Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften by KENDRIS

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1 Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften by KENDRIS AG, die führende unabhängige Schweizer Anbieterin von Family Office-, Trust- und Treuhand-Dienstleistungen, nationaler und internationaler Steuer- und Rechtsberatung, ART Management sowie Buchführung und Outsourcing für Privat- und Geschäftskunden.

2 Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften Christian Lyk Rechtsanwalt, LL.M. dipl. Steuerexperte, TEP / Dip(ITM) Partner, KENDRIS AG, Zürich

3 Inhaltsverzeichnis 1. Begriff der Holdinggesellschaft 2. Einsatzmöglichkeiten 3. Gründung einer Holdinggesellschaft 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz 5. Steuerliches Umfeld für Holdinggesellschaften in der Schweiz 6. Internationale Entwicklungen 6.1 Steuerstreit der Schweiz - EU Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

4 Inhaltsverzeichnis 7. Strukturierungs- bzw. Planungsmöglichkeiten mit Holdinggesellschaften 8. Angriffspunkte des Fiskus 9. Stiftungen 10. Neuere Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz 11. Die Besteuerung ausländischer Trusts, Stiftungen und Gesellschaften Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

5 1. Begriff der Holdinggesellschaft

6 1. Begriff der Holdinggesellschaft Rechtliche Grundlagen Keine explizite Regelung im Zivilrecht Kein eigenständiges Konzernrecht im Zivilrecht Holding- und Tochtergesellschaft werden als selbständige juristische Personen behandelt Holding- und Tochtergesellschaft müssen eigene Organe haben Haftung der einzelnen Gesellschaften für ihre eigenen Schulden Selbstständigkeit der Holding- und deren Tochtergesellschaften ist konsequent zu beachten Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

7 1. Begriff der Holdinggesellschaft Buchhalterische Grundlagen Rechnungslegung: Eigene Jahresrechnung jeder Gesellschaft erforderlich auch wenn ein Konzernabschluss vorhanden ist Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

8 2. Einsatzmöglichkeiten

9 2. Einsatzmöglichkeiten für Holdinggesellschaften Führungsholding Finanzholding Subholding _ Landesholding _ Spartenholding _ Joint Venture Holding _ Euro Holding Nachfolgeholding oder Holding für MBO Akquisitionsvehikel Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

10 2. Einsatzmöglichkeiten für Holdinggesellschaften Führungsholding Aktionäre Untergeordnete Tätigkeiten als Nebenzweck Dividenden ZInsen Managementfees Lizenzgebühren Holding AG Managementfunktionen Lizenzvergaben Finanzierung Dividenden ZInsen Managementfees Lizenzgebühren A-AG B-AG Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

11 2. Einsatzmöglichkeiten für Holdinggesellschaften Führungsholding Stammhaus-AG Produktionsbereich Beteiligungen Sub- Holding Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

12 2. Einsatzmöglichkeiten für Holdinggesellschaften Finanzholding Aktionäre Holding AG Dividenden Dividenden A-AG B-AG Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

13 2. Einsatzmöglichkeiten für Holdinggesellschaften Landesholding Holding AG Dividenden Dividenden Lux-Holding NL-Holding Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

14 2. Einsatzmöglichkeiten für Holdinggesellschaften Spartenholding Holding AG Dividenden Dividenden Maschinen- Holding Automobil- Holding Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

15 2. Einsatzmöglichkeiten für Holdinggesellschaften Joint-Venture Holding A-AG B-AG 50% 50% Dividenden Joint Venture Holding 100% Dividenden JV - AG JV-AG Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

16 3. Gründung einer Holdinggesellschaft

17 3. Gründung einer Holdinggesellschaft Allgemein Voraussetzung einer Kapitalgesellschaft Normale Bargründung Sachübernahmevorschriften bei Übernahmeabsicht _ Gründerbericht/Prüfungsbestätigung _ Offenlegung Gründung durch Einlage in Tochtergesellschaft Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

18 3. Gründung einer Holdinggesellschaft Gründung durch Einlage einer Tochtergesellschaft Einlage der Aktien einer operativen Gesellschaft in eine neue Holdinggesellschaft Sacheinlagegründung der Holding _ Sacheinlagevertrag _ Gründerbericht / Prüfungsbestätigung _ Offenlegung Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

19 3. Gründung einer Holdinggesellschaft Holdinggründung durch Sacheinlage vorher nachher Aktionäre Aktionäre A-AG A-Holding AG A-AG Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

20 3. Gründung einer Holdinggesellschaft Holdinggründung durch Sacheinlage zweier Unternehmungen vorher nachher Aktionäre Aktionäre Aktionäre Aktionäre A-AG B-AG AB-Holding AG A-AG B-AG Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

21 3. Gründung einer Holdinggesellschaft Ausgliederung von Tochtergesellschaften aus einer Stammhausgesellschaft Zweck- und Firmenänderung bei Holding Gründung der neuen Tochtergesellschaft durch Einbringung von Betrieben _ Sacheinlagevertrag _ Gründerbericht / Prüfungsbestätigung _ Offenlegung der Sacheinlage Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

22 3. Gründung einer Holdinggesellschaft Holdinggründung durch Abspaltung vorher nachher Aktionäre Aktionäre A-AG Operative Betriebe A-Holding AG A B C A-AG B-AG C-AG Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

23 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz

24 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Besteuerung der Holdinggesellschaften; steuerlicher Begriff Steuerliche Behandlungsmöglichkeiten von Kapitalgesellschaften auf Kantonaler Ebene Ordentliche Besteuerung Steuerprivilegien Domizilgesellschaft Gemischte Gesellschaft Beteiligungsgesellschaften Holding Stammhaus Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

