Becas para profesores universitarios para docencias en universidades alemanas Hoja Informativa Colombia 2015

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1 Becas para profesores universitarios para docencias en universidades alemanas Hoja Informativa Colombia 2015 Descripción del programa... 1 Objetivo... 2 Duración... 2 Dotación y gastos que cubre el programa... 2 Requisitos para participar en el programa... 3 Cómo concursar/ Documentación requerida... 3 Fecha de cierre de la convocatoria Contacto... 4 Anexo 1 Convocatoria en alemán... 2 DESCRIPCIÓN DEL PROGRAMA Este programa financia estancias de profesores de universidades colombianas en universidades alemanas, en calidad de docentes invitados, con el fin de fortalecer la internacionalización de la enseñanza a través de esta movilidad. Los docentes pueden proceder de cualquier área del conocimiento. La postulación a esta convocatoria corre por cuenta de la universidad alemana que quiere contratar al docente colombiano. No es posible una postulación directa al DAAD por parte del docente colombiano. No obstante, dirigimos esta hoja informativa a los docentes colombianos interesados en realizar una estadía de docencia en Alemania para que conozcan el programa y puedan informar a sus socios alemanes, quienes podrán solicitar la financiación del docente colombiano a través de este programa del DAAD. 1

2 OBJETIVO Este programa permite no sólo afianzar los lazos de cooperación académica ya existentes entre las universidades colombianas y alemanas, sino que además contribuye a aumentar la motivación de estudiantes alemanes para que viajen a Colombia y consideren este país como un destino académico interesante. Este programa financia dos modalidades de estancias docentes en Alemania: Modalidad A (Financiación individual): Bajo esta modalidad se financian estancias individuales de profesores colombianos en universidades alemanas por un período mínimo de 3 meses y de hasta 12 meses, con posibilidad de prolongar la estancia por máximo 12 meses más. Bajo esta modalidad, la duración máxima de la estancia no podrá ser mayor a 24 meses en total. Modalidad B (Financiación de una cátedra): Bajo esta modalidad existe la posibilidad de invitar a un profesor colombiano para el fortalecimiento de una cátedra ya existente en la universidad alemana, por un período inicial de 24 meses, con posibilidad de extender la estancia hasta por máximo 48 meses. DURACIÓN Las duración de las estancias podrán ser de 3 a 24 meses para la Modalidad A, o de 24 a 48 meses para la Modalidad B. DOTACIÓN Y GASTOS QUE CUBRE EL PROGRAMA La dotación por parte del DAAD bajo la Modalidad A, comprende el 90 % del salario bruto del docente, incluyendo el seguro social. No obstante, no se pagarán los períodos de vacaciones. El 10% restante del salario del docente será asumido por la universidad alemana que realiza la invitación. En caso de que la universidad pueda cubrir un porcentaje mayor, será positivo para la solicitud. El salario será determinado por la universidad alemana de acuerdo con su reglamentación vigente, según el estatus que el profesor tenga en su universidad de origen. La dotación por parte del DAAD bajo la Modalidad B, es de máximo el 70% del salario bruto del docente, incluyendo el seguro social. No obstante, no se pagarán los períodos de vacaciones. El 30% restante del salario del docente será asumido por la universidad alemana que realiza la invitación. 2

