Keine Spekulation auf dem Finanzmarkt Förderung der Realwirtschaft Schutz des Volksvermögens

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1 Antrag der Bundes AGS Keine Spekulation auf dem Finanzmarkt Förderung der Realwirtschaft Schutz des Volksvermögens Vor dem Hintergrund der Bestrebungen den Banken- und Finanzmarktsektor, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, nach dessen Zusammenbruch 2008 zu regulieren, um zukünftig ähnliche Katastrophen nach Möglichkeit zu vermeiden, ist es für die AGS von äußerster Wichtigkeit, bei diesen Vorhaben neben der Währungsstabilität und Sicherung des Volksvermögens auch die Bedürfnisse der Unternehmen im Auge zu haben. Die aktuellen politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen sind somit im Kontext der volkswirtschaftlichen Entwicklung zu sehen. A. Prognose zur Entwicklung der Volkswirtschaft Die nach wie vor ungelösten Probleme werden derzeit verdrängt. Der weltweite Verlust bei Banken beträgt laut IWF für in USA aufgelegte Papiere und Fonds US $ 3,1 Billionen und für in Europa und Asien aufgelegte Papiere und Fonds US $ 0,9 Billionen. Diese Zahlen sind die bisher von den Banken zugegebenen Wertberichtigungen. Man geht davon aus, dass darüber hinaus ähnliche Summen nach wie vor von den Banken verschleiert werden. Auf deutsche Banken entfällt ein Wertberichtigungsbedarf von Milliarden. Um den Zusammenbruch der gesamten Wirtschaft zu vermeiden wurde von der Bundesregierung ein Schutzschirm für die deutschen Banken (Bürgschaft) zugesagt, er betrug Ende 2008 insgesamt 480 Milliarden Euro und Ende 2009 insgesamt 589 Milliarden Euro. Man muss davon ausgehen, dass dieses Geld weitestgehend abgefordert wird und für den Staatshaushalt verloren ist. Eine solche Katastrophe darf sich nicht noch einmal wiederholen. Hierfür erfolgte ab 2009 eine Staatsverschuldung in nie gekanntem Umfang. Nach vorne schauend erwartet sowohl die Deutsche Bundesbank sowie der EZB-Rat, dass das reale Bruttoinlandsprodukt 2010 in moderatem Tempo weiter wächst (ca. 1,4 Prozent). Diese Prognose ist der Erwartung geschuldet, dass die niedrige Kapazitätsauslastung die Investitionen der Unternehmen dämpft und schwache Aussichten auf dem Arbeitsmarkt den Konsum hemmen. Zudem ist noch unklar, ob der Aufschwung nur aus der Anschubwirkung weltweiter Konjunkturprogramme (weltweit 3,2 Billionen Dollar) und beispiellosen Liquiditätshilfen der Notenbanken resultiert, oder ob sich die Erholung der Wirtschaft von nun an selbst tragen wird. Die Staatsverschuldung nicht nur in der Euro-Zone, Inflationsängste und eine weltweit labile Konjunktur sind nur einige Indizien dafür, dass die durch die Finanzkrise ausgelösten Turbulenzen und Friktionen noch nicht vorüber sind. Auch ein unverändert hohes Misstrauen gegenüber vielen Banken wird der wirtschaftlichen Entwicklung weiterhin zusetzen. Darin begründen sich die Befürchtung einer stärker und länger als erwartet negativen Rückkopplung zwischen Realwirtschaft und dem Finanzsektor. B. Situation deutscher Unternehmen Vor diesem Hintergrund müssen auch deutsche Unternehmen ihre Planungen hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Betriebe sowie zu tätigender Investitionen neu überdenken. Neben der staatlichen Einflussnahme und Regulierung zur Wiederherstellung des Vertrauens in den Bankensektor dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass es nicht die regional verankerten Kreditinstitute bzw. deren Kreditengagements in deutschen Unternehmen waren, die zu dem Vertrauensverlust geführt haben. Es waren nur einige europäische Banken (unter anderem diverse deutsche Landesbanken sowie die IKB und HRE), die in unverhältnismäßig starkem

