Konsultation der Eckpunkte des Ausschreibungsdesigns hier: Stellungnahme zum Referentenentwurf. Sehr geehrter Herr Dr. Wustlich,
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- Hajo Kruse
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1 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Postfach Erfurt Bundesministerium Für Wirtschaft und Energie Referat III B2 Übergreifendes Energierecht, Erneuerbare-Energien-Gesetz Herrn Dr. Guido Wustlich Scharnhorststr Berlin Konsultation der Eckpunkte des Ausschreibungsdesigns hier: Stellungnahme zum Referentenentwurf Sehr geehrter Herr Dr. Wustlich, für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen bedanken wir uns und nehmen wie folgt Stellung: Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jutta Hufnagl Durchwahl: Telefon Telefax tmuen.thueringen.de Ihr Zeichen: IIIB /14 Ihre Nachricht vom: 31. Juli 2015 Unser Zeichen: Nr-3417/ Erfurt September 2015 A. PV-Dachanlagen Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass kleine und mittlere Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 1 Megawatt von der Ausschreibung ausgenommen werden sollen. Somit bleibt die Akteursvielfalt in diesem Segment weiterhin erhalten. B. Ausschreibung von Windanlagen an Land: 1. Ausschreibungsmenge Wind an Land Um einen flexiblen Ausbau der Windenergie an Land zu gewährleisten, ist es unverzichtbar, dass die Ausschreibungsmenge von mindestens 2,5 GW netto pro Jahr sichergestellt wird. 2. Fehlende regionale Komponente Es erfolgt keine ausreichende Steuerung der regionalen Verteilung der bezuschlagten Projekte; damit kann eine systematische Bevorzugung windreicher Standorte die Folge sein. Eine gleichmäßigere räumliche Verteilung bei den Windkraftanlagen an Land bringt wesentliche Vorteile und ist daher anzustreben. Gleichzeitig muss auch der Netzausbau, sowohl auf Übertragungsnetz- als auch auf Verteilnetzebene, weiter vorangetrieben werden. Zentral ist, dass die Ausschreibungsmenge für Wind an Land von 2,5 GW netto pro Jahr mindestens gehalten wird, um einen flexiblen Ausbau in ganz Deutschland auch mit dem System der Ausschreibung zu gewährleisten. Der Ausbau der Windenergie an Land soll in ganz Deutschland bei ungefähr gleichmäßiger Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Beethovenstraße Erfurt Verkehrsverbindungen: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 1 (Landtag), 3 und 4 (Tschaikowskistraße) Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuellen Informationen der EVAG zur Linienführung.
2 regionaler Verteilung fortgesetzt werden. Eine gleichmäßige Verteilung dient der Netzstabilität und der Versorgungssicherheit und bietet allen Bundesländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen werden kann. Das überarbeitete Referenzertragsmodel und eine Quote sollen sicherstellen, dass ein deutschlandweiter Ausbau vollzogen wird und sie sollen weiterhin Anreize setzen, effiziente und windhöffige Standorte zu bevorzugen. 3. Referenzertragsmodell Die vorgestellte Anpassung des Referenzertragsmodells des Eckpunktepapiers ist noch unzureichend, da verschiedene Parameter in der Studie vom IE-Leipzig nicht der Praxis entsprechen. Ein Gutachten vom Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET)kommt zu dem Schluss, dass die Anpassung des Referenzertragsmodells alleine wird nicht ausreichen wird, um eine effiziente regionale Verteilung der Windenergiestandorte weiterhin zu gewährleisten. Eine kritische Überprüfung der Daten- und Berechnungsgrundlagen des Modells wird für unerlässlich gehalten. 4. mangelnde Akteursvielfalt Ebenfalls kritisiert werden muss der erschwerte Zugang für Bürgerenergieprojekte. Es wird befürchtet, dass sich viele lokale und kleinere Bürgergenossenschaften die finanziellen Risiken des Ausschreibungsverfahrens nicht leisten können. Darüber wird befürchtet, dass durch das Ausschreibungsverfahren große Projektierer bevorzugt werden. Um den Zugang für Bürgerenergieprojekte diskriminierungsfrei zu ermöglichen, müssen unterschiedliche Optionen zu Ausnahmeregelungen betrachtet werden. Dabei ist zu beachten, dass die potenziell Berechtigten auch treffsicher benannt werden können. Konkrete Definition der Bürgerenergieakteure Prüfung der fünf Optionen zur bevorzugten Behandlung von kleinen Akteuren im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens aus der Studie der ECOFYS Germany GmbH et. al., 2015 zur Akteursvielfalt Windenergie an Land Sicherstellung der Akteursvielfalt durch Nutzung der De-minimis- Regelung. 