25 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Gesetze und Kreisschreiben als Grundlage Art. 28 Abs. 2 StHG Art. 73 StG ZH (als Bsp. für eine kant. Regelung) KS 9/1998 Kein Zwang den Holdingstatus zu beantragen Antrag erfolgt spätestens im Deklarationsverfahren, wird aber in der Praxis häufig vorgängig mittels Ruling beantragt. Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

26 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Überblick über die Besteuerungsgrundsätze Holdinggesellschaften entrichten von Gesetzes wegen keine kant. Gewinnsteuer, sofern _ Beteiligungen oder Erträge aus Beteiligungen längerfristig mindestens zwei Drittel der gesamten Aktiven oder Erträge ausmachen. Alle nicht liegenschaflichen Erträge bleiben auf kantonaler Ebene unbesteuert. Reduzierte Kapitalsteuer auf dem steuerbaren Eigenkapital Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

27 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Subjektive und objektive Voraussetzungen Kapitalgesellschaft (in- und ausländische) Statutarischer Zweck der dauernden Verwaltung von Beteiligungen Qualifizierter Holdingzweck und Nebentätigkeiten Qualifizierende Beteiligungen und Beteiligungserträge Verbot der Geschäftstätigkeit in der Schweiz, aber Nebenzwecke und Nebentätigkeiten erlaubt Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

28 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Zulässige Nebenzwecke oder Nebentätigkeiten Konzernleitungstätigkeit Kapitalbeschaffung zur Finanzierung des Beteiligungserwerbs Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt Rechts- und Steuerberatung auf Konzernebene Personalberatung im Bereich Führungskräfte ABER keine industrielle, gewerbliche, kommerzielle Tätigkeit, keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

29 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Beteiligungsabzug auf Beteiligungsertrag Anwendung auf Bundesebene sowie auf kant. Ebene, falls kein Holdingprivileg beantragt wird Qualifizierte Beteiligung: _ Mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft _ oder Verkehrswert mind. CHF 1 Mio. Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

30 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Beteiligungsabzug auf Beteiligungsertrag Beteiligungsertrag: _ Alle unmittelbar aus qualifizierten Beteiligungen fliessenden ordentlichen oder ausserordentlichen Gewinnausschüttungen _ Fusionsgewinne Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

31 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Beteiligungsabzug auf Kapitalgewinnen Qualifizierte Beteiligung: _ Veräusserung einer Beteiligung von mind. 10% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft oder bei Anspruch auf mindestens 10% des Gewinns und der Reserven der veräusserten Gesellschaft _ Besitzesdauer der Beteiligung von mind. 1 Jahr (Mindestbesitzesdauer) Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

32 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Berechnung des Beteiligungsabzuges Erträge aus Beteiligungen, abzüglich _ Finanzierungsaufwand (Schuldzinsen) nach Massgabe des Gewinnsteuerwertes der Beteiligung im Verhältnis zu den Gesamtaktiven _ Verwaltungsaufwand (5% des Nettoertrages der Beteiligung _ Abschreibungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsertrag Ergibt Nettoertrag (im Verhältnis zu steuerbarem Reingewinn ergibt Beteiligungsabzug in % Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

33 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Besteuerung der Holdinggesellschaften im Kt. ZH Keine Gewinnsteuer _ Ausser auf Liegenschaftserträgen aus Grundeigentum im Kanton Zürich Reduzierte Kapitalsteuer (einfache Staatssteuer) _ 0.15 %o _ Bemessungsgrundlage bildet das einbezahlte Kapital und die offenen Reserven Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

34 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Besteuerung der Holdinggesellschaft auf Bundesebene Beteiligungsabzug, aber: Einkünfte aus Nebentätigkeiten wie Zinsen und Management Fees sind voll steuerbar! Steuersatz 8.5% Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

35 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Beispiel der Besteuerung einer Holdinggesellschaft auf Bundesebene Reingewinn CHF Beteiligungsertrag CHF minus Finanzierungskosten CHF minus Verwaltungskosten CHF Nettobeteiligungsertrag CHF Ermässigung der Gewinnsteuer 60% (CHF / CHF x 100) Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

36 4. Besteuerung der Holdinggesellschaft in der Schweiz Steuerliche Vorteile der Holdinggesellschaft im Vergleich zum Stammhaus Steuerfreie Vereinnahmung der übrigen Erträge bei der Staats- und Gemeindesteuer Tieferer Kapitalsteuersatz bei der Staats- und Gemeindesteuer Wirtschaftliche Doppelbelastung wird bei beiden Strukturen vermieden Nachteil: Keine Verrechnungsmöglichkeit bei Verlustsituation einzelner Beteiligungen Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

37 5. Steuerliches Umfeld für Holdinggesellschaften in der Schweiz

38 5. Steuerliches Umfeld für Holdinggesellschaften in der Schweiz Merkmale für die steuerliche Attraktivität eines Holdingstandorts Freistellung von Dividenden und Kapitalgewinnen Freistellung von Betriebsstätteneinkünften Keine Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen Umfangreiches DBA-Netz Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten, Abschreibungen und Betriebsstätteverlusten Keine Substanz und Kapitalverkehrssteuern Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

