Der Vorsitzende Bad Oldesloe, der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe. Einladung

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1 Der Vorsitzende Bad Oldesloe, der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, die 08. öffentliche Sitzung der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe findet statt am , um 19:30 Uhr im Bürgerhaus, Mühlenstraße 22. Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit Vorlagen. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie um rechtzeitige Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Fehrmann Bürgerworthalter

2 - 2 - Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen. Tagesordnung Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Mitteilungen des Bürgerworthalters 6. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung 7. Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe, hier: Neufassung 0205/ Ständige Ausschüsse hier: Wahl der Ausschussmitglieder und der Stellvertreter 9. Ständige Ausschüsse hier: Wahl der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertreter 10. Wahl der Mitglieder für den Vorstand der Stiftung St. Jürgen- Hospital 11. Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in die Schulverbandsversammlung 12. Wahl der Mitglieder der Stadt Bad Oldesloe als Schulträger im Schulleiterwahlausschuss 13. Mitglieder für die Gesellschafterversammlung der Vereinigten Stadtwerke GmbH (VSG) 14. Benennung eines Mitgliedes in den Fachausschuss der Sparkassen-Sozial-Stiftung Stormarn 15. Konzessionsvertrag der Stadt Bad Oldesloe Konzessionsvergabeverfahren nach 46 EnWG Festlegung der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren 16. Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten in der Stadt Bad Oldesloe für das Jahr Träger für die Zusammenführung von Ganztags- und Betreuungsangeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2014/2014 Abschluss eines Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v. 0210/ / / / / / / / /

3 Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes/Erstellung eines energetischen Quartierssanierungkonzeptes 19. Mitgliedschaft im Bündnis biologische Vielfalt hier: Antrag der SPD-Fraktion 20. Erlass einer Baumschutzsatzung auf Grundlage eines Schutzkatasters Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion 21. Anfragen Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 22. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil 0220/ / bitte mitbringen

4 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum Aktenzeichen I Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 0205/ Beratungsfolge Hauptausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe, hier: Neufassung 1. Sachverhalt Die Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe aus dem Jahre 2003 hat mittlerweile vier Änderungen hinter sich. Aufgrund der Änderungen der Gemeindeordnung (GO) in 2012 und 2013 und der Herausgabe neuer Musterhauptsatzungen durch das Innenministerium im Mai 2013 unterbreitet die Verwaltung den Vorschlag, eine Neufassung der städtischen Hauptsatzung herauszugeben. Die Änderungen sind nachstehend im Überblick dargestellt und im beigefügten Satzungstext durch Fettdruck hervorgehoben: 6 ständige Ausschüsse Hauptausschuss am , TOP 5 Bei allen ständigen Ausschüssen soll auf einen angemessenen Frauenanteil geachtet werden. Bislang gilt dies nur für den Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss (BSKA). Hinter Abs. 1 e) wird folgender Satz eingefügt: Bei der Besetzung der vorstehenden Ausschüsse soll auf einen angemessenen Frauenanteil geachtet werden. Der entsprechende Zusatz beim BSKA, Buchstabe c), wird gestrichen. Abs. 2 - neu Neuaufnahme der sog. stimmlosen Grundmandate nach 46 Abs. 2 GO (Überproportionalitätsmandate, beratendes Grundmandat) in Ausschüssen und der Möglichkeit, mit Ausnahme des Hauptausschusses in die Ausschüsse wählbare Bürgerinnen und Bürger zu entsenden. Abs. 3 neu Neu aufgenommen ist die Festlegung der Art der Stellvertretung in den Ausschüssen (persönliche Stellvertretung). Bislang erfolgte die Festlegung per Einzelbeschluss nach der Gemeindewahl. 1 von 3

5 - 2-8 Abs. 2 - Aufgaben der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters b) Anpassung an den Text der Musterhauptsatzung: Verzicht ist der rechtliche Oberbegriff und schließt den Erlass (derzeitige Formulierung) von Ansprüchen ein. c) Über die Gewährung von Bürgschaften ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom , TOP 8, im Zusammenhang mit der Verabschiedung einer kommunalen Regelung der Stadt Bad Oldesloe über die Gewährung von Bürgschaften. h) Zur Annahme und zur Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben wurde mit 76 Abs. 4 GO eine neue Rechtsnorm geschaffen. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von auf den Bürgermeister zu übertragen. Der Bürgermeister erstellt jährlich einen Bericht für die Stadtverordnetenversammlung über Spenden u.ä., die über 50 hinausgehen. n) Neben Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäuden wurde auch die Entscheidung über Vermietung und Verpachtung durch den Bürgermeister aufgenommen. o) neu Neu aufgenommen wurde die Entscheidung des Bürgermeisters über den Abschluss von Nutzungs-, Leih- und Gestattungsverträgen für Grundstücke und Gebäude. 10 Abs. 2 d) - Aufgaben des Hauptausschusses Gestrichen wurde der alte Buchstabe d) Entscheidung des Hauptausschusses über die Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung zur Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters. Mit Änderungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und der GO ist die Vorgabe zur Stellenausschreibung entfallen. Nunmehr erfolgt die Aufstellung der Bewerberin/des Bewerbers ausschließlich in der Verantwortung der Parteien und Wählergruppen als eine Angelegenheit, die ausschließlich deren innere Ordnung betrifft. Dieses schließt die Kandidatenfindung und auswahl ein. Weder die Gemeindeverwaltung noch die Fraktionen als Teil der vorbereitenden Willensbildung der Gemeindevertretung sind in dem Verfahren beteiligt. 14 Verträge mit Stadtverordneten, der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und Ausschussmitgliedern Anpassung an den Text der Musterhauptsatzung: Bislang lautete die Formulierung in der städtischen Satzung nur Ausschussmitglieder 16 Verarbeitung personenbezogener Daten Anpassung an den Text der Musterhauptsatzung: a) Bislang fehlte in der städtischen Satzung der Erhebungs- und Speicherungsgrund Zahlung von Entschädigungen, b) statt Tätigkeitsdauer lautet die Formulierung Tätigkeit. O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\7.doc

