Dresden. Bezirksgeschäftsstelleninformation 03/2007
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- Lorenz Brauer
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1 Beilage zu den Mitteilungen Heft 05/2007 Bezirksgeschäftsstelleninformation 03/2007 Inhalt Seite 1 Informationen aus dem Bereich Abrechnung Organisation, Mitteilungen und Festlegungen Angabe von Uhrzeiten bei mehreren Arzt-Patienten-Kontakten (APK) am Tag 2 2 Informationen aus dem Bereich Sicherstellung Regelungen zur Urlaubsvertretung Qualitätszirkel "Chirurgie Dresden" Qualitätszirkel "Palliativmedizin" "Kardiologischer Qualitätszirkel" Qualitätszirkel "Fluoreszenzangiographie (Augen)" 10 - Anschrift: Schützenhöhe 12 Telefon: Dresden Telefax: Postadresse: PF dresden@kvs-sachsen.de Dresden Internet: Bezirksgeschäftsstellenleiter: Dr. med. Johannes Baumann Vorsitzender Regionalausschuss: Dr. med. Frank Eisenkrätzer Dresden
2 1 Informationen aus dem Bereich Abrechnung 1.1 Organisation, Mitteilungen und Festlegungen Die Annahme aller Abrechnungen für das II. Quartal 2007 erfolgt in unserem Haus - Schützenhöhe 12, Dresden. Die Abrechnungen werden in den dafür gekennzeichneten Räumen entgegengenommen. Die Annahmezeiten sind: Wochentage Datum Uhrzeit Montag :30-18:00 Uhr Dienstag :30-18:00 Uhr Mittwoch :30-19:00 Uhr Donnerstag :30-18:00 Uhr Freitag :30-18:00 Uhr Samstag :00-14:00 Uhr Montag :30-18:00 Uhr Sollte eine Abgabe der Abrechnung zu den offiziellen Terminen nicht möglich sein, bitten wir Sie, im Einzelfall individuelle Termine unter /411 abzustimmen. 1.2 Angabe von Uhrzeiten bei mehreren Arzt-Patienten-Kontakten (APK) am Tag Bitte beachten Sie, dass bei mehreren APK am Tag jeder Kontakt mit einer Uhrzeitangabe in der Abrechnung zu begründen ist. Diese Begründungspflicht gilt auch bei einem APK und einem Schwesternhausbesuch am selben Tag. Die Uhrzeit ist hinter jeder Ordinations- bzw. Konsultationsgebühr sowie der Ziffer für den Schwesternhausbesuch in der Feldkennung 5006 anzugeben. 2 Informationen aus dem Bereich Sicherstellung 2.1 Regelungen zur Urlaubsvertretung Die Haupturlaubszeit naht. Wir möchten deshalb an dieser Stelle erneut auf die Regelungen zur Urlaubsvertretung aufmerksam machen. Dauert eine Vertretung länger als eine Woche, ist sie der KVS schriftlich anzuzeigen. Ein Mitteilungsformular liegt diesem KVS-Mitteilungsheft bei. Seite 2
3 Grundsätzlich ist die maximale Dauer einer Vertretung auf drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt. Es gibt zwei Arten der Vertretung: 1. Vertretung durch einen anderen Vertragsarzt Schließung der eigenen Praxis 2. Vertretung durch einen anderen Arzt in der eigenen Praxis Praxis bleibt geöffnet 1. Vertretung durch einen anderen Vertragsarzt Entsprechend den Vorgaben der Berufsordnung und der Zulassungsverordnung kann sich ein Arzt grundsätzlich nur von einem Arzt desselben Fachgebietes vertreten lassen. Es ist unbedingt erforderlich, dass rechtzeitig verbindliche, persönliche Absprachen mit den entsprechenden Kollegen getroffen werden. Spezialisierte Praxen bzw. Überweisungspraxen müssen besonders sicherstellen, dass den Patienten ein Arzt bzw. Ärzte als Vertreter benannt werden, die auch die entsprechenden besonderen Leistungen durchführen. Die Vertreterpraxis muss den Patienten durch Aushang bekannt gegeben werden. Abrechnung: Der vertretende Arzt verwendet das Formular Muster 19 und kreuzt Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung an. Das Muster 19 b erhält der Arzt, der vertreten worden ist. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit keine Leistungen abrechnen können, da bei Praxisschließung davon auszugehen ist, dass Sie dort nicht anwesend sind. 2. Vertretung durch einen anderen Arzt in der eigenen Praxis Der vertretende Arzt muss grundsätzlich über die abgeschlossene Facharztweiterbildung verfügen. Aus Gründen der Sicherstellung sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich, bitte nutzen Sie zur Klärung von Fragen oder Problemen zu dieser Konstellation ein persönliches Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern der Abteilung Sicherstellung. Der Vertreter übernimmt alle Rechte und Pflichten des Praxisinhabers und verwendet die für den Praxisinhaber persönlich codierten Arzneiverordnungsblätter. Abrechnung: Verwendung der in der Praxis bereits vorhandenen Abrechnungsscheine bzw. der mit Vorlage der Krankenversichertenkarte (KVK) erstellten Abrechnungsscheine (nicht Muster 19). Abrechnungsscheine und Arzneiverordnungsblätter sind zusätzlich mit dem Namensstempel des Vertreters zu kennzeichnen. Seite 3
4 Bitte prüfen Sie, ob und inwieweit Ihre persönliche Versicherung die Leistungen eines Vertreters in Ihrer Praxis mit einschließt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auch während des Urlaubs bzw. anderer Abwesenheiten der für diese Zeit auf die Praxis entfallende Bereitschaftsdienst abgesichert ist. Bitte beachten Sie auch die Qualifikationsvoraussetzungen beim Tätigwerden von Praxisvertretern: Aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes muss der Vertreter, der während Ihrer Abwesenheit in der Praxis tätig wird, bei Leistungen, die einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen, die entsprechende Qualifikation gegenüber der KV Sachsen nachweisen, d. h. der Vertreter muss im Besitz der jeweiligen Besonderen Genehmigung sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie als Praxisinhaber während dieser Zeit nur solche Leistungen eines Vertreters abrechnen, die auch ohne einen besonderen Qualifikationsnachweis erbracht werden können. Sollten Sie von Ihrem Vertreter genehmigungspflichtige Leistungen erbringen lassen wollen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich zuvor davon überzeugen, ob und in welchem Umfang diesem Arzt eine Besondere Genehmigung erteilt wurde. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Sicherstellung: Qualitätszirkel "Chirurgie Dresden" Moderation: Herr Dr. med. Kuss Am fand unser Qualitätszirkel "Chirurgie Dresden" statt, von dem ich Ihnen berichten möchte. Da ich selbst verhindert war, wurde er vertretungsweise von Herrn Dr. Gunter Linke freundlicherweise moderiert. 1. Referat von Herrn Dr. Sennewald (Facharzt für Unfallchirurgie - Krankenhaus Radebeul) über die ersten Erfahrungen mit Knorpeltransplantationen bei Osteochondropathien insbesondere am Kniegelenk. Indikationen und Kontraindikationen wurden aufgeführt und über die ersten eigenen Ergebnisse derartiger Eingriffe berichtet. Es schloss sich eine lebhafte Diskussion an. 2. Vorstellung von Bandagen und Orthesen 3. Berufspolitische Diskussion insbesondere über die bessere Auslastung des kassenärztlichen chirurgischen Notfalldienstes. Dr. med. Wolfgang Kuss FA f. Chirurgie Seite 4
