Deutschland auf dem Weg zur familienfreundlichen Gesellschaft Sachstandsbericht 17. Legislaturperiode

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1 Familie zuerst! Deutschland auf dem Weg zur familienfreundlichen Gesellschaft Sachstandsbericht 17. Legislaturperiode

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3 Grußwort/Hinweise 3 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Start ins letzte Jahr der 17. Legislaturperiode möchte ich Ihnen gerne einen Überblick geben, was wir in der Familienpolitik, in der Seniorenpolitik, in der Gleichstellungspolitik, in der Kinder- und Jugendpolitik sowie in der Engagementpolitik seit 2009 erreicht haben. In diesem Sachstandsbericht finden Sie deshalb die im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben mit ihrem aktuellen Umsetzungsstand und ausführlichen Erläuterungen zu einzelnen Projekten und Maßnahmen. Den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, durch faire Chancen und Zeit für Verantwortung mit diesem Ziel vor Augen haben wir uns auf den Weg in eine familienfreundlichere Gesellschaft gemacht. Eine familienfreundliche Gesellschaft gibt Menschen die Unterstützung, die sie brauchen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Dazu gehört eine Gesellschaftspolitik, die neben finanzieller Unterstützung und einer guten Infrastruktur vor allem Zeit für Verantwortung ermöglicht. Dazu gehört eine Arbeitswelt, die auch Menschen mit familiären Fürsorgeaufgaben faire Chancen bietet. Dazu gehört aber auch ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz für unterschiedliche Lebensentwürfe und unterschiedliche Familienmodelle. Denn Mut und Lust auf Familie entstehen nur dort, wo Eltern und Kinder Wertschätzung erfahren, unabhängig davon, wie sie leben. Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit auf dem Weg in eine familienfreundlichere Gesellschaft und freue mich sehr, dass wir fast alles, was wir uns für die 17. Legislaturperiode vorgenommen haben, erfolgreich umsetzen konnten. Wo wir noch nicht am Ziel sind, arbeiten wir weiterhin mit Hochdruck, um bis zum Ende der Legislaturperiode zum Erfolg zu kommen. Dabei zähle ich weiterhin auf Ihre Unterstützung! Dr. Kristina Schröder Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

4 4 Grußwort/Hinweise Hinweise Mit dieser Broschüre gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Überblick über seine Maßnahmen in der 17. Legislaturperiode (2009 bis Anfang 2013). Unsere Arbeit erläutern wir beispielhaft an den Vorgaben des Koalitionsvertrages. Diesem Sachstandsbericht haben wir eine Liste mit unseren wichtigen Meilensteinen beigefügt, die wir in der 17. Legislaturperiode mit Stand Januar 2013 erreicht haben. Koalitionsvertrag Die Passagen des Koalitionsvertrages, die Grundlage für unsere Vorhaben und Maßnahmen sind, haben wir unter jeder Überschrift in einem Kasten farblich hinterlegt. Es handelt sich hierbei um den Originaltext des Koalitionsvertrages. Vorhaben und Maßnahmen Anschließend stellen wir Ihnen die einzelnen Vorhaben und Maßnahmen vor. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweils unter den Texten angegebenen Internetseiten sowie auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums Status der Umsetzung Am Ende jedes Abschnitts finden Sie einen farbigen Balken, der den aktuellen Umsetzungsstatus des Vorhabens anzeigt. Sollte der Umsetzungsstand ausnahmsweise nicht 100 Prozent betragen, haben wir eine kurze Erläuterung ergänzt. I Rot steht für bislang nicht verwirklichte Vorhaben. I Gelb steht für laufende Vorhaben. I Grün steht für abgeschlossene Vorhaben

5 Inhalt 5 B. Inhalt Grußwort/Hinweise... 3 Meilensteine I. Wir fördern Familien Kindergeld und Freibeträge für Kinder Unterhaltsvorschuss Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderzuschlag Elterngeld Betreuungsgeld Alleinerziehende Ungewollte Kinderlosigkeit Kinderwünsche möglich machen Erfolgsfaktor Familie Gesamtevaluation familienpolitischer Leistungen Vereinfachungen im Steuerrecht Sternenkinder Förderung einer Kultur der Vielfalt, Achtung und Toleranz für gleichgeschlechtliche Lebensweisen II. Wir geben Menschen Zeit für Verantwortung: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zeit für Familie Zeit für Familie Flexibilisierung der Elternzeit Zeit für Familie Großelternzeit Charta und Initiative Familienbewusste Arbeitszeiten Familienpflegezeit Lokale Bündnisse für Familie... 43

6 6 Inhalt Inhalt III. Wir fördern bürgerschaftliches Engagement Bundesfreiwilligendienst Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Jugendfreiwilligendienste Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II Nationale Engagementstrategie Strategische Partnerschaften Woche des bürgerschaftlichen Engagements Pilotprojekt im öffentlichen Dienst Erster Engagementbericht Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit Sozialunternehmen und soziale Innovationen IV. Wir stärken den Zusammenhalt der Generationen Teilhabe Aktiv im Alter Qualifizierungsoffensive für Seniorenbüros Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen Bewegungsnetzwerk 50 plus AUF (Aktiv Und Fit) Leben Freiwilligendienst aller Generationen Demografiepolitik Altersbilder Wirtschaftsfaktor Alter Programm Zuhause im Alter soziales Wohnen Unterstützung für pflege- und hilfsbedürftige Menschen Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege Pflegeberufsgesetz Conterganstiftung für behinderte Menschen Allianz für Menschen mit Demenz und lokale Allianzen... 69

