Touristische Informationen

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1 g r a t i s Touristische Informationen w w w. k r o a t i e n. h r

2 Willkommen! Wir begrüßen Sie herzlich und freuen uns, dass Sie unser Land besuchen. Alle Völker lieben ihr Heimatland und halten es für das schönste. Die Kroaten nennen ihr Land Unser schönes Heimatland nach dem ersten Vers der Nationalhymne. Die Republik Kroatien ist ein europäischer, parlamentarischer Staat und Teil der europäischen Kultur und Geschichte. Seiner Größe nach zählt Kroatien zu den mittelgroßen europäischen Staaten wie Dänemark, Irland, die Slowakei oder die Schweiz. Kroatien ist ein Land mit offenen Grenzen und unkomplizierten Zollformalitäten, ein friedliches und gastfreundliches Land, das seine Gäste respektiert. Die Kroaten bemühen sich, dass ihr schönes Heimatland auch von seinen Gästen als solches empfunden wird, und tun alles, damit Sie die schönsten Erinnerungen mit nach Hause nehmen. Willkommen in Kroatien! ALLGEMEINE INFORMATIONEN Geografische Lage Kroatien nimmt den größten Teil der Ostküste des Adriatischen Meeres als Teil des Mittelmeeres ein, das sich hier am tiefsten in das europäische Festland hineinzieht. Zu Kroatien gehört der Hauptteil der gesamten Adriaküste mit fast allen Inseln. Der schmale Gebirgsgürtel der Dinariden, trennt seinen Mittelmeerteil vom mitteleuropäischen Kontinentalteil, der sich von den äußersten östlichen Hängen der Alpen im Nordwesten bis zu den Ufern der Donau im Osten erstreckt und den Südteil der fruchtbaren Pannonischen Tiefebene umfasst. Fläche Die Festlandfläche beträgt km 2, und die Fläche des Küstenmeeres km 2. Bevölkerungszahl Kroatien hat Einwohner. Nationale Struktur Die Mehrzahl der Bevölkerung sind Kroaten, wobei Serben, Bosnier, Slowenen, Ungarn, Tschechen, Italiener und Albaner die zahlreichsten nationalen Minderheiten bilden. Staatsform Kroatien ist eine parlamentarische Mehrparteienrepublik. Hauptstadt Zagreb ist mit seinen Einwohnern das wirtschaftliche, kulturelle, akademische und verkehrsmäßige Zentrum des Landes. Küstenlänge km, davon km Insel-, Klippenund Riffküste. 2

3 Anzahl der Inseln, Inselchen, Klippen und Riffe Die größte Insel ist Cres (405,7 km2), die höchste Brač (Vidova gora 778 m), die am stärksten gegliederte ist Pag, die längste ist Hvar und die am stärksten besiedelte ist Krk. 50 Insel sind bewohnt. Höchster Gipfel Dinara 1831 m ü.d.m. Klima In Kroatien bestehen drei Klimazonen. In den Ebenen des Landesinneren überwiegt ein gemäßigtes kontinentales Klima und in Höhen über 1200 m Gebirgsklima. Entlang der Adriaküste herrscht ein angenehmes mediterranes Klima mit vielen Sonnentagen, wo die Sommer trocken und heiß und die Winter mild und feucht sind. Die Durchschnittstemperatur in den Ebenen des Landesinneren ist im Januar -2 bis 0 C und im Gebirge etwas niedriger, im Juli 20 bis 22 C und im höchsten Gebirge etwa 13 C. Die Durchschnittstemperatur an der Küste beträgt im Januar 5 bis 9 C, im Juli 23 bis 26 C. Die Meerestemperatur liegt im Winter bei 12 C und im Sommer bei etwa 25 C. Geld Die amtliche Währung ist die Kuna (1 Kuna = 100 Lipa).Fremde Währungen werden in Banken, Wechselstuben, Postämtern sowie in den meisten Reisebüros, Hotels und auf Campingplätzen gewechselt. Kreditkarten (Eurocard/Mastercard, Visa, American Express und Diners) werden in fast allen Hotels, Marinas, Restaurants und Läden sowie an Bankautomaten angenommen. NÜTZLICHE INFORMATIONEN Reisedokumente Ein gültiger Reisepass oder ein anderes Dokument, das aufgrund einer internationalen Vereinbarung anerkannt ist. Für einige Staaten reicht auch der Personalausweis (Dokument, mit dem die Identität und Staatsangehörigkeit der betreffenden Person belegt wird). Informationen: Diplomatische Vertretungen und Konsulate der Republik Kroatien im Ausland oder das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Republik Kroatien Tel.: stranci@mvep.hr; vize@mvep.hr; Web: Zollbestimmungen Die geltenden Zollvorschriften der Republik Kroatien entsprechen fast vollkommen den Vorschriften und Standards der EU-Länder, aber hinsichtlich der Einfuhr von Gütern nichtkommerzieller Natur für den persönlichen Gebrauch sind nur Waren im Wert bis Kuna zollund mehrwertsteuerfrei. Die Ein- und Ausfuhr von ausländischem oder kroatischem Bargeld und Schecks ist für ausländische oder kroatische Staatsbürger mit ausländischem Wohnsitz unbeschränkt, aber jeder Transfer eines Betrages im Kunawert von über ,00 EUR oder mehr ist dem Zollbeamten unbedingt zu melden. Professionelle Ausrüstung und technische Geräte sind dem Zollbeamten am Grenzübergang ebenfalls zu melden. Natürliche Personen, die in Kroatien keinen ständigen oder vorübergehend gemeldeten Wohn- oder Aufenthaltsort haben, 3

