WIR HABEN DIE ENERGIE
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- Timo Kohler
- vor 8 Jahren
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1 WIR HABEN DIE ENERGIE Energie aus Bürgerhand EINE REGION GESTALTET DIE ENERGIEWENDE 2013 Sonnenland eg / Energiegesellschaft Lumdatal GmbH - Uwe Kühn
2 Ausgangslage ländlicher Raum seit vier Dekaden Verlust von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen seit 2005 Bevölkerungsrückgang schleichender, aber kontinuierlicher Abbau von Infrastruktur Abwanderung von Wertschöpfung und Kaufkraft in Richtung der Ballungsräume gleichzeitig Kapitalabwanderung von 100 Mio Euro pro Einwohner für importierte fossile Energieträger Nutzungshistorie 2
3 Negative Auswirkungen der Entwicklung auf Bildungseinrichtungen (Kitas und Schulen) öffentliche Einrichtungen (Bürgerhäuser, Verwaltungsstellen) Gesundheitsversorgung (Ärzte, Fachärzte, Pflegeeinrichtungen) Grundversorgung (Strom, Wasser, Abwasser, Breitband) Infrastruktur (Bäder, Bibliotheken, Sportanlagen) öffentlicher Nahverkehr (Busse, Bahnen) Soziale Einrichtungen (Senioren, Behinderte) Nahversorgung (Lebensmittel, Grundbedarf) Nutzungshistorie 3
4 Wertschöpfungskette Begriff national regional Förderung Veredlung Transport Distribution Abgabe Nutzungshistorie 4
5 Wertschöpfungskette Begriff national regional Förderung Veredlung Transport Distribution Abgabe Nutzungshistorie 5
6 Baku, Aserbeidschan Kirkuk, Irak Baku und Kirkuk 6
7 Baku und Kirkuk 7
8 Baku und Kirkuk 8
9 Baku und Kirkuk 9
10 Baku und Kirkuk 10
11 Baku und Kirkuk 11
12 Baku und Kirkuk 12
13 Nutzungshistorie 13
14 Nutzungshistorie 14
15 Nutzungshistorie 15
16 2012 Fertigstellung 16
17 Der Auftrag des hess. Energiegipfels: Ihnen [den Kommunen] soll daher die Möglichkeit eröffnet werden, in einem eingeschränkten Aufgabenfeld und unter Berücksichtigung klarer Kriterien durch eine Ergänzung des 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), auch in begrenzter eigener Trägerschaft Energieerzeugungsanlagen und Energieverteilungsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien wirtschaftlich zu betreiben. Zu diesen Kriterien soll die Betätigung nur innerhalb der Kommune oder im regionalen Umfeld in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit gehören, wenn gleichzeitig eine Beteiligung der Bürger z.b. an Genossenschaften oder Bürgerwindparks bzw. privater Dritter sichergestellt ist. Abweichungen von diesen Kriterien sollen nur nach einem negativen Interessenbekundungsverfahren möglich sein. Hess. Energiegipfel 17
18 Die Kriterien des hess. Energiegipfels: 121 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Regionales Umfeld Interkommunale Zusammenarbeit Beteiligung der Bürger, z.b. an Genossenschaften Private Dritte Hess. Energiegipfel 18
19 Energiegesellschaft Lumdatal 19
20 6 Kommunen gemäß 121 HGO I K Z Energiegesellschaft Lumdatal 20
21 6 Kommunen gemäß 121 HGO I K Z Bürgergenossenschaft Energiegesellschaft Lumdatal 21
22 6 Kommunen gemäß 121 HGO I K Z Bürgergenossenschaft private Dritte Energiegesellschaft Lumdatal 22
23 6 Kommunen gemäß 121 HGO I K Z Bürgergenossenschaft Regionalbezug private Dritte Energiegesellschaft Lumdatal 23
24 Energiegesellschaft Lumdatal 24
25 Beteiligungsmodell 25
26 Dividende Anteile Investitionen Erträge Sonnenland eg Investoren Investoren Investoren Anlagen Bürgerbeteiligung Fremdkapital Zinsen Bürgerbeteiligung 26
27 Sonnenland eg Status ( ): 280 Mitglieder Euro Eigenkapital > 4 Mio Euro anteilige Investitionen 40 PV-Anlagen, 3 Solarpark-Beteiligungen Regionalprinzip / Kirchturmprinzip Partner: Kommunen / Landkreis Baugenossenschaften / Betriebe regionale Handwerksbetriebe Regionalbanken Bürgerenergiegenossenschaft Sonnenland 27
28 Kirchturmprinzip bevorzugte Beteiligung der Bürger vor Ort echte Bürgerbeteiligung keine Abschreibungsmodelle Erträge vom ersten Tag an kein wirtschaftlicher Selbstzweck Steuererträge vom ersten Tag an Kirchturmprinzip 28