5. Berücksichtigung von Aspekten der Netzverträglichkeit, vgl. 88 Abs. 1 Nr. 2 b) EEG2014 bei der Zuschlagserteilung. C. Biomasse Die Bioenergie kann die Rolle des energiewirtschaftlichen Systemdienstleisters übernehmen. Als Regelenergie kann sie eine Seite 2 von 3
3 sinnvolle Ergänzung zu den fluktuierenden Erneuerbaren Energien bilden. Wichtig ist die Integration der Bioenergie im EEG 2016 damit der Technologie eine Perspektive geboten wird. In der Anlage wird die Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft beigefügt. Untersuchung der Möglichkeit einer Ausschreibung von Bestandsanlagen Die Verankerung einer entsprechenden Verordnungsermächtigung im EEG 2016 Der Veröffentlichung der Stellungnahme wird zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag W. Regenhardt Seite 3 von 3
4 Anlage zur Stellungnahme Teil Biomasse Freistaat Thüringen Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Teil VI Biomasse Die Ausbauziele für die Erneuerbaren in Deutschland sind davon abgeleitet, die Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 um % gegenüber 1990 zu senken. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung muss berücksichtigt werden, wie viel Emissionsminderung durch welchen Schritt der Energiewende erreicht wird. Zur Diskussion gestellte Aussagen des Eckpunktepapiers Im Eckpunktepapier wird für Biomasse (sowie Wasserkraft, Geothermie, Klär- und Grubengas) derzeit aufgrund des geringen Wettbewerbsniveaus keine Ausschreibung empfohlen, wobei eine vertiefte Prüfung (für Biomasse) noch durchgeführt werden soll. Für (Biomasse)Neuanlagen wird eine Ausschreibung als nicht sinnvoll angesehen, da die EEG- Förderung hierfür angehoben werden müsste und dies nicht mit dem erklärten Ziel der EGG-Novelle die Förderung auf die kostengünstigsten Technologien zu konzentrieren vereinbar sei. Die Möglichkeit einer Ausschreibung unter Einbeziehung von Bestandsanlagen soll jedoch näher untersucht werden. Eine Entscheidung im Rahmen der Novelle 2016 scheint unrealistisch. Eine Verordnungsermächtigung im EEG 2016 könnte bei einem entsprechenden Prüfergebnis aber eine zeitnahe Implementierung ermöglichen. In Auswertung der Marktanalyse Biomasse sei davon auszugehen, dass nach Auslaufen der EEG- Förderung ein Weiterbetrieb von Bestandsanlagen zu deutlich günstigeren Kosten möglich sei. Von den Branchenverbänden wird deshalb abgeleitet, dass Bestandsanlagen in eine Ausschreibung einzubeziehen seien. Auch, weil beginnend ab 2021 zahlreiche Anlagen aus der EEG-Förderung fallen und in absehbarer Zeit für diese Anlagenbetreiber im Hinblick auf Investitionsentscheidungen Klarheit bestehen muss. Im Einzelnen werden im Eckpunktepapier folgende Fragen gestellt: Ist die Einbeziehung des Anlagenbestandes in Ausschreibungen sinnvoll? Für Ausschreibungen allgemein spricht, dass der aktuell nicht erreichte Ausbaupfad für Biomasse durch eine Mengensteuerung über Ausschreibungen sicherer würde. Argumente gegen Ausschreibungen sind u. a. das geringe Marktvolumen (des Zubaus), unterschiedliche zum Einsatz kommende Substrate und damit verbunden unterschiedliche Technologien, die mit-bzw. gegeneinander konkurrieren müssten. Zudem müsste mit einer Einschränkung der Akteursvielfalt gerechnet werden, da kleinere Anlagen in diesem Verfahren geringe Chancen für einen Zuschlag hätten. Für die Einbeziehung von Bestandsanlagen spricht, dass diese möglicherweise eine wirtschaftliche Perspektive bekämen, und nicht nach Auslaufen der Förderung zurückgebaut würden. Gegen die Einbeziehung von Bestandsanlagen spricht u. a. die problematische Ermittlung der Förderhöhen (für verschiedene Biomassesegmente).
