Anti-Doping-Bestimmungen der Österreichischen Bundes-Sportorganisation

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1 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 Anti-oping-Bestimmungen der Österreichischen Bundes-portorganisation 1. ie Mitglieder der BO verpflichten sich, wenn nicht bereits eine über die anschlieend genannten Anti-opingbestimmungen hinausgehende Regelung besteht, diese Mindest-Anti-opingbestimmungen in ihre tatuten und/oder Wettkampfbestimmungen aufzunehmen und opingkontrollen durch geeignete Beauftragte zuzulassen. 2. Zur Erlassung von Richtlinien, Erledigungen von Einsprüchen, für Beschwerden und Änderungswünsche und zur Koordination der Meinungen zwischen BO, Bund, ändern und ÖOC, sowie zur Regelung spezieller Fragen ist das "Österreichische Anti-oping-Comité" (ÖAC) zuständig. em Vorstand des ÖAC gehören je zwei stimmberechtigte Vertreter der BO, des Bundesministeriums für öffentliche eistung und port (BMö) und der Bundesländer, sowie ein stimmberechtigter Vertreter des ÖOC an. 3. Jeder portverband Österreichs nimmt zur Kenntnis, da sich das BMö - Gruppe port vorbehält, bei Verweigerung oder Verhinderung von opingkontrollen oder der Nichteinhaltung der anschlieend genannten Regelungen Förderungen einzustellen. 4. opingkontrollen können jederzeit durchgeführt werden, insbesondere a) bei taatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften, b) auf Veranlassung eines Verbandes/Veranstalters, c) bei Veranstaltungen, für die internationale Verbände opingkontrollen vorschreiben, d) auf Wunsch von portlern und/oder Verbänden, wenn portler nach Verletzungen und/oder Krankheiten Medikamente erhalten haben, die möglicherweise opingmittel enthalten (ärztliches Attest erforderlich), e) während des Trainings und f) wenn Verdacht auf oping besteht. 5. ie Weigerung, sich einer opingkontrolle zu unterziehen, kommt einem positiven Testergebnis gleich. 6. Für Verstöe gegen die Anti-opingbestimmungen haften alle aktiven portler und Funktionäre, Ärzte, Masseure, Trainer usw. der Österreichischen ach- und Fachverbände. 7. Folgende Mindeststrafen sind zwingend vorgesehen: a) portler: eite 1

2 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC 1. Versto: - isqualifikation - Ausschlu vom jeweiligen Bewerb - zwei Jahre perre für nationale und internationale Wettkämpfe 2. Versto: - isqualifikation - Ausschlu vom jeweiligen Bewerb - lebenslange perre b) Bei Mannschaften erfolgt auerdem eine trafverifizierung des Wettkampfresultates nach dem Reglement des zuständigen Verbandes. In Fällen eines positiven Analyseergebnisses für Ephedrine, henylpropanolamine, seudoephedrine und ähnliche Wirkstoffe (wenn sie oral für medizinische Zwecke in Verbindung mit atembefreienden Mitteln und/oder Anti-Histaminen verordnet wurden) beträgt die perre beim ersten Versto drei Monate, beim zweiten Versto zwei Jahre und für jeden folgenden Versto lebenslang. c) Funktionäre, Ärzte, Masseure, Trainer, usw.: 1. Versto: - Funktionsenthebung auf 2 Jahre 2. Versto: - Funktionsenthebung lebenslang d) Bedingte trafen sind nicht zulässig. e) Ausnahme von der Regelung: Wenn der portler nach Verletzungen und /oder Krankheiten Medikamente nach nachgewiesener ärztlicher Verordnung erhalten hat und sich nach der Behandlung einer Untersuchung unterzieht (kt. 4d), unterliegt das Ergebnis der Geheimhaltung und wird nur dem portler mitgeteilt. as Ergebnis zieht daher keine anktionen nach sich. 8. Eine trafe ist erst dann auszusprechen, wenn die A-robe und die B-robe (so diese vom portler verlangt wird) positiv sind. Verzichtet der portler auf die Analyse der B-robe, gilt das Ergebnis der A-Analyse als endgültig. Wird eine B-Analyse angefordert, so gilt das Resultat der B-Analyse als endgültig. Bis zum Vorliegen der Analyse der A- bzw. B-robe sind die portlerin bzw. der portler startberechtigt. Im Fall eines positiven Endergebnisses sind aber sämtliche erreichten Resultate rückwirkend bis zum Zeitpunkt der opingkontrolle zu streichen. ie perre und die bei den Mannschaftssportarten vorgesehene trafverifizierung des/der Wettkampfresultate sind rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Kontrolle (Urinabgabe) auszusprechen. ie trafen sind vom jeweils zuständigen Österreichischen Fachverband auszusprechen und zu kontrollieren. Bei einer positiven opingkontrolle hat der betroffene Österreichische Bundesfachverband die gesamten Kosten dieser Kontrolle zu tragen. 8a. Gegen Verbände, die opingkontrollen verhindern bzw. behindern, sind anktionen bei solchen portveranstaltungen zu ergreifen, die im offiziellen portterminkalender des jeweiligen Verbandes aufscheinen. iese bestehen in einer angemessenen Kürzung des für den Verband vorgesehenen TOTO-Zwölftels, mindestens jedoch Ö ,-. ie trafe ist aufgrund des Vorschlages des ÖAC vom Bundes-portfachrat auszusprechen. eite

3 ÖAC opingbestimmungen MO Für die urchführung und Organisation der opingkontrollen erlät das ÖAC eigene Bestimmungen: "Organisation und urchführung von opingkontrolluntersuchungen in Österreich". 2. Kostenübernahme: Kosten für opingkontrollen im Rahmen von Österreichischen taatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften, sowie die Kosten für Trainingskontrollen werden im Verhältnis 45% Bund, 45% änder und 10% BO getragen. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich. a) ie Mittel des Bundes, der änder und der BO werden im Rahmen eines eigenen Budgets verwaltet. as ÖAC überwacht und kontrolliert die widmungsgemäe Verwendung der Gelder. b) ie Kosten für eine vom portler angeforderte Analyse der B-robe gehen zu asten des portlers, sofern diese robe positiv ist. c) Für die opingkontrollen, die durch die internationalen Verbände vorgeschrieben werden, erfolgt die Bezahlung lt. Reglement des Internationalen Verbandes bzw. durch den Österreichischen Verband bzw. Veranstalter. d) Für Untersuchungen auf Verlangen des Verbandes (z.b. bei opingkontrollen zur Anerkennung von Rekorden) trägt die Kosten der Verband. e) Für Untersuchungen von portlern nach Verletzungen und/oder Erkrankungen trägt die Kosten der portler. Kosten für opingkontrollen können über die "Besonderen Bundes-portförderungsmittel" abgerechnet werden eite 3

