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1 Nr. 79-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner BA MA und Wiedermann an die Landesregierung (Nr. 79-ANF der Beilagen) durch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler, Landesrat Mayr, Landesrat Dr. Schellhorn, Landesrätin Mag. a Berthold MBA, Landeshauptmann Dr. Haslauer und Landesrat DI Dr. Schwaiger betreffend die Kosten für Rechts- und Steuerberatung Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner BA MA und Wiedermann betreffend die Kosten für Rechts- und Steuerberatung vom 16. November 2015 erlauben sich die genannten Regierungsmitglieder, Folgendes zu berichten: Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu Frage 1: Welche Kanzleien werden für Rechtsberatungsangelegenheiten vom Land Salzburg herangezogen und wie hoch war der Rechts- und Beratungsaufwand des Landes Salzburg in den Jahren 2013 und 2014 (um eine Aufgliederung nach Jahren und nach Tätigkeiten wird ersucht)? Die Fragestellung, welche Kanzleien für Rechtsberatungsangelegenheiten vom Land Salzburg in den Jahren 2013 und 2014 herangezogen worden sind, kann von der Abteilung 8 mangels zentraler Erteilung der entsprechenden Aufträge nicht beantwortet werden und es wurde daher eine Umfrage im Wege der Landesamtsdirektion initiiert. a) Nachstehende Kanzleien wurden in den Jahren 2013 und 2014 im Verwaltungsbereich der Abteilung 8, Referat 8/03, auch zur Unterstützung anderer Abteilungen des Amtes der Salzburger Landesregierung zu verschiedenen Rechtsberatungs- und Vertretungsleistungen herangezogen: Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH RA MMag. Dr. Philipp Götzl Kanzlei Dr. Harrer (GbR) Heid Schiefer Rechtsanwälte Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer RA Dr. Leopold Hirsch Hochsteger, Perz, Wallner & Warga (GbR) Hosp, Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft (OG) 1

2 RA Dr. Ingrid Jodocy RA Dr. Markus Kroner Loimer Scharzenberger-Preis Rechtsanwälte Partnerschaft (OG) Notariate Hallein, Spruzina & Zehetmayer Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH RA Dr. Roland Reichl Roßkothen Haberlander Rechtsanwälte (GbR) Dr. Harald Schwendinger - Dr. Brigitte Piber (GbR) RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele Wolff, Wolff und Wolff, Rechtsanwälte. Es wurden anwaltliche Expertisen in zivil- und strafrechtlichen, insbesondere arbeits-, exekutions-, immaterialgüter-, immobilien-, EDV- und internet-, schadenersatz- und vergaberechtlichen Fragen eingeholt bzw. Dienstleistungen in diesen Bereichen beauftragt. b) Im Verwaltungsbereich des Referates 8/03 sind im Zusammenhang nachstehende Rechtsberatungsleistungen angefallen: ba) Liegenschaftsverwaltung: Amtsgebäude: 2013: 6.785,40 und 2014: ,60 Sonstige Liegenschaften: 2013: 3.451,86 und 2014: 6.200,61. bb) Beteiligungsverwaltung: 2013: 6.243, : ,--. c) In Unterstützung anderer Abteilungen des Amtes wurden im Wege der Amtskasse Rechtsberatungskosten (Aktive Beratungs- und Vertretungskosten, aber auch Prozesskosten- Ersätze an gegnerische Rechtsvertreter, gerichtliche oder notarielle Gebühren, Rechtsgutachten) bezahlt: 2013: , : ,46. d) Seitens des Budgetreferates wurden in den Jahren 2013 und 2014 diverse Expertenleistungen für die Aufarbeitung der Finanzcausa in Auftrag gegeben. Diesbezüglich wird auf die detaillierten Informationen in jeweiligen Finanzberichten der Abteilung 8 verwiesen. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler: Zu Frage 1: Die Raumordnungs-Abteilung (nunmehr Abteilung 10) berichtet Folgendes: 2

