Elektronische Wahlen

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1 4 Ausgabe Nr. Juli 2009 ISSN Elektronische Wahlen E-Government Memorandum 2013 Online Formulare

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3 egovernment Review Nr. 4 Juli Editorial Liebe E-Government Interessierte, Auch in der 4. Ausgabe von egovernment Review erwarten Sie interessante Beiträge zum Thema E-Government. Im Interview mit Prof. Reinhard Posch wird u.a. auf Weiterentwicklungen im Umfeld von E-Government auf Grund rechtlicher Veränderungen eingegangen. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ermöglicht ausländischen Unternehmen alle Behördenverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Dieses innovative Konzept ermöglicht einen radikal vereinfachten Zugang zur Verwaltung. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass auch inländischen Unternehmen die gleiche Möglichkeit geboten werden wird. Konsequenterweise wird die Frage diskutiert werden müssen, ob man nicht auch den Bürgern diese Möglichkeit bieten sollte. Das könnte in der Verwaltung für große Umwälzungen sorgen und könnte zur Vereinheitlichung von Verfahren beitragen und generell für eine Erhöhung der Kunden- sprich Bürgerzufriedenheit sorgen. Im aktuellen Teil der vorliegenden Ausgabe wird das E-Government Memorandum 2013 vorgestellt. Die Autoren präsentieren einen neun-punkte Katalog dessen Umsetzung einen wesentlichen Schritt für die Zukunft des E-Government darstellt. Zentrale Anliegen sind u.a. die Verbindung der Verwaltungsmodernisierung mit E- Government, eine österreichweit abgestimmte Entwicklung der E-Services und die organisationsübergreifende (Neu)Gestaltung von Prozessen. Die Themen weisen auf eine zu verbessernde Koordination hin. Unabgestimmtes Vorgehen ist ein wesentlicher Schwachpunkt bei vielen E- Government Aktivitäten. Hier ist insbesondere auch die Politik gefordert, die anstehende Verwaltungsreform als gesamtheitliches Thema zu erkennen und Maßnahmen zu setzen, um Modernisierungsmaßnahmen mit E-Government Aktivitäten zu vereinen. Manfred Wundara diskutiert in seinem Beitrag Beyond E-Government Visionen für ein zukünftiges E-Government. In diesem Next-Generation-Government sollen gestützt auf die IuK-Technologien völlig neue Wege und Formen der Verwaltungsdienstleistungserbringung realisiert werden. Robert Krimmer und Daniel Botz informieren über die vor kurzem stattgefundene Wahl der Österreichischen Hochschülerschaft die erstmals als elektronische Wahl durchgeführt wurde. Etwa 4% der teilnehmenden Wähler hat diese Form der Stimmabgabe gewählt. Daran ist deutlich zu sehen, welches Potential hier noch vorhanden ist. Im Abschnitt mit den Fachartikeln sind wieder eine Reihe hochwertiger Artikel zu finden, die einen Reviewprozess durchlaufen haben und vom egovernment Review Beirat zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Die Artikel spannen einen weiten Bogen von Referenzarchitekturen bis zu elektronischen Vollmachten. Damit wird wieder die Vielfältigkeit der Aktivitäten im Umfeld von E-Government deutlich. Vielfalt im Sinne technischer und organisatorischer Lösungen, aber auch Lösungen für verschiedene Zielgruppen und Verwaltungsbereiche. Es ist davon auszugehen, dass diese Vielfalt in den kommenden Jahren noch ansteigen wird und das Thema E-Government sowohl inhaltlich als auch thematisch noch einiges Entwicklungspotential aufweist. Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen mit der vierten Ausgabe von egovernment Review, FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Studiengang Public Management Fachhochschule Kärnten info egovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in egovernment Review veröffentlichen wollen, senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@fh-kaernten.at. Der egovernment-review-beirat wird die eingereichten Artikel bewerten und selektierte zur Veröffentlichung freigeben. Einreichungen für die fünfte Ausgabe werden bis zum 12. Oktober 2009 angenommen. FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Fachhochschule Kärnten Studiengang Public Management

4 4 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 egovernment-review-beirat Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung von egovernment Review. FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft Fachhochschule Kärnten FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten Dr. Peter Parycek, MSc Zentrumsleiter Zentrum für E-Government Donau-Universität Krems Lektor FH Kärnten Prof. Dr. Reinhard Posch Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz CIO des Bundes Prof. DI. Dr. Reinhard Riedl Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz DI. Manfred Wundara CIO der Stadt Villach Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich

5 egovernment Review Nr. 4 Juli Inhalt Ausgabe Nr. 4 Juli 2009 Der Nutzen muss der Technologie noch folgen 6 Interview mit Reinhard Posch (CIO des Bundes) E-Government Memorandum Harald Hoffmann (METADAT) I Gerhard E. Ortner (FernUniversität Hagen) I Peter Parycek (Donau-Universität Krems) I Walter Seböck (Donau-Universität Krems) I Arthur Winter (Bundesministerium für Finanzen) Beyond E-Government 10 Manfred Wundara (Gemeindeinformationszentrum Kärnten) Wahlen 2.0 nun auch in Österreich: E-Voting bei den ÖH Wahlen Robert Krimmer I Daniel Botz (E-Voting.CC) Wiki-basierte Fortschreibung einer Verwaltungsvorschrift 14 Norbert Gronau (Universität Potsdam) I Reiner Pokorny (Landeshauptstadt Potsdam) I Tanja Röchert-Voigt (Universität Potsdam) HERA: Eine modellgetriebene Referenzarchitektur 16 Ulrich Reimer I Stephan Streit (Fachhochschule St. Gallen) Mehr als bloß Europas Meister im egovernment 18 Christine Leitner I Marleen Haase (Donau-Universität Krems) Verifizierbarkeit elektronischer Wahlen 20 Lucie Langer I Axel Schmidt I Melanie Volkamer (Technische Universität Darmstadt) Elektronische Vollmachten im österreichischen E-Government 22 Thomas Rössler I Arne Tauber (TU Graz) E-Partizipation-Bus 24 Andreas Spichiger I Michael Kaschewsky (Berner Fachhochschule) Neue Formen der Zusammenarbeit 26 Silke Weiß I Josef Makolm (Bundesministerium für Finanzen) Online-Formulare für die Kärntner Gemeinden 28 Roland Wohlfahrt I Ulrike Dummer (Gemeindeinformatikzentrum Kärnten) MyHELP.gv.at 30 Harald Pirker I Peter Reichstädter (Bundeskanzleramt) Testen komplexer E-Government-Systeme 32 Andrea Kling I Richard Seidl (ANECON Software Design und Beratung GmbH) Sinn und Nutzen einer klaren Strategie für E-Government 34 Michael Kaschewsky I Andreas Kühn (Berner Fachhochschule) E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 36 E-Government Publikationen 38 fachartikel aktuelle informationen service

6 6 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 aktuelle information Der Nutzen muss der Technologie noch folgen interview Prof. Reinhard Posch ist seit 2001 Chief Information Officer (CIO) des Bundes. Er leitet das IAIK (Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie) an der TU Graz und ist seit 1999 wissenschaftlicher Leiter von A-SIT. Seit 2007 ist er Vorsitzender von ENISA (European Network and Information Security Agency). Seit 2001 sind Sie CIO des Bundes. In welcher Form gestalten Sie E-Government in Österreich mit? In meiner Funktion als Chief Information Officer bin ich Vorsitzender der Plattform Digitales Österreich. Diese Plattform besteht operativ aus zwei Gremien. Das eine Gremium ist IKT-Bund, indem alle Ministerien durch Ihren CIO vertreten sind. Das zweite Gremium ist die Kooperationsgruppe Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Sozialversicherung und auch Wirtschaftsvertreter und auch Vertreter der freien Berufe (BLSG). Vor allem in dieser zweiten Gruppe werden die strategieorientierten Themen insoweit behandelt, als dort für Österreich wichtige Konventionen und Standards in Arbeitsgruppen erarbeitet und dann gemeinsam verabschiedet werden. Damit besteht eine relativ gute Koordination über die verschiedenen Ebenen hinweg. In den letzten Jahren konnten wir damit beweisen, dass die Koordination in der Praxis erfolgreich ist. Wie sehen Sie generell die Weiterentwicklung im E-Government in Österreich in den nächsten Jahren? Die Weiterentwicklung von E-Government wird durch drei Elemente geprägt sein. Zum einen die internationale Entwicklung auf EU-Ebene. Die derzeit stattfindenden Großflächenversuche, die sogenannten Large-Scale-Pilots, an denen auch Österreich teilnimmt, werden intensiviert werden. Sie werden im Rahmen der nächsten Kommissionsperiode zu sogenannten European Large Scale Actions voraussichtlich mit einem Budget von 400 bis 500 Millionen Euro ausgeweitet werden. Diese werden durch drei Schwerpunkte geprägt sein, wobei ein Schwerpunkt die elektronische Identifikation sein wird. Eine zweite Entwicklung wird in Richtung Verbreitung gehen. Wir haben derzeit eine sehr gute Infrastruktur im Bereich des Back Offices. Es gibt verschiedene Bereiche, wie den elektronische Akt, den Portalverbund, verschiedene Register und ähnliche Aktivitäten. Im Front-Office, zu den Bürgerinnen und Bürgern, sind wir in einzelnen Punkten, wie in etwa im Bereich FinanzOnline, sehr gut aufgestellt. In anderen Bereichen, in denen die Bürger relativ selten Kontakt zur Verwaltung haben, gibt es noch einiges zu tun. Die Themen, elektronische Dokumente und elektronische Zustellung, werden in den nächsten drei bis vier Jahren eine deutlichen Schub bescheren. Der dritte Aspekt stellt einen Wandel der Paradigmen und der Methoden im E-Government dar. Am Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 28. Dezember 2009 umgesetzt sein muss, lässt sich das bereits gut darstellen. Wenn danach ein Unternehmen in der EU einen Antrag stellt und die Verwaltung nicht innerhalb einer bestimmten Zeit reagiert, dann ist der Antrag automatisch genehmigt. Für die Unternehmen bewirkt das ein ganz anderes Verwaltungsparadigma. Das Verfahren ist nicht mehr geprägt von Warten und Unsicherheit, sondern ist ein sehr strukturiertes und europaweit koordiniertes Verfahren, in welchem das betroffene Unternehmen sehr genau abschätzen kann, wie die Verwaltung sich verhalten wird. Wir werden aber auch in anderen Verfahren, möglicherweise zur Steigerung der Effizienz, aber auch zur Steigerung des Komforts, neuere Methoden sehen. Die Stadt Graz beginnt in diesem Herbst, Bauverfahren auf sogenannte ontologiebasierte Systeme umzustellen, in denen eine sehr rasche und sehr intensive Kopplung zwischen dem Gesetzeswerk und dem Verfahren