4 haben Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Mehrwertsteuer (MwSt.), und zwar auf Ware, die sie in Kroatien gekauft haben und die auf einer Rechnung einen Wert von mindestens 740,00 Kuna aufweist, jedoch ausschließlich bei Vorlage eines vom Zollbeamten bestätigten PDV-P- oder Tax-Cheque- Formulars für die Ausfuhr der gekauften Ware ins Ausland spätestens innerhalb von 3 Monaten vom Kaufdatum bzw. vom auf der Rechnung für die gelieferte Ware aufgeführten Datum. Die im Ausland wohnhafte natürliche Person hat die Steuerrückerstattung innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum zu beantragen. Eingeführte Gegenständen für den persönlichen Gebrauch, die einen Wert von insgesamt 1000,00 Kuna übersteigen, unterliegen der Berechnung von Einfuhrabgaben (Zoll und MwSt), die unmittelbar an der Grenze vorgenommen wird, wenn ihr Wert bis 1200,00 Euro beträgt (wenn es sich um die Einfuhr von aus EU-Ländern und anderen Ländern stammende Ware handelt, mit denen die Republik Kroatien ein Freihandelsabkommen hat (B+H, Mazedonien, Serbien, Türkei), bzw, bis 5.000,00 Kuna, wenn die Ware aus anderen Gebieten stammt. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte den Zoll unter: Die Einreise von Haustieren ist nur mit gültigem Tierarztzeugnis über den Gesundheitszustand der Tiere möglich, wobei Katzen und Hunde mit Mikrochips gekennzeichnet sein müssen. Die Einreise von bis zu 5 Haustieren ist an Grenzübergängen möglich, die eine Genehmigung für den Verkehr von bestimmten Haustieren haben, während eine größere Zahl von Tieren nur an Grenzübergängen mit einer tierärztlichen Prüfstelle einreisen kann. Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, sind Sie für dieses verantwortlich. Wenn Sie Ihr Haustier nach Kroatien mitbringen, übernehmen Sie die volle Verantwortung für die Erfüllung der Einreisebedingungen. Überprüfen Sie zum Beispiel, ob Ihr Haustier rechtzeitig geimpft, bzw. nachgeimpft wurde und ob es einen gültigen Reisepass oder ein Tierarztzeugnis hat. Falls Ihr Haustier eine der Voraussetzungen beim Grenzübergang nicht erfüllt, kann ihm die Einreise in die Republik Kroatien verweigert werden, bzw. das Tier kann in das Heimatland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden. Als Besitzer dieser Tiere tragen Sie alle entstandenen Kosten zur Durchführung dieser Maßnahmen. Gemäß Verordnung über Veterinärbedingungen beim nichtkommerziellen Transport von Tieren versteht man unter Haustiere folgende Tierarten: Hunde, Katzen, zahme Frettchen (Mustela putorius) aus der Familie der Marder (Muselidae), wirbellose Tiere (außer Bienen und Krebsen), dekorative Tropenfische, Amphibien, Reptilien, alle Vogelarten (außer Geflügel) sowie Nagetiere und Hauskaninchen. Maximale Anzahl der Tiere Unter nichtkommerzieller Einfuhr von Tieren versteht man die Einfuhr von bis zu maximal fünf Haustieren in die Republik Kroatien. Sie werden bei der Einreise in die Republik Kroatien einer Dokumentationskontrolle und 4

5 Identifizierung seitens eines Zollbeamten am Grenzübergang unterzogen. Solche Haustiere werden nicht als Ware betrachtet und müssen unbedingt in Begleitung ihrer Besitzer oder einer vom Besitzer befugten Person sein, die während der ganzen Reise für das Tier verantwortlich ist. Bedingungen Die allgemeinen Anforderungen bei der Einfuhr von Haustieren: Hunden, Katzen und Tieren aus der Familie der Marder (auch Hausfrettchen, weißes Frettchen, afrikanisches Frettchen, amerikanisches Frettchen - Mustela putorius genannt), die aus EU-Ländern oder Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko kommen, sind Folgende: Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der nicht den ISO- Standards oder entspricht, muss der Besitzer oder Begleiter ein entsprechendes Ablesegerät für den Mikrochip bereitstellen. Jederzeit müssen Name und Adresse des Besitzers feststellbar sein. Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den Reisepass oder das Zertifikat des Tieres eingetragen werden, das vom Besitzer oder Begleiter des Tieres mitzuführen ist. Für die Tiere ist ein vom amtlich befugten Tierarzt ausgestellter Reisepass oder Zertifikat mitzuführen. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein. Tiere aus EU-Ländern oder Nicht-EU- Ländern mit niedrigem Risiko, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, können in die Republik Kroatien eingeführt werden, sofern der Besitzer oder Begleiter ein Reisedokument oder Zertifikat dabei hat und sie sich von Geburt an am selben Ort aufgehalten haben und nicht in Kontakt mit Wildtieren gewesen sind oder sich in Begleitung ihrer Mutter bewegen, von der sie noch immer abhängig sind. Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder, die aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko kommen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: Sie müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein ein von einem amtlich befugten Tierarzt ausgestelltes Zertifikat oder bei der Rückkehr in die Republik Kroatien (Hunde aus Kroatien) einen Reisepass mitführen, gegen Tollwut geimpft sein, einen Antikörperneutralisierungstest des Tollwutvirus von mindestens 0,5 IJ/ ml gemacht haben, der frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor dem Transport von einem amtlich befugten Tierarzt in einem befugten Laboratorium durchgeführt sein sollte; die Liste der dazu befugten Laboratorien finden Sie auf folgender Webseite: liveanimals/pets/approval_en.htm. Der vorgeschriebene Zeitraum von drei Monaten kommt nicht bei jenen Haustieren zur Anwendung, die erneut in die Republik Kroatien einreisen und deren Reisedokument bestätigt, dass eine Titration der Antikörper mit positivem Resultat vorgenommen wurde, bevor das Tier das Gebiet der Republik Kroatien verlassen hat. Tiere, die zu kommerziellen Zwecken eingeführt und solche, die als Ware transportiert werden, müssen vor der Abfertigung 5

6 tierärztlich untersucht werden. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte das Ministerium für Landwirtschaft Behörde für Veterinärmedizin Tel.: ; ; ; Web: Gesundheitswesen In allen größeren Städten gibt es Krankenhäuser und Kliniken, kleinere Ortschaften haben Ambulanzen und Apotheken. Ausländische Touristen, die in ihrem Land pflichtversichert sind, sind während ihres Aufenthaltes in Kroatien von der Zahlung für medizinische Notfallversorgung befreit, sofern Kroatien mit dem Herkunftsland ein Abkommen über Sozialversicherungsleistungen abgeschlossen hat, d.h. wenn Sie aufgrund dieses Abkommens im Besitz einer Bestätigung über Ihren Krankenversicherungsschutz sind. Der Krankenversicherungsschutz (einschließlich der Transportkosten) gilt für Notfälle in der Art und Weise und gemäß den Vorschriften, wie sie für kroatische Versicherungsnehmer gelten und sie haben sich ebenso wie diese an den entstehenden Kosten der medizinischen Versorgung zu beteiligen (Selbstbeteiligung). Personen, die aus Ländern kommen, mit denen Kroatien kein Abkommen über Sozialversicherungsschutz abgeschlossen hat, tragen die Kosten ihres Gesundheitsschutzes selbst. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte die Kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO): Tel.: , Web: Tierärzte Kroatien verfügt über ein Netz von Tierarztkliniken und -ambulanzen. Informationen: Ministerium für Landwirtschaft Behörde für Veterinärmedizin Tel.: ; ; ; office@mps.hr Web: Feiertage und arbeitsfreie Tage 1. Januar Neujahr 6. Januar Heilige drei Könige Ostersonntag und Ostermontag 1. Mai Tag der Arbeit Fronleichnam 22. Juni Tag des antifaschistischen Kampfes 25. Juni Staatsfeiertag 5. August Tag des Sieges und der Dankbarkeit 15. August Maria Himmelfahrt 8. Oktober Unabhängigkeitstag 1. November Allerheiligen 25. und 26. Dezember Weihnachtsfeiertage Öffnungszeiten von Geschäften und öffentlichen Ämtern Während der Urlaubssaison sind die meisten Geschäfte werktags von 8 bis 20 Uhr geöffnet und viele davon auch am Wochenende. Behörden und Ämter arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Post und elektronische Telekommunikation Die Postämter sind werktags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Manche Postämter sind in größeren Orten werktags von 7 bis 20 Uhr 6