6 Finanzielle Auswirkungen./. 3. Leitwerte Als interner Service wird Unterstützung der außenwirksamen Produkte zur Umsetzung der Leitwerte geleistet. 4. Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift als Anlage zu TOP beigefügte Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe. Im Auftrag Malte Schaarmann Fachbereichsleiter O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\7.doc

7 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum Aktenzeichen I Beschlussvorlage TOP Drucksachen-Nr. 0210/ öffentlich Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Ständige Ausschüsse hier: Wahl der Ausschussmitglieder und der Stellvertreter 1. Sachverhalt Die SPD-Fraktion hat aufgrund der veränderten Mehrheitsverhältnisse den Antrag gestellt, die Wahlstellen aller Ausschüsse neu zu besetzen. Nach 45 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) bildet die Stadtverordnetenversammlung Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Stadtverwaltung und wählt nach 45 a Abs. 1 GO einen Hauptausschuss. Die Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter werden nach 46 Abs. 5 GO von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. 2. Finanzielle Auswirkungen - 3. Leitwerte - 4. Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgenden Besetzungen der ständigen Ausschüsse: Hauptausschuss Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Angela Fehrmann CDU Gudrun Möllnitz CDU Horst Möller CDU Hans Jochim Stolten CDU Birgit Reichardt-Mewes CDU Torsten Lohse CDU Uwe Rädisch CDU Hauke Heesch CDU Björn Wahnfried SPD Hans-Hermann Roden SPD Maria Herrmann SPD Jürgen Schneider SPD 1 von 3

8 - 2 - Volker Evers SPD Annika-Katharina Dietel SPD Hajo Krage SPD Rosemarie Behrend SPD Karin Hoffmann GRÜNE Dagmar Danke-Bayer GRÜNE Wilfried Janson GRÜNE Michaela Dämmrich GRÜNE Patricia Rohde FBO Matthias Schröder FBO Zugriffsverfahren Ausschussvorsitz und stellv. Vorsitz CDU-Fraktion Angela Fehrmann, Vorsitz Horst Möller, stellv. Vorsitz Der Bürgermeister ist Mitglied ohne Stimmrecht. Finanzausschuss Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Birgit Reichardt-Mewes CDU Horst Möller CDU Torsten Lohse CDU Gudrun Möllnitz CDU Lajoscha Rausch bm, CDU Dieter Hoffmann bm, CDU Hildegard Pontow bm, CDU Norbert Laß bm, CDU Torben Klöhn bm, SPD Carsten Stock bm, SPD Björn Wahnfried SPD Maria Herrmann SPD Jürgen Schneider SPD Volker Evers SPD Sabine Stock bm, SPD Jens-Pieter Friese bm, SPD Karin Hoffmann GRÜNE Klaudia Rahmann bm, GRÜNE Dagmar Danke-Bayer GRÜNE Wilfried Janson GRÜNE Matthias Rohde bm, FBO Heinz Drenkberg bm, FBO Zugriffsverfahren Ausschussvorsitz CDU-Fraktion Birgit Reichardt-Mewes, Vorsitz Torsten Lohse, stellv. Vorsitz Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Gudrun Möllnitz CDU Sven-Thorsten Ihde bm, CDU Aygün Caglar bm, CDU Renata Hoffmann bm, CDU Angela Fehrmann CDU Hildegard Pontow bm, CDU Angelika Studtmann bm, CDU Birgit Reichardt-Mewes CDU Torben Klöhn bm, SPD Rosemarie Behrend SPD Hajo Krage SPD Carsten Stock bm, SPD Annika-Katharina Dietel SPD Jens-Pieter Friese bm, SPD Halina Waltz bm, SPD Sabine Stock bm, SPD Dagmar Danke-Bayer GRÜNE Dr. Hartmut Jokisch bm, GRÜNE Michaela Dämmrich GRÜNE Nicole Kanapin bm, GRÜNE Annelie Strehl bm, FBO Marion Ludwig bm, FBO Zugriffsverfahren Ausschussvorsitz und stellv. Vorsitz FBO-Fraktion Annelie Strehl (bm), Vorsitz NN, stellv. Vorsitz X:\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\Staendig.doc

9 - 3 - Bau- und Planungsausschuss Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Uwe Rädisch CDU Birgit Reichardt-Mewes CDU Hauke Heesch CDU Mathias Nordmann bm, CDU Angelika Studtmann bm, CDU Norbert Laß bm, CDU Hans Jochim Stolten CDU Lajoscha Rausch bm, CDU Maria Herrmann SPD Volker Evers SPD Hans-Hermann Roden SPD Petra Köberich bm, SPD Lars Cornehl bm, SPD Annika-Katharina Dietel SPD Rosemarie Behrend SPD Torben Klöhn bm, SPD Dr. Hartmut Jokisch bm, GRÜNE Kurt Reuter bm, GRÜNE Wilfried Janson GRÜNE Michaela Dämmrich GRÜNE Friedrich-Karl Kümmel bm, FBO Dieter Tabbert bm, FBO Zugriffsverfahren Ausschussvorsitz SPD-Fraktion Maria Herrmann, Vorsitz Hans-Hermann Roden, stellv. Vorsitz Umwelt- und Energieausschuss Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Hans Jochim Stolten CDU Uwe Möllnitz bm, CDU Norbert Laß bm, CDU Hauke Heesch CDU Sven-Thorsten Ihde bm, CDU Aygün Caglar bm, CDU Horst Möller CDU Mathias Nordmann bm, CDU Rosemarie Behrend SPD Halina Waltz bm, SPD Klaus Graeber Maria Herrmann SPD bm, parteilos Vorschlag SPD Carsten Stock bm, SPD Jens-Pieter Friese bm, SPD Sabine Stock bm, SPD Klaus Klingner bm, SPD Wilfried Janson GRÜNE Dana Herberg bm, GRÜNE Michaela Dämmrich GRÜNE Michael Rathmann bm, GRÜNE Carsten Wirth bm, FBO Uwe Loeck FBO Hinweis: Die gemeldete Anzahl der ordentlichen bürgerlichen Ausschussmitglieder überschreitet die max. Anzahl von 5 zur Stadtverordnetenversammlung wählbaren Bürgern nach 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe. Zugriffsverfahren Ausschussvorsitz GRÜNE-Fraktion Wilfried Janson, Vorsitz Michaela Dämmrich, stellv. Vorsitz Im Auftrag Malte Schaarmann Fachbereichsleiter X:\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\Staendig.doc