3 Rechtsberatungsangelegenheiten 2013 Beratungskosten Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts GmbH (2. Teilrechnung Erstellung Ausschreibungsunterlagen Laserscanning Lungau, 992,47 Begleitung Vergabe) SUMME 992,47 Rechtsberatungsangelegenheiten 2014 Beratungskosten Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts GmbH (juristisches Schreiben betreffend Ersatzvornahme Auftrag Laserscanning Lungau ) 236,05 SUMME 236,05 Landesrat Mayr: Zu Frage 1: Abteilung 10: Von Seiten der Wohnbauförderungsabteilung darf ich folgende Aufstellung bekanntgeben: Rechtsberatungsangelegenheiten 2013 Beratungskosten EAG Rechtsanwälte (vergaberechtliche Prüfung, Rechnungsabschluss LWBF 2012) Beratungskosten EAG Rechtsanwälte (vergaberechtliche Prüfung, Rechnungsabschluss LWBF 2012) 1.189,-- 600,-- SUMME 1.789,-- Rechtsberatungsangelegenheiten 2014 Univ. Prof. Georg Graf (Gutachten) ,-- SUMME ,-- Abteilung 6: Von Seiten der Abteilung 6 darf ich folgende Aufstellung bekanntgeben: Rechts- und Beratungsaufwand 2013 MAPL GmbH (Beratungsleistung - Umfahrung Straßwalchen) ,44 SUMME ,44 Landesrat Dr. Schellhorn: Vorbemerkung: Unmittelbar durch die Abteilung 2 Kultur, Bildung und Gesellschaft wurden in meinem Ressortbereich in den Jahren 2013 und 2014 keine Rechts- und Steuerberatungsleistungen in Auf- 3

4 trag gegeben. Sehr wohl aber wurden diese Leistungen vom Salzburger Landestheater und dem Mozarteum Orchester Salzburg in Anspruch genommen. Die Kosten hierfür wurden über das laufende Budget der Einrichtungen gedeckt. Da die Rechtsträgerschaft beider Institutionen beim Land Salzburg liegt, finden Sie die Auflistung der Leistungen untenstehend. Zu Frage 1: Abteilung 3: 2014: MPD Wirtschaftsprüfungs-GmbH & CoKG, 5020 Salzburg; 1.200,-- netto; einmalige Beratungstätigkeit zur Thematik Abfertigungsrückstellungen. Abteilung 2: Seitens des Mozarteumorchesters Salzburg wurde die Kanzlei Dr. Eckart Fussenegger bekanntgegeben. Der Aufwand betrug ,-- (diverse Auskünfte), ,-- (Auflösung Dienstverhältnis Geschäftsführung). Seitens des Landestheaters wurde gemeldet, dass je nach Fachgebiet und Fragestellung unterschiedliche Personen und Kanzleien beauftragt wurden. Eine genauere Aufstellung war aufgrund der knappen Beantwortungsfrist nicht möglich, kann auf Wunsch aber nachgereicht werden. Die Kosten für den Rechts- und Steuerberatungsaufwand wurden für 2013 (Spielzeit 2013/2014) mit ,-- und für 2014 (Spielzeit 2014/2015) mit ,-- angegeben. Landesrätin Mag. a Berthold MBA: Zu Frage 1: In meinem Ressortbereich wurden im angeführten Zeitraum keine Kanzleien für Rechtsberatung herangezogen. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu Frage 1.1.: Wurden diese Kanzleien mittels öffentlicher Ausschreibungen ausgewählt? Die unter Punkt 1 lit. a aufgezählten Kanzleien wurden nicht mittels öffentlicher Ausschreibungen ausgewählt. Es handelt sich bei den anwaltlichen und notariellen Vertretungen zu Punkt 2 lit. b-c um nicht prioritäre Dienstleistungen gemäß 141 Abs. 3 BVergG, der Auftragswert betrug jeweils unter ,-- und wurde die Bestellung daher im Wege der Direktvergabe vorgenommen. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretungsleistungen erfolgt regelmäßig erst nach einem Versuch, eine Rechtssache durch amtsinterne Expertenleistungen zu lösen. Unter dem Zeitdruck einer Klagsführung der Gegenseite muss dann aber in der Vertretung vor Gericht die Anwaltspflicht erfüllt werden und innerhalb kurzer gesetzlicher oder richterlicher Fristen zeitgerecht bei sonstigen schwerwiegenden Nachteilen des Landes prozessuale Schritte zu setzen bzw. vorzubereiten sind. Dies erfordert eine rasche Auswahl einer/s rechtsfreundlichen Vertreterin bzw. Vertreters und deren/dessen schnelle Sachinformation unter Organisa- 4