2 Maße in die US-amerikanischen sub-prime -Kredite bzw. in deren Verbriefungen (sogenannte toxische Wertpapiere ) investierten. Dabei wurde die irrige Annahme zugrunde gelegt, sich der eigenen Kreditprüfung solcher Kredite entledigen und sich ausschließlich auf die Bonitätsbeurteilung von Ratingagenturen stützten zu können, obwohl hinter jeder Verbriefung letztlich Kredite stecken, die bedient werden müssen. Unter anderem diese Entwicklungen haben zum Erliegen des internationalen Verbriefungsmarktes geführt, weil die Banken die hinter den Verbriefungen liegenden Kredite beim Ankauf nicht geprüft hatten und deshalb den Rückzahlungswert nicht bewerten konnten Kreditverbriefungen Die aktuellen Regulierungsvorhaben im Bereich der Kreditverbriefungen insbesondere die verabschiedete EU-Bankenrichtlinie gehen zwar in die richtige Richtung. Jedoch ist der Ankauf verbriefter Kredite, egal in welchem Staat oder durch welches Institut der Kredit vergeben wurde, durch Banken weiterhin erlaubt. Die Problematik der Kreditrisiko- bzw. Sicherheitenbewertung durch das ankaufende Kreditinstitut hat sich deshalb noch nicht entschärft. Daran ändert auch die künftige Verpflichtung zum Selbstbehalt der veräußernden Bank in Höhe von 5 Prozent des Kredites nichts. Die AGS stellt fest, dass die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen, um die mit handelbaren Kreditforderungen einhergehenden volkswirtschaftlichen Risiken einzudämmen. Damit die Kreditklemme der Vergangenheit angehört und deutsche Banken nachhaltig die seitens der Unternehmen benötigte Liquidität bereitstellen können, hat die AGS nachfolgende Forderungen zu Kreditverbriefungen aufgestellt. Forderungen der AGS zur Regulierung der Kreditverbriefungen: Die Möglichkeiten von Kreditverbriefungen sollen grundsätzlich weiterhin gegeben sein. Ziel ist es, vor allem die Finanzierung der Wirtschaft zu unterstützen. Hausbanken der Unternehmen können durch die Veräußerung von Kreditrisiken Klumpenrisiken aus ihren Bilanzen entfernen und dadurch Eigenkapital bzw. Spielraum für weitere Kreditvergaben freimachen. Die AGS fordert, dass Finanzdienstleister insbesondere Banken nur in Kreditverbriefungen investieren dürfen, sofern auf diese die gleichen Kreditvergabestandards und Genehmigungsprozesse Anwendung finden, wie bei der herkömmlichen Kreditvergabe einer deutschen Bank. Nur dadurch kann eine nachhaltige Bewertung der einer Verbriefung zugrunde liegenden Kredite sowie der Bonität des Kreditnehmers nebst bestellter Sicherheiten gewährleistet werden. Zudem wird sicher gestellt, dass deutsche Kreditinstitute keine Kreditforderungen ankaufen, die einem laxeren Prüfungs- und Bewertungsstandard unterworfen wurden, als dies in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Dadurch wird die Übernahme unkalkulierbarer Risiken unterbunden. Dass die AGS mit ihrer Forderung richtig liegt, beweist ebenfalls das vom Bundesverband deutscher Banken vorgelegte Konzept zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes vom 26. Februar Veräußernde Banken müssen demnach für die zu verbriefenden Kredite die gleichen Kreditvergabestandards, Genehmigungsprozesse und Maßnahmen anwenden wie für die Kredite, die sie in ihrer Bilanz behalten. Debitoren dürfen nur deutsche Mittelstandsunternehmen sein. 1 Vgl. insbesondere die Ausführungen und Beschlüsse des AGSNRW Vorstandes zu den Anforderungen an die Kreditrisikoprüfung sowie die Regulierung des Verbriefungsmarkt und der Ratingagenturen in den AGSNRW-Nachrichten vom Juni und November 2009.