10 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum Aktenzeichen I Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 0211/ Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Wahl der Mitglieder für den Vorstand der Stiftung St. Jürgen-Hospital 1. Sachverhalt Die CDU-Fraktion hat aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse beantragt, die Mitglieder für den Vorstand der Stiftung St. Jürgen-Hospital neu zu wählen. Nach den Bestimmungen in 5 Abs. 1 der Satzung der Stiftung St. Jürgen-Hospital besteht der Vorstand der Stiftung aus dem Bürgerworthalter kraft Amtes als Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Von diesen vier Mitgliedern müssen mindestens zwei Stadtverordnete sein, jedoch höchstens zwei Bürgerinnen/Bürger der Stadt Bad Oldesloe. Für den Fall der Verhinderung ist ein Stellvertreterpool zu wählen. Der Stellvertreterpool besteht aus je einer/einem Stadtverordneten oder einer/einem zur Stadtverordnetenversammlung wählbaren Bürgerin/wählbaren Bürger der im Vorstand vertretenen Parteien. 2. Finanzielle Auswirkungen - 3. Leitwerte - 1 von 2

11 Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Mitglieder in den Vorstand der Stiftung St. Jürgen-Hospital: Rainer Fehrmann Bürgerworthalter / Vorsitzender kraft Amtes Horst Möller, CDU Rosemarie Behrend, SPD Karin Hoffmann, GRÜNE NN - Losentscheid CDU-Fraktion (Angelika Studtmann, bm) und FBO-Fraktion (NN) Stellvertreterpool: Angelika Studtmann, bm CDU (bei pos. Losentscheid Renata Hoffmann, bm) Björn Wahnfried, SPD Dr. Hartmut Jokisch, bm GRÜNE NN, abhängig vom Ergebnis des Losentscheides Im Auftrag Malte Schaarmann Fachbereichsleiter O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\10.doc

12 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum Aktenzeichen I Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 0212/ Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in die Schulverbandsversammlung 1. Sachverhalt Die CDU-Fraktion hat aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse beantragt, die Vertreter in der Schulverbandsversammlung neu zu wählen. Nach 5 Abs. 1 der Satzung des Schulverbandes Bad Oldesloe besteht die Verbandsversammlung je zu Hälfte aus Vertretern der Landgemeinden und der Stadt Bad Oldesloe. Sie setzt sich aus dem Bürgermeister der Stadt Bad Oldesloe sowie den Bürgermeistern der übrigen Verbandsgemeinden, im Verhinderungsfalle ihren allgemeinen Stellvertretern, sowie zur Wahrung der Parität zwischen den Landgemeinden und der Stadt Bad Oldesloe aus einer entsprechenden Zahl weiterer Vertreter der Stadt Bad Oldesloe zusammen (zurzeit zehn und der Bürgermeister). 2. Finanzielle Auswirkungen - 3. Leitwerte - 4. Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Bad Oldesloe: Vertreter/innen Stellvertreter/innen Gudrun Möllnitz CDU Angelika Studtmann bm, CDU Angela Fehrmann CDU Renata Hoffmann bm, CDU Uwe Rädisch CDU Aygün Caglar bm, CDU Hans Jochim Stolten CDU Lajoscha Rausch bm, CDU 1 von 2

13 - 2 - Annika-Katharina Dietel SPD Jens-Pieter Friese bm, SPD Hajo Krage SPD Halina Waltz bm, SPD Rosemarie Behrend SPD Carsten Stock bm, SPD Dagmar Danke-Bayer GRÜNE Dr. Hartmut Jokisch bm, GRÜNE Karin Hoffmann GRÜNE Klaudia Rahmann bm, GRÜNE NN FBO NN FBO Im Auftrag Malte Schaarmann Fachbereichsleiter O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\11.doc

14 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum Aktenzeichen I Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 0213/ Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Wahl der Mitglieder der Stadt Bad Oldesloe als Schulträger im Schulleiterwahlausschuss 1. Sachverhalt Die CDU-Fraktion hat aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse beantragt, die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss neu zu wählen. Nach den Regelungen in 38 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und an Schulen mit Sekundarstufe II auch die Schülerinnen und Schüler. Es soll sichergestellt werden, dass mind. 40 % der Mitglieder Frauen sind. Der Schulträger entsendet zehn Mitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. 2. Finanzielle Auswirkungen - 3. Leitwerte - 1 von 2

15 Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Dauer ihrer Wahlzeit folgende Mitglieder als Schulträger in den Schulleiterwahlausschuss: Mitglieder Stellvertreter/innen Angela Fehrmann CDU Horst Möller CDU Gudrun Möllnitz CDU Renata Hoffmann bm, CDU Aygün Caglar bm, CDU Sven-Thorsten Ihde bm, CDU Hildegard Pontow bm, CDU Mathias Nordmann bm, CDU Torben Klöhn bm, SPD Halina Waltz bm, SPD Hajo Krage SPD Sabine Stock bm, SPD Annika-Katharina Dietel SPD Jens-Pieter Friese bm, SPD Dagmar Danke-Bayer GRÜNE Karin Hoffmann GRÜNE Klaudia Rahmann bm, GRÜNE Dr. Hartmut Jokisch bm, GRÜNE NN FBO NN FBO Im Auftrag Malte Schaarmann Fachbereichsleiter O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\12.doc