7 aktuelle information egovernment Review Nr. 4 Juli stattfindet. Das Verfahren wird nicht, wie wir es gewohnt sind, explizit ausprogrammiert, sondern automatisch generiert werden. Vor einigen Wochen bestand bei den Österreichischen Hochschülerschaftswahlen erstmals die Möglichkeit zur elektronischen Wahl. Wie sehen Sie hier die weitere Entwicklung in den nächsten Jahren? Ich hätte mir persönlich gewünscht, dass man mehr inhaltliche Erfahrung herausbekommt und weniger emotionale Kommunikation betreibt. Das Thema wurde leider von Anfang an auf einer emotionalen Ebene gespielt. Die Gruppe von Wissenden bzw. Studierenden stellt eine ideale Gruppe zur Abhaltung einer solchen Wahl dar. Jeder dieser Studierenden - zumindest an meiner Universität kann all seine Erledigungen, ob es jetzt Studienangelegenheiten oder sonstige sind, nur elektronisch durchführen. Umso verwunderlicher sind die Emotionen zu diesem Thema. Was wir daraus gelernt haben ist, dass man auch nochmals nachdenken muss, welche Emotionen hier hineingebracht werden. Die Frage der Sicherheit wurde hochgespielt und da stellt sich auch die Frage, welches Vertrauen in der Umsetzung erreicht wird. In diesem Bereich wird man möglicherweise auch im technischen Sinne nachdenken müssen. Wir haben jedenfalls noch einen langen Weg vor uns, bevor wir an elektronische Wahlen in einem anderen Umfeld denken können. Zum einen brauchen wir dazu eine Verfassungsmehrheit, zum anderen ist die Infrastruktur, die auf Universitäten sehr wohl gegeben ist, im breiten Umfeld ja nicht gegeben und wir haben nicht alle Wahllokale elektronisch ausgerüstet. Ich glaube, dass es trotzdem ein Signal in Richtung elektronische Bürgerbeteiligung gibt. Ich meine jetzt gar nicht so sehr das Wählen einer Partei, sondern die Teilnahme am Verwaltungsgeschehen. In diesem Bereich wird man Technologien einsetzen wollen, um den Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten einzuräumen, sich gegenüber der Verwaltung und deren Vorhaben äußern zu können. Sie haben das Thema IT-Sicherheit gerade angesprochen. Welche Entwicklungen wird es im Umfeld von E-Government in den nächsten Jahren dazu geben? IT-Sicherheit ist keine spezifische E-Government Frage. Wenn Sie heute die großen Risiken im Bereich der IT- Sicherheit sehen, dann kommen diese Risiken zum überwiegendem Prozentsatz aus anderen Rechtsräumen, wie aus Fernost oder Südamerika. Wir werden natürlich mit der ansteigenden Frequenz auch Attacken im Umfeld von E-Government bemerken. Wir werden uns überlegen müssen, ob wir im Internet der Zukunft bessere Governance, einen Steuerungsmechanismus haben, um diesen Ausgleich, dieses Abgrenzen der Rechtsräume besser in den Griff zu bekommen. Heute bekommen Sie ca. 70 bis 80 % Mails als Spam, obwohl wir in Österreich und Europa sehr strikte Spam-Gesetze haben, diese aber nicht durchsetzen können. Das Vertrauen der Benutzer kann durch geeignete Mechanismen durchaus gestärkt werden, zum Beispiel wenn der Benutzer sicher sein kann, sich bei einem europäischen Anbieter zu befinden und nicht irgendwo sonst. Obwohl E-Government bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Thema ist, wird es in der Öffentlichkeit nicht wirklich wahrgenommen. Was könnte hier getan werden? E-Government ist in der Tat in der breiten Öffentlichkeit kein Thema. Einerseits deshalb, weil das Thema elektronische Verwaltung im Ausbildungsbereich deutlich unterrepräsentiert ist und andererseits hängt es auch damit zusammen, dass das Thema viel zu wenig in den Medien transportiert wird. Es ist mir deshalb ein Anliegen, weil auf der einen Seite viel über Verwaltungsvereinfachung und über Einsparungen in der Verwaltung gesprochen wird und dort wo wir etwas erreichen könnten, nämlich durch die breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am E-Government, dort ist die mediale Umsetzung zu schwach. Dieses gemeinsame Anliegen müssen wir ein Stück vorantreiben. Dabei können sehr triviale Maßnahmen, wie z.b. das Thema E-Government einfach auch im Mediengeschehen ins Gerede zu bringen etwas bewirken. In dem Moment, wo Funktionen wie elektronische Zustellung u.ä. zur Verfügung stehen und genutzt werden, spart sich der Einzelne ja tatsächlich etwas. Ein Beispiel ist ein Pendler, der nicht zu Hause bleiben muss, um seinen RSA-Brief abzuholen, sondern diesen elektronisch zugestellt bekommt. Volkswirtschaftlich gesehen ist das natürlich ein immenser Faktor den wir hier erreichen könnten und hier müssen wir gemeinsam was unternehmen. Zum einen auf der Informationsseite, zum anderen auf der Medienseite. Ziel soll es sein, das Thema E-Government in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern. Wir haben derzeit kein Problem, dass wir zu wenig Technologie umgesetzt haben, sondern wir haben eher das Problem, dass die umgesetzte Technologie zu wenig bekannt ist und zu wenig genutzt wird. n Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.

8 8 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 aktuelle informationen E-Government Memorandum 2013 Harald Hoffmann I Gerhard E. Ortner I Peter Parycek I Walter Seböck I Arthur Winter abstract E-Government beschreibt eine durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützte Verwaltungsmodernisierung sowie den Informationsaustausch zwischen BürgerInnen, Staat, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen auf Basis moderner Kommunikationsformen. Hierbei ermöglicht die IKT einen fundamentalen Einschnitt, da neue Technologien nicht als Unterstützung der bisherigen Strukturen und Kommunikationswege zu betrachten sind, sondern Möglichkeiten bieten, die Beziehungen innerhalb der Verwaltung sowie zwischen Behörden und ihren KundInnen grundlegend neu zu gestalten. 1. Verwaltungsmodernisierung mit E-Government verbinden. Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist einer der zentralen Bereiche von E-Government und kann einen Eckpfeiler einer Verwaltungsreform darstellen. Durch die Verwendung moderner Technologien sollen in der Verwaltung redundante Prozesse obsolet werden und Kontrollmechanismen trotz verkürzter Abläufe intensiver greifen. Gut geschulte Bedienstete können die durch IKT ermöglichten, neuen Kooperationsmodelle für Behörden effektiv nutzen und dazu beitragen, dass E-Government die herrschenden Prozessstrukturen und räumlichen Begrenzungen sprengt. 2. E-Services Bundesweit weiterentwickeln. Digitalisierung darf keine bloße Spiegelung der Papierwelt bedeuten, sondern muss zu neuen Ansätzen bei der Speicherung und beim Abrufen von Informationen führen. Daraus sollen Erleichterungen für BürgerInnen entstehen, die mit einer pro-aktiven Verwaltung kommunizieren und über anstehende Leistungen vorab informiert werden (1). Beispielsweise erinnert eine moderne Verwaltung automatisch an den Ablauf einer Frist, und das Vorlegen eines Meldezettels wird durch das Zentrale Melderegister (ZMR) der Vergangenheit angehören, da Behörden automatisch auf bestimmte Daten Zugriff haben. Solche Einrichtungen verstärken den Servicecharakter bestehender Behörden und lassen BürgerInnen schnell einen persönlichen Nutzen von E-Government erkennen. 3. Organisationsübergreifende Prozesse neu gestalten. Aktuell verlangt die Umsetzung der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie automatisierte organisationsübergreifende Prozesse. Mittelfristig wird der Einsatz von IKT generell zum Treiber für innovative Verwaltungsprozesse, die One-Stop-Zugänge mit einheitlichen Ansprechpartnern und Prozessverantwortlichen bieten. Das bisherige Abfrageparadigma der Behörden muss in vielen Fällen geändert werden. Nicht der Blick auf die gesamten Daten des Registers sondern die Statusmeldung aus dem Register muss die Regel werden, so dass als Antwort Ja oder Nein ausreicht (z.b. Hat österreichische Staatsbürgerschaft? ). Allerdings bedarf es klarer Vereinbarungen, wer für welche Daten verantwortlich ist, und wer unter welchen Bedingungen auf diese zugreifen darf. 4. Ortsunabhängige Eingaben ermöglichen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass aus technischer Sicht jede elektronische Eingabe an eine Behörde bereits eine ortsunabhängige Eingabe darstellt. Ab der ersten erledigten Bearbeitung liegt die Information bei der sachlich zuständigen Behörde. Neben der digitalen ortsunabhängigen Eingabe muss auch eine reale Eingabe bei einer örtlich unzuständigen Behörde möglich werden. 5. BürgerInnen- und Unternehmensportale einrichten. Der One-Stop-Zugang zu allen am Verfahren beteiligten Stellen erfordert eine einheitliche Schnittstelle für die Einund Ausgabe. Mittels Single-Sign-On (einfaches und einheitliches Identitäts- und Accessmanagement) können User Anträge stellen, Informationen abrufen, Bescheide erhalten etc. Dabei könnte die Authentifizierung einerseits mittels Bürgerkarte erfolgen, andererseits durch den Provider. Auf einem zentralen Portal für BürgerInnen bzw. Wirtschaft könnten Dienste für bestimmte Anliegen gebündelt bereitstehen. Eine naheliegende Überlegung wäre, HELP.gv.at als umfassendes Informations- und Serviceportal auszubauen.