3 Die AGS fordert deshalb, dass eine gesetzliche Regelung sicher stellen muss, dass Kreditinstitute Kreditverbriefungen nur ankaufen dürfen, wenn die Einhaltung dieser Kreditvergabestandards bereits vor Ankauf des Kredits also bei der originären Kreditvergabe gewährleistet wird. Die Möglichkeit des Ankaufs von Ramschverbriefungen durch Banken muss der Vergangenheit angehören. Sofern die Einhaltung dieser Standards beim Ankauf von Kreditverbriefungen durch Banken nicht gewährleistet werden kann wie beispielsweise beim Ankauf von Krediten die originär außerhalb des in Deutschland bzw. in der EU geltenden Bankenaufsichtsrechts vergeben wurden (bspw. US-Kredite) darf: eine Investition in Kreditverbriefungen nur durch Anleger erfolgen, die nicht (wie z.b. Banken/Versicherungen/Pensionsfonds) systemrelevant sind; der Ankauf von Kreditforderungen über Verbriefungen ausschließlich innerhalb eines Finanzverbunds mit gemeinsamer Sicherungseinrichtung (wie im Sparkassen und Genossenschaftssektor) zugelassen werden, und zwar nur für Kredite, die originär von einem dem Finanzverbund anhängigen Kreditinstitut vergeben wurden. In diesem Fall ist zum einen sichergestellt, dass einheitliche Kreditvergabestandards gelten. Zum anderen tragen alle der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Institute das Insolvenzrisiko des Kreditnehmers. Deshalb besteht grundsätzlich kein Interesse daran, Ramsch-Kredite zu vergeben und im Anschluss zu verkaufen, für die im Ergebnis der Finanzverbund einstehen muss. Die Gefahr des reinen originate to distribute -Modells wie in den USA gehandhabt wäre gebannt. 2. Ratingagenturen Nach aktuellem Regulierungsstand müssen sich Ratingagenturen zukünftig in der EU registrieren lassen. Zudem werden die Ratingagenturen hinsichtlich der Vermeidung von Interessenkonflikten und einer größeren Transparenz des Ratingprozesses von der Bankenaufsicht überwacht. Zudem sollen die Ratingagenturen den durch die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) aufgestellten Verhaltenskodex für Ratingagenturen einhalten. In Bereichen, die für die Finanzmarktstabilität von besonderer Bedeutung sind, dürfen zukünftig Ratings nur noch dann verwendet werden, wenn sie von einer in der EU registrierten Agentur stammen. Die AGS ist der Auffassung, dass die Regulierung der Ratingagenturen nicht weitreichend genug ist. Ratingagenturen spielen auf den globalen Wertpapier- und Bankenmärkten bei der Einwertung von Bonitäts- und Kreditrisiken eine zu wichtige Rolle. Ratings dürfen nach dem aktuellen Regulierungsstand weiterhin von Banken zur Beurteilung ihrer Anlage- und Finanzentscheidung wie z. B. die Investition in Griechenlandanleihen und Kreditverbriefungen heran gezogen werden. Forderungen der AGS zur Regulierung des Derivatemarktes Da es sich dabei um eine wesentliche Auslagerung von Kreditprüfungsprozessen handelt, die herkömmlich durch die Bank selber durchgeführt werden müssen, fordert die AGS, dass der Ratingprozess bzw. die Ratingagentur auch bankgleich zu regulieren und entsprechend zu beaufsichtigen ist. Vor diesem Hintergrund wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, sich für die Einführung einer Europäischen Ratingagentur zur Bewertung von Firmen und Staatsfinanzen, unter Kontrolle der EZB, einzusetzen. Sofern dies nicht gewährleistet werden kann, dürfen sich Kreditinstitute, Versicherungen und Pensionsfonds bei der Berechnung ihrer gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder der Berechnung der Risiken ihres Anlagegeschäfts nicht auf Ratings stützen.