16 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum Aktenzeichen I Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 0215/ Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Mitglieder für die Gesellschafterversammlung der Vereinigten Stadtwerke GmbH (VSG) 1. Sachverhalt Die GRÜNE-Fraktion hat aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse die Neubenennung der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der VSG beantragt. In 14 des Gesellschaftsvertrages der VSG ist keine Mitgliederzahl für die Gesellschafterversammlung festgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses, sofern sie nicht dem Aufsichtsrat der VSG angehören, namentlich als Gesellschaftervertreter für die Stadt Bad Oldesloe/Stadtwerke in die Gesellschafterversammlung der VSG bestellt. 2. Finanzielle Auswirkungen - 3. Leitwerte - 4. Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung bestellt nachstehende Vertreterinnen/Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Vereinigten Stadtwerke GmbH (VSG) gemäß 104 Abs. 1 Gemeindeordnung: Angela Fehrmann, CDU Horst Möller, CDU Gudrun Möllnitz, CDU Uwe Rädisch, CDU 1 von 2

17 - 2 - Hans-Hermann Roden, SPD Maria Herrmann, SPD Volker Evers, SPD Hajo Krage, SPD Karin Hoffmann, GRÜNE Wilfried Janson, GRÜNE Patricia Rohde, FBO Im Auftrag Malte Schaarmann Fachbereichsleiter X:\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\Mitglied.doc

18 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum Aktenzeichen I Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 0214/ Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Benennung eines Mitgliedes in den Fachausschuss der Sparkassen-Sozial- Stiftung Stormarn 1. Sachverhalt Die GRÜNE-Fraktion hat aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse die Neubenennung des Mitgliedes für den Fachausschuss der Sparkassen-Sozialstiftung Stormarn beantragt. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Stormarn und der Stadt Bad Oldesloe aus Juli 2009 sieht vor, dass der Kreis Stormarn bei den Stiftungsräten und Stiftungsvorständen darauf hinwirkt, dass auf Vorschlag der Stadt Bad Oldesloe je ein Mitglied in die Fachausschüsse der Sparkassen-Stiftungen berufen wird. 2. Finanzielle Auswirkungen - 3. Leitwerte - 4. Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Frau Karin Hoffmann als Vertreterin für den Fachausschuss der Sparkassen-Sozialstiftung Stormarn zu benennen. Der Kreis Stormarn wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Stiftungsvorstand umgehend die von der Stadt Bad Oldesloe benannte Vertreterin in den Fachausschuss der Stiftung beruft und der Stiftungsrat nicht widerspricht. Im Auftrag Malte Schaarmann Fachbereichsleiter 1 von 1

19 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Allgemeine Finanzwirtschaft Datum Aktenzeichen II ; Konzessionsabgabe ab 2015/Vorlagen Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 0198/ Beratungsfolge Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Konzessionsvertrag der Stadt Bad Oldesloe Konzessionsvergabeverfahren nach 46 EnWG Festlegung der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren 1. Sachverhalt Allgemeines Ein Konzessionsvertrag ist ein Vertrag zwischen Energieversorgungsunternehmen und einer Gemeinde über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören. Die Stadt Bad Oldesloe hat zum eine Ordnung der Benutzung öffentlicher Verkehrsräume und gemeindeeigener Grundstücke in Bad Oldesloe durch die Stadtwerke Bad Oldesloe für die Bereiche Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Abwasser erlassen. Diese Ordnung entspricht inhaltlich echten Konzessionsverträgen für die Bereiche Strom und Gas. Eine Verlängerung der Laufzeit der Ordnung ist nicht möglich, so dass die Ordnung zum ausläuft. Für die Bereiche Strom und Gas sind mit Wirkung ab neue Konzessionsverträge zu schließen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und das Europarecht schreiben vor, dass die Verfahren zur Neuvergabe einer Konzession diskriminierungsfrei und transparent durchgeführt werden müssen. Die einseitige Bevorzugung eines Vertragspartners, auch des bisherigen Vertragspartners, scheidet daher aus. Die Gemeinde bestimmt über den Konzessionsvertrag den allgemeinen Netzbetreiber. Sie bestimmt nicht den Gebietsversorger (= heute: Grundversorger), wie noch vor der Trennung der Energiewirtschaftsunternehmen in die Bereiche Netz und Vertrieb. Ein Konzessionsvertrag darf keinerlei Vorgaben zum Energiemix machen, da es eine strikte Trennung von Netz und Vertrieb in der Energieversorgung gibt. 1 von 3

20 - 2 - Der Konzessionsvertrag regelt lediglich das Recht zum Netzbetrieb. Eine Einflussnahme auf das Energievertriebsgeschäft besteht über den Konzessionsvertrag nicht. Die Stadt lässt sich bei der Neuvergabe der Konzessionsverträge von der GPP Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Bremen, beraten. Verfahren Nach 46 Abs. 3 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) hat die Stadt Bad Oldesloe spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach Absatz 2 EnWG das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach Absatz 2 Satz 4 EnWG von der Gemeinde zu veröffentlichenden Daten bekannt zu geben. Dies ist Ende November 2013 im Bundesanzeiger erfolgt (siehe Anlage). In der Bekanntmachung wurden Energieversorgungsunternehmen aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten ihr Interesse an dem Abschluss von Konzessionsverträgen für die Strom- und Gasversorgungsnetze zu bekunden. Im Anschluss werden die Unternehmen aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist ihr Angebot abzugeben. Diese Angebote werden danach im Rahmen von vorab festgelegten, diskriminierungsfreien und transparenten Zuschlagskriterien gewichtet. Der Stadtverordnetenversammlung wird dann vorgeschlagen, die Konzessionsverträge mit dem Anbieter abzuschließen, der die höchste Punktzahl erhalten hat. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Verfahren zur Vergabe einer Konzession nicht um ein mit den Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen o.ä. vergleichbarem Verfahren handelt. Wesentlicher Unterschied ist, dass die Gemeinde eine Leistung nicht nachfragt, sondern diese anbietet. Zuschlagskriterien Für das Vergabeverfahren müssen vorab die Zuschlags-/Vergabekriterien für die Vergabeverfahren Stromnetz und Gasnetz festgelegt werden. Diese wurden von der Beratungsfirma erarbeitet und erfüllen nach der derzeitigen Rechtslage auch im Rahmen der Quotelung - die Voraussetzungen eines diskriminierungsfreien und transparenten Verfahrens. Es werden folgende Kriterien vorgeschlagen: 1. Netzsicherheit 28 % = Bewertung der Finanz-, Sach- und Personalausstattung sowie allg. Verlässlichkeit, Erfahrung als Netzbetreiber, Betriebskonzept, Versorgungssicherheit, Netzpflege, Netzstruktur 2. effiziente, preisgünstige, verbraucherfreundliche Versorgung 40 % = bisherige Netznutzungsentgelte (NNE), zu erwartende NNE, Netzservice vor Ort, Ressourcennutzung, Netzausbau 3. umweltverträgliche Versorgung 9 % = Einbindung von EEG-Anlagen, umweltverträgliche(r) Netzbetrieb und Netzerrichtung, Beratungsleistungen 4. Gestaltung des Konzessionsvertrages 23 % = Laufzeit, Sonderkündigungs- O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\15.doc