4 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC Organisation und urchführung von opingkontrolluntersuchungen in Österreich 1. Auswahl der Veranstaltungen: ie Festlegung jener Veranstaltungen, bei denen opingkontrollen durchgeführt werden sollen, erfolgt in geheimer Wahl mittels osentscheid durch einen Vertreter der BO und des Österr. Anti-oping-Comités. Um diese Veranstaltungen ordnungsgemä kontrollieren zu können, ist jeder Fachverband verpflichtet, die Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen (incl. Bewerben und Zeitplan) rechtzeitig (zumindest 14 Tage vorher) der BO zu übermitteln, die ihrerseits dem ÖAC die erforderlichen Unterlagen zusendet. Erfolgt die Übergabe der Ausschreibungen nicht zeitgerecht, verliert der Verband den Anspruch auf die Meisterschaftsmedaillen bzw. die ubvention des BMö. 2. Information des Fachverbandes bzw. des Veranstalters: Eine Information jener Fachverbände bzw. Veranstalter, die durch das os bestimmt wurden, ist NICHT vorgesehen. Jeder Veranstalter hat daher grundsätzlich für entsprechende Räumlichkeiten - unabhängig ob letztlich auch eine Kontrolle durchgeführt wird - zu sorgen. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten müssen folgende Räumlichkeiten bzw. Einrichtungsgegenstände zur klaglosen urchführung von opingkontrollen bereitgestellt werden: o o ein Raum mit Tisch und mindestens 3 esseln zur Administration bzw. Handhabung der Kontrolle ein Raum mit Toilette und Waschmöglichkeit Wichtig: ie beiden Räume sollen in unmittelbarer Verbindung stehen! o o o Wartemöglichkeit (Warteraum) mit itzgelegenheiten für portler und deren Begleitpersonen Getränke (Mineralwasser, Fruchtsäfte, etc.) Wichtig: Nur original verschlossene Getränke sind zulässig! ausreichende Heizung in den Räumlichkeiten. 3. Nominierung eines opingkontrollteams (KT): as ÖAC organisiert ein opingkontrollteam (KT), welches an Ort und telle die opingkontrolle durchführt. Ein KT besteht aus mindestens zwei ersonen (eiter und ein bzw. mehrere Helfer/innen). er eiter des KT erhält vom ÖAC ein chreiben ("Offizielle Mitteilung - opingkontrolle"), aus dem die Veranstaltung, die Auswahl der portler und der eite

5 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 Name des KT-eiters hervorgehen. ieses chreiben ist dem Veranstalter vorzulegen. er KT-eiter hat sich mittels einer vom ÖAC ausgestellten I-Karte auszuweisen. Bei der Auswahl des KT ist das Geschlecht der zu kontrollierenden portler zu beachten. Zumindest eine erson des KT mu vom gleichen Geschlecht wie der portler sein. 4. urchführung der opingkontrolle am Veranstaltungsort: as KT reist ohne vorherige Ankündigung zum Wettkampfort an und nimmt hier Kontakt mit dem verantwortlichen Organisator bzw. Funktionär auf. etzterer leitet das KT unverzüglich in die für opingkontrollen vorgesehenen Räumlichkeiten und veranlat bei Bedarf eventuell notwendige Änderungen, um eine klaglose und regelkonforme urchführung der opingkontrolluntersuchungen sicherzustellen. em KT ist grundsätzlich freier Eintritt zur Veranstaltung bzw. ungehinderter Zutritt zu den Wettkampf- und Trainingsstätten, sowie Umkleideräumlichkeiten zu gewähren. 5. Auswahl der zu kontrollierenden portler/innen: ie Auswahl der zu kontrollierenden portler/innen erfolgt bei nationalen Veranstaltungen nach folgenden Richtlinien: bei Einzelbewerben: a. Vorrunden, Zwischenrunden, etc.: geloste portler aus dem jeweiligen Teilnehmerfeld; b. Finale: latz 1, sowie weitere aus dem Teilnehmerfeld geloste portler/innen. bei Mannschaftsbewerben: Vorrunden, Zwischenrunden und Finale: je zwei (oder mehrere) geloste pieler pro Mannschaft. ie Auslosung der betroffenen portler/innen erfolgt durch den eiter des KT. arüber hinaus kann der eiter des KT jederzeit auf Verdacht weitere portler/innen zur opingkontrolle auffordern. ie Begründung dafür ist im rotokoll zu vermerken. Bei internationalen Veranstaltungen erfolgt die Auswahl (Auslosung) der zu kontrollierenden portler/innen entsprechend dem vom jeweiligen internationalen Verband vorgegebenen Reglement. 6. Verständigung der portler/innen: Unmittelbar nach dem Wettkampf oder nach Vorliegen des Endergebnisses werden die zur opingkontrolle ausgewählten (ausgelosten) portler/innen nachweislich (schriftlich und/oder mündlich) aufgefordert, sich unverzüglich zur opingkontrolle einzufinden. er portler ist berechtigt, mit einer erson seines Vertrauens (Offizieller, Trainer, Arzt, Masseur, etc.) zur opingkontrolle zu erscheinen eite 5

6 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC arüber hinaus werden dem portler die möglichen Konsequenzen aufgezeigt, die in Kraft treten, sollte der portler nicht zur Kontrolle erscheinen. Grundsätzlich soll die opingkontrolle innerhalb kürzest möglicher Zeit durchgeführt werden. 7. opingkontrolle (rozedur): Auer dem/der portler/in und seiner/ihrer Begleitperson sollten nur folgende ersonen im Kontrollraum anwesend sein: o o der Anti-opingbeauftragte des Verbandes bzw. Veranstalters das opingkontrollteam o der Anti-opingbeauftragte des Internationalen Verbandes (bei internationalen Veranstaltungen). Nach Eintreffen des/der portlers/in im opingkontrollraum mu zweifelsfrei die Identität des/der portlers/in festgestellt werden (izenz, ichtbildausweis, a, ). ie Zeit des Eintreffens im opingkontrollraum und die ersonalangaben sind vom KT in den okumenten einzutragen. er portler wählt selbst ein Urinsammelgefä (Becher) aus. In diesen Becher sollen mindestens 75 ml Urin unter Aufsicht durch ein gleichgeschlechtliches Mitglied des KT gelassen werden. In weiterer Folge wählt der portler zwei mit einem speziellen Code versehene Gefäe aus, in denen sich je ein mit der gleichen Codenummer, sowie mit den Buchstaben A bzw. B versehenes (graviertes) Fläschchen befindet. er portler füllt, bis auf eine geringe Restmenge, selbst den gesammelten Urin in die beiden Fläschchen (A-Fläschchen 2/3, B-Fläschchen 1/3). Anschlieend werden die Fläschchen verschlossen. Eine rüfung auf ichtheit ist angebracht. anach werden die Fläschchen ordnungsgemä in den Gefäen verwahrt. etztere werden mit pezialverschlüssen versehen. Zeitpunkt der Urinabgabe und Codenummern werden in den rotokollen vermerkt. Ebenso werden eventuell eingenommene Medikamente (lt. Angabe des portlers) im rotokoll festgehalten. Nach endgültiger Kontrolle der aten und der Versapaks durch den portler unterzeichnet dieser das rotokoll und bestätigt damit die ordnungsgemäe urchführung der opingkontrolle. as rotokoll wird weiters vom eiter des KT, dem rotokollführer und der Begleitperson des portlers (falls anwesend) sowie dem Verbandsverantwortlichen (falls anwesend) unterzeichnet. er portler erhält eine urchschrift des rotokolls. ie rotokolle, sowie die Gefäe werden nach Abschlu der gesamten opingkontrolle vom KT verpackt, plombiert und unverzüglich an das ÖAC weitergeleitet. as ÖAC organisiert den weiteren Transport der Urinproben zum jeweiligen abor. Falls der portler beim ersten bzw. bei weiteren Versuchen keine ausreichende Menge Urin abgeben kann, wird die vorhandene Menge in einem vom portler selbst ausgewählten Versapak-Fläschchen verwahrt. Nach erfolgter weiterer Urinabgabe wird das Fläschchen vom portler geöffnet eite

