KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS

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1 1 Fachbereich Rechtswissenschaften KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS Friedrich Carl von Savigny ( ) Student der Rechte in Marburg von 1795 bis 1799 Professor der Rechte in Marburg von 1803 bis 1808

2 2 SOMMERSEMESTER 2008 A N S C H R I F T Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Marburg Paketanschrift: Universitätsstraße 6 (Savignyhaus), Marburg Telefon: / ; Fax: / Internet: L A G E Die Einrichtungen des Fachbereichs Rechtswissenschaften befinden sich in der Universitätsstraße Nr. 6 (Savignyhaus) und Nr. 7 (Landgrafenhaus) und in der Biegenstraße Nr. 9 (Japanzentrum). Zentrales Verwaltungsgebäude ist das Savignyhaus. Die Lehrveranstaltungen finden vornehmlich im Landgrafenhaus statt. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Vom Hauptbahnhof aus mit den Buslinien 1, 2, 5, 6, 7, C Richtung Stadtmitte, Haltestelle Gutenbergstraße Anreise mit dem Kfz: Über die B3, Ausfahrt Marburg Mitte (Richtung Stadtmitte) Zeittafel und Termine für das Sommersemester April September 2008 Vorlesungsbeginn Vorlesungsende (jeweils erster bzw. letzter Vorlesungstag) Vorlesungsfreie Tage sind die gesetzlichen Feiertage in Hessen Maifeiertag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Vorlesungsbeginn WS 2008 / Vorlesungsende WS 2008/ I M P R E S S U M H e r a u s g e b e r Der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Marburg R e d a k t i o n u n d L a y o u t Juliane Baumbach, Volker Ostermeyer, Dr. Petra Zrenner (studienberatung-fb01@staff.uni-marburg.de) D r u c k u n d H e r s t e l l u n g Nomos Verlagsgesellschaft mbh, Waldseestraße 3 5, Baden-Baden R e d a k t i o n s s c h l u s s

3 3 «Studium Iuris longe praestantissimum est» These 41 von Goethes 56 Straßburger Thesen vom 6. August 1771 Liebe Studierende und Studieninteressierte, wir gratulieren Ihnen, denn Sie haben sich mit Marburg für eine der ältesten und charmantesten Universitätsstädte Deutschlands und Europas entschieden. Selbst wenn Marburg noch nicht Ihre erste Wahl sein sollte, werden Sie bald den Reiz der Stadt und der Universität kennen und schätzen lernen. Marburg ist eine wunderschöne, lebendige Universitätsstadt mit langer Tradition. Da die Zahl der Studierenden im Vergleich zur Einwohnerzahl sehr hoch ist, strahlt Marburg ein jugendliches Flair mit vielen Kneipen, Restaurants und Cafes aus, eingebettet in eine historische Umgebung. Zu den Vorteilen einer kleinen Universitätsstadt zählt auch, dass das schmale Studentenbudget nicht allzu sehr strapaziert wird. Marburg hat als Stadt viel Abwechslung zu bieten, ein Shoppingausflug nach Frankfurt ist dank des Semestertickets schnell und kostenlos möglich, die Philipps-Universität als alma mater wird Sie mit Bildung und Wissen nähren und der Fachbereich Rechtswissenschaften wird Sie zu exzellenten Juristinnen und Juristen mit hervorragenden Berufsaussichten ausbilden. Entscheidend für die Wahl Marburgs als Studienort sind aber insbesondere die Vorzüge, die Ihnen der Fachbereich Rechtswissenschaften bietet. Die kleinen Teilnehmerzahlen bei den Lehrveranstaltungen ermöglichen ein konzentriertes Arbeiten, da ein vertiefender Dialog zwischen Studierenden und Lehrenden stattfindet. Sie finden jederzeit Kontakt zu den Professorinnen und Professoren und können sich individuell beraten lassen. Wir bieten ihnen ein Lehrprogramm, das sich in seiner Vielfalt von anderen Universitäten unterscheidet. Neben den Pflichtveranstaltungen erlauben die Module im zweisemestrigen Schwerpunktbereich eine breite Vielfalt an Spezialisierungen. Damit er nicht nur eine lästige Pflichtübung darstellt, sondern auch von Ihren späteren Arbeitgebern geschätzt wird, ist er anspruchsvoll ausgestaltet; so haben Sie mehr davon als von einem belächelten Billigangebot anderswo. Neben dem für die Erste Juristische Prüfung erforderlichen Angebot, das Sie in unterschiedlicher Ausprägung auch an anderen Hochschulen finden könnten, veranstaltet der Fachbereich verschiedene Programme zur Erlangung von Zusatzqualifikationen. Ob privates Baurecht, Pharmarecht oder Recht und Wirtschaft alle diese Zusatzqualifikationen können Ihnen bei der späteren Berufswahl hilfreich sein. Aufgrund zahlreicher Kontakte zu ausländischen Fakultäten in allen Teilen der Welt können wir Ihnen dabei behilflich sein, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren, um fremde Rechtsordnungen und Länder kennen zu lernen. Mit der Aufnahme eines Studiums der Rechtswissenschaften beginnt für Sie ein Lebensabschnitt, der viel Freiheit gepaart mit Eigenverantwortung mit sich bringt. Obwohl das Freizeitangebot einer Universitätsstadt verlockend ist, erfordert doch das angestrebte Ziel eines erfolgreichen Abschlusses ein großes Maß an Disziplin. Schließlich gilt das juristische Studium mit seiner Staatsprüfung zu Recht als eines der anspruchsvollsten Studien überhaupt. Eine regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und eine gezielte Auseinandersetzung mit dem Stoff zuhause sind daher Voraussetzung, um die für die Zulassung zum Examen erforderlichen Leistungsnachweise zu erbringen. Ferner haben Sie im Rahmen unseres Schwerpunktprogramms Prüfungen abzulegen, die Sie herausfordern werden. Sie sollten sich aber nicht nur theoretisch mit dem Stoff auseinandersetzen, sondern das Gelernte unter Examensbedingungen üben.