39 5. Steuerliches Umfeld für Holdinggesellschaften in der Schweiz Merkmale für die steuerliche Attraktivität eines Holdingstandorts Keine Steuern auf der Schaffung von EK/AK Positives lokales Steuerklima (Verlustvortrag, keine Hinzurechnungsbesteuerung, grosszügiges Verhältnis EK/FK, milde Prüfungspraxis der Steuerbehörden, Rulingpraxis, effiziente Steuerbehörden) Niedrige Besteuerung der Mitarbeiter Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

40 5. Steuerliches Umfeld für Holdinggesellschaften in der Schweiz Vorteile der Schweiz als Holdingstandort Gut funktionierendes Rulingsystem Tiefe Steuersätze auch für Nichtdividendeneinkünfte Keine Hinzurechnungsbesteuerungsvorschriften (keine CFC-Vorschriften) Dividendenerträge aus Offshore-Ländern können vom Beteiligungsabzug profitieren (keine subject to tax clause) Umfangreiches DBA-Netzwerk Anwendung der EU-Richtlinien Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

41 5. Steuerliches Umfeld für Holdinggesellschaften in der Schweiz Nachteile der Schweiz als Holdingstandort Relativ hoher Beteiligungsumfang für den Beteiligungsabzug auf Kapitalgewinnen Hohe Verrechnungssteuer von 35% Emissionsabgabe von 1% Umsatzabgabe Kein Konzernsteuerrecht Zeitlich begrenzter Verlustvortrag auf 7 Jahre, keine Möglichkeit des Verlustrücktrages Missbrauchsbeschluss Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

42 6. Internationale Entwicklungen

43 6. Internationale Entwicklungen Entwicklungen in der EU Einführung der EU-Richtlinie zur Zinsenbesteuerung planmässig durchgeführt. Diese beinhaltet: _ Steuerrückbehalt oder nach Wahl des Empfängers Meldung der Zinszahlung, welche CH-Zahlstellen an natürliche Personen mit EU- Ansässigkeit ausrichten _ Steuerrückbehalt steigend von 15% auf 35% _ CH verbleibt ein Anteil von 25%, Rest an Ansässigkeitsland Beurteilung erste Jahre: Steigende Erträge, aber generell zu tief und zu leicht vermeidbar, um weitere Ansprüche zu verhindern! Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

44 6. Internationale Entwicklungen Entwicklungen in der EU Für Teilnahme der Schweiz an der EU- Zinsbesteuerung gewährt EU der Schweiz die Vorteile der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie sowie der Zinsen und Lizenzen- Richtlinie (gilt auch im Verhältnis zu neuen EU-Mitgliedern) Beurteilung: funktioniert einigermassen gut, allerdings noch relativ wenige Praxisfälle. Zudem noch offene Fragen im Zusammenhang mit dem Vollzug (insb. mit I & F) sowie mit Substanzerfordernissen ( 2-Klassengesellschaft ) Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

45 6. Internationale Entwicklungen Entwicklungen in der EU Ursprung im Harmful Tax Competition Report der OECD aus dem Jahre 2000 Neuer Angriff der EU wegen Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972 durch Schweizer Holdingpraxis Erhöhter Druck seitens der Vertragspartner bei Neuverhandlungen von DBA im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch Abgeltungssteuer mit A und UK Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

46 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU

47 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Aktuelle Situation Wo stehen wir? > Steuerstreit zwischen der Schweiz und der EU bezüglich der schädlichen kantonalen Steuerregime bei Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften > Argumente der EU _ Verletzung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz aus dem Jahre 1972 _ Die unterschiedliche Besteuerung von in- und ausländischen Erträgen qualifiziert die EU als unzulässige staatliche Unterstützung gemäss Art. 23 Abs. 1 Ziffer 3 Freihandelsabkommen > Die Diskussion mit der EU läuft seit mehr als fünf Jahren > Die Schweiz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: _ Beibehaltung und Förderung der Schweiz als attraktiver Standort für internationale Unternehmen _ Internationale Akzeptanz des schweizerischen Systems der Unternehmensbesteuerung (Vermeidung von ausländischen Zwangsmassnahmen) _ Sicherstellung genügender Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

48 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Ein Blick auf die Zeitachse Juni 2010 Chronik > 2005: Die EU-Kommission kritisiert zum ersten Mal die kantonalen Steuerregime und qualifiziert diese als unzulässige staatliche Unterstützung bzw. schädlicher Steuerwettbewerb. Die Schweizer Regierung weist die Vorwürfe zurück. > 2009: Der ausgearbeitete Kompromiss scheitert an der Opposition gewisser EU- Mitgliedschaften (u.a. Italien) > Juni 2010: Die EU schlägt der Schweiz vor, den EU Code of Conduct zu übernehmen, der die Abschaffung schädlicher Steuerregime innerhalb der EU zuteil hat > August 2010: Die Schweizer Regierung gibt dem Finanzdepartement den Auftrag mit der EU-Kommission in Gesprächen auszuloten, ob und wie ein Dialog geführt werden könnte. Eine Übernahme des EU Code of Conduct wird abgelehnt > Oktober 2011: Ergebnis der Gespräche August 2010 Oktober 2011 _ Dialoge fokussiert sich auf das sogenannte Ring Fencing 20. März Juli 2012 _ Die Souveränität der Schweiz und der Kantone in Steuerangelegenheiten muss respektiert werden _ Die Schweiz erwartet, dass während den Verhandlungen kein EU-Staat Zwangsoder Vergeltungsmassnahmen ergreift > 20. März 2012 / 4 Juli 2012: Die Schweiz und die EU eröffnen den formellen Dialog Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften ???