7 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 und der "alte" Urin mit dem "neuen" Urin vermischt. ie nun vorhandene Urinmenge wird wie oben beschrieben wieder auf zwei Fläschchen aufgeteilt. ie weitere Vorgangsweise bleibt gleich. 8. Verweigerung der opingkontrolle: Wenn ein portler sich weigert eine Urinprobe abzugeben, sind ihm die möglichen Konsequenzen aufzuzeigen. ie Weigerung, sich einer opingkontrolle zu unterziehen, kommt einem positiven Testergebnis gleich. Weigert sich der portler weiterhin, so ist diese Tatsache in den rotokollen zu vermerken. ieser Vermerk ist durch den zuständigen Anti-opingbeauftragten des Verbandes (falls vorhanden) und den eiter des KT zu unterzeichnen. as rotokoll ist unverzüglich an das ÖAC weiterzuleiten. 9. Analyse der roben: ie Analyse der Urinproben ist ausschlielich in vom IOC akkreditierten abors zulässig. ie Analysen haben so rasch wie möglich nach Ankunft der roben im abor zu erfolgen. ie Analysen sind entsprechend den anerkannten Methoden vorzunehmen. Auer dem eiter des abors und den aborangestellten haben während der Analyse ausschlielich ersonen mit ondererlaubnis des ÖAC Zutritt zum abor. as Analyseergebnis ist vom abor schriftlich auszufertigen. 10. Bekanntgabe des Analyseergebnisses: as ÖAC wird vom abor schriftlich vom Analyseergebnis informiert. as ÖAC übernimmt die Weiterleitung der Ergebnisse: o o o bei negativem Ergebnis: an den Fachverband mit dem Ersuchen um Weiterleitung des Ergebnisses an den betroffenen portler; bei positivem Ergebnis: an den Fachverband zur VERTRAUICHEN Weiterleitung an den portler mit dem Ersuchen um tellungnahme bzw. Information über die gewünschte weitere Vorgangsweise (Analyse der B-robe). Falls vom portler/in eine Analyse der B-robe gewünscht wird, organisiert das ÖAC die Analyse dieser robe. iese Analyse soll in Anwesenheit eines Vertreters des ÖAC erfolgen. er betroffene portler hat das Recht, selbst bei der Analyse anwesend zu sein, oder eine erson seines Vertrauens zu entsenden. ie dadurch entstehenden Kosten sind (im Fall eines positiven Ergebnisses) vom portler bzw. vom jeweiligen Verband zu tragen. onderregelung: Wenn die Kontrolle auf Wunsch eines portlers (nach Krankheit/Verletzung) durchgeführt wurde, wird das Ergebnis ausschlielich dem portler bekannt gegeben eite 7

8 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC as ÖAC informiert nach Vorliegen der Zweitanalyse (B-robe) den Fachverband, im Fall einer Bestätigung des positiven Befundes auch die BO, das BKA und das jeweilige Bundesland. er Fachverband übernimmt in weiterer Folge die Information des portlers. em portler ist die Möglichkeit eines "Hearings" einzuräumen. as Ergebnis der B-Analyse ist als endgültig anzusehen. Weitere Analysen sind nicht zulässig. 11. anktionen: Bei Vorliegen eines positiven Analyseergebnisses ist der Fachverband verpflichtet, die dem Reglement entsprechenden anktionen einzuleiten und zu überwachen. 12. onderbestimmungen für Trainingskontrollen: a. Trainingskontrollen beziehen sich auf verbotene ubstanzen der Klasse I.C. (Anabolika), I.. (iuretika), I.E. (eptidhormone, Mimetika und Analoge) und II (Unerlaubte Methoden) der Referenzlist des Europarates (BGBl. III Nr. 108/2000). Befindet sich aber ein verbotener Wirkstoff sowohl auf der iste der Beobachtenden Begleitgruppe des Europarates als auch auf der iste des uchtgiftgesetzes oder der uchtgiftverordnung, so sind bei Vorliegen eines positiven Analyseergebnisses die entsprechenden anktionen zu verhängen. b. Grundsätzlich können alle portler/innen zu einer oping-trainingskontrolle aufgefordert werden. c. Eine Verweigerung der opingkontrolluntersuchung zieht anktionen entsprechend dem Reglement nach sich. d. ie Auswahl der portler/innen für die Trainingskontrollen erfolgt in geheimer Wahl (os) durch einen Vertreter der BO bzw. des ÖAC. e. ie Verständigung des ausgelosten portlers kann erfolgen: i. das KT erscheint unangemeldet auf der Trainingsstätte, und/oder ii. das ÖAC nimmt persönlich Kontakt (mündlich und/oder schriftlich) zum ausgelosten portler auf und verpflichtet ihn, sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einer opingkontrolle zu unterziehen (längstens innerhalb 24 tunden), und/oder iii. das ÖAC informiert den betroffenen Verband über die durchzuführende Trainingskontrolle (Name des portlers). er Verband ist verpflichtet, unmittelbar nach Verständigung Kontakt mit dem betroffenen portler aufzunehmen und die Kontrolle innerhalb von 24 tunden sicher zu stellen. ie Kontrolle erfolgt in einer dem mo- eite

9 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 tunden sicher zu stellen. ie Kontrolle erfolgt in einer dem momentanen Aufenthaltsort des portlers nächstgelegenen Kontrollstelle, die vom ÖAC namhaft gemacht wird. f. ie urchführung der Kontrollen, die Analyse der Urinproben sowie die Bekanntgabe der Ergebnisse und die Festlegung der anktionen erfolgt analog den gültigen Anti-oping-urchführungsbestimmungen. g. Bei Trainingskontrollen kann das KT lediglich aus einer erson bestehen, die aber dem gleichen Geschlecht angehören mu wie der portler eite 9

10 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC opingkontrollore des ÖAC tand and Name Adresse Tel. u. Fax I-Nr. B Eisenstadt-t. Georgen, Am Graben Hahnekamp, Mag. tefan 31 (priv.) / / B 202 zabo, Johann 7431 Jormannsdorf, Nr. 29 (priv.) 0663 / K 902 Hebein, Mag. Gerald 9010 Klagenfurt, Kärntner Tennisverband, Villacherstr / Klagenfurt, Akazienhofstrae 158 (priv.) F 0463/ / / K 903 chmidhofer, r. Robert 9020 Klagenfurt, Benediktinerplatz 3 (priv.) 0463/ K 904 chnabl, r. Karl F 0463/ / Klagenfurt, KH Klagenfurt, Inst. f. 0463/ od. portmedizin, t. Veiterstrae K 905 Wabnig, r. agmar 9400 Wolfsberg, Gesundheitsamt 04352/ Wolfsberg, Rotkäppchenweg 6 (priv.) 04352/36467 K 906 Walter, r. Christa 9545 Radenthein, chattseite 22 (priv.) 04246/44 16 NÖ 313 Baumann, r. Norbert 2380 erchtoldsdorf, Walzengasse 2 01/ Baden, Antonsgasse 19 (priv.) F 01/ / / NÖ 329 Fellerer, r. Bernhard 3100 t. ölten, Birkeng / ottenbrunn, aul Hörbigerstr. 3 (priv.) F / / F / NÖ 9 Freiler, Mag. Markus 2453 ommerein, Markt 4/2 (priv.) 02162/ / / NÖ 319 Grafenauer, r. med Grimmenstein, KH Grimmenstein, ukas Hocheggerstr / eobendorf, Hans Wilczek trae 1/2/6 (priv.) F 02644/6300/ / F 02262/ / NÖ 330 Hager, r. Elisabeth 3100 t. ölten, KH t. ölten, hys. Med / u. Rehabilitation, robst Führer-tr t. ölten-viehhofen, Ortweing. 9/1 (priv.) F / / / NÖ 314 Hauer, r. Walter 2723 Muthmannsdorf, KA Felbring 02638/ Wr. Neustadt, Komarigasse 9 (priv.) F 02638/ / / NÖ 324 Haydn, r. Ferdinand J Krems, KH Krems, Tulpenweg / t. ölten, Tulpenweg 1 (priv.) 02742/ NÖ 321 Kaiser-Mühlecker, OA r t. ölten, KH t. ölten, robst 02742/300/2400 eite