7 und samstags von 7 bis 13 geöffnet. Das Postamt in Zagreb, Branimirova 4, ist täglich von 0 bis 24 Uhr geöffnet. In allen öffentlichen Telefonzellen benötigt man eine Telefonkarte, die in Postämtern sowie an Zeitungskiosken zu kaufen sind. Man kann von jeder Telefonzelle aus direkt ins Ausland telefonieren. Tel.: Web: info@posta.hr Stromspannung im städtischen Netz 220 V mit einer Frequenz von 50 Hz. Wasser Das Leitungswasser ist in allen Teilen Kroatiens trinkbar. NUMMER 112 Wenn sie eine Natur- oder technische/ technologische Bedrohung oder ein Unglück bemerken, das Leben und Gesundheit von Menschen, Hab und Gut oder die Umwelt gefährdet dann Rufen Sie die Nummer 112 an. Diese Nummer können Sie 24 Stunden täglich von jedem Telefonapparat in der Republik Kroatien anrufen. Bei dem Anruf ist es nicht notwendig, territoriale oder fachliche Zuständigkeiten der Notfalldienste zu kennen, sondern Sie brauchen nur zu melden: was geschehen ist wo es geschehen ist wann es geschehen ist ob es Verletzte gibt um was für Verletzungen es sich handelt welche Hilfe benötigt wird wer anruft. Bei der Wahl der Nummer 112 können Sie erhalten: den medizinischen Notfalldienst die Feuerwehr die Polizei die Bergwacht den Such- und Seenotrettungsdienst andere Notfalldienste und Einsatzkräfte des Schutz- und Rettungsdienstsystems Anrufe bei der Nummer 112 können in folgenden Sprachen erfolgen: Englisch Deutsch Italienisch Ungarisch Slowakisch Tschechisch PRAKTISCHE RATSCHLÄGE Aktivitäten in der Natur Gehen Sie nicht alleine in die Natur. Informieren Sie Verwandte oder Freunde über den Plan ihrer Wanderung oder Tour. Bleiben Sie auf markierten Pfaden und Wegen. Nehmen Sie eine ausreichende Menge Trinkwasser mit. Tragen Sie angemessene Kleidung und Schuhwerk. Nehmen Sie ein funktionierendes Mobiltelefon (mit aufgeladener Batterie) mit. Beachten Sie die Wettervorhersagen. Gehen Sie im Freien sorgfältig und vorschriftsmäßig mit offenem Feuer um, aber nur dann, wenn die Nutzung offenen Feuers nicht verboten ist. 7

8 Werfen Sie in der Natur keine Zigarettenkippen und brennbaren Gegenstände weg. Wählen Sie Ziele und Aktivitäten in der Natur entsprechend Ihren Möglichkeiten und ihrem gesundheitlichen Zustand. Informieren Sie sich über Gegebenheiten und mögliche Gefahren des von Ihnen ausgewählten Weges und der Lokalität. Lassen Sie keinen Abfall in der Natur zurück. Schützen Sie Flora und Fauna in der Natur. Tragen Sie immer einen Ausweis mit sich, zusammen mit Angaben über Telefonnummern von Familienmitgliedern, die kontaktiert werden sollen, und über gesundheitliche Probleme (falls es welche gibt). Gehen Sie nicht ins Gebirge ohne einen geschulten Bergführer. Brandschutz Überprüfen Sie bitte, ob Sie alles unternommen haben, um einen Brand zu vermeiden! Werfen Sie brennbare oder brennende Gegenstände nicht achtlos weg! Beachten Sie das Verbot, Feuer anzuzünden! Achten Sie darauf, dass Ihr geparktes Fahrzeug keine Feuerwehrzufahrten und Durchgänge versperrt. Was tun im Brandfall? Wenn Sie eine unmittelbare Feuergefahr oder einen Brand bemerken, beginnen Sie sofort die Gefahr zu bannen bzw. das Feuer im Einklang mit Ihren psychophysischen Fähigkeiten zu löschen, wobei Sie Rechnung tragen sollten, weder sich noch eine andere Person zu gefährden. Beim Bannen der Feuergefahr oder dem Löschen eines Brandes verwenden Sie bitte einen Handfeuerlöscher bzw. verfügbare griffbereite Mittel (Wasserbehälter, Sand, nicht brennbare Abdeckungen, Metallbleche u.ä.) zum Löschen beginnender Brände. Sollte die Gefahr nicht erfolgreich gebannt bzw. das Feuer nicht erfolgreich gelöscht werden können, ist das Ereignis unverzüglich der Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 zu melden. Informieren Sie die Personen in Ihrer Umgebung über die Gefahr oder den entstandenen Brand, bevor die Feuerwehr kommt. Auf der Straße Vermeiden Sie während der Tourismussaison die Zeiten großer Verkehrsdichte, die Fahrt an Wochenenden und Feiertagen. Fahren Sie ausgeruht. Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bleiben Sie geduldig, wenn Sie in einen Stau geraten und sorgen Sie für genügend Trinkwasser. Auf dem Meer Im Falle eines Unglücks auf See oder einer Wasserverschmutzung rufen Sie die Nummer 195 (Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes) oder die Nummer 112 an. Informieren Sie sich vor der Abfahrt über die Wettervorhersage, insbesondere für die Adria. 8

9 Bleiben Sie beim Schwimmen in Sichtweite anderer Schwimmer. Informieren Sie Ihre Verwandten oder Freunde über Ihre ungefähre Tauchstelle und markieren Sie sie vorschriftsmäßig. Setzen Sie sich nur in Maßen der Sonne aus und benutzen Sie Sonnenschutzmittel. Nehmen Sie genug Trinkwasser mit. Wichtige Telefonnummern: Internationale Vorwahl für Kroatien: +385 Notfalldienst: 194 Feuerwehr: 193 Polizei: 192 Nationale Zentrale für die Koordinierung der Suche und Rettung auf See : 195 Staatliche Behörde für Schutz und Rettung (europäische Einheitsnummer für alle Notfälle): 112 Allgemeine Auskünfte: Auskunft für Orts- und Ferngespräche: und Auskunft für Auslandsgespräche: Wettervorhersage und Verkehrslagebericht: (Sprechautomat) Diensthabender Meteorologe beim Hydrometeorologischen Institut - DHMZ (08-18 h): Kroatischer Autoklub (HAK) Pannenhilfe: 1987 (Wenn Sie aus dem Ausland oder per Handy anrufen, wählen Sie ) Verkehrslagebericht: Nutzerdienst: info@hak.hr Web: NACH KROATIEN MIT DEM AUTO Fahrzeugdokumente Für die Einreise nach Kroatien braucht man den Führerschein, den Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug. Wünschenswert ist auch ein internationaler Führerschein, falls sie bei Renta-car ein Auto mieten wollen. Solch ein Führerschein wird vom Autoklub des Heimatlandes ausgestellt. Fahrer, die mit einem Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild das Territorium der Republik Kroatien betreten, müssen eine international gültige Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge besitzen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union gültig ist, oder einen sonstigen Beleg über eine derartige Versicherung. Als internationales Dokument oder Beleg gilt das amtliche Nummernschild eines Autos, das üblicherweise auf dem Gebiet jenes Landes stationiert ist, dessen nationale Behörde Unterzeichner einer Multilateralen Vereinbarung ist, oder eine gültige Grüne Versicherungskarte für ein Fahrzeug, das aus einem Land kommt, welches kein Unterzeichner einer Multilateralen Vereinbarung ist, sowie weitere Dokumente und Belege, deren Gültigkeit vom Kroatischen Amt für Versicherungswesen anerkannt ist. Tempolimits in geschlossenen Ortschaften 50 km/h auf Landstraßen 90 km/h auf ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehene Straßen und Schnellstraßen 110 km/h auf Autobahnen 130 km/h 9