9 aktuelle informationen egovernment Review Nr. 4 Juli Das virtuelle Amt ist dennoch kein ausreichender Ersatz für die individuelle Betreuung im Gemeindeamt. Selbst internetaffine BürgerInnen, die gerne vollautomatisierte Angebote wie Meldebestätigung oder Strafregisterauszug annehmen, greifen bei komplexeren Anliegen auf persönliche Beratung zurück. Allerdings können diese Amtswege online vorbereitet werden, indem man sich vorab informiert, Unterlagen zusammenstellt und mittels HELP-Kalenderservice einen Wunschtermin für die persönliche Beratung reserviert. 6. Mehr-Kanal-Zugänge zu E-Services eröffnen. Kein Informationskanal kann sämtliche Anforderungen allein erfüllen, auch wenn das Internet als konvergentes Medium die Einbindung verschiedener Medien ermöglicht. Verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten parallel anzubieten, um die öffentlichen Services allen BürgerInnen zugänglich zu machen, ist als ein Grundangebot der Verwaltungsreform auch demokratiepolitisch obligat. Nicht zuletzt aufgrund der Digitalen Kluft sind neben Online- auch Offline-Zugänge anzubieten. Durch die fortschreitende Digitalisierung wurde kein Medium obsolet, vielmehr ergänzen sich die Kanäle für verschiedene Gruppen von NutzerInnen und deren Bedürfnisse (2). Sämtliche Services sollten österreichweit bzw. international einheitlich gestaltet sein, um die Kontaktaufnahme und Informationsbeschaffung zu erleichtern. 7. Datenschutz und Transparenz vereinbaren. Österreich spielt eine Vorreiterrolle in der Nutzung elektronischer Register, doch diese durchaus wünschenswerte Entwicklung hin zu Standardisierung, Zentralisierung und Verknüpfung bisher getrennter Systeme erhöhen die Risiken des Datenmissbrauchs. Laufende Kontrollen durch unabhängige Einrichtungen, effektiver Rechtsschutz und Transparenz sollen sensible Daten schützen. E-Government bietet jedenfalls einfache technische Möglichkeiten, den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu protokollieren und kontrollieren. Hierbei können auch die einzelnen BürgerInnen Datenverantwortung übernehmen, indem sie beispielsweise ihre Steuerund Pensionskonten abrufen, überprüfen, etwaige Fehler melden und nachvollziehen, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Dieses informationelle Selbstbestimmungsrecht stärkt darüber hinaus das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung eine unerlässliche Grundlage für pro-aktive Verwaltungsservices. 8. Alle Gesellschaftsgruppen integrieren. Sämtlichen Bevölkerungsgruppen muss nichtdiskriminierender Zugang zu E-Services gewährleistet werden. Hierfür müssen von Seiten der Anbieter technische und ökonomische Hürden beseitigt werden. Da E-Government-Kommunikation weitgehend schriftlich erfolgt, stehen Personen mit mangelnden Schreib- und Lesekompetenzen vor erheblichen bis unüberwindlichen Problemen. Alphabetisierung, Basisbildung und Sprachkenntnisse sind daher unerlässliche Grundvoraussetzungen für die aktive Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen. Zusätzlich sollten essentielle E-Government Informationen auch mehrsprachig angeboten werden. Je höher der Bildungsstand und damit zusammenhängend die Medienkompetenz, desto größer ist in der Regel die Motivation, sich durch IKT mit staatlichen Einrichtungen in Verbindung zu setzen. Zusätzlich verstärkt sich diese Entwicklung demographisch durch das Heranwachsen einer neuen Generation von Digital Natives, denen die virtuelle Welt vertraut ist. Bildungsmaßnahmen für Digital Skills erleichtern die E-Inclusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie etwa Senioren. 9. Teilnahmemöglichkeiten bieten. Zur Einbindung der breiteren Öffentlichkeit bietet sich das sogenannte Web 2.0 an, das unterschiedliche Kommunikationsplattformen bietet. Die Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe zwischen BürgerInnen und Politikern stärkt die zivilgesellschaftliche Selbstorganisation und kann letztlich zu einer neuen demokratischen Qualität beitragen. So können elektronische Medien und digitale Services dazu beitragen, das Engagement bei Beteiligungsprozessen zu erhöhen und das Interesse der BürgerInnen für Anliegen des Gemeinwesens zu aktivieren (3). Deshalb ist angesichts des gesunkenen Vertrauens in die Parteienpolitik auch in Österreich der Ausbau von E-Partizipationsangeboten unverzichtbar. n literatur info (1) Aichholzer, G. (2007): E-Government als globales Projekt Divergente Entwicklungsmuster und Wirkungsbefunde. [Buchverf.] Alfons Bora ua. Technology Assessment in der Weltgesellschaft. Berlin. (2) Wesselmann, C. (2002): Internet und Partizipation in Kommunen Strategien des optimalen Kommunikations-Mix. Wiesbaden. (3) Bieber, C./ Leggewie, C. (2006): Innovationsrhetorik, Innovationsresistenz, Innovationsdesirate Das Beispiel E-Demokratie. [Buchverf.] Olga Drossou ua. Die wunderbare Wissensvermehrung Wie Open Innovation unsere Welt revolutioniert. Hannover. Weiter Informationen und Diskussionsmöglichkeiten finden Sie auf dem neuen Blog des Zentrums für E-Government com/egov2013. Eine ausführliche Version dieses Artikels erschien in Jahnel, D. (Hg.) (2009): Datenschutzrecht und E-Government: Jahrbuch NWV: Wien. Dr. Harald HOFFMANN Gastprofessor der Donau- Universität. Gründer des Beratungsunternehmens METADAT harald.hoffmann@metadat.com Univ.-Prof. Dr. Dr. Gerhard E. ORTNER FernUniversität Hagen Universitätsprofessor für Betriebswirtschaftslehre gerhard.ortner@ fernuni-hagen.de Dr. Peter PARYCEK, MSc Donau-Universität Krems Zentrumsleiter für E-Government peter.parycek@donau-uni.ac.at Dr. Walter SEBÖCK, MSc MBA Donau-Universität Krems Leiter des Zentrums für Praxisorientierte Informatik walter.seboeck@donauuni.ac.at SC Dr. Arthur WINTER Bundesministerium für Finanzen Leiter der Sektion für Informationstechnologie arthur.winter@bmf.gv.at

10 10 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 aktuelle information Beyond E-Government Manfred Wundara abstract Österreich ist zweimaliger E-Government Europameister. Auch die regelmäßige Konsultation Österreichs in Fragen der E-Government Umsetzungen und Strategien unterstreichen diese europäische Spitzenposition. Eine nachhaltige Wirkung und die Absicherung der Spitzenposition Österreichs ist jedoch nur möglich, wenn eine Transformation in Richtung innovativer, leistungsfähiger Verwaltung gelingt. E-Government kann nicht als Projekt sondern als kontinuierlicher Innovationsprozess, als ein weit über technologische Basisinstrumente hinausgehender gesamtheitlicher Ansatz, verstanden werden. Strategie und Leitbild. Die gesamteuropäischen Initiativen aber auch die nationalen E-Government Anstrengungen Österreichs haben einen umfangreichen Veränderungsprozess in den öffentlichen Verwaltungen eingeleitet. Die Internettechnologien haben die Möglichkeiten für moderne Verwaltungsprozesse radikal erweitert und sollen zu völlig neu strukturierten Verwaltungshandlungen führen. Investitionen in Technologien, Standardisierungen und die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die Voraussetzungen für eine IKT-gestützte Verwaltung geschaffen. Beispiele wie Finanz-Online zeigen, welche Möglichkeiten diese technikgetriebenen Veränderungsprozesse bieten. Interoperable Systemarchitekturen, sichere automatisierte Geschäftsprozesse, technologieneutrale Entwicklungen, strukturierte und standardisierte Prozessmodelle, Kostenbewusstsein, Integration existierender Methoden und Verfahren, Netzwerk- und Informationssicherheit und Change Management kennzeichnen die moderne und effiziente Verwaltung. Dazu gehört auch die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Einführung neuer Technologien. Die veraltete fragmentierte Verwaltungsstruktur wird abgelöst durch ein kooperatives Verwaltungsmodell. (1). Die österreichische E-Government Strategie zeigt einen Anspruch an E-Government, der weit über die bisherigen Umsetzungen hinausgeht. Neben der Entwicklung der Technik muss ein Klima der Innovationsbereitschaft, eine Kultur der kontinuierlichen Veränderung geschaffen werden. Die Konzentration auf Prozesse und Technologien greift zu kurz. Nur innovative Lösungen zur Steigerung der Effizienz und der Flexibilität der Verwaltung erhöhen die Produktivität der Verwaltungseinrichtungen. Zeitlich parallel zu den bisherigen Aktivitäten und inhaltlich komplementär müssen daher das Personal, die Steuerung und die Organisation weiterentwickelt werden. Die Individualität der Verwaltungseinrichtungen aber auch verfassungsmäßige Prinzipien sind zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeit und Steuerung. Die wirtschaftlichen Entwicklungen machen vor den öffentlichen Institutionen nicht halt. Gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen haben sich sämtliche E-Government Aktivitäten nutzen- und zielgerichtet an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit zu orientieren. Die Ziele und der Mitteleinsatz müssen transparent, steuerungsrelevant und messbar sein. Ansätze wie die Produktorientierung aber auch Kosten- und Leistungsrechnungen sind hier der erste Schritt in die richtige Richtung. Ein offenes Klima für Benchmarking, basierend auf leistungsorientierten Kennzahlen wäre der nächste notwendige Schritt. Struktur und Verwaltungsgrenzen. Die derzeitige Verwaltungsstruktur ist durch eine starke Zuständigkeitsorientierung im Denken und Handeln geprägt. Die Anforderungen an eine moderne und effiziente Verwaltung lassen sich mit diesem Organisationsmodell auch bei bestmöglichen Technologieeinsatz - nur schwer erfüllen. Erforderlich erscheint eine stärkere Prozess- und Ergebnisorientierung bei gleichzeitig hoher Kooperationsfähigkeit und Wahrnehmung als moderner Dienstleister. Nicht die Zuständigkeit darf dabei im Mittelpunkt stehen, sondern das auch interkommunale - zuständigkeitsübergreifende Denken über Ziele, Ergebnisse und Lösungen. Ressourcen und Kultur. Neben der Technologie ist der wesentliche Erfolgsfaktor für die Erreichung der gesteckten Ziele die Fähigkeit, die Mitarbeiternnen für diesen Veränderungsprozess zu gewinnen. E-Government Lösungen müssen auch für die MitarbeiterInnen nutzenstiftend wirken. Ein Klima der Veränderung kann nur durch

