Was kann ich tun, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird?

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1 BERUF UND FAMILIE: BESCHÄFTIGTE MIT PFLEGEBEDÜRFTIGEN ANGEHÖRIGEN Was kann ich tun, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird? Erste Informationen

2 Inhaltsverzeichnis Impressum Herausgeber Universitätsklinikum Münster Stabsstelle Unternehmenskommunikation Albert-Schweitzer-Campus 1, Münster T F UKMPressestelle@ukmuenster.de 1. Ein Familienmitglied wird pflegebedürftig, was nun? 5 2. Mein Familienmitglied ist zurzeit noch im Krankenhaus. Was muss ich tun? Wer ist mein Ansprechpartner? 7 3. Mein pflegebedürftiges Familienmitglied ist zu Hause. 8 Was muss ich tun? Wen kann ich ansprechen? 4. Beantragung einer Pflegestufe Beantragung von Hilfsmitteln 11 Redaktion Karina Kuschewski, Jutta Matuschek, Jessica Upritchard, Dr. Béatrice Mohar Gestaltung GUCC grafik & film, Münster Druck Erdnuß Druck, Sendenhorst Fotos istockphoto.com: S. 1: Daniel Laflor; S. 4: Abel Mitja Varela; S. 5: kristian sekulic; S. 7: Neustockimages; S. 8/16: Jacob Wackerhausen; S. 9: Susan H. Smith; S. 10: Mary Hope; S. 12: stocknshares; S. 15: Alexander Raths Stand Oktober 2011 Auflage 200 Stück 6. Wohnraumanpassung Verhinderungspflege Hausnotrufsysteme Wie finde ich einen guten Altenheim- oder Pflegeplatz? 13 Was sollte ich beachten? 10. Wer übernimmt die Kosten? Wenn ich die Pflege selbst übernehme, wie bin ich abgesichert? Unterstützt mich mein Arbeitgeber bei der Pflege? 17 Informationen zum Pflegezeitgesetz 13. Adressen 18 3

3 1. Ein Familienmitglied wird pflegebedürftig, was nun? Vielfach ist die Tatsache, dass ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, für die Familie eine Situation, in der sie sich zunächst einmal überfordert fühlt. Diese Informationsbroschüre soll dazu beitragen, dass für die ersten Schritte Orientierung gegeben wird und die Betroffenen erfahren, wo und von wem sie Hilfe erwarten können. Jeder von uns kann von heute auf morgen in die Lage kommen, sich um die Organisation von Pflege für Angehörige kümmern zu müssen, seien es die Eltern, Geschwister oder Kinder. Oft treten solche Situationen ein, ohne dass man sich darauf vorbereitet hat. Es lohnt sich daher sich auch ohne konkreten Anlass frühzeitig mit dem Thema Pflege eines Familienmitgliedes auseinander zu setzen. Meist muss die Entscheidung Pflege ich mein Familienmitglied zu Hause oder benötige ich einen Platz in einem Pflegeheim/Altenheim? sehr kurzfristig gefällt werden. Angehörige fühlen sich in dieser Situation oft überfordert. Eine derart grundsätzliche Entscheidung unter Druck zu fällen, ist schwierig. Für Angehörige kann es wichtig sein, einem pflegebedürftigen Familienmitglied den Verbleib im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Die Übernahme einer (Dauer-)Pflege des Familienmitglieds kann andererseits aber auch große Einschränkungen im familiären Leben bedeuten. Die Berufstätigkeit beider Ehepartner oder andere Lebenspläne können Hindernisse für die Pflege eines Familienmitgliedes zu Hause darstellen. Gleichzeitig sind manchmal die Erwartungen von Außenstehenden vor allem von Familienangehörigen, die nicht am Ort wohnen sehr hoch. Um Ihnen eine Entscheidungshilfe in einer solchen Situation zu geben, wollen wir Ihnen vorab die unterschiedlichen Möglichkeiten und Handlungsschritte vorstellen. Beachten Sie bitte, dass dies nur erste Anregungen für eine gute Entscheidung sein können. Eine Übersicht über wichtige Adressen finden Sie im Anhang. 4 5