5 Laut einer Studie des IZES für den Bundesverband Erneuerbare Energien stellen Ausschreibungen keine sinnvolle Option zur Steuerung des Zubaus der EE zum besten Preis dar. Hierfür sind Einspeisetarife besser geeignet, da sich mit diesem Steuerungsinstrument notwendiger technischer Fortschritt und wissenschaftlich-technische Entwicklung besser abbilden bzw. voranbringen. Die Einbeziehung der Bestandsanlagen wäre im Hinblick auf die Erhaltung des Anlagenbestandes aber zu diskutieren, wenn keine Verständigung zu anderen Möglichkeiten einer Anschlussvergütung möglich ist. Soll nach Auslaufen der EEG-Förderung der Biomasseanlagenbestand durch andere Technologien ersetzt werden (die freiwerdende Bioenergie könnte dann in anderen Sektoren wie Verkehr und Wärme eingesetzt werden)? Können durch eine Anschlussförderung Nutzungskonkurrenzen entstehen? Die Ziele des Energiekonzeptes 2010 sind nicht erreichbar, wenn ausschließlich auf den Ausbau des ab Erzeugeranlage kostengünstigen Solar- und Windstroms gesetzt wird und die systemdienliche Nutzung der Biomasse und die daran hängenden Beiträge zur THG-Minderung nicht berücksichtigt werden. Stromerzeugung aus Biomasse kann mittel- bis langfristig (bis mindestens 2050) noch nicht durch andere Technologien ersetzt werden: In den Sommermonaten ist eine weitgehende Versorgung mit kostengünstigem Solar- und Windstrom wahrscheinlich möglich (niedrigerer Strombedarf als im Winter, geringere Residuallasten). In den Wintermonaten stellt sich dies anders dar. Die höchsten Residuallasten und damit (derzeit) auch der höchste Bedarf an konventionellen Kraftwerken liegen in der Winterzeit. Für die Lösung dieses Problems im Hinblick auf steigende Anteile Erneuerbarer und unter der Voraussetzung, die Zielstellungen hinsichtlich erneuerbarer Energien zu erreichen, liegen aus unserer Sicht noch keine ausreichenden Planungen vor. Bestehende oder neue Nutzungskonkurrenzen durch eine Anschlussförderung können nicht ausgeschlossen werden. Gegenwärtig handelt es sich bei den Nutzungskonkurrenzen jedoch häufig um Fälle, die nicht verallgemeinert werden können. Pflanzenbauliche Fortschritte, Fortschritte bei der Prozessgestaltung der Biomassekonversion sowie die Mobilisierung von Reststoffen haben real dazu geführt, dass der durchschnittliche Flächenbedarf für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom signifikant sank. Eine Konkurrenz um Ackerflächen könnte jedoch entfacht werden, wenn die Förderung über Ausschreibungen ermittelt würde. Der implizierte Wettbewerbs- und Preisdruck im Verfahren führt mit Sicherheit zu einer Konzentration von Stromkontingenten/Monopolisierung bei einem Bieter. Eine Konzentration der Biogaserzeugung in NaWaRo-Großanlagen, welche einen großen Flächenzugriff erfordern und sich wahrscheinlich in ackerbaulich günstigen Regionen konzentrieren würden, wäre eine Folge. Damit würde das konterkariert, was gesellschaftlich und politisch gefordert wird: keine Vermaisung, Entschärfung von Nutzungskonkurrenzen, Begrenzung des Zubaus vorwiegend auf Konzepte mit Reststoffnutzung. Welche Chancen einer Kostensenkung bestehen bei einer Einbeziehung des Anlagenbestandes in die Ausschreibung? Substrat- und Betriebskosten unterliegen einer kontinuierlichen Preisanpassung bzw. Preiskorrektur. Kapitalkosten für Reinvestitionen und Ertüchtigung z. B. zur saisonalen Gasproduktion, Verbesserung der Wärmenutzung, Lagererweiterung sowie Kosten für die Erfüllung (gesetzlich geregelter) wachsender Sicherheitsanforderungen und Genehmigungen kommen hinzu. Für einen
