Verkehrsberuhigungskonzept Tempo 30 Ortsteil West

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1 Verkehrsberuhigungskonzept Tempo 30 Ortsteil West Gemeinderatspräsident Erich Feller; Gemeinderat Hansruedi Schönenberg; Philippe Dentan, Fachbereichsleiter Verkehr; Stefan Gerber, Dipl. Ing. FH, Bächthold & Moor AG

2 Inhalt Begrüssung / Vorstellung Ziele der heutigen Veranstaltung Kurzer Rückblick Konzeptpräsentation Tempo 30 im Ortsteil westlich der Bahn Kommentar zur Informationsveranstaltung für Behörden, Institutionen, Gewerbe und politische Parteien Verhalten in Tempo-30-Zonen Fragen und Diskussion

3 Ziele der Veranstaltung Vorstellung des Verkehrsberuhigungskonzepts Tempo 30 (Beweggründe, Perimeter, Massnahmenplan) Klärung von offenen Fragen Hinweise (aus dem Alltag) sammeln und gegebenenfalls für die Detailplanung übernehmen Rückmeldungen erhalten

4 Rückblick: realisierte Projekte 2005 Verkehrsberuhigungsprojekt Tempo 30 Bärenstutz / Sonnhalde 2008 Tempo 30 Lerchenweg / Gartenstrasse

5 Rückblick: realisierte Projekte Richtplan Verkehr tritt 2010 in Kraft Tempo 30 in allen Wohngebieten (Einrichten von Niedriggeschwindigkeitszonen) Orientierung an Berner Verkehrspolitik und Richtplan des Kantons Bern Nachhaltigkeit (soziale Verträglichkeit, wirtschaftliche Effizienz und langfristige Umweltverträglichkeit)

6 Stefan Gerber Dipl. Ing. FH Raumplanung Verkehrsplaner Ortsteil West, Münsingen Verkehrsberuhigungskonzept Tempo-30

7 THEMEN 1.Einleitung 2. Konzeptperimeter 3. Ist Zustand 4. Beurteilung 5. Konzept

8 Rechtsgrundlagen Tempo-30-Zone Art. 108 Signalisationsverordnung (SSV) Art. 2a (Zonensignalisationen), Art. 22a (Tempo- 30-Zone) SSV Art. 32 Strassenverkehrsgesetz (SVG) Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28. September 2001 Anforderungen für Tempo-30 gem. SSV Art. 108 Abs. 2 (min. 1 Pkt. erfüllt): a. Gefahren sind schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar b. Bestimmte Strassenbenutzer brauchen einen besonderen Schutz c. Verkehrsablauf auf strak belasteten Strassen kann verbessert werden, d. Reduktion übermässiger Umweltbelastung

9

10 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte

11 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte

12 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte

13 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte

14 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte

15 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte > Bestehende Geschwindigkeiten als Indiz für die Notwendigkeit verkehrsberuhigender Massnahmen > Gemäss TCS: > Gemäss BFU: V85: 43 km/h

16 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte

17 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte

18 Nutzung / Strassenklassierung / Fussverkehr / Radverkehr / Sicherheit / Verkehr / Geschwindigkeiten / Konflikte

19 Ziele / Eignung T-30 / Wirkung Tempo-30 / Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse / Erfüllung Voraussetzungen 1. Hohe Wohnqualität für die Anwohner 2. Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer (insbesondre für Velofahrer und Schulkinder) 3. Förderung des Langsamverkehrs 4. Geordnete Parkierung Vorteile / Wirkungen Temporeduktion Weniger aggressive Fahrweise Flächendeckend anwendbar, schafft eine logische Verkehrssituation Verminderte Lärm- und Luftschadstoffemissionen Generelle Verbesserung der Verkehrssicherheit besonders für Fussgänger Nachteile / fehlende Wirkungen Akzeptanzprobleme Unverständnis Automobilisten für unterstützende Massnahmen Zeitverlust Bus Verminderter Energieverbrauch

20 Ziele / Eignung T-30 / Wirkung Tempo-30 / Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse / Erfüllung Voraussetzungen Verminderung der Anhaltestrecke

21 Ziele / Eignung T-30 / Wirkung Tempo-30 / Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse / Erfüllung Voraussetzungen Reduktion der Unfallschwere