11 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 Klaus Führerstrae t. ölten, Rathausgasse 5 (priv.) F 02742/300/ / / NÖ 302 Kmen, r. Alexander 2340 Mödling, KH Mödling 02236/ Breitenfurt, Hirschentanzstrae 54 (priv.) 02239/ / NÖ 311 ehrner, inda 1040 Wien, ÖAC, rinz Eugen-trae 12 01/ Ma. Enzersdorf, Erlaufstrae 23/8 (priv.) F 01/ / NÖ 4 Mohr, r. Wolfgang 2301 Gro Enzersdorf, Robert tolz-gasse 0664/ B (priv.) NÖ 309 Nahodil, r. Christa 3580 Horn, Horner pital 02982/ tockerau, Binderlache 3 (priv.) 02266/ NÖ 316 aumann, r. Rudolf 3270 cheibbs, Eisenwurzenstrae / cheibbs, Karl Höfinger romenade 4/9 (priv.) F 07482/ / / NÖ 328 Roschko, Ing. Günther 1040 Wien, Roschko & Roschko GesmbmH, Taubstummengasse 15/8A 01/ Grossgöttfritz, Nr. 67 (priv.) F 01/ /7113 F 02875/ / NÖ 303 chweiger, r. Hannes 2500 Baden, KH Baden 02252/ Traiskirchen, Wienerstrae 55 (priv.) NÖ 325 oukup, r. Otto 3730 Eggenburg, Eggenstrae / Eggenburg, Eggenstrae 15 (priv.) F 02984/ / / NÖ 326 Trubert-Exinger, rim. r t. ölten, KH t. ölten, robst oris Führer-trae /300/ t. ölten, Hans-Czettelstrae 3 (priv.) F 02742/300/ / F 02742/ / NÖ 306 Urbanek, r. Harald 3500 Krems, KH Krems, Mitterweg / Hollenburg, Hollenburg 33 (priv.) F 02732/ /2266 NÖ 304 Weiss, r. Friedrich 2700 Wr. Neustadt, arsevalgasse 6 (priv.) 02622/22530 F 02622/22530 NÖ 323 Wenisch, r. med. Alexandeschingerstrae Neunkirchen, KH Neunkirchen, ei /602/28/ Neunkirchen, Badhaussteig 3 (priv.) F 02635/602/ / F 02635/ / NÖ 305 Zwrtek, r. Ronald 3100 t. ölten, Oharagasse 7 (priv.) F 02742/ / OÖ 402 Fridrik, r. Alfred 4060 eonding, Ruflingerstrae / eite 11

12 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC 4060 eonding, ukasweg 7 (priv.) F 0732/ / / OÖ 408 Glas, Karl 5280 Braunau/Inn, aabstrae 14/1/5 (priv.) F 07722/ / OÖ 404 Honsig, r. Thomas 4040 inz, Hauptstrae (priv.) 0732/ OÖ 411 Kandelhart, r. Robert 4020 inz, UKH inz, Blumauerplatz / Altenberg, Niederbairinggerstrae 33 F 0732/ (priv.) 07230/ / OÖ 405 Kastner, r. Andreas 4020 inz, KH inz, Krankenhausstr / OÖ 407 Maier, r. Werner 4020 inz, VA 0732/ inz-ornach, Commendastrae 34 (priv.) F 0732/ / F 0732 / / F 0732/ OÖ 408 Ocenasek, r. med. Helmuth 4020 inz, ametzstrae / eonding, Weberstrae 16 (priv.) F 0732/ Niederneukirchen, Haberfellnerberg / F 0732/ / OÖ 409 opp, HR rim. r. Ernst 4840 Vöcklabruck, Heschgasse / Vöcklabruck, tützstrae 15 (priv.) F 07672/ / / OÖ 410 Veits, r. med. Martin 4840 Vöcklabruck, arkstrae / Vöcklabruck, arkstrae 35 (priv.) F 07672/ / F 07672/ / Aichner, ipl.hys. Mag alzburg, IGIA Ambulatorium, Aignerstrae 29 Alexander 0662/ alzburg, Henry-unantstrae 32 (priv.) F 0662/ / / Aigner, HR rim. U alzburg, KH alzburg, indhofstrae 20 niv.-rof. r. Alfred 0662/ alzburg, lainstrae 22/11 (priv.) F 662/ / Ginzel, r. Helmut 5500 Bischofshofen, Bodenlehenstrae /3570 (priv.) F 06462/ Haslauer, Mag. Manuela 5110 Oberndorf, Untereching / F 0662/ F 0662/ / edl, r. Eveline 5020 alzburg, KH alzburg, indhofstr / eite

13 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 F 0662 / / robst, r. Albin 5020 alzburg, chrannengasse / alzburg, aracelsusstrae 23 (priv.) 0662/ temberger, Robert 5020 alzburg, AUVA, r. F. Rehrlplatz /6580/ alzburg, Webergasse 36 (priv.) 0662/ F 0662/ / t 809 Auer, r. Wolfgang 8820 Neumarkt, Wienerstrae 16 (priv.) 03584/33 33 F 03584/ t 806 Blümmel, Manfred 8101 Gratkorn, Engelbert Eibel-Weg 1 (priv.) / t 804 Forenbacher, rim. r. Helmut 8036 Graz, KH Graz, Auenbruggerpl / Graz, Krafft-Ebingstrae 4 (priv.) F 0316/ / / t 801 Jus, MR r. eter 8680 Mürzzuschlag, Waldgasse 10a 03852/3155 t 811 Katter, Mag. Michael 8010 Graz, Mounsbergergasse / annach, Hauptstrae 16A (priv.) F 0316/ / F 03136/ t 703 Knoflach, r. Reinhard 8010 Graz, KH Graz - Zahnklinik, Auenbruggerplatz 1 od / Graz, istotnikg. 8 (priv.) od / t 802 opatka, r. Eduard 8241 echantskirchen, imbach 105 (Ord /4200 I) 8241 echantskirchen 80 (Ord. II) F 03338/ Rohrbach, Eichberg 136 (priv.) 03338/5102 F 03338/ / / t 808 Mosbacher, r. Georg 8250 Vorau, KH Vorau 03337/ od Birkfeld, Flurweg 1 (priv.) 03174/35 34 t 815 inter, Mag. Gisela 8010 Graz, Moserhofgasse 31/45 (priv.) 0316 / t 816 oduschka, eter 8010 Graz, Kreuzgasse 21 (priv.) 0316 / / t 704 Reichart-Knoflach, r. Claudia 8010 Graz, istotnikg. 8 (priv.) 0316 / t 817 Riedmüller, Gabriele 8010 Graz, Waltendorferstrae 101b (priv.) 0316 / / t 818 Röhrling, Mag. Christian 8053 Graz, Am Jägergrund 33/1/7 (priv.) 0316 / / t 805 Ruess, r. eter 8410 Wildon, Unterer Markt 33 (priv.) 03182/7633 F 03182/ / t 803 tadlober, r. Robert 8042 Graz, Otto-oewi-Gasse 30/26 (priv.) F 0316/ t 819 töffelmayr, r. med. Ingrid 8160 Weiz, Gutenberg / Kumberg, Gschwendterstrae 66 (priv.) F 03172/ eite 13