5 tion der notwendigen Beweismittel (z. B. Veranlassung der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit von zeugenschaftlich zu vernehmenden Landesbediensteten). Die Auswahl der Rechtsanwälte und Notare selbst erfolgt nach deren Spezialgebiet innerhalb von diesen selbst öffentlich (z. B. Anwaltsverzeichnis auf der Homepage der Salzburger Rechtsanwaltskammer) bekannt gemachter Tätigkeitsschwerpunkte, oder bei wiederholter Beauftragung nach entsprechenden Erfahrungen mit deren Expertise und Effizienz im Rahmen ständiger Vertretung. Zu Frage 1.2.: Wenn ja, in welchen Medien wurden diese Ausschreibungen gemacht? Siehe Antwort zur Frage 1.1. Zu Frage 1.3.: Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zur Frage 1.1. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler: Zu den Fragen 1.1., 1.2. und 1.3.: Die Vergaben der Beratungsleistungen erfolgten durch eine Direktvergabe, da die gesetzlichen Schwellenwerte gemäß Bundesvergabegesetz nach der jeweiligen Angebotslegung nicht überschritten wurden. Landesrat Mayr: Zu Frage 1.1.: Die Vergaben der Beratungsleistungen erfolgten durch eine Direktvergabe, da die gesetzlichen Schwellenwerte gem. Bundesvergabegesetz nach der jeweiligen Angebotslegung nicht überschritten wurden. Zu Frage 1.2. und 1.3.: Siehe Beantwortung der Frage Nr Landesrat Dr. Schellhorn: Zu den Fragen 1.1., 1.2. und 1.3.: Abteilung 3: Es wurde keine Ausschreibung gemacht. Es hat sich um eine einmalige Beratungstätigkeit gehandelt. Abteilung 2: Zu Frage 1.1.: Nein. Zu Frage 1.2.: Entfällt. Zu Frage 1.3.: Die vom Mozarteumorchester beauftragten Kanzleien für Rechts- und Steuerberatung sind langjährige Partner der Einrichtung und in die spezifischen Gegebenheiten des 5

