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1 ~ Regionalverband ~WO Brandenburg Süd e. V.

2 o. Inhalte Seite 1. Anwendungsbereich 2 2. Vertragsabschluss 2 3.Leistungen des Bildungsträgers 2 4. Reservierung 3 5. Entgelt 3 6. Kündigung der Teilnehmerin/ des Teilnehmers Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten bei Förderung SGB 11 und SGB Kündigung durch den Bildungsträger 4 8. Krankheit 4 9. Schulordnung Haftung Abtretung/Aufrechnung Rechte an Arbeitsunterlagen Datenschutz Schriftform Salvatorische Klausel 6 1. Anwendungsbereich Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen des AWO Regionalverbandes Brandenburg Süd e. V., Alexander- von- Humboldt- Str. 43 in Lübbenau, nachfolgend auch "Bildungsträger" genannt. 2. Vertragsschluss Der Ausbildungsvertrag kommt durch eine Anmeldung der Teilnehmerin/des Teilnehmers sowie Annahmeerl<lärung des Bildungsträgers zustande. Die Anmeldung der Teilnehmerin/des Teilneh mers ist verbindlich. Sie/er ist hieran gebunden. Die Anmeldung findet für eine bestimmte Bil dungsmaßnahme statt. Die Annahme durch den Bildungsträger findet bis spätestens zum planmäßigem Beginn der Aus-/ Weiterbildungsveranstaltung statt. Der Bildungsträger ist befugt, ohne weitergehende Konsequenzen, den Rücl<tritt vom Vertrag zu erklären, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Annahmeerklärung mitgeteilt. Sie beträgt ansonsten regelmäßig 15 Personen. Mit der Anmeldung erl<ennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die AGB des Bildungsträgers an. An meldung und Annahme sind ausschließlich schriftlich oder per vorzunehmen. 3. leistungen des Bildungsträgers Der Bildungsträger bietet Ausbildungs- sowie Weiterbildungsveranstaltungen nach den gesetzlichen Vorschriften an. Er verschafft der Teilnehmerin/dem Teilnehmer die Möglichl<eit des Erreichens des im Ausbildungs-/ Weiterbildungsvertrag genannten Abschlusses, ohne hierfür jedoch Stand 01 Marz 2013 Seite 2 von 6

3 eine Erfolgsgarantie übernehmen zu können. Der Bildungsträger ist verpflichtet, das Ausbildungs-I Weiterbildungsangebot entsprechend den gesetzlichen Regelungen sowie der Ausbildungspläne zu unterbreiten. Die aktive und erfolgversprechende Teilnahme an der Ausbildungl Weiterbildung obliegt der Teilnehmerin/dem Teilnehmer selbst. Der Bildungsträger haftet nicht für das Bestehen der Prüfung. 4. Reservierung Die TeilnehmerinlDer Teilnehmer hat die Möglichl<eit, bereits vor seiner Anmeldung unverbindlich eine Reservierung vorzunehmen. Die Reservierung ist ohne rechtsbindende Wirkung. Sie ist lediglich dazu gedacht, dass ernsthafte Interesse der potenziellen Teilnehmerin/des potenziellen Teilnehmers zu bekunden. Eine Reservierung verschafft keinen Rechtsanspruch oder Verpflichtung auf Teilnahme. 5. Entgelt Die Höhe des lehrgangentgeltes wird grundsätzlich im zugrundeliegenden Ausbildungs-I Weiter bildungsvertrag festgesetzt. Ansonsten gilt ein ortsübliches, angemessenes Entgelt. Das lehrgangsentgelt ist grundsätzlich mindestens zum Beginn der Bildungsmaßnahme in voller Höhe zu begleichen. Bei Ausbildungen mit einer Dauer von 1 Jahr oder mehr ist das Entgelt mo natlich im Voraus in gleichhohen monatlichen Raten zu bezahlen. Die TeilnehmerinlDer Teilnehmer kommt mit der Zahlung des Ausbildungs-I Weiterbildungsentgel tes mit Ablauf von 3 Werktagen nach Fälligkeit in Verzug, ohne das es einer gesonderten Mahnung bedarf. 6. Kündigung der Teilnehmerin/ des Teilnehmers Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer ist nach Vertragsschluss ausschließlich dann zur Kündigung des Vertrages befugt, wenn gesetzliche Rücktrittsrechte oder dringende persönliche Gründe vorliegen. Dringende persönliche Gründe sind insbesondere: Gesu n d heitlich e Beeinträchtigu nge n(na chwe ispfl i cht) Za h I u ngsu nfä h igl<eit(na chwei spflicht) Der personelle Wechsel von Ausbilderinnen und Ausbildern ist ausdrücklich kein Rücktrittsgrund. Im Falle des Rücktrittes aus dringenden persönlichen Gründen wird das Ausbildungs-I Weiterbildungsverhältnis beendet. Für die Abwicklung des Rücl<trittes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 fällig. Bis zur Wirl<samkeit der Kündigung zu leistende lehrgangsentgelte sind zu zahlen. Eine Erstattung findet nicht statt. Erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Kündigung vom Ausbildungs-I Weiterbildungsverhältnis ohne gesetzlichen oder dringenden persönlichen Grund, wird das lehrgangsentgelt bis zum voraussichtlichen Bildungsmaßnahmeende gleichwohl zur Zahlung wie gehabt fällig. Dem Teilnehmer ist es jedoch gestattet, eine geeignete Ersatzteilnehmerin/einen geeigneten Ersatzteil- Stand 01 Marz 2013 Seite 3 von 6