49 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Arbeitsgruppe Unternehmenssteuerreform III (Gruppe U-Reform III) > Die Arbeitsgruppe (Projektorganisation) wird von Frau Bundesrätin Eveline-Widmer Schlumpf eingesetzt und ist wie folgt organisiert: Steuerungsorgan > Das Steuerungsorgan setzt sich aus je vier Vertretern des Finanzdepartements und der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz zusammen. Eveline Widmer-Schlumpf präsidiert das Steuerungsorgan > Neben Eveline Widmer-Schlumpf sind Michael Ambühl, Serge Gaillard und Samuel Tanner Mitglied des sogenannten Steuerungsorgans Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

50 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Leitorgan > Der Bund und die Kantone delegieren je vier hochrangige Steuerkommissäre in diesen Ausschuss > Die Aufgabe des leitenden Ausschusses ist die Implementierung der Entscheide des Steuerungsorgans, Koordination der Tätigkeiten der Arbeitsgruppe und Vorbereitung der Entscheide des Steuerungsorgans Arbeitsgruppe > Arbeitsgruppen werden ad hoc vom Leitorgan eingesetzt, und zwar zur fachlichen Bearbeitung der verschiedenen Fragestellungen > Bei Bedarf können externe Experten hinzugezogen werden > Die Arbeitsgruppe legt Frau Eveline Widmer-Schlumpf bis Frühling 2013 ihren Bericht vor. Je nach Situation kann eine Lösung zu massiven Änderungen des Finanzausgleichs führen Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

51 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Die Situation in den Kantonen > Die Finanzdirektorenkonferenz hat dem Bundesrat ihre Einwilligung gegeben, im Rahmen des Mandates auch die Verhandlungen über die kantonalen Steuerregime zu führen > Die Abschaffung der gegenwärtigen Steuerregime hätten diverse Auswirkungen auf die Kantone _ privilegiert besteuerte Gesellschaften (10% der juristischen Personen) _ Zahlreiche grosse Gesellschaften _ Arbeitsplätze _ R&D Standort Schweiz _ Steuersubstrat Bund und Kantone Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

52 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Die Situation in den Kantonen > Kantone sind in die Verhandlungen eingebunden (Mitglieder der Arbeitsgruppe) > Kantone mit vielen privilegiert besteuerten Gesellschaften sind direkt betroffen > Kantone sind indirekt betroffen (Finanzausgleich) > Kantone mit attraktiven urbanen Zentren (ZH, GE, BS) > Zahlreiche Kantone sind aufgrund ihrer niedrigen Steuern attraktiv > Allgemeine Reduktionen der kantonalen Steuersätze dürften schwierig einzuführen sein Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

53 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Kanton Genf In Folge des aktuellen Steuerstreits zwischen der Schweiz und der EU erwägt Genf eine erhebliche Senkung des Gewinnsteuersatzes wenn die privilegierte Besteuerung von Holding-, Domizil- und Gemischten Gesellschaften abgeschafft wird. (NZZ, 12. Oktober 2012) > Genf plant die Reduzierung des Gewinnsteuersatzes von 23.4% auf ca. 13% (inkl. Direkte Bundessteuer) > Der Steuersatz wäre auf dem gesamten Gewinn unabhängig der Herkunft anwendbar (in- und ausländisch) > Der Kanton Genf erwartet Steuermindereinnahmen in der Höhe von CHF 460 Millionen CHF (Kantonale-/Gemeindeebene) > Der Finanzminister des Kantons Genf erwartet, dass Bern die Kosten in Höhe von ca. CHF 230 Millionen pro Jahr kompensieren wird Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

54 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Kanton Genf > Die 945 privilegierten Gesellschaften im Kanton Genf wie auch ihre 136 Tochtergesellschaften beschäftigen ca Vollzeitstellen, respektive 8% der Arbeitnehmer des Kantons. > Sie steuern 4 Milliarden CHF zu der Wertschöpfung bei > Die Steuereinnahmen belaufen sich auf über eine Milliarde CHF > Von diesen sind 576 Millionen CHF von den privilegierten Gesellschaften, was 35% der Kantonalen Unternehmenssteuern ausmacht > Wenn auch indirekte Auswirkungen betrachtet werden (Branchen die nicht direkt profitieren), steigt die Zahl der Angestellten auf und die Wertschöpfung auf 10 Milliarden CHF Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

55 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Kanton Zürich Auch wenn die Stimmung bis jetzt gegen eine Steuersenkung war, entschied der Kanton Zürich letztlich, sich mit einer möglichen Steuersenkung nach der Entscheidung des Kantons Genfs zu befassen (NZZ, 16. Oktober 2012). > Die Finanzdirektorin des Kantons Zürich (Ursula Gut) erwägt eine Senkung des Gewinnsteuersatzes von 27% auf ca. 14% bis 16% (inkl. Direkte Bundessteuer) > Der Kanton Zürich erwartet Steuermindereinnahmen in Höhe von CHF 350 Millionen CHF auf Kantonaler Ebene, respektive CHF 500 Millionen auf Gemeindeebene > Zürich plant bereits einen Gesetzesentwurf in 2013 zu präsentieren und den neuen Unternehmenssteuersatz bis 2017 einzuführen > Die erhebliche Steuersenkung wird signifikante Auswirkungen auf den Kanton Zürich haben, da Unternehmen ordentlich besteuert werden und nur Gesellschaften von der privilegierten Besteuerung profitieren Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