7 Inhalt 7 V. Wir fördern faire Chancen von Frauen und Männern Mehr Frauen in Führungspositionen Stufenplan Mehr Frauen in Führungspositionen Stufe 1: Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Stufe 2: Veränderung der Unternehmenskultur auf untergesetzlicher Ebene Stufe 3: Flexi-Quoten-Gesetz Stufe 4: Regelung der Auslaufklausel DAX-30-Initiative Frauen in Führungspositionen Frauen-Karriere-Index Initiative Mehr Frauen in Führungspositionen Regionale Bündnisse für Chancengleichheit Initiative Unternehmenskulturen verändern Karrierebrüche vermeiden Erster Gleichstellungsbericht Neue Wege Gleiche Chancen Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf Roadshow Meine Zukunft: Chefin im Handwerk Projekt Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung des Deutschen Juristinnenbundes Women-on-Board-Index Faire Einkommensperspektiven Gender Pay Gap Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg Frauen verdienen mehr! Politik für faire Einkommensperspektiven Familienernährerinnen Logib-D Equal Pay Day (EPD) Girls Day Förderung der Grundsätze fairer Bezahlung in kollektiven Lohnverhandlungen Neue Perspektiven für Jungen und Männer Jungen- und Männerpolitik Boys Day Beirat Jungenpolitik Die neuen Großväter in Aktion MEHR Männer in Kitas Bundesforum Männer Internationale Gleichstellungspolitik Projekt Demokratie braucht Frauen zur Unterstützung von Frauen in der arabischen Welt... 94

8 8 Inhalt Inhalt Europäische Union VN-Sicherheitsratsresolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit VN-Frauenrechtskommission (FRK) UN WOMEN VI. Wir unterstützen Frauen in Notlagen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Bericht zur Lage des Frauenunterstützungssystems Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigung Internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt Hilfe für schwangere Frauen Vertrauliche Geburt Schwangerschaftsberatung Bundesstiftung Mutter und Kind Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) VII. Wir fördern Integration Integrationskraft von Kindertageseinrichtungen und Schulen Offensive Frühe Chancen, hier: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration Bildungs-Brücken: Aufstieg Bildungspartnerschaften unter besonderer Berücksichtigung von Migrantenfamilien Initiative Ressourcen stärken Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund Bürgerschaftliches Engagement von und für Migrantinnen und Migranten Bildungspatenschaften Aktion zusammen wachsen! Migrantenorganisationen als Träger von Freiwilligendiensten Migrantinnenorganisationen in Deutschland

9 Inhalt 9 VIII. Wir investieren in die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen Quantitativer und qualitativer Ausbau der Kinderbetreuung Ausbau der Kinderbetreuung, 10-Punkte-Programm Förderung von Betriebskindergärten Offensive Frühe Chancen, hier: Aktionsprogramm Kindertagespflege Offensive Frühe Chancen, hier: Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration Offensive Frühe Chancen, hier: Elternchance ist Kinderchance Faire Chancen für Kinder und Jugendliche I-KiZ Zentrum für Kinderschutz im Internet, Dialog Internet, Youthpart Ein Netz für Kinder, FragFinn Surfen ohne Risiko, SCHAU HIN! PolitCamp und JugendPolitCamp Initiative JUGEND STÄRKEN Eigenständige Jugendpolitik Kultur macht Schule Nationaler Aktionsplan Für ein kindergerechtes Deutschland (NAP) Reform der Kinder- und Jugendhilfe Akzeptanz von Kinderlärm Förderung einer Kultur der Vielfalt, Achtung und Toleranz für schwule und lesbische Jugendliche Attraktivitätssteigerung im Au-pair-Programm

10 10 IX. Wir schützen Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Vernachlässigung Kinderschutz Bundeskinderschutzgesetz Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Nationales Zentrum Frühe Hilfen Kinderrechte Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch Unabhängige Beauftragte bzw. Unabhängiger Beauftragter Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis Jugendschutz Nationaler Aktionsplan Jugendschutz Jugendschutz: Wir halten uns daran und Portal Jugendschutz aktiv Initiative Glücksspiel: Nix für Jugendliche X. Wir stärken demokratische Werte Programme TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN BIKnetz Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus Initiative Demokratie stärken XI. Index

11 11 C. BMFSFJ-Meilensteine Das neue Bundeskinderschutzgesetz: Aktiver, umfassender Kinderschutz I Das Gesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. I Es wurde in einem breit angelegten Dialog über ein Jahr lang mit Fachleuten aus Ländern, Kommunen, Verbänden und Wissenschaft erarbeitet und greift zentrale Erkenntnisse aus der Arbeit der Runden Tische Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren und Sexueller Kindesmissbrauch auf. I Für die im Gesetz vorgesehene Bundesinitiative Familienhebammen stellen wir seit 2012 vier Jahre lang insgesamt 177 Mio. Euro und ab 2016 dauerhaft 51 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. I Das Bundesfamilienministerium unterstützt auch nach Abschluss des Runden Tisches weiterhin die Stelle eines unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD): Mehr Freiwillige als je zuvor I Seit dem 1. Juli 2011 können Frauen und Männer jeden Alters den BFD leisten. I Aktuell sind weit über Freiwillige im neuen BFD engagiert. Dieser Erfolg übertrifft selbst die optimistischsten Prognosen. Die hohe Nachfrage hält weiterhin an. I Gleichzeitig hat das Bundesfamilienministerium die bestehenden Jugendfreiwilligendienste, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), weiter gestärkt: Mehr als junge Menschen leisten im Freiwilligenjahr 2012/2013 ein FSJ, FÖJ oder den zum neu eingeführten Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD). I Derzeit sind insgesamt über Freiwillige im Einsatz das sind mehr Freiwillige als je zuvor.

