Eine Steuerreform, die das Wort Reform nicht verdient

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2 Ausgabe 36 Seite 2 CLEVER STEUERN - DAS KANZLEIMAGAZIN TOPTHEMEN & EDITORIAL Sommer 2015 EDITORIAL STEUERREFORM 2015/2016 Eine Steuerreform, die das Wort Reform nicht verdient Liebe LeserInnen! Sommerliche Temperaturen, zwei Wochen Vorgeschmack auf Urlaubsstimmung - zumindest die beiden Wochen bis zur (durch langatmige Verhandlungen und der erst mit 16. Juni 2015 anberaumten Regierungsvorlage) deutlich verspäteten Drucklegung der neuesten Ausgabe unseres Kanzleimagazins sorgten wenigstens im Bezug auf das Wetter für Sonne und Wärme für das Gemüt. Besagte Regierungsvorlage selbst kann man hingegen bestenfalls als irgendwie lauwarm bezeichnen. Blickt man auf Fakten und Zahlenspiele der vorläufigen Endfassung, so wird schnell offenbar, dass es sich um einen politischen Hoffnungskauf ohne wirtschaftspolitische Anreize handelt. Zudem drohen - Stichwort Konteneinsicht - weitere massive Eingriffe in, wenn nicht sogar die Abschaffung von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre. Bei der Registrierkassenverordnung umgeht man die Versäumnisse von exakten Vorgaben damit, jedem Unternehmer die Möglichkeit einer Beantragung eines Feststellungsbescheids für sein Gerät frei zu stellen, usw. und so fort. Betrachtet man das gesamte Paket also nüchtern, so gilt wieder einmal der für leidgeprüfte Steuerpflichtige bestens bekannte Grundsatz, dass eine Hand kräftig zahlen muss, damit die andere Hand ein klein wenig erhält. Aber mal ehrlich - konnte man bei dieser Reform etwas anderes erwarten? Dass Sie nun die neueste Ausgabe unseres Kanzleimagazins erneut erst mit etwas mehr als zwei Wochen Verspätung vor Ihnen liegen haben, liegt am Umstand, dass die Regierungsparteien erst am 16. Juni 2015 die Regierungsvorlage zur Steuerreform 2015/2016 beschlossen haben und wir bei der Erstellung unserer ubli ation auf die zumindest vorläu ge Endfassung warten mussten. Tatsächlich kam es gegenüber dem im März 2015 präsentierten Ministerratsvortrag zu einigen Änderungen, Nachbesserungen oder Detailerläuterungen auf die wir natürlich eingehen werden. Dennoch muss auch vorweg explizit darauf verwiesen werden, dass sich einige Kernpunkte, wie etwa die Registrierkassenverordnung hier liegen noch immer keine sicherheits- technischen Vorgaben und Spezi kationen vor oder die hei diskutierte und fragwürdige Konteneinsicht zur Umsetzung ist eine Verfassungsmehrheit n tig, die zumindest absichtsmä ig am 1. Juni mit drei arteien erreicht wurde noch immer in Schwebe be nden. Bei Themen wie diesen werden frühestens die Eingabe im Nationalrat (am 8. oder. Juli 2015 sowie die Behandlung und Verabschiedung im Bundesrat (am 2. Juli 2015 endgültige Rechtssicherheit und Ergebnisse zeitigen. Wir werden Sie daher dahingehend mittels Updates auf unserer Webseite beziehungsweise in der Herbst-Ausgabe dieses Magazins umfassend informieren und auf dem neuesten Wissensstand halten. Bevor wir nun also in medias res gehen, sei noch analytisch und fachlich objektiv erwähnt, dass auch diese Steuerreform das Wörtchen Reform eigentlich nicht verdient und dass man eher von einer Mogelpackung bei der eine Hand empfängt, was die andere mehr als ausgibt, sprechen sollte. Echte Reformen wurden verabsäumt oder schlicht negiert und ein Hoffnungskauf betrieben! Egal, Kopf hoch und munter voran! Ich wünsche Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern jedenfalls im Namen der Kanzlei strahlende, erholsame und wärmende Urlaubstage, einen rundum tollen Sommer, sowie jede Menge Erfolg im laufenden Geschäftsjahr Mag Ursula Plachetka