4 nehmer vorzuschlagen, der die Verpflichtungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers übernimmt. In einem solchen Falle haftet die Teilnehmerin/der Teilnehmer für die Ersatzteilnehmerin/den Ersatz teilnehmer wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Jegliche I<ündigung ist ausschließlich schriftlich zu erklären. 6.1 Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten beiförderung S6B 11 und S6B 111 Ein l<ostenloses Rücktritts- und I<ündigungsrecht wird gewährleistet: - falls eine Förderung nach dem SGB II bzw. SGB II nicht erfolgt - im Falle der Arbeitsaufnahme - innerhalb der Probezeit 7. Kündigung durch den Bildungsträger Der Bildungsträger kann über die l<ündigungsgründe wegen mangelnden Erreichen der Mindest teilnehmerzahl das Aus-/Weiterbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug mit zwei monatlichen Zahlungsraten oder einem Be trag, der zwei Monatsraten gleichkommt, wobei die Teilnehmerin/der Teilnehmer zumindest 2 Wochen zuvor schriftlich zu mahnen ist. Weitere wichtige Gründe sind: unzureichende persönliche Voraussetzung der Teilnehmerin/des Teilnehmers schuldhaftes Fernbleiben von Ausbildungsveranstaltungen Verstoß gegen Schulordnung Straftaten im Zusammenhang oder bei dem Besuch der Ausbildungsstätte bzw. Ausbildu ngsvera nsta Itung Sonstige wesentliche vertragliche Verfehlungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers, die dem Bildungsträger das Festhalten am Vertrag unmöglich machen Die I(ündigung ist schriftlich zu erl<lären. Sie beendet das Vertragsverhältnis. Gezahlte und bereits fällige leistungsentgelte verfallen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. 8. Krankheit Im Falle vorübergehender krankheitsbedingter Verhinderung an der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen ist es bei Vorlage eines ärztlichen Attestes der Teilnehmerin/dem Teilnehmer gestattet, versäumte Bildungsangebote nachzuholen, soweit dies der Bildungsträger organisatorisch anzubieten im Stande ist. Eine Erkrankung ist dem Bildungsträger zeitnah nach deren Feststellung mitzuteilen und durch Übersendung der I<ranl<schreibung glaubhaft zu machen. Stand 01 Marz 2013 Seite 4 von 6

5 9. Schulordnung Der Bildungsträger gibt sich eine Schulordnung. Die Schulordnung ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bindend. Maßgebliche Verstöße gegen die Schulordnung sowie die Störung der Ausbildung I<ann zum Ausschluss von der Bildungsmaßnahme führen. Die Schulordnung hängt in der Ausbildungsstätte aus. Sie ist Gegenstand des Ausbildungs-/Weiterbildungsvertrages. Sie wird von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer mit dem Zustandekommen des Ausbildungsvertrages als allg. gültig anerkannt. 10. Haftung Der Bildungsträger haftet für vorsätzliche und grobe Fahrlässigkeit seiner Person und seiner Erfüllungsgehilfen sowie Verletzung von Leben, I(örper und Gesundheit uneingeschränkt. Im Übrigen wird die Haftung für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen. 11. Abtretung/Aufrechnung Das Aus-/Weiterbildungsangebot richtet sich ausschließlich an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Ohne Zustimmung des Bildungsträgers ist es der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nicht gestattet, ihre/seine Ansprüche aus dem Vertrage abzutreten. Zur Aufrechnung gegenüber dem Bildungsträger ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer nur mit un bestrittenen oder rechtsl<räftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. 12. Rechte an Arbeitsunterlagen Die Arbeitsunterlagen des Bildungsträgers sind urheberrechtlich geschützt. Die TeilnehmerinlDer Teilnehmer ist nicht befugt, Arbeitsunterlagen, Handbücher und ähnliches ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers zu kopieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für elel<tronische Speichermedien. 13. Datenschutz Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden EDV- gestützt erfasst, bearbeitet und ge speichert. Sie sind ausschließlich den hierzu befugten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bil dungsträgers zugänglich. Soweit für eventuelle Fördermittel oder zur Überprüfung der Tätigl<eit des Bildungsträgers durch hoheitliche Einrichtungen eine Weitergabe von Daten erforderlich ist, ist der Bildungsträger hierzu befugt. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer stimmt mit seiner Anmeldung der Speicherung und Weitergabe seiner Daten zu. Die TeiinehmerinlDer Teilnehmer hat einen Anspruch auf Auskunft darauf, welche konkreten Daten über sie/ihn gespeichert wurden und welche Daten an Dritte weitergegeben worden sind. Stand 01 Marz 2013 Seite 5 von6

6 14. Schriftform Sämtliche Ergänzungen und/oder Änderungen des Ausbildungs-/ Weiterbildungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Auch Kündigungen oder sonstige vertragsgestaltende Erklärungen bedürfen der Schriftform. 15. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Aus-/Weiterbildungsvertrages ganz oder teilweise unwirl<sam sein oder werden, bleibt die Wirl<saml<eit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirl<samen Bestimmungen treten gesetzlich zulässige Regelungen, die dem von den Vertragsparteien gewünschten Regelungszwecl< in zulässiger Art und Weise am nächsten l<ommen. Lübbenau, 1. März 2013 Stand 01 Marz 2013 Seite 6 von 6

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