> 219. Gesellschaft und Soziales Ausgewählte Projekte des Kleingartenwesens. bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219 1

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2 Impressum Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v., Berlin (BDG) Heft/ Jahrgang Seminar: Gesellschaft und Soziales vom 23. bis 25. März 2012 in Goslar Herausgeber: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v., Platanenallee 37, Berlin Telefon (030) /-41, Telefax (030) Präsident: Dr. Norbert Franke Seminarleiter: Dieter Steffens Präsidiumsmitglied für Seminare Redaktion: Uta Hartleb Zusammenstellung der Texte Uta Hartleb Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) ISSN

3 Seminar Gesellschaft und Soziales vom 23. bis 25. März 2012 in Goslar Thema Ausgewählte Projekte des Kleingartenwesens Seminarleiter Dieter Steffens (Präsidiumsmitglied für Seminare des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v.) Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.v., Berlin (BDG) Heft/ Jahrgang

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5 Seminar Gesellschaft und Soziales Ausgewählte Projekte des Kleingartenwesens INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Dieter Steffens (Präsidiumsmitglied für Seminare, Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.) 6 Ein Baustein der Grundversorgung Joachim Roemer (Vizepräsident des Landesverbandes Niedersächsischer Gartenfreunde e. V.) 8 Die Öffnung des Kleingartenwesens zur Gesellschaft am Beispiel sozialer Projekte der Kleingärtnervereine im Landesbund Hamburg Dirk Sielmannn (Geschäftsführer des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e. V.) 22 Obstlehrgarten und Planung eines Kleingartenprojekts Dr. Wolfgang Preuß (Vizepräsident des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e. V.) 28 Integration von Migranten im Kleingartenwesen aus der Sicht der Lübecker Gartenfreunde Hans-Dieter Schiller (Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e. V.) 34 Kleingartenparks als Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen Prof. Dr. Gerlinde Krause (Fachhochschule Erfurt) 52 Jenseits des Gartenzauns Kleingärtner betreuen Projekte außerhalb der Kleingartenanlage Manfred Weiß (Vorsitzender des Landesverbandes Braunschweig der Gartenfreunde e. V.) 74 Naturpädagogik von A Z Isabel Hollenbeck (Bildungsreferentin, Deutsche Schreberjugend LV Berlin e. V.) 86 Patenschaft mit der Kita Arche Noah Wolfgang Dittrich (Vorsitzender des Kreisverbandes Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde, Sonderhausen) 99 Grünes Klassenzimmer mit Kräutergarten Volker Meißner (Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.) 117 Anhang Impressionen 126 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219 5

6 Vorwort Das Seminar Gesellschaft und Soziales fand vom in Goslar statt zum Thema Ausgewählte Projekte des Kleingartenwesens. Die Seminareröffnung wurde durch den Seminarleiter Dieter Steffens vorgenommen. Besonders heraus gestellt wurde, dass mit diesen und weiteren Seminaren wichtige Inhalte für die gesellschaftliche Arbeit unserer ehrenamtlichen Gartenfreunde vor allem mit Kindern vermittelt werden sollte. Gartenfreund Manfred Weiß Landesvorsitzender der Braunschweiger Gartenfreunde stellte mit einer Power- Point Präsentation einen geschichtlichen Abriss der Entstehung und Entwicklung des Braunschweiger Landesverband seit 1903 sehr eindrucksvoll da. Joachim Römer Vizepräsident des Niedersächsischen Landesverbandes ging in seinem Vortrag darauf ein, dass die Seminare Gesellschaft und Soziales traditionell beibehalten werden sollten. Die Projektarbeit sollte intensiv weiter verfolgt werden, da die Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit diesbezüglich sehr groß ist. Als wesentliche Aufgaben der Zukunft sind die Umsetzung der Leitlinien des deutschen Städtetages zu sehen und die sich daraus ergebenden städtebaulichen Verpflichtungen in der Bereitstellung von ausreichenden Gartenland durch die Gemeinden sowie die finanzielle Unterstützung. Dirk Sielmann Geschäftsführer Landesbund Hamburg der Gartenfreunde ging in seinem Vortrag auf die vier sozialen Projekte in Hamburg ein und stellte heraus, dass die Unterstützung des Kleingartenwesens durch die Kommunen keinen Automatismus darstellt. Eine umfangreiche Lobby-Arbeit ist notwendig und dabei sollte auch mehr die Möglichkeiten der Kontakte zu den Fraktionen in der Bürgerschaft ausgeschöpft werden. Die einzelnen Projekte sollten bereits in der Entstehung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Kindererlebnisgärten mit Betreuung unter Einbeziehung der Nutzung der Nachbarschaft sollten mehr genutzt werden. Umweltpolitik für Kinder, mit praktischen Bezügen sollten den Unterricht befruchten. Dr. Wolfgang Preuß Vizepräsident Landesverband Thüringen ging in seinen Ausführungen besonders auf die Planung eines Kleingartenprojektes im Bereich Altenburg ein. Dr. Preuß betonte, dass die Gesellschaft sich demographischer Veränderungen stellen muss. Der Landesverband Thüringen begleitet seit 1994 sehr intensiv und eindrucksvoll die Entwicklung und Planung sowie zielgerichtete Durchsetzung von Projekten. Dabei besteht ein wesentlicher Grundsatz darin, die Projekte interessant zu gestalten. Die Nutzung von Netzwerken bilden einen unverzichtbaren Bestandteil. Hans-Dieter Schiller Vorsitzender Landesverband Schleswig-Holstein ging in seinem Vortrag auf die Integration von Migranten im Kleingartenwesen im Landesverband Schleswig-Holstein ein. Als eine sehr schwierige Situation stellt sich die Umsetzung von Projekten im Lübecker Raum da. Der Bürgermeister der Stadt Lübeck bringt wenig Verständnis und keinerlei finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und Realisierung von Projekten auf. Den ehrenamtlichen Kleingärtnern ist es zu danken, dass die fünf vorgestellten Projekten umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um solche Projekte wie Migrationsgarten Land in Sicht Interkultureller Bielefeld Garten (Grüner Kreis Lübeck e.v.) Waldmäuse, läuft seit drei Jahren mit Kindern unterschiedlicher Nationen und liegt im Naturschutzgebiet Junges Gemüse in Planung Seit drei Jahren wird in der Kleingartenanlage Buntekuh eine Ferienpassaktion durchgeführt. In dieser Kleingartenanlage ist ein hoher Anteil aktiver Migranten tätig. Die umfangreichen Aktivitäten werden über eine eigene Stadtteil Zeitung sowie Radio der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es bestehen Kooperationsverträge mit Trägergemeinschaften die sich auch finanziell an der Umsetzung der Projekte beteiligen. Prof. Dr. Gerlinde Krause von der Fachhochschule Erfurt ging in ihrem Vortrag auf die Weiterentwicklung von Kleingartenparks in Kleingartenanlagen ein. Kleingartenparks als Elemente eines Parks. Die Weiterentwicklung von Kleingartenparks heißt, weiter entwickeln oder entwickelt werden. Prof. Krause gab Anregungen zur weiteren Entwicklung von Kleingarten Parks. Dabei sollte besonders beachtet werden, dass die Glie- 6 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219