6 Betriebs bestens eingearbeitet. In Anbetracht der seit Jahren in etwa gleichbleibenden finanziellen Aufwendungen erscheint eine Ausschreibung der Leistung aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Diese Argumentation gilt auch für die laufenden Beratungskosten des Landestheaters. Landesrätin Mag. a Berthold MBA: Zu den Fragen 1.1., 1.2. und 1.3.: Siehe Beantwortung zu Frage 1. Landeshauptmann Dr. Haslauer: Zu den Fragen 1 bis 1.3.: Durch die Landesamtsdirektion/Amtskasse erfolgten in den Jahren 2013 und 2014 keine Beauftragungen von Kanzleien im Zusammenhang mit Rechtsberatungsangelegenheiten für das Land Salzburg. Im Jahr 2013 fielen keine Kosten durch Aufträge für Rechtsberatung seitens der Abteilung 1 an. Im Jahr 2014 fielen durch einen seitens der Abteilung 1 erteilten Auftrag für Rechtsberatungsangelegenheiten Kosten von insgesamt ,-- an: Pressl, Endl, Heinrich, Bamberger Rechtsanwälte GmbH; Rechtsgutachten zur beihilferechtlichen Beurteilung der Unterstützung des Salzburger Wachstumsfonds (stille Beteiligung) für die Bergbahnen Dachstein West GmbH zur Teilfinanzierung der Errichtung der Donnerkogelseilbahn, Pisten und Beschneiungsanlage in der Schiregion Dachstein West; Direktvergabe, weil unterhalb des Schwellenwertes. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu Frage 2: Welche Kanzleien werden für Steuer- und Wirtschaftsfragen aller Art vom Land Salzburg herangezogen und wie hoch waren die Kosten des Landes Salzburg in den Jahren 2013 und 2014 (um eine Aufgliederung nach Jahren und nach Tätigkeiten wird ersucht)? Es wird zunächst auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen, wonach eine zentrale Beauftragung durch die Abteilung 8 nicht stattgefunden hat und entsprechend der Antwort zu Frage 1 lit. d auf die Vermögensberichte zur Finanzcausa hingewiesen. a) Nachstehende Kanzleien wurden in den Jahren 2013 und 2014 im Verwaltungsbereich der Abteilung 8, Referat 8/03, auch zur Unterstützung anderer Abteilungen des Amtes der Salzburger Landesregierung zu Steuer- und Wirtschaftsfragen beauftragt: LeitnerLeitner Salzburg GmbH Zobl.Bauer.Salzburg Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH. 6

7 b) Im Verwaltungsbereich des Referates 8/03 sind im Zusammenhang nachstehende Steuer- und Wirtschaftsberatungsleistungen angefallen: ba) Liegenschaftsverwaltung: Amtsgebäude: 2013: 600,-- und 2014: Keine Sonstige Liegenschaften: 2013 und 2014: Keine. bb) Beteiligungsverwaltung: 2013: Keine 2014: ,--. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler: Zu Frage 2: Der Salzburger Nationalparkfonds (also wie immer indirekt das Referat als für die Geschäftsführung verantwortlich) hat erstmals mit dem Rechnungsabschluss 2007 die Fritzenwallner-Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbh mit Sitz in Neukirchen am Großvenediger mit dem Jahresabschluss sowie mit der laufenden Kontierung für den Salzburger Nationalparkfonds beauftragt. Die Kosten betrugen im Jahr ,71 und im Jahr ,12. Im Referat 5/04 sind in den abgefragten Jahren 2013/2014 keine Kosten für Rechtsanwalts-/ Steuerberatungskanzleien angefallen. Hingewiesen sei jedoch auf das bei uns geführte UVP- Verfahren "Golfplatz Anif", wo Dr. Kind (BMLFUW) ein Gutachten zu forstrechtlichen Fragestellungen erstellt hat. Dies wurde jedoch seitens der LAD beauftragt/bezahlt. Landesrat Mayr: Zu Frage 2: Abteilung 10: Von Seiten der Wohnbauförderungsabteilung darf ich folgende Aufstellung bekanntgeben: Steuer- und Wirtschaftsberatungsangelegenheiten 2013 Treuhand Salzburg GmbH - KPMG (1. Teilrechnung) ,-- Treuhand Salzburg GmbH - KPMG (2. Teilrechnung) ,-- PwC Salzburg (Aufrollung d. WBF )* ,-- PwC Salzburg (1. Teilrechnung, Bilanz WBF 2012) ,-- PwC Salzburg (Aufrollung d. WBF ) ,-- PwC Salzburg (2. Teilrechnung, Bilanz WBF 2012) ,-- Investment Partner GmbH ,-- SUMME ,-- 7