11 aktuelle information egovernment Review Nr. 4 Juli Verwaltungsumfeld Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft fordern effizientere Verwaltungshandlungen Mangel an qualifizierten Mitarbeiter/innen Wachsende Innovationsrate Standortwettbewerb wächst regional und international Erfolgsfaktoren Schnellere Reaktionsfähigkeit Qualifizierte Manager / Mitarbeiter/innen Kontinuierliche Innovation Bürger/innen Orientierung Klare Ausrichtung an Nutzen und Zielen Kostendruck wächst Objektivitätsanforderungen und Informationsbedürfnisse wachsen Stärkere Verschränkungen der Verwaltungsprozesse über Verwaltungsgrenzen hinweg Nachhaltige Leistungserbringung Modernes Kosten- und Leistungsverständnis Konzentration auf Stärken Kooperative Vorgehensweisen Interkommunale Kooperation (1) Managementprozesse: adaptiv Ziele: ambitionierte, relative, eigenbestimmte Schlüsselindikatoren als Triebfeder für nachhaltigen Erfolg; kontinuierliche Anpassung Vergütung: teambasierte Anreize, Wettbewerb unterstützt Innovationsprozesse Strategie: delegierte, an Globalzielen orientierte Strategie- und Maßnahmenplanung mit ereignisgetriebener Fortschreibung Ressourcen: direkter Zugang innerhalb vereinbarter Parameter; Aufhebung klassischer Budget-(Jahres)Grenzen; Nutzengetriebene, zielorientierte Allokation Koordination: dynamisch, Orientierung am Bürger / an der Bürger/innen und der Wirtschaft; permanentes Normenscreening auf Hemmschwellen und Hindernisse Messung/Kontrolle: relative Indikatoren; vielschichtige, vielseitige Information für dezentrale Entscheidung (2) Organisation: dezentralisiert Selbststeuerung: Schaffung eines an den Zielen und dem Nutzen orientierten Leistungsklimas Herausforderung und Werte: teambezogen, klare Werte, geteilte finanzielle Anreize Ergebnis-Verantwortung: Entscheidungsverantwortung liegt bei verwaltungsprozessnahen Teams: Handlungsfreiheit und Handlungsfähigkeit schaffen Empowerment: operativen Führungskräften stehen Ressourcen zum selbstständigen Handeln zur Verfügung Organisationsform: Netzwerk prozess- und zielorientierte r Teams; Fähigkeit und Ressourcen werden dabei dynamisch geteilt; Konzentration auf Stärken; Aufbrechen historischer Verwaltungsgrenzen Transparenz: offene, transparente Informationssysteme und Informationsprozesse; pro-aktiv Abb. 1: Managementmodell Beyond E-Government (2) motivierte und leistungsbereite MitarbeiterInnen gelebt werden. Neben der Fort- und Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens benötigen die Verwaltungseinheiten ein modernes Personalmanagement, welches die MitarbeiterInnen in die wesentlichen Entscheidungsprozesse einbezieht und ihnen Freiraum für eigenständiges, verantwortungsbewusstes Handeln bei gleichzeitiger leistungsorientierter Bezahlung gibt. Dies bedarf auch einer Führungs- und Verwaltungskultur, die Veränderungsprozesse nicht nur unterstützt sondern auch aktiv fordert. Aufgabenkritik und Normenscreeing. Verwaltungshandlungen orientieren sich nach rechtsstaatlichen Prinzipien an rahmen- und strukturschaffenden Normen. Zur effizienten Gestaltung moderner Verwaltungsprozesse aber auch zur effizienten Nutzung der Informationstechnologien ist es erforderlich, bestehende Methoden, Strukturen, Normen und gesetzliche Regelungen aber auch Abläufe in den Verwaltungseinheiten kritisch zu hinterfragen und im Bedarfsfalle neu zu definieren. Das Normenscreening im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie zeigt hier das Potential einer derartigen Vorgehensweise. Dies kann jedoch nicht ein einmaliger Vorgang bleiben sondern sollte als kontinuierlicher Prozess verstanden werden. Die Erreichung dieser Visionen und Zielsetzungen, welche durch das Leitbild skizziert werden, erfordert den Schritt über die Reorganisation und Automatisierung von Verwaltungsprozessen hinaus in ein Next-Generation- Government, bei der gestützt auf moderne Technologien völlig neue Wege und Formen der Verwaltungsdienstleistungserbringung - Beyond E-Government - realisiert werden können. Unternehmungen standen und stehen laufend vor ähnlichen Herausforderungen. Auch hier stehen bestehende Führungsprinzipien wie hierarchische Organisationsstrukturen und zentralisierte Entscheidungsfindungen im Konflikt mit innovativen Lösungsansätzen und einer Kultur der permanenten Veränderungen. Aus diesen Spannungsverhältnis heraus wurde das Beyond-Budgeting-Modell entwickelt, ein integriertes Managementmodell, welches aus einem Set von untereinander interdependenten Prinzipien besteht. In Anlehnung an die Prinzipien des Beyond-Budgeting könnte ein ähnliches Managementmodell für die öffentliche Verwaltung wie in Abbildung 1 (siehe oben) aussehen. Wesentliche Erfolgskriterien dabei wären: adaptive Managementprozesse, welche ein an den Bedürfnissen der BürgerInnen und der Wirtschaft orientiertes Handeln bei gleichzeitig laufenden Anpassungsmöglichkeiten an geänderte Umfeldbedingungen gestattet. Flexible Prozesse sind dabei der Schlüssel zum Erfolg, und Dezentralisierung von Entscheidungen und lokale Autonomie, wobei die Entscheidungsprozesse beschleunigt, Handeln flexibilisiert und dem Verwaltungskörper das gesamte Potential der MitarbeiterInnen erschlossen wird, also die Rückgabe der Entscheidungskompetenz an die bürger- und wirtschaftsnah agierenden Teams. Viele am Markt erfolgreiche Unternehmungen wie IKEA, DM, Google, Toyota oder DELL nutzen bereits dieses Managementmodell in einem dynamischen Umfeld. Die öffentliche Verwaltung und gerade Österreich in seiner Vorreiterrolle im Bereich E-Government sollte daraus einen Nutzen ziehen und ein neues Managementmodell, welches die E-Government Bemühungen nachhaltig unterstützt, entwickeln. n literatur (1) Österreichische E-Government Strategie. URL: (2) Pfläging, N. (2003): Fundamente des Beyond Budgeting, In: Controller Magazin 02/2003. URL: Beyondbudgeting8.pdf (3) Artikel zu Beyond-Budgeting aus Wikipedia, URL: DI Manfred WUNDARA Geschäftsführer GIZ-K (Gemeindeinformatikzentrum Kärnten) manfred.wundara@ giz-k.at