7 derung in historische Abschnitte erfolgt und dabei muss dies bei größeren Anlagen als Ganzes erkennbar sein. Manfred Weiß Vorsitzender LV Braunschweig befasste sich mit dem Thema Jenseits des Gartenzaunes Projekte außerhalb der Kleingartenanlage. Der Vortrag befasste sich mit der Neugestaltung eines Schulgartens an der Hauptschule Heidberg ohne städtische Unterstützung. Insgesamt 250 Stunden ehrenamtlicher Arbeit waren erforderlich bis zur Fertigstellung. Im Ergebnis konnte ein Kooperationsvertrag zwischen Schule und dem Verein abgeschlossen werden. Dieser Schulgarten kann auch in den Wintermonaten genutzt werden, wo dann auch durch die Schüler notwendig gebrauchte Nistkästen gebaut werden. Die drei vorgestellten Projekte machen deutlich, dass eine Vernetzung von Keingartenvereinen, Schule und Horteinrichtungen unabdingbarer Bestandteil für eine kontinuierliche Zusammenarbeit darstellen. Die Einbeziehung und Bereitschaft der Lehrer, Eltern und Kleingärtner für eine perspektivvolle Erhaltung der Projekte sind sehr wichtig. Schwierig gestaltet sich allerdings die Absicherung in der Ferienzeit. jeder Leser die Internetmöglichkeit www. grünes-klassenzimmer-torgau.de nutzen um weitere interessante Informationen zu bekommen Dieter Steffens, Seminarleiter Präsidiumsmitglied für Seminare Die Schreberjugend des Landesverbandes Berlin, vertreten durch Isabel Hollenbeck stellte das Projekt Naturpädagogik von A Z vor. Den Schwerpunkt ihrer Ausführungen bildete sehr eindrucksvoll das handlungsorientierte und praxisnahe Naturerleben. Das Drei- Säulen-Modell der Nachhaltigkeit 1. Ökologische Nachhaltigkeit 2. Ökonomische Nachhaltigkeit 3. Soziale Nachhaltigkeit wurden umfassend erläutert. Umfangreiche praktische Hinweise bildeten den Abschluss mit einer Power Point Präsentation. Das Grüne Klassenzimmer mit Kräutergarten, vorgetragen durch Volker Meißner, Landesverband Sachsen, bildete einen würdigen Abschluss des Seminars. Sehr eindrucksvoll wurde die Entwicklung, Entstehung und Umwandlung einer alten und leerstehenden Parzelle zu einem Kräuterstützpunkt dargestellt. Durch den hohen persönlichen Einsatz von Gartenfreund Meißner konnte ein Kräuterstützpunkt mit pädagogischer Begleitung geschaffen werden der bundesweite Anerkennung findet. Der hohe notwendige Kostenanteil wurde mit Unterstützung von Sponsoren und ortsansässigen Unternehmen realisiert. Auf Grund des Umfanges des Vortrages sollte bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219 7

8 Ein Baustein der Grundversorgung Kleingartenanlagen gehören zur Daseinsvorsorge unserer Kommunen Thesen Gedanken Folgerungen 1. Thesen Joachim Roemer Vizepräsident des Landesverbandes Niedersächsischer Gartenfreunde e.v. Die gesellschaftspolitische Bedeutung des Kleingartenwesens ist seit langem anerkannt. Das Bundeskleingartengesetz als Pacht- und Kündigungsschutzgesetz ist unumstritten. Der Deutsche Städtetag hat den Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens zugestimmt. Nun ist es an der Zeit, dass Städte und Gemeinden Kleingärten zum Bestandteil ihrer Daseinsvorsorge machen. 2. Einleitung Schon seit geraumer Zeit beschränken sich die kleingärtnerischen Organisationen nicht mehr nur auf die Verpachtung der Parzellen und die Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen für ihre Mitglieder. In allen Bundesländern, wahrscheinlich in der überwiegenden Zahl unserer Bezirks-, Kreis- und Stadtverbänden, führen wir Projekte innerhalb unserer Kleingartenanlagen und darüber hinaus durch. Wir berichten darüber nicht nur in diesem Seminar. Wir dokumentieren die Ergebnisse in Schriftenreihen, auf unserer Homepage, gehen damit über die Medien in die Öffentlichkeit. Politik und Verwaltung und eine mehr oder weniger breite Öffentlichkeit nehmen Anteil an unseren Leistungen und loben sie. Sie unterstreichen die Bedeutung des Kleingartenwesens. Je nach wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen erhalten wir eine Unterstützung für diese Leistungen, meistens in Form einer Projektförderung. Wir selber betonen, dass diese Projekte zu den Leistungen des Kleingartenwesens gehören, die wir aufgrund seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung erbringen. Wir betonen die drei Säulen des Kleingartenwesens Soziale Bedeutung Ökologische Bedeutung Städtebauliche Bedeutung und in der jüngeren Zeit auch Bedeutung für die Gesundheit und den Klimaschutz. Unsere Leistungen erbringen wir also aus unserer Sicht nicht ohne Grund; und manchmal auch mit Hintergrund. Wir erwarten für uns oder erhoffen zumindest dass damit die Akzeptanz des Kleingartenwesens in unserem Lande gewahrt wird oder gar zunimmt. Schon lange sind wir auf dem Weg, die Bedeutung des Kleingartenwesens auf breitere Schultern zu stellen, als sie auf das reine Gärtnern zu beschränken. Wenn wir auch auf diesem Seminar wieder über unsere Leistungen und unsere Projekte sprechen und dieses mit dem gebotenen Stolz dann sollten wir dabei überlegen: 8 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219