29 DGS 05/2012: Nationale Wertschöpfung 70 % Nationale Wertschöpfung 29
30 Regionale Wertschöpfung Planung: 100 % regional Eigenfinanzierung: 100 % regional Fremdfinanzierung: 100 % regional Bauausführung: 100 % regional Gesamtwerk: 70 % national Betriebserträge: 100 % regional Bürgerbeteiligung: 100 % regional davon 70 % lokal Regionale Wertschöpfung 30
31 Solarpark Buchenberg in Zahlen Investition: 3,7 Mio Euro, davon Euro Eigenkapital Nennleistung: 2,275 Megawatt erw. Jahresertrag ca. 2,08 Gigawattstunden (über 500 Haushalte) Vermiedener CO 2 -Ausstoß: ca. 11,85 Mio kg pro Jahr Mindestbetriebsdauer: 20 Jahre plus Rest von 2012 Solarstromerträge: ca Euro in 20 Jahren Erdöläquivalent: (viel) mehr als Liter pro Jahr Regionale Wertschöpfung 31
32 Solarpark zum Anfassen Bürgerbeteiligung von Anfang an Bürgerbeteiligung 32
33 Bürgerbeteiligung 33
34 Bürgerbeteiligung 34
35 Gemeinsamer Flächennutzungsplan 7 von 10 Kommunen Bürgerbeteiligung 35
36 Gemeinde Gemarkungsgröße VRG Windenergie Allendorf (Lumda) ha 120 ha Buseck ha 227 ha Ebsdorfergrund ha 300 ha Fronhausen ha 205 ha Reiskirchen ha 162 ha Staufenberg ha 460 ha Rabenau ha 84 ha gesamt ha 1558 ha VRG Windenergie = 5,6% Bürgerbeteiligung 36
37 Vorteile (1) einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung gemäß 204 Abs. 1 BauGB Größerer Planungsraum und damit mehr Auswahl an Standorten zur Effizienzsteigerung der Wirtschaftlichkeit der zu errichtenden Anlagen Bessere Abstimmung der Anlagenstandorte untereinander zugunsten einer Reduzierung der Anlagenstandorte in der Region (keine Verspargelung der Landschaft) Bessere Abstimmung der Gestaltung des Windparks (Anlagentypen, Anzahl, Befeuerung, Betreibermodell) zugunsten der Region, da Standorte gemeinsam vorbereitet und entschieden werden. Durch eine Reduzierung und räumliche Konzentration der Anlagenstandorte mögliche Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft (u.a. Landschaftsbild) sowie in den Erholungsraum in der Region Bürgerbeteiligung 37
38 Vorteile (2) einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung gemäß 204 Abs. 1 BauGB Geringerer Planungsaufwand (und damit Kostenersparnis) durch einen gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan anstelle von sechs kommunalen Flächennutzungsplan-Verfahren Gewichtiges interkommunales Planungsinstrument zur Beachtung in der übergeordneten Planung (Regionalplanung) Spätere Planänderungen (Herausnahme und Erweiterungen von Standorten sowie Repowering) müssen gemeinsam abgestimmt werden, somit für jede einzelne Kommune Planungssicherheit, dass keine zusätzlichen Anlagen an anderen Standorten in der Region entstehen. Kommune kann finanziell von Anlagenstandorten profitieren, gegebenenfalls ohne dass die Anlagen auf eigenen kommunalen Flächen oder sogar in ihrem Gemeindegebiet errichtet werden. Bürgerbeteiligung 38
39 Nachteile einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung gemäß 204 Abs. 1 BauGB Hoher Koordinierungsbedarf für die Verfahrensdurchführung Erforderliche Beschlüsse für das Verfahren können durch die Anzahl der Kommunen (und damit verbunden die Sitzungen der polt. Gremien) zu Verzögerungen des Verfahrens führen, wobei die Komplexität der Planung und die erforderlichen Begutachtungen den Zeitverlust wieder kompensieren können. Durch den gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan wird zugunsten einer regionalen Abstimmung die kommunale Planungshoheit teilweise zurückgestellt. Kommune kann finanziell bei Anlagenstandorten auf eigenen Flächen nur suboptimal profitieren, je nach Betreibermodell des Windparks. Der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan kann von den beteiligten Kommunen nur gemeinsam aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (neben Vorteilen, auch hoher Koordinierungsaufwand) Bürgerbeteiligung 39
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