4 4 Dazu sind insbesondere Repetitorien und Examensklausurenkurse geeignet. In zusätzlichen Veranstaltungen werden Lehrassistenten Sie bei der Vertiefung des Erlernten fachkundig unterstützen und betreuen. Lassen Sie sich also von Pessimisten, was die Berufsaussichten angeht, nicht verunsichern. Der Erfolg unserer Absolventinnen und Absolventen spricht für die gute Vorbereitung, die Sie in Marburg erhalten. Und gerade für Juristen mit ordentlichen Examina sind die Chancen günstig, das Richtige im von großer Vielfalt geprägten Berufsfeld der Juristen zu finden. Einen Überblick über das umfangreiche Vorlesungs- und Lehrprogramm unseres Fachbereiches bietet Ihnen das sowohl das Ihnen vorliegende als auch das im Internet abrufbare Vorlesungsverzeichnis, das neben einer Auflistung der Lehrveranstaltungen Wissenswertes und Informationen für Studienanfänger und Studienortwechsler enthält. Ich wünsche Ihnen, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, ein schönes und erfolgreiches Studium in Marburg. Wir werden alles dafür tun, dass Sie Ihr Studium zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Gefällt Ihnen das bei weitem Herrlichste aller Studien wie Goethe es nannte nicht auf Anhieb, trösten Sie sich mit den Worten des großen deutschen Dichters, der in einem Brief schrieb: Die Jurisprudenz fangt an, mir sehr zu gefallen. So ists doch mit allem wie mit dem Merseburger Biere, das erstemal schauert man, und hat mans eine Woche getrunken, so kann mans nicht mehr lassen. 1 Vielleicht geben Sie den Rechtswissenschaften aber mehr als nur eine Woche. Professor Dr. Dr. h.c. Gilbert Gornig Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften 1 Brief an Susanne Katharina v. Klettenburg v , in: Fischer-Lamberg, Hanna (Hrsg.), Der junge Goethe, Band 2, Berlin 1963, S. 14.

5 5 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2008 Fachbereich 01 Rechtswissenschaften Teil I I. Einführungsveranstaltungen Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende 11 Hilfsmittel der juristischen Japanforschung 11 Einführung in die ZPO zur Vorbereitung der praktischen Studienzeit 12 II. Vorlesungen 1) Rechtsgeschichte, allg. Rechtslehre, Methodik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie Verfassungsgeschichte 12 Rechtsphilosophie 13 Mediation im Recht: Grundlagen der Konfliktregelung 13 Hilfsmittel der juristischen Japanforschung 11 2) Bürgerliches Recht BGB Allgemeiner Teil 14 Schuldrecht Allgemeiner Teil 14 Schuldrecht Vertragliche Schuldverhältnisse 15 Sachenrecht II - Sicherungsrechte 16 Familienrecht 16 Japanisches Unternehmensrecht: Gesellschafts- und Konzernrecht 16 3) Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Vertiefung Rechtsvergleichung 17 Grundzüge des Handelsrechts 17 Grundzüge des Gesellschaftsrechts 18 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht 18 4) Strafrecht Strafrecht Allgemeiner Teil mit integrierter prop. Übung 19 Strafrecht Besonderer Teil I 19 Einführung in das Strafprozessrecht 20 5) Öffentliches Recht einschl. Sozial- und Steuerrecht Völkerrecht III 20 Staatsrecht - Grundrechte (einschließlich verfassungsrechtlicher Verfahren) 21 Kommunalrecht 21

6 6 Baurecht 22 Staatshaftungsrecht 22 Europarecht 22 6) Verfahrensrecht ZPO II Grundzüge der Vollstreckung 23 Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht - 23 zugleich Vorbereitung auf den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court Verwaltungsprozessrecht 24 III. Übungen Prop. Übung im Bürgerlichen Recht 24 Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger 24 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 25 Übung im Strafrecht für Anfänger 25 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 26 Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger 27 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 27 Juristische Fachsprache Japans 28 IV. Seminare Seminar im Völkerrecht 29 Rechtsvergleichendes und medienrechtliches Seminar 29 Seminar im Erbrecht 29 Rechtsgeschichte der Juden 30 Seminar zum Vergaberecht im Bau- und Gesundheitswesen 30 Seminar zum Unternehmensrecht mit zwei zusätzlichen Themen für den 31 Schwerpunkt Medizin- und Pharmarecht Strafrechtliches Seminar 31 "Hintergrundanalysen zur Jugendkriminalität und ihrer Kontrolle" 31 Seminar im Europäischen Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht 31 Strafrechtliches Seminar 32 Die Nürnberger Nachfolgeprozesse 33 Seminar im Öffentlichen Recht 33 Japanisches Unternehmensrecht: Gesellschafts- und Konzernrecht 34 V. Examensrepetitorium Examensrepetitorium Zivilrecht - Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse 35 Examensrepetitorium Zivilrecht - Sachenrecht 35 Examensrepetitorium Zivilrecht - Arbeitsrecht 35 Examensrepetitorium Zivilrecht - Handels- und Gesellschaftsrecht 36 Examensrepetitorium Strafrecht Besonderer Teil 36 Examensrepetitorium Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil 37 Examensrepetitorium Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht Besonderer Teil 37 VI. Examensklausurenkurs Examensklausurenkurs Zivilrecht 37 Examensklausurenkurs Öffentliches Recht 38 Examensklausurenkurs Strafrecht 38

7 7 VII. Weitere Lehrveranstaltungen für Studierende der Rechtswissenschaft und anderer Studiengänge Französisches Recht in französischer Sprache 39 Vertragsgestaltung und -interpretation 39 Forensisches Seminar: Interdisziplinäres psychiatrisch-juristisches Kolloquium 40 mit Fallanalysen Übung im Öffentlichen Recht für Nebenfachstudierende 40 Neuropsychiatrisches Kolloquium mit Falldemonstrationen für Mediziner, Psychologen und 41 Juristen VIII. Lehrveranstaltungen für Studierende der Volks- und Betriebswirtschaft Bürgerliches Recht II für Wirtschaftswissenschaftler 41 Vertragsgestaltung und -interpretation 39 Übung im Öffentlichen Recht für Nebenfachstudierende 40 IX. Studio-Gruppen Studio-Gruppe im Strafrecht 42 X. Zusatzqualifikationen Recht und Wirtschaft Bilanzen 42 Bilanzen 42 Pharmarecht Seminar zum Vergaberecht im Bau- und Gesundheitswesen 30 Zusatzqualifikation im Pharmarecht 43 Privates Baurecht Seminar zum Vergaberecht im Bau- und Gesundheitswesen 30 Zusatzqualifikation im privaten Baurecht 43 XI. Schwerpunktbereiche Recht der Privatperson Vertiefung Familienrecht 44 Vertiefung ZPO (einschließl. allg. Lehren des FGG) 44 Medienrecht 44 Privatrechtsgeschichte 45 Vertiefung im Haftungsrecht 45 Rechtsvergleichendes und medienrechtliches Seminar 29 Seminar im Erbrecht 29 Rechtsgeschichte der Juden 30 Vertiefung Erbrecht 46 Recht des Unternehmens Internationales und ausländisches Wirtschaftsrecht 46 Medienrecht 44 Deutsches und Europäisches Kartellrecht 47