12 12 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 aktuelle informationen Wahlen 2.0 nun auch in Österreich: E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 Robert Krimmer I Daniel Botz abstract Zu einer modernen, globalisierten Gesellschaft gehören auch ebenso modernen Wahlformen, auch wenn diese vom Status Quo abweichen. Österreich hat diesen mutigen Schritt in Richtung Modernisierung der Stimmabgabe auf elektronischem Wege im Zuge der Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft beschritten und reiht sich in die Liste der Innovatoren ein. e-cht von überall. e-cht zu jeder Zeit. lautete ein Slogan der Awarenesskampagne zur Wahl der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH), die vom 18. bis 22. Mai auf elektronischem Wege stattfand. Damit reihte sich nun auch Österreich in die Europäischen Pionier-Länder der rechtsgültigen, elektronischen Stimmabgabe mit Estland, der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden und Frankreich, ein. Das Projekt ÖH-E-Voting hat seine Wurzeln im Jahr 2000, als der damalige Vorsitzende der ÖH, Martin Faißt, die Einführung einer Distanzwahlmöglichkeit für Österreichs Studierende vom Bildungsministerium einforderte. Ergebnis einer darauf hin gegründeten Arbeitsgruppe war ein Nationalratsbeschluß am 1. Februar 2001, der eine elektronische Stimmabgabe im ÖH-Gesetz verankerte. Bis zur Einführung dauerte es aber noch einige Zeit. Es wurden auf Initiative von der Arbeitsgruppe E-Voting.at an der WU zwei Schattenwahlen zu Testzwecken abgehalten, deren Ergebnisse nicht rechtsverbindlich waren. Diese Erfahrungen brachten den damaligen Innenminister Strasser dazu die Möglichkeit von E-Voting im Rahmen einer Arbeitsgruppe näher zu untersuchen. Im April 2007 war es nun soweit und Wissenschaftsminister Johannes Hahn startete die Umsetzung von E-Voting für die ÖH-Wahlen. Dazu wurde er von E-Voting. CC, dem TU Institut INSO, und der Institut für Verwaltungsmanagement begleitet. Als technische Projektpartner wurden mit dem Bundesrechenzentrum (BRZ) für die Infrastruktur und der spanischem, auf Wahlsysteme spezialisierte, Firma Scytl für die Programmierung des Wahlsystems, zwei sehr erfahrene und kompetente Projektpartner für die Umsetzung ausgewählt. Parallel dazu wurde mit Beginn des Studienjahrs 2008 die E-Government-Initiative Studi.gv.at gestartet, wo Studierende über die Möglichkeiten des E-Government und dessen Anwendungen informiert wurden. Bis Ende Juni 2009 wurden e-cards von Studierenden mit der Bürgerkartenfunktionalität ausgestattet. Im März 2009 war die erste Probe für die Studierenden der Montanuniversität Leoben und der Wirtschaftsuniversität, wo sie bei einem Usabilitytest erstmals die Möglichkeit hatten das Wahlsystem zu testen. Daraus ergaben sich für das Projektteam aufschlussreiche Erkenntnisse. Die Benutzerführung, die intuitive Erfassbarkeit der Wahlsystemoberfläche und nicht zuletzt die technische Realisation konnten dadurch weiter verbessert werden. Dies führte im Endeffekt sicher zu höherer Akzeptanz unter den WählerInnen. Im Vorfeld der Wahl gab es zwischen 23 und 30. April für potentielle E-Voting Wähler die Möglichkeit auf der Website online die Wahlberechtigung zu überprüfen, und so sicherstellen dass man korrekt in Wählerverzeichnis der jeweiligen Universität eingetragen ist. Bei einer fehlerhaften Eintragung konnte dagegen Berufung eingelegt werden. Diese Maßnahmen, aber auch unbekannte Variable, führten dazu, dass einer Umfrage, die im März vom Peter Hajek unter 600 Studierenden durchgeführt wurde, 85% der der Meinung waren, die Stimmabgabe auf elektronischem Wege sei eine gute Sache. Nur 12% sprachen sich explizit dagegen aus. Der Bekanntheitsgrad des Begriffes E-Voting entwickelte sich massiv wussten 13%, dass es diese Wahlmöglichkeit gibt und was dies bedeutet. In persönlichen Gesprächen mit Kollegen bemerkt man, dass mittlerweile fast jeder von dieser neuem

13 aktuelle informationen egovernment Review Nr. 4 Juli Abb. 1: E-Voting Prozess in Österreich Wahlkanal weiß und den Begriff der elektronischen Wahl richtig einordnen kann! Der Wahlprozess selbst lief folgendermaßen ab. Der Wähler besuchte im Zeitraum 18. Mai 8 Uhr durchgehend bis 22. Mai Uhr die Seite der ÖH Wahl ( und konnte sich für eine der beiden Möglichkeiten zur Authentifizierung mittels Bürgerkarte entscheiden. Entweder mittels der auf seinem Computer lokal installierte Bürgerkartensoftware, oder über eine neu eingeführte Möglichkeit der Online-Bürgerkartenumgebung. Letztere hatte den Vorteil, dass keine Software installiert werden muss. Die Stimme wurde abgegeben und mittels digitaler, qualifizierter Signatur bestätigt und an die Wahlkommission verschlüsselt übermittelt und bis zur Auszählung auf einem Hochsicherheitsserver im Bundesrechenzentrum verwahrt. Im Zuge der öffentlich stattfindenden Auszählung am 28. Mai in den gesicherten Räumlichkeiten des BRZ wurden dann unter Beigabe der vier schlüssel aller Wahlkommissionsmitglieder die Signaturen von den Stimmen getrennt. Anschließend wurden die Stimmen gemischt, um Rückschlüsse von der Reihenfolge der abgegebenen Stimme auf den Wähler unmöglich zu machen. Der Prozess wurde durch Beigabe der privaten Schlüssel der Wahlkommissionsmitglieder und dadurch Beginn des eigentlichen Auszählprozesses gestartet. Das Ergebnis der Stimmenzählung wurde dann vom Bundesrechenzentrum an die jeweiligen Wahlkommissionen übermittelt und dort zur Ermittlung des Gesamtergebnisses herangezogen. In Summe wurden von WählerInnen auf elektronischem Wege die Stimmen abgegeben, was in etwa 1% der Stimmberechtigten und immerhin einem Anteil von 4% unter allen teilgenommenen Studierenden entspricht. Zusammenfassend kann man sagen, dass das System ohne technische Zwischenfälle funktioniert hat. Die Wahlbeteiligung war im Bereich des erwarteten, die Aktion zur Verteilung der Bürgerkarten übertraf sogar alle Erwartungen. Komplexe Projekte lassen jedoch immer Raum für Verbesserungen und so wurde zugleich mit dem Abschluss des Projekts eine Evaluierung gestartet. Dieses innovative Projekt ist in jedem Fall ein wichtiger Schritt in der Wahlgeschichte Österreichs gewesen und trägt zur Anpassung an Gegebenheiten einer modernen, globalen Gesellschaft bei. n Mag. Robert KRIMMER E-Voting.CC Geschäftsführender Direktor r.krimmer@e-voting.cc Daniel BOTZ E-Voting.CC Konferenzmanager EVOTE2010 d.botz@e-voting.cc

14 14 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 fachartikel Wiki-basierte Fortschreibung einer Verwaltungsvorschrift Norbert Gronau I Reiner Pokorny I Tanja Röchert-Voigt abstract Die Universität Potsdam hat zusammen mit der Landeshauptstadt Potsdam eine Wiki-Lösung zur Aktualisierung einer innerbehördlichen Verwaltungsvorschrift entwickelt. Herkömmlicherweise wird eine solche Vorschrift in einem langwierigen verwaltungsbehördlichen Beteiligungsverfahren fortgeschrieben und aktualisiert, in dem viele Dokumente in unterschiedlicher Form anfallen. Im konkreten Fall würde die Bearbeitung der Vorschrift mehre Monate in Anspruch nehmen. Das Wiki bietet nun eine effiziente Möglichkeit, zeitnah einen abschließenden Entwurf zu realisieren. Ausgangssituation für den Wiki-Einsatz. Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsordnung (ADGO) der Landeshauptstadt Pots-dam ist als innerdienstliche Verwaltungsvorschrift ein Regelwerk der Verwaltungsführung, das für alle Mitarbeiter verbindlich ist. Sie dient der Sicherstellung des Dienst- und Geschäftsbetriebes. Hierin werden insbesondere die Verantwortlichkeiten und die Bearbeitungsprozesse geregelt und ein einheitliches, zweckorientiertes, wirtschaftliches Vorgehen der Verwaltung sichergestellt. Der Entwurf für eine geänderte ADGO muss im Beteiligungsverfahren bearbeitet werden. Auf dem vorgeschriebenen verwaltungsorganisatorischen Weg werden die Stellungnahmen und Änderungswünsche der Geschäftsbereichsleiter und der Fachbereichsleiter eingeholt und der Personalrat zusätzlich beteiligt. Die Stellungnahmen und Änderungswünsche gelangen dann in unterschiedlichen Formen - als Papierdokument mit handschriftlichen Anmerkungen, als digital überarbeitetes Gesamtdokument oder als mit der Überarbeiten-Funktion bearbeitetes digitales Dokument - mit durchschnittlich 25 Änderungen pro Dokument an die zuständige Stelle zurück, die dann die Auswertung und Zusammenstellung eines endgültigen ADGO-Entwurfs zur Beschlussvorlage beim Oberbürgermeister vornimmt. Dieses Verfahren ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch sehr arbeitsintensiv für alle am Prozess Beteiligten. Softwareauswahl und -anpassung. Im Rahmen eines halbjährigen Projektes wurde eine Wiki-basierte Open-Source-Lösung zur Fortschreibung der ADGO im Intranet der Verwaltung aufgebaut. Ein Wiki ist ein Kollaborationstool und Wissensmanagementwerkzeug (2), das aktiven Informationsaustausch anregt und von der Eigeninitiative der Nutzer lebt (1 S. 22). Nach einem intensiven Auswahl- und Testverfahren hat sich ein Open-Source MediaWiki mit einer Open-Source MySQL-Datenbank als für die Verwaltungsanwendung geeignete Wiki-Lösung herausgestellt. Neben den Funktionen Lesen und Bearbeiten ist hier auch eine Diskussion jeweils zu den einzelnen Vorschriften möglich. Darüber hinaus ist eine Versionsverfolgung und kontrolle gegeben. Für eine benutzerfreundliche Handhabung der Bearbeiten -Funktion durch die Verwaltungsmitarbeiter wurde ein What-You-See-Is-What-You-Get-Editor (wiked) angepasst. Dieser Editor hat den entscheidenden Vorteil, dass Programmier- oder Syntaxkenntnisse nicht erforderlich sind und die Verwaltungsmitarbeiter Inhalte so ändern und ergänzen können, wie sie es mit den jeweiligen Textverarbeitungsprogrammen gewohnt sind. Arbeit mit dem Wiki und erste Evaluationsergebnisse. Neben der Implementierung einer verwaltungsspezifischen internen Wiki-Lösung stand das Projekt auch vor der Herausforderung der Nutzung neuer Technologien durch die Verwaltungsmitarbeiter. Die Anmeldung im Wiki erfolgt aufgrund der verwaltungsinternen LDAP-Anbindung über die bekannten Benutzernamen und Passwörter. Die jeweiligen Rubriken Inhalt der ADGO, Glossar zur ADGO, Weitere Dokumente und Schulungsunterlagen sind als Link zu den inhaltlichen Seiten ausgestaltet. Die bearbeitbaren Inhalte des Inhaltsverzeichnisses wurden jeweils auf Un terseiten verlinkt, auf denen der Nutzer über den Media- Wiki-typischen Bearbeiten -Reiter Inhalte ändern oder ergänzen kann.