8 Steuer- und Wirtschaftsberatungsangelegenheiten 2014 PwC Salzburg (Plausibilitätsprüfung) ,-- PwC Salzburg (Plausibilitätsprüfung) ,-- PwC Salzburg (Rechnungsabschluss 2013) ,-- PwC Salzburg (Auswertung) 3.878,-- Treuhand Salzburg GmbH - KPMG (Ermittlung Besteuerungsrundlagen) ,-- Treuhand Salzburg GmbH - KPMG (steuerliche Beratung) 6.240,-- Investment Partner GmbH ,-- SUMME ,-- Abteilung 6: Von Seiten der Abteilung 6 darf ich folgende Aufstellung bekanntgeben: Steuer- und Wirtschaftsfragen 2014 Treuhand Salzburg GmbH (Beratung zur Ust, Flughafen 5.760,-- KPMG Advisory GmbH (Analyse von Beschaffungsmodellen für öffentl. Investitionen ,76 SUMME ,76 Landesrat Dr. Schellhorn: Zu Frage 2: Abteilung 3: 2013: MPD Wirtschaftsprüfungs-GmbH & CoKG, 5020 Salzburg; 9.280,-- netto; Wirtschaftsprüfung eines Vereins. Abteilung 2: Bezugnehmend auf die Steuerberatung des Mozarteumsorchesters wurde die Kanzlei Dr. Sabine Navara, Zobl. Bauer, genannt. Die Kosten für 2013 wurden mit ,-- (u. a. Jahresabschluss, Quartalsabschlüsse, diverse Beratung) und für 2014 mit ,-- (u. a. Jahresabschluss, Quartalsabschlüsse, diverse Beratungen) angegeben. Landesrätin Mag. a Berthold MBA: Zu Frage 2: In meinem Ressortbereich wurden im angeführten Zeitraum keine Kanzleien für Steuer- und Wirtschaftsfragen herangezogen. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu Frage 2.1.: Wurden diese Kanzleien mittels öffentlicher Ausschreibungen ausgewählt? 8

9 Die Auswahl der Kanzleien erfolgte jeweils nach den einschlägigen Bestimmungen des Vergabegesetzes in Form der Direktvergabe, jedoch nach vorheriger Feststellung der Preis- und Leistungsangemessenheit und des erforderlichen Kompetenzprofils. Zu Frage 2.2.: Wenn ja, in welchen Medien wurden diese Ausschreibungen gemacht? Siehe Antwort zu Frage 2.1. Zu Frage 2.3.: Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 2.1. Anmerkung durch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl zum Schreiben des Büros von Herrn Landesamtsdirektor vom 23. Dezember 2015 zur Beantwortung der Fragen 1 bis 2.3.: In der in meine Ressortzuständigkeit fallenden Abteilung 9 sind im angefragten Zeitraum keine externen Rechts- und Steuerberater herangezogen worden. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler: Zu den Fragen 2.1., 2.2. und 2.3.: Diesem Auftrag ist eine Anbotseinholung bei selbiger GmbH und bei der bis 2006 beauftragten Prodinger GmbH aus Zell am See vorausgegangen. Fritzenwallner-Gandler ist als Bestbieter hervorgegangen. Die Besonderheiten des Salzburger Nationalparkfonds verlangen eine maßgeschneiderte Ausgestaltung des Jahresabschlusses insbesondere hinsichtlich der Trennung von hoheitlichen Aufgaben im steuerrechtlichen Sinn und unserem Betrieb gewerblicher Art, oder die Transparenz in der Inanspruchnahme zahlreicher Förderprogramme der EU. Außerdem musste 2007 auch noch eine Über- und Zurückleitung in die kameralistische Haushaltsrechnung in die Gewinn- und Verlustrechnung integriert werden. Zu all diesen Problemstellungen und einigen unternehmensrechtlich unverständlichen Sonderwünschen von Bund und Land konnte die ausgewählte Steuerberatungskanzlei die transparenteste und korrekteste Lösung anbieten. Über mehrere Jahresabschlüsse hinweg wurde diese Lösung verfeinert und optimiert. Mittlerweile besteht eine eng abgestimmte und optimierte permanente Zusammenarbeit zwischen unserer Buchhaltung und der Steuerberatungskanzlei. Durch laufende Software, Anpassung und Weiterbildung unserer Buchhaltung versuchen wir das Optimum zwischen Eigenleistung und Auslagerung zu finden. Eine jährliche Neuausschreibung würde hier unnötige Probleme und unkalkulierbare Risiken hinsichtlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit bringen. 9

