kumulierte Einzahlung 3 200' '000 - Alter '000 8'000 Einzahlung 6'000 4'000 2'000 - A Versicherungsberatung VTL Telefon Unser Team 55. Daniel Keller Versicherungsberater Adrian von GrÄnigen Versicherungsberater Leiter Regionalstelle Eugen Eberle Versicherungsberater Irene Klampfer Administration (Teilzeit) 14

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