12 12 Meilensteine Meilensteine Ausbau der Kinderbetreuung: 10-Punkte-Programm und mehr Geld für den Kita-Ausbau I Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote durch das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung mit 2,15 Mrd. Euro für Investitionskosten sowie 1,85 Mrd. Euro für Betriebskosten und beteiligt sich ab 2014 mit 770 Mio. Euro jährlich an den Betriebskosten. I Weitere Mittel in Höhe von 580,5 Mio. Euro für Investitionskosten und 18,75 Mio. Euro für 2013, 37,5 Mio. Euro für 2014 und ab 2015 jährlich 75 Mio. für Betriebskosten hat der Bund im Rahmen der Verhandlungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags zugesagt. I Im Mai 2012 hat das Bundesfamilienministerium ein 10-Punkte-Programm für ein bedarfsgerechtes Angebot vorgelegt, um den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu beschleunigen. I Es sieht unter anderem eine Stärkung der Kindertagespflege und eine stärkere Förderung von Betriebskindergärten vor. Außerdem sollen zusätzliche Fachkräfte für die Kinderbetreuung gewonnen und qualifiziert werden. Offensive Frühe Chancen : Schwerpunkt-Kitas zur Sprach- und Integrationsförderung I Frühe Hilfestellung verbessert die Zukunftschancen benachteiligter Kinder. I Bis 2014 werden dazu rund 400 Mio. Euro in über Schwerpunkt-Kitas zur Sprach- und Integrationsförderung investiert. I Der Bund schafft damit den Spielraum, in jeder Einrichtung eine Halbtagsstelle für eine angemessen vergütete, qualifizierte Fachkraft zu schaffen, die die alltagsintegrierte sprachliche Bildung zu einem festen Bestandteil der Einrichtung macht.

13 Meilensteine Mehr Frauen in Führungspositionen: Faire Chancen durch die Flexi-Quote I Das Bundesfamilienministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der alle börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen dazu verpflichtet, eine Flexi- Quote für Aufsichtsrat und Vorstand zu beschließen. I Auf Initiative des Bundesfamilienministeriums haben sich die DAX-30-Unternehmen zum ersten Mal verpflichtet, selbst individuelle Flexi-Quoten für die Führungsebenen unterhalb des Vorstandes zu erarbeiten und diese zu veröffentlichen. I Zehn regionale Bündnisse für Chancengleichheit mit schon jetzt rund 100 Unternehmen tragen faire Chancen in die Fläche: Hier wird unternehmensübergreifend an betriebsindividuellen Zielvereinbarungen gearbeitet. I Über das Konzept der Flexi-Quote und deren Umsetzung in den Unternehmen informiert die Website MEHR Männer in Kitas : Männer für den Beruf des Erziehers begeistern I Ziel des Programms ist es, mehr Männer für den Beruf des Erziehers zu gewinnen, damit Kinder in Kitas weibliche und männliche Vorbilder erleben. I 16 Modellprojekte, denen mehr als Einrichtungen in ganz Deutschland angeschlossen sind, werden mit 13 Mio. Euro gefördert. Elternchance ist Kinderchance : Fachkräfte als Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter I Vom Bund finanziert, werden von 2011 bis 2014 bundesweit Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern weiterqualifiziert. I Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter stehen Eltern bei der frühen Bildung ihrer Kinder zur Seite. I Mit dem Programm stärken wir die elterliche Bildungsbegleitung und die frühe Bildung in der Familie.

14 14 Meilensteine Meilensteine Betreuungsgeld: Unterstützung für private Betreuung I Eltern, die die Betreuung ihres Kindes im zweiten und dritten Lebensjahr privat organisieren, werden ab dem 1. August 2013 eine gezielte Anerkennungs- und Unterstützungsleistung erhalten. I Im ersten Jahr nach Inkrafttreten wird das Betreuungsgeld zunächst in Höhe von 100 Euro monatlich für das zweite Lebensjahr und ab dem 1. August 2014 in Höhe von 150 Euro monatlich für das zweite und dritte Lebensjahr eines Kindes gezahlt. I Betreuungsgeldberechtigte, die sich dafür entscheiden, das Betreuungsgeld für zusätz liche private Altersvorsorge oder für Bildungssparen einzusetzen, sollen einen Bonus in Höhe von 15 Euro pro Monat erhalten. Kinderwünsche möglich machen: Unterstützung von Kinderwunsch-Paaren I Das Bundesfamilienministerium hat im April 2012 ein Bund- Länder-Programm zur Unterstützung ungewollt kinderloser Paare bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Leistungen gestartet. I Der Bund stellt hierfür jährlich 10 Mio. Euro ab dem Jahr 2013 zur Verfügung. I Mithilfe dieser Zuschüsse und der Kostenbeteiligungen der gesetzlichen Krankenkassen kann der Eigenanteil der Paare für die ersten drei Behandlungen auf bis zu 25 Prozent, für die vierte Behandlung auf bis zu 50 Prozent gesenkt werden. I Darüber hinaus setzt sich das Bundesfamilienministerium für die Stärkung der psychosozialen Kinderwunschberatung, für die Entstigmatisierung betroffener Paare und die Enttabuisierung der künstlichen Befruchtung ein. 8. Familienbericht: Mehr Zeit für Familie I Das Bundeskabinett hat im März 2012 den Achten Familienbericht Zeit für Familie beschlossen und dem Deutschen Bundestag vorgelegt. I Das Bundesfamilienministerium greift die Empfehlungen der Sachverständigenkommission auf und hat Vorschläge erarbeitet, wie die Empfehlungen der Achten Familienberichtskommission umgesetzt werden können.

15 Meilensteine Die Familienpflegezeit: Für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf I Seit dem 1. Januar 2012 erleichtert das Familienpflegezeitgesetz die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. I Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Sie können ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre lang zur Pflege einer bzw. eines Angehörigen reduzieren, ohne allzu große Gehaltseinbußen in Kauf nehmen zu müssen. Ihr Arbeitsplatz bleibt sicher. I Vorteil für Betriebe: Sie halten ihre erfahrenen Fachkräfte im Unternehmen. I Vorteil für pflegebedürftige Menschen: Sie können im gewohnten, familiären Umfeld bleiben. I Zuvor konnte man nur sechs Monate ohne Gehalt Pflegezeit für die Familie nehmen. Prävention gegen Rechtsextremismus: Bundesweites Informations- und Kompetenzzentrum I Mit dem Spitzentreffen gegen Rechtsextremismus im Januar 2012 hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium ein entschlossenes Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt. I Zur Bündelung von Wissen und Kompetenz im Kampf gegen Rechtsextremismus hat das Bundesfamilienministerium ein bundesweites Informations- und Kompetenzzentrum eingerichtet. I Bereits jetzt fließen im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN jährlich über 24 Mio. Euro in die Prävention gegen Rechtsextremismus. Prävention gegen extremistischen Islamismus und Linksextremismus: Initiative Demokratie stärken I Die Initiative wurde Mitte des Jahres 2010 vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufen und ist das erste Programm, das sich mit der Prävention gegen islamistischen Extremismus und Linksextremismus befasst. I Das Programm wird jährlich mit rund 4,7 Mio. Euro gefördert.