21 - 3 - recht, Endschafts-, Entflechtungs- und Folgekostenregelungen, Kosten- und Vertragsregelungen, Berichterstattung, Abstimmung bei Baumaßnahmen 2. Finanzielle Auswirkungen Bisher haben die Stadtwerke Bad Oldesloe für die Bereiche Strom und Gas Konzessionsabgaben von jährlich rd. 928 T gezahlt. Es ist grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass es zu deutlichen finanziellen Veränderungen im städtischen Haushalt kommen wird. Aus den Erfahrungen anderer Konzessionsverfahren kann abgeleitet werden, dass die Interessenten die Konzessionsabgabe mit dem möglichen Höchstbetrag an die Gemeinden/Städte abführen. 3. Leitwerte - entfällt - 4. Vorschlag zum Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:/ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Für die Vergabe der Konzessionsverträge Strom und Gas werden folgende Zuschlagskriterien gemäß 46 Energiewirtschaftsgesetz zur Anwendung festgelegt: 1. Netzsicherheit 28 % 2. effiziente, preisgünstige, verbraucherfreundliche Versorgung 40 % 3. umweltverträgliche Versorgung 9 % 4. Gestaltung des Konzessionsvertrages 23 % Horst Möller Erster Bürgermeister-Stellvertreter O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\15.doc

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23 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Bürgeramt Datum Aktenzeichen III Berichtsvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 0221/ Beratungsfolge Hauptausschuss Stadtverordnetenversammlung (geänderte Vorlage) Sitzungsdatum Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten in der Stadt Bad Oldesloe für das Jahr Sachverhalt Verkaufsstellen im Sinne des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz- LÖffZG) müssen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an Sonnund Feiertagen gemäß 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG grundsätzlich geschlossen sein. Gemäß 5 Abs. 1 Sätze 1-3 LÖffZG dürfen Verkaufsstellen abweichend von 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG aus besonderem Anlass an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die Tage werden von der zuständigen Behörde durch Rechtsverordnung bestimmt. Der Zeitraum der Öffnungszeiten ist anzugeben; er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um Uhr enden. Gemäß 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden zuständige Behörden u.a. nach 5 Abs. 1 LÖffZG. Nach dem Entwurf der anliegenden Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten in der Stadt Bad Oldesloe für das Jahr 2014 dürfen die Läden (Verkaufsstellen) in Bad Oldesloe im Jahre 2014 zu den nachstehend aufgeführten Daten, Zeiten und Anlässen abweichend von 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein: Jahr 2014 Anlass Frühlingsfest Sonntag, Sommeranfangsfest Sonntag, Erntedankfest Sonntag, Herbstfest Sonntag, Die Verkaufszeiten sind jeweils von Uhr bis Uhr festgelegt. 1 von 4

24 - 2 - Die Termine für die geplanten vier verkaufsoffenen Sonntage 2014 sind nach ausführlicher Beteiligung der Gemeinschaft Oldesloer Kaufleute e. V. festgelegt worden. Gemäß 55 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig- Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG-) werden Verordnungen der Städte (Stadtverordnungen) von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister erlassen. Gemäß 55 Abs. 3 Satz LVwG sind Verordnungen in den Kreisen dem Kreistag, in den Ämtern dem Amtsausschuss, in den Städten der Stadtvertretung und in den übrigen Gemeinden der Gemeindevertretung vorzulegen. 27 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung, 22 Abs. 1 Satz 3 der Kreisordnung und 10 Abs. 1 der Amtsordnung gelten entsprechend. Die Vorlagepflicht aus 55 Abs. 3 LVwG ist gegeben, damit die Stadtverordnetenversammlung ihrem Beratungsrecht nachkommen kann. Eine Zustimmungspflicht oder ein Zustimmungsrecht/Beschlussrecht hat die Stadtverordnetenversammlung nicht. Entscheidendes Organ beim Erlass einer Stadtverordnung ist gemäß 55 Abs. 2 LVwG allein der Bürgermeister. 2. Finanzielle Auswirkungen - keine - 3. Leitwerte Die Verordnung trägt dem Leitwert Bad Oldesloe die lebendige und mobile Stadt mit hoher Wirtschaftskraft Rechnung. 4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die zu TOP der Urschrift dieser Niederschrift beigefügte Stadtverordnung zur Kenntnis. Im Auftrage Sobczak Fachbereichsleiter Anlage: Entwurf der Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten in der Stadt Bad Oldesloe für das Jahr 2014 O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\16.doc

