KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
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- Christa Heidrich
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1 Beilage zu den Mitteilungen Heft 11/2012 Bezirksgeschäftsstelleninformation 04/2012 Inhalt Seite EDITORIAL Heißer Herbst oder laues Lüftchen wie geht es berufspolitisch weiter? 2 VERTRAGSÄRZTLICHE TÄTIGKEIT Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst am und Fortbildungskurs Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 4 Reanimationskurse für Ärzte und für Praxispersonal 5 ABRECHNUNG Annahmetermine der Abrechnung 4. Quartal VERORDNUNGSTÄTIGKEIT Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch 7 SONSTIGES Mitwirkung von Vertragsärzten beim Massenanfall von Verletzten 8 Übersicht der Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen 8 Beilagen Fortbildungskurs Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst (ABCD-Kurs) Teilnahmemeldung am Reanimationskurs Die Mitwirkung von Vertragsärzten beim Massenanfall von Verletzten Übersicht zu Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig im 1. Halbjahr 2013 Steuerliche Informationen - Steuerberater Jordan Einladung zur berufspolitischen Informationsveranstaltung der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig am Anschrift: Braunstraße 16 Telefon: Leipzig Telefax: Postadresse: PF leipzig@kvs-sachsen.de Leipzig Internet: Bezirksgeschäftsstellenleiter: Dr. med. Ralf-Rainer Schmidt Vorsitzender Regionalausschuss: Dr. med. Claus Vogel Leipzig
2 Heißer Herbst oder laues Lüftchen wie geht es berufspolitisch weiter? Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, vor einigen Wochen wurde landauf landab in der Fach- und Laienpresse von einem heißen Herbst im deutschen Gesundheitswesen gesprochen. Talkshows befassten sich mehrfach mit der Thematik der Honorierung ärztlicher Leistungen. Nachdem Anfang Oktober dann nach vielen Gesprächen die Weichen auf der Bundesebene gestellt worden sind, gilt es einmal nüchtern Bilanz zu ziehen. Fest steht, der große Schritt in Richtung mehr Honorar und damit auch Honorargerechtigkeit ist noch nicht gelungen. Realistisch gesehen war dies, insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation, wohl auch kaum zu erwarten. Doch ich möchte das Ergebnis nicht kleinreden, da es eine Komponente enthält, die für die Zukunft der vertragsärztlichen Versorgung von erheblicher Bedeutung ist. Erstmals konnte den Krankenkassen eine Zusage zur Honorierung zeitbezogener psychotherapeutischer Leistungen in einem eigenen Honorarbereich abgerungen werden; eine Zusage zu Leistungen, die sie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens seit Jahrzehnten letztlich selbst in ihrer Menge mit beeinflussen. Von dieser Zusage herunterzukommen, wird den Krankenkassen in den nächsten Jahren sehr schwer fallen, wenn nicht gar unmöglich sein, sofern der Gesetzgeber ihnen nicht zu Hilfe kommt. Zur Analyse gehört für mich auch eine Betrachtung der Diskussionen im Vorfeld dieses Honorarabschlusses. Dabei wurde, man kann sagen beinah in althergebrachter Weise, die Ärzteschaft als Abzocker, Halbgötter in weiß oder auch einfach nur als geldgierig charakterisiert. Die feindliche Stimmungslage, die in vielen Talkshows und auch in Artikeln der schreibenden Zunft herauszulesen war, fordert sehr zum Nachdenken auf. Ich möchte diese Charakterisierung einmal ins Verhältnis zu unseren Bemühungen, ärztlichen Nachwuchs für unsere Praxen zu generieren, setzen. Was muss ein junger Kollege oder eine junge Kollegin denken, um die wir uns mit Fördermitteln, Stipendien und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen nachhaltig bemühen, die dann, sobald sie ihre Zulassung in den Händen halten und ihre Praxistätigkeit aufnehmen, sich auf einer Seite sehen, die seit Jahren mit Beschimpfungen vorstehender Art leben muss. Ich kann es deshalb sehr gut nachvollziehen, wenn sich in unserer jüngeren Generation die Begeisterung für den ärztlichen Beruf und insbesondere die Begeisterung, in