16 16 Meilensteine Meilensteine Initiative Familienbewusste Arbeitszeiten : Für eine familienfreundlichere Arbeitswelt I Im Februar 2011 hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden die Charta Familienbewusste Arbeitszeiten verabschiedet. I Die Arbeitgeber verpflichten sich damit, Arbeitszeiten familiengerechter zu gestalten, z. B. mit mehr 30-Stunden-Stellen für Frauen und Männer. Mehrgenerationenhäuser II: Weiterentwicklung und kommunale Verankerung I Das Programm Mehrgenerationenhäuser II wurde vom Bundesfamilienministerium zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser (MGH) aufgelegt und Anfang 2012 gestartet. I Bis 2014 stehen ca. 50 Mio. Euro aus Bundes- und ESF-Mitteln zur Verfügung. I Die MGH werden damit weiterentwickelt und nachhaltig kommunal verankert. I Zur Unterstützung für Betroffene von Demenzerkrankungen sind 2012 in 25 MGHs lokale Allianzen für Demenz gestartet. Boys Day: Der neue bundesweite Jungen-Zukunftstag I Der Jungen-Zukunftstag fand auf Initiative des Bundesfamilienministeriums im April 2011 erstmals parallel zum Girls Day statt. I Er unterstützt Jungen bei selbstbestimmten Entscheidungen zur Berufs- und Lebensplanung abseits von Rollenklischees. I Über Jungen haben an den beiden Aktionstagen 2011 und 2012 mitgemacht.

17 Meilensteine Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: Zentrales, niederschwelliges, mehrsprachiges Angebot I Im März 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen in Kraft. I Das Bundesfamilienministerium richtet demnach ein zentrales bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ein, das im Frühjahr 2013 zur Verfügung stehen wird. I Es erleichtert gewaltbetroffenen Frauen damit den Zugang zum bestehenden Hilfesystem. I Es bietet Frauen ein niedrigschwelliges, kostenloses Hilfeangebot, das rund um die Uhr, ortsunabhängig und in mehreren Sprachen zu erreichen ist. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention: Deutschland treibt Kinderrechte voran! I Im Februar 2012 hat Deutschland als einer der ersten Staaten bei den Vereinten Nationen in Genf das neue Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet; Deutschland wird das Fakultativprotokoll voraussichtlich im Januar/ Februar 2013 als einer der ersten Staaten ratifizieren. I Das Fakultativprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen können.

18 18 Wir fördern Familien I. Wir fördern Familien Koalitionsvertrag: Familien übernehmen generationenübergreifend Verantwortung füreinander. Es sind die Familien, die als Leistungsträger für die Gesellschaft unser Land, aber auch unsere Zukunft tragen. In Lebensgemeinschaften, in denen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, werden ebenso Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Es ist Ziel dieser Koalition, die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken. Kindergeld und Freibeträge für Kinder Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten brauchen Familien besondere Unterstützung. Deshalb hat die christlich-liberale Bundesregierung gleich am Anfang der Legislaturperiode das Kindergeld Anfang 2010 deutlich erhöht: Eltern erhalten für das erste und zweite Kind monatlich statt 164 Euro nun 184 Euro, für das dritte Kind statt 170 Euro nun 190 Euro und für alle weiteren Kinder statt 195 Euro 215 Euro. Auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder haben wir erhöht von Euro auf Euro. Elterngeld Vereinfachungen im Steuerrecht

19 Wir fördern Familien 19 Koalitionsvertrag: Wir werden das Unterhaltsvorschussgesetz dahingehend ändern, dass der Unterhaltsvorschuss entbürokratisiert und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres eines Kindes gewährt wird. Unterhaltsvorschuss Der monatliche Unterhaltsvorschuss wurde zum 1. Januar 2010 angehoben: für Kinder von 0 bis 5 Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 158 Euro auf 180 Euro. Das Kabinett hat im Dezember 2011 den Gesetzesentwurf zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) beschlossen, den das Bundesfamilienministerium auf den Weg gebracht hat. Die erste Lesung im Bundestag war im Oktober Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen zur Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs vor: Erstens: Die Beantragung der Unterhaltsleistung nach dem UVG wird für den alleinerziehenden Elternteil vereinfacht. Aufgrund verschiedener Klarstellungen und einer Erweiterung der Auskunftsansprüche wird den Unterhaltsvorschussstellen zugleich die Anspruchsprüfung und -bewilligung erleichtert. Die Antragsverfahren werden beschleunigt und der Rückgriff wird effektiver gestaltet. Zweitens: Es wird klargestellt, dass das Land, wenn es künftige Leistungen aus übergegangenem Recht beantragt, den Unterhalt in dynamisierter Form geltend machen kann. Durch die Regelung werden gerichtliche Verfahren zur Anpassung des Titels unter anderem dann vermieden, wenn die Unterhaltsleistung nach dem UVG steigt oder wenn das Kind eine höhere Altersstufe erreicht. Drittens: Durch die Ausweitung der Beurkundungsbefugnisse des Jugendamts wird der Rückgriff kostengünstiger geregelt. Alleinerziehende Elterngeld Kindergeld und Freibeträge für Kinder Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderzuschlag Umsetzungsstand: 75 %. Gesetzentwurf muss noch in Zweiter/Dritter Lesung verabschiedet werden.