10 Landesrat Mayr: Zu Frage 2.1.: Die Vergaben der Beratungsleistungen erfolgten durch eine Direktvergabe, da die gesetzlichen Schwellenwerte gemäß Bundesvergabegesetz nach der jeweiligen Angebotslegung nicht überschritten wurden. Zu den Fragen 2.2. und 2.3.: Siehe Beantwortung der Frage Nr Landesrat Dr. Schellhorn: Zu den Fragen 2.1., 2.2. und 2.3.: Abteilung 3: Es wurde keine Ausschreibung gemacht. Der betroffene Verein hat den mit dem Land geltenden Leistungsvertrag gekündigt, daher war eine unverzügliche Wirtschaftssonderprüfung notwendig. Abteilung 2: Zu Frage 2.1.: Nein. Zu Frage 2.2.: Entfällt. Zu Frage 2.3.: Es darf auf die Beantwortung zu Frage 1.3. verwiesen werden. Landesrätin Mag. a Berthold MBA: Zu den Fragen 2.1., 2.2. und 2.3.: Siehe Beantwortung zu Frage 2. Landeshauptmann Dr. Haslauer: Zu den Fragen 2 bis 2.3.: Durch die Landesamtsdirektion/Amtskasse werden und wurden in den Jahren 2013 und 2014 keinerlei Beratungsaufträge betreffend Steuer- und Wirtschaftsfragen erteilt. Im Jahr 2013 fielen durch drei seitens der Abteilung 1 erteilte Aufträge rund um Steuer- und Wirtschaftsfragen Kosten von insgesamt ,-- an: 1. Zobl, Bauer & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH; Prüfung der wirtschaftlichen Situation einzelner Tourismusverbände Kosten: 966,-- Direktvergabe mit Vergleichsangeboten, Rahmenvertrag, unterhalb des Schwellenwertes 2. Zobl, Bauer & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH; Gutachten zur Beurteilung der finanziellen Situation des Tourismusverbandes Werfenweng im Hinblick auf eine finanzielle Beteiligung am Projekt Rosnerköpflbahn Kosten: 7.200,-- 10