14 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC 03132/2946 t 807 Zach, r. Hans 8010 Graz, Opernring / F 0316/ / T 631 Altenberger, r. Johann 6380 t. Johann, BKH t. Johann, Bahnhofstr /6060 F 05352/ T 628 Attlmayr, r. med. Constance f. Innere Medizin, Anichstrae Innsbruck, Univ.-Klinik Innsbruck, Inst. 0512/ Innsbruck, onnenstrae 10 (priv.) F 0512/ / T 601 Baumgartl, rim. r. eter 6380 t. Johann, BKH t. Johann, Bahnhofstr / F 05352/ / T 603 Fink, r. Christian 6020 Innsbruck, Univ. Klinik Innsbruck, Anichstrae / F 0512/ / T 604 Gröbner, r. Hubert 6380 t. Johann/Tirol, BKH t. Johann, Bahnhofstrae / t. Johann/Tirol, Reitham 11 (priv.) F / / F 05352/ / T 615 Handle, r. Martina 6020 Innsbruck, Klostergasse / Innsbruck, ehmweg 16 (priv.) F 0512/ / F 0512/ / T 605 Hörtnagl, Univ.-oz Innsbruck, Univ. Klinik Innsbruck, 0512/ od. rim. r. Helmut Anichstrae Innsbruck, Müllerstrae 28 (priv.) F 0512/ T 613 Hörtnagl, r. med. eter 6020 Innsbruck, Mitterweg / Innsbruck, ipauli trae 26A (priv.) F 0512/ / / T 606 Hoser, r. Christian 6020 Innsbruck, Iniv. Klinik Innsbruck, A- nichstrae /504/-2825 F 0512/ T 622 Krösslhuber, r. Franz 9900 ienz, olomitenstrae / ienz, olomitenstrae 8 (priv.) F 04852/ / / T 614 eitner, r. med. Endre 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-trae / Aldrans, Rinnnerstrae 11d (priv.) F 0512/ / / T 608 uze, r. Thomas 6020 Innsbruck, Univ. Klinik Innsbruck, Anichstrae /504 T 632 Neumayr, r. Günther 6020 Innsbruck, Univ. Klinik Innsbruck, Anichstrae / F 0512/ T 621 Obermoser, r. med. Helmuth 6370 Kitzbühel, Knappengasse / eite

15 ÖAC opingbestimmungen MO Kitzbühel, tockerdörfl 45 (priv.) F 5356/ / F 05356/ / T 609 Ott, r. med. Wolfgang 6323 Bad Häring, chönau / Innsbruck, Brandjochstrae 4b (priv.) F 05332/ / F 0512/ / T 610 fister, rim. r. Rudolf 6020 Innsbruck, Univ. Klinik Innsbruck, Anichstrae / F 0512/ T 611 Riedl, r. Claudia 6020 Innsbruck, Univ. Klinik Innsbruck, Anichstrae / T 620 charmer, r. med. Andrea 6414 Mieming, Barwies / Mieming, Föhrenweg 33 (priv.) F 05264/ /61 10 F 05264/ / T 623 chlegel, r. Michael 6456 Obergurgl, Obergurgl / Innsbruck, Renkstrae 2 (priv.) F 05256/ / / T 612 emenitz, r. Barbara 6020 Innsbruck, Univ. Klinik Innsbruck, Anichstrae / F 0512/ V 705 Albrecht, r. Markus 6845 Hohenems, KH Hohenems, Bahnhofstrae / Hard, Margarethendamm 128 (priv.) F 05576/ / / V 706 Benkö, r. Julius 6850 ornbirn, portinformation Vorarlberg, 05572/ Messestrae 4A 6911 ochau, Bregenzerstrae 7 (priv.) F 05572/ / V 702 Berchtold, r. Hubert 6780 chruns, anatorium r. chenk 05556/ Altenstadt, Naflastrae / V 708 Bitschnau, r. med. Robert portmedizin Carinagasse Feldkirch, KH Feldkirch, Inst. F / ornbirn, rälat-rexel trae 10 (priv.) F 05522/ / F 05576/ V 625 Gouya, r. Ghazaleh 6807 Feldkirch, KH Feldkirch, Inst. f. Innere Medizin, Carinagasse / Feldkirch, Jesuitengasse 13/12 (priv.) F 05522/ / / V 707 turm, Elisabeth 6807 Feldkirch, Inst. F. portmedizin KH Feldkirch, Carinagasse / Altach, Ob. Gamsfeldstrae 11 (priv.) F 05522/ / / W 13 Bruckner, Thomas 1030 Wien, Wiener Rotes Kreuz, Notten- 01/ eite 15

16 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC dorfergasse Wien, Trepetschniggasse 4/3/7(priv.) F 01/ / F 01/ / W 1 emel, r. Karlheinz 1040 Wien, ÖAC, rinz Eugen-trae 12 01/ F 01/ W 2 emel, Mag. Nina 1200 Wien, treffleurgasse 3/11 (priv.) 01/ W 3 Hellmich, Mag. Georg 1140 Wien, chinaweisgasse 5 (priv.) 01/ / W 6 Jakl, r. Johannes 1150 Wien, Akkonplatz 10/15 (priv.) 01/ W 25 Mahrle, Mag. Manfred 2344 Ma. Enzersdorf, In den angäckern / Wien, Kl. farrg. 26/10 (priv.) F / / W 12 feffel, r. Isolde 1160 Wien, Redtenbachergasse 55/10 (priv.) 01/ / W 11 ribitzer, Mag. Andrea 1040 Wien, ÖAC, rinz Eugen-trae / F 01 / / / W 8 uhm, oris 1100 Wien, axenburgerstrae 209/15/8 (priv.) 01/ Neurieders 11 (priv.) 0664/ eite

17 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 Anti-oping-Konvention; Neue Referenzliste verbotener pharmakologischer Klassen von opingmitteln und opingmethoden ie Beobachtende Begleitgruppe hat durch Briefwahlverfahren gemä Art. 11 Abs. 1 lit. b der Anti-oping-Konvention (BGBl. Nr. 451/1991, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 108/2000) die neue Referenzliste verbotener pharmakologischer Klassen von opingmitteln und opingmethoden mit Wirksamkeit vom 1. eptember 2001 angenommen. VERBOTENE UBTANZKAEN OWIE VERBOTENE METHOEN I. Verbotene ubstanzklassen A. timulantien Zu den verbotenen ubstanzen der Klasse (A) zählen folgende Beispiele: Amineptin, Aminophenazol, Amfetamin, Bromantan, Koffein *), Carphedon, Kokain, Ephedrin **), Fencamfamin, Formoterol ***), Mesocarb, entetrazol, ipradrol, albutamol ***), almeterol ***), Terbutalin ***), und verwandte ubstanzen. *) Bei Koffein gilt eine Konzentration von mehr als zwölf Mikrogramm pro ml Urin als positiv. **) Bei Cathin gilt eine Konzentration von mehr als fünf Mikrogramm pro ml Urin als positiv. Bei Ephedrin und Methylephedrin gilt eine Konzentration von mehr als zehn Mikrogramm pro ml Urin als positiv. Bei henylpropanolamin und seudoephedrin gilt eine Konzentration von mehr als 25 Mikrogramm pro ml Urin als positiv. ***) arf nur mittels Inhalationsapparat zur Vorbeugung/Behandlung von Asthma und Anstrengungsasthma eingenommen werden. ie zuständige medizinische Instanz hat noch vor Beginn eines sportlichen Wettbewerbs mittels schriftlicher Erklärung des neumologen oder Mannschaftsarztes darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, ob ein portler/eine portlerin wegen Asthma bzw. Anstrengungsasthma in Behandlung ist. Bei den Olympischen pielen werden portler/portlerinnen, die um Erlaubnis zur Inhalation eines freigegebenen Beta-2 Agonisten ansuchen, von einem unabhängigen Ärztekomitee untersucht. Anmerkung: Imidazol räparate sind grundsätzlich zur lokalen Anwendung freigegeben. Vasokonstriktoren können als Zusatz zu lokalanästhetischen Mitteln eingegeben werden. Auch lokal anwendbare Adrenalin- oder henylephrinderivate (zb nasal, ophtalmologisch, rektal) sind erlaubt. B. Narkotika Zu den verbotenen ubstanzen der Klasse (B) zählen folgende Beispiele: Buprenorphin, extromoramid, iamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, entazocin, ethidin, und verwandte ubstanzen. Anmerkung: Codein, extromethorphan, extropropoxyphen, ihydrokodein, iphenoxylat, Ethylmorphin, holcodin, ropoxyphen, und Tramadol sind erlaubt eite 17