56 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Kanton Zürich > Laut Finanzdirektorin Gut steht eine Kompensation durch höhere Einkommenssteuern für natürliche Personen nicht zur Debatte, da eine Erhöhung des Multiplikators um 7% erforderlich wäre > Ursula Gut fordert dafür einen, zumindest zum Teil, Ausgleich der erwarteten Mindereinnahmen durch den Bund > Dieser Ausgleich kann mittels unterschiedlich umgesetzt werden: _ In einer Neuverhandlung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, Gut behauptet, dass eine höhere Vergütung der sozio-demografischen Faktoren sowie der zentralen und wichtigsten städtischen Dienstleistungen angemessen sein würde _ Darüber hinaus sollte das Ressourcenpotenzial der Kantone neu berechnet werden, wenn die Unternehmen weniger Steuereinnahmen generieren. _ Auch einen neuen Härtefall-Ausgleich hält die Zürcher Finanzdirektorin für möglich _ Ausserhalb des Finanzausgleichs wirbt sie für eine stärkere Abgeltung kantonaler Infrastrukturen durch den Bund und höhere Beiträge an Universitäten Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

57 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Kanton Basel-Stadt Die Finanzdirektorin (Eva Herzog) des Kantons Basel-Stadt befasst sich mit einer möglichen Steuersenkung, um die Folgekosten abzuschätzen (Tages-Anzeiger, 20. Oktober 2012). > Sie hebt hervor, dass eine Lösung bisher noch nicht vorliege > Das Stimmvolk lehnte kürzlich eine moderate Steuersenkung der Unternehmenssteuern ab > Forderung nach einer Anpassung des finanziellen Ausgleichs der Lasten wenn diverse Kantone ihre Unternehmenssteuersätze basierend auf dem EU Steuerstreit senken Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

58 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Kanton Basel-Stadt Der Finanzdirektor des Kantons Zug (Peter Hegglin) hebt hervor, dass für den Kanton Zug kein Handlungsbedarf aufgrund der Überlegungen in den Kantonen Zürich, Basel und Genf bestehe (NZZ, 21. Oktober 2012). > Der Kanton Zug bietet seit Jahren eine moderate Steuerbelastung > Die durchschnittliche Steuerbelastung für Unternehmen liegt bei 14.7% > Forderung nach einer Anpassung des Finanzausgleichs wenn Zürich, Basel und Genf ihre Unternehmenssteuern senken > Kantone die vom Finanzausgleich profitieren sollen keine tieferen Steuersätze als die finanziell starken Kantone einführen dürfen > Da Zug bereits eine tiefe Steuerbelastung für ordentlich besteuerte Unternehmen aufweist, wird die Steuersenkung für den Kanton Zug weniger bedeutende Folgen haben Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

59 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Finanzausgleich Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften Quelle: Schweizer Fernsehen, Arena vom 26. Oktober 2012

60 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Finanzausgleich - Gesamte Ausgleichszahlungen 2010 Quelle : EFD Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

61 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Finanzausgleich - Ausgleichszahlungen 2010 Quelle : EFD Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

62 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Schlüsselfaktoren OECD EU Verhaltenskodex Schwarze Liste Handlungen Kantonale Steuerprivilegien Handelsgesellschaften Beteiligungsgesellschaften EU Steuerstreit Alternative Steuermodell Lizenz-Box Beratungssektor Steuersenkungen Kantone Unternehmensentwicklung Regionaler Wettbewerb Finanzausgleich Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

63 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Weitere Fragen > Ziel ist es, die Steuerausfälle gering zu halten wie erreicht man dies? > Wer kompensiert die Steuerausfälle? > Lizenz-Box als das Allheilmittel? > Übernahme von anderen Steuermodellen aus der EU? > Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund der OECD und der EU? > Alleingänge von einzelnen Kantonen? Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

64 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Die Lizenz-Box IP > Ordentliche Unternehmenssteuer z.b. in NW: 6% > Neue IP-Box _ Besteuerung der Lizenzerträge mit nur 20% der ordentlichen Unternehmenssteuer _ Unternehmenssteuersatz: 1.2% _ Direkte Bundessteuer: 7.8% > Definition der Lizenzgebühren in 57a Abs. 2 StV NW gleichlautend in Art. 12. Abs. 2 OECD-MA > Jedoch schliesst Art. 57a Abs. 2 StV NW selbst Lizenzerträge aus Eigennutzung aus (nicht erwähnt in Art. 12. Abs. 2 OECD-MA) > Daher ist dies keine Alternative zu der gemischten Gesellschaft > Prinizipalgesellschaften haben selten beträchtliche Lizenzerträge, da der immaterielle Wert im Verkaufspreis enthalten ist > Handelsgesellschaften können nicht von diesem Modell profitieren Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

65 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Die modifizierte Lizenz-Box Die modifizierte Lizenz-Box stellt eine gute Alternative zu der gemischten Gesellschaft dar, da sie zu einer ähnlichen Besteuerung führen kann, vor allem für Prinzipalgesellschaften aber auch für reine Handelsgesellschaften Lizenz-Box Modell für Prinzipal- und Handelsgesellschaften Überlegungen: Prinzipal- und Handelsgesellschaften haben in der Regel keine Lizenzerträge; Erträge von dem Verkauf von Gütern: Aufteilung eines bestimmten Ertrages aus dem Verkaufsertrages der dann privilegiert besteuert wird Prinzipal / Handels CO Grundfunktion Komponente für Grundfunktionen (z.b. Herstellung/ Vetrieb) IP IP Komponente Grundsatz: Prinzipal-/Handelsgesellschaften teilen den Verkaufspreis in eine IP Komponente und eine Komponente für auf; Abteilungsbuchhaltung für: Erträge von IP Erträge von Grundfunktionen Verkaufspreis Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