15 fachartikel egovernment Review Nr. 4 Juli Abb. 1: Screenshot Wiki der LHP Darüber hinaus kann im Rahmen der Diskussion zu jedem inhaltlichen Gliederungspunkt auf spezifische Argumente für die jeweils gewollte Änderung hingewiesen werden. Da die Änderungswünsche und gründe nunmehr in einheitlicher digitaler Form vorliegen, kann medienbruchfrei insgesamt ein angepasster ADGO-Entwurf durch die zuständige Stelle gewonnen werden, was gegenüber der herkömmlichen Verfahrensweise eine deutliche Verbesserung darstellt. Über die Versionskontrolle kann eine Qualitätssicherung, gegebenenfalls auch durch Zurücksetzen in einen vorherigen Bearbeitungsstand, erfolgen. Im Gegensatz zu der herkömmlichen Verfahrensweise besteht nunmehr die Möglichkeit, dass alle nutzungsberechtigten Mitarbeiter gleichzeitig innerhalb eines bestimmten, vorgegebenen Zeitrahmens ihre Änderungswünsche einpflegen und auch zu Änderungswünschen der anderen Mitarbeiter Stellung beziehen können. Damit wird die ADGO-Fortschreibung auch zeitlich effizienter. Nach einer kurzen Testphase mit zehn zuvor geschulten Mitarbeitern in einer ersten Stufe der Wiki-Nutzung, konnten erste Erfahrungen gesammelt werden. Alle Mitarbeiter standen dem Einsatz eines solchen Tools grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Ferner gestaltete sich die Arbeitsweise mit dem Wiki aufgrund des Editors benutzerfreundlich, weil sie dem Umgang mit den gewohnten Textverarbeitungsprogrammen entsprach. Konkret würden sieben der zehn Mitarbeiter der ersten Stufe mit dem Tool arbeiten wollen. Die ablehnende Haltung von drei Mitarbeitern resultierte aus einer generellen Unsicherheit im Umgang mit der rein digitalen Verwaltungsarbeit am Bildschirm. Bei der Nutzung des Wikis durch einen erweiterten Kreis von Verwaltungsmitarbeitern in einer zweiten Stufe, an der 30 Führungskräfte, Mitarbeiter aus dem Bereich Personal und Organisation, sowie dem Personalrat mitwirkten, konkretisierte sich, dass die gewohnte herkömmliche Arbeitsweise mit der Papierakte die neue Arbeitsweise mit dem Wiki noch überschattet. Es konnte festgestellt werden, dass eine Delegation der Aufgabe der Bearbeitung durch einen Nutzer aufgrund der Rechtevergabe im Wiki nicht mehr möglich ist. Das beeinflusste auch die Entscheidungsfindung jedes einzelnen am Prozess beteiligten Mitarbeiters. Positiv wurde aber hervorgehoben, dass es aufgrund des Wikis möglich sei, schnell auf die Bearbeitungsergebnisse anderer zuzugreifen, diese zu vergleichen und dazu Stellung zu beziehen. Da das Wiki als soziotechnisches System zu verstehen ist (3), genügen der Organisationsstruktur angepasste technische Voraussetzungen nicht allein. Vielmehr ist weitere Basisvoraussetzung für einen erfolgreichen Wiki-Einsatz die aktive Nutzung des Tools. Fazit. Insgesamt wird das Wiki als sinnvolles und übersichtliches Tool für eine praktikable und schnelle Bearbeitung der ADGO erachtet. Da es als soziotechnisches System insbesondere von der Eigeninitiative der Mitarbeiter lebt, ist es notwendig, dass eine entsprechende Organisationsstruktur und kultur gegeben ist. Der Einsatz eines Wikis zur Fortschreibung einer innerdienstlichen Verwaltungsvorschrift ist ein neuer, innovativer Ansatz in Richtung digitale Verwaltung und Abbau innerbehördlicher Bürokratie. n literatur (1) Leuf, B./ Cunningham, W. (2001): The Wiki-Way Quick Collaboration on the Web. New-York. (2) Müller, C./ Dibbern, P. (2006): Selbstorganisiertes Wissensmanagement in Unternehmen auf Basis der Wiki-Technologie - ein Anwendungsfall. In: Hildebrandt, K./Hoffmann, J. (Hg.): Social Software, HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik, 252, 6, S Heidelberg. (3) Müller, C./ Gronau, N. (2008): Wikis. In: Back, A./ Gronau, N./ Tochtermann, K.: Web 2.0 in der Unternehmenspraxis. Grundlagen, Fallstudien und Trends zum Einsatz von Social Software, S München. Prof. Dr.-Ing. Norbert GRONAU Universiät Potsdam Lehrstuhlinhaber Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Electronic Government norbert.gronau@wi.unipotsdam.de Dr. Reiner POKORNY Landeshauptstadt Potsdam Leiter Servicebereich Verwaltungsmanagement reiner.pokorny@rathaus. potsdam.de RAin Tanja RÖCHERT- VOIGT Universität Potsdam wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Electronic Government tanja.roechert-voigt@ wi.uni-potsdam.de

16 16 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 fachartikel HERA: Eine modellgetriebene Referenzarchitektur zur Unterstützung organisationsübergreifender E-Government Prozesse Ulrich Reimer I Stephan Streit abstract Im Projekt HERA wurde ein generischer Ansatz zur Unterstützung organisationsübergreifender E-Government-Prozesse entwickelt. Der Ansatz basiert auf einer Referenzarchitektur, in welche mittels eines modellgetriebenen Ansatzes konkrete Anwendungsmodelle hineingeneriert werden können. In HERA ist dieses Vorgehen für die Realisierung des E-Government-Prozesses für die Gewinnsteuererklärung für juristische Personen eingesetzt und anschliessend mit den Anwendungspartnern evaluiert worden. Die Erbringung einer behördlichen Dienstleistung ist oft ein organisationsübergreifender Prozess mit mehreren Beteiligten, wie Behörden, Unternehmen, Bürger, etc. So beinhaltet die Einreichung der Gewinnsteuererklärung (in der Schweiz) nicht nur den Schritt der eigentlichen Einreichung des Steuerformulars, sondern auch dessen Vorbereitung mit Treuhändern und Revisionsstellen, die Verschickung des Veranlagungsbescheids, die Behandlung von Nachforderungen usf. Die Entwicklung eines Frameworks zur Unterstützung organisationsübergreifender E-Government-Prozesse war der Gegenstand des Projekts HERA (siehe auch: (2). Das Projekt verfolgte die folgenden Ziele: die Entwicklung einer generischen Referenzarchitektur, die organisationsübergreifende E-Government- Anwendungen und -Prozesse unterstützt; die prototypische Implementierung des E-Government-Prozesses für die Einreichung der Gewinnsteuererklärung für juristische Personen, um die Praxistauglichkeit der Referenzarchitektur zu illustrieren; die Realisierung eines modellgetriebenen Ansatzes, um auf einfache Weise die fachliche Logik einer konkreten Anwendung (wie die Gewinnsteuererklärung) in die generische Referenzarchitektur zu bringen und über deren Lebensdauer hinweg leicht warten zu können. Integration von Prozess- und Kollaborationsunterstützung. Eine detaillierte Analyse des bestehenden Prozesses der Gewinnsteuererklärung ergab die folgenden Charakteristika: Der Prozess untergliedert sich in mehrere (organisationsübergreifende) Teilprozesse ( Jahresabschluss erstellen, Steuererklärung erstellen, etc.). Jeder Teilprozess hat einen Hauptverantwortlichen, der den Teilprozess steuert und treibt. Jedem Teilprozess sind mehrere Prozessteilnehmer mit bestimmten Rollen zugeordnet. Innerhalb der Teilprozesse gibt es keinen fest vordefinierten Workflow. Die Aktivitäten in den Teilprozessen sind zielorientiert von dem Teilprozessverantwortlichen gesteuert und haben mehr Kollaborations- als Prozesscharakter. Die Prozessdauer kann Monate oder gar Jahre dauern, woraus eine ungenügende Transparenz bzgl. Status des Prozesses, seiner Historie sowie den aktuellen Verantwortlichkeiten und Aufgaben resultiert. Ein spezielles Merkmal des Prozesses (wie anderer organisationsübergreifender E-Government-Prozesse) ist die Untergliederung in Teilprozesse auf der einen Seite und die stark ad-hoc-artige Kommunikation innerhalb der Teilprozesse auf der anderen. Eine Workflow-Unterstützung auf der Ebene der Teilprozesse ist deshalb sinnvoll, nicht jedoch innerhalb der Teilprozesse. Andererseits ist die gewünschte Prozesstransparenz nur realisierbar, wenn das HERA-System auch die kollaborativen Aktivitäten innerhalb der Teilprozesse mitverfolgt. Es ist deshalb vorgesehen, dass alle diese Aktivitäten innerhalb des HERA-Systems angestoßen werden und jeglicher Austausch zwischen den involvierten Personen über HERA läuft. Ein Benutzer initiiert eine Kollaborationsaktivität, z.b. um eine elektronische Unterschrift einzuholen, fehlende Buchungsbelege anzufordern oder eine Steuererklärung einzureichen.