18 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC C. Anabolika Zu den verbotenen ubstanzen der Klasse (C) zählen folgende Beispiele: 1. Anabole teroide a. Clostebol, Fluoxymesteron, Metandienon, Meterolon, Nandrolon, 19-Norandrostendiol, 19-Norandrostendion, Oxandrolon, tanozolol, und verwandte ubstanzen. b. Androstendiol, Androstendion, ehydroepiandrosteron (HEA), ihydrotestosteron, Testosteron *), und verwandte ubstanzen. Ergebnisse individueller teroidprofile und/oder Isotopenverhältnisse können zur definitiven Beurteilung herangezogen werden. *) Ein opingversto ist dann gegeben, wenn das Verhältnis Testosteron (T) zu Epitestosteron (E) im Urin eines portlers/einer portlerin höher als sechs (6) zu eins (1) vorliegt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dieses Verhältnis physiologisch oder pathologisch ist, also zb durch verminderte Epitestosteron Ausscheidung, androgenerzeugende Tumoren, oder Enzym-Mängel. Bei T/E gröer als 6 hat die zuständige ärztliche Instanz weitere medizinische Abklärungen durchzuführen, ehe eine robe als positiv eingestuft wird. azu wird ein Gesamtbericht inklusive der Ergebnisse früherer Tests, Nachfolgetests, sowie eventueller Ergebnisse endokrinologischer Untersuchungen abgefasst. ollten keine Ergebnisse früherer Tests verfügbar sein, ist der portler/die portlerin ohne vorherige Ankündigung drei Monate lang mindestens einmal monatlich zu testen. ie Ergebnisse dieser Untersuchungen sind dem Bericht beizufügen. Wird diesen Anweisungen nicht Folge geleistet, so gilt die robe als positiv. 2. Beta-2 Agonisten Bambuterol, Clenbuterol, Fenoterol, Formoterol *), Reproterol, albutamol *), almeterol *), Terbutalin *), und verwandte ubstanzen. *) Als Inhalationsmittel wie in Artikel I.A. beschrieben zugelassen. Bei albutamol gilt eine Konzentration von mehr als Nanogramm pro ml Urin als positiv.. iuretika Zu den verbotenen ubstanzen der Klasse () zählen folgende Beispiele: Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, ol *), Mersalyl, pironolacton, Triamteren, und verwandte ubstanzen. Als intravenöse Injektion nicht zugelassen. E. eptidhormone und analog wirkende ubstanzen (Mimetics) Zu den verbotenen ubstanzen der Klasse (E) zählen folgende Beispiele sowie deren Analoge (Mimetics): eite

19 ÖAC opingbestimmungen MO Choriongonadotropin (HCG), nur für Männer verboten, 2. Hypophysäres und synthetisches Gonadotropin (H), nur für Männer verboten, 3. Corticotropin (ACTH, Tetracosactid), 4. omatropin (HGH), 5. ähnliches Wachstumshormon (IGF-1) sowie die entsprechenden Releasingfaktoren und deren Analoge, 6. Erythropoietin (EO), 7.. Zugelassen zur Behandlung von portlern/portlerinnen mit nachgewiesener insulinpflichtiger iabetes. iese ist durch einen Endokrinologen oder Teamarzt schriftlich zu bestätigen. as abnorme Vorliegen eines endogenen Hormons der Klasse (E) oder eines diagnostischen Markers im Urin eines portlers/einer portlerin gilt als opingversto. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dieser Umstand physiologisch oder pathologisch ist. II. Verbotene Methoden Folgende Methoden sind verboten: 1. Blutdoping: dies bezieht sich auf die Gabe von Blut, Erythrozyten und/oder analogen Blutprodukten an portler/portlerinnen, welcher eine Blutabnahme und Weiterführung des körperlichen Trainings im blutleeren Zustand vorangegangen sein kann, 2. Gabe von künstlichen auerstoffträgern oder lasmaexpandern, 3. harmakologische, chemische und physikalische Manipulation III. ubstanzen mit gewissen Einschränkungen A. Alkohol Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, werden Tests auf Einnahme von Ethanol durchgeführt. B. Cannabinoide Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, werden Tests auf Einnahme von Cannabinoiden (Marihuana, Haschisch) durchgeführt. Bei den Olympischen pielen werden solche Tests in jedem Fall durchgeführt. Eine Konzentration von mehr als 15 Nanogramm 11-Nor-delta 9-Tetrahydrocannabinol 9-Carboxylsäure (Carboxy-THC) gilt als opingversto. C. okalanästhetika Injizierte okalanästhetika sind unter folgenden Umständen zugelassen: eite 19

20 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC a. Bupivacain, idocain, Mepivacain, rocain, und verwandte ubstanzen sind zugelassen, nicht aber Kokain. Vasokonstriktoren sind in Verbindung mit okalanästhetika zugelassen, b. Es dürfen nur lokale oder intraartikuläre Injektionen verabreicht werden, c. Nur bei medizinischer Indikation Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, sind Gaben obengenannter räparate möglicherweise anzugeben.. Glukokortikosteroide ie systemische Einnahme von Glukokortikosteroiden ist bei oraler, rektaler, oder durch intravenöse/intramuskuläre Injektion erfolgter Verabreichung verboten. okale und intraartikuläre Injektionen von Glukokortikosteroiden sind bei medizinischer Indikation zugelassen. Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, sind derartige Verabfolgungen möglicherweise anzugeben. E. Beta-Blocker Zu den verbotenen ubstanzen der Klasse (E) zählen folgende Beispiele: Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, abetalol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, ropranolol, otalol, und verwandte ubstanzen. Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, werden Tests auf Einnahme von Beta-Blockern durchgeführt. iste Ausgewählter ubstanzen und Untergrenzen von Harnkonzentrationen, ab derer IOC akkreditierte abors auskunftspflichtig sind: Koffein > 12 Mikrogramm pro ml Carboxy-THC > 15 Nanogramm pro ml Cathin > 5 Mikrogramm pro ml Ephedrin > 10 Mikrogramm pro ml Epitestosteron > 200 Nanogramm pro ml Methylephedrin > 10 Mikrogramm pro ml Morphin > 1 Mikrogramm pro ml 19-Norandrosteron > 2 Nanogramm pro ml/ bei Männern 19-Norandrosteron > 5 Nanogramm pro ml/bei Frauen henylpropanolamin > 25 Mikrogramm pro ml seudoephedrin > 25 Mikrogramm pro ml albutamol (als timulans) > 100 Nanogramm pro ml (als Anabolikum) > Nanogramm pro ml T/E Verhältnis > 6 IV. Trainingskontrollen Wenn von der zuständigen Instanz nicht anders vorgesehen, werden Trainingskontrollen nur für in Klasse I.C. (Anabolika), I.. (iuretika), I.E. (eptidhormone und analog wirkende ubstanzen, Mimetics), und II (verbotene Methoden) angeführte verbotene ubstanzen durchgeführt. eite