6 wirtschaftlichen Betrieb ist die Beibehaltung der Förderung auf dem derzeitigen Niveau erforderlich. Realistische Kostensenkungspotenziale in größerem Maßstab werden kurz- und mittelfristig deshalb nicht gesehen. Bestehen ohne Anschlussförderungen Chancen für den Weiterbetrieb von Biomasseanlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung? Wenn ja, in welchem Bereich und unter welchen Bedingungen? Zumindest die Stromerzeugung aus Biogas bedarf auch nach Auslaufen der EEG-Förderung einer weiteren Förderung, da die variablen Kosten aufgrund von regelmäßigen Reinvestitionskosten (BHKW, Fermentersanierung u. a.) sonst keinen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Die Marktpreise für Strom aus Biogas werden erst selbsttragend sein, wenn Wind- und Solarkraft einen hohen Ausbaustand erreicht haben (> 80 %) und die Residuallasten nicht durch konventionelle Kraftwerke gedeckt werden dürfen bzw. auch nicht mehr können (Atomausstieg), sondern im Interesse der Klimaschutzziele aus erneuerbarer Energie bereitgestellt werden müssten. Ein Weiterbetrieb von Biomasseanlagen ohne Anschlussförderung erscheint unrealistisch. Eine fehlende Anschlussförderung orientiert die Anlagenbetreiber darauf, größere Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen nicht mehr durchzuführen und den Anlagenbetrieb auslaufen zu lassen. Bei den aktuell gültigen Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass im BGA-Bereich beginnend 2021 mit einem Rückbau von etwa 25% zu rechnen ist und ab 2025 bis 2034 ein vollständiger Rückbau stattfinden wird. Im Bereich der Biomasseanlagen auf Basis fester Biomasse wird dieser Rückbau bzw. die Umrüstung auf andere (fossile) Einsatzstoffe ebenfalls in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmedatum und dem Erreichen des maximalen Förderzeitraumes erfolgen. Kann eine Anschlussförderung technologieneutral sein? Sollten Vorteile für KWK-Anlagen gewährt werden? Welche Folgen hätte die Einbeziehung des Anlagenbestandes in Ausschreibungen auf die Erzeugung von Wärme? Im Gegensatz zu den anderen Erneuerbaren wird eine Anschlussförderung für Biogas nicht technologieneutral gestaltet werden können, da die verschiedenen Biomassesegmente zu unterschiedliche Kostenstrukturen und -höhen haben. Unter der Voraussetzung, dass die Förderhöhen für die Biomassesegmente auskömmlich geregelt werden, und einer angemessenen externen Wärmenutzung (mindestens 50 %) ist eine Zusatzförderung für KWK-Anlagen nicht erforderlich. Eine Ausschreibung für die Erzeugung erneuerbarer Wärme müsste gemäß der Systematik des EEG außerhalb der Ausschreibungen für die Stromerzeugung erfolgen, und kann nicht im Rahmen der aktuell geplanten Novelle geregelt werden. Grundsätzlich wäre es aber eine Möglichkeit, Bestandsanlagen eine tragfähige Perspektive zu eröffnen. Wie kann im Rahmen einer Anschlussförderung sichergestellt werden, dass in erster Linie besonders effiziente Biomasseanlagen in Betrieb gehalten werden? Nur effizient betriebene Anlagen können mit Fördersätzen, welche trotz realer Kostensteigerungen 30 Jahre auf dem gleichen Niveau bleiben (20 Jahre EEG-Vergütung + 10 Jahre Anschlussförderung) wirtschaftlich erfolgreich sein. In Betrieb gehalten werden demzufolge nur die Anlagen, die effizient arbeiten.
7 Gibt es Systemdienstleistungen, die durch Biomasseanlagen erbracht werden können und die nicht oder nur mit hohem Aufwand durch andere Anlagen erbracht werden können? Sollte die Anschlussförderung an eine Flexibilisierung der Anlage gekoppelt werden? Biogas-BHKW sind gegenwärtig wichtige Bausteine für den Aufbau virtueller Kraftwerke. Ziel ist die Bereitstellung von Regelleistung auf Basis erneuerbarer Energien in Form von negativer und positiver Sekundärregelleistung sowie von Primärregelleistung. BGA können diese Dienstleistungen als erneuerbare Energie im KWK-Modus sehr ökologisch erbringen. Dem Aufbauprozess der virtuellen Kraftwerke würde geschadet, wenn die Handlungsmöglichkeiten mit Biogas-BHKW eingeschränkt würden. Für Anlagen, die überwiegend Anbaubiomasse vergären, sollte eine Steigerung der systemdienlichen Leistung zu einem wesentlichen Fördertatbestand gemacht werden.
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