25 ENTWURF STADTVERORDNUNG über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten in der Stadt Bad Oldesloe für das Jahr 2014 vom XX.XX.2014 Aufgrund des 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) vom (GVOBl. 2006, S. 243) in Verbindung mit 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom (GVOBl. 2006, S. 252) wird für die Stadt Bad Oldesloe verordnet: 1 In der Stadt Bad Oldesloe dürfen zu den nachstehend aufgeführten Daten, Zeiten und Anlässen die Verkaufsstellen abweichend von 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein: Jahr 2014 Anlass Frühlingsfest Sonntag, Sommeranfangsfest Sonntag, Erntedankfest Sonntag, Herbstfest Sonntag, Die Verkaufszeiten sind jeweils von Uhr bis Uhr festgelegt. Anträge auf Terminänderung sind rechtzeitig in schriftlicher Form an den Bürgermeister der Stadt Bad Oldesloe zu richten. Der jeweilige Antrag ist zu begründen und ein Anlass für den jeweils gewünschten neuen Termin zu nennen. Der Bürgermeister entscheidet über den jeweiligen Antrag. Bei Zustimmung zur Terminänderung hat der Bürgermeister der Stadt Bad Oldesloe mindestens 2 Wochen vor dem nächsten anstehenden verkaufsoffenen Sonntag die geänderte Stadtverordnung öffentlich bekannt zu machen. 2 Durch diese Verordnung werden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere über die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit, der Ruhepausen und die arbeitsfreien Zeiten sowie die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes nicht berührt. O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\16.doc

26 - 4-3 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit gemäß 14 LÖffZG mit einer Geldbuße geahndet werden. 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und verliert mit Ablauf des ihre Gültigkeit. Bad Oldesloe, den XX.XX.2014 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Tassilo von Bary Bürgermeister O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\16.doc

27 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Schulen, Sport und Kindertagesstätten TOP Datum Aktenzeichen III ; 022.3; Ganztagsbetreuung/Politik Beschlussvorlage öffentlich Drucksachen-Nr. 0216/ Beratungsfolge Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss Stadtverordnetenversammlung (geänderte Vorlage) Sitzungsdatum Träger für die Zusammenführung von Ganztags- und Betreuungsangeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2014/2014 Abschluss eines Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v. vgl. Drucksachen-Nr. 1745/ für den BSKA am vgl. Drucksachen-Nr. 0063/ für den BSKA am vgl. Drucksachen-Nr. 0111/ für den BSKA am vgl. Drucksachen-Nr. 0154/2013/2018 für den BSKA am vgl. Drucksachen-Nr. 0174/ für den BSKA am Sachverhalt Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am nachfolgenden Beschluss gefasst: 1. Der Übernahme der Trägerschaft zur Zusammenführung von Ganztags- und Betreuungsangeboten zum Schuljahr 2014/2015 an der Grundschule West und der Klaus-Groth-Schule durch das Mehrgenerationenhauses Familienzentrum OASE e.v. unter Umsetzung der vorgestellten Konzeption wird zugestimmt. Die Übernahme der Trägerschaft ist vorerst auf die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 zu befristen. 2. Eine Berichterstattung über die Entwicklung der Arbeit im Offenen Ganztag soll jeweils für das abgelaufene Schuljahr zum des laufenden Jahres erfolgen. Im Herbst 2015 sind eine Evaluation und eine kritische Betrachtung der Kostenentwicklung anhand der Zahlen des ersten Jahres und der Anmeldesituation für das zweite Jahr durchzuführen. Sich daraus ergebende konzeptionelle und finanzielle Veränderungen sind darzustellen. An Hand dieser wird über eine Weiterführung des Angebotes vom Ausschuss entschieden. 1 von 5

28 Der vorgelegten Beitragsordnung wird zugestimmt. Nach 2 Jahren ist eine Überprüfung der Elternbeiträge vorzunehmen. Die Überprüfung der Ermäßigungsanträge soll analog der Sozialstaffel der Oldesloer Kindertageseinrichtungen erfolgen. Eine Sozialstaffel für die Teilnahme an der Frühbetreuung und der Ferienbetreuung ist nicht vorgesehen. Der Elternbeitrag für die Buchung einzelner Kurse ist auf Antrag zu ermäßigen. 4. Dem Finanzierungsplan zur Umsetzung der Koordination und finanziellen Abwicklung des Offenen Ganztags wird zugestimmt. Die Stadt Bad Oldesloe bezuschusst künftig das Angebot im Rahmen einer Fehlbetragsbezuschussung. Ausgehend von einem jährlichen Gesamtdefizit von voraussichtlich rd EUR sind in der Haushaltsplanung 2014 ff. in Abänderung zur Beschlussvorlage zum Haushalt 2014 Fachbereich III Bürgeramt (vgl. Drucksachen Nr. 0023/ ) Mittel bei nachfolgenden Produktsachkonten wie folgt bereitzustellen: Grundschule West Produktsachkonto / Klaus-Groth- Schule / Bezeichnung ff. Aufwendungen für besondere Dienstleistungen (Offener Ganztag), Aufwendungen für besondere Dienstleistungen (Offener Ganztag) EUR EUR EUR EUR 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Mehrgenerationenhaus Familienzentrum OASE die erforderlichen Verhandlungen hinsichtlich des Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages fortzuführen. Die Beschlussfassung über den Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag erfolgt durch den BSKA und die Stadtverordnetenversammlung. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen und mit besonderem pädagogischen Bedarf im Offenen Ganztag zu erarbeiten und den politischen Gremien rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen, so dass diese zum Schuljahr 2014/15 in Kraft treten kann. Um zum Schuljahr 2014/2015 den Übergang der Trägerschaft zur Durchführung des Offenen Ganztages an der Grundschule West und der Klaus-Groth-Schule nahtlos umsetzen zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung und der OASE erforderlich, die Koordinierungsstelle und die Stelle für die Verwaltungskraft bereits ab dem Monat März 2014 einzurichten. Die hierfür anfallenden anteiligen Kosten (März bis Juli 2014) von rd EUR wurden bereits im Rahmen des in der vorgenannten Sitzung des BSKA am dargestellten Finanzierungsplans berücksichtigt und beschlossen. Das Familienzentrum OASE kann erst nach Abschluss des Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages hinsichtlich der Personalplanung, der Beantragung der Fördermittel sowie der Detailplanung der Ganztagsangebote zum Schuljahr 2014/2015 tätig werden. O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\17.doc