20 20 Wir fördern Familien Wir fördern Familien Koalitionsvertrag: Wir wollen Kinder von Anfang an unterstützen, ihre Stärken erkennen, ihre Chancen fördern, Benachteiligungen verhindern sowie Kinderarmut bekämpfen. Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderzuschlag Die soziale Gerechtigkeit unserer Gesellschaft entscheidet sich dort, wo es um die Verteilung von Lebenschancen geht. Wir wollen, dass alle Familien und alle Kinder faire Chancen auf Teilhabe und einen erfolgreichen Lebensweg haben. Um die Teilhabechancen von Kindern aus sozial schwachen Familien zu verbessern, hat sich das Bundesfamilienministerium darum im Rahmen der Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Kinder von Geringverdienerinnen und Geringverdienern von Leistungen für Schulausflüge, Mittagsverpflegung und Bildungsangeboten profitieren. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 wurden so neue Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt. Zu den Leistungen des neuen Bildungs- und Teilhabepakets zählen: I eintägige Schul- und Kitaausflüge, I mehrtägige Klassen- und Kitafahrten, I der persönliche Schulbedarf, I die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule, I Lernförderungen, I die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen, I die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für die Bildungs- und Teilhabeleistungen ist die Gemeinde, der Landkreis oder die Stadtverwaltung am Wohnort der Berechtigten verantwortlich. Das stellt eine bürgernahe Verwaltung sicher. Das Bundesfamilienministerium hat auf der Internetseite für Bürgerinnen und Bürger Informationen zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengestellt. Um sicherzustellen, dass die Unterstützung auch tatsächlich bei den Familien ankommt, wurden die Wirkungen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie des Kinderzuschlags im Jahr 2012 evaluiert. Die Ergebnisse sind erfreulich: 79 Prozent der Familien im Kinderzuschlag nutzen die neue Leistung oder haben Anträge gestellt. Fast alle Kinder im Kinderzuschlag nehmen heute an eintägigen Schul- und Kitaausflügen teil nur noch 3 Prozent der Eltern

21 Wir fördern Familien 21 geben an, dass sie ihren Kindern aus finanziellen Gründen die Teilnahme versagen müssen. Auch der Verzicht auf Nachhilfe, mehrtägige Ausflüge und das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita konnte um bis zu 70 Prozent vermindert werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket erreicht damit sein Ziel und stärkt die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (Quelle: BMFSFJ, 2012: Das Bildungs- und Teilhabepaket: Chancen für Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag. Monitor Familienforschung. Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik, Nr. 30). Der Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro für jedes Kind unterstützt gezielt Familien mit niedrigem Erwerbseinkommen und hilft diesen, unabhängig von Leistungen des Arbeitslosengeldes II zu bleiben. Vor allem Familien mit mehreren Kindern nutzen den Zuschlag. Der Kinderzuschlag wird in der Regel dabei nur vorübergehend bezogen und als wertvolle Unterstützung wahrgenommen. Der Sprung aus dem Kinderzuschlag in die Unabhängigkeit von Transferleistungen gelingt den Familien am häufigsten durch eine (verstärkte) Erwerbstätigkeit der Mütter. Elterngeld Kindergeld und Freibeträge für Kinder Quantitativer und qualitativer Ausbau der Kinderbetreuung Alleinerziehende Lokale Bündnisse für Familie

22 22 Wir fördern Familien Wir fördern Familien Koalitionsvertrag: Wir wollen eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung. Die Partnermonate sollen gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten eingeführt werden. Wir werden dafür sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt. Die Lebenssituation von Selbstständigen wollen wir stärker berücksichtigen. Elterngeld Zeit füreinander hilft jungen Familien beim Start ins Familienleben. Dazu trägt das Elterngeld bei. Es schenkt Müttern und Vätern einen Schonraum, um füreinander da zu sein und sich intensiv um ihr Baby zu kümmern, und verhindert allzu große finanzielle Einbußen im ersten Jahr nach der Geburt. Damit erleichtert es die Entscheidung für ein Kind und schafft Verlässlichkeit für junge Familien. 97 Prozent der Familien in Deutschland nutzen das Elterngeld (Studie DIW 2012). Darüber hinaus fördert es die partnerschaftliche Beteiligung der Väter an der Betreuung ihrer Kinder: Im November 2012 veröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Elterngeld belegen eine weiterhin wachsende Beteiligung der Väter an der Betreuung ihrer Kinder. Über 27 Prozent der Väter haben für ihre im zweiten Quartal 2011 geborenen Kinder das Elterngeld in Anspruch genommen (Quelle: Elterngeldstatistik, beendete Leistungsbezüge für im zweiten Vierteljahr 2011 geborene Kinder, Statistisches Bundesamt). Den Erfolg des Elterngeldes unterstreicht auch die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums vom DIW Berlin im Februar 2012 erstellte Evaluierung des Elterngeldes. I Das Elterngeld hat die Einkommen von Familien nach der Geburt erhöht. I Es hat dazu geführt, dass die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kindern im zweiten Lebensjahr gestiegen ist. I Es hat die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes gestärkt und I Kinder profitieren durch das Elterngeld in allen Einkommensklassen von der engen Betreuung durch Mutter und/oder Vater.

23 Wir fördern Familien 23 Entbürokratisierung und Flexibilisierung sollen dazu beitragen, diese positive Entwicklung weiter zu befördern. Dazu ist am 18. September 2012 das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs in Kraft getreten. Für Kinder, die ab 1. Januar 2013 geboren worden sind, gelten mit dem neuen Gesetz einige Änderungen: I Die Einkommensermittlung wird vereinfacht: Im Rahmen der Einkommensermittlung wird es künftig eine pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben geben. I Erleichterungen gibt es vor allem für Selbstständige: Unter anderem werden Gewinneinkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb beziehungsweise Land- und Forstwirtschaft künftig in aller Regel ausschließlich über den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes nachgewiesen. Anteil der geborenen Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen haben, nach Geburtszeitraum des Kindes 30 % 29 % 28 % 27 % 26 % 25 % 24 % 23 % 23,2 % 23,9 % 25,0 % 25,7 % 26,8 % 22 % 21 % 21,7 % 20 % 19 % 19,9 % 18 % 17 % 16 % 15 % 1. Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr 2011 Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken zum Elterngeld, eigene Berechnungen (Auf Basis des Tabellenblattes T21, Werte sind jeweils Mittelwerte der Angaben aus dem I. und II. bzw. aus dem III. und IV. Quartal); Stand: November 2012) Kindergeld und Freibeträge für Kinder Alleinerziehende Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderzuschlag Umsetzungsstand 60 %. Alle Vorhaben umgesetzt, Einführung Teilelterngeld und Stärkung der Partnermonate standen schon im Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt.