10 Kraftfahrzeuge mit Anhänger ohne Bremse 80 km/h Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h, außer Bussen, die Kinder organisiert transportieren. Das Fahren mit eingeschalteten Scheinwerfern auch bei Tageslicht ist in der Winterzeit Pflicht. Während des Fahrens ist das Benutzen eines Handys ohne Freisprechanlage verboten! Das Anschnallen ist für den Fahrer und alle Mitreisenden Pflicht. Eine reflektierende Sicherheitsweste ist vom Fahrer zu verwenden, wenn er auf der Straße Tätigkeiten wie Reifenwechsel, kleinere Reparaturen am Fahrzeug, den leeren Tank mit Benzin nachfüllen, Hilfe von anderen Fahrern suchen usw. durchzuführen hat. Sie gehört zur vorgeschriebenen Fahrzeugausrüstung. Ratschläge für eine sichere Fahrt: Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind zu beachten. Bei längeren Fahrten sollten Pausen auf den dafür eingerichteten Parkplätzen und Raststätten eingelegt werden. Auf nasser Fahrbahn ist die Fahrzeuggeschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen. Dies alles sind Vorbedingungen für eine sichere Ankunft am Zielort. Tankstellen Tankstellen in größeren Städten und entlang den Autobahnen sind von 0 bis 24 Uhr geöffnet. Die Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 95, Super 98, Super plus 98, Euro Diesel und Diesel, in größeren Städten und an den Autobahnen auch Flüssiggas (LPG). Informationen über Kraftstoffpreise und ein Verzeichnis der Gas-Tankstellen finden Sie auf folgenden Webseiten: Mautgebühren Für Autobahnen: A1 Zagreb Bosiljevo Zadar Šibenik Split Šestanovac - Vrgorac, A2 Zagreb Zaprešić Krapina - Macelj, A3 Bregana Zagreb Slavonski Brod Županja Lipovac, A4 Zagreb Varaždin Goričan, A5 Osijek Đakovo Sredanci, A6 Bosiljevo Vrbovsko Rijeka A7 Rijeka-Rupa und A9 Umag Pula Für die Halbautobahn: Brücke Festland Krk Für die im Bau befindliche Autobahn: B8 Kanfanar Matulji (vom Knoten Kanfanar bis zum Knoten Rogovići ist die Autobahn im Vollprofil ausgebaut) Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten: sowie Grundlegende Pflichten im Falle eines Verkehrsunfalls Bei einem Verkehrsunfall ist die Polizei umgehend zu verständigen (Tel.: 192) oder die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anzurufen. Dies ist nicht erforderlich bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Falls es Verletzte gibt, die Notrufnummer 194 wählen. Sichern Sie die Unfallstelle ab, ziehen Sie die reflektierende Sicherheitsweste an, stellen Sie ein Warndreieck auf und treffen Sie notwendige Maßnahmen, um neue Gefahren auszuschließen. Warten Sie auf die Polizei. 10

11 Im Falle irgendeiner Fahrzeugbeschädigung sind Sie verpflichtet, von der Polizei eine Bestätigung über die Beschädigung des Autos zu verlangen, die Sie bei der Überschreitung der Staatsgrenze unbedingt benötigen. Wenn Sie einen eventuellen Schaden beheben lassen möchten oder den Wagen abschleppen lassen müssen, wählen Sie die Pannenhilfe unter der Nummer 1987 (für Anrufe aus dem Ausland wählen Sie die ). Tipps zur Vermeidung von Staus Um längere Reisezeiten und das Warten in einem Stau zu vermeiden, raten wir Ihnen zu Folgendem: Planen Sie Ihre Reise mit einem Routenplaner aus der Broschüre Touristische Informationen, in der die stauträchtigen kritischen Tage und Streckenabschnitte verzeichnet sind. Wenn möglich, vermeiden Sie samstags zu reisen. Informieren Sie sich vor dem Antritt der Reise beim HAK (Informationszentrum des HAK (Informationszentrum des HAK: ; oder durch Applikationsübernahme des Kroatischen Automobilklubs (HAK) für schlaue Handys, oder im Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks (98,5 MHz) über die Lage im Straßen- und Fährverkehr. ANREISE PER FLUGZEUG Verzeichnis der registrierten Flughäfen in der Republik Kroatien Flughäfen für Flugzeuge im öffentlichen Luftverkehr Flughafen Brač Tel.: Web: Flughafen Dubrovnik Tel.: Web: Flughafen Mali Lošinj Tel.: Web: Flughafen Osijek Tel.: Web: Flughafen Pula Web: Tel.: Flughafen Rijeka Tel.: Web: Flughafen Split Tel.: Web: Flughafen Zadar Tel.: Web: Flughafen Zagreb Tel.: Web: Flughafen Varaždin Tel.: Web: Flughäfen für die Aufnahme und Ausrüstung von Flugzeugen, die Transportdienstleistungen durchführen und nicht für die Schulung von Flugpersonal und für das Erlangen einer Lizenz und Vollmacht eines privaten oder professionellen oder Verkehrsflugzeug- oder Helikopterpiloten genutzt werden (Artikel 74, Absatz 1 des Flugverkehrgesetzes Narodne novine Nummer 69/09 und 84/11): Lučko, Bjelovar-Brezovac, Borovo- Vukovar, Čakovec, Grobnik, Otočac, 11