29 - 3 - Aus diesem Grund legt die Verwaltung den anliegend beigefügten Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag mit der im Rahmen der Ausarbeitung des Vertrages geänderten Konzeption Offene Ganztagsschule Bad Oldesloe zur Beschlussfassung vor. Der Vertrag und die Konzeption wurden mit dem Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v. abgestimmt und den Schulleitungen der Grundschule West und der Klaus-Groth-Schule zur Kenntnis gegeben. Die Konzeption ist Bestandteil des Vertrages. Änderungen der Konzeption haben sich aufgrund der nachfolgenden Beschlussfassung des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses am zum Antrag des Beirates Menschen mit Behinderungen zur Offenen Ganztagsschule (vgl. Drucksachen-Nr. 0154/ ) ergeben: Die vom BSKA in der Sitzung am beschlossene Konzeption des offenen Ganztags wird wie folgt ergänzt: Oberstes Ziel der Bildungslandschaft in Bad Oldesloe ist es, Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen auf Teilhabe an Bildung zu ermöglichen und Eltern bei dem Erziehungs- und Bildungsprozess ihrer Kinder zu unterstützen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Grundlage für die inklusive Ausrichtung der offenen Ganztagsschule. Offene Ganztagsschule macht Schule zu einem Lern- und Lebensort für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Eine weitere Änderung der Konzeption hat sich dahingehend ergeben, dass unter dem Punkt Öffnungszeiten festgelegt wurde, in welchem zeitlichen Rahmen innerhalb der Offenen Ganztagsschule das verbindliche Angebot durch die OASE vorgehalten wird. Nach den abschließenden politischen Beschlussfassungen zum Finanzierungs- und Trägerschaftsvertrag mit der Konzeption muss die geänderte Konzeption den Schulkonferenzen der Grundschule West und der Klaus-Groth-Schule zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anschließend ist die Konzeption dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen und der Trägerwechsel zum Schuljahr 2014/2015 mitzuteilen. Beratung im Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss am : Der Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag wurde eingehend beraten. Hieraus ergaben sich aufgrund von Einzelanträgen bzw. im Diskussionsverlauf Änderungen am Vertragswerk und an der Konzeption. Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss hat hieraufhin einstimmig beschlossen: Dem Abschluss des zu TOP der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v. mit der anliegenden Konzeption Offene Ganztagsschule Bad Oldesloe, die Bestandteil des Vertrages ist, wird unter Berücksichtigung folgender Änderungen am Vertragswerk und in der Konzeption zugestimmt: O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\17.doc

30 Änderungen und Ergänzungen im Vertrag: Vertragsgegenstand, dritter Absatz, zweiter Satz: Für diese Zeiten bietet der Träger ein Ferienangebot an. 6 Personalbedarf, dritter Absatz: Nach Möglichkeit bietet der Träger dem bisher vom Verein Feste Grundschulzeiten Bad Oldesloe e.v. für die Betreuung eingesetzten Personal einen Arbeitsvertrag an. Grundlage ist der TvöD. 6 Personalbedarf, wird um folgenden Absatz erweitert: Honorarkräfte sind auf Grundlage der Honorarordnung der Stadt Bad Oldesloe zu beschäftigen. 7 Versicherungen, zweiter Absatz, erster Punkt: Unfallversicherung der angemeldeten Kinder während der Betreuungszeiten in den Schulferien, den beweglichen Ferientagen und Schulentwicklungstagen. 7 Versicherungen, zweiter Absatz, zweiter Punkt: Haftpflichtversicherung der angemeldeten Kinder während der Betreuungszeiten in den Schulferien, den beweglichen Ferientagen und Schulentwicklungstagen. 11 Leitung und Qualitätssicherung, vierter Absatz: Weiter ist eine Evaluation unter Federführung der Stadt und Beteiligung der Betroffenen (jeweilige Schulleitung, Eltern, Schüler, Träger) vorgesehen. Änderungen und Ergänzungen im Konzept: Der Punkt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Seite 6), erster Absatz ist wie folgt zu erweitern: Der Stellenbedarf wird an Hand der Anmeldezahlen und dem tatsächlichen Bedarf jährlich in einem Stellenplan festgelegt. In diesem wird auch der Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Integrationshilfe festgelegt. ======= Der Beschluss des BSKA wurde in dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag und die Konzeption eingearbeitet. Weiterhin hat die Verwaltung zur besseren Auffindbarkeit von Fundstellen die Absätze der jeweiligen Paragraphen im Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag durchnummeriert. 2. Finanzielle Auswirkungen Wie in der Drucksachen-Nr. 0111/ für den BSKA am sowie in der Anlage 2 zu dem dieser Vorlage beigefügten Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag dargestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2014 ff. bereits eingestellt. 3. Leitwerte Die Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschulen dienen den Leitwerten Bad Oldesloe die Bildungsstadt mit kultureller Identität sowie Bad Oldesloe die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition. O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\17.doc

31 Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Dem Abschluss des zu TOP der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v. mit der anliegenden Konzeption Offene Ganztagsschule Bad Oldesloe, die Bestandteil des Vertrages ist, wird zugestimmt. Tassilo von Bary Bürgermeister O:\!Internet\Homepage_Pflege\Arbeitsbereich\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\Sitzungen\17.doc