3 Para las dos Modalidades A y B: El DAAD pagará un aporte para los gastos de viaje hacia y desde Alemania. Si la estancia del docente colombiano es de por lo menos 2 semestres, el DAAD aportará un ayuda adicional para los gastos de viaje de ida y regreso de su familia (esposa e hijo(s) menores de edad) hacia Alemania. Si la familia del docente permanece en Colombia durante los dos semestres, el DAAD destinará un apoyo financiero para que el docente visite a su familia durante el período intermedio de su estancia en Alemania. El DAAD otorga adicionalmente un subsidio de movilidad de 500,- Euros por semestre para que el docente pueda desplazarse a congresos u otras actividades académicas. El docente también puede solicitar al DAAD una ayuda de máximo 3.000,- Euros adicionales para el desarrollo de eventos en la universidad alemana, siempre y cuando éstos estén directamente relacionados con la estancia docente en Alemania y se realicen durante este período. REQUISITOS PARA PARTICIPAR EN EL PROGRAMA Los docentes visitantes deben pertenecer a una universidad colombiana y tener título de Doctorado. En el ámbito de las Artes, también se acepta que los docentes demuestren calificación y experiencia en su respectiva disciplina artística, sin necesariamente tener el título de Doctorado. Los candidatos deben tener la nacionalidad colombiana y no deben haber alcanzado la edad de pensión. El docente colombiano debe comprometerse a trabajar dentro del currículo regular de la universidad alemana y se espera que algunas de las clases que ofrezca sean dictadas en español o en inglés. La vinculación del docente colombiano debe comprender un mínimo de 6 horas académicas por semana durante cada semestre en una universidad clásica. En una universidad de ciencias aplicadas la vinculación deberá ser de al menos 10 horas académicas semanales. El DAAD no estipula el tipo de contratación (hora cátedra, planta, medio tiempo, etc.) que debe tener un docente colombiano en su universidad de procedencia. CÓMO CONCURSAR/ DOCUMENTACIÓN REQUERIDA El proceso de solicitud lo realizan las universidades alemanas de manera online a través del DAAD-Portal. Por este motivo, la información detallada acerca del proceso de solicitud a este programa de becas del DAAD se encuentra en alemán, tanto en la convocatoria disponible en el anexo I de esta hoja 3

4 informativa, como en la página web del programa: FECHAS DE CIERRE DE LA CONVOCATORIA 2015 Este programa de becas del DAAD tiene dos fechas de cierre al año: 15 de enero: Para estancias que se realizarán el semestre de invierno del mismo año. 15 de julio: Para estancias que se realizarán el semestre de verano del año siguiente. Se debe tener en cuenta que el envío de la postulación lo realizan las universidades alemanas de forma online a través del DAAD-Portal. Después de las fechas mencionadas de ningún modo será posible realizar el envío de la solicitud. La solicitud tiene que estar completa en el momento del envío. No se aceptarán postulaciones incompletas ni se recibirán documentos enviados directamente a las oficinas del DAAD en Colombia o en Alemania. CONTACTO Solicitamos a los interesados leer cuidadosamente esta hoja informativa. Las postulaciones no podrán estar acompañadas de documentos y recomendaciones diferentes a las solicitadas en la convocatoria disponible en el anexo I de esta hoja informativa. Con respecto a los requisitos y a la entrega de las solicitudes completas, el DAAD no acepta ninguna excepción. En caso de dudas o preguntas, los aspirantes y/o las universidades alemanas podrán contactar a la sección P14, encargada de este programa en el DAAD en Bonn. Los datos de contacto de la persona responsable del programa se encuentran a continuación. Se solicita que antes de hacer preguntas el interesado haya estudiado en detalle la convocatoria. Sr. Hans Jürgen Kaminsky DAAD Servicio Alemán de Intercambio Académico Sección P 14 Mobilität und Betreuungsprogramme Kennedyallee 50 4

5 D Bonn Tel: (+49) Fax: (+49) La información contenida en esta hoja informativa fue compilada con la mayor diligencia posible. Sin embargo esto no es garantía de que no contenga algunos errores. Los datos aquí contenidos pueden estar sujetos a cambios. El texto aquí presente no implica ningún compromiso legal por parte del DAAD. 5