3 Ausgabe 36 CLEVER STEUERN - DAS KANZLEIMAGAZIN Sommer 2015 STEUERREFORM 2015 / 2016 Seite 3 LOHN- UND EINKOMMENSSTEUER, + SOZIALVERSICHERUNG Rückerstattung für Kleinverdiener, Entlastung mittels Steuertarifstufen und Absetzbeträgen Die Regierungsvorlage und die beiden beschließenden Regierungsparteien legen beim publikumswirksamen medialen Verkauf der Reform einen großen Wert auf für fast jedermann spürbare Entlastungen (per 1. Januar 2016, sofern nicht anders erwähnt!). Vollmundig wird dabei öffentlich von bis zu 1.000,- Euro jährlich zusätzlich verbleiben und in Sachen Umwegrentabilität sodann in einen erhöhten Konsum (und somit Steuer- Blicken wir also gemeinsam auf die Kernpunkte und somit auf den nun geltenden aktuellen Stand laut Regierungsvorlage: 110,-Euro) betragen. Die Erstattung soll mittels Verdopplung auf 220,- Euro p.a. teilweise auch bereits für das Jahr 2015 vorgezogen werden. Bei Pendlern erhöht sich dieser Betrag auf 500,- Euro per anno. Kleinrentner erhalten Anspruch auf eine Steuergutschrift in der Höhe von 50% der SV-Beiträge (maximal 110,- Euro), für 2015 beträgt die SV-Rückerstattung Neu maximal 55,- Euro. Ausgenommen davon sind Pensionisten, die bereits eine Ausgleichszulage zur Mindestpension beziehen. Bei selbstständigen Landwirten wird es übrigens eine ähnliche Regelung geben wobei dort die Rückzahlung an der Anhebung der Höhe des Einheitswertes gekoppelt sein wird. Negativsteuer für Kleinverdiener mittels erhöhter Steuergutschrift Prominentester Punkt der gesamten Steuerreform ist zweifelsohne die Neueinführung von sechs statt bisher drei Steuertarifstufen, die zur Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen angedacht wurde. Dabei wurde gegenüber dem bereits bekannten Ministerratsvortrag nichts geändert. Die neuen sechs Stufen nochmals im Überblick: bis einschließlich ,- Euro p.a. ist keine Einkommenssteuer fällig; von ,01 Euro bis einschließlich ,- Euro p.a. beträgt der Einkommenssteuersatz 25 %. von ,01 Euro bis einschließlich ,- Euro p.a. beträgt der Einkommenssteuersatz 35 %; von ,01 Euro bis einschließlich ,- Euro p.a. beträgt der Einkommenssteuersatz 42 %. von ,01 Euro bis einschließlich ,- Euro p.a. beträgt der Einkommenssteuersatz 48 %; von ,01 Euro bis einschließlich eine Million Euro p.a. beträgt der Einkommenssteuersatz 50 %. Noch ein Zuckerl für Geringverdiener Der Verkehrsabsetzbetrag für gering verdienende Pendler (bis ,- Euro p.a.) erhöht sich auf 690,- Euro p.a. Bis zu einem Jahreseinkommen von ,- Euro reduziert sich dieser betrag einschleifend auf 400,- Euro p.a wobei Pendlerzuschlag bzw. -ausgleichsbetrag entfallen. Weitere allgemeine Entlastungen Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird im Verkehrsabsetzbetrag integriert und von bislang 345,- Euro auf 400,- Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag wird auf 440,- Euro pro Kind (bislang 220,- Euro) verdoppelt. Beim Vorliegen eines Splittings erhöht sich dieser Betrag von bislang 132,- Euro auf 300,- Euro. Zudem beträgt der Steuersatz für Einkommenssteile über 1 Million Euro p.a. für den Zeitraum der Kalenderjahre 2016 bis einschließlich 2020 den Prozentsatz von 55%. Negativsteuer für Kleinverdiener Künftig wird die vom Finanzamt ausgeschüttete Negativsteuer als Sozialversicherung-Rückerstattung bezeichnet! Sie wird für Kleinstverdiener, die keine Einkommenssteuer zahlen, auf 50% (bisher 10%) der SV- Beiträge erhöht und maximal 400,- Euro p.a. (bislang