4 2. Mein Familienmitglied ist zurzeit noch im Krankenhaus. Was muss ich tun? Wer ist mein Ansprechpartner? Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin Ihres Familienmitgliedes wird Ihnen oft kurzfristig mitteilen, dass in Kürze die Entlassung aus dem Krankenhaus vorgesehen ist, welche Hilfe Ihr Familienmitglied zukünftig benötigen wird und ob sein Zustand und die vorliegenden Diagnosen eine Pflege im häuslichen Umfeld erlauben. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit dem Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses oder mit der Pflegekraft, die für das Case- Management zuständig ist, auf. Dort erhalten Sie Beratung und Hilfe bei: der Suche nach einem Pflegedienst, der Sie bei der Pflege zuhause unterstützt. Für die Übernahme der Pflegekosten durch die Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. der Vermittlung einer eventuell nötigen Rehabilitationsmaßnahme ( Kur ). In den meisten Fällen wird die Reha-Maßnahme bereits vom Krankenhaus beantragt. der Suche nach einem Pflegeplatz. Die Beratenden kennen meist die örtlichen Bedingungen gut. Falls von Seiten der Klinik auf eine schnelle Entlassung gedrängt wird, kann auch von dort die Vermittlung in eine Kurzzeitpflege organisiert werden. Dies bedeutet, dass Ihr Familienmitglied für einen befristeten Zeitraum in eine entsprechende Einrichtung aufgenommen wird, bis ein Platz auf Dauer gefunden ist oder die häuslichen Bedingungen für eine Pflege zu Hause geschaffen wurden. 6 7

5 3. Mein pflegebedürftiges Familienmitglied ist zu Hause. Was muss ich tun? Wen kann ich ansprechen? Erster Ansprechpartner sollte in diesem Fall der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin Ihres Familienmitgliedes sein, der/die Ihnen mit seiner Zustimmung Auskunft gibt, welche Anforderungen an die Pflege gestellt werden und ob diese überhaupt durch die Familie geleistet werden kann. Danach muss überlegt werden, wer in Zukunft die Pflege übernehmen kann und soll. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass Angehörige die Pflege nur übernehmen sollten, wenn sie es selbst wollen und sich auch dazu in der Lage fühlen. Falls Ihr Familienmitglied noch in seiner eigenen Wohnung lebt, ist durch eine gute Organisation der Pflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung in enger Absprache zwischen Familie und Pflegedienst oft ein Verbleib im häuslichen Umfeld möglich. Wohnt die pflegebedürftige Person bei ihrer Familie oder soll sie dort in Zukunft wohnen, können auch Zwischenformen gefunden werden, wie die Betreuung tagsüber durch die ambulante Tagespflege und abends wieder durch die Familie. Dies bietet sich an, um beispielsweise die Berufstätigkeit der pflegenden Angehörigen weiter zu ermöglichen. Wird die Pflege komplett durch die Familie übernommen, sollte trotzdem Kontakt zu einem Pflegedienst aufgenommen werden, damit in Notfällen Unterstützung für die Familie vorhanden ist, z.b. bei Erkrankung der Pflegeperson. Durch die Krankenkassen werden Kurse angeboten, in denen erlernt werden kann, wie man sein Familienmitglied den Erfordernissen entsprechend pflegt. 8 9

6 4. Beantragung einer Pflegestufe Die Finanzierung von Pflegeleistungen erfolgt durch die Pflegekasse (= Krankenkasse) des pflegebedürftigen Familienmitgliedes. Zu diesem Zweck muss dort eine Pflegestufe beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie bei der Krankenkasse des zu Pflegenden. Die Höhe des Pflegegeldes beträgt zurzeit (Stand Oktober 2011) bei Pflege durch Angehörige oder andere Personen bei Pflegestufe bei Pflegestufe bei Pflegestufe 3 685, bei Pflegeleistungen durch einen professionellen Pflegedienst bei Pflegestufe bei Pflegestufe bei Pflegestufe , in Härtefällen bis Die Leistungen können auch kombiniert werden, d.h. wenn die Pflege nicht allein durch Angehörige geleistet werden kann, können Teile durch einen Pflegedienst übernommen werden. Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt durch Gutachter der Pflegekasse. Die beauftragten Gutachter suchen die pflegebedürftige Person zu diesem Zweck auf und befragen sie zu ihren verbliebenen Fähigkeiten in der Bewältigung des Alltags. Gutachter sind verpflichtet ihren Besuch anzumelden. Als Angehöriger/Angehörige sollten Sie bei diesem Termin auf alle Fälle dabei sein. Dies ist besonders wichtig bei Pflegebedürftigen mit (beginnender) Demenz, bei denen die Einschätzung ihrer tatsächlich verbliebenen Fähigkeiten für Außenstehende oft schwierig ist. Als Vorbereitung auf dieses Gespräch kann ein Pflegetagebuch nützlich sein, in dem vermerkt ist, wie viel Zeit für die Pflege des Familienmitgliedes aufgewendet werden muss. Nach der Überprüfung durch die Gutachter erhält die pflegebedürftige Person einen Bescheid über die Einstufung in die Pflegestufe. Wenn Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit das Pflegegutachten anzufordern. Dieses Pflegegutachten sollten Sie mit einer Fachkraft durchsehen, z.b. mit einer örtlichen Pflegeberatungsstelle und danach entscheiden, ob es sinnvoll ist, gegen das Gutachten Widerspruch einzulegen. Beachten Sie dabei entsprechende Fristen im Bescheid. 5. Beantragung von Hilfsmitteln Benötigen Sie für die Pflege Ihres Familienmitgliedes Hilfsmittel, trägt je nach Art des benötigten Hilfsmittels die Krankenkasse oder die Pflegekasse die Kosten. Voraussetzung ist die eine Verordnung des behandelnden Arztes