32 V e r t r a g Zwischen der Stadt Bad Oldesloe vertreten durch den Bürgermeister -, Markt 5, Bad Oldesloe, nachstehend Stadt genannt, und dem Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v., Ratzeburger Str. 20, Bad Oldesloe vertreten durch den Vorstand nachstehend Träger genannt wird nachstehender Vertrag geschlossen: Präambel Gegenstand dieses Vertrages ist die Übertragung der Trägerschaft für die Koordination und Durchführung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule West und der Klaus-Groth-Schule in Bad Oldesloe von der Stadt als Schulträger auf den Träger. Gegenstand des Vertrages ist außerdem die Durchführung der Ferienbetreuung durch den Träger an den vorgenannten zwei Schulen durch eigenes Personal sowie Dritte. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass hinsichtlich der inhaltlichen Arbeit eine enge Abstimmung zwischen der Stadt, dem Träger und der jeweiligen Schulleitung erfolgen soll. Die Offene Ganztagsschule und die Ferienbetreuung haben das Ziel, die Bildungschancen von Kindern in Bad Oldesloe zu verbessern und ihnen den Zugang zu einem möglichst breiten Spektrum an Angeboten von Bildung zu ermöglichen. Daneben dienen die Angebote der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Entwicklung von sozialen Kompetenzen im Umgang mit Gleichaltrigen. Sie bieten eine verlässliche Tagesstruktur für Kinder als Antwort auf die veränderten Lebensbedingungen von Familien in unserer Gesellschaft. 1 Vertragsgegenstand 1. Der Träger betreibt in der Grundschule West und in der Klaus-Groth-Schule für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen die Offene Ganztagsschule gemäß den gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Offene Ganztagsschule findet grundsätzlich montags bis freitags wie folgt statt: Grundschule West 8.00 Uhr bis Uhr, Klaus-Groth-Schule 7.30 Uhr bis Uhr. 3. Ausgenommen von der Offenen Ganztagsschule sind Ferien, bewegliche Ferientage und Schulentwicklungstage. Für diese Zeiten bietet der Träger ein Ferienangebot an. 4. Der Träger ist zuständig für die in der Konzeption festgelegten Zeiten. Die Konzeption (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Vertrages. Seite 1 von 7

33 2 Aufgabenstellung Der Träger übernimmt folgende Aufgaben: die schulübergreifende Planung der Angebote mit freien Trägern und Honorarkräften. die Abstimmung der Angebote und der Raumplanung mit den Schulen. die finanzielle Abwicklung. die Vernetzung und den Austausch der Anbieter und der Schulen. die Weiterentwicklung des Konzeptes mit den Schulen und den freien Trägern; die Planung und Durchführung entsprechender Arbeitsgruppen und Workshops (z. B. Projektgruppe Ganztag) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. die Entwicklung und Kontrolle von Qualitätsstandards. die Entwicklung, Vermittlung und ggfs. Durchführung von Fortbildungen für die Anbieter. die Gewährleistung der Verlässlichkeit des Angebotes. die Rechte und Pflichten als Anstellungsträger für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Dienst- und Fachaufsicht) und als Einsatzstelle von Kräften im FSJ und BuFD. alle zur Durchführung der Offenen Ganztagsschule notwendigen Verwaltungstätigkeiten wie die Personalverwaltung, die Abrechnung, das Antragswesen, den Einzug von Elternbeiträgen, das Mahnwesen usw.. die Organisation und Durchführung eines verlässlichen Ferienangebotes in Abstimmung mit der Stadt und der jeweiligen Schulleitung. 3 Anzuwendende Vorschriften Die Angebote richten sich nach der Richtlinie über die Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung) in der jeweils gültigen Fassung, derzeit gemäß Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2010 Nr. 51, S. 1121). 4 Aufnahme der Kinder Die Offene Ganztagsschule der Grundschule West und der Klaus-Groth-Schule nimmt Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der jeweiligen Schule, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung durch die Sorgeberechtigten, auf. Die Anmeldezahlen sind nicht begrenzt. 5 Elternbeiträge Für jede/n teilnehmende/n Schüler/in ist ein monatliches Betreuungsentgelt (auch während der Ferienzeit) gemäß der jeweils gültigen Beitragsordnung zu erheben. Die Beitragsordnung wird vom Träger in Abstimmung mit der Stadt erlassen. Seite 2 von 7

34 6 Personalbedarf 1. Der Stellenplan des lfd. Jahres wird im Einvernehmen zwischen dem Träger und der Stadt zum eines Jahres überprüft und im Rahmen des Wirtschaftsplans für das folgende Jahr zwischen Stadt und Träger vereinbart. 2. Die Einstellung/ Umbesetzung des Personals darf nur im Rahmen des Stellenplans erfolgen. Die Einstellung/Umbesetzung der Leiterin/des Leiters der Offenen Ganztagsschule in der jeweiligen Schule erfolgt in Abstimmung mit der Stadt und der jeweiligen Schulleitung. 3. Nach Möglichkeit bietet der Träger dem bisher vom Verein Feste Grundschulzeiten Bad Oldesloe e.v. für die Betreuung eingesetzten Personal einen Arbeitsvertrag an. Grundlage ist der TvöD. 4. Der Träger trägt die Verantwortung dafür, dass nur geeignete Mitarbeiter/innen eingesetzt werden, die neben der erforderlichen fachlichen - zum Beispiel Erzieher/innen, Sozialpädagogische Assistenten/innen, Tagesmütter/Tagesväter und andere pädagogisch ausgebildete Kräfte - auch über die persönliche Eignung nach 72 a SGB VIII verfügen. Der Träger ist weiter verpflichtet, das von ihm eingesetzte Personal vor dem erstmaligen Einsatz nach 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu belehren. 5. Honorarkräfte sind auf Grundlage der Honorarordnung der Stadt zu beschäftigen. 7 Versicherungen 1. Alle angemeldeten Kinder sind während der Offenen Ganztagsschule gesetzlich über die Unfallkasse des Schulträgers versichert. Die Meldung erfolgt durch den Schulträger. 2. Alle weiteren Risiken sind durch den Träger selbst zu versichern, wie: Unfallversicherung der angemeldeten Kinder während der Betreuungszeiten in den Schulferien, den beweglichen Ferientagen und Schulentwicklungstagen Haftpflichtversicherung der angemeldeten Kinder während der Betreuungszeiten in den Schulferien, den beweglichen Ferientagen und Schulentwicklungstagen Vereinshaftpflichtversicherung Unfallversicherung der Betreuungspersonen erfolgt bei der Berufsgenossenschaft 3. Die vorgenannten Policen sind der Stadt vor Inkrafttreten des Vertrages bzw. jährlich vor Beginn der Ferienbetreuung vorzulegen. 8 Räume in den Schulen Die Stadt stellt als Schulträger die benötigten Räume kostenfrei zur Verfügung. Dem Träger steht je Schule mindestens ein fester eigener Raum für den Offenen Ganztag zur Verfügung. Weitere Raumnutzungen werden in direkter Abstimmung zwischen Schulleitung und Träger vereinbart. Seite 3 von 7

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