6 Anexo 1 Convocatoria en alemán 6

7 Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen: Modell A (Individualförderung) und Modell B (Gastlehrstühle) Welche Ziele hat das Programm? Wer kann sich bewerben? Das DAAD-Gastdozentenprogramm, finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), dient der Internationalisierung der deutschen Hochschulen und der Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre. Die ausländischen Gastdozenten sollen eine internationale Perspektive in den regulären Lehrbetrieb einbringen. Dadurch werden Studierenden bereits an ihrer deutschen Heimathochschule eine internationale Lernerfahrung und interkulturelle Kompetenzen vermittelt, die sie sonst nur bei einem Auslandsstudium erwerben könnten. Bei der Planung einer Gastdozentur sollte daher stets auf eine angemessene Breitenwirkung und Nachhaltigkeit geachtet werden. Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. Was wird gefördert? Welche Zielgruppen werden gefördert? Modell A Individualförderung Gefördert werden Gastdozenturen einzelner ausländischer Hochschullehrer, die eine befristete Lehrtätigkeit an der deutschen Hochschule wahrnehmen. Das inhaltliche Profil der Gastdozentur in Bezug auf Lehre und Forschung sollte einer regulären Professur entsprechen. Das Lehrprogramm des Gastdozenten und sein konkreter Beitrag zur Internationalisierung der Lehre sind im Antrag zu spezifizieren. Die Dauer der Lehrtätigkeit beträgt für den Erstantrag mindestens drei Monate und bis zu 12 Monate, mit der Option einer Verlängerung um maximal 12 weitere Monate (die Förderhöchstdauer beträgt 24 Monate). Dem Verlängerungsantrag muss eine Evaluation beigefügt werden. Modell B Gastlehrstühle Gefördert wird ein Gastlehrstuhl als strukturbildende Maßnahme, mit deren Hilfe die Internationalisierung eines Studiengangs ermöglicht und verstetigt werden soll. Dieses Modell bietet sich unter anderem an, wenn bei neu eingerichteten Studiengängen eine längerfristige Sicherung des Lehrangebots notwendig ist und dies wegen der fachlichen Breite den Einsatz wechselnder Wissenschaftler erfordert. Die Förderung eines Gastlehrstuhls umfasst zunächst 24 Monate, mit der Option einer Verlängerung auf maximal 48 Monate. Dem Verlängerungsantrag muss eine Evaluation beigefügt werden. Die Dauer der Lehrtätigkeit für den einzelnen Gastdozenten innerhalb des Gastlehrstuhls liegt wie bei einer Individualförderung zwischen drei und 24 Monaten. Gefördert werden Gastdozenten aus allen Weltregionen und allen Fachgebieten. Welche Fördermittel gibt es und wie hoch ist das Fördervolumen? Im Falle einer Individualförderung (Modell A / Dauer der Dozentur 3 bis 24 Monate) fördert der DAAD max. 90% des Arbeitgeberbruttos des Gastdozenten einschließlich aller Sozialversicherungsbeiträge (alle nachgewiesenen, notwendigen Ausgaben) ohne Urlaubsgeld und Leistungsbezüge (diese sind nicht zuwendungsfähig) entsprechend der Eigenbeteiligung der Hochschule. Die Vergütung orientiert sich an der W-Besoldung für Hochschullehrende, am TVöD, am TV-L oder an speziellen Pauschalvergütungen der Hochschulen für Gastwissenschaftler. Zur Einstufung klärt die deutsche Hochschule den Status des Gastdozenten an der jeweiligen Heimathochschule und orientiert sich an diesem. Heimatbezüge bleiben anrechnungsfrei.