9 Sprechen auch andere über unsere Projekte? Sind unsere Leistungen / unsere Projekte stammtischtauglich? Erwartet die Gesellschaft, dass wir diese Leistungen erbringen? Gibt es andere, die diese Projekte auch erbringen? Haben wir hier ein Alleinstellungsmerkmal? Haben wir besondere Rahmenbedingungen, über die andere nicht verfügen? Erfüllen wir mit diesen Projekten, mit unseren Leistungen, einen Beitrag für die Grundversorgung unserer Mitmenschen? Gehören diese Leistungen zur Daseinsvorsorge unserer Kommunen oder zumindest in unserer Kommune? Wenn wir dann am Ende feststellen, dass unsere Leistungen in unserer Gesellschaft zumindest in heutigen Zeit unverzichtbar sind, damit zur Grundversorgung in den Kommunen beitragen, von anderen öffentlichen oder privaten Trägern nicht oder nicht in dieser Qualität, in diesem Umfang, durchgeführt werden (können), aus dem Blickwinkel der heutigen Zeit zur Daseinsvorsorge in den Kommunen gehören, dann müssen wir uns die Fragen stellen: wie erreichen wir, dass Politik, Verwaltung und Gesellschaft dieses so anerkennen? Wie kann das Kleingartenwesen weiter heraustreten aus einer öffentlichen Darstellung, die häufig genug die negativen Seiten, oder zumindest das alte Klischee- Denken, in den Focus der Betrachtung stellt? Wie können wir mit unseren Leistungen eine Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit aufbauen? Man würde uns, unsere Leistungen vermissen, wenn sie nicht da sind; würde die Kommune auffordern, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Wie können wir dann erreichen, dass unsere Leistungen auch die notwendige Förderung eine institutionelle Förderung erhalten? Oder sind hier die Erwartungen zu hoch geschraubt. Ist das, was Staat und Gesellschaft für das Kleingartenwesen leisten, durch den Schutz des Bundeskleingartengesetzes, durch die Pachtpreisbegrenzung und durch den Kündigungsschutz, durch Projektförderung und andere Zuwendungen genug Leistung, um uns in diesen Aktivitäten zu unterstützen? Oder verbergen sich in zu hohen Erwartungen unsererseits auch Gefahren? Noch ist die Verpachtung der Gärten unsere primäre Aufgabe, die Projekte eher sekundär. Kann es für unsere Organisation, für das Kleingartenwesen von Nachteil sein, wenn die Gesellschaft Projekte als Teil unserer primären Aufgaben erwarten, sie einfordern würde? Ich würde mich freuen, wenn an diesem Wochenende auch darüber diskutiert wird und möchte dazu ein paar Thesen, Gedanken und Folgerungen beisteuern. 3. Was muss der Staat die Kommune für die Bürger leisten? Öffentliche Aufgaben (Quelle: Öffentliche Aufgaben sind Aufgaben, deren Erledigung (oder Nicht-Erledigung) einen Großteil der an einem Ort lebenden Menschen betrifft. Zu den öffentlichen Aufgaben gehören insbesondere: Infrastrukturelle Einrichtungen: Versorgung (Strom, Wasser, Gas/Heizung), Entsorgung (Müllabfuhr, Abwasser), Kommunikation (Telefon, Internet), Verkehrswesen (öffentlicher (Nah-)Verkehr, Straßen & Wege) etc. Gesundheitswesen Erziehung & Bildung (Schule, Universitäten) Forschung & Wissenschaft Schutz vor Zwang und Gewalt,, (etwa durch Notdienste wie Polizeinotruf, Feuerwehr etc.), Die Kommunen haben öffentliche Aufgaben innerhalb ihrer Grenzen zu erfüllen. Die kommunalen Aufgaben entwickeln sich durch wandelnde gesellschaftliche und politische Erwartungen an die öffentliche Verwaltung. Sie sind also nicht auf Dauer festgelegt. Grob aufteilen lassen sich kommunale Aufgaben in freiwillige Aufgaben, Pflichtaufgaben und Weisungsaufgaben. Freiwillige Aufgaben Bei den freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Wird sie tätig, ist sie dort den gesetzlichen Vorschriften unterworfen. Zu den freiwilligen Aufgaben gehören insbesondere: Kulturelle Angelegenheiten (z. B. Bücherei, Museum, Theater, Volkshochschule) Betrieb eines Schwimmbades, einer Sportanlage Einrichtung und Pflege von Grünanlagen Pflichtaufgaben Pflichtaufgaben werden durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben. Sie sind zum Teil unbedingt durch- bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219 9

10 zuführen: zum Beispiel Gemeindewahlen, Feuerwehr; oder nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes. Dabei ist der Ermessensspielraum unterschiedlich. Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind: Gemeindewahlen Abwasserbeseitigung Versorgungseinrichtungen Verkehrseinrichtungen Soziale Angelegenheiten Feuerwehr Allgemeinbildende Schulen Bauleitplanung Weisungsaufgaben Verpflichtet der Gesetzgeber die Gemeinde zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, spricht man von Weisungsaufgaben. 4. Kommunale Aufgabe: Kleingartenwesen Das Kleingartenwesen ist explizit bei den kommunalen Aufgaben nicht aufgeführt. Mainczyk schreibt aber in seinem Praktikerkommentar zum Bundeskleingartengesetz BKleingG (10. Auflage): Der Bedarf an Kleingartenland ist ein Abwägungselement bei der Bauleitplanung ( 1 Abs.7 BauGB). Die Vorschrift des 1 Abs.5 BauGB fordert als Ziel der Bauleitplanung u.a. die Gewährleistung einer sozial gerechten Bodennutzung und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Kleingartenwesens zu berücksichtigen. 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung 5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Im 1 Abs.6 BauGB werden dazu weitergehende Anforderungen formuliert: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohnund Arbeitsbevölkerung, 2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung, 3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, 4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, 5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, 6., 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, b), c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) g), h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, Die hier aufgeführten Aspekte berühren das Kleingartenwesen an vielen Stellen. Mainczyk führt weiter aus: 1 Abs.7 BauGB verpflichtet die Gemeinden, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dass das Kleingartenwesen zu diesen Belangen gehört, ergibt sich nach Mainczyk aus den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung und aus den Belangen des Umweltschutzes. Dass ein öffentliches Interesse daran besteht wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Juni 1979 ausdrücklich festgestellt. Kleingärten haben eine wichtige städtebauliche und sozialpolitische Bedeutung. Sie stellen ein wichtiges Element 10 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219

11 zur Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung dar und verbessern das ökologische Gleichgewicht in den Städten. Sie sind in so weit eine notwendige Ergänzung des mehrgeschossigen Wohnungsbaues. Kleingärten sind aber auch von großer sozialer Bedeutung Die Gemeinden haben demnach eine städtebauliche Verpflichtung, ausreichend Kleingartengelände bereitzustellen. 5. Kleingärten ohne Alternative? Hinterfragt man die Regelung im BauGB nach Gewährleistung einer sozial gerechten Bodennutzung, muss man sich in Bezug auf Gärten auch über Alternativen zum Kleingarten Gedanken machen. Der Zugang zu Privateigentum und somit zu einem eigenen Grundstück, das als Gartenland genutzt werden kann (Eigentumsgarten), bleibt vielen Menschen aus finanziellen und anderen Gründen verschlossen. Neben den Kleingärten listet die Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) in ihrem Fachbericht Kleingärten im Städtebau, 2005 Alternativen zum Eigentumsgarten auf: Garten am gemieteten Eigenheim (Hausgarten); Wohnungsgarten (Mietergarten), Arbeitnehmergarten, Grabeland, Freizeitgarten, Wochenendgarten oder Erholungsgarten. Alle genannten Gartentypen stehen in den Kommunen nur selten, kaum in ausreichender Anzahl, vielfach nur in Verbindung mit dem Haus oder der Wohnung und ohne (eigenen) Kündigungsschutz zur Verfügung. Mit ihrem zumindest in den größeren Kommunen flächendeckenden Angebot und insbesondere ihrem Pacht- und Kündigungsschutz sind Kleingärten ohne Alternative. Mit der Bedeutung des Kleingartenwesens für die Stadtentwicklung setzt sich die GALK in ihrem Fachbericht eingehend auseinander: Die städtebauliche Bedeutung von Kleingartenanlagen und ihre Rolle im Grünflächensystem der Stadt Kleingärten haben heute außer dem Erholungswert und dem Aspekt der Gewinnung von Obst und Gemüse sowie sonstigen Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf sozialpolitische, kulturelle, gesundheitliche, ökologische und stadtplanerische Bedeutung. Sie stellen einen notwendigen Ausgleich zu den Mängeln im Geschosswohnungsbau und im Wohnumfeld dar. Die Kleingärten nehmen neben den großräumigen Grünflächen und den Parkanlagen, Friedhöfen, Sportanlagen und sonstigen Gärten einen besonderen Stellenwert ein. Weiter heißt es in dem Bericht: Bei der öffentlichen Nutzbarkeit spielen die Kleingartenanlagen eine wesentliche Rolle für das grünflächenbezogene Erholungsangebot der Stadt. Durch den Bestand an öffentlich nutzbaren Freiflächen werden die Kleingartenanlagen auch von einer Vielzahl Nichtkleingärtnern ( ) aufgesucht. Eine Vernetzung der unterschiedlichen Grünflächen ist von Vorteil; mittels Fuß- und Radwegen sind eine Vielzahl von Kleingartenanlagen mit anderen Grün- und Erholungsflächen verbunden. Stadtökologisch tragen Kleingärten gleichzeitig zur Verbesserung des Stadtklimas durch eine eintretende Durchlüftung der Stadt als auch durch kleinklimatische Verbesserungen wie Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und Absorption von Staub bei. Die Funktion des Wasser- und Bodenhaushaltes wird durch unversiegelte Flächen verbessert. Selbst kleinste Bereiche können wichtige Biotope und Rückzugsflächen für Fauna und Flora darstellen. Der besonders im Sommer wichtige Luftaustausch mit dem Umland wird unterstützt. Jede Kleingartenanlage hat auf Grund der verschiedenen strukturellen Ausprägung eine unterschiedliche Bedeutung für den Artenschutz und die Lebensräume der Pflanzen und Tiere. Aus diesen Ausführungen lässt sich ohne Schwierigkeiten ableiten, dass die Kleingärten den Anforderungen der Bauleitplanung in vielerlei Hinsicht gerecht werden und so als Bestandteil der Bauleitplanung zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören. Im Ergebnis lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass sich das Kleingartenwesen selber genug sein könnte. Es bedarf eigentlich keiner weiteren Anstrengungen um die Daseinsberechtigung zu unterstreichen. Es besteht ein hinreichendes öffentliches Interesse, das von den Kommunen nicht unberücksichtigt bleiben darf. bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe

12 6. Projekte Leistungen on Top? Obgleich dieses per se öffentliche Interesse in unseren Verbänden und Vereinen bekannt sein dürfte, nehmen wir zunehmend Anstrengungen auf uns, um unsere Belange in der Öffentlichkeit positiv darzustellen und unsere Daseinsnotwendigkeit zu unterstreichen. Mit einer Vielzahl von Aktivitäten und insbesondere Projekten machen wir darauf aufmerksam, dass wir unser Image weiterentwickeln, dass wir den Herausforderungen unserer Zeit folgen und mehr tun, als nur interessierten Gartenfreunden ein Stück Land zur Nutzung zu verpachten. Wir engagieren uns, für unsere gesellschaftspolitische Anerkennung und für den Fortbestand unserer Anlagen. Mehr als das BVerfG mit der städtebaulichen und sozialpolitischen Bedeutung dem öffentlichen Interesse an Kleingärten entsprochen hat als Element der Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung, für die Volksgesundheit (Ausgleichsfunktion zur einseitigen Berufstätigkeit), zur Verbesserung der Lebensqualität engagieren wir uns in Fragen der Bildung, der Integration, des demografischen Wandels und des Klimaschutzes. Ist das richtig, notwendig und sind wir auf dem richtigen Weg? 7. Perspektivenwechsel: Europas Ziele Wir blicken heute zunehmend auf Europa und Europa schaut auf uns. In der Europäischen Union (EU) werden Ziele für das gemeinsame Handeln der Staaten für die Zukunft festgelegt. Nach der Lissabonstrategie stehen jetzt die Europa Ziele auf der Agenda. Die fünf EU-Kernziele für das Jahr 2020 sind: Beschäftigung Forschung und Entwicklung sowie Innovation Klimawandel und Energie Bildung Armut und soziale Ausgrenzung Zwei weitere Themen werden in diesem Kontext immer wieder angesprochen: der demografische Wandel die Daseinsvorsorge Um noch einmal auf die Bauleitplanung zurückzukommen. Auch die Bundesraumordnung als oberste Planungsebene im Bundesgebiet geht auf diese Themen ein. Als Rahmenvorschrift für die Raumordnung hat der Bund das Raumordnungsgesetz (ROG) erlassen. Im ROG sind Aufgabe und Leitvorstellungen für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes formuliert. Wirtschaftliches Wachstum und Innovation, Daseinsvorsorge sowie die Bewahrung von Ressourcen und die Gestaltung und der Schutz von Kulturlandschaften sind aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und deshalb Schwerpunkte der Raumentwicklungspolitik. Der demografische Wandel, die Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft und Erwerbstätigkeit und der Infrastruktur wirken sich auf die Siedlungsentwicklung sowie die räumlichen Verflechtungen aus und führen zu Veränderungen in der Raumstruktur. Aus der Analyse der Entwicklungstendenzen und der Identifikation von Problemfeldern wurden die Handlungsfelder für die zukünftige Raumentwicklung abgeleitet. Diese drei Leitbilder: Wachstum und Innovation Daseinsvorsorge sichern und Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten bilden das Gerüst für eine nachhaltig positive Entwicklung in Deutschland. [Leitbilder der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO), 2006] 8. Was ist Daseinsvorsorge? Daseinsvorsorge heißt allgemein: die Bereitstellung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Leistungen für die Allgemeinheit (einschließlich der dazu erforderlichen Einrichtungen) durch die Kommune. Daseinsvorsorge wird als Rechtsbegriff im Rahmen der sogenannten Leistungsverwaltung verwendet, ist aber auch ein soziologischer und politischer Begriff und somit Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen. Ende des 19. Jahrhunderts gehörten dazu insbesondere die zentrale Wasserversorgung und die Abwasserbeseiti- 12 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219