4 Ausgabe 36 Seite 4 CLEVER STEUERN - DAS KANZLEIMAGAZIN Sommer 2015 STEUERREFORM 2015 / 2016 Änderungen im Bereich der Lohnsteuer Die Bemessungsgrundlagen und Befreiungen im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung werden harmonisiert (z.b. Lohnsteuerfreiheit für Jubiläumsgeschenke bis zu 186,- Euro). Die Beitragsgruppen der SV werden deutlich reduziert (u.a. Angleichung der Beitragssätze für Arbeiter & Angestellte in der Krankenversicherung) Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung (inklusive präventiver Leistungen) werden lohnsteuerfrei. Mitarbeiterrabatte für Gruppen von Arbeitnehmern bis zu 20% des Letztverbraucherpreises bleiben als Freigrenze steuerfrei. Bei Übersteigung gewährter Rabatte pro Mitarbeiter über 20% bleiben diese bis 1.000,- Euro steuerfrei. Der Arbeitgeber hat sämtliche gewährte Rabatte die 20% übersteigen pro Kalenderjahr aufzuzeichnen. Neu: Die Begünstigung kommt auch zur Anwendung, wenn der Rabatt nicht unmittelbar vom Arbeitgeber, sondern einem verbundenen Konzernunternehmen gewährt wird. Reiseaufwandsentschädigungen (Taggelder, Nächtigungsgelder & Kilometergelder) für Betriebsräte und Personalvertreter werden steuerfrei. Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird von derzeit 1.460,- Euro auf 3.000,- Euro angehoben. Plus: Die Arbeitnehmerveranlagung wird antrags- und bis Ende Juni des Folgejahres keine Veranlagung durchgeführt wurde und sich eine Steuergutschrift ergibt, muss das Finanzamt von Amts wegen eine an- muss dazu ein Girokonto bekannt geben. Negative Änderungen in diesem Segment strichen, die Steuerbefreiung von Haustrunk im Braugewerbe wird aufgehoben. Die Steuerbefreiung von geldwerten Vorteilen aus unentgeltlicher oder verbilligter Beförderung eigener Arbeitnehmer und deren Angehörigen bei Beförderungsunternehmen entfällt. VORSTEUER - ANREIZ FÜR ELEKTROFAHRZEUGE Steuerzuckerl bei Firmen-Kfz & Sachbezug Ab 1. Januar 2016 kann die auf die Anschaffung von reinen Elektroautos (ein CO2 Ausstoß gleich Null) entfallende Vorsteuer bei der Finanz im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden: Aber dabei bitte beachten: Beträgt der Anschaffungspreis des Fahrzeuges mehr als ,00 Euro (gleichbedeutend mit der doppelten Luxustangente) dann kann für dieses Fahrzeug keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei einem Anschaffungspreis zwischen ,- Euro und ,99 Euro kommt es zu einer sogenannten Eigenverbrauchsbesteuerung. Aliquot bis zu 50% der Vorsteuer muss dann wieder im Zuge der laufenden Umsatzsteuer dem Finanzamt zurückgezahlt werden. Thema Sachbezüge Beträgt der CO2 Ausstoß eines Fahrzeuges ab 01. Januar 2016 mehr als 130 mg, dann erhöht sich der Sachbezugswert von 1,5% auf 2% vom Anschaffungswert (=Neupreis bzw. ehemaliger Listenpreis bei Gebrauchtfahrzeugen) des Fahrzeuges. Dieser Wert soll in den nächsten Jahren schrittweise abgesenkt werden, wobei bei Neuanschaffung des Fahrzeuges im Jahr 2016 und bei Unterschreiten der Grenze von 130mg für dieses Fahrzeug der alte Sachbezugswert bleiben soll, egal ob die neuen jährlichen Grenzen in Zukunft überschritten werden, oder nicht. Tipp: Das Fahrtenbuchschreiben zahlt sich in den nächsten Jahren deutlich mehr aus, da man durch Nachweis einer privaten Kilometerfahrleistung von unter 500 km pro Monat in den Genuss des halben Sachbezuges, somit 1% bei einem Ausstoß von über 130 mg bzw. nach wie vor von 0,75% bei Unterschreiten von 130 mg kommt. HINWEIS Vorlagen und umfangreiche Broschüren zu diesem Thema liegen in unserer Kanzlei auf. Sie stehen Ihnen auch per Download auf unserer Homepage unter Service/Vorlagen zur Verfügung.

5 CLEVER STEUERN - DAS KANZLEIMAGAZIN Sommer 2015 Ausgabe 36 STEUERREFORM 2015 / 2016 Seite 5 DIE GEGENFINANZIERUNG DER NEUEN STEUERREFORM Bekämpfung von Steuer- & Sozialbetrug ist weiterhin Kernpunkt der Gegenfinanzierung Wie in unserer detaillierten Übersicht über die geplanten Eckdaten der Steuerreform in der letzten Ausgabe unseres Kanzleimagazins, so steht auch nach Analyse der aktuellen Regierungsvorlage die Frage Antwort darauf sind wohl endgültig weder tiefgreifende, langfristige Reformen oder Einsparungen, sondern ein hoffnungsfrohes Sammelsurium an Wunscherträgen und Griffe in die Börsen, um viele der im Füllhorn be- Bei den Wunscherträgen stehen die Steuerbetrugsbekämpfung sowie die Sozialbetrugsbekämpfung im Mittelpunkt des Aktionismus (siehe Kanzleimagazin ternehmen, da angenommen wird, dass unversteuerte Regierung und der Finanz noch immer nicht gelungen, einen einheitlichen technischen Standard der Aufzeich- - Antrag auf einen Feststellungsbescheid hinsichtlich der Manipulationssicherheit seines bestehenden oder neu erworbenen elektronischen Aufzeichnungsgeräts bean- Einige kleine Änderungen gab es denn doch: - verfügen, können die Aufzeichnungssicherheit mittels Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamts ohne Verwendung einer Signaturerstellungseinheit be- Erneuter Hinweis: Für die Anschaffung einer Registrierkasse wird eine Prämie von 200,00 Euro ausbezahlt und die Aufwendungen bis zu 2.000,- Euro können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden. mutiert ein Eckpunkt, der einen schweren Eingriff in Update: Am 18. Juni einigten sich drei Parteien (notwendige Verfassungsmehrheit!) auf die Kontoöffnung Neu! Künftig wird der Finanz also im regulären Abgabe- - sondern auch der Chef des Finanzamtes (Vier-Augen- le auszuschließen, ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung - Kriterien (also handelt es sich um eine regelrechte Far- Neu ist auch die Verschärfung der Regeln im Fi- - sicht ohne Richter erfolgen durfte, so gilt künftig das Neu in der Regierungsvorlage ist eine Regelung - - Ebenfalls neu wurde die Möglichkeit verankert, FinanzOnline abfragen kann, ob und welche betreffen-