7 8. Hausnotrufsysteme Ältere Menschen, die allein leben oder tagsüber viel allein sind, können durch ein Hausnotrufgerät im Notfall Hilfe herbeirufen. Ein Hausnotrufsystem wird von der Pflegekasse finanziell unterstützt, wenn eine Pflegestufe vorliegt. 9. Wie finde ich einen guten Altenheim- oder Pflegeplatz? Was sollte ich beachten? 6. Wohnraumanpassung Jeder Mensch möchte so lange wie möglich in seiner eigenen Wohnung leben. Manchmal jedoch gibt es Hindernisse. Infolge von Alter, Krankheit oder Behinderung kann die bisherige Wohnung, z.b. aufgrund baulicher Voraussetzungen, Probleme bereiten. Die meisten Wohnungen lassen sich an die veränderten Bedürfnisse anpassen. Hierbei berät Sie u.a. die Wohnraumberatung beim Informationsbüro Pflege der Stadt Münster. Wohnberatungsstellen kennen sich auch mit den technischen Hilfsmitteln aus, die die Pflege erleichtern können. Wohnumfeldverbesserungen werden von der Pflegekasse bezuschusst. Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie Verbindlichkeiten eingehen. 7. Verhinderungspflege Wenn Sie Ihr Familienmitglied üblicherweise selbst pflegen, aber vorübergehend (z.b. bei eigener Erkrankung oder auch bei Urlaub) in der Pflege verhindert sind, zahlt die Pflegekasse bis zu für längstens 4 Wochen pro Kalenderjahr für sogenannte Verhinderungspflege. Hilfreich ist es, sich zunächst auf dem Pflege-Markt der Stadt, in dem der Betroffene lebt, zu orientieren. In Münster bietet sich dafür das Informationsbüro Pflege an, dem eine Übersicht über freie Plätze vorliegt. Tipps für Ihre Entscheidung: Fragen Sie bei Freunden und Nachbarn, welche Erfahrungen diese mit Pflegeheimen am Ort gemacht haben. Empfehlungen Anderer bringen oft mehr als ein erster Besichtigungseindruck. Sehen Sie sich möglichst gemeinsam mit Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied das Haus vorher genau an und sprechen Sie mit der Heimleitung. Erkundigen Sie sich bei der Heimleitung, in welchem Umfang die zukünftigen Bewohner eigene Möbelstücke und wenn erwünscht auch Haustiere mitbringen können. Wie ist der Personalschlüssel der Einrichtung? Inwieweit wird auf die Wünsche der Bewohner Rücksicht genommen? Erkundigen Sie sich nach bereits begutachteten Qualitätsstandards (sog. Pflege-TÜV ) Gehen Sie nach dem Gespräch mit der Heimleitung alleine durch das Haus und sprechen Sie die Bewohnerinnen und Bewohner an. Ein gut geführtes Alten- oder Pflegeheim hat nichts zu verbergen

8 10. Wer übernimmt die Kosten eines Altenheimoder Pflegeplatzes? Wenn eigenes Einkommen und Pflegegeld ausreichen, müssen die Kosten für einen Platz davon bestritten werden. Sollten die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, trägt das Sozialamt vorerst die Restkosten. Unterhaltsverpflichtet sind in diesem Fall aber auch die Angehörigen in gerader Linie. Das Sozialamt schreibt die Angehörigen mit der Aufforderung an, ihre Einkünfte offen zu legen. Sie sind verpflichtet, dies zu tun. Das Vermögen der pflegebedürftigen Person wird ebenfalls zu bestimmten Teilen herangezogen. Das geschützte Vermögen beträgt Darüber hinaus gehendes Vermögen wird zur Finanzierung der Heimkosten eingesetzt. Wichtig: Schenkungen des pflegebedürftigen Familienmitgliedes an die Angehörigen, z.b. Hausüberschreibungen werden rückgängig gemacht, wenn sie weniger als 10 Jahre zurückliegen. Sonderregelungen für Ehepartner: Wegen einer Heimunterbringung des Ehepartners darf der noch in der Wohnung/im Haus lebende Partner/die Partnerin nicht sozialhilfebedürftig werden. Deshalb sind die Einkommenssätze, die zugestanden werden, verhältnismäßig hoch. Der Ehepartner/die Ehepartnerin kann z.b. nicht gezwungen werden, aus einem Haus angemessener Größe auszuziehen. Außerdem muss der Partner/die Partnerin in der Lage sein, vom verbleibenden Einkommen zu leben. Wichtig: Die Sozialämter haben Beratungspflicht. Es empfiehlt sich aber, sich auch noch anderweitig beraten zu lassen, z.b. beim Informationsbüro Pflege, bei Selbsthilfegruppen oder durch eine Rechtsanwaltskanzlei (Schwerpunkt Sozialrecht)