66 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Prinzipalgesellschaft mit integrierter IP-/ Zins-/ Handelsbox Prinzipalgesellschaft IP-Box Zins-Box Handels-Box Rest Allgemeine Betrachtung _ Steuersatzreduktion _ Bereichsbuchhaltung _ Anwendungen notwendig _ Befugnis der Kantone die Steuersätze festzulegen _ EU kompatibel _ TP-Studie erforderlich _ Kein Ersatz von gemischten Gesellschaften IP-Box _ Definition der IP gemäss Art. 12 Abs. 2 OECD-MC _ Know-how und andere nicht spezifisch geschützte IP müssen während Verbindung mit IP berücksichtigt werden; abgedeckt in Art. 12. Abs. 2 OECD-MC _ Bezüge für Prinzipalgesellschaften können stark abweichen, abhängig von der Industrie und der Erhältlichkeit der "real" IP Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

67 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Prinzipalgesellschaft mit integrierter IP-/ Zins-/ Handelsbox Prinzipalgesellschaft IP-Box Zins-Box Handels-Box Rest Zins-Box _ Zinseinkommen von langfristigen (Gruppen)-Finanzierungen _ Status der Finanzbranche für Schweizer Gesellschaften _ Selektivität (Banken ausgeschlossen?) Handels-Box _ Einkommen von Handelsaktivitäten _ Von Unternehmen zu Unternehmen _ Auch für Prinzipalgesellschaften anwendbar Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

68 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Weitere mögliche Steuererleichterungen Beteiligungsabzug auf Zinserträgen _ Nicht selektiv, kein Ring-Fencing _ EU kompatibel _ Änderung des Zirkular Nr. 27 (Beteiligungsabzug) _ Was passiert wenn andere Länder eine volle Versteuerung in der Schweiz verlangen, um gestützt auf ein Treaty, die ausländische Verrechnungssteuer zu reduzieren? _ Pauschale Steueranrechnung in der Schweiz Schweizer Finance-Branch-Regime auch für Schweizer Finanzgesellschaften _ Nicht selektiv, kein Ring-Fencing _ EU kompatibel _ Zurückbringen von ausländischen Offshore Finanzstrukturen _ Abschaffung der 10%-Schwelle für die Finanzierung von Schweizer Gesellschaften Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

69 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Weitere mögliche Steuererleichterungen Spekulativer Zinsabzug auf Aktienkapital (Liechtenstein + Belgien) < Erneuerung von Lex Bonny durch Erweiterung der in Frage kommenden Gebiete (nicht für Wirtschaftszentren wie ZH, ZG GE, BS) Einheitliche konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsrundlage CCCTB : _ Gewinnverteilung unter den beteiligten Ländern gestützt auf die Produktionsfaktoren _ Für juristische Personen wahrscheinlich ein No-go, da die entsprechende Gewinnverteilung wie zum Beispiel Arbeitskräfte/Löhne, Vermögenswerte und Verkäufe überwiegend ausserhalb der Schweiz angesiedelt sind Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

70 6.1 Steuerstreit Schweiz-EU Wie geht es weiter? Szenario 1 Weitere Verhandlungen ohne Resultate 2 Abschaffung von Regimen ohne Ersatz und ohne Entschädigung 3 Abschaffung von Regimen ohne Ersatz aber mit Entschädigung 4 Abschaffung von Regimen im Zusammenhang mit Steuerreduktionen 5 Abschaffung von Regimen mit Ersatz Einseitige Massnahmen durch einzelne Staaten? Kurzfristig wahrscheinlich keinen Einfluss auf die Schweiz Mittelfristig: wer wird gehen und wird noch jemand kommen? Im Gegenzug Verzicht auf Massnahmen durch EU-Staaten Löschung von der Black List Ist das ausreichend? Kurzfristig wahrscheinlich keinen Einfluss auf die Schweiz Mittelfristig: wer wird gehen und wird noch jemand kommen? Ist eine Steuerreduktion in den Kantonen überhaupt möglich? Verlustentschädigung durch den Bund, Erhöhung der direkten Bundessteuer? Mehrwertsteuer? Ist die Einführung politisch überhaupt möglich? Vielleicht ist die Einführung von alternativen Lösungen in den Kantonen nicht möglich Lösungen auf der Stufe der StHG Einführung der modifizierten Lizenzbox mit einigen Ausnahmen? Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

71 7. Strukturierungs- bzw. Planungsmöglichkeiten mit Holdinggesellschaften

72 7. Strukturierungs- bzw. Planungsmöglichkeiten mit Holdinggesellschaften Internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften - Gestaltungsmittel Optimale Struktur für Gewinnrepatriierung _ Vermeidung / Reduktion von Quellensteuern _ Reduktion der Gesamtsteuerbelastung auf Ausschüttungen _ Herabsetzung / Elimination der Kapitalgewinne beim Verkauf von Beteiligungen Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

73 7. Strukturierungs- bzw. Planungsmöglichkeiten mit Holdinggesellschaften Internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften - Gestaltungsmittel Aufwandmaximierung im Ausland/Gewinnmaximierung in der Schweiz (i.d.r. tieferer Steuersatz) z.b. durch _ Belastung von Management Fees sowie Lizenzen, Optimierung der Verrechnungspreise _ Zuteilung der Immaterialgüterrechte, Verlagerung der betrieblichen Funktionen und Risiken innerhalb des Konzerns Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