13 gung, um für alle Einwohner hygienische Minimalstandards kostengünstig zu gewährleisten. Die Daseinsvorsorge entstand als Aufgabe der Kommunen im Gefolge von Industrialisierung, Bevölkerungszunahme und Verstädterung. Für die Sicherstellung elementarer Lebensbedingungen der Menschen musste zunehmend eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Ernst Forsthoff definierte Daseinsvorsorge allgemein als die Darbietung von Leistungen, auf welche der in die modernen massentümlichen Lebensformen verwiesene Mensch lebensnotwendig angewiesen ist. Wesentliche Kriterien für Leistungen der Daseinsvorsorge sind: ein gleichberechtigter und verlässlicher Zugang zu den Leistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu erschwinglichen Preisen; die flächendeckende und kontinuierliche Bereitstellung der Leistung in einer geforderten Qualität und in ausreichendem Umfang; die Sicherung der Leistungen und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens auch für künftige Generationen; demokratische Kontrolle über die Leistungen der Daseinsvorsorge und Sicherung der Transparenz über Qualität und Umfang der erbrachten Leistungen. 9. Daseinsvorsorge und demografischer Wandel In diese Zeit fiel auch die ständige Verbreitung und Entwicklung des Kleingartenwesens. Kleingartengebiete wurden vielerorts in Europa mit Beginn der Industrialisierung nach dem ersten und nach dem zweiten Weltkrieg ausgewiesen, um der Bevölkerung eine bessere Ernährung zu ermöglichen. Eine Legaldefinition oder eine feststehende inhaltliche Ausfüllung gibt es für den Begriff Daseinsvorsorge nicht. Welche Leistungen dazu gehören, unterliegt der gesellschaftlichen Entwicklung und dem politischen Diskurs. Gegenwärtig zählen u.a. folgende Bereiche und Institutionen zur kommunalen Daseinsvorsorge: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Straßenbau und Straßenreinigung, Personennahverkehr, Raumordnung und Bauleitplanung, Wohnungswirtschaft, Sparkassen, Kulturpflege, Schulträgerschaft und Kindertagesstätten, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Altenhilfe, Gesundheitswesen und Krankenhäuser, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Daseinsvorsorge zählt zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Dennoch sind nicht alle Leistungen der Daseinsvorsorge auch automatisch Pflichtaufgaben. Welche Leistungen der Daseinsvorsorge den Pflichtaufgaben und welche den freiwilligen Aufgaben zugeordnet werden, richtet sich hauptsächlich nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen der Länder. Unsere Gesellschaft verändert sich. Wir werden in Deutschland nicht nur weniger Menschen, wir werden auch älter. Politik, Verwaltungen und Organisationen widmen sich zunehmend einem Thema, dem demografischen Wandel. In der Folge des demografischen Wandels verändern sich auch die Anforderungen an die kommunalen Aufgaben und damit auch an die Daseinsvorsorge. Der Rückgang der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum erschwert die Ver- und Entsorgung. Sie wird zunehmend unwirtschaftlicher. Öffentlicher Personennahverkehr muss für eine immer geringer werdende Bevölkerungszahl vorgehalten werden, die aber immer stärker auf diese Verkehrsmittel angewiesen ist. Während die Notwendigkeit von Gesundheitseinrichtungen und Altenwohnungen zunimmt, wächst der Leerstand in Wohnungen und Häusern. Stadtentwicklungs- und Stadtumbauprogramme beschäftigen sich mit alternativen Nutzungen bis hin zur Förderung des Abrisses von Gebäuden. Die Kommunen haben es angesichts rückläufiger Einnahmen und unwirtschaftlicherer Aufgaben immer schwerer, die Grundversorgung flächendeckend aufrecht zu halten. Dabei muss es nicht ausschließlich in der finanziellen Zuständigkeit der Kommunen liegen, die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Der Deutsche Städte- und Gemeindetag schreibt dazu: Nach deutschem Verständnis kann die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge wirtschaftlich oder nichtwirtschaftlich sein, im Wettbewerb oder als Monopol, gewinnbringend, kostendeckend oder zuschussbedürftig. Zentrale Idee der Daseinsvorsorge ist die Orientierung am Gemeinwohl, verstanden als Gesamtinteresse der Bürgerschaft. Das Gemeinwohl beinhaltet Gedanken wie Ver- und bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe

14 Entsorgungssicherheit, Nachhaltigkeit, Transparenz, Erschwinglichkeit einer Leistung für breite Bevölkerungsschichten sowie Erhalt von Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards. Gemeinwohl steht zwar im Widerspruch zu dem Ziel reiner Profitmaximierung, nicht aber im Widerspruch zu betriebswirtschaftlichem Denken oder Gewinnerzielung. Dazu gehören eben öffentliche Einrichtungen (wie das Verkehrs- und Beförderungswesen), die Ver- und Entsorgung (z.b. Gas, Wasser, Elektrizität, Abwasserbeseitigung). Dazu zählen Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder usw. Zur modernen Daseinsvorsorge gehört auch so schreibt die Stadt Leipzig auf ihrer Homepage die soziale Infrastruktur, mit zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Spielplätzen, Jugend- und Senioreneinrichtungen. [ Gehören dazu nicht auch Kleingärten?] In heutiger Zeit erlangen soziale Wirkungen eine immer größere Bedeutung. Die Belastung unserer Gesellschaft durch Leistungsstress, die Entfremdung von der Natur, die Überalterung infolge der demografischen Entwicklung und die Notwendigkeit, Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren sind Aufgaben, heute und in der Zukunft, denen sich Staat und Gesellschaft permanent stellen müssen. Daseinsvorsorge privat organisiert Staatliche Daseinsvorsorge kann durchaus privat organisiert werden. Wir haben uns heute daran gewöhnt, nach staatlichen Leistungen zu rufen. Der Gewährleistungsstaat, der alle Leistungen sichert, ist jedoch nicht finanzierbar und auch nicht sinnvoll. Staatliche Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen. In einer sozialen Gesellschaft kann und muss er in die Umsetzung private Initiativen einbinden. Die Bertelsmannstiftung schreibt dazu: Jede Gesellschaft ist auf das Engagement des Einzelnen angewiesen. Ob durch Dienstleistungen oder den gemeinsamen Einsatz: Zivilgesellschaftliches Engagement lässt Menschen in vielfacher Weise am Zusammenleben teilhaben. Die Akteure der Zivilgesellschaft tragen weltweit dazu bei, dass viele Leistungen im sozialen Bereich, in der Bildung, im Sport, in Kunst und Kultur, im Umweltbereich oder in der Entwicklungszusammenarbeit erbracht werden können. Schnell und flexibel ist die Zivilgesellschaft in der Lage, Eigenverantwortung und Selbsthilfe zu verwirklichen. Wir unterstützen deshalb zivilgesellschaftliches Engagement und die Entwicklung des gemeinnützigen Sektors. 12. Kleingartenwesen und Daseinsvorsorge 10. Verpflichtung zur Daseinsvorsorge Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28, Abs. 2 Grundgesetz ( alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln ) und des Sozialstaatsprinzips. Soweit keine gesetzliche Pflicht zur Erbringung einer Leistung der Daseinsvorsorge besteht beispielsweise weitgehend im sportlichen und kulturellen Bereich ist es die freie Entscheidung der Kommune, ob sie überhaupt tätig werden will und wenn ja, in welcher Rechtsform. 11. Arten der Daseinsvorsorge Die Geschichte des Kleingartenwesens, die Anfänge als Armengärten, die Idee Schrebers, die starke Zunahme der Anlagen in Nachkriegszeiten zur Versorgung der Bevölkerung und die heutige Anerkennung des Kleingartenwesens durch Politik und Gesellschaft sind ein starkes Indiz dafür, dass das Kleingartenwesen zur Daseinsvorsorge gehört. Über die Verpflichtung der Kommunen, im Rahmen der Bauleitplanung Kleingärten zu schaffen und sie bei der Abwägung ihrer Ziele zu beachten, wurde gesprochen. Das öffentliche Interesse wurde bis hin zum BVerfG bejaht. Die städtebauliche, soziale und ökologische sowie zunehmend auch die gesundheitliche und klimatische Bedeutung der Kleingärten und des Kleingartenwesens werden auf allen Ebenen hervorgehoben. Umweltschutz, Bodenschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Klimaschutz sind genau so Aufgaben der Kommunen wie Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, 14 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219