12 Sinj, Sopot-Vinkovci, ZTZ Velika Gorica, Vrsar, Jelsa, Čepin, Hvar (Starigrad), Blagorodovac, Zvekovac und Sisak. Internationale Flughäfen Zagreb, Split, Dubrovnik, Pula, Rijeka, Zadar, Osijek, Inseln Brač und Mali Lošinj Informationen: Zagreb , Split , , Dubrovnik , Pula , Rijeka , Zadar , Osijek , , Varaždin Brač und Mali Lošinj Croatia Airlines Croatia Airlines ist die nationale Fluggesellschaft und Mitglied der Vereinigung Star Alliance. Mit ihrem Liniennetz im inländischen und ausländischen Verkehr verbindet sie den kontinentalen und Küstenteil Kroatiens mit vielen attraktiven Destinationen (Amsterdam, Wien, Brüssel, Frankfurt, Istanbul, Kopenhagen, London, München, Paris, Podgorica, Priština, Rom, Sarajevo, Skopje, Zürich ). Im Sommerflugplan bietet sie eine größere Zahl von Flügen auf einzelnen Linien als zusätzliche Zielorte im regulären und Charterverkehr an (Athen, Barcelona, Berlin, Düsseldorf, Lyon ) In Zusammenarbeit mit ihren Partnern ermöglicht Croatia Airlines ihren Kunden, Zielorte weltweit anzufliegen. Kontaktzentrum: Tel.: (für Anrufe aus Kroatien) Rufnummer aus mobilen Netzen in Kroatien: *500 Web: contact@croatiaairlines.hr Andere Fluggesellschaften in Kroatien: Aeroflot, Air France, Austrian Airlines, ČSA, Lufthansa, LOT, Malev, Germanwings, Scandinavian Airlines, Turkish Airlines, Air Bosna, Air One, British Airways, Hapag Lloyd, Norwegian Air Shuttle, TAP, Wizz Air, LTU, Estonian Air, EasyJet, Aer Lingus, Trade Air/Sun Adria, Dubrovnik Airlines, Adria Airways, Nouvelair Tunisie, Ryan Air, Darwin Airline, Skyeurope Slovakia, SN Brussels Airlines. ANREISE PER SCHIFF Agentur für den Küstenschiffsverkehr Tel.: Fax: info@agencija-zolpp.hr Web: Internationale Fährverbindungen Pula-Rovinj-Poreč-Umag-Venedig, Poreč-Umag-Venedig, Rovinj-Cesenatico, Rovinj-Venedig, Pula-Venedig, Rabac- Venedig, Poreč-Venedig,, Rovinj-Piran- Triest-Piran-Rovinj-Pula, Mali Lošinj- Rabac-Pula-Poreč-Rovinj-Venedig, Cesenatico-Rimini-Pesaro-Mali Lošinj, Zadar-Ancona, Zadar-Pesaro-Rimini- Cesenatico, Split-(Stari Grad)-Ancona, Split-Ancona, Dubrovnik-Bari. Außer den Fährverbindungen gibt es zwischen Kroatien und Italien auch Schnellbootlinien. Saisonale Fährlinien entlang der Küste Rijeka Split Stari Grad/Hvar Korčula - Dubrovnik Lokale Fährlinien verbinden das Festland mit den Inseln: Cres, Lošinj, Rab, Pag, Ugljan, Pašman, Olib, Silba, 12

13 Premuda, Ist, Molat, Sestrunj, Rivanj, Žirje, Kaprije, Zverinac, Rava, Zlarin, Dugi otok, Iž, Šolta, Brač, Hvar, Vis, mit der Halbinsel Pelješac, den Inseln Korčula, Lastovo, Mljet und Šipan. Lokale Schiffsund Schnellbootlinien laufen die übrigen bewohnten Inseln an, auf denen es keinen Autoverkehr gibt. Schnellbootlinien (Verbindung mit dem Festland oder zwischen den Inseln) Region um Rijeka: Lošinj, Susak, Unije, Cres, Ilovik, Pag, Rab Region um Zadar: Ist, Molat, Dugi otok, Zverinac, Sestrunj, Rivanj, Olib, Silba, Premuda Region um Split: Brač, Hvar, Šolta, Lastovo, Korčula, Vis Region um Dubrovnik: Mljet, Šipan, Korčula, Lastovo Region um Šibenik: Žirje, Kaprije Schiffslinien (Verbindung mit dem Festland oder zwischen den Inseln) Region um Rijeka: Lošinj, Srakane, Unije, Ilovik, Susak Region um Zadar: Dugi otok, Iž, Rava, Vrgada Region um Šibenik: Prvić, Zlarin Region um Split: Drvenik Veli und Mali, Čiovo, Biševo Region um Dubrovnik: Šipan, Lopud, Koločep Jadrolinija: Die größte kroatische Gesellschaft im Personenschiffsverkehr unterhält die meisten regelmäßigen, internationalen und inländischen Fähr-, Schiffs- und Schnellbootlinien. Hauptbüro/Zentrale in Rijeka, Tel.: , Web: Andere Linienschiffunternehmen: Rapska plovidba d.d.: Linijska nacionalna plovidba d.d.: G & V Line.d.o.o.: Miatours: Kapetan Luka: SNAV: Venezia lines: Blue Line International: Emilia Romagna Lines: Bura line & off shore: Poljoprivredna zadruga Komiža komiza.pz@st.t-com.hr Ribarska proizvođačka zadruga Vrgada: Ausflugsbootvereinigungen Hrvatska udruga privatnih brodara (Kroatischer Verein privater Schiffseigner) Hrvatska udruga brodara (Kroatischer Schiffseignerverein) Hrvatska udruga brodara i brodograditelja Adria (Kroatischer Verein der Schiffseigner und Schiffbauer Adria ) Koordinacija udruga brodara i brodograditelja Hrvatske (Koordination der Vereine der Schiffseigner und Schiffbauer) in der Gespanschaft Dubrovnik-Neretva udruga brodara Dubrovnik (Schiffseignerverein Dubrovnik) Udruga malih brodara Sjeverni Jadran (Verein kleiner Schiffseigner Nordadria ) Udruga brodara Barkariol (Schiffseignerverein Barkariol) 13

14 Zollämter für die Einreise ausländischer Schiffe Ständig geöffnet: Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša/Bršica, Rijeka, Mali Lošinj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Korčula, Dubrovnik, Vela Luka und Ubli Nur in der Sommersaison geöffnet: ACI-Marina Umag, Novigrad, Sali, Božava, Primošten, Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiža und Cavtat. SCHIFFFAHRT IN DER REPUBLIK KROATIEN Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, ist verpflichtet, auf dem kürzesten Weg den nächsten, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen, um die Grenzkontrollformalitäten zu erledigen, im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle eine Vignette zu beschaffen und das Besatzungs- und Passagierverzeichnis oder das Personenverzeichnis beglaubigen zu lassen. Der Schiffsführer eines Schiffes, das auf dem Landweg in die Republik Kroatien eingereist ist oder sich zur Aufbewahrung in einem Hafen oder an einem anderen genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor Schifffahrtsbeginn im zuständigen Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle eine Vignette zu kaufen. Ein Schiff, dessen Länge 3 m oder mehr beträgt, sowie ein Schiff, dessen Länge weniger als 3 m beträgt, aber über eine Gesamtantriebsleistung von 5 kw oder mehr verfügt, muss eine Vignette haben. Ruderboote müssen, unabhängig von ihrer Länge, keine Vignette haben (z.b. Kajaks, Kanus, Tretboote u.ä.). Während sich ein Schiff zur Aufbewahrung im Hafen oder an einem anderen genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, muss es keine Vignette haben. Hilfsboote und Jetskis unterliegen hinsichtlich der Vignette denselben Bestimmungen. Die Vignette ist an einer gut sichtbaren Stelle am Schiff anzubringen. Die Gültigkeitsdauer der Vignette beträgt ein Jahr vom Tag ihrer Ausgabe. Ein Vignettenabschnitt ist auf das Personenverzeichnis zu kleben. Auf einem in der Republik Kroatien fahrenden Schiff müssen sich folgende Originaldokumente befinden: die Vignette; eine beglaubigte Mannschafts- und Passagierliste, eine beglaubigte Liste der Personen, die sich auf dem Schiff aufhalten können (für Schiffe, auf denen die Mannschaft während der Fahrt in der Republik Kroatien ausgetauscht wird); Bestätigung (Rechnung) über gezahlte Entgelte für die Schifffahrtssicherheit, Leuchtturmgebühr, informative Seefahrtskarte, Verwaltungsgebühr; Bestätigung (Rechnung) über die gezahlte Aufenthaltsgebührpauschale für Schiffe länger als 5 Meter mit eingebauten Betten; der Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes; der Befähigungsausweis zur Schiffsführung; der Nachweis über die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden gegenüber dritten Personen; der Eigentumsnachweis oder eine vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht für die Nutzung des Schiffes. 14