5 2.3 Qualitätszirkel "Palliativmedizin" Moderation: Herr Dr. med. Papke Die bundesdeutsche Gesellschaft überaltert immer weiter. Fragen der Betreuung multimorbider alter Menschen, der Behandlung inkurabler chronischer Erkrankungen und die Betreuung in der Terminalphase drängen immer intensiver auf die betreuende Ärzteschaft zu. Mit der Etablierung des Fachgebietes Palliativmedizin wurde im Sinne der berufsbegleitenden zertifizierten Fortbildung insbesondere für die interessierten sächsischen Vertragsärzte seitens der KV Sachsen im Jahre 2005 die Gründung eines Qualitätszirkels Palliativmedizin initiiert. Zunächst wurde eine kleine, engagierte Gruppe interessierter Vertragsärzte eingeladen, die sich erstmals im September 2005 zur ersten Zusammenkunft in der Mitte Sachsens, in Oschatz traf. Erster eingeladener Referent war Achim Rieger, ehemals Home-Care-Arzt in Berlin, jetzt niedergelassener Allgemein- und Palliativmediziner, der zum Thema Ambulante Versorgungsstrukturen sprach. Zunächst war es wichtig, die Interessenten zu binden und eine verlässliche Kommunikation zu schaffen. Der zweite Abend im November 2005 war dann dem Problemkreis der Patientenverfügungen gewidmet, zu welchem in sehr kompetenter Weise von Dr. Thomas Schindler, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Stellung nahm. Relativ schnell kamen auch zahlreiche interessierte Kollegen aus dem stationären Bereich hinzu, so dass der Interessentenkreis derzeit aus verschiedenen medizinischen Fachgebieten und Versorgungsbereichen kommt. Im Jahr 2006 wurden im Weiteren folgende Themen behandelt: Sinn und Unsinn enteraler und parenteraler Ernährung (Dr. Thomas Göhler, Dresden); Palliative Sedierung (Prof. H. Chr. Müller-Busch, Berlin), Parenterale Schmerztherapie (Prof. F. Weber, Senftenberg). Die Vielfalt der Referenten widerspiegelt auch den interdisziplinären Charakter des Fachgebietes Palliativmedizin. Für 2007 sind folgende Veranstaltungen geplant: Mittwoch, : Die ZAROF-Studie - Zur Praxis der Begleitung Sterbender durch Ärzte und Pflegende Referent: Jens Kaluza, Leipzig Mittwoch, : Kommunikation Referentin: Dipl.-Psych. Beate Hornemann, UCC Dresden Mittwoch, : Dimensionen von Leid Referent: Pastor Ulrich Braun, Klinikseelsorger, UK Dresden Die Fortbildungsabende wurden von der Sächsischen Landesärztekammer mit jeweils 5 Fortbildungspunkten für das Freiwillige Sächsische Fortbildungsdiplom zertifiziert. Der Qualitätszirkel tagte im Weiteren in Meißen und seit Ende 2006 kontinuierlich im Hotel Seite 5
6 Baumwiese in Moritzburg, unmittelbar in Nähe der Autobahnabfahrt Wilder Mann, um hier für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auch aus Mittel- und Westsachsen gut erreichbar zu sein. Das Management übernimmt die Fortbildungsakademie des Vereins Home Care Sachsen e. V. Anmeldungen weiterer interessierter Kollegen werden erbeten an Frau Niedenzu, Telefon bzw. Dr. med. Jens Papke Facharzt für Innere Medizin/Palliativmedizin 2.4 "Kardiologischer Qualitätszirkel" Ort: PRAXISKLINIK HERZ UND GEFÄSSE, Forststraße 3, Dresden Moderator: Herr Dr. med. Stefan G. Spitzer Thema: Referent: Nationale Versorgungsleitlinie Chronische KHK Prof. Dr. med. Gerhard Schuler, Universität Leipzig Herzzentrum Neben der Nationalen Versorgungsleitlinie Chronische KHK wurden auch aktuelle Probleme wie beispielsweise die Spätthrombose bei Implantation von Drug eluting stents im Rahmen des kardiologischen Qualitätszirkels besprochen. Die wesentlichen Behandlungsalgorithmen der Nationalen Versorgungsleitlinie für Patienten mit chronischer KHK sind nachfolgend dargestellt. Seite 6