8 8 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht 18 Rechtsvergleichendes und medienrechtliches Seminar 29 Seminar zum Unternehmensrecht mit zwei zusätzlichen Themen für den 31 Schwerpunkt Medizin- und Pharmarecht Unternehmenssteuerrecht 47 Japanisches Unternehmensrecht: Gesellschafts- und Konzernrecht 16 Medizin- und Pharmarecht Deutsches und Europäisches Kartellrecht 47 Vertiefung im Haftungsrecht 45 Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht 48 Leistungsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 48 Seminar zum Vergaberecht im Bau- und Gesundheitswesen 30 Seminar zum Unternehmensrecht mit zwei zusätzlichen Themen für den 31 Schwerpunkt Medizin- und Pharmarecht Staat und Wirtschaft Seminar im Öffentlichen Recht 33 Planungsrecht 49 Steuerrecht II 49 Seminar zum Steuerrecht 49 Sozialrecht Teil II (Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Rehabilitation 50 und Teilhabe Behinderter, SGB V, IX und XI) Ausbildungszyklus A Sozialrecht IV 50 Europäisches Wirtschaftsrecht 50 Völker- und Europarecht Recht der internationalen Organisation 51 Internationales Wirtschaftsrecht 51 Seminar im Völkerrecht 29 Internationales Strafrecht und Kriminalpolitik, Völkerstrafrecht und Rechtsvergleichung 52 Europäisches Wirtschaftsrecht 50 Nationale und internationale Strafrechtspflege Vertiefung im Strafrecht 52 Internationales Strafrecht und Kriminalpolitik, Völkerstrafrecht und Rechtsvergleichung 52 Strafvollzug und Behandlung von Straftätern 53 Strafrechtliches Seminar 31 "Hintergrundanalysen zur Jugendkriminalität und ihrer Kontrolle" 31 Seminar im Europäischen Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht 31 Die Nürnberger Nachfolgeprozesse 33

9 9 Teil II Allgemeine Informationen I. Arbeitsgemeinschaften 54 II. Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung 54 III. Examensrepetitorium Allgemeine Informationen Examensklausurenkurs Kurseinheit II: Sommersemester IV. Zusatzqualifikation im Pharmarecht Allgemeine Informationen Vorläufiger Terminplan im Sommersemester Auszug aus der Ausbildungsordnung für die Zusatzqualifikation Pharmarecht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg 62 V. Zusatzqualifikation im privaten Baurecht Allgemeine Informationen Vorläufiger Terminplan im Sommersemester Ausbildungsordnung 65 VI. Recht und Wirtschaft Allgemeine Informationen Relevante Vorlesungen Leistungsnachweise 68 VII. Japanisches Recht 69 VIII. Europäische Studien 70 IX. Informationen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Sommersemester Verlaufsplan Orientierungsveranstaltung Einführungstage der Fachschaft Mentorierung Erstsemester-Stundenplan 74 X. Informationen für Studierende des 2. Fachsemesters: Stundenplan 75 XI. Ausbildungspläne und -vorschriften Studienplan Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss: erste Prüfung) JAG n. F. 79 XII. Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften (Abschluss: erste Prüfung) 80 XIII. Schwerpunktbereichsstudium Schwerpunktbereichsprüfungsordnung Die Schwerpunktbereiche 92

10 10 3. Studienplan Schwerpunktbereiche 96 XIV. Informationen des Justizprüfungsamtes 99 XV. Informationen zum Austauschstudium (LLP/ERASMUS/Magister) Liste der Austauschuniversitäten Terminplan für ausländische Studierende Terminplan für inländische Bewerber 102 XVI. Informationen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaften 103 XVII. Juristisches Seminar Allgemeine Informationen Grundriss 104 XVIII. Einrichtungen und Lehrpersonal des Fachbereichs Leitung Beratungsangebote Zentrale Einrichtungen Lehrpersonal 106 a) Hochschullehrer, Hochschuldozenten, Hochschulassistenten und Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Lehrbefugnis 106 b) Entpflichtete und im Ruhestand befindliche Professoren 109 c) Honorarprofessoren 110 d) Lehrbeauftragte im Sommersemester XIX. Einrichtungen der Philipps-Universität, externe Einrichtungen und Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen Einrichtungen der Philipps-Universität Externe Einrichtungen Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen 114 a) Fachschaft Jura 114 b) MARKET TEAM e. V. 114 c) European Law Students Association (ELSA) 115 Änderungen und Ergänzungen des Vorlesungsverzeichnisses werden durch Aushang im Foyer des Savignyhauses (Glaskasten) und unter bekannt gegeben.

11 Vorlesung Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende Mi 11:00-13:00, SH, 120, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen 2 SWS Helms, Tobias (V) Sprache: Deutsch Die Veranstaltung soll die ausländischen Austausch- und Magisterstudenten in das deutsche Rechtssystem einführen. Nach einer Einführung in die wissenschaftliche Arbeitsweise wählen die Teilnehmer in Absprache mit dem Dozenten ein Thema, zu dem sie eine wissenschaftliche Hausarbeit anfertigen. Diese wird im Rahmen eines Blockseminars am Ende des Semesters vorgestellt. Teilnahmevoraussetzung: Die Vorlesung richtet sich an die ausländischen Austausch- und Magisterstudenten. Prüfungsform und -methode/n: Eine schriftliche Arbeit über ein Wahlthema (nach Absprache) im Umfang von ca Seiten. Im Rahmen eines Blockseminars soll die Arbeit am Ende des Semesters vorgetragen werden ECTS: LN 4 P Übung 2 SWS Hilfsmittel der juristischen Japanforschung Menkhaus, Heinrich (V) Do 14:00-16:00, BI 9, JZ SR II, Beginn: Sprache: Deutsch Japanwissenschaften/Magister, Hauptstudium, ab 5 Semester, LN 4 ECTS Japanische Sprache u. Kultur/Magister, Hauptstudium, ab 5 Semester, LN 4 ECTS Rechtswissenschaft/Staatsexamen Japanologie Sozialwissenschaft/Magister, Hauptstudium, ab 5 Semester, LN 4 ECTS Die Kenntnis der Gesetzessammlungen, Fachwörterbücher, amtlichen Entscheidungssammlungen, Fachzeitschriften, Lehrbüchern u.a. ist für ein erfolgreiches Studium des japanischen Rechts ebenso wichtig wie für das Studium des deutschen Rechts. In der Übung wird deshalb eine Übersicht über die entsprechenden Hilfsmittel in Japan gegeben. Dabei werden zunächst die fremdsprachigen, danach die japanischsprachigen Hilfsmittel dargestellt. Quellen im Internet finden ebenso wie zweisprachige juristische Fachwörterbücher deutsch/japanisch und japanisch/deutsch Beachtung. Eine erfolgreiche Teilnahme kann mit Bestehen eines schriftlichen Tests (Klausur) nachgewiesen werden. Die Veranstaltung ist Wahlpflichtmodul im Schwerpunktgebiet: Recht der Unternehmen/Ausländisches und Internationales Wirtschaftsrecht gem. 22 b JAG der neuen Juristenausbildung. Sie richtet sich zugleich an die Studierenden im Hauptstudium des auslaufenden Magisterstudienganges Japanologie (Sozialwissenschaftliche Richtung) oder des neuen Magisterstudienganges Japanwissenschaften mit dem Schwerpunktgebiet Japanisches Recht und dem zweiten Nebenfach Rechtswissen-