15 Verzeichnis über Besatzung und Passagiere Die Besatzungs- und Passagierliste umfasst die Besatzung und die Passagiere, die sich auf dem Schiff befinden. Sie wird in einem Hafenamt oder in einer Hafenamtszweigstelle durch Unterschrift und Stempel beglaubigt. Wenn der Schiffsführer nicht beabsichtigt, während seines Aufenthalts in der Republik Kroatien und während der Geltungsdauer der Vignette die Besatzung auszutauschen, muss er sich nicht mehr im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle melden. Schiffe, die keine Möglichkeit für einen längeren Aufenthalt von Personen bieten (Schiffe ohne Betten), müssen keine Besatzungs- und Passagierliste haben. Die Crew, die mit dem Schiff in die Republik Kroatien gekommen ist, kann ausgewechselt werden (ganz oder teilweise) und die neu an Bord gegangene Crew hat die Änderung im Hafenamt oder seiner Zweigstelle anzumelden und eine neue Mannschafts- und Passagierliste anzufertigen. Nach Beglaubigung der neuen Crewliste seitens des Hafenamtes oder seiner Zweigstelle muss die neue Crew in dieser Zusammensetzung die Republik Kroatien auf diesem Schiff verlassen. Personenverzeichnis Ein Schiffsführer, der beabsichtigt, während der Fahrt in der Republik Kroatien seine Mannschaft auszutauschen, ist verpflichtet, im Hafenamt oder in einer Hafenamtszweigstelle ein Verzeichnis der Personen beglaubigen zu lassen, die sich während der Gültigkeitsdauer der Vignette auf dem Schiff aufhalten werden. Die Gesamtzahl der im Personenverzeichnis aufgeführten Personen darf die zweifache Kapazität zuzüglich 30% der einfachen Kapazität des Schiffes nicht überschreiten. Die Kapazität eines Schiffes wird aufgrund der Schiffsdokumente festgelegt, die von den zuständigen Behörden des Flaggenlandes ausgestellt sind. Wenn die Dokumente eines Schiffes keine Angaben über die Kapazität enthalten, wird diese entsprechend der Richtlinie über Boote und Yachten und den Vorschriften für die statutarische Zertifizierung von Booten und Yachten berechnet. Das Personenverzeichnis wird durch den Vignettenabschnitt beglaubigt. Das Personenverzeichnis ist bei der Beschaffung der Vignette vollständig auszufüllen, kann aber auch sukzessiv ausgefüllt werden. Die einzelnen Personen jedoch, die im Personenverzeichnis aufgeführt sind, müssen spätestens bei ihrer ersten Einschiffung eingetragen werden. Wenn das Personenverzeichnis sukzessiv ausgefüllt wird, ist es bei jedem neuen Eintrag im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle zu beglaubigen. Die Zahl der Änderungen der im Personenverzeichnis aufgeführten Personen ist unbeschränkt. Personen, die sich nur während des Aufenthalts des Schiffes in einem Hafen oder an einem Ankerplatz auf dem Schiff aufhalten, werden nicht in das Personenverzeichnis eingetragen. Personen unter 12 Jahren werden nicht in das Personenverzeichnis eingetragen und zählen auch nicht zur maximalen Personenzahl. Für auf dem Seeweg eingereiste Schiffe muss das Personenverzeichnis nicht gleichzeitig mit der Vignette beschafft werden, sondern kann erst später ausgefüllt werden, wenn es zu einem Austausch der Besatzung in Kroatien kommt. 15

16 Anmeldung des Aufenthaltes Ausländer, die auf ausländischen Freizeitund Sportschiffen in die Republik Kroatien einreisen und die diese Schiffe als Unterkunft nutzen, melden ihren Aufenthalt nur in dem Hafen bzw. in der Anlegestelle an, in der bei ihrer Einreise in die Republik Kroatien die staatliche Grenzkontrolle vorgenommen wird. Wenn ein Ausländer die Staatsgrenze an einem der Straßengrenzübergänge überschreitet und sein Boot, auf dem er sich aufhalten wird, mit sich führt, nimmt die Marina, in der das Schiff zu Wasser gelassen wird, die Anmeldung vor. Wenn das Boot in einem der kleinen Häfen zu Wasser gelassen wird, ist der Ausländer verpflichtet, selbst das zuständige Polizeirevier aufzusuchen und sich bzw. seinen Aufenthalt dort anzumelden. Dies bezieht sich ausschließlich auf Schiffe, auf denen der Ausländer wohnen wird. Ausländer, deren Schiffe an einem Liegeplatz in einer der kroatischen Marinas liegen, müssen ihren Aufenthalt in der Marina anmelden. Aufenthaltsgebühr Eigner oder Nutzer von Schiffen länger als 5 Meter mit eingebauten Betten sind zur Zahlung der Aufenthaltsgebührpauschale verpflichtet. Die Aufenthaltsgebühr wird in den Räumen des Hafenamtes oder seiner Zweigstelle als Pauschalbetrag für den Zeitraum von 8 Tagen, 15 Tagen, 30 Tagen, 90 Tagen und 1 Jahr gezahlt. Die Rechnung für die gezahlte Aufenthaltsgebührpauschale hat sich immer auf dem Schiff zu befinden, und der Schiffsführer ist verpflichtet, sie der befugten Person auf deren Verlangen vorzulegen. Ausreise von Schiffen aus der Republik Kroatien Der Schiffsführer ist vor dem Auslaufen aus der Republik Kroatien verpflichtet: sich einer Grenzkontrolle in einem für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen zu unterziehen, die Besatzungs- und Passagierliste in einem Hafenamt oder in einer Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen. Nach der Erfüllung dieser Pflichten ist der Schiffsführer verpflichtet, die Hoheitsgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Das Steuern von kroatischen Booten und Yachten durch ausländische Skipper Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über Boote und Yachten vom 11. Februar 2009 werden ausländische Boots- und Yachtführerscheine in Kroatien anerkannt. Informationen über ausländische Küstenpatente, die in der Republik Kroatien anerkannt werden, sind auf den amtlichen Webseiten des Ministeriums für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur zu finden: ANREISE PER BAHN Kroatien hat direkte Bahnverbindungen mit Slowenien, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Serbien. In der Saison gibt es Verbindungen mit Ungarn und Bosnien-Herzegowina. Mit den anderen europäischen Ländern gibt es Verbindungen mit Umsteigemöglichkeiten. 16