24 24 Wir fördern Familien Wir fördern Familien Koalitionsvertrag: Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden. Betreuungsgeld Das Betreuungsgeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern von Kleinkindern, die die Betreuung ihres Kindes privat organisieren. Es erweitert damit den Gestaltungsspielraum von Eltern ein- und zweijähriger Kinder bei der Kinderbetreuung und schließt die Lücke im Angebot staatlicher Förder- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Darüber hinaus verbessert es die Wahlfreiheit für junge Eltern. Ab dem ersten August 2013 erhalten Eltern, die die Betreuung ihres Kindes im zweiten und dritten Lebensjahr privat sicherstellen, Betreuungsgeld als eine gezielte Anerkennungs- und Unterstützungsleistung. Die Leistung wird im ersten Jahr nach Inkrafttreten zunächst in Höhe von 100 Euro monatlich für das zweite Lebensjahr eines Kindes und ab dem zweiten Jahr nach Inkrafttreten in Höhe von 150 Euro monatlich sowohl für das zweite als auch für das dritte Lebensjahr eines Kindes gezahlt werden. Betreuungsgeldberechtigte, die sich dafür entscheiden, das Betreuungsgeld für zusätzliche private Altersvorsorge oder für Bildungssparen einzusetzen, sollen einen Bonus in Höhe von 15 Euro pro Monat erhalten. Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz, in dem diese zusätz lichen Regelungen enthalten sind, wurde am 9. November 2012 vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten. Die Auswirkungen des Betreuungsgeldes werden zum 31. Dezember 2015 evaluiert. Der Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz bleibt davon unberührt. Kinderbetreuung Kindergeld und Freibeträge für Kinder Bildungs- und Teilhabepaket Kinderzuschlag Elterngeld Verbesserung der Situation für Alleinerziehende bis Ende 2013

25 Wir fördern Familien 25 Koalitionsvertrag: Wir wollen die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket verbessern. Dieses soll insbesondere in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden. Alleinerziehende Das Bundesfamilienministerium steht für eine moderne Familienpolitik, die alle Familien fördert, nicht nur bestimmte Familienmodelle: Deshalb unterstützen wir Menschen dabei, ihrer Verantwortung für Kinder, Partnerinnen bzw. Partner und Angehörige gerecht zu werden unabhängig von der Form ihres Zusammenlebens. In der Vielfalt der Familienmodelle sind Alleinerziehende längst keine Ausnameerscheinung mehr: In der Zeit von 1996 bis zum Jahr 2010 ist die Anzahl der Alleinerziehenden von 1,3 Mio. auf 1,6 Mio. angestiegen. Das heißt: In jeder fünften Familie mit minderjährigen Kindern stemmen Alleinerziehende den Familienalltag, und das mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Kinder. Das Bundesfamilienministerium hat darum in der 17. Legislaturperiode vielfältige Verbesserungen für Alleinerziehende auf den Weg gebracht. I Zur Unterstützung von Alleinerziehenden und ihren Kindern wurde der monatliche Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2010 angehoben: für Kinder von 0 bis 5 Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 158 Euro auf 180 Euro. I In den Jahren 2009 und 2010 hat das Bundesfamilienministerium das Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende erfolgreich durchgeführt und anhand der Ergebnisse lokale Unterstützungsnetzwerke für Alleinerziehende an den Schnittstellen von Arbeitsvermittlung und kommunalen Angeboten entwickelt. Die Ergebnisse dieser Arbeit können in dem Online-Handbuch Unterstützungsnetzwerke für Alleinerziehende nachgelesen werden.

26 26 Wir fördern Familien Wir fördern Familien I Im Juli 2012 wurde ein Monitor Familienforschung veröffentlicht, der sich ausschließlich mit der Lebens- und Arbeitssituation von Alleinerziehenden in Deutschland befasst und dabei erstmals die Lebenswirklichkeiten und Bedürfnisse von Alleinerziehenden sowie die Perspektive der Kinder von Alleinerziehenden beleuchtet. Damit ist auf Initiative des Bundesfamilienministeriums eine wichtige Grundlage für weitere Unterstützungsmaßnahmen geschaffen worden. I Maßnahmen wie der Ausbau des Kinderbetreuungsangebots, die Flexibilisierung der Elternzeit sowie die Förderung einer familienfreundlichen Arbeitswelt schaffen Rahmenbedingungen für mehr Zeitsouveränität in der Lebensgestaltung von Familien. Sie kommen auch und gerade Alleinerziehenden zugute. Lokale Bündnisse für Familie Entbürokratisierung des Unterhaltsvorschusses Kinderzuschlag Kindergeld und Freibeträge für Kinder Bildungs- und Teilhabepaket

27 Wir fördern Familien 27 Koalitionsvertrag: Wir wollen, dass durch mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit und durch günstigere Rahmenbedingungen für Familien mehr Kinder in Deutschland geboren werden. Die Entscheidung für ein Kind darf nicht an finanziellen Notlagen scheitern. Ungewollte Kinderlosigkeit Kinderwünsche möglich machen Bei der Entwicklung der Geburtenrate haben wir eine Trendwende geschafft. Das zeigt auch die Entwicklung der Geburtenrate bei Akademikerinnen. Der Rückgang der Kinderzahl bei Akademikerinnen ist gestoppt. In Westdeutschland wurden beispielsweise Prozent der Kinder von Akademikerinnen nach dem 35. Geburtstag geboren und zudem ist hier der Anteil der Geburten der über 35-jährigen Akademikerinnen zwischen 2000 und 2011 um 32,4 Prozent deutlich angestiegen (Quellen: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2012): Bevölkerungsforschung aktuell, 5/2012; Martin Bujard (2012): Talsohle bei Akademikerinnen durchschritten? Kinderzahl und Kinderlosigkeit in Deutschland nach Bildungs- und Berufsgruppen. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Wiesbaden; BMFSFJ (2012): Geburten und Geburtenverhalten in Deutschland, Berlin). Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für alle die verbessern, die sich in Deutschland ein Kind wünschen. Kinderwünsche und reale Kinderzahl: Viele bleiben kinderlos oder haben nur ein Kind Es wollen/haben keine Kinder 1 Kind Kinderwünsche Zahl der gewünschten Kinder 7 % 8 % Reale Kinderzahl in den Familien 21 % 24 % 2 Kinder 68 % 40 % Im Durchschnitt 3 Kinder 4 und mehr Kinder 14 % 3 % Kinderlose unter 30 Jahren 2,0 12 % 3 % 40- bis 59-Jährige 1,5 Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre mit konkreten Angaben Quelle: Allensbacher Archiv, Monitor Familienleben 2012 IfD Allensbach