15 ausgewogene soziale Bedingungen, Integration aber auch Sport, Kultur und Kunst. Das Kleingartenwesen wirkt hier an vielen Stellen aktiv mit. Die Kleingärtner in Deutschland nehmen ihre Aufgabe wahr, im Rahmen der Zivilgesellschaft hier eigenverantwortlich zu handeln. Sie warten nicht auf politische Vorgaben oder den Druck der Gesellschaft, sondern leisten ihren Beitrag selbstständig im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dabei stützen sie ihre Tätigkeit natürlich auf die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes, das ihnen als Pacht- und Kündigungsschutzgesetz eine hervorragende Plattform bietet. Sie stützen sich natürlich auch auf die Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung, insbesondere dort, wo der Schutz durch die Ausweisung als Dauerkleingärten gewährleistet ist. Sie nehmen diese Rechte in Anspruch, weil der Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung sie dazu befugt. Die Kleingärtner in den über Vereinen verstehen diese Rechte aber zugleich als Verpflichtung gegenüber ihren Gemeinden, den Bürgern in ihrer Kommune. Sie tragen ehrenamtlich zu den gesellschaftspolitischen und sozialen Zielen in ihren Kommunen bei und nehmen dafür zu Recht das Privileg in Anspruch, dass ihre Kleingartenanlagen der Sozialbindung des Eigentums unterliegen. 13. Ein Recht auf Garten Mit der Verpachtung der Gärten kommen die Vereine dem Recht und dem Bedürfnis der Bürger nach, die ohne Eigentum an Grund und Boden dennoch ein Stück Land pachten und selber gestalten und bewirtschaften wollen. Zu den Kleingärten gibt es in den Kommunen kaum Alternativen. Die kleingärtnerischen Organisationen erfüllen hier in hohem Maß ein gesellschaftspolitisches Anliegen, indem sie nicht nur die Gärten verpachten, sondern zugleich für einen guten Zustand der Anlage, für Ver- und Entsorgung, die Verwaltung, das gesellschaftliche Miteinander, die Integration und den offenen Zugang für die Bevölkerung sorgen. Über privat geführte Kleingartenanlagen hinaus sind die vereinsseitig geführten Anlagen fester Bestandteil des Freizeitangebotes und des kulturellen Angebotes in der Kommune. 14. Es gibt uns aus gutem Grund: Unser Selbstverständnis Das Leitbild des BDG Mit Blick in das Leitbild des BDG können wir viele unserer Aktivitäten daraus ableiten. Wir haben Handlungen zu unserem Selbstverständnis entwickelt, zugunsten unserer Gesellschaft und für unsere Umwelt. Wir machen uns unsere Ziele zu unserer Verpflichtung. Das Leitbild ist mit den Mitgliedsverbänden abgestimmt und wird neben der Bundesebene auch auf vielen Landes- und Ortsebenen, bis hin zu den Vereinen, verwirklicht. Aus dem Leitbild heraus haben wir zum jüngsten Verbandstag ein Positionspapier entwickelt und verabschiedet. Wir stellen in diesem Positionspapier auch Forderungen, so die Anerkennung: Kleingärtnerorganisationen [mit ihren Kleingärten] müssen fester Bestandteil der Daseinsvorsorge der Kommune sein. Wir nehmen für uns in Anspruch, dass unsere Leistungen für die Gesellschaft, unsere Projekte, von den Kommunen anerkannt, gewürdigt und unterstützt werden müssen. bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe

16 Mit der Forderung nach Anerkennung der Daseinsvorsorge fordern wir die Kommunen zum Handeln in unserem Interesse auf. e) Liegen wir mit unseren Leistungen richtig? f) Wer profitiert davon? g) Welche Wirkung erzielen wir mit den Projekten? h) Haben wir ein Alleinstellungsmerkmal? i) Wer kann es besser? j) Werden unsere Leistungen anerkannt? k) Wie lässt sich die Akzeptanz verbessern? 16. Aufgaben der Gesellschaft von morgen wie passen unsere Projekte in die Herausforderungen der Zukunft, in die EU-Ziele 2020? 15. Projekte im Kleingartenwesen eine Forderung der Gesellschaft oder Selbstzweck? In der Broschüre des BDG Für eine bessere Zukunft und in vielen anderen Veröffentlichungen stellen wir die Leistungen unserer Organisation der Öffentlichkeit vor. Diese können wir gliedern nach Leistungen a) intern für die Mitglieder b) extern für die Öffentlichkeit Wenn wir uns die Frage nach der Wirkung dieser Projekte und ihrer Anerkennung stellen wollen, dann sind folgende Fragen zu beantworten: a) Was wollen wir mit den Projekten erreichen? b) Sind wir dazu verpflichtet? c) Wie stehen wir mit diesen Projekten in unseren Kommunen dar? d) Was erwartet die Politik, die Gesellschaft von uns? Beschäftigung (Tafelgärten zur Wiedereingliederung in der ersten Arbeitsmarkt) Forschung und Entwicklung sowie Innovation ( ) Klimawandel und Energie Grüne Lungen der Städte und Gemeinden, Frischluftzufuhr in die Innenstädte, Verbesserung des (Klein)klimas, Bildung Lebenslanges Lernen, Natur-Erleben, Natur begreifen Armut und soziale Ausgrenzung Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen, Integration von Migranten, Demografischer Wandel Raum für Alt und Jung, Förderung von Gesundheit und Beschäftigung im Alter, Daseinsvorsorge Erfüllung von kommunalen Aufgaben (Grünflächenpflege), kulturelle Bedeutung, Gesundheitsvorsorge, 16 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219

17 17. Schlussfolgerungen Kleingärten als Bestandteil der Daseinsvorsorge Schauen wir uns die Herausforderungen der Gesellschaft in der Zukunft an, dann stellen wir fest, dass hier mittelbar oder unmittelbar sehr viele Berührungspunkte zu unseren Aktivitäten bestehen. Wir liegen im Trend der Zeit! Wie kaum eine andere Organisation können wir auf ein derart breites Spektrum von Verknüpfungen zu den Zielen unserer Gesellschaft verweisen. Wir erfüllen nicht nur unmittelbare Aufgaben der Kommunen, so in der Unterhaltung öffentlichen Grüns. Wir sind aktiv an vielen Stellen, an denen ehrenamtliches Engagement zur Erfüllung von Aufgaben zur Daseinsvorsorge gefordert ist. Das sollte uns Selbstbewusstsein genug geben, die Forderung zu stellen, dass wir Bestandteil der Daseinsvorsorge in unseren Kommunen sind. Projekte und Veranstaltungen (als sekundäre Aufgaben) Während die Verpachtung der Gärten, die (fachliche) Betreuung der Mitglieder und die Bewirtschaftung der Gärten und Unterhaltung der Gemeinschaftsanlagen zu den Verpflichtungen innerhalb einer kleingärtnerischen Organisation gehören, sind Projekte und Veranstaltungen vielfach eine zusätzliche (sekundäre) nicht verpflichtende Leistung. Wir bieten in unseren Verbänden und Vereinen diese Leistungen an, um die Bedeutung unserer Organisation und des Kleingartenwesens innerhalb unserer Gesellschaft zu unterstreichen. Vielfach werden diese Leistungen von Politik und Gesellschaft begrüßt, gefördert und anerkannt. Aber, werden sie auch von uns gefordert? Natürlich wird von uns erwartet, dass wir unsere Anlagen offen halten. Aber, werden wir auch zur Schaffung besonderer Ruhezonen oder Biotope für Besucher verpflichtet? Integration wird gefordert, Zugangsbeschränkungen werden nicht toleriert. Aber, erwartet man interkulturelle Veranstaltungen von uns? Den sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen, mit Flora und Fauna erwartet man. Erwartet man auch die Einrichtung von Schulgärten, Lehrgärten und dergleichen? Wir schaffen keine Arbeitsplätze. Tafelgärten, von Arbeitslosen bewirtschaftet, werden gelobt, aber auch besonders von der Arbeitsverwaltung -kritisch hinterfragt. bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe

18 Wo also stehen wir mit dem Kleingartenwesen? Mit unseren Projekten für eine bessere Zukunft? Ein Blick in die letzen beiden Veröffentlichungen, die sich mit dem Kleingartenwesen beschäftigen, verdeutlicht diese Fragen und geben Antworten. In dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahr 2008 über die Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens wird nur am Rande von Projekte gesprochen. Mehrfach werden diese Aktivitäten, insbesondere die Tafelgärten, unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung des Leerstands in den Anlagen beschrieben. Interkulturelle Gärten werden als neue Formen der Gartennutzung bezeichnet. Zu den sozialen Aktivitäten in den Vereinen heißt es: Eine vergleichsweise neue Qualität im Kleingartenwesen sind die Aktivitäten der Vereine, die sich eben nicht mehr nur an die eigenen Mitglieder richten, sondern weit darüber hinaus gehen. Sie öffnen sich den Nachbarschaften und interessierten sozialen Einrichtungen Für alle Projekte gilt, so heißt es in dem Bericht weiter, die Vereine sind dadurch nicht nur eng in das soziale Leben ihrer Kommunen eingebunden, sondern sie gestalten sie aktiv mit. Wie bei allen Vereinen hängt davon auch ihre Perspektive ab, denn nur so können Außenstehende etwas über deren Arbeit erfahren und kann Interesse für das Kleingartenwesen insgesamt geweckt werden. Diese besonderen sozialen Kontakte und Aktivitäten sind es auch, auf die viele Vereine inzwischen besonders stolz sind. Ihr Engagement für die Gemeinschaft wird aus ihrer Sicht jedoch nicht immer ausreichend gewürdigt. Dabei geht es nur zum Teil um stärkere finanzielle Förderung. Genauso wichtig ist vielen auch eine deutlichere Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Kleingärtnervereinen. Deutlicher wird der Deutsche Städtetag In der Leitlinie des Deutschen Städtetags zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten vom September 2011 bescheinigt er dem Kleingartenwesen zunächst per se: Kleingärten sind auch unter Bedingungen des demographischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse in unseren Städten und sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens. Im Weiteren stellt der Städtetag die Bedeutung der Leistungen der kleingärtnerischen Organisationen und deren Projekte für die Öffentlichkeit heraus und unterstreicht deren Wirkung und Notwendigkeit. Im Handlungsfeld Kleingartenentwicklung empfiehlt der Städtetag, Die Städte und Gemeinden müssen auf die Auswirkungen von ökonomischem, gesellschaftlichem und sozialem Wandel reagieren und eine angemessene Ausstattung mit Kleingärten dauerhaft sicherstellen, damit die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Kleingartenwesen gegeben sind. Wichtigste Aufgabe ist die Sicherung und Erhaltung des Bestandes. und er befürwortet im Umgang mit Leerstand: Ausgleichszahlungen, die zweckgebunden zur Förderung und Aufwertung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Hierzu zählen z.b. die Umwandlung in Kleingartenparks mit hoher Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit oder die Einrichtung von Schul-, Lehr-, Senioren- und anderen Gemeinschaftsgärten. Durch objektkonkrete Ausführungsplanungen und Aufwertungsmaßnahmen soll eine bessere Einbindung in das Grünflächen- und Biotopsystem der Stadt und die Schaffung von öffentlichen Nutzungsmöglichkeiten erfolgen. und die Anlagen um zusätzliche Nutzungsangebote angereichert werden, wie z.b. mit Spiel- und Aufenthaltsbereichen, Sitzgelegenheiten, Themengarten, Lehrpfad. Zur Erhöhung der Familienfreundlichkeit in den Anlagen rät der Städtetag,. Um Begegnungen zwischen den Vereinsmitgliedern und mit der Öffentlichkeit zu ermöglichen, sollten Aufenthaltsbereiche geschaffen werden, z. B. kleine Plätze. Synergien zwischen den Generationen sind durch Projekte zu fördern, z.b. Kleinkindbetreuungsangebote durch aktive Senioren innerhalb der Kleingartenanlagen. Und zur Schaffung von Kooperationen sagt der Städtetag: Lebendige Kooperationen mit Kindergärten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene insbesondere im Bereich Umweltbildung und Bewegungsförderung sind zu entwickeln. Durch die Anlage von Schul- und Lehrgärten, Naturerlebnisräumen und Spielbereichen für Bewegungsspiele können Orte dafür geschaffen werden. Dabei sollte das Angebot der Kleingärtner stärker als bisher mit dem Bildungsbedarf und den Zielen der Bildungsträger vernetzt werden, so dass sich eine Alltagstauglichkeit ergibt und Nutzung wie Unterhaltung dieser Gärten kontinuierlich sichergestellt sind. Als eine besondere Form sozialen Engagements soll die Anlage so genannter Tafelgärten als eine geeignete Möglichkeit weiter ausgebaut werden. Noch an weiteren Stellen geht der Städtetag in der Leitlinie auf die Bedeutung und auf die Notwendigkeit von Kooperationen der Gartenfreunde mit anderen Stellen und auf die Wichtigkeit der Projekte ein. Es ergibt sich daraus im Prinzip eine Verpflichtung, der sich die Verbände und Vereine kaum noch entziehen können. Andererseits wird vom Städtetag eine finanzielle Unterstützung bejaht. Die Erfüllung dieser insbesondere durch die Vereine zu leistenden Aufgaben ist durch die Kommune zu unterstützen. Zur Erfüllung der Aufgaben im Kleingartenwesen für angemessene Finanzierung und Förderung zu sorgen. 18 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219