12 12 schaften. Für Studierende des auslaufenden Magisterstudienganges Japanologie (Sozialwissenschaftliche Richtung) bzw. des neuen Magisterstudienganges Japanwissenschaften mit zweitem Nebenfach Rechtswissenschaft gilt, dass diese Veranstaltung entweder als Veranstaltung im Hauptstudium dieser Studiengänge belegt, oder als Veranstaltung im Rahmen des Wahlfachbereichs im Hauptstudium des Nebenfachstudienganges Rechtswissenschaft gemäß der Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften für das Studium der Rechtswissenschaften im Nebenfach vom 7. Juli 1999 gewertet werden kann. Schließlich ist die Lehrveranstaltung als Teil des Schwerpunktmoduls im BA-Studiengang Japanwissenschaften geeignet. Prüfungsform und -methode/n: Klausur Besondere Hinweise: -Wahlpflichtmodul im Schwerpunktgebiet: Recht der Unternehmen/Ausländisches und Internationales Wirtschaftsrecht gem. 22 b JAG der neuen Juristenausbildung (Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Juristische Staatsprüfung) -Wahlpflichtfach im Hauptstudium des Magisterstudienganges Japanwissenschaften -Wahlpflichtschwerpunktmodul im BA-Studiengang Japanwissenschaften Vorlesung 1 SWS Einführung in die ZPO zur Vorbereitung der praktischen Studienzeit Würthwein, Susanne (V) Fr 09:00-13:00, SH, 120, Einzeltermin: Fr 09:00-13:00, SH, 120, Einzeltermin: Fr 09:00-13:00, SH, 120, Einzeltermin: Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Grundstudium Besondere Hinweise: Die erfolgreiche Teilnahme wird bei der Vergabe von Plätzen zum Gerichtspraktikum am Landgericht Marburg berücksichtigt Vorlesung und Übung Verfassungsgeschichte Frotscher, Hans-Werner (V) Do 16:00-18:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Der Grundkurs Verfassungsgeschichte als öffentlich-rechtliches Pendant zu dem Grundkurs Rechtsgeschichte soll zu Beginn des Studiums einen Überblick über die E- pochen der jüngeren deutschen Verfassungsgeschichte vermitteln und so zu einem besseren Verständnis des modernen Öffentlichen Rechts und seiner Rechtsinstitute beitragen. Deutlich werden soll insbesondere die historisch-politische Bedingtheit der staatsrechtlichen Begriffsbildung in der Gegenwart. Problematisch sind die zeitliche Reichweite der Veranstaltung und die daraus resultierende Stofffülle. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist eine Beschränkung notwendig: So beginnt der Kurs seiner Konzeption entsprechend mit der Formgebung des modernen Verfassungsstaates in der nordamerikanischen Revolution. Darauf folgt die intensive Auseinandersetzung mit der deutschen Verfassungsentwicklung im 19. Jahrhundert, beginnend mit der Auflösung

13 13 des Heiligen Römischen Reiches (1803/06). Für das 20. Jahrhundert werden die Weimarer Republik, ihre stetige Auflösung und schließlich Ablösung durch den nationalsozialistischen Staat eingehend behandelt. Im Übungsteil werden Rechtstexte der jeweiligen Epochen gelesen, erläutert und diskutiert. Bibliographie: Frotscher/Pieroth: Verfassungsgeschichte, München, 6. Auflage, Teilnahmevoraussetzung: keine Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Grundlagenveranstaltung nach 9 Abs. 1 Nr. 2 b JAG, Pflichtfach nach 7 S. 1 Nr. 1 JAG Vorlesung Rechtsphilosophie Do 11:00-13:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 1. Jahr 2 SWS Grasnick, Walter (V) Sprache: Deutsch Programm: Recht muss Recht bleiben. Alles, was Recht ist. Nur: Was ist Recht? Das wissen wir bis heute nicht. Genau so wenig wie, was Wahrheit ist oder zum Beispiel Kunst. Wir werden das auch nie erfahren. Denn die Was-Fragen sind falsche Fragen. Das muss eine zeitgemäße Rechtsphilosophie als Erstes herausarbeiten. Dann stellen wir um auf Wie-Fragen. Das heißt, wir fragen: Wie arbeiten Juristen? Speziell: Wie arbeiten Richterinnen und Richter? So entwickelt sich die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie Schritt für Schritt zu einer juristischen Methodenlehre. Das kommt Ihrer Arbeit unmittelbar zugute. Und damit Ihrem Selbstverständnis als Juristinnen und Juristen. Bibliographie: Grasnick, Walter: Das Recht der Zeichen im Zeichen des Rechts, in Simon, Josef/Stegmeier, Werner, Fremde Vernunft. Zeichen und Interpretationen IV, 1998, S. 194 ff., erschienen als suhrkamp taschenbuch wissenschaft (stw) Bd Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur ("Grundlagenschein" nach 9 I Nr. 2 b JAG) Besondere Hinweise: Pflichtfach I Nr. 1 Anl. 1 JAO Vorlesung Mediation im Recht: Grundlagen der Konfliktregelung Fr 14:00-18:00, LH, 101, Einzeltermin: Fr 14:00-18:00, LH, 101, Einzeltermin: Fr 14:00-18:00, LH, 101, Einzeltermin: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Rössner, Dieter (V) Sprache: Deutsch