28 28 Wir fördern Familien Wir fördern Familien Fast jedes zehnte Paar in Deutschland zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos. Dank des medizinischen Fortschrittes muss der sehnliche Kinderwunsch eines Paares heute selbst bei schweren Erkrankungen in vielen Fällen nicht unerfüllt bleiben. Doch viele Paare, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind, haben in den letzten Jahren darauf verzichten müssen. Das GKV-Modernisierungsgesetz von 2004, mit dem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinderwunschbehandlungen deutlich gekürzt wurden, hat eine Kinderwunschbehandlung für viele unbezahlbar gemacht. Dementsprechend sank die Zahl der erfolgreichen künstlichen Befruchtungen. Das Bundesfamilienministerium hat darum die Bundesinitiative Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit gestartet. In diesem Rahmen gewähren wir gemeinsam mit den Ländern finanzielle Hilfen bei einer medizinischen Kinderwunschbehandlung. Die Voraussetzungen dazu haben wir in einer Förderrichtlinie festgelegt, die am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Der Bund und die interessierten Länder stellen demnach ab dem 1. Januar 2013 finanzielle Mittel zur Unterstützung ungewollt kinderloser Paare bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen zur Verfügung. Dazu stellt der Bund ab 2013 jährlich Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro bereit. Zuwendungsfähig sind solche Behandlungen, an denen sich das jeweilige Hauptwohnsitzbundesland durch Ausführung eigener Förderprogramme in finanziell mindestens gleicher Höhe wie der Bund beteiligt. Seit 1. Januar 2013 beteiligt sich Niedersachsen als erstes Bundesland mit einem eigens dafür beschlossenem Landes-Förderprogramm an der gemeinsamen Umsetzung der Bundesförderrichtlinie. Auch Sachsen und Sachsen-Anhalt werden sich zeitnah an der gemeinsamen Förderung von Bund und Land beteiligen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat Interesse signalisiert. Mit weiteren Ländern ist das Bundesfamilienministerium in Gesprächen. Ende Dezember wurde die neue Internetseite gestartet, die unter anderem über aktuelle Entwicklungen der Zusammenarbeit mit den Ländern informiert. Daneben hat das Bundesfamilienministerium Maßnahmen zur Verbesserung der psychosozialen Beratung und Begleitung vor, während und nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen bei Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch auf den Weg gebracht. So wurde erstmals ein Status quo der psychosozialen Kinderwunschbehandlung in Deutschland erhoben: Die Erhebung Psychosoziale Kinderwunschberatung in Deutschland Status quo und Erfordernisse für eine bessere Konzeptualisierung, Implementierung und Evaluation wurde im Sommer 2012 in Beauftragung durch das BMFSFSJ vorgenommen. Ziel war es, umfassende Informationen und Erkenntnisse zu den unterschiedlichen Beratungsangeboten, Beratungssettings und -modellen sowie über die Qualifikation der beratenden Fachkräfte und vorhandener Richt- und Leitlinien zu erhalten. Diese Informationen arbeiten wir aktuell für die betroffenen Paare auf, um sie transparent und übersichtlich auf der demnächst startenden Internetseite

29 Wir fördern Familien 29 des Bundesfamilienministeriums zum Thema ungewollte Kinderlosigkeit unter zur Verfügung zu stellen. Zudem prüft das Bundesfamilienministerium innovative Konzepte zur Verbesserung der psychologischen Beratung bei ungewollter Kinderlosigkeit und Erleichterungen im Adoptionsverfahren. Um ungewollter Kinderlosigkeit vorzubeugen, bedarf es einer besseren Aufklärung über ihre Ursachen. Dazu ist es wichtig, junge Frauen und Männer in der Familienplanungsphase zu erreichen insbesondere diejenigen, die den Kinderwunsch zunächst aufschieben. Hierbei ist die BZgA ein wichtiger Partner des Bundesfamilienministeriums. Auf der Internetseite finden interessierte Frauen und Männer unter dem Kanal Kinderwunsch viele Informationen zum Thema. Ergänzt wird das Informationsangebot der BZgA durch das Medienpaket zum Thema ungewollte Kinderlosigkeit, das 2012 umfassend überarbeitet wurde. Elterngeld Kindergeld und Freibeträge für Kinder

30 30 Wir fördern Familien Wir fördern Familien Koalitionsvertrag: Wir wollen familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen durch eine familienfreundliche Kultur und Infrastruktur sowie eine familiengerechte Arbeitswelt schaffen, die eine Entscheidung für Kinder durch echte Wahlfreiheit ermöglicht. Erfolgsfaktor Familie Familienfreundlichkeit ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl des Arbeitgebers. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wird Familienfreundlichkeit damit zu einem Wettbewerbsvorteil. Für 91 Prozent der berufstätigen Eltern zwischen 25 und 39 Jahren sind familienfreundliche Angebote eines potenziellen Arbeitgebers mindestens so wichtig wie das Gehalt. Bei der Wahl eines neuen Arbeitgebers spielt für mich die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine wichtigere oder ebenso wichtige Rolle wie das Gehalt. Antworten trifft voll zu und trifft zum Teil zu Junge Beschäftigte mit Kindern unter 18 Jahren 91 % Junge Beschäftigte ohne Kinder 71 % Quelle: Personalmarketingstudie des BMFSFJ 2012 Mit dem Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie setzt sich das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. Die strategischen Kooperationen sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Politik und Wirtschaft für eine familienbewusste Arbeitswelt. Zum Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie gehören das gleichnamige Unternehmensnetzwerk, der Unternehmenswettbewerb Erfolgsfaktor Familie 2012, die Initiative Familienbewusste Arbeitszeiten sowie das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. Mit dem jährlichen Unternehmenstag Erfolgsfaktor Familie setzt das Bundesfamilienministerium immer wieder ein öffentlichkeitswirksames Signal für fami-