21 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 iste mit Beispielen verbotener ubstanzen ACHTUNG: dies ist keine vollständige iste verbotener ubstanzen. Auch andere ubstanzen, die nicht auf dieser iste aufscheinen, sind, sofern sie unter die Bezeichnung "verwandte ubstanzen" fallen, als verboten einzustufen. Es ist Aufgabe des portlers/der portlerin sich zu vergewissern, dass jedes Medikament, jedes upplement, jedes rezeptfreie räparat und jede sonstige ubstanz welche er/sie einnimmt, keine verbotenen ubstanzen enthält. TIMUANTIEN: Amineptin, Amfepramon, Amiphenazol, Amfetamin, Bambuterol, Bromantan, Bupropion, Koffein, Carphedon, Cathin, Kokain, Cropropamid, Crotetamid, Ephedrin, Etamivan, Etilamfetamin, Etilefrin, Fencamfamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Formoterol, Heptaminol, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb, Metamfetamin, Metoxyphenamin, Methylendioxyamfetamin, Methylephedrin, Methylphenidat, Nikethamid, Norphenfluramin, arahydroxyamfetamin, emolin, entetrazol, hendimetrazin, hentermin, henylephrin, henylpropanolamin, holedrin, ipradrol, rolintan, ropylhexedrin, seudoephedrin, Reproterol, albutamol, almeterol, elegilin, trychnin, Terbutalin. NARKOTIKA: Buprenorphin, extromoramid, iamorphin (Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin, entazocin, ethidin. ANABOIKA: Androstendiol, Androstendion, Bambuterol, Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, anazol, ehydrochlormethyltestosteron, ehydroepiandrosteron (HEA), ehydrotestosteron, rostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, Formebolon, Formoterol, Gestrinon, Mesterolon, Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methyltestosteron, Miboleron, Nandrolon, 19-Norandrostendiol, 19-Norandrostendion, Norethandrolon, Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Reproterol, albutamol, almeterol, tanozolol, Terbutalin, Testosteron, Trenbolon. IURETIKA: Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorthiazid, Indapamid, ol (bei intravenöser Anwendung), Mersalyl, pironolacton, Triamteren. BEEINFUENE UBTANZEN: Bromantan, iuretika (siehe oben), Epitestosteron, robenecid ETIHORMONE UN ANAOG WIRKENE UBTANZEN, MIMETIC: ACTH, Erythropoietin (EO), HCG *), HGH *),, Clomiphen *), Cyclofenil *), eite 21

22 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC Tamoxifen *), aromatase Inhibitoren *). *) Nur für Männer verboten BETABOCKER: Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Carteolol, Celiprolol, Esmolol, abetalol, evobunolol, Metipranolol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, indolol, ropranolol, otalol, Timolol. Erläuterungen zur IOC iste der verbotenen ubstanzen und verbotenen Methoden 2001 bis 2002: 1. Beta 2 Agonisten Für die Olympischen piele in alt ake City sind portler/portlerinnen, die zur Behandlung von Asthma oder anstrengungser Bronchokonstriktion (Anstrengungsasthma) inhalierte Beta 2 Agonisten benötigen, verpflichtet, dem ärztlichen Komitee des IOC einen entsprechenden medizinischen Nachweis und abortest (inklusive Atemwegsfunktion) zu erbringen. ieser hat mindestens eine (1) Woche vor dem ersten Wettbewerb des portlers/der portlerin beim ärztlichen Komitee des IOC einzulangen. ie eingereichten okumente werden von einem Ausschuss wissenschaftlicher und ärztlicher Experten überprüft. Im Zweifelsfalle können von diesem Ausschuss entsprechende, wissenschaftlich ausgewertete Tests angefordert werden. Inhaliertes Formoterol und Terbutalin sind bei rechtzeitiger Ankündigung (vor dem Wettbewerb) erlaubt. 2. Blutdoping ie im Antidoping Kodex des Olympischen Reglements festgehaltene efinition ist der iste beigefügt. 3. Glukokortikosteroide ie Gabe von Glukokortikosteroiden durch lokale oder intraartikuläre Injektion ist weiterhin erlaubt, internationale Verbände sind jedoch berechtigt, einen schriftlichen Nachweis einer solchen Injektion zu verlangen. 4. Erweiterte iste von Beispielen Bupropion: wird als verbotenes timulans hinzugefügt. Aromotase Inhibitoren: werden hinzugefügt, sind jedoch nur für Männer verboten. eite

23 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 oping-pezialitätenliste iste der in Österreich erhältlichen Arzneimittel, die opingsubstanzen enthalten, erstellt von Herrn r. Rainer opovic (tand Juli 2000) palte 1: timulantien / 2-Rezeptor-Agonisten lasmaexpander N Narkotische Analgetika pezialitäten, die der uchtgiftverordnung unterliegen NG A Anabole teroide Beta-Rezeptoren-Blocker iuretika okalanästhetika K Kortikosteroide eptidhormone, Releasinghormone palte 2: Registrierter Handelsname der Arzneispezialität palte 3: Internationaler Freiname (INN) des Wirkstoffes bzw. der Wirkstoffe oping Grad: palte 4: - hier sind spezielle Regeln zu beachten - diese Medikamente sind unter allen Umständen verboten eite 23

24 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC Handelsname der Arzneispezialität Abk. (tand Juli 2000) Wirkstoff oping Grad AARANE - osieraerosol Reproterol ACCUZIE - Filmtabletten Hydrochlorothiazid ACCUZIE forte - Filmtabletten Hydrochlorothiazid ACCUZIE forte plus - Filmtabletten Hydrochlorothiazid ACECOMB - Tabletten Hydrochlorothiazid ACECOMB- mite - Tabletten Hydrochlorothiazid ACECOMB- semi - Tabletten Hydrochlorothiazid ACECOMB-mite - Tabletten (arallelimport 1) Hydrochlorothiazid ACEU - Tabletten Hydrochlorothiazid ACEU - Tabletten mite Hydrochlorothiazid ACETAZOAMI "Agepha" - Tabletten Acetazolamid ACTH "annacher" 50 I.E. - Trockenstechampulle Corticotropin AEHAN-Esidrex - Tabletten Hydrochlorothiazid AIEX retard - Kapseln hentermin AOORIN - chmerztabletten Coffein AGIAN Retard - Kapseln Etilefrin AGIAN - Tropfen Etilefrin AGIO - Tropfen Etilefrin AKRINOR - Ampullen Theodrenalin AKRINOR - Filmtabletten Theodrenalin AKTIVANA - fluessig Coffein ABUMIN "Nycomed" 5% lasma-rotein, human ABUMIN "Nycomed" 20% lasma-rotein, human ABUMIN "Nycomed" 25% lasma-rotein, human ABUMIN "RK" 5% - Infusionsflasche lasma-rotein, human lasma-rotein, human ABUMIN "RK" 20% - Infusionsflasche AACTONE - ragees 25 mg pironolacton AACTONE - ragees 50 mg pironolacton AACTONE - Kapseln 100 mg pironolacton AACTONE-altucin - ragees Butizid AACTONE-altucin - ragees pironolacton AACTONE-altucin forte - Kapseln Butizid AACTONE-altucin forte - Kapseln pironolacton AOUR 100 mg - Filmtabletten pironolacton AORETIC - Filmtabletten Amilorid AORETIC - Filmtabletten Hydrochlorothiazid AERGOAMIN - osieraerosol Reproterol eite