8 DAAD Seite 2 Im Falle eines Gastlehrstuhles (Modell B) fördert der DAAD bei Einzeldozenturen von 3 bis 24 Monaten max. 70% des Arbeitgeberbruttos des Gastdozenten einschließlich aller Sozialversicherungsbeiträge (alle nachgewiesenen, notwendigen Ausgaben) ohne Urlaubsgeld und Leistungsbezüge (diese sind nicht zuwendungsfähig). Eigenbeteiligung der deutschen Hochschule zu einer Gastdozentur: Bei Individualförderungen (Modell A) wird eine finanzielle Beteiligung der Hochschule an der Vergütung der Gastdozenten in Höhe von mindestens 10% vorausgesetzt. Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung wird als positives Kriterium bei der Auswahl berücksichtigt. Bei Gastlehrstühlen (Modell B) wird wegen der Langfristigkeit der Förderzusage ein finanzieller Beitrag der Hochschule in Höhe von 30% an der Vergütung der Gastdozenten vorausgesetzt. Zusätzliche Leistungen des DAAD (Modell A und B): Der Gastdozent erhält eine länderspezifische Reisekostenpauschale. Im Falle von Gastdozenturen, die mindestens zwei Semester dauern, können Reisekostenpauschalen für die Hin- und Rückreise von begleitenden Familienmitgliedern (Ehepartner und/oder minderjährige Kinder) beantragt werden. Verbleiben Ehepartner und/oder minderjährige Kinder während der zwei Semester dauernden Gastdozentur im Heimatland, steht dem Gastdozenten eine Reisekostenpauschale für eine Zwischenheimreise zu. Die Mobilitätspauschale in Höhe von 500,- Euro pro Semester soll diejenigen Kosten decken, die dem Gastdozenten beim Besuch von Fachtagungen und Fachkongressen oder beim Besuch von Fachkollegen entstehen. Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang und im Verlauf der Gastdozentur an der deutschen Hochschule stattfinden, können vom DAAD finanziell unterstützt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000,- Euro. Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Die Initiative für eine Gastdozentur geht i.d.r. von der deutschen Hochschule aus. Sie trifft im Vorfeld der Antragstellung die Vereinbarungen mit den potentiellen Gastdozenten und überprüft deren Eignung für die beabsichtigte Lehrtätigkeit. Die deutsche Hochschule zeichnet auch für die inhaltliche Betreuung der Gastdozentur und die organisatorische Durchführung des Projekts verantwortlich. Ausländische Gastdozenten müssen neben einer umfangreichen Lehrerfahrung durch ihre wissenschaftliche Qualifikation (Mindestvoraussetzung ist die Promotion bzw. ein mit der Promotion vergleichbarer Abschluss) überzeugen. Im Bereich Musik und Kunst ist die künstlerische Qualifikation ausschlaggebend. In der Regel müssen die Kandidaten einer ausländischen Hochschule angehören und ausländische Staatsbürger sein. Die vorgeschlagenen Gastdozenten sollen sich noch im aktiven Hochschuldienst befinden und in der Regel bei Antritt ihrer Lehrtätigkeit in Deutschland das hier geltende Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben. Die deutsche Hochschule gewährleistet die Integration der Lehrtätigkeit der Gastdozenten in das reguläre Curriculum. Der Einsatz sollte überwiegend im Pflicht- und Wahlpflichtbereich stattfinden, und die Lehrveranstaltungen müssen zu anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen führen. Ein Angebot fremdsprachiger Lehrveranstaltungen ist erwünscht. Die Lehrverpflichtung muss nicht in vollem Umfang dem regulären Lehrdeputat eines deutschen Hochschullehrers entsprechen, sollte dem aber nahe kommen. An Universitäten müssen mindestens sechs Semesterwochenstunden (6 SWS) an selbstständiger Lehre angeboten werden, an Fachhochschulen zehn SWS. Bei gemeinsamen Lehrveranstaltungen mit deutschen Kollegen kann nur der von den Gastdozenten tatsächlich erbrachte Unterricht als Lehrleistung angesetzt werden.

9 DAAD Seite 3 Welche Auswahlkriterien gibt es? Auswahlkriterien sind neben der Erfüllung der Zielvorgaben des Programms sowie der formalen Voraussetzungen insbesondere: der Beitrag des Vorhabens zur Internationalisierung der Lehre, das Lehrangebot (Inhalt und Lehrumfang) bzw. der curriculare Gewinn für die Studierenden, die wissenschaftliche Qualifikation, Lehrerfahrung und Passung der Gastdozenten, die Rahmenbedingungen für die Gastdozentur, der Multiplikatoreffekt, die Entwicklungsperspektiven für eine nachhaltige Zusammenarbeit und das Verhältnis von Ertrag zu Kosten. Bei der Beantragung eines Gastlehrstuhls sind zudem der Studiengang, seine innovativen und internationalen Aspekte, seine besondere Attraktivität und die Integration des Gastlehrstuhls in den Studiengang genau darzulegen. Zur Verdeutlichung der Intention soll der Gastlehrstuhl einen Namen tragen. An der einladenden Hochschule wird ein Beirat eingerichtet, der den Gastlehrstuhl betreut. Antragstellung Antragsschluss Ansprechpartner und weitere Informationen Die Antragstellung erfolgt über das DAAD-Portal. Die Förderrichtlinie sowie sämtliche Formulare sind abrufbar unter: Die Antragsfrist endet am 15. Juli (für Vorhaben ab dem Sommersemester des folgenden Jahres) bzw. am 15. Januar eines Jahres (für Vorhaben ab dem Wintersemester desselben Jahres). Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden. Deutscher Akademischer Austauschdienst Referat P 14 Mobilitäts- und Betreuungsprogramme Kennedyallee Bonn Ansprechpartner: Hans Jürgen Kaminsky kaminsky@daad.de, Tel.: 0228 / , Fax: 0228 /

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