19 Die Kommunen sollten entsprechend ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten und in angemessener Würdigung der positiven Beiträge des Kleingartenwesens zum Gemeinwohl einen Grundstock an Kapazitäten bereitstellen. erweist es sich als sinnvoll, die grundsätzliche Verantwortung bei der Kommune zu belassen Zur Förderung und Finanzierung der Leistungen ist neben der Nutzung bestehender Förderprogramme wie Beschäftigungsprogramme und die Nutzung der naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzregeln aber auch die entsprechende Gestaltung der Pachtverträge möglich. Über die anteilige Auszahlung von Pachtzinseinnahmen (oder Pachtzinsnachlässe) für die gezielte Förderung des Kleingartenwesens können die Kommunen einen wichtigen Beitrag für die Sicherung und Entwicklung der Kleingartenanlagen leisten. Über spezielle Landesförderprogramme zur Entwicklung des Kleingartenwesens können weitere Fördermöglichkeiten geschaffen werden. Und auch die Anerkennung der Leistungen der Kleingärtner für die Gemeinschaft unterstreicht der Städtetag: Das Vereinsleben im Kleingarten erfordert und ist ganz wesentlich von ehrenamtlichem Engagement geprägt. Die ehrenamtlich Tätigen arbeiten uneigennützig und widmen einen beträchtlichen Teil ihrer Arbeitskraft für die Gemeinschaft. Dies sollte auch mit Blick auf eine weitergehend dringend erforderliche Erhöhung des bürgerschaftlichen Engagements durch die Kommunen, Länder und des Bundes gefördert werden. Die ehrenamtliche Arbeit der Kleingärtner soll stärker in die Ehrenamtskultur der Kommune eingeordnet werden,... der Zugang zu einem eigenen Garten ermöglicht wird. Da wäre der nächste Schritt nur konsequent: die Anerkennung und Einbeziehung der Kleingärten und der Gartenfreundinnen und Gartenfreunde in die Daseinsvorsorge der Städte und Kommunen. Preiswert und effizient 18. Fazit Kleingärtner spielen mit ihren über vier Millionen Mitgliedern und Angehörigen eine maßgebliche Rolle in unserer Gesellschaft. Bewusst oder unbewusst tragen sie zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben ihrer Kommunen bei. Ihr Handel ist ausgerichtet auf soziale, gesundheitliche und umweltrelevante Aspekte. Nicht nur unsere Funktionäre, sondern zunehmend Politiker, Führungskräfte der Verwaltungen, Sozial- und Naturschutzverbände, aber auch Ärzte und Therapeuten betonen, dass das Kleingartenwesen eine entscheidende Bedeutung hat für eine soziale Stadt, für Miteinander und Integration, für Klima- und Umweltschutz, für Gesundheit und Wohlbefinden. Der Garten wird als Gesundheitsquell von vielen Medizinern anerkannt. Aktive Gartenarbeit, die Beschäftigung mit Pflanzen, der Aufenthalt im Freien, die Farben und Düfte der Pflanzen sind positive Faktoren, besonders auch für die zunehmende Gruppe älterer Menschen. Dabei stellen nahezu ausschließlich die Kleingärten sicher, dass nicht nur Eigentümer von Grund und Boden Der Schritt zur Anerkennung erfordert von vielen Kommunen zunächst keine zusätzlichen Leistungen. Bestandteil des öffentlichen Grüns sind wir bereits. Hier bedarf es nicht zwangsläufig neuer Investitionen, vielfach jedoch der Sicherung des Bestandes. Gärten und Gemeinschaftsanlagen, ihre Finanzierung, Pflege und Unterhaltung stellen wir sicher. Gemeinschaftliche Aktivitäten werden im Jahresverlauf angeboten. Als kleingärtnerische Organisationen leisten wir seit weit über Einhundert Jahren unseren Beitrag hierzu. In den vielen Epochen des Kleingartenwesens haben wir uns den jeweiligen gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasst. Wir haben zu Beginn Kindern das Spielen im Grünen ermöglicht, ihren Eltern einen Ausgleich für die bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe

20 gesundheitlichen Belastungen der Industrialisierung geschaffen. In Notzeiten haben wir zur Versorgung der Bevölkerung beigetragen, später zur Integration von Flüchtlingen und dann der Migranten. Wir bieten Raum für Natur erleben und aktive Beschäftigung im Alter. Damit ist das Kleingartenwesen mehr als alle anderen sozialen, kulturellen und sportlichen Angebote ein zeitgemäßes und vielseitiges Angebot für Jedermann. Unsere Aktivitäten und unsere Projekte stehen nicht in Konkurrenz zu anderen Organisationen. Im Gegenteil. Durch die Bandbreite unserer Angebote können wir sowohl die Interessen Einzelner, als auch von Gemeinschaften berücksichtigen. Wir können nicht Sport oder Kultur, Bildung oder Gesundheit, Integration oder Tradition bieten, sondern alles an einem Ort; aus eigenen Kräften oder gemeinsam mit anderen Organisationen. Anspruch auf Anerkennung Wir haben das Recht, Politik und Verwaltung hieran immer wieder zu erinnern und unseren Platz in der Gesellschaft einzufordern. Dazu gehört vorrangig die Sicherung des Kleingartenbestandes. Das Bundeskleingartengesetz sieht hierfür die Ausweisung als Dauerkleingärten nach dem Baugesetzbuch vor. Es istunverständlich, warum viele Anlagen diesen Schutz noch immer nicht erhalten, stattdessen behandelt werden, wie Baulandreserven. Akzeptabel ist ebenfalls nicht, warum zum Beispiel in Berlin Anlagen, nur mit einer Schutzfrist abgesichert, eine Berechtigung auf Zeit erhalten. Die Inanspruchnahme der Flächen erfolgt dabei immer wieder, obgleich diese für eine anderweitige Nutzung gar nicht benötigt werden, wohl aber für die Erhaltung der Kleingärten. Hieraus ergibt sich die klare Forderung, dass Kleingartenanlagen den höchstmöglichen Schutz erfahren müssen. Der Bedarf an Kleingärten muss von den Kommunen über Kleingartenentwicklungspläne gesichert werden. Dabei darf eine momentane Bestandsaufnahme oder die Betrachtung einer Entwicklung unter ungünstigen Gegebenheiten, für die Bedarfsermittlung nicht ausschlaggebend sein. Insbesondere attraktive, langfristig gesicherte und zeitgemäß ausgestattete Anlagen, fußläufig in Wohnungsnähe gelegen, eingebunden in das Grünordnungskonzept der Kommune, müssen das Ziel städtebaulicher Entwicklung sein. Sozialen Beitrag leisten Für uns Gartenfreunde bedingen diese Forderungen natürlich Gegenleistungen. Unser Beitrag für die Gesellschaft darf sich nicht an dem bemessen, was wir bereit sind zu tun, sondern an dem, was die Gesellschaft von uns erwartet. Wenn der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde in seinem Positionspapier zum Verbandstag 2011 die Leistungen des Kleingartenwesens im städtebaulichen, ökologischen und sozialen Bereich, zum Klimaschutz und zur Gesundheitsvorsorge unterstreicht, dann ist es Aufgabe aller Verbände und Vereine mit ihren Mitgliedern, dieses in die Tat umzusetzen. Anlagen müssen als öffentliches Grün gestaltet und uneingeschränkt offen sein. Gärten müssen für alle Menschen, ungeachtet ihrer geografischen oder sozialen Herkunft offen stehen. Wir müssen Raum bieten für Alt und Jung. Angebote schaffen, durch Spielplätze, Ruhezonen, Lehr- und Schaugärten, Seniorengärten, barrierefreie Wege, altersgerechte sanitäre Einrichtungen. Aber auch durch gemeinschaftliche Veranstaltungen im Jahresverlauf. Und wir müssen unsere Gärten und Anlagen nach ökologischen Kriterien umweltschonend und nachhaltig bewirtschaften. Institutionelle Förderung Wir leisten unseren Beitrag vielfach ohne öffentliche Zuwendungen. Die Herrichtung und Unterhaltung unserer Anlagen, die Schaffung von ökologischen Nischen, Spielflächen und Aufenthaltsräumen erfolgt aus Beiträgen und Umlagen der Mitglieder, gelegentlich durch eine Projektförderung unterstützt. Wenn wir aber im Sinne der Daseinsvorsorge öffentliche Leistungen erbringen so durch die Pflege öffentlichen Grüns, durch Leistungen zum Umwelt- und Klimaschutz, für eine soziale Stadt, dann müssen wir auch ein Anrecht auf eine institutionelle Förderung haben. So wie Sportstätten und kulturelle Einrichtungen seit Jahrzehnten unbestritten regelmäßig öffentliche Zu- 20 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. grüne schriftenreihe 219

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