17 fachartikel egovernment Review Nr. 4 Juli Abb. 1: Die HERA zugrundeliegende Metamodellhierarchie Die Kommunikation zwischen den in einer Kollaborationsaktion Beteiligten übernimmt HERA, welches auch über alle solche Aktionen Buch führt. Dadurch kann sich jeder Benutzer leicht einen Überblick verschaffen, welche von ihm initiierte Anfragen noch ausstehen, welche Anfragen er selber noch zu bearbeiten hat und wie die Bearbeitungshistorie der von ihm bearbeiteten Anfragen sowie der von ihm initiierten Anfragen aussieht. Die Kollaborationsaktionen sind frei wählbar und unterliegen keiner Reihenfolge wie bei einem Workflow. Jedoch sind je nach Prozesskontext und Benutzerrolle nur bestimmte Aktionen sinnvoll (z.b. machen Korrekturbuchungen keinen Sinn mehr, nachdem die Steuererklärung eingereicht wurde). Diese Einschränkungen sind durch Regeln hinterlegt, so dass im HERA-GUI jeweils nur diejenigen Aktionen auswählbar sind, die im aktuellen Prozesskontext Sinn ergeben. Modellgetriebener Ansatz. Die Grundzüge des HERA zugrundeliegenden Fachmodells sowie die dafür implementierte Referenzarchitektur (2) sind nicht spezifisch auf die Gewinnsteuererklärung zugeschnitten, sondern für organisationsübergreifende E-Government-Prozesse generell einsetzbar. Um eine leichte Wiederverwendbarkeit zu ermöglichen, verwendet HERA einen modellgetriebenen Ansatz. Das generische Fachmodell legt die allgemeinen Charakteristika organisationsübergreifender E-Government-Prozesse fest. Es ist ein Metamodell, aus dem konkrete Anwendungsmodelle (wie die Gewinnsteuererklärung) abgeleitet werden können. Das Metamodell beinhaltet u.a. das Modellelement der Teilprozesse mit den zugeordneten, im Modell noch zu definierenden Kollaborationsaktionen und der kontrollierten Dossierübergabe, die Definition der grundlegenden Interaktionsmuster, aus denen in einem konkreten Modell die benötigten Kollaborationsaktion abgeleitet werden, bestimmte vordefinierte Rollen wie die des Teilprozessverantwortlichen. Das HERA Metamodell stellt somit eine Vielzahl an generischen Modellelementen zur Verfügung, die zur Modellierung von organisationsübergreifenden, kollaborativen E-Government Prozessen benutzt werden können (1). Hierfür steht ein grafischer Editor zur Verfügung (vgl. Abb. 1). Ausblick. Die Evaluation von HERA mit den Anwendungspartnern im Projekt ergab einen vielfältigen fachlichen Nutzen. So ist für die Anwender u.a. wichtig, dass der aktuelle Prozessstand von allen Beteiligten einsehbar und nachvollziehbar ist, Doppelspurigkeiten und Zusatzaufwände entfallen und dass sich kürzere Kommunikationswege ergeben. Zukünftige Erweiterungen von HERA widmen sich u.a. der Integration mehrerer E-Government-Prozesse miteinander, z.b. zwischen Melde- und Steuerämtern. n literatur (1) Reimer, U./ Heck, U./ Streit, S. (2008): Collaboration-Oriented Knowledge Management Using Interaction Patterns. In: T. Yamaguchi (Hg.): Practical Aspects of Knowledge Management. 7th International Conference, PAKM (2) Streit, S./ Heck, U./ Reimer, U./ Schroth, C.;/Janner, T./ Collm, A./ Hristova, R./ Ritsch, R. (2009): Towards Cross-Organisational E-Government: An integrated approach. In: Proceedings der 9. internationalen Tagung Wirtschaftsinformatik (WI2009), Wien. Prof. Dr. Ulrich REIMER Fachhochschule St. Gallen Institut für Informationsund Prozessmanagement ulrich.reimer@fhsg.ch Dipl. inf. Stephan STREIT Fachhochschule St. Gallen Institut für Informationsund Prozessmanagement stephan.streit@fhsg.ch

18 18 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 fachartikel Mehr als bloß Europas Meister im egovernment Christine Leitner I Marleen Haase abstract Die Europäische Union wirkt im Rahmen der Lissabon Strategie und im Speziellen der europäischen Initiative i2010 zunehmend auf die Verwaltungen der Mitgliedstaaten ein, wenngleich die Verträge keine direkte Regelungskompetenz vorsehen. Abgesehen von der Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in verschiedenen Politikbereichen im Rahmen des Gemeinschaftsrechts erfolgt dies insbesondere durch die Offene Methode der Koordinierung (OMK). Die European egovernment Awards (1) sind in diesem Zusammenhang ein Instrument, das zur Umsetzung der Lissabon Ziele beitragen soll. Im Folgenden wird das politisch-strategische Umfeld der renommierten Preise näher erläutert. Die fortschreitende globale Vernetzung stellt Staat und Verwaltung vor neue Herausforderungen. Supranationale und regionale Ansätze bieten zeitgemäße Alternativen, um flexibel auf diese neuen Herausforderungen einzugehen und im Sinne einer pragmatisch gelebten Subsidiarität eine ausgewogene (Neu)Verteilung der Verwaltungsaufgaben zu gewährleisten. Der Begriff Subsidiarität besagt, dass eine Gesellschaft von unten aufgebaut werden muss, also gewissermaßen von den Bürgern über die Gemeinden, zu den Ländern, zum Staat und letztendlich bis hin zur EU. Anders ausgedrückt, jeder soll das tun, was er am besten kann. Genau dieses Ziel verfolgen auch moderne Ansätze der Kooperation und Governance auf Ebene der EU. (4) (2) Welche Rolle spielen dabei die Europäische Union, nationale, regionale und lokale Verwaltungen? Wenn auch die EU keine Regelungskompetenz im Bereich der öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten besitzt, hat sie doch maßgeblichen Einfluss in indirekter Weise. Umgekehrt haben die nationalen aber auch regionalen Verwaltungen eine Fülle an Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten: Mitwirkung bei der Entstehung von Rechtsakten und auf Grund der Tatsache, dass die EU auf die nationalen Verwaltungen hinsichtlich deren Umsetzung angewiesen ist, sowie freiwillige Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission wie etwa im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung (OMK). (4) Die OMK, die durch den Lissabon Prozess auf eine breitere Basis gestellt wurde und auch im Bereich Informationsgesellschaft und egovernment zur Anwendung kommt, ist im Gegensatz zur Gemeinschaftsmethode ein sogenanntes soft law Instrument. Dieses sieht eine freiwillige Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten (bottom up) vor, um gemeinsame Ziele zu erreichen und somit zu einem gewissen Grad an Konvergenz zu gelangen. Die Europäische Kommission übernimmt dabei die Koordination von Strategien, Programmen, Benchmarking und Good Practice Initiativen, um einen Vergleich innerhalb der Mitgliedsstaaten und ein Voneinander-Lernen zu unterstützen. Die European egovernment Awards, die im Jahr 2009 zum vierten Mal vergeben werden (1), sind in diesem Zusammenhang ein strategisches Instrument, das einerseits Innovationen und Good Practice durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Europas Verwaltung identifizieren soll. Gleichzeitig ermöglichen sie auch einen Austausch zwischen Experten in Praxis und Forschung, wie beispielsweise im Rahmen des europäischen Good Practice Portals (3) oder gemeinsamer Projekte auf Basis von EU-Förderprogrammen. Das Center for European Public Administration (CEPA) an der Donau-Universität Krems zeichnet für die Durchführung des Programms in Zusammenarbeit mit drei europäischen Partnern verantwortlich (3). Die europäischen Preise für egovernment wurden 2001 im Rahmen der ersten Europäischen Ministerkonferenz zu egovernment vom damaligen EU-Kommissar für Informationsgesellschaft Erkki Liikanen ins Leben gerufen. Seit 2003 zeichnet die Europäische Kommission mit den Preisen alle zwei Jahre innovative Anwendungen von IKT in den Verwaltungen Europas aus. (5) Die Verleihung findet jeweils im Rahmen von Europäischen Ministerkonferenzen zu egovernment statt (6). Ziel der Konferenzen ist es, den Fortschritt hinsichtlich der strategischen Zielsetzungen der egovernment Aktionspläne zu überprüfen und diese entsprechend zu überarbeiten. Im Jahr 2009 werden die Preise im Rahmen der fünften Ministerkonferenz unter schwedischer EU-Präsidentschaft übergeben (6).