9 11. Wenn ich die Pflege selbst übernehme, wie bin ich dann abgesichert? 12. Unterstützt mich mein Arbeitgeber bei der Pflege? Informationen zum Pflegezeitgesetz Wenn Sie wegen der Pflege Ihres Familienmitgliedes Ihren Arbeitsplatz aufgeben oder Ihre Arbeitszeit reduzieren, dann sollten Sie bei der Pflegekasse Ihres Familienmitgliedes die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen beantragen, damit durch die Pflege keine späteren Rentenlücken entstehen. Pflegende sind gesetzlich unfallversichert. Bitte informieren Sie sich bei der Pflegekasse. Ziel des Pflegezeitgesetzes ist es, Beschäftigten die Möglichkeiten zu eröffnen, für die Pflege von nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu sorgen. Als nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes gelten: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder. Die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege soll mit dem Gesetz gefördert werden. Beschäftigte haben das Recht, der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für ein pflegebedürftiges Familienmitglied in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung kurzfristig selbst sicherzustellen. Dem Arbeitgeber ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Darüber hinaus sind Beschäftigte von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie ein pflegebedürftiges Familienmitglied in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Die Pflegezeit für jedes pflegebedürftige nahe Familienmitglied beträgt längstens 6 Monate. Die Vergütung aus dem Arbeitsverhältnis wird in dieser Zeit entsprechend dem Grad der Freistellung gekürzt. Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder der Pflegezeit nicht kündigen

10 Adressen Beratungsmöglichkeiten am UKM Personalangelegenheiten und Beantragung von Pflegezeit Info-Point Büro: Geschäftsbereich Personal Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5 T , F Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch von Uhr Donnerstag von Uhr Allgemeine Information und Beratung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege FamilienServiceBüro Zentralklinikum, Ebene 04 Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A Münster T , F Familienservicebuero@ukmuenster.de Beratungszeiten: Dienstag von Uhr und Freitag von Uhr Unterstützung bei betrieblich oder privat schwierigen Situationen AMSD Betriebliche Sozialberatung Domagkstr. 28, Münster T , F Jutta.Matuschek@ukmuenster.de Beratung nach Vereinbarung. Pflegeberatungsstellen in Münster und Umgebung Münster Informationsbüro Pflege Gasselstiege 13, Münster T AOK Münster Königsstr. 18/20, Münster T Kreis Coesfeld Zentrale Pflegeberatung Friedrich-Ebert-Str. 7, Coesfeld T /-21 Kreis Steinfurt Gesundheitsamt Tecklenburger Str. 10, Steinfurt T Kreis Warendorf Pflege- und Wohnberatung Waldenburger Str. 2, Warendorf T Stadt Münster Informationen für Senioren: Sozialamt der Stadt Münster, Hafenstraße 8, Münster T MIKS Münsteraner Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfe Hafenweg 6-8, Münster T (vermittelt Kontakt zur Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige) (Portal mit vielen Adressen) (berät zu Fragen von Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege) (Webseite zum Themenkreis Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen) (Bundesgesundheitsministerium Bürgertelefon zur Pflegeversicherung) T Landesstelle Pflegende Angehörige Friesenring 32, Münster T (sehr gute Broschüre: 22 Fragen zum Thema Häusliche Pflege und Flyer zum Thema Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege ) und gebührenfreies Service-Telefon: T Veröffentlichung der Pflegenoten Seit dem 1. Dezember 2009 werden die Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und ambulanten Diensten in sogenannten Transparenzbereichen im Internet veröffentlicht und an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim oder Pflegedienst ausgehängt. (AOK) (BKK) (Knappschaft, LSV, IKK) (VDEK Verband der Ersatzkassen)

11 Universitätsklinikum Münster AMSD Betriebliche Sozialberatung Domagkstr Münster T F Jutta.Matuschek@ukmuenster.de

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