17 Eurocity - Intercity - und Euronight - Züge: EC Mimara : Zagreb Villach Frankfurt Zagreb EC Croatia : Zagreb Wien Zagreb EC Sava : Belgrad Zagreb Villach München Belgrad Schnellzüge: Belgrad Zagreb Zürich Belgrad Ljubljana : Rijeka Ljubljana Rijeka Saisonzüge: Budapest Zagreb Split Budapest (Nachtzug) Sarajevo-Ploče-Sarajevo Sonderzüge: Tel.: Fax: posebni.vlakovi@hznet.hr Informationen Tel.: putnicki.prijevoz-informacije@hznet.hr Web: ANREISE PER BUS Regelmäßige internationale Buslinien verbinden Kroatien mit den Nachbarländern sowie mit den meisten Ländern in Mittelund Westeuropa. Busbahnhof Zagreb Informationsservice und Reservierungen für Anrufe aus Kroatien: Auskunft für Anrufe von außerhalb Kroatiens: Auskunft über Abfahrten der Busse vom Sprechautomaten: Web: odnosi_s_javnoscu@akz.hr; promet@akz.hr Busbahnhof Rijeka Tel.: , autotrans@ri.t-com.hr Web: Busbahnhof Split Tel.: , info@ak-split.hr Web: Busbahnhof Šibenik Tel.: autotransport@si.t-com.hr Busbahnhof Zadar Tel.: Busbahnhof Dubrovnik Tel.: , libertas@libertasdubrovnik.com Web: Busbahnhof Osijek Tel.: Busbahnhof Pula Tel.: TAXI UND RENT-A-CAR Taxidienste gibt es in allen größeren Städten und Fremdenverkehrsorten. Autovermietungen (Rent-a-car) gibt es in allen Städten, Fremdenverkehrsorten und an den Flughäfen. Wichtigere Museen Čakovec Museum der Region Međimurje Dubrovnik Dubrovniker Museum Rektorenpalast, Ethnografisches Museum Rupe, Stadtmauer, Museum des Dominikanerklosters, Seefahrtsmuseum, Schatzkammer der Kathedrale, Geburtshaus von Marin Držić; Aquarium 17

18 biologisches Institut Dubrovnik, Museum des Franziskanerklosters Mala Braća, Museum der orthodoxen Kirche Gornja Stubica Museum der Bauernaufstände Gospić Museum Lika; im nahe gelegenen Smiljan befindet sich die Gedenkstätte Nikola Tesla Hlebine Galerie Hlebine und Museumssammlung Ivan Generalić Karlovac Stadtmuseum Karlovac, Burg Dubovac Klanjec Galerie des Bildhauers Antun Augustinčić Krapina Museum der Neandertaler von Krapina, Ljudevit-Gaj-Museum Kumrovec Staro selo (Altes Dorf) einzigartiges Ethno-Museum mit originalen Bauernhäusern; Geburtshaus von Josip Broz Tito Makarska Malakologisches Museum Museum von Fischen, Krebsen und Muscheln, Stadtmuseum Našice Heimatmuseum im Schloss Pejačević Opatija Kroatisches Tourismusmuseum Osijek Museum Slawoniens Pazin Ethnografisches Museum Istriens, Stadtmuseum Pazin Pula Archäologisches Museum, Geschichtsmuseum Istriens, Arena Rijeka Seefahrts- und Geschichtsmuseum der kroatischen Küstenregion, Naturkundliches Museum Poreč Heimatmuseum der Region Poreč Split Museum der Kroatischen Archäologischen Denkmäler, Archäologisches Museum Split, Galerie des Bildhauers Ivan Meštrović, Stadtmuseum, Ethnografisches Museum, Naturkundemuseum, Kunstgalerie, Seefahrtsmuseum, Schatzkammer der Kathedrale Trakošćan Schloss Trakošćan - Museum im Schloss mit einer großen Sammlung alter Waffen Varaždin Stadtmuseum Varaždin in der Burg - Historische Abteilung und Entomologische Sammlung Welt der Insekten, Galerie alter und neuer Meister Zadar Archäologisches Museum Zadar - Ständige Ausstellung sakraler Kunst, Nationalmuseum Zadar, Antikes Glasmuseum Zagreb Archäologisches Museum, Ethnografisches Museum, Kroatisches Museum für naive Kunst, Moderne Galerie, Museum der Stadt Zagreb, Mimara-Museum, Museum für Kunst und Handwerk, Museum für zeitgenössische Kunst, Kroatisches Naturkundemuseum, Strossmayer-Galerie alter Meister, Technisches Museum, Galerie Klovićevi Dvori, Kroatisches Geschichtsmuseum, Gedenkmuseum Dražen Petrović, Kunstpavillon. Korčula - Museum Marko Polo Wichtige Wallfahrtsorte: Marija Bistrica: Muttergottes von Bistrica Trsat: Muttergottes von Trsat Sinj: Wundertätige Muttergottes von Sinj Aljmaš: Maria Trost Krasno: Muttergottes von Krasno Karlovac-Dubovac: Sv. Josip Lobor: Muttergottes der Berge Ludbreg: Heiliges Blut Jesu Remete: Muttergottes von Remete Solin: Muttergottes der Inseln Trški Vrh: Muttergottes von Jerusalem 18