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10 Nähere Informationen zur Nationalen Versorgungsleitlinie Chronische KHK sind unter der Web-Adresse: abzurufen. 2.5 Qualitätszirkel "Fluoreszenzangiographie (Augen)" Moderator: Herr Dr. med. M. Marré 1. Thema: Möglichkeiten und Grenzen der Therapie mit gefäßwachstumshemmenden Faktoren (VEGF-Inhibitoren) im Auge sowie neue PDT (Photodynamische Therapie) - Qualitätssicherung ab Während die PDT vor allem eine Angiostase bewirkt, kann mit VEGF-Inhibitoren im Augeninneren an der Netzhaut in die Angiogenese eingegriffen werden. Die Schwierigkeit ist, dass die eigenen Behandlungsmöglichkeiten derzeitig den wissenschaftlichen Studien weit vorauseilen. Es fehlen also Ergebnisse großer Studien, auf die wir uns derzeitig berufen können - besonders was die Kombination verschiedener Therapieformen der AMD (altersbedingte Makuladegeneration) betrifft. Derzeitig wissen wir, dass die Kombination von PDT und intravitrealer Triamzinolongabe die Anzahl der Behandlungen und die Schädigung der Netzhaut reduziert. Die VEGF-Inhibitoren haben deutliche Vorteile bei den minimal klassischen subretinalen Neovaskularisationsmembranen, die ja meist durch einen besseren Visus und eine verzögerte Progredienz charakterisiert sind. Allerdings fehlen uns noch Langzeitergebnisse und Antworten über die Rezidivhäufigkeit. Avastin ist wegen der Zulassung von Macugen zur intraokularen Medikamentengabe juristisch inzwischen prolematisch, weil "off Label use". Seite 10
11 Die Behandlung der diabetischen Makulopathien und Makulopathien bei Gefäßverschlüssen mit VEGF-Inhibitoren waren bisher nicht sehr erfolgreich. Auch ist das Risiko der Zunahme der Ischämie in der Netzhaut nicht zu unterschätzen. Anschließend demonstrierten einige Kollegen Fälle aus der eigenen Praxis, die allgemein diskutiert wurden. 2. Thema: Intravitreale Medikamentengabe. Erste Erfahrungen mit Lucentis Nach der Zulassung des 2. Medikamentes zur Behandlung von feuchten altersbedingten Makuladegenerationen im Februar diesen Jahres wurden die ersten Erfahrungen der Anwender besprochen. Alle bestätigten die unerwartet guten Resultate mit Lucentis. Gleiches bestätigte auch eine seit mehreren Jahren an der Augenklinik der Universität Leipzig laufende Studie. Die Durchführung der intraokulären Injektion unter sterilen Bedingungen bei der OP (Reduktion des Risikos einer intraokulären Infektion) stellt kein Problem dar. Schwierig erscheint aber allen das weiterhin komplizierte und zeitraubende Verfahren zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die Probleme mit der Überschreitung des Medikamtenbudgets (bisher keine Praxisbesonderheit) sind noch völlig ungeklärt. Ein sachsenweites Modellprojekt (als Beispiel für andere Bundesländer) mit der AOK Sachsen konnte wegen Abstimmungsproblemen noch nicht eingeführt werden. Es ist allen klar, dass der Arbeitsaufwand in Zukunft für jeden Anwender erheblich steigen wird, da - mit dieser Methode für viele ältere Patienten eine Behandlungsoption neu entstanden ist, - diese Patienten zusätzlich zur täglichen Arbeit über mehrere Jahre nach Diagnosestellung engmaschig behandelt und kontrolliert werden müssen (¼jährliche Angiographien, bei Bedarf 6 wöchentliche-¼jährliche intraokulare Medikamentengabe). Dr. med. M. Marré FA f. Augenheilkunde Seite 11
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