11 Direktvergabe als Folgeauftrag im Zusammenhang mit der bestehenden Expertise aus dem unter Punkt 1.) genannten Auftrag, außerdem unterhalb des Schwellenwertes 3. DDr. Hawel Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH & CoKG bzw. Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbh, Ernst-Grein-Straße 5, 5026 Salzburg; Beratung in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umstellung der Fondsbuchhaltungen (Wachstumsfonds und Tourismusförderungsfonds) auf Doppik sowie Stellungnahme zur Gestionierung der stillen Beteiligung des Salzburger Wachstumsfonds an der Bergbahnen Dachstein West GmbH; Kosten: ,-- Direktvergabe, weil unterhalb des Schwellenwertes, mehrere Vergleichsangebote. Im Jahr 2014 fielen durch drei seitens der Abteilung 1 erteilte Aufträge rund um Steuer- und Wirtschaftsfragen Kosten von insgesamt ,-- an: 1. Zobl, Bauer & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH; Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Rosnerköpfl GmbH Werfenweng und der Prognoserechnung für das Seilbahnprojekt Rosnerköpflbahn; Kosten: ,-- Direktvergabe, Angebotspreis lag wesentlich unter den marktüblichen Preisen, der Auftragswert lag wesentlich unter dem Schwellenwert von ,-- und die Kanzlei hatte bereits Expertise aufgrund des Auftrages zur Prüfung im Zusammenhang mit dem TVB Werfenweng; 2. DDr. Hawel Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH & CoKG bzw. Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbh, Ernst-Grein-Straße 5, 5026 Salzburg; Beratung in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umstellung der Fondsbuchhaltungen (Wachstumsfonds und Tourismusförderungsfonds) auf Doppik sowie Stellungnahme zur Gestionierung der stillen Beteiligung des Salzburger Wachstumsfonds an der Bergbahnen Dachstein West GmbH; Kosten: 6.500,-- Direktvergabe, weil unterhalb des Schwellenwertes, mehrere Vergleichsangebote 3. KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft; Beratung bei der Einführung und Weiterentwicklung eines IKS/ Internen Kontrollsystems in der Abteilung 1, ITG Innovations- und Technologietransfergesellschaft, Land Invest und Standort Agentur; Kosten: ,-- Direktvergabe, Einholung von drei Vergleichsangeboten, unterhalb des Schwellenwertes. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu Frage 3: Welche Kanzleien werden für Rechtsberatungsangelegenheiten von den SALK herangezogen und wie hoch war der Rechts- und Beratungsaufwand der SALK in den Jahren 2013 und 2014 (um eine Aufgliederung nach Jahren und nach Tätigkeiten wird ersucht)? 11

12 Es ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass sich die Mitwirkung des Salzburger Landtages an der Vollziehung des Landes gemäß Art. 28 L-VG 1999 (LGBl. Nr. 25/1999 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 15/2013) darauf richtet, die Geschäftsführung der Landesregierung zu überprüfen. Die vorliegende Fragestellung bezieht sich jedoch nicht etwa auf das Verhalten der stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter des Landes Salzburg in seiner Eigenschaft als Gesellschafter, sondern auf die operative Geschäftstätigkeit des eigenständigen Unternehmens SALK. Eine Beantwortung dieser Anfrage dient daher nicht der Mitwirkung des Salzburger Landtages an der Vollziehung des Landes. Zu Frage 3.1.: Wurden diese Kanzleien mittels öffentlicher Ausschreibungen ausgewählt? Siehe Antwort zu Frage 3. Zu Frage 3.2.: Wenn ja, in welchen Medien wurden diese Ausschreibungen gemacht? Siehe Antwort zu Frage 3. Zu Frage 3.3.: Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 3. Landesrat Dr. Schellhorn: Zu den Fragen 3, 3.1., 3.2. und 3.3.: Diese Fragen betreffen nicht meine Ressorts. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu Frage 4: Welche Kanzleien werden für Steuer- und Wirtschaftsfragen aller Art von den SALK herangezogen und wie hoch waren die Kosten der SALK in den Jahren 2013 und 2014 (um eine Aufgliederung nach Jahren und nach Tätigkeiten wird ersucht)? Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Zu Frage 4.1.: Wurden diese Kanzleien mittels öffentlicher Ausschreibungen ausgewählt? Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Zu Frage 4.2.: Wenn ja, in welchen Medien wurden diese Ausschreibungen gemacht? Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Zu Frage 4.3.: Wenn nein, warum nicht? 12

13 Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Landesrat Dr. Schellhorn: Zu den Fragen 4, 4.1., 4.2. und 4.3.: Diese Fragen betreffen nicht meine Ressorts. Landesrat DI Dr. Schwaiger: Zu den Fragen 1 bis 4: Es wurden keine Kanzleien für Rechtsberatungsangelegenheiten in meinen Ressorts beauftragt. Die genannten Regierungsmitglieder ersuchen das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 22. Jänner 2016 Dr. Haslauer eh. Dr. in Rössler eh. Dr. Stöckl eh. Mayr eh. Mag. a Berthold MBA eh. DI Dr. Schwaiger eh. Dr. Schellhorn eh. 13

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