25 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 NG AOAN "Gerot" - Ampullen ethidin AAR 5 mg - Tabletten elegilin AUENT - Ampullen 0,5 mg Orciprenalin AUENT - Ampullen 5 mg Orciprenalin AUENT - osieraerosol Orciprenalin AUENT - Tabletten Orciprenalin K AMBENE - oppelampullen examethason AMBENE - oppelampullen idocain K AMBENE - Fertigspritzen examethason AMBENE - Fertigspritzen idocain AMBONEURA 5 mg - Tabletten elegilin AMBONEURA 10 mg - Tabletten elegilin AMIORA/HCT - Tabletten Amilorid AMIORA/HCT - Tabletten Hydrochlorothiazid AMIORETIK - Tabletten Amilorid AMIORETIK - Tabletten Hydrochlorothiazid AMIORI "Genericon" comp. - Tabletten Amilorid AMIORI "Genericon" comp. - Tabletten Hydrochlorothiazid AMIORI/HCT "Tyrol harma" - Tabletten Amilorid AMIORI/HCT "Tyrol harma" - Tabletten Hydrochlorothiazid AMIOTA HCT - Tabletten Amilorid AMIOTA HCT - Tabletten Hydrochlorothiazid AMHOYN retard - Kapseln Etilefrin A ANRIO - Kapseln Testosteron A ANRIO- Kapseln (arallelimport 1) Testosteron A ANRIO- Kapseln (arallelimport 2) Testosteron A ANRIO- Kapseln (arallelimport 3) Testosteron A ANROERM 2,5 mg/24 h epot-flaster Testosteron A ANROERM 5 mg/24 h epot-flaster Testosteron ANTIEN 4,5 Mega I.E.-Trockenstechampulle mit uspendierungsmittel idocain ANTIEN 4,5 Mega I.E.-Trockenstechampullen idocain ANZEMET - Ampullen AOECTA retard - Kapseln Buphenin ARACUR - ragees henylephrin K ARENION 5 mg - Tabletten rednisolon K ARENION 25 mg - Tabletten rednisolon AQUAHORI - Tabletten Xipamid ARBI - ragees Buphenin ARBI - chlucktropfen Buphenin ARCABOCK 50 mg - Filmtabletten Atenolol eite 25

26 MO 2002 opingbestimmungen ÖAC ARCABOCK 100 mg - Filmtabletten Atenolol ARCABOCK comp. - Filmtabletten Chlortalidon ARCABOCK comp. - Filmtabletten Atenolol ARCABOCK comp. mite - Filmtabletten Chlortalidon ARCABOCK comp. mite - Filmtabletten Atenolol AREIA - Konzentrat zur Infusionsbereitung 15 mg AREIA - Trockensubstanz 15 mg zur Infusionsbereitung m.oesungsmittel AREIA - Trockensubstanz 30 mg zur Infusionsbereitung m.oesungsmittel AREIA - Trockensubstanz 90 mg zur Infusionsbereitung m.oesungsmittel ARECANT - osieraerosol Fenoterol ARECANT - Kapseln zur Trockeninhalation Fenoterol AREIX - Ampullen 6 mg iretanid AREIX - Ampullen 12 mg iretanid AREIX - Ampullen 60 mg iretanid AREIX - Kapseln 6 mg iretanid AMAON retard 4 mg - Kapseln albutamol AMAON retard 8 mg - Kapseln albutamol AONACOR - Ampullen ropafenon AONACOR - Filmtabletten 150 mg ropafenon AONACOR - Filmtabletten 300 mg ropafenon ATHMA 23 - Tabletten Coffein ATICO - Tabletten Coffein K ATONIN-H - Tabletten Fludrocortison ATACAN plus mite - Tabletten Hydrochlorothiazid ATEHEXA 50 mg - Filmtabletten Atenolol ATEHEXA 100 mg - Filmtabletten Atenolol ATENOBENE 50 mg - Filmtabletten Atenolol ATENOBENE 100 mg - Filmtabletten Atenolol ATENOBENE comp. - Filmtabletten Chlortalidon ATENOBENE comp. - Filmtabletten Atenolol ATENOBENE comp. mite - Filmtabletten Chlortalidon ATENOBENE comp. mite - Filmtabletten Atenolol ATENOAN 50 mg - Filmtabletten Atenolol ATENOAN 100 mg - Filmtabletten Atenolol ATENOAN comp. - Filmtabletten Chlortalidon ATENOAN comp. - Filmtabletten Atenolol ATENOAN comp. mite - Filmtabletten Chlortalidon ATENOAN comp. mite - Filmtabletten Atenolol ATENOO "Genericon" 50 mg - Filmtabletten Atenolol ATENOO "Genericon" 100 mg - Film- Atenolol eite

27 ÖAC opingbestimmungen MO 2002 tabletten ATENOO "Genericon" comp. - Filmtabletten Chlortalidon ATENOO "Genericon" comp. - Filmtabletten Atenolol ATENOO "Genericon" comp. mite - Filmtabletten Chlortalidon ATENOO "Genericon" comp. mite - Filmtabletten Atenolol ATENOO "tada" 25 mg - Tabletten Atenolol ATENOO "tada" 50 mg - Tabletten Atenolol ATENOO "tada" 100 mg - Tabletten Atenolol ATENOO/NIFEIIN "Zeneca" - Kapseln Atenolol ATENOO/NIFEIIN "Zeneca" mite - Kapseln Atenolol ATENOTYRO 50 mg - Tabletten Atenolol ATENOTYRO 100 mg - Tabletten Atenolol ATENOTYRO comp. 50 mg/12,5 mg - Filmtabletten Chlortalidon ATENOTYRO comp. 50 mg/12,5 mg - Filmtabletten Atenolol ATENOTYRO comp. 100 mg/25 mg - Filmtabletten Chlortalidon ATENOTYRO comp. 100 mg/25 mg - Filmtabletten Atenolol AVAMIGRAN - Filmtabletten Coffein AVAMIGRAN - uppositorien Coffein BAMBEC - orale oesung 1 mg/ml Bambuterol BAMBEC - Tabletten 10 mg Bambuterol BAMBEC - Tabletten 20 mg Bambuterol BAMBEC- Tabletten 10 mg (arallelimport 1) Bambuterol BAROKATON - Ampullen iethylaminoethanol BEOC 5 mg - Ampullen Metoprolol BEOC 10 mg - Tabletten Metoprolol BEOC 50 mg - Tabletten Metoprolol BEOC 100 mg - Tabletten Metoprolol BEOC- 50 mg - Tabletten (arallelimport Metoprolol 1) BEOC comp. - Tabletten Hydrochlorothiazid BEOC comp. - Tabletten Metoprolol BEOC uriles 200 mg Retard - Filmtabletten Metoprolol BEOC-100 mg - Tabletten (arallelimport 1) Metoprolol BENAZERI + Hydrochlorothiazid "No- Hydrochlorothiazid eite 27

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