14 14 Im 1. Termin (11.04) der Veranstaltung werden die klassischen Modelle der Konfliktlösung dargestellt und die einverständlichen Formen der Mediation dem Prozess vor Gericht gegen-übergestellt. Die Möglichkeiten und Methoden der Mediation im Recht werden ebenfalls behandelt. Im 2. Termin (18.04) werden die theoretischen Grundlagen an vor allem praktischen Wirkungen des Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafrecht als mediatives Verfahren exemplarisch vorgestellt. Im 3. Termin (25.04) werden die Methoden der Konfliktlösung durch Modelle aus verschiedenen Rechtsbereichen konkretisiert. Bibliographie: Fisher/Ury/Patton: Das Harvard-Konzept: sachgerecht verhandeln, erfolgreich verhandeln, 22. Aufl., 2004; Dieter/Monatda/Schulze: Gerechtigkeit im Konfliktmanagement und in der Mediation, 2000; Rössner: Mediation im Strafrecht, in: Cornel/Kawamura- Reindl/Maelicke/Sonnen, Handbuch der Resozialisierung, 2003, S ; Haft/v. Schlieffen: Handbuch Mediation, Besondere Hinweise: Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen nach 9 S.1 Nr. 2 d JAG. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Für besonders Interessierte (begrenzter Teilnehmerkreis) findet eine Vertiefungsveranstaltung mit praktischen Übungen statt. Die Termine werden in der Veranstaltung bekannt gegeben Vorlesung BGB Allgemeiner Teil Do 14:00-16:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen 3 SWS Deinert, Olaf (V) Die Veranstaltung wendet sich an Studienanfänger und gibt eine Einführung in das Bürgerliche Recht. Sie will die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts vermitteln und die Systemzusammenhänge des Rechts erläutern. Nach einer Einführung in das Recht und in das Bürgerliche Gesetzbuch wird der Allgemeine Teil des BGB erschlossen, der für das weitere Verständnis des Zivilrechts so bedeutend ist. Die Veranstaltung gibt einen Ü- berblick über die Rechtsgeschäftslehre (Grundlagen, Vertragsschluss, Wirksamkeitsvoraussetzungen, Willensmängel, Stellvertretung) sowie das Subjektive Recht (Grundlagen, Rechtssubjekte, Rechtsobjekte). Die Vorlesung wird ergänzt durch eine Propädeutische Übung, in der das zivilrechtliche Denken in Ansprüchen vermittelt werden soll. Bibliographie: in der Vorlesung. Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Orientierungshandout ausgegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: s. Homepage Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 2a JAG; zugleich Einführungsveranstaltung gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 a) Alt. 1 JAG Die Veranstaltung beginnt s.t. Außerdem wird es zwei Einzeltermine jeweils freitags, 9-11 Uhr geben. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

15 Vorlesung 4 SWS Schuldrecht Allgemeiner Teil Gounalakis, Georgios (V) Mo 14:00-16:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Mi 16:00-18:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Sprache: Deutsch Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Grundstudium Die Veranstaltung will die Grundkenntnisse im Allgemeinen Teil des Schuldrechts vermitteln. Sie behandelt die Grundlagen des Schuldverhältnisses, insbesondere die Entstehung, den Inhalt, das Erlöschen von Schuldverhältnissen, das Recht der Leistungsstörungen, die Grundzüge des Schadensersatzes, die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sowie die Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern. Bibliographie: in der Vorlesung Teilnahmevoraussetzung: BGB Allgemeiner Teil Vorlesung Schuldrecht Vertragliche Schuldverhältnisse Wertenbruch, Johannes (V) Mi 14:00-16:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Die Vorlesung beinhaltet vor allem das Kaufrecht, das Mietrecht und das Werkvertragsrecht, ferner das Recht des Darlehensvertrags, Dienstvertrags, Auftrags und der Bürgschaft. Wiederholt werden Bereiche des Allgemeinen Teils des BGB, soweit sie für die Behandlung des Vertragsrechts von Bedeutung sind. Der Stoff der Vorlesung ist zentrale Grundlage für die Teilnahme an der Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger und auch an der Fortgeschrittenen-Übung. Es geht eben in den zivilrechtlichen Klausuren, wie im praktischen Leben, häufig um kauf-, aber auch miet- und werkvertragsrechtliche Probleme mit Bezügen zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Allgemeinen Schuldrecht sowie zum Sachenrecht. Bibliographie: Literaturhinweise in der Vorlesung. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien zur Vorlesung sind im Internet abrufbar. Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 2 lit. b JAG (2004)

16 Vorlesung 3 SWS Sachenrecht II - Sicherungsrechte Buchholz, Stephan (V) Mo 14:00-16:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Di 16:00-17:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Sprache: Deutsch Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Grundstudium Vorlesung Familienrecht Do 09:00-12:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Helms, Tobias (V) Gegenstand der Vorlesung sind die Grundzüge des Familienrechts, wobei Schwerpunkte auf die Erörterung der allgemeinen Ehewirkungen (z.b. Schlüsselgewalt), des Ehegüterrechts (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung), des Scheidungsund Scheidenfolgenrechts, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft sowie des Abstammungs- und Sorgerechts gelegt werden. Die Vorlesung dient gleichzeitig dazu, vermögens- und nichtvermögensrechtliche Fragen des allgemeinen Zivilrechts zu vertiefen. Bibliographie: Lüderitz/Dethloff: Familienrecht, 28. Aufl. 2007; Muscheler: Familienrecht, 2006; Schlüter: Familienrecht, 12. Auf. 2006; Schwab: Familienrecht, 15. Aufl. 2007; Zur Vertiefung: Gernhuber/Coester-Waltjen: Familienrecht, 5. Aufl. 2006; Hohloch: Familienrecht, 2002; Rauscher: Familienrecht, 2. Aufl Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Unterlagen werden während der laufenden Veranstaltung im Internet zur Verfügung gestellt. Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 2 lit. e JAG (2004) ECTS: LN 6 P Vorlesung 2 SWS Japanisches Unternehmensrecht: Gesellschafts- und Konzernrecht Menkhaus, Heinrich (V) Mo 09:00-11:00, BI 9, JZ SR II, Beginn: Sprache: Deutsch Japanologie Sozialwissenschaft/Magister, Hauptstudium, ab 5 Semester, LN 6 ECTS Rechtswissenschaft/Staatsexamen Japanwissenschaften/Magister, Hauptstudium, ab 5 Semester, LN 6 ECTS