6 Ausgabe 36 Seite 6 CLEVER STEUERN - DAS KANZLEIMAGAZIN Sommer 2015 STEUERREFORM 2015 / 2016 DIE GEGENFINANZIERUNG DER NEUEN STEUERREFORM II Bitte noch etwas mehr Kohle zur Refinanzierung! zuvor werfen wir ausschließlich einen Blick auf Ände- Erhöhung der Kapitalertragsteuer - - Neuerung bei der Grunderwerbsteuer Änderungen bei der Umsatzsteuer Die Gebäudeabschreibung - - Erhöhung der Immobilienertragssteuer - -

7 Ausgabe 36 CLEVER STEUERN - DAS KANZLEIMAGAZIN Sommer 2015 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Seite 7 WICHTIGE TERMINE... UND DA WAR NOCH ETWAS ZUM SCHLUSS Juli 2015 Umsatzsteuer Fälligkeit der Umsatzsteuer für Mai 2015 ACHTUNG: Elektronische Abgabe der UVA wenn Umsatz im Jahr 2013 grösser als EUR war! NOVA Fälligkeit der Normverbrauchsabgabe für Mai 2015 Bar-Lohnauszahlung am Bau ist ab nicht mehr gestattet! Bauwirtschaft? Ach das sind doch alles nur Betrüger! So und nicht anders kann man die Einstellung der Finanz zusammenfassend summieren wenn man auf ein weiteres kleines Detail, vulgo Schmankerl im Rahmen der Betrugsbekämpfung blickt: Ab 1. Januar 2016 dürfen Löhne an Dienstnehmer der Bauwirtschaft nicht mehr bar bezahlt werden. ditinstitut geführtes, Girokonto des Dienstnehmers überweisen. Bestätigungen von Dienstnehmern, dass der Lohn in bar erhalten wurde sind dann nicht mehr zulässig und nicht mehr von der Steuer absetzbar. Lohnabgaben Fälligkeit der Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vom Juni August 2015 IN EIGENER SACHE II Auch wir müssen mal einmal ein bisschen Urlaub machen! Bitte beachten Sie daher, dass unsere Kanzlei vom 10. Juli ab 12 Uhr bis einschließlich 17. Juli 2015 geschlossen ist. Körperschaftsteuervorauszahlung Fälligkeit des dritten Viertels der Körperschaftsteuervorauszahlung 2015 Einkommensteuervorauszahlung Fälligkeit des dritten Viertels der Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2015 IN EIGENER SACHE II DAS KANZLEI-MAGAZIN CLEVER STEUERN IST AUCH ALS PDF-DOKUMENT MITTELS DOWNLOAD AUF UNSERER HOMEPAGE BEZIEHBAR. Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger Plachetka & Partner Steuerberatungsges.m.b.H. Chefredakteurin: Mag Ursula Plachetka Artdirektion Mag Mario Koeppl Foto&Grafikquellen: Corbis Stock Photography, Getty Images Gestaltung, Layout & Umsetzung: Mag Mario Koeppl Vertrieb Plachetka & Partner Steuerberatungsges.m.b.H. Druck Plachetka & Partner Steuerberatungsges.m.b.H. Verlags- und Redaktionsadresse: Enzersdorfer Strasse 7, 2340 Mödling, Telefon: , steuerberatung@plachetka.at, Internet: ABO-Bestellungen: steuerberatung@ plachetka.at.hinweis laut Mediengesetz: Alle Rechte, auch die Übernahme von Beiträgen nach 44 Abs. 1 und 2 Urheberrechtsgesetz, sind vorbehalten. DIE NÄCHSTE AUSGABE Bitte schon jetzt vormerken! Die Ausgabe 37 (Herbst 2015) erscheint Anfang September 2015.

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