eigener Praxis tätig zu werden, mittlerweile offenbar doch sehr in Grenzen hält. Hier gilt es der Gesellschaft den Spiegel vor Augen zu halten, wenn sie das Praxissterben, gerade in weit abgelegenen Regionen der neuen Bundesländer, aber auch in einzelnen Regionen der alten Bundesländer, massiv beklagt und der Kassenärztlichen Vereinigung den Sicherstellungsauftrag zuweist. Lassen Sie mich noch einen anderen Aspekt dieser Diskussion aufgreifen. Es geht um den Aspekt, dass ärztliche Praxen genau genommen Wirtschaftsunternehmen sind. Die Betriebswirtschaft lehrt, dass um Investitionen - medizinischer Fortschritt bedeutet, insbesondere das Vorhalten modernster Untersuchungsgeräte -, tätigen zu können, aus den Gewinnen Rücklagen zu bilden sind. Woher sollen diese Rücklagen kommen, wenn immer nur an der Untergrenze einer Kostendeckung gearbeitet werden muss? Jeder Unternehmer weiß, dass ein gutes Marketing den Erfolg seines Unternehmens fördern kann. Ich halte es deshalb überhaupt nicht für verwerflich, wenn bei guter Praxisführung und gutem Praxismarketing für den Unternehmer Arzt auch ein entsprechendes Einkommen am Ende eines Quartals oder eines Jahres steht. Seite 2
3 Jeder Bürger, der viel arbeitet, möchte auch entsprechend verdienen. Dieses Recht sollten wir auch für uns als Ärzteschaft mit Fortbildungsverpflichtung, Bereitschaftsdienst, Personalverantwortung und betriebswirtschaftlicher Verantwortung in Anspruch nehmen und so klar kommunizieren. Ich möchte Sie mit diesen Zeilen ermuntern, bei sich jeder bietenden Gelegenheit, insbesondere im privaten Kreis, auf solche Zusammenhänge hinzuweisen und in unser aller Interesse nachhaltig mit zu vertreten. Nur so können wir aus meiner Sicht eine Änderung der Stimmungslage in der Bevölkerung zu unserem berechtigten Anliegen erreichen. Lassen Sie uns das kommende Jahr intensiv dafür nutzen, denn die nächsten Honorarverhandlungen werden schon bald kommen. Ich darf Ihnen in diesem Sinne für Ihre Mitwirkung bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Sachsen und insbesondere im Direktionsbereich Leipzig im nun zu Ende gehenden Jahr herzlich danken und wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen geruhsame und erholsame Feiertage sowie einen guten Start in das neue Jahr. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. med. Ralf-Rainer Schmidt Bezirksgeschäftsstellenleiter Seite 3
4 VERTRAGSÄRZTLICHE TÄTIGKEIT Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst am und Durch die Vertreterversammlung der KV Sachsen wurde am beschlossen, dass abweichend von den Regelungen der Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstordnung einmalig der 27. und 28. Dezember 2012 ganztägig durch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst abzudecken sind. Daraus ergibt sich der Umstand, dass an 11 aufeinander folgenden Tagen die vertragsärztliche Versorgung ausschließlich durch den Bereitschaftsdienst sichergestellt wird. Es ist davon auszugehen, dass im Gegensatz zu anderen Brückentagen am 27. und 28. Dezember 2012 ein möglicherweise stark erhöhtes Patientenaufkommen im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu verzeichnen sein wird. Aus diesem Grund wurden bereits Vorkehrungen getroffen und der Bereitschaftsdienst durch zusätzliche dienstbereite Praxen in Form von Sitzdiensten erweitert. An den Wochenenden und Feiertagen bleibt die Organisationsstruktur im Bereitschaftsdienst unverändert. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Patienten, die am 27. und 28. Dezember 2012 die ärztliche Behandlung im Rahmen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in Anspruch nehmen, zusätzlich 10 Praxisgebühr (organisierter Notfalldienst) zahlen müssen. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Patient bereits im selben Quartal den Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen hat (Vorlage Quittung) oder der Bereitschaftsdienst durch den behandelnden Arzt erfolgt, bei dem die Praxisgebühr bereits gezahlt wurde. Sollten Sie beabsichtigen, an den genannten Tagen Ihre Praxis mit Verweis auf den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu schließen, bitten wir darum, Ihre Patienten rechtzeitig und in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass an diesen beiden Tagen nur Notfallbehandlungen erfolgen und im Falle der Inanspruchnahme die Praxisgebühr zu zahlen ist. Ungeachtet dessen besteht selbstverständlich die Möglichkeit, an beiden Tagen für Ihre Patienten regulären Praxisbetrieb durchzuführen und die ansonsten übliche Vertreterregelung anzuwenden, wo der Patient bei Vorlage der Quittung für bereits gezahlte Praxisgebühr diese nicht noch einmal entrichten muss. Die Abrechnung erfolgt dabei wie gehabt als Vertreterschein. Ansprechpartner für Fragen: Frau Albert/Frau Lukaschik /160 Fortbildungskurs Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Gemäß 4 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer vom 24. Juni 1998 und 5 der Satzung der KV Sachsen ist der Arzt, der seinen Beruf ausübt, verpflichtet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig ist. Dazu gehört auch gemäß 26 Absatz 4 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer die Fortbildung für den Notfalldienst. Seite 4
5 Auch im Jahr 2013 bietet Ihnen die Bezirksgeschäftsstelle Leipzig unter der ärztlichen Leitung von Herrn Dr. med. Michael Burgkhardt, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin in Leipzig, Fortbildungskurse für den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (ABCD-Kurs) zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Fortbildungspflicht an. Der Fortbildungskurs besteht aus 4 Bausteinen (A-B-C-D) mit jeweils 5 Fortbildungsstunden à 45 Minuten, die jeweils samstags in der Zeit von 09:00-13:30 Uhr stattfinden: Baustein A - Grundlagen Baustein B - Allgemeine Notfälle und Dringlichkeiten Baustein C - Der akute Thorax/Der akute Bauch Baustein D - Reanimation und lebensbedrohliche Notfälle Die Termine für den 1. Fortbildungskurs im Jahr 2013 sind: Baustein A Samstag, Baustein B Samstag, Baustein C Samstag, Baustein D Samstag, Die Teilnehmerzahl ist auf max. 30 Teilnehmer begrenzt. Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden. Eine Teilnahme ist erst nach erfolgter Bestätigung durch die KVS-Bezirksgeschäftsstelle Leipzig möglich. Jede Veranstaltung (Baustein) dieses Fortbildungskurses wird mit 5 Punkten für das sächsische Fortbildungszertifikat bewertet. Für die Teilnahme wird auf der Grundlage der Gebührenordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vom pro Baustein eine Gebühr von 20,- Euro erhoben. Details zu den einzelnen Fortbildungsinhalten entnehmen Sie bitte der in dieser Bezirksgeschäftsstelleninformation enthaltenen Beilage. Die Rückseite dieser Beilage dient gleichzeitig als Teilnahmemeldung. Ansprechpartner für Fragen: Frau Albert/Frau Lukaschik /160 Reanimationskurse für Ärzte und für Praxispersonal Die Bezirksgeschäftsstelle Leipzig der KV Sachsen bietet auch im kommenden Jahr Ärzten sowie deren Praxispersonal die Möglichkeit, an einem Reanimationskurs für Arztpraxen teilzunehmen. Dieser steht unter der ärztlichen Leitung von Herrn Dr. med. Michael Burgkhardt (niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin) sowie Herrn Dr. med. Jörg Hammer (niedergelassener Facharzt für Chirurgie). Die Teilnahmegebühr beträgt 20,00 pro Person (wird vom Honorar einbehalten). Seite 5
6 Die Reanimationskurse für Ärzte und nichtärztliches Personal finden an getrennten Terminen statt. Die Details zu den Lehrinhalten entnehmen Sie bitte der Rückseite der dieser Bezirksgeschäftsstelleninformation beiliegenden Teilnahmemeldung. Die Teilnahme wird von der KVS-Bezirksgeschäftsstelle Leipzig mit einer Teilnahmebestätigung zertifiziert. Alle Ärzte erhalten auf ihrer Teilnahmebestätigung 5 Punkte für den Erwerb des Fortbildungszertifikates der Sächsischen Landesärztekammer. Die Termine der Kurse im 1. Halbjahr 2013 sind wie folgt: Ärzte: Samstag, den Praxispersonal: Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Samstag, den Samstag, den Mittwoch, den Mittwoch, den Samstag, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Samstag, den Die Teilnehmerzahl ist auf 20 bis 25 Teilnehmer pro Kurs begrenzt. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden. Eine Teilnahme ist erst nach erfolgter Bestätigung durch die Bezirksgeschäftsstelle Leipzig der KV Sachsen möglich. Ansprechpartner für Fragen: Frau Ulbrich 0341/ ABRECHNUNG Annahmetermine der Abrechnung 4. Quartal 2012 Die Abrechnungsannahme des Quartals 4/2012 in den Räumen der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Raum und 0.03 erfolgt zu folgenden Terminen: Vorzeitige Annahme Reguläre Annahme Donnerstag :00-15:30 Uhr Mittwoch :00-18:00 Uhr Freitag :00-14:00 Uhr Donnerstag :00-18:00 Uhr Freitag :00-16:00 Uhr Samstag :00-13:00 Uhr Montag :00-18:00 Uhr Dienstag :00-18:00 Uhr Online-Abrechnungszeitraum: bis Seite 6
7 Mit der Online-Abrechnung entfällt die Abgabe einer papiergebundenen Abrechnung bzw. einer Diskette oder CD. Sollte es Ihnen in begründeten Fällen nicht möglich sein, die Abrechnung zu den o. g. Terminen einzureichen, bitten wir Sie, mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen, um einen anderweitigen Abgabetermin zu vereinbaren. Wie bereits in der Bezirksgeschäftsstelleninformation 3/2012 informiert, entfällt ab dem Jahr 2013 die Außenannahme der Abrechnungsunterlagen. Die persönliche Abgabe Ihrer Abrechnungsunterlagen ist nur noch in den Räumen der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig oder alternativ auf dem Postweg möglich. Ansprechpartner für Fragen: Frau Lorenz VERORDNUNGSTÄTIGKEIT Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch 1. Nach Hinweisen aus der Ärzteschaft wird bei der Patientin L., I., geb. am und versichert bei der AOK PLUS, ein Arzneimittelmissbrauch vermutet. Die Patientin forderte bereits bei mehreren Ärzten die Verordnung von Oxycodon 80 mg Retardtabletten wegen unspezifischer Schmerzen/Durchblutungsstörungen in den Beinen ein. Nach Auskunft der beliefernden Apotheke wurden in sehr kurzen Zeitabständen von der Patientin Rezepte eingelöst. 2. Die kroatische Patientin K., E., geb. am , kann keine Chipkarte vorlegen und wünscht wegen Rheuma (mit Befund vom Rheumatologen) die Verordnung von Tilidin-Tropfen. Tilidin Tropfen unterliegen ab der Betäubungsmittelverschreibungsordnung und sollten in der Regel nur in der Anfangsphase einer Schmerzbehandlung eingesetzt werden. 3. Eine Patientin S., A., geb. am , kann ebenfalls keine Chipkarte vorlegen und ist offensichtlich schlafmittelabhängig. Sie wünscht die Verordnung von Zopiclon und begründet diesen Wunsch damit, dass sie durch ihre Arbeit im Catering ständig gestresst sei, so dass sie nicht schlafen kann. Bitte lassen Sie erhöhte Aufmerksamkeit walten, da eine Arzneimittelabhängigkeit vermutet wird. Die genauen Patientendaten liegen der KVS vor. Ansprechpartner für Fragen: Frau Trapp Frau Leipert Seite 7
8 SONSTIGES Mitwirkung von Vertragsärzten beim Massenanfall von Verletzten Wir möchten an dieser Stelle besonders auf die in dieser Bezirksgeschäftsstelleninformation enthaltene Beilage Die Mitwirkung von Vertragsärzten beim Massenanfall von Verletzten der Autoren Dr. med. Jens-Uwe Albert, Dr. med. Michael Burgkhardt, Dr. med. Olaf Giessner und Alfred Werner hinweisen, die über die vor über einem Jahr für den Bereich der Stadt Leipzig ins Leben gerufene Ärztegruppe für die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten informieren. Mit der Veröffentlichung möchten wir das Anliegen der Autoren unterstützen, interessierte Vertragsärzte für eine Mitwirkung in dieser Ärztegruppe zu gewinnen. Übersicht zu Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen Dieser Bezirksgeschäftsstelleninformation liegt beginnend für das 1. Halbjahr 2013 eine Übersicht zu den Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig bei, auf die wir Ihr Interesse lenken möchten. Diese Übersicht werden wir in den kommenden Ausgaben aktualisieren und fortschreiben. Seite 8
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