17 17 Japanische Sprache u. Kultur/Magister, Hauptstudium, ab 5 Semester, LN 6 ECTS Im jeweiligen Sommersemester eines Studienjahres wird eine Vorlesung zu einem Rechtsgebiet aus dem Bereich des Japanischen Unternehmensrechts angeboten. Dieses wird als Oberbegriff für alle Rechtsbereiche angesehen, die für ein Unternehmen von Bedeutung sind. In dieser Vorlesung geht es um den Rechtsträger des Unternehmens. Die vorherige Teilnahme an Veranstaltungen, die das deutsche Gesellschaftsund Konzernrecht behandeln, ist sinnvoll, indes nicht Voraussetzung für die Teilnahme. Ein Leistungsnachweis wird nur bei erfolgreicher Teilnahme an einem schriftlichen Test (Klausur) erteilt. Die Veranstaltung ist Wahlpflichtmodul im Schwerpunktgebiet: Recht der Unternehmen/Ausländisches und Internationales Wirtschaftsrecht gem. 22 b JAG der neuen Juristenausbildung. Sie richtet sich zugleich an die Studierenden im Hauptstudium des auslaufenden Magisterstudienganges Japanologie (Sozialwissenschaftliche Richtung) oder des neuen Magisterstudienganges Japanwissenschaften mit dem Schwerpunktgebiet Japanisches Recht und dem zweiten Nebenfach Rechtswissenschaften. Für Studierende des auslaufenden Magisterstudienganges Japanologie (Sozialwissenschaftliche Richtung) bzw. des neuen Magisterstudienganges Japanwissenschaften mit zweitem Nebenfach Rechtswissenschaft gilt, dass diese Veranstaltung entweder als Veranstaltung im Hauptstudium dieser Studiengänge belegt, oder als Veranstaltung im Rahmen des Wahlfachbereichs im Hauptstudium des Nebenfachstudienganges Rechtswissenschaft gemäß der Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften für das Studium der Rechtswissenschaften im Nebenfach vom 7. Juli 1999 gewertet werden kann. Schließlich ist die Lehrveranstaltung als Teil des Schwerpunktmoduls im BA-Studiengang Japanwissenschaften geeignet für diejenigen mit dem Methodenmodul Japanisches Recht. Prüfungsform und -methode/n: Klausur Besondere Hinweise: -Wahlpflichtmodul im Schwerpunktgebiet: Recht der Unternehmen/Ausländisches und Internationales Wirtschaftsrecht gem. 22 b JAG der neuen Juristenausbildung (Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) -Wahlpflichtfach im Hauptstudium des Magisterstudienganges Japanwissenschaften -Wahlpflichtschwerpunktmodul im BA-Studiengang Japanwissenschaften Vorlesung Vertiefung Rechtsvergleichung Di 11:00-13:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Schall, Alexander (V) Die Vorlesung wird sich intensiv mit der Rechtsvergleichung zwischen Civil Law (Deutschland, Frankreich) und Common Law (England, USA) befassen. Im Zentrum stehen die Kerngebiete des Zivilrechts (Vertragsrecht, Gesetzliche Schuldverhältnisse). Ein wichtiges Ziel ist die Vermittlung profunden Verständnisses für die Herangehensweise des Fallrechts.

18 Vorlesung Grundzüge des Handelsrechts Fr 09:00-11:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Witt, Carl-Heinz (V) In der Vorlesung wird der handelsrechtliche Pflichtstoff (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura, Handlungsvollmacht, Handelsgeschäfte, Handelskauf) behandelt. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben. Teilnahmevoraussetzung: Grundkenntnisse des 1. und 2. Buchs des BGB Vorlesung 2 SWS Grundzüge des Gesellschaftsrechts Wertenbruch, Johannes (V) Do 16:00-18:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Sprache: Deutsch Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Grundstudium Recht der Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft, OHG und KG) sowie Grundzüge des Rechts der Kapitalgesellschaften betreffend die Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der GmbH. Bibliographie: Literaturhinweise in der Vorlesung. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien zur Vorlesung sind im Internet abrufbar. Prüfungsform und -methode/n: Mündliche Prüfung für Teilnehmer der Zusatzqualifikation "Recht und Wirtschaft" Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 2 lit. g JAG (2004); Zusatzqualifikation "Recht und Wirtschaft" Vorlesung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Do 16:00-18:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Hauptstudium 2 SWS Deinert, Olaf (V) Sprache: Deutsch

19 19 Die Veranstaltung richtet sich an Studierende des Schwerpunktstudiums und baut auf die Grundkenntnisse aus der Einführung in das Arbeitsrecht auf. Dargestellt wird der rechtliche Rahmen der Regulierung von Arbeitsbedingungen durch kollektive Verhandlungen. Es beginnt mit dem Koalitionsrecht, dass das Organisationsrecht für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ist. Daran schließt sich das Tarifvertragsrecht an, das eine entscheidende Rechtsquelle arbeitsrechtlicher Regelungen normiert. Schließlich werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer kampfweisen Durchsetzung des Tarifvertrages dargestellt. Bibliographie: In der Vorlesung. Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Orientierungshandout ausgegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: s. Homepage Teilnahmevoraussetzung: Bestehen der Zwischenprüfung nach 8 Abs. 2 S. 2 JAG Kenntnisse in den Pflichtfächern gemäß 7 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JAG Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Vorlesung und Übung Strafrecht Allgemeiner Teil mit integrierter prop. Übung Di 16:00-18:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Mi 09:00-11:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Mi 14:00-16:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Haas, Volker (V) Gegenstand der Vorlesung sind die allgemeinen Grundbegriffe des Strafrechts und die verschiedenen Formen der Straftat. Anhand des vorsätzlichen vollendeten Begehungsdelikts wird zunächst der Deliktsaufbau sowie die allgemeinen Voraussetzungen der einzelnen Deliktsstufen wie Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld und der sonstigen Strafbarkeitsvoraussetzungen vorgestellt. Sodann werden die weiteren Erscheinungsformen der Straftat wie Versuch und Rücktritt, das Fahrlässigkeitsdelikt, das Unterlassungsdelikt sowie Täterschaft und Teilnahme behandelt. Die Vorlesung endet mit einem Überblick über die Konkurrenzenlehre. Die in die Veranstaltung integrierte propädeutische Übung führt in die Methodik der Fallbearbeitung ein. Sie dient der Vorbereitung auf die Anfängerübung im Strafrecht. Es wird Gelegenheit gegeben, eine kleine Hausarbeit sowie zwei Klausuren zu schreiben. Bibliographie: Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Prüfungsform und -methode/n: 2 Klausuren und 1 Hausarbeit Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 3 lit a JAG (2004) zugleich Einführungsveranstaltung gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 a) JAG Begleitende Veranstaltungen: Arbeitsgemeinschaften