19 fachartikel egovernment Review Nr. 4 Juli Die Europäische Kommission richtet sich mit der Ausschreibung der Preise an alle europäischen Staaten, EU- Beitrittskandidaten und EFTA-Staaten. Verwaltungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene konnten sich bis 12. Juni 2009 in drei Kategorien bewerben. Mit 259 Einreichungen aus 31 Ländern war die Ausschreibung der European egovernment Awards 2009 ein voller Erfolg. Die Auswahl der Gewinner erfolgt in einem dreistufigen Verfahren durch eine internationale Expertenkommission. Von den Einreichungen, die in der ersten Phase eine Mindestbewertung erreicht haben, werden im Rahmen eines Treffens der Experten an der Donau-Universität Krems 52 Finalisten ausgewählt. Die Auswahl der Gewinner erfolgt am Vortag der Ministerkonferenz (6). Die Themen bzw. Kategorien der europäischen egovernment Preise richten sich jeweils nach den Prioritäten der Europäischen Ministerkonferenzen und stehen im Einklang mit den strategischen Zielen der egovernment Aktionspläne. So zielt 2009 eine Kategorie auf Projekte ab, die grenzüberschreitende Dienstleistungen im Binnenmarkt unter Einsatz von IKT zum Gegenstand haben. Erstmals richtet sich damit eine Preiskategorie explizit an die Unterstützung der Umsetzung von EU-Politiken. In der zweiten Kategorie werden zum einen Projekte ausgezeichnet, die sich mit der verstärkten Einbindung der Anwender bei der Leistungserstellung beschäftigen. Dies betrifft insbesondere Projekte, die den Zugang für Bürger zu öffentlichen Dienstleistungen verbessern und die Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess und das Engagement in der Zivilgesellschaft fördern. Zum anderen wird in dieser Kategorie ein weiterer Preis an Projekte vergeben, die einen verbesserten Zugang für Unternehmen zu öffentlichen Dienstleistungen bieten und somit Einsparungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ermöglichen. In der dritten Kategorie werden Projekte prämiert, die eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe zum Ziel haben und damit die Effizienz und Effektivität von öffentlichen Dienstleistungen steigern und deren Qualität verbessern. Dieses Thema hat seit geraumer Zeit hohe politische Priorität und wurde entsprechend bereits im Jahr 2007 ausgeschrieben. Schließlich wird 2009 zum zweiten Mal ein Publikumspreis verliehen. Dieser Preis wird durch ein Online-Voting über das Good Practice Portal ermittelt. Auf EU-Ebene werden im Rahmen der OMK zunehmend Instrumente wie Awards und Benchmarking als Anreiz eingesetzt. Im Kontext der europäischen egovernment Strategie spielen die European egovernment Awards eine nicht unbeachtliche Rolle, um Innovationen zu fördern und den Wissenstransfer zwischen den Akteuren in der Verwaltung zu unterstützen. Sie eröffnen einerseits die Möglichkeit, Ergebnisse und Entwicklungen in der Verwaltungspraxis zu identifizieren und über die (nationalen) Grenzen hinweg bekannt zu machen. Andererseits können dadurch auf europäischer Ebene neue Herausforderungen frühzeitig erkannt und etwaiger Handlungsbedarf definiert werden. Neben den genannten Möglichkeiten stößt dieses Instrument jedoch auch auf gewisse Grenzen. Zunächst wird nur ein Ausschnitt aus der Wirklichkeit dargestellt, begrenzt auf die eingereichten Projekte und die von den Bewerbern bereitgestellten Informationen. Somit wird die Vielfalt der Kulturen der zahlreichen Verwaltungseinrichtungen in ganz Europa nur annähernd erfasst. Schließlich bedarf es für einen funktionierenden Wissenstransfer der Betrachtung der besonderen und individuellen Rahmenbedingungen, in der sich die jeweilige Organisation befindet, die eine Lösung anbietet und der Organisation, die eine Lösung sucht. (5) (8) Seit Beginn des Programms im Jahr 2003 stellen die European egovernment Awards mit mehr als eingereichten Projekten eine durchaus beachtliche Datenquelle dar, die das Good Practice Portal mit Leben füllt und einen wertvollen Beitrag für die Praxis, Lehre und Forschung leistet. Es geht folglich nicht bloß um einen Wettbewerb zur Wahl der Europameister in egovernment, sondern um das Schaffen einer Basis für den Wissenstransfer zwischen den Verwaltungen Europas, die Anerkennung von Leistungen und letztendlich darum, das Bewusstsein für Gemeinsamkeiten in der EU zu schärfen. n literatur (1) URL: Dr. Christine Leitner leitet die European egovernment Awards seit deren Beginn (2) Das Center for European Public Administration (CEPA) widmet sich der grenzüberschreitenden Forschung und Lehre zu diesem Themenkomplex, URL: (3) URL: (4) Leitner, C. (2009): Europa sind wir, man muss es nur wollen, In: Sonderbeilage der Donau-Universität Krems in Die Presse, 15. Mai (5) Leitner, C. (Hrsg.) (2003): egovernment in Europe: The State of Affairs, Presented at the second European egovernment Conference in Como, Italy, 7-8 July, European Institute of Public Administration (EIPA), Maastricht. (6) URL: November 2009, Malmö (Schweden) (7) Leitner, C/ Haase, M./ Traunmüller, R. (2009): Good Practice under Scrutiny: A Prospective on the 2009 European egovernment Awards, in: Haase, M./ Leitner, Ch./ Makolm, J./ Traunmüller, R. (Hrsg.), Conference Proceedings Eastern European e Gov Days 2009, S (8) Leitner, C. et al (2006): Taking Good Practice Forward: The Case for the egovernment Awards, European Institute of Public Administration (EIPA), Maastricht. URL: awards_2005_report.pdf Dr. Christine LEITNER Donau-Universität Krems Leiterin des Center for European Public Administration (CEPA) christine.leitner@donauuni.ac.at Dipl.-Kffr. Marleen HAASE Donau-Universität Krems Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Center for European Public Administration (CEPA) marleen.haase@donauuni.ac.at

20 20 egovernment Review Nr. 4 Juli 2009 fachartikel Verifizierbarkeit elektronischer Wahlen Lucie Langer I Axel Schmidt I Melanie Volkamer abstract Am 3. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die bei der letzten Wahl des Deutschen Bundestages verwendeten Wahlcomputer für verfassungswidrig erklärt, weil sie dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht ausreichend entsprechen. Das Urteil wirft hinsichtlich des zukünftigen Einsatzes elektronischer Wahlsysteme folgende Fragen auf: Wie kann die rechtliche Forderung nach Öffentlichkeit durch technische Verifizierungsmechanismen erfüllt werden? Erfordern entsprechende Maßnahmen tiefere Sachkenntnis seitens des Wählers? Der Beitrag untersucht exemplarisch zwei elektronische Wahlsysteme, die Verifizierbarkeit bieten, hinsichtlich ihrer Konformität mit dem Urteil. Dabei stellt sich heraus, dass der Aspekt der Benutzerfreundlichkeit bei elektronischen Wahlsystemen künftig stärker berücksichtigt werden muss. Gesetzliche Forderungen. Die im deutschen Grundgesetz Art. 38 verankerten Wahlrechtsgrundsätze gebieten, dass eine Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein muss. Das Urteil des Bundesver fass-ungsgerichts stellt heraus, dass dazu bei Bundestagswahlen auch der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl kommt. Dieser lässt sich aus dem in Art. 20 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes verankerten Demokratieprinzip ableiten: Der Wähler delegiert die Staatsgewalt an die gewählten Vertreter und muss sich daher zuverlässig von der Rechtmäßigkeit des Übertragungsaktes überzeugen können (1, Rn.108). Daher müssen alle wesentlichen Schritte der Wahl, insbesondere Wahlhandlung und Ergebnisermittlung, öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen. Der Wähler muss selbst nachvollziehen können, ob seine Stimme unverfälscht erfasst und ausgezählt wurde, und zwar ohne besondere Sachkenntnis (1, Rn.118, siehe auch Rn.119, 122). Die Kontrollierbarkeit des Wahlvorgangs kann nicht dadurch ersetzt werden, dass die Wahlgeräte vor ihrem Einsatz auf ihre Übereinstimmung mit bestimmten Sicherheitsanforderungen und auf ihre technische Unversehrtheit hin überprüft werden, wie im Falle der in Deutschland eingesetzten Wahlgeräte angenommen (1, Rn.123). Eine reine Evaluierung und Zertifizierung reicht demnach nicht aus (2). Dieser rechtlichen Forderung nach Öffentlichkeit der Wahl entspricht die technische Anforderung der Verifizierbarkeit. Dabei wird zwischen individueller Verifizierbarkeit durch den Wähler und universeller Verifizierbarkeit durch die interessierte Öffentlichkeit (inkl. Wähler) unterschieden. Beide Formen der Verifizierbarkeit können unterschiedlich stark umgesetzt werden: Im Fall der individuellen Verifizierbarkeit wird beispielsweise unterschieden, ob der Wähler nur feststellen kann, ob seine Stimme berücksichtigt wurde, oder zusätzlich feststellen kann, dass sie so gezählt wurde wie beabsichtigt. Im Fall der universellen Verifizierbarkeit wird zum Beispiel unterschieden, ob es lediglich möglich ist, die Stimmen erneut auszuzählen, oder ob zusätzlich verifiziert werden kann, dass im Ergebnis nur Stimmen von berechtigten Wählern berücksichtigt wurden. Im Urteil wird nicht festgelegt, welche Stärke der Verifizierbarkeit gefordert wird. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, wenn der Wähler ausschließlich durch eine elektronische Anzeige darüber unterrichtet wird, dass seine Stimmabgabe registriert worden ist (1, Rn.119). Laut Urteil sind insbesondere Wahlgeräte geeignet, die eine von der elektronischen Stimmerfassung unabhängige Kontrolle bieten, indem sie die Stimme neben der elektronischen Speicherung noch anderweitig erfassen, z.b. in Form eines Ausdrucks, der durch den Wähler überprüft werden kann (1, Rn.121). Es ist allerdings fraglich, auf die Korrektheit eines Ausdrucks zu vertrauen, der aus einem Wahlgerät stammt, dem man misstraut: Ein manipuliertes Wahlgerät kann auch manipulierte Papierausdrucke erzeugen (3). Technische Umsetzung. Verifizierbarkeit kann auf der Basis kryptographischer Verfahren oder auf der Basis von Papierstimmzetteln mit technischen Hilfsmitteln realisiert werden. Im Folgenden betrachten und diskutieren wir

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