19 Vepric: Muttergottes von Lourdes Voćin: Muttergottes von Voćin Kultur- und Naturgüter auf der Liste des UNESCO-Welterbes In Kroatien gibt es zahlreiche Kulturgüter, unter denen insbesondere folgende hervorzuheben sind: Der historische Komplex von Split und der Diokletian-Palast, die Altstadt von Dubrovnik, der Komplex der Euphrasius-Basilika im historischen Zentrum von Poreč, die historische Stadt Trogir, die Kathedrale St. Jakob in Šibenik, das Starogradsko polje (das Feld von Starigrad), befinden sich auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes. Unser schönster und bekanntester Nationalpark Plitvicer Seen befindet sich als einziges Naturerbe auf dieser Prestigeliste. Auf der Repräsentativen UNESCO- Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit befindet sich das Fest des Sv. Vlaho (St. Blasius), des Schutzheiligen von Dubrovnik, die Spitzen aus Kroatien, der jährliche Faschingsumzug der Schellner im Gebiet um Kastav, die Kreuzprozession von Hvar, das zweistimmige Spiel enger Intervalle Istriens und des Hrvatsko Primorje (Küstenland), die jährliche Frühlingsprozession Ljelja oder Kraljica aus Gorjan und die Herstellung traditionellen Holzspielzeugs aus der Region Hrvatsko Zagorje, die Alka von Sinj ein Ritterturnier in Sinj, das Lebkuchenhandwerk in Nordkroatien, der Bećarac eine vokal-instrumentale Liedform im Gebiet Slawoniens, der Baranja und Srijem, sowie der Stumme Rundtanz aus der Dalmatinska zagora. Kroatien zählt zu den Ländern mit den meisten geschützten immateriellen Gütern weltweit, die auf der UNESCO-Liste verzeichnet sind. Das Ojkanje eine musikalische Ausdrucksform steht auf der Liste des immateriellen Kulturerbes und sollte schleunigst geschützt werden. Das Kultusministerium Informationen: Tel.: Web: NATIONALPARKS Brijuni eine Gruppe von zwei größeren und 12 kleineren Inseln vor der Westküste Istriens. Informationen: Nacionalni park Brijuni Brionska 10, HR Fažana Tel.: Fax: brijuni@brijuni.hr Web: Kornati die dichteste Inselgruppe im Mittelmeerraum mit insgesamt 89 Inseln, Inselchen und Felsen. Informationen: Nacionalni park Kornati Butina 2, HR Murter Tel.: Fax: kornati@kornati.hr Web: Krka der schönste Karstfluss Kroatiens. Informationen: Nacionalni park Krka Trg Ivana Pavla II Nr. 5, HR Šibenik Tel.: Fax: info@npk.hr Web: 19

20 Mljet Insel südwestlich von Dubrovnik. Informationen: Nacionalni park Mljet Pristanište 2, HR Goveđari Tel.: Fax: np-mljet@np-mljet.hr Web: Paklenica Nationalpark an der Südseite des größten kroatischen Gebirgsmassivs, des Velebits. Informationen: Nacionalni park Paklenica Dr. Franje Tuđmana 14a, HR Starigrad-Paklenica Tel.: +385, Fax: np-paklenica@zd.t-com.hr prezentacija@paklenica.hr Web: Plitvička jezera (Plitvicer Seen) der älteste und bekannteste kroatische Nationalpark; gehört zum UNESCO-Weltnaturerbe. Informationen: Nacionalni park Plitvička jezera HR Plitvička jezera Tel.: Fax: info@np-plitvicka-jezera.hr Web: Risnjak ein überwiegend bewaldetes Gebirgsmassiv nördlich von Rijeka, in dem sich auch ein hydromorphologisches Naturdenkmal befindet die Quelle des Flusses Kupa. Informationen: Nacionalni park Risnjak Bijela Vodica 48, HR Crni Lug Tel.: Fax: np-risnjak@ri.t-com.hr Web: Nördlicher Velebit landschaftlich wertvollster und attraktivster Teil der Gipfelregion des nördlichen Velebits. Informationen: Nacionalni park Sjeverni Velebit Krasno 96, HR Krasno Tel.: Fax: npsv@np-sjeverni-velebit.hr Web: NATURPARKS Biokovo Gebirgszug über der Makarska-Riviera; Informationen: Park prirode Biokovo Marineta mala obala 16, HR Makarska Tel./Fax: park-prirode-biokovo@st.t-com.hr Web: Kopački rit eines der größten erhaltenen Sumpfgebiete in Europa an der Mündung der Drau in die Donau. Informationen: Park prirode Kopački rit Titov dvorac 1, HR Lug Tel.: Fax: uprava@kopacki-rit.hr Web: Lonjsko polje das größte unter Naturschutz stehende Sumpfgebiet des Donaubeckens Informationen: Park prirode Lonjsko polje Krapje 16, HR Krapje Tel.: Fax: info@pp-lonjsko-polje.hr Web: 20

21 REISEPLANER - TABELLE Tag Juni Juli August 07h - 14h 14h - 22h Tag 07h - 14h 14h - 22h Tag 07h - 14h 14h - 22h ERWARTETE VERKEHRSBELASTUNG i i 2 h 2 2 i i i i h 5 5 i 5 i h 6 6 i i 6 i 7 7 i h 7 8 i i 8 i 8 h 9 h 9 9 h h i i 12 h h i i 13 h 14 i 14 i h 14 i 15 i i 15 i 15 h h h h h h i i 19 h h i 20 h 21 i i 21 h h 21 h 22 i i 22 i h 22 h h 23 i i h h h 25 h h h h i 26 h i i 28 i h i i 29 i 29 h 30 i h h h h h Minimale Verkehrsbelastung Wachsende Verkehrsbelastung Starker Verkehr Extrem Starker Verkehr VERKEHRSRICHTUNGEN i h Wechselnde Verkehrsbelastung Hauptverkehrsrichtung zum Meer Hauptverkehrsrichtung vom Meer 21

22 22

23 23

24 Medvednica Gebirgsmassiv bei Zagreb Informationen: Park prirode Medvednica Bliznec bb, HR Zagreb Tel.: Fax: Mail: park.prirode.medvednica@zg.t-com.hr Web: Papuk schönster Teil der slawonischen Gebirge; Mitglied des Europäischen Geoparknetzes und des UNESCO-Geopark-Netzwerks. Informationen: Park prirode Papuk Trg Gospe Voćinske bb, HR Voćin Tel.: Fax: kontakt@pp-papuk.hr Web: Telašćica befindet sich im Südosten der Insel Dugi otok, unweit des Nationalparks Kornati. Informationen: Park prirode Telašćica Ulica D. Grbin bb, HR Sali Tel./Fax: telascica@zd.t-com.hr Web: Učka Gebirge im Osten Istriens, unmittelbar hinter der Kvarner-Riviera. Informationen: Park prirode Učka Liganj 42, HR Lovran Tel.: Fax: park.prirode.ucka@inet.hr Web: Velebit nimmt den größten Teil des gleichnamigen Massivs ein, das größte unter Naturschutz stehende Gebiet in Kroatien; es befindet sich auf der UNESCO-Liste internationaler Biosphärenreservate. Informationen: Park prirode Velebit Kaniža Gospićka 4b, HR Gospić Tel.: Fax: velebit@pp-velebit.hr Web: Vransko jezero größter natürlicher See Kroatiens, Naturpark mit ornithologischem Reservat zwischen Zadar und Šibenik. Sportfischerei und Vogelbeobachtung möglich. Informationen: Park prirode Vransko jezero Kralja Petra Svačića 2, HR Biograd n/m Tel.: Fax: pp-vransko-jezero@zd.t-com.hr Web: Žumberak Samoborsko gorje pittoreskes Berggebiet südwestlich von Zagreb. Informationen: Natupark Žumberak Samoborsko gorje Stalni dol 1, HR Samobor Tel.: Fax: park@park-zumberak.hr Web: 24

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