22 Ziele / Eignung T-30 / Wirkung Tempo-30 / Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse / Erfüllung Voraussetzungen Verbesserte Wahrnehmung

23 Ziele / Eignung T-30 / Wirkung Tempo-30 / Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse / Erfüllung Voraussetzungen Sicherheitsdefizite gewisser Anteil an schnell fahrendem Verkehr auf bestimmten Strassenabschnitten Wichtige Fusswegverbindungen führen entlang der Strassen oder queren diese. Entlang von wichtigen Fusswegverbindungen oder bei Strassenquerungen bestehen diverse Sicherheitsdefizite. Wildes Parkieren auf verschiedenen Strassen Schlecht einsehbare Garagenzufahrten und Grundstückzugänge Besondere Schutzbedürfnisse Kindergarten- und Schulkinder Fussgänger / Pendler Ältere Menschen Wanderer / Spaziergänger Velofahrer Anwohner Spielende Kinder

24 Ziele / Eignung T-30 / Wirkung Tempo-30 / Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse / Erfüllung Voraussetzungen Gründe für die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 108 Abs. 2 SSV a. Gefahren sind schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar b. Bestimmte Strassenbenutzer brauchen einen besonderen Schutz c. Verkehrsablauf auf strak belasteten Strassen kann verbessert werden, d. Reduktion übermässiger Umweltbelastung > Die Einführung von Tempo-30 ist eine gerechtfertigte und zukunftsorientierte Massnahme

25 Tempo-30 Strassen / Handlungsfelder / Massnahmentypen

26 Tempo-30 Strassen / Handlungsfelder / Massnahmentypen > Übergänge in Tempo-30-Zone > Anpassungen an Verkehrsknoten > Untersützende Massnahmen > Fussgängerquerungen > Fussgängerschutz längs der Strassen > Parkierung

27 Tempo-30 Strassen / Handlungsfelder / Massnahmentypen Aufwendiges Eingangstor Markierung Rechtsvortritt Einfaches Zonentor Markierung Zone 30

28 Tempo-30 Strassen / Handlungsfelder / Massnahmentypen Querungshilfe Fussgänger Hochwertige Querungshilfe

29 Tempo-30 Strassen / Handlungsfelder / Massnahmentypen Strassenraumumgestaltung Längsstreifenmarkierung FG Parkfelder im Strassenraum

30 Ortsteil West, Münsingen Verkehrsberuhigungskonzept Tempo-30 Danke für die Aufmerksamkeit! Stefan Gerber Dipl. Ing. FH Raumplanung Verkehrsplaner

31 Rückblick: 1. Informationsveranstaltung PZM: Feuerwehr: KAPO: Elternrat: Integration in das Konzept, da die Sicherheit für Patienten und Besuchern auf ihren Spaziergängen um das PZM wesentlich verbessert würde Befürwortet Tempo 30. Massnahmen dürfen jedoch die Feuerwehr nicht behindern logische Verkehrsführung begrüsst Fokus auf Sicherheit von Kindergarten- und Schulkindern Fussgängerstreifen

32 Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen Art. 4 Abs. 2 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen: Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.

33 Verhalten in Tempo-30-Zonen: Sehen beim Gehen Für Fussgänger gilt: Strassen dürfen überall gequert werden, Fussgänger haben jedoch keinen Vortritt, daher: - Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern suchen - Für Kinder gilt: Am Randstein anhalten und luege, lose, loufe

34 Verhalten in Tempo-30-Zonen: Denken beim Lenken Für Fahrzeuglenker gilt: Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen: - Verzichten Sie auf Ihren Vortritt - Fahren Sie rücksichtsvoll und vorausschauend - Suchen Sie den Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern - Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit

35 Verhalten in Tempo-30-Zonen: Alles, was Recht ist Das Gesetz schreibt vor: Fahrzeuglenker/-innen müssen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren: - Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h - Fussgänger/-innen dürfen überall die Strasse queren - Keine Fussgängerstreifen (Ausnahmen gemäss Verordnung zum Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen) - Fahrzeuge haben Vortritt - Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahmen möglich)

36 Massnahmen so wenig Massnahmen wie möglich, so viele wie nötig

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