74 8. Angriffspunkte des Fiskus

75 8. Angriffspunkte des Fiskus Mögliche Interventionsmöglichkeiten des Fiskus Missbrauchsbestimmungen, insbesondere Hinzurechnungsbestimmungen (CFC Rules, Aussensteuerrecht) Mind and management Betriebsstätte der Tochter bei der Mutter mangels Substanz Stellvertretung Harmful tax competition Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

76 8. Angriffspunkte des Fiskus Missbrauchsbestimmungen in DBA und unilaterale Missbrauchsbestimmungen Beneficial Ownership Clause im OECD MA Limitation on Benefits clause Spezifische Missbrauchsbestimmungen in DBA Missbrauchsbeschluss Steuerumgehungspraxis Altreservenpraxis CFC Rules Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

77 8. Angriffspunkte des Fiskus Reduktion von CH-Steuerrisiken bei Offshore- Tochtergesellschaften Entscheidungsfähiger Verwaltungsrat vor Ort Tatsächliche Abwicklung der Geschäfte vor Ort Unterzeichnung wichtiger Verträge vor Ort Verwaltungsratssitzungen vor Ort Buchhaltung vor Ort Zustelladresse der Geschäftskorrepondenz entspricht dem statutarischen Sitz Kein Hinweis (wie Firmenschild, Räumlichkeiten) auf eine Geschäftstätigkeit in der Schweiz Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

78 9. Stiftungen

79 9. Stiftungen Arten von Stiftungen des Schweizerischen Rechts Begriff der Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB Die gewöhnliche Stiftung Die Familienstiftung Die Unternehmensstiftung Die gemeinnützige Stiftung Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

80 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Errichtung einer Schweizer Stiftung _ Zuwendungen von lebenden Personen an Stiftungen sind in der Regel gemäss einer gesetzlichen Regelung steuerbare Schenkungen (z.b. Art. 4 Abs. 2 ESchG ZH) _ Stiftungserrichtung hat keine steuerlichen Auswirkungen auf die Destinatäre (Ausnahme zivilrechtlich nichtige Stiftung oder wegen Steuerumgehung nicht beachtliche Stiftung) Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

81 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Errichtung einer Schweizer Stiftung _ Sofern Gemeinnützigkeit der Stiftung vom Steueramt anerkannt wird, so ist bei der Errichtung keine Schenkungssteuer geschuldet _ Dasselbe gilt für die steuerbefreite Errichtung einer Unternehmensstiftung. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang Art. 56 lit. g DBG ( Unternehmerische Zwecke sind nicht gemeinnützig ) Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

82 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Exkurs: Spenden _ Privilegierte Schenkungen _ Abzugsfähigkeit für Einkommenssteuer beim Schenker ; Voraussetzung: subj. Befreiung beim Beschenkten _ Quantitative Beschränkung: 20% der Einkünfte nach Abzügen bzw. Gewinn. Gilt auch für Sachleistungen (Art. 33a bzw. 59 DBG) _ Nur an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

83 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Laufende Besteuerung der Stiftung _ Stiftungen werden als juristische Personen besteuert _ Die Gewinnsteuer wird auf dem Reingewinn erhoben, wobei Einlagen in das Vermögen nicht zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet werden Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

84 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Laufende Besteuerung der Stiftung _ Als steuerbares Eigenkapital der Stiftung gilt das Reinvermögen, wobei die Vermögenswerte nach den Regeln der Vermögenssteuer für natürliche Personen bewertet werden. _ Gemeinützige Stiftungen sind sowohl bei der Bundessteuer als auch bei den kantonalen Steuern von der Steuerpflicht befreit Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

85 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Die Auflösung der Stiftung _ Verwendung des Stiftungsvermögens richtet sich primär nach Stiftungsurkunde _Sofern Zuwendung ausdrücklich in Stiftungsurkunde festgehalten, liegt keine Schenkung der Stiftung an Empfänger vor (fehlender Schenkungswille), aber eventuell Schenkung von ursprünglichem Stifter an Begünstigten (mittelbare Schenkung). Massgebend für Besteuerung ist diesfalls Verhältnis Stifter zu Begünstigtem bei Stiftungserreichtung Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

86 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Die Auflösung der Stiftung _Sofern Entscheidung im Ermessen des Stiftungsrates, liegt eine steuerbare Zuwendung von der aufzulösenden Stiftung an den Begünstigten vor Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

87 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Leistungen an Destinatäre _ Leistungen der Stiftung an Destinatäre führen grundsätzlich zu Steuerfolgen. Je nach Stiftungszweck unterliegen diese der Einkommens- oder der Schenkungssteuer _ Unentgeltlich bzw. steuerfrei sind Leistungen nur, wenn Destinatär keinen Anspruch auf Stiftungsleistung hat, also der Stiftungsrat die Destinatäre im Rahmen des Stiftungszwecks selbst bestimmen kann. Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

88 9. Stiftungen Steuerrechtliche Aspekte Steuerliche Behandlung des Stifters _ Vermögenswerte scheiden im Zeitpunkt der Stiftungserrichtung aus dem Vermögen des Stifters aus. Keine Vermögenssteuern mehr auf dem Wert, keine Einkommenssteuern auf Erträgen _ Ausnahme: Stifter ist selbst Begünstigter Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