4 3. Derivatemarkt Zu der Regulierung des Derivategeschäfts liegen zwar auf europäischer Ebene noch keine konkreten Ergebnisse vor. Künftig soll aber der Handel mit Derivaten überwiegend an sogenannten zentralen Clearing-Stellen stattfinden. Das kann zum Beispiel eine Börse für Terminkontrakte sein. Der bilaterale außerbörsliche Handel mit Derivaten wird zwar nicht gänzlich verboten. Die beteiligten Unternehmen sollen aber künftig zumindest mehr Eigenkapital für solche Geschäfte vorhalten. Zudem wurde in der Zwischenzeit auf Bundesebene das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte beschlossen. Die AGS stellt fest, dass das von der CDU und FDP kreierte Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte nicht die volkswirtschaftlich notwendige Eindämmung der Spekulation mit sich bringt, da ausschließlich die Tatbestände der ungedeckten Leerverkäufe sowie der Kreditderivate erfasst werden, die wiederum aufgrund der weitreichenden Ausnahmetatbestände keine Wirkung entfalten werden. Aber auch der nationale Alleingang ermöglicht den Spekulanten Schlupflöcher bereits innerhalb der EU. Um der Spekulation Einhalt zu gebieten, fordert die AGS, dass derivative Geschäfte nur zur Absicherung von realwirtschaftlich existierenden Kredit-, Zins- und Währungsrisiken der in Deutschland agierenden Unternehmen zulässig sind. Die Regulierung des Derivatemarktes darf im Ergebnis aber nicht zur Verteuerung dieser Absicherungsgeschäfte, welche die Unternehmen dringend benötigen, führen. Der Handel mit Derivaten zu Spekulationszwecken indes ist zu verbieten. Die Gründe für die Aufrechterhaltung eines Derivatemarktes für realwirtschaftlich existierende Risiken sind folgende: a. Einfluss exportbasierter Risiken Währungsderivate Neben den verstärkt wahrnehmbaren Forderungen, eine erhöhte Binnennachfrage insbesondere in Deutschland zu bewerkstelligen, ist das aktuelle wenn überhaupt schwache Wachstum in Deutschland nach wie vor getragen vom Export und der Hoffnung, dass anschließend Investitionen und schließlich der Konsum wieder anziehen. Es ist festzuhalten, dass sich der Außenhandelssaldo Deutschlands zwischen 1990 und 2008 mehr als verdreifacht hat. Die Ausweitung des Außenhandels ist in verstärktem Maße auch auf Globalisierungseffekte zurückzuführen. Eine wesentliche Folge der zunehmenden Globalisierung ist die Internationalisierung von Produktionsprozessen. Viele deutsche Firmen haben Teile ihrer Produktion ins Ausland verlagert und dazu vor Ort Tochtergesellschaften gegründet. Dies führt dazu, dass vermehrt Waren innerhalb von Unternehmensgruppen grenzüberschreitend transferiert werden. Die Zusammensetzung der wichtigsten Partnerländer Deutschlands blieb im betrachteten Zeitraum relativ stabil. Es handelt sich dabei um: Frankreich, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Italien, Belgien und Luxemburg, Österreich und die Schweiz. Aber auch China, Russland, Tschechien und Ungarn spielen eine bedeutende Rolle. 63 Prozent aller deutschen Waren gingen 2008 in Staaten der Europäischen Union. Betrachtet man aber die Eurozone und die Nicht-Eurozone, so fällt auf, dass sich der Außenhandel mit den Staaten der Nicht-Eurozone viel dynamischer entwickelt hat als der Außenhandel mit der Eurozone. Der deutsche Export ist danach nicht nur von der Leistungsfähigkeit der heimischen Wirtschaft abhängig, sondern auch von der Dynamik des Welthandels. Die EU hatte beispielsweise an den weltweiten Exporten in 2007 nach Angaben von Eurostat einen Anteil von 17,4 Prozent und war damit Weltmarktführer. Der Einfluss von Wechselkurseffekten ist enorm. Sofern die deutschen Exporte nicht in Euro fakturiert werden d.h. nicht innerhalb des Euro-Raumes exportiert werden spielt für

5 deutsche Unternehmen der Einfluss von Wechselkurseffekten eine wesentliche Rolle. In diesem Zusammenhang spielen auch die grenzüberschreitenden Direktinvestitionen eine wesentliche Rolle (unter anderem durch die Verlagerung der Produktionsstätten ins (EU-) Ausland), welche die Globalisierung begleiten und vorantreiben. Als Direktinvestitionen betrachtet die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) Investitionen, die ein langfristiges Interesse ausdrücken sowie einen langfristigen Einfluss des Investors. Diese Investitionen können von Privatpersonen oder Unternehmen kommen und fließen in ausländische Unternehmen. Häufig werden sie von Großkonzernen getätigt. Direktinvestitionen haben von 1990 bis 2008 stark zugenommen. Der größte Betrag ausländischer Direktinvestitionen war 2008 mit 2,3 Billionen US-Dollar in den Vereinigten Staaten investiert, es