20 Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil I Mo 09:00-11:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Di 09:00-11:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Grundstudium 4 SWS Freund, Georg (V) Sprache: Deutsch In der Veranstaltung werden die zentralen Bereiche der Straftaten gegen die Person (Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte etc.) sowie die wichtigsten Eigentums- und Vermögensdelikte behandelt. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: Besuch der Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil. Besondere Hinweise: Pflichtfachveranstaltung Vorlesung Einführung in das Strafprozessrecht Eschelbach, Ralf (V) Fr 14:00-18:00, LH, 103, 14-täglich, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen In der Veranstaltung werden die Grundzüge des Strafprozessrechts behandelt, soweit sie examensrelevant sind (Gang des Strafverfahrens, Verfahrensgrundsätze, Verfahrensvoraussetzungen, Verfahrensbeteiligte, gerichtliche Zuständigkeit und Instanzenzug, Durchführung der Hauptverhandlung, Urteil und Rechtsmittel; Einzelheiten siehe Vorlesungsplan). Es wird aber auch Wert auf eine praxisorientierte Darstellung gelegt. Besondere Hinweise: 7 Nr. 3c JAG n.f Vorlesung Völkerrecht III Mo 09:00-11:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Hauptstudium 2 SWS Despeux, Gilles (V)

21 21 Die Vorlesung setzt die Völkerrechtsvorlesung von Professor Dr. Gornig aus dem Wintersemester fort und vertieft die Bereiche des Kriegsrechtes, des internationalen Seerechts, des Rechtes der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sowie des Völkerstrafrechtes. Ebenfalls behandelt werden das internationale Luft- und Weltraumrecht sowie das internationale Fluss- und Kanalrecht. Die Vorlesung ist zur Vertiefung erforderlich, sollte man das Pflichtmodul Völkerrecht im Schwerpunktbereichsstudium wählen. Auch besonders geeignet für Austauschstudenten. Zur Gliederung der Vorlesung vgl. Bibliographie: Ipsen: Völkerrecht, 5. Aufl Besondere Hinweise: Die Vorlesung ist auch relevant bei der Wahl der rechtswissenschaftlichen Komponente der Europäischen Studien. Eine mündliche Prüfung zur Vorlesung wird angeboten Vorlesung 4 SWS Staatsrecht - Grundrechte (einschließlich verfassungsrechtlicher Verfahren) Müller-Franken, Sebastian (V) Di 11:00-13:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Mi 11:00-13:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Sprache: Deutsch Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Grundstudium Bibliographie: Hufen: Staatsrecht II, Grundrechte, 2007; Pieroth/Schlink: Grundrechte Staatsrecht II, 23. Aufl., 2007; Sachs: Verfassungsrecht II Grundrechte, 2. Aufl., 2003; weitere Hinweise werden in der Veranstaltung bekannt gegeben Besondere Hinweise: Pflichtfach gemäß 7 S. 1 Nr. 4 Buchst. a, b JAG n.f.; zugleich Einführungsveranstaltung gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 a) Alt. 2 JAG Vorlesung Kommunalrecht Do 18:00-20:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Will, Martin (V) Die Vorlesung deckt den Stoff des Pflichtfachs Kommunalrecht gem. I Nr. 4 lit. f Anl. zu 1 JAO ab. Gegenstand ist daher primär das Recht der kommunalen Organisation und das kommunale Satzungsrecht. Behandelt werden u.a.: Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, die Rechtsstellung und Aufgaben der Gemeinden, die Gemeindeorgane, die Rechtsstellung des Bürgers/der Bürgerin in der Gemeinde, das kommunale Wahlrecht und das Satzungsrecht der Gemeinden. Das entsprechende Recht der Gemeindeverbände findet jeweils Berücksichtigung. Bibliographie: Birkenfeld-Pfeiffer, Daniela/Gern, Alfons: Kommunalrecht Hessen, 4. Aufl., 2005;

22 22 Borchmann, Michael/Breithaupt, Dankwart/Kaiser, Gerrit: Kommunalrecht in Hessen, 3. Aufl., 2006; Texte der HGO und der HKO; weitere Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Powerpoint-Präsentation; im Internet auf der Homepage des Dozenten abrufbar Vorlesung Baurecht Mo 11:00-13:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Böhm, Monika (V) Raumordnung- und Landesplanungsrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht Bibliographie: Bekanntgabe in der ersten Vorlesungsstunde Besondere Hinweise: Pflichtfach nach 7 Satz 1 Nr. 4 f JAG Vorlesung Staatshaftungsrecht Detterbeck, Steffen (V) Fr 11:00-13:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Gegenstand der Veranstaltung sind die verschiedenen geschriebenen und ungeschriebenen Schadenseratz-, Ausgleichs- und Wiederherstellungsansprüche des Bürgers für Beeinträchtigungen seiner Rechte durch staatliches Handeln. Die Grundzüge dieser auch als Recht der öffentlichen Ersatzleistungen genannten Materie zählen zum Pflichtstoff. Besondere Hinweise: Pflichtfach, 7 S. 1 Nr. 4d JAG Vorlesung Europarecht Mo 16:00-18:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Mi 14:00-16:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Grundstudium 2 SWS Böhm, Monika (V) Sprache: Deutsch Die Veranstaltung führt in die rechtlichen Grundlagen und die Architektur der Europäi-