89 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz

90 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz Vorbemerkungen Trust als Institut des Common Law Einordnung in Terminologie des Civil Law? Abgrenzungen: _ zum Treuhandverhältnis _ zur CH-Stiftung: _Familienstiftung _Gemeinnützige Stiftung _ zur Liechtensteinischen Stiftung, Anstalt, etc. Sham Trust Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

91 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz Rechtliche Grundlagen in CH-Steuerrecht: Einkommenssteuer Art. 3 bzw. 50 DBG: unbeschränkte Steuerpflicht, falls Wohnsitz oder Sitz in CH Art. 11/49 Abs. 3 DBG: ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit/ausländische juristische Personen Art. 16 Abs. 1 DBG: Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte _ Ausnahme: Abs. 3 Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

92 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz Rechtliche Grundlagen in CH-Steuerrecht: Vermögenssteuer Art. 13 Abs. 1 StHG: Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen Art. 13 Abs. 2 StHG: Nutzniessungsvermögen wird dem Nutzniesser zugerechnet Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

93 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz Rechtliche Grundlagen in CH-Steuerrecht: Verrechnungssteuer Rückerstattungsberechtigung: _ Art. 22 VStG: Natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland _ Art. 24 VStG: Juristische Personen mit Wohnsitz im Inland _ Art. 55 lit. c VStV: Im Inland verwaltete Vermögensmassen mit besonderem Zweck, aber ohne juristische Persönlichkeit _ Art. 61 VStV: Treuhandverhältnis Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

94 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz Rechtliche Grundlagen in CH-Steuerrecht: Stempelabgaben, Umsatzabgabe im Besonderen Art. 13 StG: Trust oder Trustee als Effektenhändler? Mehrwertsteuer: Dienstleistung des Trustees? Art. 14 MWSTG: Ort des Dienstleistung des Trustees? Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

95 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz Haager Trust-Übereinkommen In der Schweiz in Kraft seit die wesentlichen Grundsätze: _ Charakterisierung des Trustbegriffs _ Freie Rechtswahl durch den Settlor: Gültigkeit, Wirkung, Verwaltung _ Anerkennung eines gültig errichteten Trusts durch Vertragsstaaten (Spezialregelung in Art. 149c IPRG: CH geht weiter als HTC Aber: Steuerliche Behandlung bleibt ausdrücklich (Art. 19) den Vertragsstaaten überlassen Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

96 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz KS 30 vom 27. März 2008 Gegenstand: _ Einkommens- und Vermögenssteuer _ Verrechnungssteuer _ DBA-Berechtigung Zwei wesentliche Grundsätze: _ Trust ist kein Steuersubjekt _ CH-Trustee (und Protector) wird für das Trustvermögen und die Erträge daraus nicht steuerpfichtig, Honorare sind zu versteuern Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

97 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz KS 30 vom 27. März 2008 Abgrenzung revocable Trust versus Irrevocable Trust Massgebend ist nicht die Bezeichung in der Trust- Urkunde, sondern die tatsächliche Ausgestaltung der Kontrolle es geht also um die Kontrollrechte des Settlors: _ Abberufung Trustees _ Wechsel Beneficiaries _ Änderung Trusturkunde _ Vetorecht _ Einsätze Settlor PIC?... Board Underlying? Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

98 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz KS 30 vom 27. März 2008 Revocable Trust Keine definitive Entäusserung der Vermögenswerte werden weiterhin Settlor zugerechnet Steuerfolgen: _ Gründung: keine Steuerfolgen _ Ausschüttung an Beneficiary: Schenkung; falls Settlor der Beneficiary ist keine Steuerfolgen _ Falls Settlor im Ausland, Beneficiary im Inland: keine Steuerfolgen ausser CH-Grundstück als Teil des Trustvermögens: Schenkungssteuer Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

99 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz KS 30 vom 27. März 2008 Revocable Trust Steuerfolgen: _ Liquidation: keine Steuerfolgen, wenn Rückfluss an Settlor. Falls das Trustvermögen an die Beneficiaries fliesst, sind die Schenkungssteuerfolgen zu prüfen Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

100 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz KS 30 vom 27. März 2008 Irrevocable Trust Irrevocable Fixed Interest Trust _ Beneficiaries, Umfang und Zeitpunkt der Zuwendungen stehen fest _ Einkommen und Vermögen werden dem Beneficiary zugerechnet Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

101 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz KS 30 vom 27. März 2008 Irrevocable Trust Irrevocable Fixed Interest Trust Steuerfolgen Einkommens- und Vermögenssteuer: _ Gründung: Schenkung des Settlors an Beneficiary (Steuersatz wird den Kantonen überlassen?) _ Ausschüttungen and B: unterliegen grundsätzlich der Einkommenssteuer, gelten im Zeitpunkt des Erwerbs des festen Anspruchs oder bei Vereinahmung durch B als zugeflossen Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

102 10. Besteuerungspraxis von Trusts in der Schweiz KS 30 vom 27. März 2008 Irrevocable Trust Irrevocable Fixed Interest Trust Steuerfolgen Einkommens- und Vermögenssteuer: _ Ausschüttungen and B: Ausschüttungen, welche Kapitalgewinne oder Rückzahlung des Trustvermögens darstellen, sind steuerfrei Beweislast beim Beneficiary! _ Vermögenssteuer allenfalls ist Kapitalisierung notwendig _ Liquidation: dito Ausschüttungen an B Christian Lyk Entwicklungen und Fragestellungen bei der Besteuerung von Holdingstrukturen, Stiftungen und Offshore-Gesellschaften

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