folgten Frankreich und das Vereinigte Königreich, wo Ausländer jeweils rund eine Billionen US-Dollar investiert hatten. Diese Direktinvestitionen stammen zu einem nicht unmaßgeblichen Teil auch von deutschen Unternehmern. Deshalb wird der Außenhandel in vielen Fällen durch Kurssicherungsgeschäfte gegen Wechselkursschwankungen abgesichert. Vertragspartner für dieses Geschäftsfeld sind Banken, die notwendigen Instrumente sind Währungsderivate. Forderungen der AGS in Bezug auf Währungsderivate Die AGS fordert in Bezug auf Währungsderivate die Möglichkeit zur Absicherung des Risikos von Wechselkurseffekten, welche aus einem realwirtschaftlichen Grundgeschäft mit Auslandsbezug resultieren. Grundgeschäfte, welche in der reinen Kreditaufnahme oder Anlage von Geld im Ausland bestehen, ohne dass sich eine Investition im Zielland der Währung anschließt, sind bei entsprechender Absicherung über Währungsderivate mit einer Transaktionssteuer zu versehen. Dies ist damit zu rechtfertigen, dass in diesem Fall der reine Zinsgewinn und nicht die realwirtschaftliche Investition im Zielland der Währung im Vordergrund steht. b. Kreditaufnahmerisiken Kreditderivate Deutsche Unternehmen finanzieren ihre unter anderem im Ausland getätigten Investitionen mangels vorhandenen Eigenkapitals klassischerweise über Kredite ihrer Hausbanken. Im Vordergrund stehen dabei neben der Finanzierung anzuschaffender Maschinen auch die Bereitstellung von Liquidität für den Einkauf teilweise importierter Rohstoffe und Waren. Aber auch für die Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebs sowie als Zwischenfinanzierung ausstehender Kundenforderungen werden Kredite benötigt. Durch den Einsatz eines Kreditderivats muss es der Hausbank weiterhin möglich sein, das Kreditrisiko ohne Veräußerung der zugrunde liegenden Kreditforderung und somit unter Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung auf einen Dritten zu übertragen. Regional agierende Hausbanken können sich dadurch wirksam der mit der Kreditvergabe einhergehenden Konzentration auf bestimmte Wirtschaftszweige und Unternehmen bzw. der Bildung sogenannter Klumpenrisiken (beispielsweise Schwerpunkt Metallbranche) entledigen. Dies soll im Ergebnis dazu führen, dass das frei werdende Eigenkapital Spielraum für die erneute Kreditvergabe gibt. Forderungen der AGS in Bezug auf Kreditderivate Die AGS fordert in Bezug auf Kreditderivate gleichlautend der Forderung zur Regulierung der Kreditverbriefungen : Banken dürfen Kreditderivate nur abschließen, wenn gewährleistet ist, dass bei den dem Kreditderivat zugrunde liegenden Krediten die Einhaltung der in Deutschland geltenden Kreditvergabestandards eingehalten wurden. Sofern dies nicht gewährleistet werden kann wie beispielsweise beim Ankauf von Kreditrisiken aus Krediten die originär außerhalb des in Deutschland bzw. in der EU geltenden Bankenaufsichtsrechts

6 vergebenen wurden (bspw. US-Kredite) darf die Absicherung des Kreditrisikos über ein Kreditderivat: nur durch Personen erfolgen, die nicht (wie z.b. Banken/Versicherungen/Pensionsfonds) systemrelevant sind; ausschließlich innerhalb eines Finanzverbunds mit gemeinsamer Sicherungseinrichtung (wie im Sparkassen und Genossenschaftssektor) zugelassen werden, und zwar nur für Kredite, die originär von einem dem Finanzverbund anhängigen Kreditinstitut vergeben wurden. In diesem Fall ist zum einen sichergestellt, dass einheitliche Kreditvergabestandards gelten. Zum anderen tragen alle der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Institute das Insolvenzrisiko des Kreditnehmers. Deshalb besteht grundsätzlich kein Interesse daran, Ramsch-Kredite zu vergeben und im Anschluss über Kreditderivate abzusichern, für die im Ergebnis der Finanzverbund einstehen muss. c. Zinsänderungsrisiken Zinsderivate Deutsche Unternehmen müssen bei der Eingehung von Kreditgeschäften das Risiko sich verändernder Zinsen absichern können, um eine sichere Kalkulation ihrer Kosten für die Zukunft vornehmen zu können. Forderungen der AGS in Bezug auf Zinsderivate Die AGS fordert in Bezug auf Zinsderivate, dass die Möglichkeit zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken besteht, sofern sie der sparsamen und wirtschaftlichen Gestaltung bestehender oder neu einzugehender Verbindlichkeiten dienen und nur zur Optimierung der Kreditkonditionen und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen werden. Ein Zinsderivat muss deshalb immer in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem Basisgeschäft, d.h. einem Kreditgeschäft, stehen.

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