23 23 schen Union sowie in die supranationale Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaft ein. Die Vorlesung behandelt den examensrelevanten Stoff des Pflichtfachs ( 7 Satz 1 Nr. 4c JAG). Bibliographie: Bekanntgabe in der ersten Vorlesungsstunde Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 Satz 1 Nr. 4c JAG Vorlesung ZPO II Grundzüge der Vollstreckung Di 10:00-11:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Hauptstudium 1 SWS Voit, Wolfgang (V) Sprache: Deutsch Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und das vollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfssystem gehören zum Pflichtstoff der ersten Juristischen Staatsprüfung. In der zweiten Juristischen Staatsprüfung zählt das Zwangsvollstreckungsrecht - ebenso wie das Zivilprozessrecht insgesamt - zum Pflichtprogramm der zivilrechtlichen Klausuren. Die Vorlesung vermittelt anhand von Fällen die Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts. Bibliographie: Musielak: Grundkurs ZPO, 9. Aufl., 2007; Brox/Walker: Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Aufl., 2003; Jauernig/Berger: Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 22. Aufl., 2007; Rosenberg/Gaul/Schilken: Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Unterlagen im Internet Besondere Hinweise: In der ebenfalls im Sommersemester stattfindenden Vertiefungsveranstaltung werden die vollstreckungsrechtlichen Zusammenhänge eingehender erläutert; die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird empfohlen Vorlesung 1 SWS Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht zugleich Vorbereitung auf den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court Wolff, Reinmar (V) Mo 18:00-20:00, LH, 102, 14-täglich, Beginn: , Ende: Sprache: Deutsch und Englisch Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Hauptstudium Der Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court ist ein englischsprachiger internationaler Schiedsverfahrens-Moot Court, an dem Universitäten aus aller Welt teilnehmen. Ab Oktober werden Schriftsätze verfasst, gegen Ostern des Folgejah-

24 24 res finden die mündlichen Verhandlungen in Wien statt. Schiedsverfahren sind der für internationale Streitigkeiten vorherrschende Streitschlichtungsmechanismus. Die Vorlesung soll Grundzüge dieser Materie vermitteln und so auf die Teilnahme Marburger Studierender am Vis Moot Court 2008/09 vorbereiten. Bibliographie: wird in der Vorlesung bekannt gegeben Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Unterlagen und Materialien in Ilias Vorlesung Verwaltungsprozessrecht Di 11:00-13:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen, Grundstudium 2 SWS Horn, Hans-Detlef (V) Sprache: Deutsch Funktion und Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, verwaltungsgerichtliches Klagesystem, Entscheidungsvoraussetzungen, europarechtliche Bezüge Bibliographie: wird in der Vorlesung bekannt gegeben Übung 2 SWS Prop. Übung im Bürgerlichen Recht Zagouras, Georgios (V) Mi 16:00-18:00, LH, 102, Beginn: , Ende: Studienjahr: 1 Rechtswissenschaft/Staatsexamen Die Veranstaltung vermittelt Grundlagen der Gutachtentechnik und Fallbearbeitung. Sie soll in die typische Arbeits- und Denkweise der Juristen einführen, wobei die Teilnehmer schrittweise an die Anforderungen der Anfängerübung im Bürgerlichen Recht herangeführt werden. Begleitend zur Vorlesung zum Allgemeinen Teil des BGB wird der Umgang mit dem Sachverhalt, das Herausarbeiten der Fallfrage sowie das Formulieren von Lösungen im Gutachtenstil in Klausur und Hausarbeit trainiert. Bibliographie: wird in der Übung vorgestellt Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: weitere Hinweise auf der Website Prüfungsform und -methode/n: 2 Klausuren Besondere Hinweise: zugleich Einführungsveranstaltung gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 a) Alt. 2 JAG

25 Übung Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Do 14:00-16:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Mand, Elmar (V) Vermittelt werden soll die Technik der Fallbearbeitung anhand von Übungsfällen aus dem Bereich der ersten drei Bücher des BGB. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der ersten Übungsstunde gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien zur Übung sind im Internet abrufbar. Prüfungsform und -methode/n: Es werden 2 Hausarbeiten (davon die erste als Ferienhausarbeit) und 3 Klausuren angeboten. Für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen einer Hausarbeit und einer Klausur mit mindestens ausreichend erforderlich. Das Bestehen der Übung ist Voraussetzung für das Bestehen der Zwischenprüfung ( 6 I ZwPrO) und für die Teilnahme an der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene ( 1 III ZwPrO). Für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist eine gesonderte schriftliche Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist erforderlich. Besondere Hinweise: Die erfolgreiche Teilnahme an u. a. einer Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger bis zum Ende des 4. Fachsemesters ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bescheinigung nach 48 BAföG (Weiterförderung im Hauptstudium) Übung Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Fr 11:00-13:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Witt, Carl-Heinz (V) Die Übung dient der fallorientierten Wiederholung des Pflichtstoffs aus dem Bürgerlichen Recht. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Übung gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Erfolgreiche Teilnahme an der Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger Prüfungsform und -methode/n: 2 Hausarbeiten (eine davon als vorlaufende Ferienhausarbeit, die ab dem von der Homepage des Lehrstuhls Nachfolge Langenbucher heruntergeladen werden kann) und 3 Klausuren

26 Übung Übung im Strafrecht für Anfänger Mi 09:00-11:00, LH, 103, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Freund, Georg (V) Die Veranstaltung vermittelt anhand von Fallbesprechungen die Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung. Dabei stehen die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts im Vordergrund. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Übung gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: Besuch der Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil. Prüfungsform und -methode/n: 2 Hausarbeiten (davon die erste als Ferienhausarbeit; Ausgabe: auch ü- ber das Internet zugänglich) und 3 Klausuren. Besondere Hinweise: Pflichtfachveranstaltung; für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur erforderlich. Die Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung sind einzuhalten Übung Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Safferling, Christoph J.M. (V) Do 11:00-13:00, LH, 101, Beginn: , Ende: Rechtswissenschaft/Staatsexamen Die Übung dient der Vertiefung der Vorlesung Strafrecht BT 1 und 2 sowie der Verknüpfung mit dem Allgemeinen Teil des StGB in der Fallbearbeitung. In der Veranstaltung wird der Große Schein im Strafrecht erworben. Bibliographie: Kudlich: PdW AT; BT 1 und 2; Rengier: Strafrecht BT 1, 8. Aufl und BT 2, 7. Aufl. 2006; Beulke: Klausurenkurs im Strafrecht II, 1. Aufl. 2007; ders.: Klausurenkurs im Strafrecht III, 1. Aufl. 2004; Hilgendorf: Fallsammlung zum Strafrecht. AT und BT, 4. Aufl. 2003; Hillenkamp: 40 Probleme aus dem Strafrecht. BT, 10. Aufl Teilnahmevoraussetzung: Kleiner Schein im Strafrecht Prüfungsform und -methode/n: Es werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um den Schein zu erwerben. Besondere Hinweise: Die Klausuren werden dreistündig angeboten.

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