31 Wir fördern Familien 31 lienbewusste Arbeitszeiten hat das Bundesfamilienministerium außerdem einen Familienatlas veröffentlicht, der eine Übersicht der Lebensbedingungen für Familien in den 402 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands bietet. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Charta und Initiative Familienbewusste Arbeitszeiten Lokale Bündnisse für Familie Mehr Frauen in Führungspositionen Elterngeld Quantitativer und qualitativer Ausbau der Kinderbetreuung

32 32 Wir fördern Familien Wir fördern Familien Koalitionsvertrag: Wir wollen die umfassende wissenschaftliche Evaluation der familienbezogenen Leistungen konsequent fortsetzen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen, um Leistungen wirksamer und effizienter zu gestalten und zu bündeln. Weiterhin werden wir prüfen, wie die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Familienrecht harmonisiert werden können und entsprechende Schritte einleiten. Gesamtevaluation familienpolitischer Leistungen Gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium führt das Bundesfamilienministerium eine Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen durch und überprüft die Wirksamkeit der ehe- und familienbezogenen Leistungen auf die wichtigsten familienpolitischen Ziele: I die wirtschaftliche Stabilität und soziale Teilhabe von Familien, I die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, I die frühe Förderung von Kindern und I die Erfüllung von Kinderwünschen. Erste Ergebnisse wurden bereits veröffentlicht. Zu den Schnittstellen von Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht sowie zur Akzeptanz und Bewertung der Familienleistungen sind die Ergebnisse dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag 2012 vorgelegt worden. Kurzfassungen zu den Modulen Kindergeld, Kinderbetreuung und Akzeptanzanalyse II werden aktuell erstellt. Das gemeinsame Forschungsprojekt wird wie geplant im Jahr 2013 mit einem Endbericht abgeschlossen werden. Deutlich wurde bisher schon, dass die Leistungen von den Familien hoch geschätzt werden. Neben den allgemeinen Leistungen wie Kindergeld und Kinderbetreuung werden vor allem spezielle Leistungen für Familien in besonderen Lebenslagen wie das Elterngeld, der ALG-II-Anteil der Kinder, das Wohngeld oder der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende als besonders wichtig erachtet. Darüber hinaus wünschen sich die Familien Transparenz, Kalkulierbarkeit und Zuverlässigkeit der Leistungen und ihrer Gewährung. Umsetzungsstand: 75 %. Endbericht wird 2013 veröffentlicht.

33 Wir fördern Familien 33 Koalitionsvertrag: Wir werden das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien. Davon werden alle profitieren, sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerverwaltung und die steuerberatenden Berufe. Wir werden insbesondere ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder und im Haushalt ( ). Vereinfachungen im Steuerrecht Die Bundesregierung hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 familienfreundliche Steuervereinfachungen auf den Weg gebracht. Dadurch können viel mehr Familien als bisher Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen: Der Kreis der Berechtigten wurde erheblich ausgedehnt und zugleich die Steuererklärung um eine Seite verkürzt. Damit können grundsätzlich alle Eltern je Kind zwei Drittel der Betreuungskosten und höchstens Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dies gilt ab Geburt für alle Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Berechnung der Einkünfte, nach deren Höhe sich ihre Ansprüche richten, werden nun die Betreuungskosten abgezogen. Ab 2012 ist auch die Kindergeld-Beantragung für die Eltern und ihre Kinder durch den Wegfall der Einkommensgrenze vereinfacht worden. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden unabhängig von ihren Einkünften stets als Kind berücksichtigt. In der Zweitausbildung besteht für ein Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit übersteigt. Mit dieser Neuregelung sorgt die Bundesregierung dafür, dass der Bürokratieabbau auch direkt bei den Eltern und ihren Kindern ankommt. Kindergeld und Freibeträge für Kinder

34 34 Wir fördern Familien Wir fördern Familien Koalitionsvertrag: Alle Menschen in unserem Land sollen die Chance auf wirtschaftlichen Erfolg, sozialen Zusammenhalt und ein Leben in Freiheit und Sicherheit haben. Deswegen steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Politik. Sternenkinder Das Bundesfamilienministerium erreichten Anfragen von Eltern, die im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erlitten haben und sehr darunter leiden, dass das Kind, das sie verloren haben, rechtlich nicht als Kind anerkannt wird. Für Kinder, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen, sieht das geltende Recht keine personenstandsrechtliche Registrierung vor. Sie gelten als Fehlgeburten, für die es bislang keine Möglichkeit eines amtlichen Existenznachweises gibt. Eltern können ihrem Kind offiziell keinen Namen geben. Diese Kinder werden auch Sternenkinder genannt. Insbesondere auf Initiative des Familienministeriums hat im Mai 2012 das Kabinett einen Änderungsentwurf beschlossen, der eine Ergänzung des Personenstandsrechts vorsieht. Eltern, die eine Fehlgeburt erlitten haben, können damit auf Wunsch ihren Kindern auch eine amtliche Existenz geben lassen. Die vorgesehene Neuregelung gilt auch für Eltern, deren Sternenkind bereits vor dem Inkrafttreten dieser Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist. Es war uns ein wichtiges Anliegen, auch die Eltern mit einzubeziehen, die einen solchen Schicksalsschlag bereits erleben mussten. Umsetzungsstand: 50 %. Verfahren läuft!

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